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den Kohleneingängen.

Gießen, den 17. Juni 1920.

Stadt. Brennstoffamt.

Bekanntmachung.

Tie nachstehende Veoardnung des Oberbürgcr- Meisters bringen nnr wi-otetholt zur öffentlichen

mit Werkzeugen, 3 Nabenbohrer, 2 Felgenbohrer, Partie Eichen- und Buchenbohlen, 3580 Mm. stark, 4 Festmeier Eichenstammholz (Werkholz), 2 Meter Eichennutzholz zu Wagendeichseln und Langwid, 1 Partie tmm. Stangen und Leiter- bäume. 6735O

Besichtigitng am Versteigerungstage gestattet. Wetzlar, den 3. Juni 1920.

Karl Rompf,

Steighausplatz 23. Femspr. 43.

Kenntnis.

Gießen, den 17. Juni 1920.

Städtisches Wohnungsamt.

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Der Fahrpreis für die Straßenbahn betrügt vom 20. Krni o. I. ab für jede Person und Fahrt 30 Pfennig. _

Es gelangen Zahlnmrken, 8 Stück für 2 Mk. ziur Ausgabe. 67628

Der Preis für die Monatskarte beträgt 25, Mark.

Gießen, den 18. Jrmr 1920.

.Die Direktion der Elektrizitätswerke und Straßen­bahn der Stadt Gießen.

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tzolzgeldrückzahlung an yedürstige.

Die Holzgeldrückzahlungen an Bedürftige er­folgen wieder von Montag den 21. Juni ab.

Gießen, den 18. Juni 1920. 67598

Stadt. Bvennstoffamt.

Feldpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der Artikel 36 und 43 des Feld- strafgesetzes vom 13. Juni 1904 wird nach An­hörung der Stadtverordneten-Bersammlung und mit Genehmigung des Hess. Kceisamts Güßen vom 6. Juni 1917 für die Feldgemarkung der Stadt Gießen angeordnet, daß sämtliche offenen und eingefriedigten be­pflanzten Grund st ücke in der Zeit vom 15. Juni bis 15. Oktober 19 20 von aben ds 10 U h r bis m o rgen s 5 Uhrund vom 16. Oktober 1920 ab von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr geschlossen sind und deren Betreten allen Per­sonen, auch den Eigentümern, ver­boten ist. Ausgenommen sind Flächen, die als Hausgarten dienen und mit dem Wohnhausbesitz unmittelbar verbunden sind.

Zuwiderhandlungen werden mit Grtdstrafe bis zu 60 Mark oder mit Last bis zu 14 Tagen bestraft.

Diese Anordnung tritt mit dem 15. Juni 1917 in Kraft. 64588

Gießen, den 11. Juni 1917.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Grünewald.

ArthurGraefe&Co,

Gießen

Wilhelmstraße 45, Femspr. 2028

Versteigerung.

Am M ittwo ch den 23. Juni, nachm. 2 Uhr, versteigere ich in Dutenhofen, Hans N r. 139, nachstehende Gegenstände gegen sofortige Barzahlung:

2 Fahrkühe (Vogelsberger), davon eine frisch­melkend, ine. andere im September kalbend.

Landwirtschaftliche Geräte: 1 Waaen mit Leitern, 2 Eggent 1 Pflug, 2 Jauchefässer, 2 Viehkrippen, Häckselmaschine, Fegemühle, Brockelmühle, Zentrifuge, Schiebkarren, sowie eine Dez imalwage mit Gewichten und eine Wasch­maschine,

Wagnereieinrichtung: 1 Elektromotor 5 PS., Univers.^Dtellmachermaschine (Bohr­maschine, Bandsäge, Drehbank), 2 Hobelbänke

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Näheres bei den Vertretungen des Norddeutschen Lloyd, des Mitteleuropä­ischen Reisebüros (Mer), den Eisen­bahnstationen und der

Abteilung Seebäderdienst des Norddeutschen Lloyd, 07RBD

Bremen, Bahnhofstraße 30.

