Ausgabe 
21.9.1884 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

W

haltco 'Ortrtfn,

9lr, 221 Drittes Blatt Sonntag den 21. September 1884

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzetzcklatt für den Kreis Wehen.

11^!»l| II »"".'IH'iUIMWWU'Z ff «

Amtlicher Theis. Zwölfte öffentliche Sitzung öes prooinziallages öer Provinz Überheffen zu Gießen am 21. Juli 188t.

heil

ye^o,rmi(|k 9*/ Schutzmstr, N. lSeltersweg-M. I rc, zu oermieth abroiffe.

Anzeige«.

Küfcrbursche in uswarts gesucht. pcb. d. Bl.

in gutes Mädchen ucht.

Anwesend:

1. Der Vorsitzende: Großh. Provinztaldirector Dr. Boekmann.

2. Die ProvinzialtagSmitglieder: Heinrich Bausch I. von Nieder-Wöllstadt, Bürgermeister Bramm von Gießen, Beigeordneter Wilhelm Braun II. von Nidda, Rechtsanwalt Dr. Dtttmar von Gießen, Wilhelm Engel II. von Homberg a. d.Ohm, Bürgermeister Fendt von Schotten, Rechtsanwalt Dr. Gutflei sch von Gießen, Landgerichtsrath Holzapfel von Gießen, Rechtsanwalt Jöckrl von Friedberg, Kaufmann Karl Jäger von Schlitz, Friedrich Keil von Melbach, Bürgermeister Küchel von Butzbach, Graf Friedrich zu SolmS-Laubach, Rechtsanwalt Dr. Muhl von Gießen, Freiherr Adalbert von Nordeck zur Rabenau in Frledelhausen, Werner R am speck fr. von AlSfeld, Bürgermeister Schmalbach von Crainfeld, Fabrikant Carl Trapp von Friedberg, Fabrikant Wilhelm Wenzel von Lauterbach.

3. Die ProvinztolauSschußmttglieder Steuerrath Pfannmüller von Nidda, Kanzler Dr. GarctS von Gießen.

4. Der Proonzialingenieur Gnauth.

5. Der Protokollführer Döring.

Der Vorsitzende begrüßt die Versammlung und constattrt zunächst, daß von 27 Mitgliedern 19 erschienen sind, daß also Beschlußfähigkeit oorliegt, und beruft nach der feither üblichen alphabetischen Reihenfolge die Abgeordneten Ramspeck und Trapp alS Urkundspersonen.

Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten.

Feststellung des Voranschlags für 1884/85,

Wilhelm Gail, Neustadt 32.

r 2Wann für das M

*t Cficrtcn nebst und Angabe des n der l^ped- d. Bl. erhalten den W brilen thatig waren.

icht '

Der Vorsitzende verliest die einzelnen Positionen des Voranschlags und ersucht die Mitglieder, m deren Händen sich der Voranschlag nebst Erläuterungen bereit« gedruckt befindet, sich zum Wort zu melden, falls irgend etwas zu er­innern sei.

Zu Rubrik 18, Unterhaltung und Neubau von Kreisstraßen, bemerkt der Vorsitzende, daß nachträglich ein Antrag deS Kreises Friedberg ein­gelaufen sei, wegen Neubau einer Kretßftraße von Betenheim nach Weckesheim. Die Besichtigung der Straßenrichtung, sowie die sonstige Prüfung des Projecteß habe die Nothwendigkett des fraglichen Neubaues bestätigt, weshalb auch der Provtnzialausschuß da« Pioject befürworte. Die Kosten, mit je 4750 JL auS der Staatsdotation und den eigenen Mitteln der Provinz, könnten dadurch aufgebracht werden, daß die für die Straße Bellmutb-Bobenhausen-Schwickartshausen vorgesehenen Beträge entsprechend gekürzt würden, waS um so weniger einem Anstande unterliege, als diese Straße in 1885/86 doch nicht fertiggestellt werde.

ge aus guter Fmiln Hess. Ho''

chesDienstmädlhtn

1. October d. I. (jt= lüeidig's Hardt.

reinliches Mädchen mm baldigen Gintrir cstraße 103,2. et.

