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Amts- und Anzeigcklutt für den Kreis Gießen.

Erscheint tägliH mit Ausnahme des. Montag-.

Bwrtaut Schulstraße 7.

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Deutschland.

Berlin, 5. April. Se. Majestät der Kaiser brachte heute mehrere Stunden außerhalb des Beltes zu und empfing den Hofmarschall Grasen Pervoncher.

DrrMeichs-Anz." enthält folgendes Bulletin: Se. Majestät der Kaiser brachte gestern Nachmittag mehrere ©tunbeii außer Bett zu; die vor- handenen Unterleibsbeschmerden haben sich vermindert, sind aber noch nicht voll- ständig beseitigt. . ,

DieNordd. Allg. Ztg." bemerkt gegenüber emer in derGermama" enthaltenen römischen Correspondenz über eine Unterredung des Botschasters v. Keudell mit dem Ministerpräsidenten de Pretis in Betreff der Lösung der italienischen Ministerkrisis, wobei de Pretis sein Mißfallen über die Haltung Oesterreichs ausgedrückt haben soll, daß an der ganzen Nachricht nicht ein wahres Wort sei; der Botschafter v. Keudell habe den Ministerpräsident de Pretis seit Februar nicht gesehen.

DerReichs-Anz." enthält folgende Aeußerung: Bei dein in der Sitzung des Bundesraths am 5. d. Mts. stattgehabten Meinungsaustausch über die Parteibestrebungen bezüglich eines verantwortlichen Neichsministeriums, sprach sich die preußische Regierung gegen jeden derartigen Gedanken aus, weil er nicht zu verwirklichen fei, ohne die vertragsmäßigen Rechte der Reichsglieder und das Vertrauen aus die Sicherheit der Bundesverträge zu schädigen, dann aber auch, weil er eines der Mittel bilde, wodurch der Schwerpunkt der Reichsregierung in die wechselnden Majoritäten des Reichstages hinübergeleitet werden solle, und weil diese Ueberleitung, wenn sie gelänge, die Wiederauflösung der deutschen Einheit zur Folge haben würde. Der bayerische Bundesbevoll­mächtigte erklärte, mit der Aeußerung Preußens in vollkommenem Einverständniß und bereit zu sein, sich jeder Form anzuschließen, in welcher dieses Einver- ständniß ausgedrückt werden solle. Nachdem die Uebereinsiimmung sämmtlicher Regierungen constatirt war, einigte man sich, dies durch Anschluß an die preußische Erklärung kundzugeben. (Siehe nachstehenden Wortlaut.)

Berlin- 5. April. DerReichsanzekger" meldet: In der unter dem Vorsitze des Staattzmuttsters v. Bötticher am 5. April abgehaltenen Plenarsitzung des BundeS- raths wurde in den Meinungsaustausch über die Erklärungen Sachsens und Württem' bergs, betreffend die PartUbesirebungen zur Errichtung eines verantwortlichen Reichs- Ministeriums etngetreten. Namens der königlich preußischen Regierung wurde hierbei nachstehende Aeußrrung abgegeben: Indem die königlich preußische Regierung auf den von der königlich sächsischen unter dem Datum des 24. v. M. angeregten Meinungs­austausch cinlriU, therlt sie den prtncipiellen Standpunkt der königlich sächsischen Re­gierung dahin, daß e8 sich empfiehlt, keinen Zweifel darüber auskommen zu lassen, daß die verbündeten Regierungen ohne Ausnahme entschlossen sind, die Vertrage, auf welchen unsere Reichsinstitutionen beruhen, tn unverbrüchlicher Treue aufrecht zu erhalten und sie in dem Geiste zu handhaben, in welchem sie nach befi Worten der Reichßverfassung -um Schutze des innerhalb des Bundesgebiets gültigen Rechts geschlossen sind. Jede Verminderung der Zuversicht, mit welcher die verbündeten Regierungen auf die Festtg- feft der unter ihnen geschlossenen Verträge bauen, würde Zweifel über die Zuverläsfig- fett der Verträge herbeiführen, auf denen der Bund der deutschen Staaten beruht. Wenn solcher Zweifel auch unter friedlichen Verhältnissen vielleicht keine für Jeder­mann erkennbare Gefahren im Gefolge haben, so würde doch in Zeilen politischer Krisen j-de Abschwächung des Vertrauens auf die Sicherheit der Bunvesorrträge von bedenklicher Wirkung sein können. Je mehr die Regierung Sr. Majestät deS Königs sich bewußt ist, unter schweren Kämpfen und Gefahren erfolgreich dafür eingetreten zu sein, daß dem deutschen Volke das für seine nationale Geltung erforderliche Maß von Einheit gewonnen wurde, um so sorgfältiger ist sie darauf bedacht, zu verhüten, daß dieser Gewinn durch politische Mißgriffe wieder in Frage gestellt werde. Einen solchen Mißgriff würde sie tn jeder Ueberschrellung der Bedürfnißgrenze tn unttartscher Richtung erblicken. Die Einrichtung verantwortlicher Ministerien im deutschen Reich ist nicht anders möglich, als auf Kosten der Summe von vertragsmäßigen Rechten, welche die verbündeten Regierungen gegenwärtig tm Bundesrath üben. D!e wesentlichsten Re-