K irschenversteigernng.

Dienstag den 22. Juni d. I., nach» mittags 3 U h r, wird die Kirfchenernte von den Bäumen aus dem Trieb in ca. 25 Losen meistbietend versteigert.

Auswärtige Steigerer und Händ­ler sind vom Mitbieten ausge - schlossen.

Zusammenkunft au der Kaiser-Mee bei der WirtschaftZur Germania"

Gießen, den 17. Juni 1920. 67308

Ter Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Rosenberg.

StäM. rebenMtttelami.

Warenausgabe für die Woche vom 21.27. Juni.

Nicht rechtzeitig abgeholte Ware verfällt.

1. Brot: 1850 Gramm Brot oder 1370 Gr. Mehl. Brot Kg. 2,15 Mk. Brötchen 15 Pf. Werren- brvtmehl Kg. 2,80 Mk. Weißbrot Kg. 2,45 Mk. Weißbrotbäckcr: Emil Hanke, Rregelpfad: Ludwig Rühl, Marktplatz. Mehl für Kranke: Kg. 3,20 Mk. (Verkaufsstelle siehe unter Nr. 8).

2. Fleisch: Wochencchschnitt 25. Metzger für Fremde: Heinrich Simon, Walltorstt. 39.

3. Kartoffeln: Markenfreier Verkauf bis auf weiteres. Ein Anspruch auf Belieferung der ausgegebenen Marken besteht nicht mehr.

4 Butter. Marke 25. 70 Gramm Butter zu 2,70 Mk. 125 Gramm Margarine zu 3,25 Mk.

5. S P e i s e ö l: V* Liter zu 5,80 Mk. Aus­gabezeit 15. bis 28. Juni 1920. Belieferung durch die Kleinhandelsgeschäfte gegen 'Abgabe des Be- zUgsabschuittes 8 der Lebensmittelkarte. Die Kleiir- haudelsgesmäste haben die Abschnitte bis 1. Juli 1920 abzuliefern.

6. Nährmittel für Juni: Auf die roten Karten (8) und blauen Kar t en (C) 500 Gramm Haferflocken zum Preise von MO Mark das Pfund. V» Pfund Erbsen zu 1.Mk. 1 . Pfund Apfelringe zu 1,25 Mk. Nicht abgeholte Mengen sind bis Mittwoch den 30. d. M. zurück- zuliesern. In Anbettacht des niedrig gestelltm Preises für Erbsen und Apfelringe wird die Be- volkerung gebeten, Tüten oder Gefäße zum Mholen

kung des Ber s ü gun gs berecht i gten, bis cnt- wcker der Mietvertrag mit dem Zugewiesenen im Wege fteier Veveinbarung abgefchlvssen ist oder das Einigungsamt einen Vertrag mit dem Zu- gewieseneir oder der Gemein tetel-örte festgesetzt oder die Festsetzung wegen unverhälttrismäßigcr Nachteile für beit Verfügungsbevechtigten abge­lehnt hat.

§ 3. Tie Anordnung tritt mit ihrer erft= maligen Veröffentlichung in Kraft: sie gilt vvr- Msig bis zum 31. Dezember 1920.

Alle sckjvn beftehendon weiterg^henNen Vor­schriften über die Melde- und Auskunftspflicht, im besvndcreit auch meine Anordnung vom 22. Juli 1919 über die Pflicht zur Anzeige ab­geschlossener Mietverträge werden durchs diese Be­kanntmachung nicht berührt.

§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die heutige Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit Haft bestraft.

Gießen, den 20. April 1920.

Ter Oberbürgermeister. I. B.: Kren ziem tz4 und 5 der Wo'hnungsmangelve r- o rdnung vom 23. September 1918.