«arbeitet

nde Beschäl

6040

lnser i^ß00$4

mann,»*

! ScheidL_

lufnablne und |ori der Schularbeiten in Gießen-

-xed. d. Ä-

# ?22.

Provtnztalingenieur Gnauth erläutert bad Project vom technischen Stand­punkte aus und legt die Zeichnungen und Pläne zur Einsicht der Mitglieder auf.

Der Antrag wird hierauf einstimmig angenommen.

Bei Rubrik 18 pos A 1 fragt Ramspeck, wie es komme, daß hier die Kosten der Unterhaltung Der Kreisstraßen des Kreises Alsfeld zu 20827,64 JL an­gegeben seien, während solche nach Sette 14 des Erläuterungsheftes 23829 JL betrügen.

Provinziolingenieur Gnauth erläutert, daß letztere Summe vom Kreise AlSfeld angefordert, erstere dagegen nur vom Provtnzialausschuß bewilligt worden sei.

Anknüpfend an die Bemerkung zu Rubrik 18 bemerkt der Vorsitzende in Bezug auf die in der Sitzung des Provinz'altags vom 15. April l. I. erfolgte Be- schlußfasiung über die Bercchttgung des Prooinztaltags beim Neubau von Kreisstraßen in technischer Hinsicht Bedingungen aufzustellen, er müsse hier ausdrückl ch conftattren, daß feine in dtef.n Verhandlungen ausgestellte Behauptung, das fragliche Recht des Provinztallags sei deretts von hohem M-msterium ausdrücklich anerkannt worden, sich nach Inhalt der inzwischen aufgefundenen Acten als vollständig richtig erweise. In seinem Berichte vom 30. Januar 1882 habe er in dieser Beziehung Folgendes ouSgeführt:

IV. Nach demselben Art. 9 bedarf es bet dem Neubau von Kreisstraßen, soweit eS sich um Verwendung von Mitteln der Provinz handelt, der Zustimmung der Provinzialtage und sollen die Pläne und Voranschläge der localen Staats- baubehörde vor der Blschlußfassung des Kreistages mitgethetlt und wenn deren Einwendungen nicht berücksichtigt werden sollen, die höchste Entschließung etngeholt »werben.

Nach diesen beiden Bestimmungen könnte es zweifelhaft erscheinen, ob nur die Staatsboubehörde Einwendungen gegen die Pläne und Voranschläge erheben kann, oder ob auch der Prooinztaltag berechtigt erscheint, Aenderungen an den ihm vor- ,gelegten Plänen zu veranlassen. Nach meinem Ermessen dürfte dieses Recht nicht zu bestreiten sein. In dem weiter gehenden Rechte, seine Zustimmung überhaupt zu Ver­zweigern, muß auch das engere Recht begriffen fein, an diese Zustimmung Bedingungen zu knüpfen.

Zudem erscheint es mir auch durch das öffentliche Interesse geboten, daß dem Provtnzialtoge diese Berechtigung zugcstanden wird.

Die dem Provinzialtage durch das Gesetz zugewiesene Aufgabe kann sich augen- fcheinlich nicht darauf beschränken, daß er zahlt oder nicht zahlt, sondern er hat auch dafür zu sorgen, daß durch seine Verwilltgung das öffentliche Interesse, das Interesse der Provinz gewahrt wird. Diese Aufgabe wird er wesentlich dadurch lösen, daß er für die ganze Provinz ein System von zusammenhängenden Kreisstraßen zu ermöglichen sucht und daß er darauf hält, daß die Ausführung des Baues nach möglichst üben einstimmenden Grundfätzen erfolgt. Die Gemeinde wird in vielen Fällen einen wehren oder zu stark steigenden Weg einem kürzeren oder weniger steilen vorziehen, wetl öfterer mehr ihre Felder durchschneidet; d'e Mitglieder dcs Kreistages werden möglicherweise gegen eine solche Ktrchthurmspolitik nichts einzuwenden haben, weil sie dieselbe zu Gunsten ihrer eigenen Gemeinde ebenfalls anwenden wollen, aber der Provinzialtag wird tn diesem Falle seiner Aufgabe nur dann entsprechen, wenn er sagt: Wir finden nichts dabet zu erinnern, wenn die Gemeinde in ihrem eigenen Interesse sich einen chaussirten Feldweg onlegt, aber dann mag sie auch die Kosten allein tragen; nimmt die Gemeinde aber Mittel der Provinz in Anspruch, so muß sie bei Anlegung des Weges das öffentliche Jntereffe wahren, und dies wäre nur dann der Fall, wenn die kürzere Richtung gewählt oder die allzugroße Steigung ermäßigt wird. Die Prüfung des Kreisbauamtes wird sich tn den meisten Fällen darauf be­schränken, ob die vorgeschlagene Lösung der Aufgabe nach den bestehenden Vorschriften technisch möglich ist; die Prüfung der Frage, ob diese Lösung auch zweckmäßig

