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Ur. «57 Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Vderheflen)

L5./P. Februar 1943

Aus der Stad« Gießen.

Das neue Leben.

Wald im Februar, wie stehst du noch kahl und leer! Hoher steigt das Licht und köstlicyer werden seine Verheißungen von Tag zu Tag. Aber in dir scheint noch alles erstarrt. Menschenleer sind deine Pfade, selten nur kommt einer von den vielen die im Sommer die Freude auf deinen Wegen suchten. Sie sagen, es sei jetzt in dir nichts zu finden, als Schatten und Leere. Noch habe ja der Frühling deine Wipfel nicht berührt, noch seist du nicht erwacht aus dem Schlaf des Winters.

Es ist schon so, wie sie sagen. Kein winziges grünes Blatt spielt an deinen Zweigen, und kein Logellied singt durch deine Stille. Aber dennoch wohnt das Wunder in dir. Hat nicht der alte Förster gesagt:Fabian und Sebastian fängt der Saft zu steigen an!" Fabian und Sebastian, das war im sinkenden Januar. Und jetzt ist der Februar da.

Man geht an den silberstämmigen Buchen, an den knorrigen Eichen vorüber und weiß: das heimliche Leben ist erwacht. Wenn man auch noch nichts davon sieht, wenn es auch noch lange dauert, bis ein erstes Grün sich zeigt, es ist doch alles auf dem Wege. Es ist kein Stillstand mehr da, es geht auf­wärts, Tag für Tag, Stunde für Stunde. In aller Heimlichkeit vollzieht sich das Wunder. Eine unsicht­bare Hand hat die schlafenden Bäume angerührt, rin Finger hat das Zeichen gegeben, und das neue Leben setzt ein.

Wie könnte man da noch sagen, daß der Wald tot sei, daß nichts in ihm zu finden sei als Schweigen int Leere! Atter Geheimnisse voll ist seine Stille, Md tausend Stimmen reden in ihr. Harrend und wartend stehen die Bäume und beben ihre mächtigen fronen emvor zur Sonne. Und das Licht rieselt und itrömt durch die Zweige, und an den Stämmen her- üeder über die Walderde. Bor Tagen brannte ein Morgenrot auf, das war so herlich, daß der ganze Wald zu flammen begann. Lauter Rosen glübten in Ten Gipfeln, und die dunkeln Tannen und Kiefern Ohren in eitel Gold gekleidet. Am schönsten wohl iahen die weißen Birken in dem Rosenlicht aus. Ws war ein Fest, das der Wald feierte zu der Er­weckung, die ihm geworden war.

> Kein arünes Blättchen noch svielt im Wind, kahl fiehen Bäume und Hecken, und kein Vogellied klingt tuf. Aber die Stille ist erfüllt vom Jubel des er­dachten Lebens und von dem Lied: fängt der

vast zu steigen an."

Aufgehobene Mmdeffabnahmeverpfl chtungen für den Stromverbrauch

von gewerblichen und haushallungsabnehmern.

Der Reichslastverteiler (Reichsstelle für Elektrizi- itswirtschait) gibt bekannt: Bei einer Reihe von ilektrizitätsversorgungsunternehmen im Reich de- lehen Tarife für Haushaltungs- und Gewerbeab- rhmer mit gegenüber den normalen Tarifen g e enften Arbeitspreisen, nach denen den iezishern sogenannte Mindestabnahmever- flichtungen auf erlegt sind; d. h. die Derbrau- {»er, die Strom nach diesen billigeren Tarifen be- ehen, müssen sich verpflichten, gewisse festgelegte tittdestmengen an Kilowattstunden auch dann zu zahlen, wenn sie diese nicht verbraucht haben.

In normalen Zeiten werden Stromabnehmer, -ren Derbrauch nach einem solchen Tarif abge- ' ichnet werden, darauf achten, daß sie die in Rech- itng gestellten Kilowattstunden auch. verbraucht [iben. In der gegenwärtigen Zeit ist jedoch jeder iazelne zur größtmöglichen Einsparung von Energie ifgerufen worden. Derartige Mindeftabnahmever» Dichtungen würden dem Sparwillen der Abnehmer n Wege stehen. Der Reichskommissar für die reisbilbung hat daher die Aufhebung dieser Min- istabnahmeverpflichtungen für die Dauer des Sieges verfügt.

