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Nr. 74

31. Ni al

1920

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8 1.

2. Zur Auskunft sind verpflichtet:

dcut,chc Reichsairgchörige, die Eigentümer, Besitzer oder In­haber der im S 1 bezeichneten Gegenstände sind oder seit dein 1. Juli 1914 gewesen sind,

deutsche Reichsangehörige, die als Psandgläubiger oder aus einem anderen Rechtsgrund zur Verfügung über einen dieser Gegenstände berechtigt sind oder seit dem 1. Juli 1914 gewesen sind.

8 1.. Ter Reichsminister sirr Wiederaufbau sowie die v)n ihm bestimmten Stellen sind berechtigt, iede für erforderlich er­achtete Auskunft zu verlangen über Güter, Rechte und Interessen deutscher Relck-sangehörnger im Gebiete der alliierten oder a>so­ziierten yiädjie, einschließlich ihrer Mlonien, Befchungen und Prvtektoralsiänder.

Tie Äerpstichtung zur Erteilung der Auskunft erstreckt sich auch auf alle Geichäfte, die in bezug auf die am Absatz l bezeich­neten Güter, Rechte und Interessen seit dem 1. Juli 1914 vorge- nommen worden find, insbesondere Veräußerungen, Belastungen, und Verpfändungen.

Tie Verpftick-iung zur Erteilung der Auskunft erstreckt sich nicht auf Gitter, Rechte und Interessen, die nad) dem 10. Januar 1920 von einem Ausländer auf einen deutschen Reick-sangehörigen übergegangen sind.

Tas Ergebnis der Auskünfte darf nicht zu steuerlichen Zwecken verwendet werden.

schusses folgendes verordnet :

Artikel t. § 3 Absatz 2 der Bekanntmachung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln, vom . Tez. 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1355), evhält folgende Fassung: Tie Landeszentralbehörden und die von ihnen beauf­tragten Behörden werden ermächtigt, für bestimmte Bezirke oder Betriebe und in Einzelfällen eine frühere oder eine spätere Schließung, diese jedock) nicht über ll1/» Uhr abends, anzuordnen oder zu gestatten.

Artikel 2. Tie Verordnung tritt mit dem Tage der Ver-

Die russisch-englischen Handelsbcziehunge«.

London, 1. Juni. (WTB.) Krassin halte gestern die erste Unterredung mit Lloyd

Ten in Nr. 1 und 2 bezeichneten Auskunftspflichtigen stehen ihre gesetzlichen Vertreter sowie die Verwalter von Vermögens- mafien und sonstige Verfügungsberechtigte gleich.

8 3. Tie Auskunft kann durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Anfrage bei den einzelnen zur Auskunft Verpflichteten erfordert werden.

§ 4. Wer vorsätzlich die erforderte Auskunft nicht oder nicht in der gesetzten Frist erteilt, oder eine unrichtige ober unvoll­ständige Auskunft gibt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Wiarf oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Wer fahrlässig die erforderte Auskunft nickst ober nicht in der gesetzten Frist erteilt oder eine unrichtige ober unvollständige Aus­kunft gibt, wird mit Geldstrafe bis zu breitausend Mark bestraft.

8 5. Ter Reichsminister für Wiederaufbau erläßt die Be­stimmungen zur Ausführung des Gesetzes.

§ 6. Tas Gesetz tritt mit dein Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. 9)tai 1920.

Ter Reichspräsident: Ebert. Der Reichskanzler: Müller.

Gesetz

betreffend Auskunstspftickst über deutsckie Güter, Rechte und Inter­essen im Gebiete der alliierten oder assoziierten Machte aus Anlaß der Durchführung der Bestimmung des § 10 Absatz 2 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrags (Auskunftspflichtgesttz..

Vom 8. Mai 1920.

Tie verfassunggebende Deutsck>e Nationalversammlung pat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: i

Pulschgrspenfter.

Berlin, 1. Juni. In einer Ansprache über Putschvorbereitungen, die General Reinhardt mit einem Mitarbeiter des Tageblatts hatte, kam er zu der Feststellung, daß genügend ver- fassungstreueTruppen zur Abwehr bereit seien. Ter General sagte: Denn retzt irgendwo, beispielsweise in 2Bcftfa.cn Truppenteile aufgelöst trerben, so zerstreuen sich selbstverftändlich die zur Auflösung kommenden Mannschaften und reiten zu­weilen in Heinen Trupps auch nach Ostpreußen trab ähnlichen Punkten. Tas erweckt den An­schein von bestimmten Mannschaftsbewegungen, die an sich aber gar nichts gefahrvolles zu bedeuten haben. Wenn anderswo Putschanschläge Dorbereitet

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Amt5verkündigung5blatt

für die proDinjiatoireflion Sberheffen und für dar Kreisamt Sichen

Crlfrint nach Betarf: Montag, M-n-tag, P°nnersta9 und greilag. Rur durch di- poft zu b^i-h-u g.g.u Mk. 2.50 ui-rt-Ijührttch.

