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Nr. 118. Mittwoch den 21. Mai 1881
'' Gießener Anzeiger
&ret$ vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«. Durch dis Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Erscheint mit Ausnahme des MoniaßS.
Vrryeatrr Schulstraße 7.
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Besichtigung vorgeführt werden können.
Dr. Boekmann.
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Dr. Boekmann.
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II. von Rußland, g , Kinder 10 Pfg.
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1) Montag den 26 l. M. in Weitershain, Rüddingshausen, Odenhausen, Kesselbach, Londorf, Allertshausen, Climbach und Geilshausen.
2) DienStag den 27. I. M. in Weickartshain, Stockhausen, Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain und Grünberg.
3) Mittwoch den 28. L M. in Lauter, Queckborn, Harbach, Lindenstruth, Saasen und Göbelnrod.
Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweisen, zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben und die Thiere der Commission bei deren Eintreffen vor- Mhren, auch sich selbst bereit halten, um etwa verlangt werdende Auskunft zu ertheilen. , .
Weiter empfehlen wir Ihnen, die Mitglieder des Vereins zur Züchtung und Veredlung der reinen Vogelsberger Rmdvrehraffe, oder solche, welche diesem Vereine beitreten wollen, davon in Kenntniß zu setzen, daß auch Kühe, welche zur Züchtung dieser Rasse verwendet werden sollen, der Commrsston zur
an die Großherzoglicken Bürgermeistereien der nachbenannten Orte.
Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtfttere und Zuchteber durch die für Ihren Bezirk von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein gewählte
-Commission wird an folgenden Tagen stattfinden: e .
1) Samstag den 24. l. M. in Wieseck, Alt-Buseck, Trohe, Rödgen, Groß-Buseck, Beuern, Bersrod, Winnerod und Rerskrrche«.
2) Montag den 26. I. M. in Daubringen, Mainzlar, Treis a. d. Lda., Mendorf a. d. Lda., Staufenberg, Ruttershausen und Lollar.
3) Dienstag den 27. I. M. in Gießen, Heuchelheim, Allendorf a. d. Lahn, Groß-Liuden, Lang-Göns, Leihgestern und Klein-Linden.
Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweisen, zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben und die Thiere der Commission bei deren Eintreffen vor- unt etwa verlangt werdende Auskunft zu ertheilen.
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Betreffend: Aufsicht über das Fasselvieh. Gießen, am 17. Mai 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
Betreffend: Aufsicht über das Fasselvieh. Gießen, am 17. Mai 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der uachbenannten Orte.
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zur Verantwortung zu ziehen, und erblickt in diesem Beschluß einen Eingriff in die Kronrechte. Selbstverständlich wird es hierbei im Abgeordnetenhause Niemand eingefallen sein, in die Rechte und Executive der Krone einzugreifen und an und für sich hat ja das Parlament das Recht, eine derartige Aufforderung an die Regierung zu richten. Mißlich bleibt es unter allen Umständen, eine scharf abgegrenzte Scheidelinie zwischen Legislative und Executive zu ziehen und dies trifft auch auf den vorliegenden Fall zu. Es hieß, die deutsch-freisinnige Partei werde die Angelegenheit noch vor Schluß der Session im preußischen Abgeordnetenhause zur Sprache bringen, indessen war es besser, daß dies unterblieben ist, denn praktischen Werth und praktische Consequenzen können derartige Erörterungen zunächst nicht haben.
König Karl von Württemberg ist von seinem langmonatlichen Aufenthalt in der Riviera, den er hier aus Gesundheits-Rücksichten genommen, am Freitag wieder in Stuttgart eingetroffen.
In Oesterreich wurden in der vergangenen Woche die polr- tischen und parlamentarischen Kreise durch den Exodus der liberalen Partei aus dem Abgeordnetenhause in nicht geringe Aufregung versetzt. Das zweitägige Fernbleiben der Linken von den parlamentarischen Verhandlungen charakteriürte sich als ein energischer Protest der Linken gegen den Vergewaltigungs-Versuch, den Präsident Smolka unter Zustimmung der Rechten in Sachen der Abstimmung über das Meliorations-Gesetz gegenüber der deutsch-liberalen Minorität versucht hatte. Dieser Protest hatte denn auch die Wirkung, daß Smolka eine halb und halb Abbitte leistende Erklärung abgab, in Folge dessen die Linke am Donnerstag wieder vollzählig im Abgeordnetenhause erschien. Mit der protokollarischen Aufnahme der Erklärung des Präsidenten und einer Gegen-Erklärung der Linken war die zweitägige Fehde beendet, welche es den Deutschen liberaler Richtung jedenfalls gezeigt hat, wie wenig das Haus ihrer praktischen Mitwirkung entbehren kann. Im Uebrigen begann im österreichischen Abgeordnetenhause vorige Woche die General-Debatte über den 6. Abschnitt der Gewerbeordnung, die sich zu einer Verhandlung über die sociale Frage im großen Style gestaltete.