Verschiedene Feststellungen gaben Veranlassungen, Ile in Betracht kommenden Stromverbraucher auf ;se Aufhebung der Mindestabnahmeverpflichtungen izuweisen und die Aufforderung daran zu knüp- i. daß auch diese Abnehmer ihren Stromverbrauch Irf das geringstmögliche Maß beschränken.

14,5 Million-« RM. (Spareinlagen» zuwa'bs in einem Jahr.

: Wie stark der Spargedanke än breiten Kreisen der & Dotierung sich auswirkt, beweist erneut der Spar- »rülagenzuwachs bei der Bezirkssparkasse. Gießen im ß-chre 1942. Ende 1942 konnte diese Kasse einen v^areinlagenbestand, einschließlich Zinsgutschriften, Pion rund 59 750 000 RM. gegen rund 45 200 000 Kichsmark Ende 1941 ausweisen. Es ergibt sich mit- Üi ein Spareinlagenzuwachs innerhalb des Jahres 1942 in Höhe von rund 14% Millionen RM. Ende MO verzeichnete die Bezirkssparkasse Gießen rund & Millionen RM. Spareinlagen, einschließlich Zins- ^schriften, so daß auch schon im Jahre 1941 ein ^wachsen der Spargelder um 10 Millionen RM. ju verzeichnen war. Mithin haben die beiden letzten )chre bei der Bezirkssparkasse Gießen rund 24% Nllionen RM. mehr an Spargeldern gebracht, eli Ende 1940 vorhanden war. Gegenwärtig werden ; toi dieser Kasse über 60 000 Sparkonten verwaltet, 1 E-nonatlich kommen durchschnittlich über 500 neue i diarkonten hinzu. Dem Sparsinn unserer Volks- i $er. ofsey in Stadt und Land stellt diese hier nur j tis Beispiel ermähnte Entwicklung ein sehr gutes ; Wagnis aus. Bei den anderen Svarkasien in unserer

^eren Heimat ist die gleiche befriedigende Tendenz k: Spareinlagenanstiegs zu verzeichnen.

Gießener Dochenmarktpreife.

G i e ß e n, 13. Febr. Auf dem heutigen Wochen- jlcrtt kosteten: Markenbutter, % kg 1,80 RM., fttte 30 Rpf., Käse, das Stück 8, Kartoffeln, 5 kg R, Wirsing, % kg 13, Weißkraut 8 bis 10, Rot- [rcut 13, gelbe Rüben 12, rote Rüben 8 bis 10, merkahlrabi 5 bis 8, Schwarzwurzeln 20 bis 36, keife! 40, Lauch 25, Sellerie 25, Feldsalat, Vio 8, Mmenkohl, das Stück 61 bis 70, Oberkohlrabl 10 l|s 15, Rettich 5 bis 15 Rpf.

V* Verteilung von Süßwaren. Alle v-braucher in Gießen erhalten in der Zeit vom J ifebruar bis 7. März Süßwaren zugetellt. Jede k fon wird mit 125 Gramm beliefert

Strafkammer Gießen.

her R. Sch. in Bad-Rauheim hatte sich gestern ^en Verbrechens nach § 175 des Strafgesetzbuches. hangen in Bad-Nauheim, vor der Strafkammer chßen zu verantworten. Der Angeklagte wurde zu p'um Jahr Gefängnis unter Anrechnung Wr-Swei Monaten Untersuchungshaft verurtellL

Die Meldepflicht zum Arbeitseinsatz.

Einzelheiten zur Durchführung der Verordnung.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitsein­satz hat zur Durchführung seiner Verordnung über die Meldepflicht eingehende Bestimmungen erlassen, aus denen folgende, die Allgemeinheit interessierende Einzelheiten mitgeteilt werden:

rNeldepstichtiger Personenkreis.

Die hauptberuflich selbständig im Gesundheits­wesen Tätigen sind von der Meldepflicht ausgenom­men. Hierzu rechnen Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Dentisten, Heilpraktiker, Hebammen, Krankenschwestern und -Pfleger, Diätküchenlehrer und -lehrerinnen, Masseure und Masseurinnen, Zahn­techniker, Desinfektoren, Fleischbeschauer und Tri­chinenbeschauer.

