Ausgabe 
16.3.1884 Erstes Blatt
 
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(4. Üuaital 1888).

vorher beim Bevoll- chrinen, werben mit haben Zutritt.

Der Borstand.

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6$. Erstes Blatt. Sonntag den 16. März 1SS4

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bwreou: Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

PrciS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf. ...HIWI HIII.ilUl.im.! 1MMII!! ITH-TT~l IJLllllTini i I---ITTTT?

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Einladung nun Abonnement

auf den

Gießener Anzeiger,

Amts- unö Anzeigebtalt für Öen -Kreis Ziegen.

DerGießener Anzeiger" erscheint, wie gewohnt, täglich, mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen, inel. der Beilaae "(Mcner Familienblätter", welche dreimal wöchentlich dem Anzeiger beigelegt werden.

Der Abonnementspreis für den Anzeiger, frei ins Haus geliefert, beträgt 2 Mark 20 Pfg.; für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post abonniren können, 2 Mark ercl. Postgebühr.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, den Anzeiger auch im II. Quartal 1884 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefälligst aufgeben zu wollen, damit wir

vollzählige Exemplare liefern können. Dis Expedition.

Gießen, den 14. März 1884.

Betreffend: Vorschriften über die Zulassung selbstthätiger Registrirwaagen zur Aichung und Stempelung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießm au Gr. Volizeiamt Gießen, die Gr. Bürgermeistereien und die Gr. Gendarmerie Sections und Statrons- Commandos des Kreises.

Das nachstehende Ministerial-Ausschreiben theilen wir zur Kenntnißnahme und Nachachtung hierdurch mit.

Dr. Boekmann.

Darmstadt, den 10. März 1884.

Betreffend: Vorschriften über die Zulassung selbstthätiger Registrinvaagen zur Aichung und Stempelung.

Das Großherzogliche Mimstmmn des Innern und der Justiz

an die Großherzoglichen Kreisämter.

Dem Vernehmen nach sind seit einiger Zeit in Getreidegeschäften, Mühlen, Brauereien, Speichern und ähnlichen gewerblichen Anlagen, rn welchen Getreide in größeren Mengen zur Verwiegung kommt, sogenannte selbstthätige Registrirwaagen im Gebrauch. Derartige W^ungs-Elnrichtungen welche dazu dienen das Gewicht größerer Mengen von Körnerfrüchten selbstthätig zu ermitteln und zu registriren, sind als Waagen rm Smne des Artikels 10 der Maß- unb Gewichtsordnunq^vom 17 August 1868 zu betrachten. Sie dürfen daher zum Zuwägen im öffentlichen Verkehr nur verwendet werden, wenn sie gehörig gestempelt sind, und Gewerbtreibende, bei welchen derartige, mit dem gesetzlichen Aichungsstempel nicht versehene Apparate vorgesunden werden, unterliegen der Strafbestlmmung^des^ 8> 2 hierauf hinzuweisen und dieselben dahin mit Anweisung zu versehen, daß sie bei den

polizeilichen Maß- und^Gewichtsrevisionen auf das Vorhandensein solcher Waagen besonders achten und gegen Contravementen Strafantrag M stellen. gleich setzen wir Sie davon in Kenntniß, daß zur Aichung von Waagen der fraglichen Art nur die Großherzoglichen Aichamter in Darmstadt, Mamz und Gießen, beziehungsweife deren Vorsteher, die Aichmeister Geppert, Kerz und von en befugt sind. Dr

Lokal - Reglement.

Das Herumlaufen der Gänse an Sonn-und Feiertagen auf den Straßen zu Muschenheim betreffend.

Auf Antrag des Ortsvorstandes zu Muschenheim wird hiermit nach eingeholter Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz voni 11- l. M., Straßen^und^ffentlichen Plätzen in der Gemeinde Muschenheim an Sonn- und Feiertagen umher laufen laßt,

verfällt in eine Geldstrafe von 20 Pfennig für jedes Stück.

Gießen, den 14. März 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Telegraphische Depesche«.

WrM'S telesr. Eoreespsn-er:z-G«reaA.