Prei- vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Dringerlohrü.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.

Arankreich.

Paris, 5. April. In Denain wurden 10 von den Sinkenden verhaftet, welche die nicht strikenden Arbeiter an der Arbeit zu verhindern suchten. Zum Schutze der Gruben von Anzin werden Truppen erwartet.

Im Kohlenrevier Anzin wurden drei strikende Arbeiter und eine Frau verhaftet, welche gestern den Händen der Gensd'armerie einen Arrestanten entrissen hatten. Die Escorte-Mannschasten wurden von den strikenden Männern und Frauen umringt, mit Steinen und Koth beworfen, bewahrten aber eine I anerkennenswerthe Ruhe. DerTemps" hebt den Ernst des Vorganges her- 1 vor und sagt, daß die Strikenden, welche bisher eine gesetzliche Haltung veov-

aierungsrechte der Bundesstaate« würden von einem Reichs - Ministerium absorbirr werden dessen Tbätiakeit durch die Art der ihm auferlegten Verantwortlichkeit dem maßgebenden Einflüsse der jedeSmal'gcn Majorität des Reichstags unterliegen müßte. Man wird nicht fehl gehen, rotnn man in der von der neuen fortschrittlichen Partei erstrebten Einrichtung eines solchen Ministeriums iut Unterroerfung bev

Reaterungsgewslt tm Reiche unter die Mehrheitsbeschlüsse des ReichStagS erblickt. Die kömslich preußische Reg'erung'de in einer derartigen Verschiebung deS Schwer- punruS der Regirmngtzg'walt eine große Gefahr für dl« Dauer der neugeborenen Einheit Deuffchlands erblicken. Selbst wenn es gelange feste Majoritäten auS den heute im Reichstage vorhandenen Parteien zu bilden, würde die königliche Regierung doch die Herstellung eines parlamentarischen Reg ments für eine sichere Einleitung zum Verfall und zur W'ederauflösung des deutschen Reiches halten. Die Regierung eines großen Volkes durch die Mehrheit einer gewählten Versammlung tft untrennbar von all' den Schäden und Gefahren, an welchen ein jedes Wahlreich nach den Erfahrungen die Geschichte zu Grunde geht. Die Regierungswahl, qeüdt von Parlamenten, welche aus allgemeinen Wahlen hervorgehen, unterliegt derselben Gefahr, die Bedürfnisse deS Landes dem Bedürfnisse des Gewähltwerdens unterzuordnen, durch welche bisher jedes Wahlreich seinem Verfall und seinem Untergang entgegengeführt worden ist. Der Gedanke an die Errichtung «ines verantwortlichen ReichS-M-nsiienumS, wie eS nicht blos in Gestalt eines Programms, sondern in dcn Verhandlungen des Reichstags ton den Jahren 1869 und 1878 zu Tage getreten ist, ist deßhalb noch Uederzeugung der königlichen Regierung überall da, wo er tm Reichstag und bei den Wahlen geltend gemocht wird, im Interesse dis Reichs, seiner Verfassung und der Sicherheit seines Fortbestandes zu bekämpfen, einmal, weil er sich nicht verwirklichen läßt, ohne die ver­tragsmäßigen Rechte der Rrichsglteder und das Vertrauen auf die Sicherheit dn Bundesvrrträge zu schädigen, dann aber auch, weil er emS von den Dritteln bildet, durch welche der Schwerpunkt der Reichsregierung in die wechselnden Majoritäten des Reichstags hinübergeleitet werden soll und weil diese Ueberleitung, wenn sie gelänge, die Wiederauflösung der deutschen Einhtit nach der Ueberzeugur.g der Regierung tm

^Nachdem durch die weiter von den Bevollmächtigten abgegebenen Aeußerungen die Ueberetnsttmmung sämmtlicher Regrerungent d SaLe^

sich dahin, diese Uebereinsiimmung durch den Anschluß an die königlich preußische Er­klärung kundzugeben.