§ 4. Hat die Gemeindebehörde dem Ber- Ngungsderechtigten für eine unbenutzte Wohnung ober für andere unbenutzt« Räume, die M Wo'hn- zwecken geeignet sind, einen Wöhnungs suchenden) bezeichnet und kommt zwischen ihnen em Miet­vertrag nicht zustande, so setzt aus Anrufen der GemeindetehSrde das Einigungsamt, falls für den Versügirngksberechtigten Eem imverhältniswäßiger Nachteil zu besorgen ist, einen Mietvertrag .fest. Ter Verttag gilt als geschossen, wenn der Wo'h- nungssucheiche nicht innerhalb einer vom Eini- gungsamte zu bestimmenden Frist bei diesem Widerspruch erhebt.

Tas EinigurMamt kann dabei anordnen, daß die Gemeinde anstelle des Wohnungssuchenden als Mieter gilt und berechtigt ist, die Mieträume dein WvlMungssuchenden weiter zu vermieten.

§ 5. Auf Anfordern der Gemeindebehörde hat der Berfüaungsberechtigte der Gemeinde unbenutzte Fabrik-, Lager-, Wertst-ätten-, Dienst-,, Gesckstists- väume oder fonsttge Räume zur Herrichtung als Wohnväume gegen Vergütung zu überlassen. Tas Einrgungsamt bestimmt die Höhe der Vergütung und die Zckhliungsbedingungen, wenn eine Eini­gung hierüber nicht zustandeVommt. Tie Ge- meirchebe'hörde ist berechtigt, den Gebrauch der 'hergerichteten Räume einem Tritten Ml überlassen, insbesondere sie zu vermieten.

Nach Fortfall der der Genreindebehöroe er­teilten ErmächttMM^ 1) sind dem Verftigungs- berechttgten die Räume in angemessener Frist! zu­rückzugewähren. Die Frist beftimmt, wenn eine Einrguug nicht zustaTrdeiiomntt, das Emicjungs- amt. Auf Verlangen des Berechtigten 'hat die Ge­meinde den der früheren iZweckbestimmung und Ausstattung entsprechenden Zustand der Räume wieder 'herzustellen.

der Waren mitzubringen.

7. Zucker für Juni: Auf die Marke Nr. 6 entfallen 750 Gramm Zucker. Ausgabe erfolgt bet den Kleinhändlern vom 22. bis 30. Junt 1920. Nicht rechtzeitig abgeholter Zucker verfällt. Die neuen Zucker- und Nährmittelkarten sind bis ।v ite= tens den 30. Juni 1920 einer Verkaufsstelle zur Eintragung ihrer Firma und Abtrennung der Kon- trollabjchnitte vorzulegen. Die, Verkaufsstellen haben die Kontrollabschnitte nebst einer Aufstel­lung über die Anzahl der Abschnitte bis längstens 5. Jull 1920 Zimmer 7 einzureichen.

8. Mehl, Nährmittel, Lebensmit- ..I Zucker für Kranke, Zugezo- gene u. Fremde: Hch. Inna, Rittergasse 11: Hch. Kalbfleisch, Liebigstr. 71; Ernst 9MI, Rovn- sttaße 2; Ehr. Ha-ubach Nachf., Schützenstr. 2

9. Seife: Marke für Juni: Anteck 125 Gr. KA.-Seifenpulver das Pfund z-u 4,20 Mk.

10. Petroleum und Spiritus: Aus­gabe erfolgt in den bekannten Geschäften. Petroleum das Liter 3,30 Mk. Spiritus dao Liter 4,75 Mk.

Bekanntmachung.

Das am 15. Aäai d. I. fällig gewesene 1. Ziel Schulgeld für das Rj. 1920 des Realgymnasiums, der Oberrealschule und der Gymnasial Vorschule kann in den nächsten acht Tagen noch ohne Kosten an die Stadt Vasse Gießen bezahlt werden.

Gießen, den 18. Ium. 1920. 67608

Stcchtkasse Gießen.

Versteigerung.