Berlin, 14. März. Im Abgeordnetenhause stand heute zunächst die Inter­pellation Zelle, betr. die Neustettiner Vorgänge, auf der Tagesordnung. Nachdem der Abgeordnete Zelle seine Interpellation begründet hatte, gab der Minister v. Puttkamer eine Darstellung der betreffenden Vorfälle, und zwar nach der von dem.Regierungs­präsidenten zu Cöslin erhaltenen Auskunft, in welcher aufrechterhalten wird, daß aus dem Hause eines jüdischen Kaufmanns Steine geworfen worden seien-, Sonnabend fei Niemand ernstlich verletzt worden und seien auch nur Scheiben zertrümmert worden. Sonntag seiet! um 6 Uhr Abends alle Schenkwirthschaften geschlossen worden- Die Polizei habe nicht sofort verhindern können, daß Fenster zertrümmert und in zwei jüdische Häuser eingedrungen wurde. Die Gendarmerie sei mit blanker Waffe ein­geschritten, wobei 8 bis 10 Personen verhaftet wurden. Es wäre Alles angeordnet, um etwaigen Wiederholungen der Excesse vorzubeugen; kein Beamter habe Etwas ver­sehen. Besondere Vorkehrungen am Sonnabend hätten eine unnöthige Erregung ver­anlaßt- Der Minister bedauerte die Vorgänge, noch mehr bedauere er aber die auf­regende Uebertreibung der Vorfälle durch die Zeitungen- Bei der sich an die Rede des Ministers anschließenden Debatte wurde der Abgeordnete Hänel zur Ordnung gerufen, weil er eine Anspielung des Abg. Stöcker auf Lasker als eine Gemeinheit bezeichnete. Es folgte eine weitere erregte Debatte, an welcher sich die Abgg- Stöcker, Munckel, Hänel und Minnigerode beteiligten. Der Minister wies hierbei wiederholt die gegen den Landrath erhobenen Vorwürfe zurück und betonte die Objectivität der Regierung. Hierauf wurde die Tagesordnung debattelos erledigt-

Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Paar Strümpfe, 3 Taschentücher, 1 Pelzkragen, 1 woll. Halstuch.

Gießen, den 15. März 1884. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Im Reichstag wurde die Berathung der Unfallversicherungs-Vorlage fortgesetzt, wobei die Abgg- Lohr en, Bamberger, für eine Eommnfio^berathung, der ^g. Henlr - für die Vorlage und der Abg. Löwe dagegen sprachen- Der Staatssecretar v-Bottiche erklärte, die Vorlage wolle allseitig und auch vom Hause anerkannten ^belstanden helfen und dadurch der Socialrevolution den Boden entziehen. Auf dem Ausschluß der Privatversicherungs-Gesellschaften beharre die Regierung unbedingt; nicht eine einzige der verbündeten Regierungen habe sich für die Zulasfuug derselben erklärt- Der Staats- secretar v. Bötticher bat, die Vorlage nicht als eine politische Parteifrage, sondern als einen Schritt zur socialen Reform allseitig wohlwollend und eingehend zu prüfen- Die Fortsetzung der Verathuug soll morgen stattfinden. ,

DieNordd- Allgem- Ztg." erklärt die. von dem hiesigen Corrcspondenten des Standard" wiederholte Behauptung, daß zwischen Deutschland, Oesterreich ein^seits und Rußland andererseits in Form identischer Protokolle von umfassendster Natur ein Abkommen getroffen sei, für eine völlige Erfindung. Jdeutilche Protokolle, von denen der Correspondent spreche, eristirten mcht und die Beziehungen der drei Kailer- reiche seien auch ohne solche Protokolle die besten. , , ,

Kiel, 14. März. Se. K. K. Hoheit der Kronprinz und Ihre Komgl. Hoheiten die Prinzen Wilhelm und Heinrich sind heute früh unter enthusiasti­schen Kundgebungen der Bevölkerung nach Berlin abgereist. . ,

Kiel, 14. März. Wie berichtigend gemeldet wird, wird Se. Komgl. Hoheit der Prinz Wilhelm erst heute Abend abreisen und Se. Kdmgl. HoheU der Prinz Heinrich noch bis zur Außerdienststellung derOlga , am 20. ov.. 21. ds., hier bleiben.