Der Antrag Bremens, betreffend den An'chluß Bremens an da? deutsche Zoll­gebiet, wurde den zuständigen Ausschüsse zur Vorberathung überwiesen. Sch teßltch schritt die Versammlung zur Besetzung von mehreren bet den D.sc plinarkammern et* ledigten Stellen. filI , . .

Wie uns mitgetheilt wird, hat der Königlich bayrrtsche Bevollmächtigte in der heute abgehsltenen Plenarsitzung des BundetzrathS bei Mtmmuv- zu dn von der preußischen Reaieruna abgegebenen Erklärung, betr. die Parteibestrebungen zur Er­richtung einetz verantwortlichen Reichs-Ministeriums sich wie folgt geäußertDekönig- lich bayerische Regierung befinde sich mit der Aeußerung der^königlich preußischen Regierung tn vollkommenem Einverständnisse und er fet in der Lage, sich jeder Form anzuschließen, tn welche dieses Einverständniß zum Ausdruck gebracht werden wolle. Die königlich bayerisch- Regierung sei zu thättger Mitwirkung an ^r

Wicklung auf föderativer Grundlage lederzett bereit, eine Fortbildung der Reichsverhält- ntsfe in unitarischer Richtung aber werde sie stetS mit Nachdruck bekämpfen. Aus bJfcm @rUnb! st-b- st- b-m Gebanken b-r Errichtung eintg «rantwortUchm Reichs. MiniftertumS burchouS ablehnrnb gegenüber unb zwar sowohl Mit Rücksicht aus bte Stellung blS Bunbesraths unb bte burch bie Mrunbv-rtrSg- gewahrl-tft-t.n Rechte her Etn,«Maaten, a!S auch mit Rücksicht aus bte zukünsttge Entwicklung und ben gesicherten Fortbestand deS Reiches.

Betreffend Die Vertilgung der Eichhörnchen und Häher in den Gemeindewaldungen.

Bekanntmachung.

Da fidi nacki Mittbeiluna der Forstbehörde die Häher und Eichhörnchen in einer Weise vermehrt haben, daß sie erheblichen Schaden aurichten, tndein namentlich^Buchel- und Eichelsaaten fernerhin kaum mehr ausführbar erscheinen, werden sämmtlich- Pächter von Gememdesagden des Kreises Gießen, in deren »ertrügen sich sKende^od» eine ZEch°° Beugung findet, Landeskultur für nothig uud^die Ausübung der Jagd von Seiten

der Pächter nicht ausreichend findet, weitere Anordnung zur Verminderung schädlicher Thieie zu treffen rc. .

hiermit aufgefordert, in ihren Jagdbezirken die Eichhörnchen und Eichelhäher längstens bis zum 15 October dieses Jahres angemessen zu vermindern, wtdrrgen- falls (bei uuqenüqendem Vollzüge) die Forstwarte mit dem Abschüsse dieser Thiere beauftragt werden.

Gießen, den 4. April 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekrnann. ____ _ _____________

--Betreffend: ------------------- Gießen, den 4. April 1884.

Das Großherzogliche zkreisamt Gießen

an die GrotzhckL-roglichen Bürftermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, jedem Pächter einer Gemeindejagd und weiteren Theilnehmer, welche das Pachtprotokoll unterschrieben haben, vorausgesetzt, daß sich in letzterem die oben angegebene Bedingung findet, einen der Ihnen demnächst zukommenden besonderen Abdrucke der vorstehenden Bekanntmachung zuzu- stellen und Bescheinigung hierüber zu Ihren Akten zu nehmen. Der Vollzug ist binnen 4 Wochen anzuzergen. ... . r>öuöF»On

Falle die Zahl der Ihnen zugesandten Abdrücke nicht ausreicht, können Sie Ihren wetteren Bedarf von unserer Regtsiratur begtehen.

vr. Boekrnann.