Die auswärtige wie die innere Politik des Cabinets Ferry hat in der jüngsten Zeit zwei Triumphe gefeiert, die erheblich, zur Befestigung der Stellung des gegenwärtigen französischen Ministeriums beigetragen haben. Für die innere Politik liegt dieser Triumph in dem Ergebniß der Gemeinderathswahlen, denn es ergiebt sich jetzt, wo auch die Stichwahlen bekannt sind, daß die übergroße Mehrheit der französischen Gemeinderäthe ganz oder theilweise aus Anhängern des gemäßigten Republikanismus zusammengesetzt ist, mit welchem Erfolge die Regierung des Herrn Ferry wohl zufrieden sein darf. Dieser Erfolg hat Herrn Ferry bereits ermuthigt, das Project der Verfassungs-Revision,
Nr. 14 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 17. d. M., enthält: (Nr. 1540.) Gesetz, betreffend die Prisengerichtsbarkeit. Vom 3. Mai 1884.
(Nr. 1541.) Gesetz, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zündhöhern. Vom 13. Mai 1884.
Gießen, den 20. Mai 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
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Der Reichstag ist, entsprechend der allgemeinen Erwartung, am vorigen Donnerstag in die Psingstferien gegangen und ist seine nächste Sitzung einstweilen noch unbestimmt. Eine Unterbrechung wird indessen diese Ferienpause burd; die Grundsteinlegung zum neuen Reichstagsgebäude erleiden, welche dem Vernehmen nach am Pfingst-Samstag vor sich gehen soll und zu welchem feierlichen Akte sich die Reichsboten jedenfalls in großer Zahl wieder in Berlin ern- finden werden. In der Zwischenzeit ist den verschiedenen Commissionen des A Reichstages Gelegenheit gegeben, ihre Arbeiten fleißig zu fördern und hat es ' der Präsident v. Levetzow in der Schlußsitzung an kräftigen Ermahnungen in dieser Richtung nicht fehlen lassen, so daß das Plenum bei feinem Wieder- 1 Ein z"? sÄ^auf Johanni Zusammentritt hoffentlich genügenden Arbeitsstoff vorfindet. Was das preußische unb #aU§ar’L LlidmgsstEi Wgeordnetenhaus anbelangt, so boten dessen Verhandlungen in der letzten Zeit nichts besonders Erwähnenswerthes dar und nur die Debatte vom vorigen "555^Samstag über den Windthorst'schen Antrag, betr. die Revision der Maigesetze, .^Iten. Mrste in die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses noch einmal einen lebhaf-
rh* 4,« itercn Schwung gebracht haben. Da dasselbe mit seinen Arbeiten so ziemlich 193 jerttg ist, ausgenommen die Steuervorlagen, die aber für diese Session in der
ell vott . Kommission „begraben" bleiben, so konnte der Schluß der preußischen Landtags- Session am gestrigen Tage bereits erfolgen.
Der Erlaß des Kaisers, den er als König von Preußen an das / Ctaatsministerium gerichtet hat, wird in parlamentarischen Kreisen und in der
79 Ew Pc-esse noch lebhaft erörtert. Bekanntlich kehrt sich der Erlaß gegen den Beschluß
Hs preuß. Abgeordnetenhauses, die Regierung aufzufordern, Beamte, welche sich einer Überschreitung ihrer Amtsbefugniffe haben zu Schulden kommen lassen,
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lai zu Lollar: Die Verzichtleistung des Kaisers auf seine diesjährige Wies-
badener Reise hat zu beunruhigenden Gerüchten über den Gesundheitszustand des Mgr hohen Herrn Anlaß gegeben. Es ist indessen erfreulicher Weise zu con<
su M.' Haliten, daß sich der Kaiser durchaus srisch und gesund befinvet, wie dies auch
Dsrstund^, bei den Truppen-Bestchtigungen, denen er letzthin beiwohnte, zu bemerken war.
--In den letzten Tagen conserirte der Kaiser wiederholt mit dem Reichskanzler Fürsten Bismarck und bringt man diese Conferenzen zum Theil mit der Staats- rathsfrage in Verbindung. Die Nachricht, daß Fürst Bismarck die Genehmigung feines kaiserlichen Herrn zum Rücktritt aus dem preußischen Staatsministerium - welche Angelegenheit mit der Reactivirung des Staatsrathes mehr oder Ininder in Zusammenhang steht — erhalten habe, wird als verfrüht bezeichnet, wenigstens soll die endgiltige Entscheidung des Kaisers in beiden Fragen noch