Verordnung

über Abänderung der Bekanntmachung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen unb Belcuchlungsmitteln, vom 11. Tezcmber 1916 (Reick)s-Gesetzbl. S. 1355). Vom 29. April 1920.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswittichaft vom 17. April 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 394- wird von der ^Reichs- tegierung mit Zustimmung des Reichsrats und des von der ver­fassunggebenden Teutschen Nationalversammlung gewählten Aus-

Bcrordnung

betr Aendernng der Verordnung über künslliche Tüngemittel.

Vom 4. Mai 1920.

Auf Grund des ß 1 des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirlschaft vom 17. April 1919 (Reick-s-Geietzbl. S. 394) wird von der Reichs- regierung mit Zustimmung des Reichsrats und des von der Nalionalversammlilng gewählten Ausscksttsses folgendes verordnet:

A r t i f e l I §11 ber Verorbnung über künstliche Dünge­mittel voni 3. August 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 999- ist zu streichen.

Artikel II. Diese Verordnung tritt mit bem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 4. Mai 1920.

Tie Reichsregierung: M ü 11 e r.

3nbaIt$ Ucbcrfid)t: Ersatzwahl zum Provmziallag und Proomzialausschutz. - Verbot der Ausfuhr von Waren (Besen, Bürsten, P.nsel und Sieowaren). - Verordnung über künstliche Düngemittel. - Auskunstspfl.cht über deutsche Guter usw. aus Anlaß der Durch ührung des Friedens. Vertrags. - Ersparnis von Brennstoffen - Regelung der Einfuhr. - Deutsche Arzne.taxe. - Verfüttern von grünem Getre.de. - W.ederzulassung einer Oelmühle zur Verarbeitung von Oelsruchten. - Stand der Maul- u. Klauenseuche. - Mahnahmen gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche. - ZeitAanschlag m der hiabt Giehen. - Feldbereimgung Oppenrod.

einmrnmig wngcnocs <u» ovri vrt tcintci irngrirgx. lieber ber Staatsform steht ber Partei die Wohl­fahrt des Bolles. Sie rrrirrte'lt daher den Ver­such der gewa'tsamen W.eberherstrl'rrng der Mon­archie in Deutschland imb Hannover. Nur in Ucbereinftimnrung mit bem Willen des Volkes kann eine Aendermig der Staatssvrrn erfolgen.

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Prag, 31. Mai. (Wolff.) Lschechoslowa- kisches Pressebureau. Dem Moskauer Krieas- bericht vom 30. Mai zufolge kämpfen die roten Truppen östlich von Wilna noch immer auf der Linie BiziKrivitsche an ber Bahn Po lozkWarschau bis Aum Polik-See. An ber Beresina dagegen scheinen vor Minsk die roten Truppen bei der Mündung der Uscha auf das linke Ufer der letzteren ge­worfen zu sein. Am östlichen Kiewer Brückencopf keine Äenberunatn. Südlich von Kiew und nordwestlich von Taraschtscha mel­det der Moskauer Bericht mit frischen Kräften unternommene heftige polnische Gegen­angriffe Der tüue Flügel der roten Armee scheint bereits bis 30 Werst südöstlich von ber Station Napnarka an ber Bahn ProS- kurowOdessa vorgedrungen zu fein.

Laut denselben Telegrammen protestierte Tschitscherin bei ber österreichi­schen Regierung gegen die Lieferung von Kriegsmaterial an Polen und droht mit Repressalien. Desgleichen erhob Tschi­tscherin auch bei der Tschechoslowakischen Re­gierung wegen der Durchfuhr österreichischen Kriegsmaterials nach Polen Protest.

Au» dem Reiche.

Die Landtag^wahlen in Gskha.

