20. Februar
Nr. 25
1920
Bekanntmachung
M
"""'Ulli
52,20 Mk.
116,40
Mk.
77,40
Mk.
67,80 Mk
40,20 Mk.
Habe einige
Drväi der VrithIschen Unn>erRtät»«Snd)- und Steinbruckern R. Lange, Gieren.
Zahnarzt. ,Q6e 19.
taler und sonstigem Geld Inhalt, 1 Brieftasche mit Mllität- papieten, 1 cuntelbrauner Schwanz zu einem Uklj, 1 duntelrotes Portemonnaie mit 47 'Dtf. Inhalt, 1 schivatze Damenhanotaiche mit 120 Mt. Inhalt, 1 Federmappe mit etwa 150 Mk. Inhalt, 1 Handtasche mix Inhalt, 1 Portemonnaxe mit 18 Mk. Papter- geld, 1 schwatze Tamenhandtasche mit Golbtiropf, Inhalt: ein Portemonnaie mit Geld.
Die tLinpiangsderexhxxgten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Tie Abholung der gelungenen Gegenixänoe kann an jenem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bi» 5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gieren, den 17. Februar 1920.
Polizeiamt Gießen. Laute schlaget.
Nachstehende Bekanntmachung des Staatsldmmissars für wirtschaftliche Temobllmachung in Dessen vom 31. Oktober 1919 bringen wir erneut zur allgemeinen Kenntnis. Tie Polizeibeamten sind mit Anweisung zur strengsten Durchführung versehen.
Gieren, den 16. Februar 1920.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
für Kälber..............
für Schafe mit vollwolligen, halblangen und kurz- wotligen Fellen...........
für Schafe mit Blößen.........
für Plerte einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere
und' Maulesel............
Berlin, den 9. Februar 1920.
Reichssleischstelle, Verwaltungsabteilung.
Ter Vorsitzende: I. V.: Dr. Klumpp.
i monatL SDIIttrr.-1 38-50 Mark Mr
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Aktien Dehnungen Geldsorten
1964D
Ünhalls-Uebersicht: Verwendung des Mehrerlöses aus den Hauten von Schlachtvieh usw. - Verbot über den Verkehr mit kraitfahrzeugen. - Gefunden, verloren. — Feldbereinigung Allendorf a. d. Lahn.
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’d auch m dieser Woche arg mitgenommen
| herben . . .
■ Der „Oberste Rat der Alliierten", der Ifeinen Schauplatz von Paris nach London ver- 1 Vgt hat, mürbe einer mit Initiative beseelten Mutschen Diplomatie wahrscheinlich durchaus dicht als delphischer Weisheitssitz vorkommen.
■Et hat sich in der Auslieferungsfrage „geeinigt", Herr Millerand hat Pariser Pressever- Irttern gegenüber gute Miene zum bösen Spiel gemacht, auch Lloyd George soll nach einer 'kttvas fragwürdigen Havasmelduny beruh i- fienb erklärt haben, es sei keine Revision des ^riebensvertrags geplant — aber man weiß nicht recht, was hinter den Kulissen alles vor sich gegangen ist. England hat in der Auslie- fetungsfrage eingelenkt; vielleicht hat es baH bei zu einem guten Teil auch amerikanischen Winken und Forderungen Rechnung getra- cen. Die deutschen ZeitungSleser haben das 'Zwitter, das von den Bereinigten Staaten nett? dem Jnsellande gezogen ist, nur als ein semes Wetterleuchten beobachten können. Ein Endender Blitzstrahl ist uns zwar zuletzt sehr mfgefallen: es war die kurze amtliche Rerv- »teinotiz, Wilson habe angedroht, daß Amerika sich von der Friedenskonferenz -urückziehen werde, wenn es bei denBer- bmdlungen nicht mehr als bisher zugezogen und angehvrt werde. Wilson, der Erkrankte, verstummte, der politisch schon gestorben zu ^n schien, ist plötzlich miedererstanden. Erev- Heint in einem Nebelmeer neuer Ungewißi- ieiten. Eine der letzten Meldungen besagte, ew Zustand habe sich in einer der letzten lc rchte Mieder so verschlimmert, daß die Aerzte n'Iends herbeigeholt worden wären. Ist nun |£in Handeln krankhaft verletzter Ehrgeiz oder
zu der Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses a_xs den väuien von Schlachtvieh und Schlachtpferden vorn 26. November 1919 (Reichs-Gesetzblatt S. 1903).