ist oder ob nicht eine andere Lösung zweckmäßiger erscheint, wird dasKretSbauamt nicht alS seine Aufgabe betrachten, zumal diese Prüfung nicht ohne eine zeitraubende und mühsame Untersuchung an Ort und Stelle zu ermöglichen ist. Bei dieser Ver- schtedenhett der Art der Prüfung ist die Möglichkeit einer wirklichen Collision nicht zu unterstellen; sollte aber auch ein KreiSbauamt einmal bet seiner Prüfung auch daS öffentliche Interesse in Betracht ziehen, so schadet es dem letzteren sicherlich nicht, wenn eS auch von dem Provtnzialtage gefördert wird.

Hat aber der Prooinzialtag seine Zustimmung an eine Bedingung geknüpft, so ist kein RecurS gegen diese Entscheidung zulässig. Will der Kreis auf die Bedingung nicht eingehen, so muß er auf sein Project verzichten.

Selbstverständlich kann der Prooinzialtag dieser wichtigen Aufgabe nur in dem Falle gerecht werden, wenn ihm ein in theoretischer wie praktischer Beziehung gleich tüchtiger Ingenieur zur Seite steht. Meine bisherigen Erfahrungen aber haben mich in der Ueberzeugung befestigt, daß kein KreiSauSschuß und Kreistag, kein Pro- vinziolausschuß und Provinzialtag ohne freie Disposition über einen solchen tüchtigen Ingenieur bestehen kann."

Die hierauf unterm 14. März 1882 erfolgte höchste Verfügung lautet:

Zu IV. Selbstverständlich ist auch der Prooinzialtag berechtigt, zu den Plänen und Voranschlägen über den Neubau von Kreisstraßen, wenn Mittel der Provinz dazu verwendet werden sollen, Einwendungen zu erheben, da tn der dem Provinztaltag ausdrücklich gewährten Zustimmung auch dieses Recht enthalten ist."

Ramspeck bittet um Auskunft, ob den KretSämtern die Beschlüsse deS Pro« vinztalauSschusses mitgethetlt worden seien.

Der Vorsitzende erwidert, daß die Beschlüsse des ProvinzialauSschusseS dm Kreisäwtern überhaupt nicht mitzutheilen seien. Ob der Vorsitzende des Provinzial- ausschusseS etwa aus Rücksichten der Courtoisie einem Kreisamte die Anträge deS Provinzialausschuffes mittheilen wolle, hänge lediglich von dem Ermessen des ersteren ab. Den KreisauSschüssen könnten die Beschlüsse des ProvinzialauSschusseS selbst- Versio dltch erst dann mtrgetheilt werden, wenn sie von dem Provinztaltage genehmigt wot^- > seien.

Ramspeck fragt, weshalb das BetrtebScapttal so hoch gestiegen sei.

Der Vorsitzende bemerkt, daß das baare BetriebScapital, rote auS den Er­läuterungen hervorgehe, nur 2850 betrage und gewiß nicht hoch sei. Nur die alS indisponibel zu wahrenden Posten hätten sich erhöht.

Der Voranschlag wird hiernach einstimmig genehmigt.

Antrag des Kreistages des Kreises Alsfeld, in Gemäßheit deö Art. 88 pos. 13 der Kreisordnung die Hälfte der dem Kreise Alsfeld pro 1882/83 zur Last fallenden Unterhaltungskosten der Kreisstraßen mit 22904,25 Mk. auf die Provinzialkafse zu übernehmen.

