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19. Februar

1940

Betr.:

Friedberg, den 6. Februar 1920.

Gießen.

gegen die

pril 1919 und

ja M

werden. Bezayue Gelvitrafen mutten zurncverfTairei werden.

Der hessische Feldbereinigungskommissar: Lchnittspahn, Regierungsrat.

m Bekanntmachung.

® der Gemarkung Ullendorf a. d.

Lahn, Kreis Gießen.

Nachdem die Feldbcreinigung in der Gemarkung Mendorf

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äußern, erwerben oder ben Erwerb vermirrein, gewerblich verarbeiten oder haltbar mackem will, bedarf dazu einer besonderen Erlaubnis. Das gleiche gilt für die Beförderung und Versendung von Eiern auf jedem Wege und jede Weise." Weiterhin nrirb das Landesernährungsa mt niit dem Erlaß der zur Ausführung des § 1 erforderlichen Bestimnrunzen betraut und beauftragt, eine Landeseierstelle zu er­richten. §4 bestraft denjenigen, der den Vorschriften dieser Verordnung"' und den darauf gegründete« Anordnungen zuwiderhandelt.

Diese Verordnung ist aus verschiedenen Grün­den beachtenswert. Sie ist zunächst erlassen vom Hessischen Gesamtministerium als dem Träger der Staatsgewalt und Gesetzgebungsbejugnis in Hessen, während die früheren Verordnungen das Ministe­rium des Innern oder das Landes er n ä hrungsam t erlassen hatte. Hieraus geht deutlich hervor, daß die Regierung trotz des in zahllosen Verord­nungen wiederkehrenden, ganz stereotypen Hin­weises auf die beiden Bundesratsvevordnungen von 1915 mit der Reichsvervrdnung vom 21. März 1919 die Zwangsbewirtschaftunq der Eier mich in Hessen für beendet ansah und daß sie nun ihrer­seits ihre eigene Gesetzgebungsmaschine in Tätig­keit setzte, um neue, rein landes rechtliche Bestimmungen über die Bewirtschaftung der Eier zu treffen. Das ergibt sich aber auch ganz zweifel- frei aus dem Inhalt der Verordnung. Was von ihr verboten und für strafbar erklärt wird, war schon die ganze Zeit hindurch verboten, eine Lan- deseierstelle beftanb schon längst, so daß es über- ftüssig gewesen wäre, eine solche erst noch zu er­richten, wie das die Ausführungsbekanntmachung des Landesernährungsamls vom 25. April 1919 (RGBl. S. 183 tut Diese Bekanntmachung ent­hält u. a. auch den Satz, daß hinfort die Bestim­mungen der Bekanntmachung über Eier vom 25. Jamurr 1919 (auf der die ganze Eieroewirt- schaftung in Hessen die Zeft her bauert hatte) gelten. Hätte nicht das Landesrecht die Eierbewirtschaftung

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Betr.: Erwcrbslosenfürsorge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises ___Tcr Derr Reichsminister der Finanzen wird künftig in An­wendung des ß 4 Ab,atz 3 der Rerchsverordnung über Erwerbs- ^Isung vom 26. Januar 1920 (Reichs ft-2&-?eT?n5in*.roeI^e ble "ach dieser Verordnung

8" as'rgen vochftiatze über chretten, unnachsichtlich die Reichsbeililfe eiitztehnt. -lad Hefti,chc Landesarbeits- und Wirtschastsamt beob- SWinS!Jii? ^?l,Cz r,n Ollen zu seiner Kenntnis gelangenteiti Fallen von der in der obengenannten Bestimmung erteilten Be- fugnis zur^ Entziehung der Landesbeihilfe Gebrauch zu machen

?^^6soachwei,ungen, die eine Ueberschreitung der Höchstsätze vermuten las,en, werden von uns zurückgewiesen werden

Gießen, den 16. Februar 1920

>ireiswohliahr!samt. I. V . Langermann.