Auf Cruiw des 8 2 der Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlucht- pferden vom 26. Mvember 1919 (Reichs-Gesetzblatt S. 1903) werden für die Zeit vom 16. Februar bis 14. Äiärz 1920 einschließlich folgende Sätze als Häutezuschlag der an den Tierhalter zu befahlen ist, für den Zentner Lebeiügewicht festgesetzt:
für Rmder, ausgenommen Kälber
w v.> v-w IT- 1 vv. «UTll^ni Von 7 aut */rS.n den tLgVch « erhöhen. Hi rgeg> n erhoben sich jedoch in bat Kreisen Oer Bergarbeiter geivichtige Sorgen, und so kam man schließlich zu der Einigung, daß wöchentlich zwei halbe Ueber- schicht"n gefahren werden sollen. Das geschieht in der Weise, daß im Anschluß an die 7-Stundenschicht 3'/r Stunden Ueberschacht gefahr?« werden, so daß in den Tagen der Uebetschicht insgesamt lG/_> Strmden yxtrbeitet werden. Im Durchschnitt werden 6—7 Millionen Tonnen monatlich im Ruhrrevier gefördert. Dir jetzige Schichwerlänge- rung bringt also eine Steigerung der Leistung um etwa eine Million Tonnen im Monat, das heißt 12 Millionen Tonnen ftn Jahr. Gare Äusdehrrung der Bereinbarung auf Oberschlesien und die Braunkohlengebiete muß angestrebt werden. Es wird ein Lohnzuschlag von 100 Prozent Hk Arbeit unter Tage und ein Lohnznschlag von 50 Pro; über Tage gewährt. Geld allein macht aber auch die Bergarbeiter nicht glücklich. Sie müssen Gelegenheit haben, sich für dieses GeÜ> Lebensmittel zu kaufen. Wenn deshalb für die schwer arbeitenden Bergarbeiter Sonderzuweifun- gen an Brot imd Fett bewilligt worden sind, so dürfte das von der übrigen Bevölkerung durchaus verstanden und gebilligt werden. In seinen steak- tiidrn Folgen wird das getroffene Abkommen sowohl innenpolitisch wie außenpolitisch bald dem gesamten Volke sich äußerst wchtliäig erweisen. Dies gilt zunächst für die Versorgung der E i s e n - bahn mit Betriebsstoffen, wodurch auch der Ab- transpott von Lebensrnitteln eine Steigerung erfahren wird. Die Entente wird auch aus diesem Abkommen über eine Vermehrung der Arbeitszeit im Kohlenbergbau ersehen können, wie ermt es uns ist mit der Erfüllung der übernommenen Pflichten. Mehr aber noch bürfte nicht nur bet Entente, sondern der ganzen kultivierten Welt aus der Env- schiosf-nheit der deutschen Bergarbeiter, die At- b-itsleistung zu steigern und die Arbeitszeit zu verlängern, die lieber^ tgung sinnfällig werden, daß Deutschlands moralische, wirtschaftliche und poli= tische äSeebergefunbung Doramdxxntet.
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Amtrverlündigungzblatt
für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisomt Liehen
Lrscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Bur durch diePaft zu beziehen gegen TOk. 2J>0 viert elf ährt. Dostzeirungsltp« ?tr
Iler tauidt tint ’iidjliW meine neue Jhb - oie um? W 3 yoh'rkßHeJJJl zMt-odri itttlanb uni lese ‘"Ä“
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Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gcrnartung Allendorf a. d. Lahn, Kreis Gießen.
Nachdem die Feldbereinigung in der Gemarkung Allendorf endgültig beschlossen und der Beginn der Felbbercinigungsacbeiiew vom Hess. Landesernährungsamt Abteilung für Lauowtrtschaft, angeorduet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Gruno- eigentümer zu der gemäß Artikel 16 des Feldbereinigungsgejetzes Tonnersta g den 4. März 19 2 0, nach mittags 1 y2 Uhr,
im Saale des Gastwirts HeinrichHörrzu Allendorf a. d. Lahn stattsindenden Verfammlung ein.
Tie Versammlung hat:
1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskosten aufgebracht werden fallen, ob durch Ausschlag aui den Flächengehalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke ooer abgesehen von dem in Artikel 20 des Feldbereinigungsgesetzes bezeichneten Fall durch Bildung und Verlaus von Masse- grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;
2. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie em Mitglied des Schied^ gerichts und dessen Stellvertreter (Artikel 35 Ges.) zu wählen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden.