Zum zweiten Gegcnstand der Tagesordnung übergehend, bemerkt der Vor- sitzende, daß über den Antrag des Kreistages des Kreises Alsfeld heute nicht ver­bandelt werden könne, weil die tn Art. 91 der Kreisordnung bestimmte Frist von 14 Tagen nicht habe eingehalten werden können, da der Provinztaltag mit Rücksicht auf die durch Den Beginn der Ferien bedingte Abwesenheit einer größeren Anzahl von Mitgliedern früher habe einberufen werden müssen, als dieS ursprünglich beabsichtigt gewesen sei.

Der Kreisausschuß deS Kreisetz Alsfeld habe auf eine Anfrage deS Vorsitzenden des Provinzial-Ausschusses, ob er im Interesse der beschleunigten Erledigung dieser Angelegenheit nicht auf die fragliche Frist verzichten wolle, erwidert, daß er ohne Zu­stimmung drs Kreistages sich nicht befugt erachte, auf Einhaltung der gesetzlichen Frist zu verzichten. Hierdurch werde die definitive Entscheidung dieser Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung des Provtnzialtages, die frühestens zu Ende December l. I. statt- finden könne, verzögert werden. Eine Folge dieser Verzögerung werde aber sein, daß der Kreis Alsfeld, der mit Abstattung ferner Beiträge an die Provinz seit dem 4. October v. I. mit 13041,81 JL im Rückstände sei, mit Rücksicht auf diese aus­stehende Entscheidung des Provtnzialtages sich noch weiter weigern werde, seine Ver­bindlichkeiten der Provinz gegenüber zu erfüllen. Daß der Kretsausschuß Alsfeld etne solche Verzögerung beabsichtige, gehe klar daraus hervor, daß derselbe auf Einhaltung der vierzehnrägigen Frist bestanden habe, obgleich dieselbe von keinem Werth für ihn sei und er zudem auch in seiner in den Erläuterungen enthaltenen Eingabe vom 14. o. Mts. augenscheinlich aus Vertretung in dem Prooinzialtage verzichtet habe tn den Worten:Wir bitten demgemäß dem Provtnzialausschuß und Provtnztaltag Vorlage und uns von den Beschlüssen Mtttheilung machen zu wollen." Der Pro­vinzialausschuß sei der Ansicht, daß einem solchen Vorgehen mit aller Entschiedenheit entgegengrtretcn werden müsse. Die rechtzeittge Zahlung einer liquiden Forderung durch den Hinweis auf eine illiquide Forderung sei unmöglich. In dem vorliegenden Falle sei aber nach den Erläuterungen des ProvinzialauSschusseS auch nicht die ge­ringste Aussicht dafür vorhanden, daß dem Gesuche deS Kreise« Alsseld von dem Pro- oinztaltage stattgegeben werde. Wollte der Provinzialtag zulassen, daß ein Kreis sich durch ein Gesuch um Unterstützung seitens der Provinz der Zahlung fälliger Beträge auf längere Zeit entziehen und hierdurch ansehnliche Zinsen ersparen könne, so werde dies ohne Zweifel Nachahmung finden und die Provinz bald selbst nicht mehr tm Stande sein, ihren Verbindlichkeiten rechtzeitig gerecht zu werden, tn jedem Falle aber bedeutende Zinsen einbüßen. Der ProvinzialauSschuß beantrage, daß gegen den Kreis Alsfeld wie alle Kreise, welche mit Zahlung thres Beitrages zur Provinzialkafse im Rückstände bleiben sollten, das administrative Bettreibungsoerfahren ernzuleiten sei; auch scUlten Verzugszinsen im Wege gerichtlicher Klage da gefordert werd^D, wo eine Verzögerung nachgewiesen werden könne.

Ramspeck bemerkt, daß dem Kreistage des Kreises AlSfeld keine Ver­zögerung zur Last falle.

Der Antrag deS Provinzial-AuSschusses wird hiernach einstimmig an­genommen.

Prüfung der Rechnung der Provinzialkafsr für 1882/83.

Der Vorsitzende läßt daS Ergebniß der Rechnung durch den ProtocollsÜhrer verlesen und beantragt nach Beschluß des Provinzialausschuffes Genehmigung der CredilÜberschreitungen imBetrage non 144,29 Diese werden hierauf von der Versammlung genehmigt und Bemerkungen zur Rechnung nicht erhoben.