Gotha, 31. Mai. (Wolf > Be bm gestrigen Wahlen jum So ihaer Landtage ertie." ten die unabhängige soziastxmatrati die Paitn 30 700, ber ©luemlnmb 17 141, bie Tentsch-Nitis- na(en 3.517, die Deutsche Do s?irtei 15 960, di Temokraten 6973 b.< Me^r e is'vür i en 3'53 Stimmen. 30 Crt'dy-f'.en f^^cn noch aus. Es werden voraus ich.li-> traten: Tie llnalchängi- gen 8 ober 9, ber Bauernbund 5 JOer 6, die Deutsche BolkSpartei 3, die Teilt chnativnaleu 1, b e Temokraven 1, die Mebrh its aziali len 1 Sitz. Tie deutsche Boi Apartei hat ihre Sttrnmenzabl verdoppelt, während die Teuffchnatintalen zu Gunsten des Bav.mbmrdes die £>älhe t«r Stim­men verloren. Die bisherige Mehrheit der miab- HLngigen So i Iberrufrd te ist damit gesprengt

Bei der vorigen Wobt hatten die Unabhängigen 43 000, de TOejrfr i.ictüt erruf raten 7830, dir Temotraten 1810), die RechtL.ehrnden emschl. ßai^rnbtmb, die liämecrbäiiecng harten, 16 400 Stimmen.

Ein »egierungtzdementi.

Berlin, 31 Mai lWB.) Amtlich. In ferner Rede in Sxrrewxr sollte der frühere Staatsminister Helffericb imb nach ihm »chireicke Redner ber Teuisch-nationalen Bolksvarter, als letz er brr frü­here SwatSmini'ler Tr. He r g t- Mümben bie Behauptung auf, drtz die Entente neb*n bem in­zwischen mi erf ri b ne.- Fredens-ert ai noch einen zweften, ive'.te.us ntübertn in Bocbevcitung Haire Tiefer letztere hätte u. a. die Besetzung im Le.en nur auf ochrzebn Monate imb «einer­lei Besitzergreimng des Saarg biets oorg> sehen. Mnevid) gab cU> Quelle dieser Neuigkeit das Mftglied des Ministeriums Ele- menceau, Tardien an. Es wird hiermit fefc

von 5paa.

Mailand, 31. Mai. (WTB.) DerSe- coCo" berichtet, daß die alliierten Regierung gen nunmehr dahin übereingekommen seien, den Tag der Konferenz von Spaa nicht zu verschieben. Sie wird also endgültig am 21. Juni stattfinden.

Rom, 31. Mai. (WTB.- Nach demMefta- gero" sollen die Verhandlungen der am 21. Jstni in Spaa beginnenden Konferenz eine Woche dauern.

Ausweisungen aus Eupen und Malmedy.

Aachen, 31. Mai. (Wolfs.) Hier sind gestern 130 Familien, die aus Eupen und M a 1 m e d y ausgewiesen worden sind, ein- aetroffen, nachdem vor einigen Tagen bereits 300 Familien eingetrofsen waren.

Tie Angliederung PasenS au Polen.

B r e s 1 a u, 30. Mai. (Wolff.) Wie ober- schlesische Blätter melbcn, wird am 1. Juni die enbaültige Bereinigung der Polen angegliederten Teile ber Provinz Posen mit Kongreß polen und Galizien er­folgen. Damit sind die Hoffnungen der Pose­ner, in Anbetracht ihrer besonderen kultu­rellen Verhältnisse eine gewisse Autonomie innerhalb des polnischen Staates zu behalten, endgültig gescheitert. *

Eine amerikauischeAnleihe sürArmenien.

Paris, 1. Juni. (WTB.) LautDaily Mail" schlug der amerikanische Senator Hitch- cook vor, Armenien eine Anleihe von 10 Millionen Pfund für den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu bewilligen.

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tünbung in Kraft.

Berlin, den 29. April 1920.

__Tie Reichsregierung. Müller.

Bekanntmachung.

betreffend Aenderung der Bekanntmachung zur Ausführung der Vervidming über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar '1917 «Reichs-Gesetzbl. S. 41) in der Fassung der Verordnung vom 22. März 1920 Reichs-Gesetzbl. S. 337). Vom 24. April 1920.

Auf Grund des 8 4 Absatz 3 der Verordnung über die Rege­lung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 41)

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Bekanntmachung.

Tas am 31. August 1919 gewäytte Mitglied des Provinzial­tags Heinrich Mehl, Werkmeiiler unb Bcigeoroueter in Groyen Linbcu, hat sein Amt als Pvovinzialtagsmitglieo niebcrgelegt.