In dieser Versammlung hat jeder amvesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist. Tie Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zneidritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich, beteiligter Grundeigentümer im Sinne des Feldbereinigungsgesetzes ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Beteiligten unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Deutschen Reiches aufhalten, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsgerichts als solcher ausweist.
Ist unbekannt oder ungewiß, wer beteiligt ist, so findet die Vorschrift des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Anwendung.
Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Mann nickt der Zustimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum ein* gebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der EinwUligung des Mannes.
Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten vvrzulegen.
Kommen gültige Beschlüsse nicht zu stände, so hat:
zu 1. Tie Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und
zu 2. Tie Landeskommission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Zugleich fordere ich die außerhalb Mendorf a. d. Lahn wohnenden beteiligten Grundeigentümer (Ausmärker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Allendors a. d. Lahn wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Feldbereinigungsverfahrens an sie nicht mehr erfolgt.
Friedberg, den 11. Februar 1920.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar:
S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.
Gedächtnis haben, die von Franzosen auf Befehl begangen wurden, diese mitzuteilen, damit er sie veröffentlichen könne. Er habe Offtzsere gekannt, die sich rühmten, deutsche Kriegsgefangene niedergeschossen zu haben, um ihren Revolver zu prüfen. Vailtant sagt: „Ihr ^alle habt die feindlichen, von unseren schwarzen Soldaten verstümmelten Leichen gesehen. Ilw habt auch feftfteUen können, mit welcher Beftiän- gurrg die Weißen davon gesprochen haben, die sie zum Angriff führten. Ich Benne die Namen von französischen Kommandanten, die in der Schlucht deutsche Kriegsgefangene, die entwaffnet waren, füsilieren ließen unb für diese Tat ein Avancement erlangten. Ich kenne einen Reiter, der vom Pferde sprang, um mit einem Revolverschuß einen Gayern niederzusttrcken, der unter guter Bewachung in der Schlucht vor ihm bergmg. Ich sah auch, wie man Ve r wundete tötete. Kanntet Ihr nicht bte Vitriolgranaten? Welcher Infanterist hat bei uns nicht Patronen abgeschnitten und um gedreht? Diese Taten müssen klassifiziert werden. Wir müssen beweisen, daß Beine Art zu töten uns fremd war. Wenn wir das tun, dann waschen wir weder die Deutschen noch ör Türken noch die Bulgaren rein, sondern wir nehmen nur Anteil an der ruhmreichen Schzvei- nerei. Dir entehren uns em bißchen weniger, indem wir es zugestehen." Vall'ant-Eouturier erklärt: Wir verlangen schon seit langem für alle Schuldigen aller Länder ein internationales Gericht, .urfammengeie&t aus Arbeitern und ehemaligen Soldaten.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der 88 1 und 4 der Verordnung über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 ordne ich mit Rücksicht aus den großen Mangel an Betriebsstoffen, durch den es kaum möglich ist, die für die Volksernährung arbeitenden, sowie sonstigen lebenswichtige Gewerbebetriebe mit dem nötigen Betriebsstoff zu beliefern, wie folgt an:
8 1.
Vom 8. November 1919 an ist bis auf weiteres
1. an Sonn- und Feiertagen,
2. zur Nachtzeit
der Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Personen-, Lastkraftwagen und Motorrädern) verboten, soweit er nicht ausschließlich für Notfälle, wie zur Herbeischaffung ärztlicher Hilfe, für Krankentransporte, für im Tlpftrage einer Behörde eiligst auszuführenden liebend* mitteltransportc, bei Brand- und Unglücksfällen erforderlich ist.
8 2.
Als Nachtzeit gelten in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März einschließlich die ©halben von 8 Uhr abends bis 6 Ulyr morgens, vom 1. April bis 30. September einschließlich die Stunden von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.
8 3.
Bei den in 8 1 genannten Ausnahmesällen hat der Fahrer des Kraftfahrzeuges durch Bescheinigung oder auf andere Weise den Notfall nachzuweisen.
An diesen Notfahrten dürfen nur die zur Behebung des Notfalls unbedingt erforderlichen Personen teilnehmen.
8 4.
