Gemeinde-Krankenversicherung die Bestimmungen, daß die Gemeinden berechtigt sind, für die in den vorhergehenden Paragraphen bezeichneten, in ihrem Bezirk beschäftigten Personen Krankenkassen zu errichten, daß sie durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde hierzu verpflichtet werden können, sobald die Zahl dieser m ihrem Bezirk beschäftigten Personen, Die dem Versicherungszwange unterliegen, mindestens 50 beträgt, und daß die Unternehmer berechtigt sein sollen, sofern die Zahl der in einem Erwerbszwe'ge oder in einer Betliebsart beschäftigten, dem Versicherungszwange unter liegenden Personen mehr als 100 beträgt, eine Genossenschafts-Krankenkasse zu errichten Beträgt die Zahl von Personen weniger als 100, so soll n dieselben mit den in anderen Gewerbszweigen oder anderen Betriebsarten beschält gten Personen zu einer Verbands-Krankmkasse vereinigt werden. — Nachdem der Abg Lohren die in dem von ihm beantragten Gesetzentwurf niedergelegten Principien entwickelt und zur Annahme empfohlen hatte, trat d e Commission zunächst in die Generaldiskussion über denselben ein An derselben betheiligten sich neben dem Antragsteller, Abg. Dr. Lohren, die Abgg- Dr. Lasker, Frhr. v. Maltzahn-Gültz, Frhr. v. Wendt, Löwe (Berlin), Dr. Buhl und Eberty, sowie der Regierungs-Commissär Geh. Rath Lohmann. Dann wurde um 4^/r Uhr die Generaldebatte auf morgen Vormittag 11 Uhr vertagt. Zuvor wurde noch an den Staatssecretär des Innern, Staatsmmister v. Bötticher, eine Anfrage gerichtet, wie die Regierung sich zu dem in parlamentmi'chen Kreisen aufgetretenen Plane verhalte, den Reichstag zu vertagen und die beiden der Commission vorliegenden Gesetzentwürfe, namentlich das Unfalloersicherungsgefetz, m der Zwischenzeit durch eine Zwischen-Commission berathen zu lassen. Slaatsmimster v. Bötticher erklärte hierauf, die Regierung sei über diese Frage bisher noch nicht in Berathung getreten, weil ein hierauf bezüglicher Antrag Seitens des Reichstags noch nicht an sie gestellt sei. Ec persönlich sei der Ansicht, daß bei dem Gesetzentwuife sowohl das Krankenversicherungsgesctz als auch das Unfallversichelungsgesetz wegen ihrer Zusammengehörigkeit und ihrer hohen Bedeutung für die Lösung der socialen Frage noch in der gegenwärtigen Session zur Erledigung kommen müßten.
Lokales.
Gießen, 3. Juni. sSpruchliste für das Schwurgericht der Provinz Oberhessen vom 2. Quartal 1882.]
1. Weber, Johann XL, Landwirth in Eschenrod.
2. Bücking, Ludwig, Rentner in Gießen.
3. Baum, Emmanuel, Vieohändler in Geilshausen.
4 Winther, Louis, in Glauberg.
5. Keller, Philipp IV., Landwirth in Melbach.
6. Meyer, Emil, m Münzenberg.
7. Thylmann, Heinrich, in Altenstadt-
8. Bode, Karl, Landwirth in Orleshausen
9. Becker, Ludwig I., Ortsgerichtsmann m Ruttershausen-
10. Eberwein, Hermann. Rentner in Hungen.
11. Schlosser, August, Landwirth in Nieder-Gemünden.
12. Dieffenbach, Christian, Landwirth in Freienseen
13. Tuch, Samuel, in Nidda-
14. Grödel, Ludwig, Rentner in Friedberg.
15. Neuhardt, Georg Philipp, Pachter in Beyenheim.
16. Münch, Karl, Rentner in Homberg.
17. Lenz, Heinrich, Landwirth in Ober-Obmen.
18- Jäger, Johann Wilhelm I. in Ober-Hörgern-
19. Kopp, Ludwig, Landwirth in Ossenheim.
20 Niklas, Lorenz II, Landwirth in Ober-Ofleiden.
21. Küchel, Georg Karl, in Butzbach.
22. Theiß, Johannes VI., Landwirth in Weitershain.
23 Emmerich, Jakob III., Sattler in Ortenberg
24. He res, Georg Karl, in Heuchelheim (bei Nidda).
25. Köhler, Theodor, Müller in Eichelsdorf.
26 von Löw, Gilbrecht Freiherr, Gutsbesitzer in Nieder-Florstadt.