Tie Provinzialwal-ldommiftion hat in ihrer Sitzung vom 12. bs. Mts. festgestellt, daß gemäß Den Vorschriften des Art 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel. 29 h uiu> 29 i des Gesetzes vviu 15. April 1910-bie Abänderung der Kreis- und Provinzial orbnung vom 8. Juli 1911 beirerfenb: Valentin Tillemulh, Maurer in Dainchen, an bie Stelle des vorgenannten ausgcfchic- benen Provinziallagsmitgliedes tritt.

Gießen, den 27. 9Jtai 1920.

Ter Pwvinzialwahlkommissar.

________________Tr. U f i n g e r, Provinzialdirektor.________________

Bekanntmachung.

Ter am 1. November 1919 gewählte Ersatzmann des Provin­zialausschusses Heinrich Mehl, Werkmeister und Beigeorbueter in Großen-Linben hat sein Amt niebcrgelegt.

Ter Wahlausschuß hat in seiner Sitzung vom 15. bs. Mts. festgestellt, baß Will-elm Pebler, Lehrer in Büdingen, an die Steile des vorgenannten ausgeschiebenen Ersatzmannes des Pro­vinzialausschusses tritt.

Gießen, den 27. Mai 1920.

Ter Vorsitzende des Wahlausschusses.

________________Tr. U f i n g e r, Provinzialdirekior.________________

Bekanntmachung

betreffend bas Verbot der Ausfuhr von Waren des neunten Ab­schnitts bes Zolltarifs (Besen, Bürsten, Pinsel unb Sicbroarcn).

Auf Grund der Verordnung über die Außenl-andelskontrolle vom 20. Tezember 1919 (Reichs-Gesetzblatt S. 2128) wird ver­ordnet, was folgt:

§ 1. Tie Ausfuhr sämtlicher Waren des neunten Abschnitts des Zolltarifs (Besen, Bürsten, Pinsel und Siebwaren- ist ohne Bewilligung des Reichskommisfars für Ein- und Ausfuhrbewilli­gung verboten.

§ 2. Tiefe Bekanntmachung tritt an die Stelle aller bisher auf Grund der Kaiserlick-en Vewrdnungen vom 31. Juli 1914 über Ausfuhr erlassenen Bekanntmachungen, soweit sie Waren des nennten Abschnitts des Zolltarifs zum Gegenstände haben, die insoweit hiermit aufgehoben werden.

§ 3. Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem 15. Mai 1920 in Kraft. Aussuhrsendungen, für bie bis zum Inkrafttreten tflffcr Bekanntmachung eine Ausfuhrbewilligung nicht erforderlich ist, dürfen bis zum 25. Mar 1920 ohne Ausfuhrbewilligung über die Grenze gelassen .vctben, sofern sie spätestens am 14. Mai 1920 zum Versanb aufgegeben worden sind.

Berlin, ben 11. Mai 1920.

Ter Reichswirtschaftsminister. I. V.: Tr. Hirsch.

Dienstag, Juni 1920

Schulfttatze 7.

Annahme von Aozeiae« für bie lagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Sreis für l mm höhe für zeigen v. 34mm Breite Örtlich 3b Pf., auswärts 45Pf.; für Reklame. Anzeigen van 70 mm Breite 150 *Pf Bei Platz- varschrift 20 , Aufschlag. Lfauptschrif Netter: Aug. Hoeii. Verantwortlich für Politik: 7lug. Goetz: für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Zenz: für den Anzeigenteil. H. Deck, sämtlich in Dietzen.

daß keinerlei Publikationen, weder von t noch von einem anderen Mitglied ein.-S ministeriums cxistieren, in denen das Mar­rn entern solchen zweitett Friedensvertrag wird, daß also die gante abentnirrltcbc 6c in das Reich der Jöablfabcln gehört, rjenigen zu beurteilen sind, die auf diesem nsten Gebiet mit Erftnduugeii arbeiten unb Schwindel weiterverbreiten, sei dem Urteil tbcn Einzelnen überlassen

er Reichc-wehrminifter in Breslau.

;red!an, 31. Mai. (Priv.-Tel.) Laut \.u begab sich Reichswchrminisker Dr. e r nach Breslau, um sich auch von hlesischen Verhältnissen einen persön- Eindruck zu verschaffen.

egelun, deS deutschen Güterverkehrs.