Zuwiderl-vndlangen werden mit Gefängnis bis zu 2 Jahren unb mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark bestraft; bei mildernden Umständen kann getrennt auf eine der beiden Strafen erkannt iwrten. Abgesehen hiervon wird das Kraftfahrzeug — ohne Rück- ficht, ob es dem Täter oder Tellnehmer gehört oder nicht — von mir für verfallen erklärt. Ter im Besitz des Zuwiderhandelnden vorhandene, in dessen Garage oder sonstigen Räumen noch lagernde Betriebsstoff wird sofort beschlagnahmt und zu den gesetzlichen Höckstpreisen an Verbraucher abgegeben.
Tarmstadt, den 31. Oktober 1919.
Ter Staalskommissar für wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen.
I. V.: gez. Bernheim.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1.—15. Febr. 1920 wurden in hiesiger Stadt gesunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Stück Bleirohr, 1 Stahlherrenuhr, 1 goldener Anhänger, 1 Spa zier stock, 1 Paar schwarze Lederhandschuhe, 1 Mädchenstrumpfmütze und Papiergeld;
verloren: 1 Teil eines Brillant-Anhängers, etwa 2x/t Meter Blusenstoff, 1 Portemonnaie aus Kvokoditteder mit 1 Krönungs-
Amerika und der Friedensvertrag.
Haag, 20. Febr. iWTB.) Ter amerikanische Senat hat taut „Nieuwe Courant" die Verhandlungen i&er den Frieden sver- trag ausgesetzt, weil erst die Lage bezüglich der Adria klar sein muß, und weil der Prä'ioent nicht geneigt ist zu einem Kompromiß über Art. 10.
PliM- »WterrW
■In unb in Kurier, I m modernen dimm I l> ru lebet Saueren hM.LtUjlthl'tl ttzfteingaffc 811 jliern wird Peufin Mtliagessen für etr : bdien au» guter Qto • l)t. Seit-anloßt ci ! n Nähe benorAiiQt i r. Licht ermunM christl Anieb. u. IA •- >en (gift;. Änz. erbt'
amstag, 2[. Februar 1920
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*ei: Schuld. 7.
anga^me v»N Injeigen f. die Lagesnuminer diS zuin Nachmittag vorder ohne itbr'ÖerbtnMitbfeit preis fir 1 mm hShe für anxeMenu ,34mm Breite orllidj 36 pi, ausioärts 30 Pi.: Mr Reklame- Anzeigen von 70 mm ©reite 90 W. ^et Ptay- eoricbrifi2Oe A'chcvlag. Hauptschriliierten lug. ®»er.. Seiantmorthd) 16r Politik: Aua. »oetz; tür ben übrigen *etk Dr. ReiiihotO Zenz: für den 91iqeigented: v- Beck. fSintltch in Gießen.
Au» dem Reiche.
Aus dem Steutrausschuft.
icrlin, 20. Febr. (WTB.f Der Steuer« chu ß der Nationalversammlung beendete die Lesung des Reichseinkommensteuergesetzes.
rzuheben ist die Annahme des Antrags Blunk ), wonach 8 19 dahin geändert wird, daß nur m Betrag von 1500 Mk (bisher 2<XX) Mk.) eigende Teil des steuerbaren Emkommens ositchtig ist. Im 8 16 wird ferner der Satz 1 )lgt gefaßt: Bei der Veranlagung zur Ein- .-nsteuer wird das Einkommen eines nach § 2 steuerpflichtigen Haushaltungsvorstandcs unb zu seiner Haushaltung zählenden ihnber zu- ngerechnet, soweit es sich nicht um das Ar- tntammen eines Kindes handelt.
Icrlin, 20. Febr. (WB.1 Wie wir hören, im Steueraus chuß der Nattonalversamm- beschlossen, die Sü'uerges-'tze vorn 2 7. Fe- tr ab im Plenum der National- ammlung zu beraten. Eme entlpicd) ;itK ilirng soll t*om Aussctruß dem Präsidenten ationalde,sammlung iug<i-A;ii.
' Bcrciuheitlichung der Eisenbahn und der Post.
Icrlin, 20. Febr. (WTB.) Heute fandexr dem Vorsitze des Reickrsiierü-llrsMinisters Dr.
die abschließenden Besprechung über den llebcrgang ^deutschen Eisen- xen auf das Reich statt. Es wurde in Punkten mit Ausnahme der Fä. anzftage Versländigurrg erziell. Tie Derliam.'lu iigen die letztere werden nachmittags unter dem tz des Fttnanzministers Erzberger ß->rtgesetzt. n auch diese Besprechungen zu einer Bo guna führen, soll der Staaisvcnrag zwischen Reich und den Lätidern uiwerziigttch dem stabüret! und den Kabxnetten der beteiligten r vor gelegt merben und sodann mit größter eimigung an die Verfass'.ing gebem5en Körper- n gehen, damit der Uebctgang des Eigen-, und der Verwaltung der Eisenbahnen auf teich am 1. April dieses Jahres dtxrchgefLhrt n kann.