Zu den im gemeinsamen Haushalt lebenden Kin­dern rechnen auch die Kinder, die vorübergehend außerhalb des Haushaltes untergebracht sind, z. B. Kinderlandoerschickung, Krankenhausaufenthalt. Le­ben Kinder dagegen auf längere Dauer außerhalb des Haushaltes (z. B. beim Besuch einer auswärti­gen Schule), so werden sie nicht berücksichtigt.

Aufruf.

Arbeitsberatung und Einsatz sollen der Meldung möglichst unmittelbar folgen.

Die in Handwerk und Handel sowie im Gaststät­ten- und Beherbergungsgewerbe selbständigen Be­rufstätigen werden zunächst zurückgestellt, weil ihre Betriebe durch die Maßnahmen des Reichswirt- schaftsmlnisters bzw. des Reichsernährungsministers zur Auskämmung und Sttllegung überprüft werden. Auch die melde pflichtigen Schüler und Schülerinnen sowie die Studierenden werden zunächst nicht zur Meldung aufgerufen. Weitere Weisungen hierzu er­gehen noch.

Einsatz.

Da es sich bei den meldepflichtigen Personen viel­fach um nur beschränkt einsatzfähige und auch nur beschränkt ausgleichsfähige Kräfte handelt, werden die Arbeitsämter im Interesse einer möglichst hohen Leistung in geeigneten Fällen einen Ringtausch von Kräften vornehmen. Innerhalb der Betriebe wird vielfach eine innerbetriebliche Umsetzung zum Erfolg führen. Ebenso ist zur Vermeidung einer ungleich­mäßigen Belastung einzelner Bezirke ein zwischen- bezirtticher Ausgleich innerhalb der Landesarbeits­ämter vorgesehen.

Eine besondere Verantwortung fällt den ^Betriebs* führern hinsichtlich der Auswahl geeigneter Arbeits­plätze für die neu zum Einsatz kommenden, vielfach berufsungewohnten Kräfte zu. Das gleiche gilt hin­sichtlich der Eingewöhnung und der laufenden Be- freuung dieser Kräfte. Ankern-- und Umschulungs­maßnahmen sollen in weitgehendem Maße durch­geführt werden.

Frauen.

Die Vorladungen meldepflichtiger Frauen sollen in der Weife erfolgen, daß Andrang und langes Warten nach Möglichkeit vermieden werden.

Etwaige Einwendungen gegen den Einsatz wer­den sorgfältig geprüft. Schulbildung, berufliche Kenntnisse und die Leistungsfähigkeit werden, soweit es geht, berücksichtigt. Frauen mit Berufserfahrung aus dem Gebiet der sozialen und pflegerischen Be­rufe sollen nur in diesen Berufen eingesetzt werden. Von dem Zeitpunkt der Zuweisung einer Arbeit bis zum Tage des Arbeitsantritts wird den Frauen eine gewisse Zeit eingeräumt, ihre persönlichen und häuslichen Verhältnisse der andersartigen Lebens­weise anzupassen. Ledige und verheiratete Frauen, die nur für sich zu sorgen haben, werden in der Regel einem vollen Arbeitseinsatz zugeführt. Frauen, die durch häusliche Fürsorgepflichten gebunden sind, werden dagegen in der Regel nur für einen zeitlich beschränkten Einsatz (Halbtags- oder tageweiser Ein­satz), und zwar nur am Wohnort oder in dessen un­mittelbarer Nähe in Frage kommen. Auf Krieger­witwen und durch Feindeinwirkung besonders in Mitleidenschaft gezogene Personen (Bombengeschä­digte) wird gebührend Rücksicht genommen.

Nicht zum Einsatz werden Frauen herangezogen, wenn sie für einen Kriegsbeschädigten oder Ver­sehrten zu sorgen haben, der eine Rente von min-

Miüe Januar wurde bei einem Vortrags­abend in der NSD.-Dozenten-Akademie Gie­ßen die Bildung einesArbeitskreises Milch" mitgeteUt, dessen Ziel es ist, durch den Ein­satz der Wissenschaft und Forschung zu der höchstmöglichen Verbesserung der Qualität der Milch beizutragen. DerArbeitskreis Milch" wird von dem Direktor des Instituts für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde und des Hessischen Veterinär-Untersuchungsamtes Gießen, Professor Dr. Standfuß, geleitet, mit dem wir uns über die Arbeit und die Zielsetzung desArbeitskreises Milch" unter­halten haben.