Wegzugshalber versteigere ich Montag den 21. Juni von 4 Uhr ab Walttorslrahe 37:

2 Bettstellen mit Stahlmattatzen und dreiteil. See- grasmattatzen, 1 Bettstelle mit Matratze, 1 zweitür. nleiderschrank, 1 Vertiko, 1 Spiegel, 1 Wasch­kommode, 1 Küchenschrank mit Aufsatz, 3 Tische, 8 Stühle, 1 Topfschrank, 1 zweiflammigen Gasherd, 1 Plüschsofa, Töpfe, Gläser und verschiedenes andere.

Versteigerung bestimmt.

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Anmeldungen werden täglich entgegengenommen.

Ausgabe von Uohlenbezugslatten für das Zahr 1920/2$.

Auf dem Bvennstoffamt nxrten an Haus­haltungen ohne Zentralheizung Kok- lenbezugskarten ausgegeben, und zwar:

B e z i r k 1 l.

Anfangsbuchstaben AG Montag, 21. Juni,

HO Dienstag, 22. Juni,

PZ Mittwoch, 23. Juni.

Bezirk 3.

Anfangsbuchstaben A-G Donnerstag, 24. Juni, HO Freitag, 25. Juni,

PZ Samstag, 26. Juni.

Die Ausgabe der Karten erfolgt nur in der Zeit von 8-12 Uhr vormittags.

Die Lebensmittelauswüskarte ist mityibräigen. Zur Belieferung wird freigegeben:

Nr. 1 der H (Haushalt-Karte) mit 5 Ztr. Kohlen oder Koks ober 10 Ztr Braunkohlen:

Nr. 1 und 2 ber Z (Zusatz-Karbe) mit je 1 Ztr.

Kohlen ober Wks ober je 2Ztt Braun­kohlen. .

Die Kohlenbezugskarten sind bis MN 1. Mai 1921 gültig. Da Ersatz karten nicht gegeben werden, empfiehlt es sich, diese gut aufzubewahven oder den Kohlenhändlern zur verantwortlichen Aufbe­wahrung zu übergeben. Die aufgedruckten Nummern von 16 bzw. 15 werden nacheinander zur Belieferung freigegeben. Die auf die einzelnen Nummern entfalienben Mengen richten sich nach

Dersügungsbeschränkung bei Abschluß von Mietverträgen.

Mit Ermächtigung! des Hess. Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamls vvm 14. April 1920 (Nr. L. Ä. u. W. 6833> und umlyr Zustimmung des Reick-sarbeitsministers ordne ich für den Bezirk der Stadt Gießen folgendes an:

§ 1. Tie Hausbesitzer oder ihre Stellvertreter sind verpflichtet, freie, gekündigte oder sonstwie freiwerdende Wohnväume, Läden nnb Werkstätten binnen 3 Tagen dem Städt. WolchnngSaint nach Maßgabe des 'hierfür vorgesehenen Vordrucks mv s ^^2 Ueber die an gezeigten Räumlichkeften dür­fen die Hausbesitzer oder ihve Vertreter mir ver­fügen, wenn ihnen das Siädt. Wohnungsamt innerhalb acht Tagen nach Eingang der Anzeige keinen Wohnungssuchenden gemäß § 4 ber Be- kanntmackMUg über Matzna'hmen gegen Wohnungs­mangel vom 23. September 1918 Angewiesen Hat oder wenn die Räume innerhalb dieser Seit gc- inäß § 5 ber gleichen Bekanntmachung^ nicht in Anspruch genommen worden sind.

Tie Zuweisung eines Woch mirgssu chendon wirft zu Gunsten des Zu gewichenen unb der Ge- Tneindebshörde solange als Verfüsungsbeschr-tti-

(ohne Glas). e

11. Fische: Verkaufsstelle tn den Markt­lauben. Mitte der Woche zu Tagespreisen.

12. Gemüse: Verkaufsstelle in den Markt- lauben. Täglich frische Spargel zu Tagespreisen. Sorstiges Gemüse je nach Zufuhr.