27. Sehrt, Heinrich IL, Landwirth in Bernsfeld.
28. Nispel, Konrad, Rentner in Gedern.
29. Müller, Karl, Berginspector in Weckesheim.
30. Görneri, Ludwig IV., Landwirth in Queckborn.
— Nach dem Jahresbericht des Octroi-Controleurs pro 1881/82 beträgt das Octroi-Einkommen der Stadt Gießen vom 1. April 1881 bis dahin 1882:
1880/81 1881/82
cM.
1. für Schlachtvieh
25410,48
27240,42
2. „ Fleisch, Wildpret
2519,05
2641,63
3. V Brennmaterialien
17418,82
18011,78
4. „ Mehl unb Früchte
20028,47
19698,04
5. „ Getränke
23075,81
23487,74
Im Ganzen
88452,63
91079,61
88452,63
baher in 1881/82 mehr Die Rückvergütungen betragen:
.....
2626,98
1. für Schlachtvieh
5,46
—
2. „ Fleisch rc.
2,60
23,20
3. „ Brennmaterialien
446,92
446,80
4. „ Mehl unb Früchte rc.
7282,53
6481,10
5. „ Getränke
2245,28
283105
6. „ Lieferungen an das Militär
1349/36
2705,58
Im Ganzen
11332,15
12487,73
Von dem Einkommen
88452,63
91079,61
die Vergütungen ab
11332,15
12487,73
bleiben
77120,48
78591,88
77120,48
daher in 1881/82 mehr als in 1880/81
1471,40
Verrutschtes»
— Im Reichsgesundheitsamt haben zahlreiche Untersuchungen stattgefunden, welche Temperaturen das Petroleum in den Bassins brennender Lampen unter normalen und nicht normalen Verhältnissen erreicht, «ei diesen Versuchen wurden alle Vorsichtsmaßregeln getroffen, um Versuchsfehler zu vermeiden. Die Lampen wurden stets in genügender Entfernung von einander aufgestellt und, um die gegenseit ge Wärme
strahlung vollends zu paralysiren, zwischen denselben Asbeftpappe eingeschaltet,- kleine sehr genau regulirte Moximalthermomcter wurden in geeigneter Weise auf dem Petroleum des Lampenbajsins schwimmend erhalten: di feiben gestatteten eine bequeme Beuimmung der gegen Enve des jeweiligen Versuchs erreichten Temperatur des Petroleums und die Zlmmntemperatur wurde von einem Maximalthermometer, welches in gleicher Höhe mit den Lamp'n aufgehängt war, Angegeben. Ferner wurden Unten suchurigen hinsichtlich der oerichiedenen Arten der Brenner und der Dochte gemacht und es ergab sich, daß Flachbrenner sich durchschnittlich viel stä.ker erhitzen als Rundbrenner und daß die Möglichkeit der Entzündung der Petroleumdünste innig mit der Constiuction des Brenners im Zusammenhänge steht, so daß z. B. wenn die in dem Brenncrboden befindliche,! Luftöffnungen zu groß oder mit nicht passenden Schutzvorrichtungen versehen sind, leicht e n Zurückzünden der Flamme stattfindet.
Eine andere häufig wirkende Ursache der Rückzündung der Flamme besteht darin, daß der Dockt nicht breit genug ist und sonnt, indem er die Dochthülse nicht hinreichend ausfüllt, freie Verbindungskanäle zwischen dem Bassin und der Flamme bestehen läßt. Diese Verbindungskanäle sind f.-br gefahrbringend, weil sie unmittelbar gegen die Flamme ausmünden und somit die Rückzündung nach dem Bassin aus direktestem W ge zu Stande kommen lassen.