DerArbeitskreis Milch" ist eine Arbeitsgemein­schaft von Professoren innerhalb der NSD.-Dozenten- Akademie Gießen, die sich im Rahmen ihrer Fach­wissenschaft besondere Aufgaben hinsichtlich der Milchgewinnung unb -Hygiene stellen und die Zu­sammenarbeit der verschiedenen Disziplinen auf die­sem Gebiete bezwecken. In diesem Arbeitskreis haben sich die Professoren Dr. Standfuß als Milch-Hygieniker, Dr. Beller als Veterinär- Hygieniker, dessen Arbeiten im Rahmen derAuf­rüstung des Dorfes" hier eine bedeutsame Rolle spielen, Dr. Haag als Human-Hygieniker, Dr. Ke 11 erals Leiter der Universitäts-Kinderklinik und Dr. Vogel als Vertreter der Tierzucht-Wisien- schaft zusammengeschlossen. Dieser Kreis von Wis­senschaftlern will die demArbeitskreis Milch" ge­stellten Fragen konzentrisch anpacken, aber nicht nur theoretisch behandeln, sondern immer mit dem Ziele der praktischen, ortsgebundenen und befriedi­genden Regelung vor Augen, durch die der Nutzen dieser wissenschatlichen Arbeit zunächst in Gießen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Milch in Erscheinung treten kann.

Die Austeilung der Arbeiten ist nach ^olaenden Gesichtspunkten Dorgmommen: In erster Linie steht der Gestehungsgang der Milch, bei dem viele Men­schen und Arbeitsaufgaben in Betracht kommen. Hier ist vor allem an die Milchgewinnung in den bäuerlichen Wirtschaften zu denken, weiterhin an die Maßnahmen der Milchverarbeitung und die Erfor­dernisse der gesundheitlichen Ueberwachung nach den Richtlinien des Lebensmittel-, des Milch- und'

bestens 50 v. H. oder ein Versehrtengeld von min­destens der Stufe II bezieht. Dasselbe gilt für kriegsbeschädigte Offiziere und Wehrmachtsbeamte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v. H. infolge Dienstbeschädigung so­wie für sonstige Erwerbsbeschränkte mit einer glei­chen Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Die Frage des Einsatzes meldepflichtiger Frauen, die eine Hausgehilfin beschäftigen, wird noch be­sonders geregelt.

Richt berufstätige Männer.

Hier wird in der Regel ein voller Einsatz zu­gunsten der Kriegswirtschaft erwartet und durch­geführt.

Ruhestandsbeamle.

Die Meldung der Ruhestandsbeamten hat beim Arbeitsamt zu erfolgen. Sie sollen tunlichst wieder in ihrer früheren Verwaltung mit kriegswichtigen Aufgaben beschäftigt werden.

Arbeitskräfte aus ländlichen Verhältnissen.

Personen vom Lande und aus Landstädten im weitesten Sinne, denen nach ihren persönlichen Ver­hältnissen die Aufnahme landwirtschaftlicher Arbeit zuzumuten ist, kommen grundsätzlich für einen Ein­satz in landwirtschaftlichen Betrieben in Befracht. Diese Personen werden weiterhin auf Grund der Verordnung über den Einsatz zusätzlicher Arbeits­kräfte für die Ernährungssicherung des deutschen Volkes vom 7.3.42 erfaßt und nach Bedarf dem Arbeitseinsatz in der Landwirtschaft zugeführt.

Richt voll beschäftigte Arbeitskräfte.

Durch die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Meldepflicht werden zum Teil auch Personen erfaßt, die bereits eine ihre Arbeitskraft in Anspruch nehmende Tätigkeit ausüben (verheiratete Frauen mit Halbtagsbschäftigung). Ihre Meldung soll gleich­wohl die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob sie voll ausgelastet sind und ob die ausgeübte Beschäftigung kriegs- und lebenswichtig ist, gegebenenfalls muß eine Umsetzung erfolgen.