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"Verein^

3. Januar 1920 in erster Instanz bei den Straf­kammern anhängig zu machen, damit sich den zu Unrecht Verurteilten die Möglichkeit bietet, die Gültigkest der zitierten Verordnungen durch das Reichsgericht nachprüsen zu lassen.

B e t r.: Beschaffung von Brennholz für Kriegsbeschädigte

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meisterclen der Landgemeinden des Kreises

9n«ÄSX^^tnun®?S Preußischen Ministeriums für Landw rischast Domänen und Forsten, Berlin W. 9, darf bcdürf- und bedürftigen Kriegshinterbliebenen und ^egsunterstutzungsempsangern, deren Ernährer vermißt bn^lslangen,chaft ^ud, nach Maßgabe ihres dringenden Be- SnS, 0' / der Weiterveränßerung in jeder Form

afag^mfcrbenb M TUT Mmderbemütstte festgesetzten Preises ^uch die Hessische Hauptfürsorgestelle der Kriegsbeschüdigten- und Kriegshmlerbliebenensurforge zu Darmstadt l>at das Mini- Hnpr0^JT,"t=r unö Kameralverivaliunq, ÄSfteÄÄ* bezüglich des tonte

Vorstehendes teilen wir Ihnen mit der Empfehlung mit die kommenden Personen mit Brennholz aus den Gemeinde- £r ärr versorgen, nachdem ein ent­

sprechender Beschluß des Gemernderats l^rbeigeführt worden ist

G i e b e n, den 13. Februar 1920

________Kreiswohlfahrtsamt. I. V.: Langermann.

iu 21 Landeskommissivn die Sachverständigen und Schieds- rrchter zu ernennen.

äS Ordere ich die außerhalb Allendorf a. d. Lahn wohnen- beteiligten Grundeigentunilw (Ausmärker, auf, zur Währing ihrer Jnteres,en einen in Allendorf a. d. Lahn wohnenden Beooll-

Ärr^^llen, ta elne weitere besondere Zuschrift im Laufe de» Feldbereinigungsoerfahrens an sie nicht mehr erfolgt

Friedberg, den 11. Februar 1920

Es wird hiermit die Forderung erhoben, daß das Justizministerium die Staatsanwaltschafteii an- weist, Strafverfahren wegen Vergehen Verordnungen vom 22. und 25. April

»^""Alsb-sflossen und der Beginn der F-ldbcrcinigungSarb-ilen vom He,s Landesernahrungsamt Abteilung für Landwirtiäait angeordnet iovrden ist, lade ich> hiermit sämtliche beteiligten Grunds eigtnlütner zu der gemäß Artikel 16 des FeldbereinigungsgAtzes Tionnersla g den 4. März 1920,

nachmittags 11/2 U h r, im Saale des Gastwirts Heinrich-rr zu Alendorf a h Lis-,» statt,indenden Versammlung ein. °Jrr a" *

Tie Versammlung hat:

1- ^^über zu beschließen, wie die Feldbereinigungskosten auf­gebracht werden sollen, ob durch Ausschlag au, den Fläckwi!- Avlch-ätzungswert der Grundstücke ooer ab- ge,ehen von dem in Artikel 20 des Feldbereinigungsgesetzes ^^^/^ten tyaU durch Bildung und Verkau, von Ma, je- Ä dC!'' ^wie serner, ob die Beiträge nach Bedürfnis bJÄrto feiten! ftC,t bUttf> K-wttnUuinnhn-e auigc.

2. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen vte loertretec, sowie em Mitglied ixs Schied^ w 5*tLUnb,?c,fcn Stellvertreter (Artikel 35 Ges.) zu wählen Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Be- teiligten vorgebracht und beraten werden.