I er l in, 20. Febr. (Wolff.) Die „Tägliche schau" will von ihrem Müncksener Berichter erfahren haben, daß die b a y er i s ch e Post JO M Mionen Mark und diewürttember- >e Post für 250 Millioxxen Mark an das Reich eht. In der Frage der sinanziellen Entschä- g für die Eisenbahnen tonnte bis jetzt noch Einigung erzielt werden. Nach dem „Berliner rnzeiger" soll der Kaufpreis für die bayerische. 620 Millionen Mark betragen.
Noske über die Reichswehr.
Icrlin, 20. Febr. (Wolff.) Laut „Vor- " erklärte Noske in einer Hamburger Verlang von Funttionären von Betriebsräten s-ozialdemokrattschen Partei, er werde am •ril zum ersten Male 15 000 bis 16 000 neue Leute in die Reichswehr einftdlen. Ta x die Parteigenossen dafür forgen, daö-nicht oieber Söhne von Gutsbefitzern unb Stenn? n kämen, sondern sie sollten auch ihre Söhne icken. Das Privileg der besitzenden Klassen ie Offiziers posten werde er ausrotten.
Die Rrichsdtsoldungsrlft)rm.
lerlin, 20. Febr. (Priv -Tel.) Wie die lische Zeitung" erfährt, sollen die Gesetze zur chsbesoldungsresorm schon im Lause nächsten Woche an den Reichsrat kommen Die rückungsftisten sollen gegen den bisherigen Zn- d wesenllich verkürzt werden
Der prozeh Lrzberger-Helfferich.
Berlin, 20. Febr. (Wolff.) Bei Beginn deS Prozesses Erzberger gab der ,Vor- sitzende eine Er kl ärung ab, worin für die Oesfentlichkett nochmals llargestellt wird, worum es sich eigentlich handelt. Dadurch, daß ter Angeklagte den Wahrheitsbeweis antrat, k>ehve sich das Verfahren äußerlich um, so daß es den Anschein habe, als wenn der ReichSfinnizminister der Angeklagte fei. Das sei bedingt durch di' Stvaf- prozeßvi^nung. Er, der Vorsitzende, l«ß den Wahrheitsbeweis in sehr weitem Umfange zu, bannt ieber den lende Mensch sehen könne, daß bad Gericht alles tat, um die volle Wahrheit zu ermitteln. Darius stellte Rechtsanwalt Alsberg eine groß? Reihe von Beweisanträgen, die sich aus ben Vonvurs der Un wahrhaftig kett des Nebenklägers blieben und zeigen sollen, daß der Nebenkläg.'r auch in die'er Verhandlung selbst unter Eid es mit der Wahrheit nicht genau genommen habe, unb zwar in Dingen, worin es cmsgeschiossen erscheinen müsse, daß der Nebenkläger lediglich aus Vergeßlichkeit unrichttge Angaben machte. U. a. stellte Erzberger in ben Fialen Richter, BergT, Thyssen, Wolft usw. die Sache anders bat, als nackcher bxe B< weiSaufnahkne ergab. Allerdings kannte ?r damals nicht das Beweis material, das oer Ange- flagte vorbringen würde. Auch oerschwtcg Erzberger, daß er als Rei chsftnanzm mifter her Firma Wolft 4 0 Mxllionen Mar k au8 Rnchsmitteln ju einem ungewöhnlich nicbripm Zinsfuß zur Verfügung stellte. Rechtsan.valt Alsberg beantragt, eine Reihe unter Zeugen zu Loben, u. a. Bethmann-Hollweg.
Abg. von Richthofen kann über die Beteiligung Erzbergers an der Anhydat-Gesellschaft xrichts bekunden Ter Zeuge besitzt auch Anhvdat- Äfrkn unb ist Auftichlsrat der Kriegswo llbedarf- Gesellschaft. Kommerzienrat Rech berg, Aufsichtsratsvorsitzender der Anh?dat Gesellschaft, er* Härt, Erz berget an der Gesellschaft beteiligt zu haben, well ihm daran lag, einen einftußteichS'