Selbständige Berufstätige.

Auch der Einsatz dieser Kräfte erfolgt nach sorg­fältiger Prüfung der einzelnen Verhältnisse. Es ist nicht der Sinn der Verordnung über die Melde­pflicht, kleine selbständige Existenzen ohne dringen­des arbeitseinsatzmäßiges Bedürfnis und ohne ent­sprechendes arbeitseinsatzmäßiges Ergebnis zu zer­schlagen. Dies gilt insbesondere in denjenigen Fällen, in denen aus den bisherigen Einkünften der Unter­halt von Familienangehörigen bestritten wurde.

Bei dem Einsatz selbständiger Kulturschaffender, d. h. der Mitglieder der Einzelkammern der Reichs­kulturkammer, z. B. Architekten, Maler, Bildhauer, Schriftsteller, Musiker, wird im Benehmen mit den zuständigen Stellen der Reichskulturkammer vorge­gangen.

Einsatz nur durch das Arbeitsamt.

In den nächsten Tagen werden die auf Grund der Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung vom 27. Januar 1943 Melde pflichtigen vom Arbeitsamt erfaßt. Es ergeht daher an sämtliche Betriebs­führer die Aufforderung, alle Meldepflichtigen, die sich zum Zwecke der Einstellung unmittelbar an ben Betrieb roenben, unter Hinweis auf diese Notiz abzuweisen. Der Einsatz der Meldepflichtigen geschieht alleindurchdasArbeitsamt.

Wie der Leiter des Arbeitsamts Gießen uns er­gänzend mitteilt, werden privatärztliche Be­scheinigungen über Krankheiten oder Leiden nicht berücksichtigt. Nur solche Bescheinigungen, die von dem Amtsarzt des Arbeitsamtes ausgestellt sind, finden Berücksichtigung. Angaben über früher überstandene Krankheiten oder frühere Leiden kön­nen bei dem Arbeitsamt vorgebracht werden, der Amtsarzt des Arbeitsamtes wird diese Angaben aber auf Grund von Unterlagen (z. B. Krankenblät­ter von Kliniken oder Krankenhäusern usw.) nach-

des Tierseuchengesetzes. Diese Aufgaben werden von Professor Dr. Standfuß bearbeitet. Im Zuge der AktionAufrüstung des Dorfes" widmet der Vete­rinär-Hygieniker Professor Dr. B e 11 e r imAr­beitskreis Milch" sein besonderes Augenmerk der Haltung der Milchtiere, wobei z. B. die Fragen der richtigen, d. h. der gesunden, und der falschen, d. h. ungesunden Stallhaltung, des Weideganas, der rich­tigen Fütterung und Pflege der Tiere usw. im Vor­dergründe stehen. Jrn GebietMilcherzeugung und Milchwirtschaft" bearbeitet Professor Dr. Vogel alle Aufgaben der tierzüchterischen und der land­wirtschaftsorganisatorischen Arbeit. Auf dem Sektor Verwendung der Milch" stehen für den Human- Hygieniker Professor Dr. Haag die Milch als Volksnahrungsmittel, die Milch als Uebertrager von Krankheiten und die gesundheitliche Ueberwachung des im Mllckoerkehr beschäftigten Personals sowie die hygienische Ueberwachung der Milch auf dem Wege von der Molkerei zum Verbraucher als be­herrschende Punkte an der Spitze der wissenschaft­lichen Arbeit. Der ArbeitsabschnittMilch als Säug» lings- und Kindernahrung" wird von dem Leiter der Universitäts-Kinderklinik Professor Dr. Keller betreut. Die Gelehrten dieses Arbeitskreises kom­men von Zeit zu Zeit zu gemeinsamen Sitzungen zusammen, in denen sie die Ergebnisse ihrer Ar­beiten im Rahmen der großen Gesamtaufgabe mit­teilen und die Richtlinien für die weitere wissen­schaftliche Tätigkeit aufeinander abstimmen.