Auch die Bebandlungsweise der Lampen hat einen namhaften Einfluß auf das Zustandekommen von Exolosionsgefahren: Wenn z. B. bei nachlässiger Reinigung der Brenner sich die zur Unterhaltung einer gewissen Abkühlung an denselben angebrachten Luftöffnungen mit Dochtscknupoen verstopfen ober wenn jene Oeffnungen auf andere Weise verkleinert weiden, io entstehen dadurch, in Folge der stattfindendcn Erhitzung des Brenners, bezw. des Dochtes, selbst bei den besten Oel n, gefahrbringende Dampf- gemffche. Auch em uniichtiges Aufsetzen des Cyl nders — sich kundgebend durch Blaken der Flamme — verursacht gleichfalls eine starke Erhitzung des Brenners und gesteigerte Dampfbildung. Hiermit ergibt sich auf's Neue, rote nothwendig es ist, bei Benutzung von Petroleumlampen die größte Vorsicht obwalten zu lassen und wie regierungsseitig durch den Erlaß geeigneter Beiordnungen Alles geschuht, um Gefahren vorzubeugen, so hat das Publikum rocht mmber die Pflicht, bei der Benutzung von Pen oleum die größte Vorsicht obwalten zu lassen.
Offenbach, 31. Mai. Gestern entlud sich über unserer Stadt und Umivgenb ein furchtbares Unwetter. Die drückende Schwüle, welche während des ganzen Tages geherrscht hatte, ließ freilich ein Gewitter erwarten und eine Abkühlung wünschen, bas gestrige Wetter ab r hat nur Trauer und Klagen hervorgerufen De so üppig Uebenben Saaten, die Hoffnungen bes Lanbmannes finb durch ben fürchterlich u Hagelschlag in wenigen Minuten vernichtet worben Hagelschloßen in Größe von Wallnüssen, mitunter sogar von der Dicke eines Hühnereies zerstörten die reichen Eiiiteaussichten un> betrübt unb wehklagenb wirb h-ute mancher Lanbwirth seine Felber betrachten. Der Hagelschlag war von solcher Heftigkeit, baß Bäume entlaubt, ja selbst Scheiben unb Dachziegel zertrümmert wurden. Nicht minder heftig wüthete das Wetter in der Umgegend.
Berlin- (Ein galanter Bräutigam ] Bei einer hiesigen vornehmen und reichen Dame waren seit nahe an fünf Jahren wiederholt Diebstähle von Juwelen Kleidungsstücken, Wäschestücken Schuhen, unb von sonstigen zur Toilette einer Dame gehörigen Gegenständen verübt worden, ohne daß es gelang, auch nur die geringste Spur des Hausdiebs zu ermitteln. Die Verrnuthung, daß ein weibliches Mitglied der Dienerschaft die Diebstähle verübt habe unb verübe, lag allerdings nahe, aber rocht bas geringste Verbachismoment gegen eine bestimmte Person ließ sich ermitteln unb die Herrschaft mußte sich darauf beschränken, mit einzelnen Dienstboten öfter zu wechseln, ohne daß jedoch dadurch die Diebstähle vermindert wurden. Vor Kurzem führte endlich der Zufall zur Ermittelung des Diebes Die Criminal-Polizei nahm bei einer unter dem Verdacht der Hehlerei stehenden Person eine Haussuchung vor, mit der zu- tammen ein junges Mädchen, die unverehelichte H., wohnte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden tn dem der H. gehörigen Koffer eine Anzahl Kleider unb Wäschestücke gefunden, die durch ihre gute Qualität sich auszeichneten. Besonders erregte die Aufmerksamkeit des Criminalbeamten ein schwarzes Kleid, das zum Theil mit echten Brüsseler Spitzen besetzt war. Die Sachen wurden beschlagnahmt und bas junge Mäbchen, welches Anfangs nicht mit ber Sprache herauskommen wollte, gab endlich an, bie werthvollen Kleider unb Wäschestücke von ihrem Bräutigam, dem Diener K-. geschenkt erhalten zu haben. Da K. seit vielen Jahren bei jener fortgesetzt bestohlenen vornehmen Dame im Dienst stand, so entstand der begründete Verdacht, daß K-, der von seiner Herrschaft für sehr zuverlässig gehalten wurde, ber lang gesuchte Dieb fei. K- wurde verhaftet. Er rä>mte ein, daß er sämmtl che Diebstähle ausg führt unb die gestohlenen Sachen seinen Bräuten — er hatte im Laufe ber 5 Jahre drei verschiebene Bräute nacheinanber — geschenkt habe, welche er in dieser Weise mit särnmt'.ichcn zu einer eleganten Dame gehörigen Garderobestücken von Kopf bis zu den Füßen versehen hat- Der Gesammtwerth ber von ihm gestohlenen Sachen beziffert sich annähernd auf 20,000 JL Ob bie drei Bräute gewußt haben, in welcher Weise ihr gemeinschaftlicher Bräutigam in den Besitz ber Sachen gelangt ist, bas wirb voraussichtlich bie eingelötete Untersuchung klarstellen.