I c r l i n, 31. Mai. (Wolfs.) Im Reichs- csministerium sand heute eine Desprcch- att, in der vorbereitende Maßnahmen ^Neuregelung und Leitung des ge- t deutschen Güterverkehrs nach Gesichtspunkte des betrieblich unb wirb- ich vorteilhastesteil Weges getroffen n. Die Durchsührung der tltnsangreichen en soll in jeder Weise beschleunigt wec- )ie aus einem früheren Wettbewerb der r hervorgegangenen Leitungswege sollen öglichsk beseitigt werden, soweit sie rlichc Erschtvernisse und unwirtschLftliche ge zur Folge hatten.

Deutscher ReichSfiedlertag.

erlin, 1.Juni. Auf dem gestern in en zum Abschluß gekommenen Deut- Reichssiedlertag wurde beschlos- die vier gcbilüctcn Ausschüsse mit etchs- und Staatsbehörden verhandeln >ie Ergebnisse dem zweiten T-crttscyen rtog vorlegen sollen, der voraussichtlich ttgust d. I. in Leipzig zusammentreten

Uns dem besetzten Gebiet.

Hn Wechsel de» amerikanische« Oberbefehlshaber» in Noblenz.

Zaris, 1. Juni. (WTB.) Nach einer imelbung aus Mainz wird der von fei- Kosten zurückgetretene Vertreter Ameri- der interalliierten Oberkommission in e n z, Neyes, durch den Oberbefchlsha-

>er amerikanischen Besatzungstruppen, al A11 e y, ersetzt.

Französische Justiz.

Ludwigshafen a. Rh., 31. Mai. f.) Der in der Badischen Anilin- und abrik beschäftigte Ingenieur Imhoff, en Krieg zuletzt als Hauptmann mitz- e und der unlängst von den Franzosen ftet wurde, ist wegen Diebstabls von ;egenständen in Frankreich zu 16 Jahren gsarbeit verurteilt worden. Bei Haussuchung sollen bei ihm gestohlene iftdnbe gefunden worden fein.

I Gries heim, 31. Mai Von den Zsischen Besatzungstruppen wird in den jen unb ben benachbarten Jagdbezirken ber Gemeinden Wolfskehlen und Goddelau unberechtigt die Jagd ausgeübt. Kein Tier rst vor ihnen sicher, selbst tragendes Rehwild, tragende Hasen und brütende Fa­sanen lverden wahllos abdeschossen. Die Jagd ist dadurch auf Jahre hinaus gänzlich rui­niert.

Ein fran-SsischeS Heldenstück in Eaub a. Rh.

Arn Freitag, 7. Mai, gegen 2 Uhr nachmittags, tanbeten in bem MotorbootElisabeth Barbara" von Kostheim ein Offizier und etwa 35 Mann des 26. französischer Infanterie-Regiments und ein Matrose in ber zum Kreise St. Goarshrusen ge- hörigen Stadt E a ub. bis im unbesetzten (Gebiet des Deutschen Reiches liegt. Die wid.-rrechllich ge landete Truppe versammelte sich amBlücherdenk- mal", wo bet Offizier eine Rede hielt, bie von den Mannschaften sichtbar fraibigft aufgenomrr.cn wor­den ist. Sie küurg aus in ber Forderung, bai Denk­mal in unflätiger Weise zu beschmutzen, unb wie auf ein Kommando bübeten die französischen Sol­daten einen Kreis um das Denkmal und folgten ber Aufforderung. Der Bot fall hatte eine kleine Men- toatanfammlung zur Folge und nur bem ruhigen und besonnenen Eingreifen zweier Wachtmeister ist es zu danken, daß bas hevaussorbeende Verhalten der Soldaten und ihres Führers nicht zu Mutigen Zusammenstößen mit bem Volke führte. Die berech- tigte Empörung des Publikums erwiderte ber fron rösische Offizier durch Drohungen mit dem schuß- fertigen Revolver und in bem er einzelnen Persons-l in nuht mißzuverstehender Weise mit der R itgerte vor bem Gesicht hnwmmchtclle. Beim Abfahren über den Rhein schrie er der MengeSchweine- bombe" entgegen.

Schieberverhastungen in Köln.

Köln, 1. Juni. (WTB.) Gestern nach mittag wurden auf dem Heumarkt und in ben umliegenben Straßen einige hunbert Personen von hier unb auswärts, auch Frauen, von ber stäbttschen unb englischen Polizei wegen Verbachts ber Schie­berei unb bes Schleichhandels ver­haftet und auf sieben englischen Lastautos nach dem Polizeipräsidium gedrachr.