*

Wie Professor Dr. Standfuß im Januar bei seinem Vortrag in der NSD.-Dozenten-Akademie als Einführung in den Bereich desArbeitskreises Milch" hervorhob, ist es die Aufgabe der Milch- Hygiene, gesundheitliche Gefahren abzuwenden, die durch Mllch mit Krankheitskeimen oder mit Schmutz- bazillen entstehen können. Hier kommt insbesondere allen Maßnahmen zur Bekämpfung der Rinder- Tuberkulose und der Bangschen Krankheit als auf den Menschen übertragbare Tierkrankheiten beson­dere Bedeutung zu. Die Milch*kann unter Umstän­den auch als Zwischenträger von ansteckenden Krankheiten des Menschen ,(z. B. Typhus) in Be­fracht kommen.

Gegen diese Gefahren sind hygienische Abwehr­

maßnahmen besonders wichttg. Vom grundsätzlichen Standpunkt aus und unter dem Gesichtswinkel der Wirksamkeit auf weite Sicht hin ist vor allem die Schaffung gesunder Rinderbestände in den land­wirtschaftlichen Betrieben anzusfreben, daneben aber auch die ärztliche Ueberwachung aller Personen, die mit der Milchgewinnung und -Verarbeitung in Molkereien beschäftigt sind, außerdem die bestmög­liche Organisation des Transports und der Ausgabe der Mllch an die Verbraucher. Auf dem Wege zu diesem großen Ziel sind noch mancherlei Schwierig­keiten zu überwinden. Der Kampf gegen die Rinder- Tuberkulose und die Bangsche Krankheit kann nur schrittweise durchgeführt werden, da hierbei auch erhebliche wirtschaftliche Werte für den einzelnen Viehhalter auf dem Spiele stehen. Immerhin kann hierzu gesagt werden, daß die Förderung der Milch» tierhaltung nach den Gesichtspunkten der gesundheit­lichen Auslese und der Stallhygiene, die Gewährung von Milchzuschlägen und bergt sehr beachtenswerte Faktoren auf dem Wege zum Erfolge sind, die auch für den Tierhalter weittragende Bedeutung haben. Der Erhitzung der Milch in den Molkereien ober im Haushalt, soweit Rohm'llch aus einwandfrei ge- unben Tierbestänben noch nicht zur Verfügung steht, muß nach wie vor große Bedeutung beigemes- en werden. Die Molkereien sind auf diesem Wege durch ständige Verbesserung der Erhitzungsverfahren wichtige Mitarbeiter im Dienste der Versorguna der Derbraucherschaft mit gesundheitlich einwandfreier Milch. Sehr wichtig ist auch alle Arbeit, die für die größtmögliche Sauberkeit und die Kühlhaltung der Milch auf dem Wege vom Kuhstall big zum Verbrauch int Haushalt geleistet wird.

*

Die Wissenschaft, die sich imArbeitskreis Milch" diesen großen Aufgaben zur Verfügung gestellt hat, steht mit der Praxis in engster Tuchfühlung, um durch gemeinsame Anstrengungen alle d i e Fragen in gedeihlicher Weise zu lösen, die auf die­sem Gebiete bis jetzt noch offenstehen. Es handelt ich darum, durch die Zusammenarbeit von Wissen- chaft und Praxis auch auf dem Gebiete des wich-- tigen Nahrungsmittels Milch zu d e r Vollkommen­heit zu gelangen, die der Bedeutung dieses Nah- rungsmittels entspricht. B.

Neue Richtlinien für Arbeits- und Berufskleidung.

Die Richtlinien für die Versorgung mit Arbeits­und Berufskleidung sind vom Reichswirtschafts­ministerium neu geregelt worden. Die Bereitstel­lung der notwendigen Arbeits- und Berufskleidung gchört zu den vordringlichsten Aufgaben auf dem Gebiet der Zivilbekleidung. In den Grundzügen weichen die Richtlinien vom bisherigen Recht nicht ab. Für Arbeitskleidung wird bei der Erteilung von Bezugscheinen etwa ein Drittel der normalen Punkte, für reine Berufskleidung etwa ein Fünftel der nor­malen Punkte verlangt. Mit Rücksicht auf den hohen Verschleiß, dem in einigen Berufen gerade die Be­rufskleidung ausgesetzt ist, werden künftig Punkte nur für bas erste in einer Kleiberkartenperiode be­willigte Arbeits- und Berufskleidungsstück angerech­net, während alle weiteren Bekleidungsstücke der gleichen Art punktfrei bezogen werden können. Durch Wahlmöglichkeit wird die Versorgung beweglicher gestaltet. Sparsamste Handhabung der Richtlinien wird nicht nur den Wirtschastsämtern, sondern auch allen berufstätigen Verbrauchern zur Pflicht ge­macht. In erster Linie muß der notwendige Er-- gänzungsbedarf der auf Spezialkleidung angewiese­nen Berufe gedeckt werden.