— Ein sauberer Wächter ist der Custos des auf dem Schlachtfelde von Men- tona errichteten Beinhanses. Diesem Menschen ist nämlich nachgewiesen, daß er eine R^ihe von Jahren hindurch mit den Gebeinen der Gefallenen einen förmlichen Handel betrieb. Der gegen i bn eingelcitete Proceß ergab eine unbeschreibliche Nachlässigkeit der Gerneindeoerroaltung von Mentana, ber dieses Monument zur Ueberwachung an- vertraut ist ________ ____________
Handel und Verkehr.
Frankfurt-Wien. Für den Schnellzugsverkehr mit Wien bringt der Sommer- fahrplan eine wichtige Neuerung. Die Abfahrt von Frankfurt erfolgt nicht mehr 11 Uhr 34 M- Vormittags sondern 5Uhr 42 M. Nachmittags, Ankunft tnSB'en 10 Ubr 30 M. Vormittags. Es ist dies die schnellste Fahrt, die bis jetzt auf der Strecke erreicht worden ist. Gleichzeitig sollen in diesen Zügen jetzt Schlafwagen Cöln-Aschasfenburg- W en verkehren.
Während bisher Briessendiingen, welche aus irgend einem Grunde (mangelhafter oder falscher Adresse) nicht beförderungsfähig waren und deshalb an den Absender zurückgegeben wurden, unter der geschehenen und bereits mit Stempel versehcnen Frankatur wieder zur Beförderung aufgegeben werden dursten, müssen jetzt derartige Sendungen neuer Verfügung zufolge nach erfolgter Berichtigung von Neuem franfirt werden.
— Der vreuß.Miroster ber öffentlichen Arbeiten hat verfügt, baß, nachdem bie bisher versuchsweise Einrichtung von Fraucncoupees vierter Wagenklasse sich nach den angestellten Ermittelungen bei ben burchgehenden Personenzügen, sowie auch bet Local- zügen bisher durchaus bewährt hat, die weitere Ausdehnung dieser Einrichtung im Localverkehr bet geeigneten Zügen von ben beteiligten Eisenbahn-Dlrectionen veranlaßt werbe.
Allgemeiner Anzeiger.
Die
Renten- unö Lebens-versicher. MM
zu Darmstadt
hat die Versicherung steigender Renten wieder ausgenommen. Einlagen zu der neuen Jahresgesellschaft können geleistet werden bei dem Agenten der Anstalt. Nähere Auskunst ertheilt
1424 JF. IMu Müller.) Bahnhofstraße E. 92Vio-
• "h * <X C unübertroffenes Fabrikat
.KoiugsOirisitinkc, b-
252« ' Emil Ei*cM>ttch,i
Alle Sorten
nAlfarhon auf das Feinste gerieben, fertig Zum Anstrich, rasch unb hart trocknenb, sowie alle zum Anstreichen erforberltchen
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