13. Bohnen (weiße-, Verkaufsstelle in dm Marktlauben, (das Pfund 2,00 Mk.). 67588

Bekanntmachung.

Laut Beschluß der Städttschen Lebensrnittel-Depu- tation werden mit Wirkung vom 1. Juli 1920 an der Kaffe des Städttschen Lebensmittelamts Bargeld- Zahlungen nicht mehr angenommen.

Von diesem Tage an können Zahlungen an das Städtische Lebensmittelamt nur auf bargeldlosem Wege durch Abgabe von Bar- oder Ueberweisungs- schecks erfolgen.

Die mit dem Städttschen Lebensmittelamt in Ver­bindung stehenden Geschäftsleute werden gebeten, sich schon jetzt des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu bedienen, damtt späterhin keine Störungen in der glatten Abwicklung der Geschäfte eintteten.

Gießen, den 10. Juni 1920. 65088

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Ausgabe von Brennholz.

Nr. 1 der Holzbezugskarte verliert mit dem 19. d. Mts. seine Gültigkeit.

Mle noch im Umlauf befindlichen, bei der Be­zahl, ntg des Holzes ausgegebenenblauen, roten und gäben Zettel" können bis spätestens Freitag den 25. d. Mts. auf dem Lagerplatz in der Stein­straße eingelöst werden.

Die rwch nicht abgeholten Holzbezugskcrrwir können täglich von 812 Uhr vormittags auf dem Städt. Bvennswffamt, gegen Vorlegung der Ledensmittelausweiskacde, in Empfang genommen werden. 67318

Brennstosfamt der Stadt Gießen.

Bekanntmachung.

Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gießen wird am

Mittwoch den 16. Juni d. I., nachm. 3 Uhr, Mittwoch den 23. Juni d. I., nachm. 3 Uhr, Mittwoch den 30. Juni d. I., nachm. 3 Uhr, im Jrnpflokale Turnhalle der Stadtmädchen- schule, Schillersttaße 8 abgehatten. Jmpspflichtig im laufenden Kalenderjahre und die im vorigen Jahre geborenen Kinder sowie die rückständigen aus früheren Jahven. .

Die hiesigen Einwohner, welche impfpftichttge Kinder haben, werden zur B.mutzung dieser öffent­lichen Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß alle in denselben boegenommenen Impfungen unentgeltlich sind. Wer die Termine nicht benutzen will, muß die Impfung eines pflichtigen Kindes bis zum Jahresschluß auf seine Kosten bc- we rkstell tgen lassen, widrigenfalls i l) m im Januar nächsten Jahres eine v ierwöchentliche Frist zur Nachholung der Impfung unter Strafandrohung gesetzt wird. , _

Außer den Pflichtigen werden auch Kmder, welche tm laufenden Jahre geboren sind, auf Wunsch ihrer Vertreter geimpft.

Alle in einem Termine geimpften Kinder müssen in dem acht Tage später abgehaltenen Termure zur Nachschau nochmals erscheinen.

Kinder, deren Zurückstellung von der Impfung wegen Kränklichkeit beansprucht wird, Tonnen gleichfalls dem Zmpsarzte in den öffentlichen Ter­minen oorgestellt inerten.

Die Impflinge müssen mtt remer Wasche und rein gewaschenem Körper zur Impfung gebracht werden. Es wird nur an einem Arme mit Lymphe aus dem Landesimpfinstttut geimpft.

Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten terrschm, dürfen nicht tn die Ter­mine gebracht werten. , , 3

Gießen, den 9. Juni 1920. 64648

Ter Oberbürgermeister. I. V.: K r c n z i e n.

^Beknnntmnchnng.

Die im Abdruck nachstehende Feldpolizeckiche Anordnung wird hiermit zur Beachtung in Er­innerung gebracht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Gießen, den 8. Juni 1920.

Der Oberbürgermeister. I. B.: Dr. Stofen berg.

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