Kohlenoxydversistuugen.

In großer Anzahl werden den gewerblichen Be­rufsgenossenschaften schwere Gasvergiftungen, häufig mit tödlichem Ausgang, gemeldet, die sich während der Arbeit einstellten, als Kokskörbe als Wärmequelle benutzt wurden. Diese Vergiftungen sind regelmäßig Kohlenoxydvergiftungen. Weil die Verwendung von Kokskörben, z. B. zum Austrocknen von Neubauten, erhebliche Gefahren mit sich bringt, verbieten die Unfalloerhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenos­senschaft die Verwendung offener Koks-, Kohlen- und Holzfeuer zum Austrocknen ober Erwärmen von Räumen; die Verwendung geschlossener Koks-, Kohlen- und Holzfeuer ist nur gestattet, wenn Ein­richtungen vorhanden sind, die das Auftreten von Gasen in den Räumen verhindern und die vollstän­dige Abführung der Gase ins Freie gewährleisten.

Die ersten Anzeichen einer beginnenden Kohlen- oxydgasvergistung sind Kopfschmerzen und Schwin­delgefühle; dann ist es schon höchste Zeit, sich in Sicherheit zu bringen, denn die Bewußllofigkeit folgt bald hinterher. Unweigerlich zum Tode führt eine Kohlenoxydvergiftung, die im Schlafe überrascht. Deshalb darf man sich auch bei größter Müdigkeit nicht in der Nähe eines Kokskorbes schlafen legen.

Oft wird ein durch Kohlenoxyd Vergifteter be­wußtlos, aber noch rechtzeitig von Kameraden auf­gefunden. Dann kommt alles darauf an, daß der Vergiftete sofort in reine Luft gebracht, alles Be­engende an der Kleidung gelockert und mit künst­licher Atmung, wenn möglich mit Sauerstoffgerät, begonnen wird. Natürlich muß auch sofort ein Arzt benachrichtigt werden. Denn selbst wenn der Ver­giftete wieder zu sich kommt, ist noch lange nicht alle Gefahr vorbei.

verdunkelungszeit:

13. Februar von 18.29 bis 7.12 Uhr.

14. Februar von 18.31 bis 7.10 Uhr. Landkreis Gießen.

* Annerod, 13. Febr. Der Waldarbeiter Kar! Hahn, Tiefenweg 41 wohnhaft, begeht am heutigen Samstag feinen 7 0. Geburtstag. Der Jubilar verrichtet noch täglich feine Arbeit und nimmt an den Ereignissen unserer großen Zeit regen Anteil. Dem alten Herrn herzliche Glückwünsche.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt, 13. Febr. (Vorbericht.) Es notier­ten je 50 kg Lebendgewicht in RM.: Ochsen 43 bis 47, Bullen 36 bis 45, Kühe 25,50 bis 45,50, Färsen 37 bis 46, Kälber 40 bis 59, Schweine 63,50 bis 73,50 RM. Marktverlauf: alles zugeteilt.

Fu- ball in (Vieren.

1900 Ridda.

Im letzten Heimspiel der Kriegs-Meisterschasts- runde empfangen die Blau-Weißen morgen die Sporfcgemeinbe Viktoria, Nidda. Obwohl Kraft L infolge Krankheit fehlt und Herrmann, Koch u. a. nicht mehr zur Verfügung stehen, ist mit der Mann­schaft ßeurring, Wimmler, Carstens, Drosch, Deeg, Rinderknecht, Feustel, Jörg, Köhlinger, Ebert, Lu» dolph immerhin noch eine Vertretung zur Stelle, die die im Vorspiel erlittene Niederlage wettzuma- chen imstande sein müßte.

prüfen.

Wissenschast und Milchversorgung.

Der »Arbeitskreis Milch- in der NSO.-Dozenten-Akavemie Gießen.