V-n Versammlung l-at jeder anwesende beteiligte Grund- Wpr?rfC( V;ne >venn er mehrfach bevollmöchtigl ist

£ie Beschluste erfordern zu ihrer Gültigkeit eine M-'brbeit van Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter'dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich, beteiligter

Vc- einnc Feldbereinigungsgesetzes ist, wer rm Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt Sr1 JJJJr hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte fafelben Nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Be- unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Telitschen WL ^vshalten, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, aÄfTzJa s^^rch elne entsprechende Bescheinigung des Orts- gerichts als solcher ausweist.

m Zst.unbekannt oder ungewiß, wer beteiligt ist, so findet die Anwewlun^ § 1913 beä Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende viiuvtiiuu ny,

n Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Monn o)b^»^!»'?^lUUiungder Frau. Gehört ein Grundstück zum ein» des Ennes ^rau' 10 bebarf diese nicht der Einwilligung MlÄrt»TuÄCiIieteR °>^ndeigentümern haben gehörige 11t ?°^en gültige Beschlüsse wcht zu stände, so Hal: zu 1. Ajg Vollzugskommiision lie erforderlichen Beschlüsse zu iu]uiu

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An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

Äumato k f 9Cn @lt>' blcfe Derfüsung ortsüblich bekannt- I Eigeiitums- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffent- ^iC6Ctin efner^l^ton S^Mte/bd

te en. . .. Hemmerde. be^e^n^^^häl^U beim

verfahren berücksichtigt werden können. "inigungs

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ruf Grund der Verordnung des Reichskanzlers vom 12. August 1916 erlassene Bekanntmachung über kier vom 25. August 1916 (Reg.-Bl. S. 165) ord­net die Errichtung einer Landesverteilungsstelle für Eier in Mainz an. Die Reichsvervrdnung oom 12. August 1916 erhielt erst nähere Ausfülwungs- bestimmungen unter dem 23. März 1917 (Reg.-Bl. S. 78 ff.). Diese Bekanntmachung über den Ver­kehr mit Eiern wurde aus welchen Gründen ist ' nicht ersichtlich aufgehoben und ersetzt durch die fast gleichlautende Bekanntmachung vom 31. De­zember 1917 (Reg Bl. 1918 S. 24 ff ), diese wir­rer außer Kraft gesetzt durch die beinahe wörtlich übeveinstimmende Bekanntmachung des Landesernährungsamtes über den Verkehr mit Eiern im un besetzten hes­sischen Gebiet vom 2 5. Januar 19 19 Reg.-Bl. S. 33 ff.), in Kraft feit 6. bzw. 1. März 1919. Sie ist die Grundlage für die von der Landeseierstelle Offenbach ausgehende E i e r - Bewirtschaftung in Hessen. Die Reichs- rerordnung vom 12. August 1916 wird in folgen­der Weise näher erläutert und ans gebaut :

Die Geflügelhalter dürfen die ihnen nicht selbst zustehenden Eier nur an die amtlich bestellten An,- liufcr abgcben, jede anderweite Abgabe und Empfangnahme von Eiern ist verboten und straf­bar, die Aufbringung der Eier geschiebt ih der Weise, daß die Lanüeseierstelle Offenbach den Zwmmunalverbänden eine Lieferungspslicht auf- erlegt: die amtlichen Aufkäufer erhalten besondere Ausweiskarten; die Preise für die Eier bestimmt die Landeseierstelle; eine Beförderung von Eiern ist nur mit Versand schein dieser Stelle gestattet; e$ besteht eine Auskunfterteilungspflicht der Ge- nügelhalter und Eierhändler der Landeseierstelle, den Kommunalverbänden und der Polizei gegen­über, denen auch die Befugnis strenger Üeber- rvachung der genannten Personen zusteht: eine Sleibc von Strafbestimmungen versuchen die Durch- söhrunH der Bekanntmachung zu garantieren.

2lmt$DcrtmiNgungsblatt

Nr. 24

Die Botschaft der sranzöstschen Präsidenten.

P a r i s , 19. Febr. (WTB.) In seiner B o t - chaft an Senat und Kammer sagt Prä- ident Teschanel, in der Vereinigung aller iegreichen Völker liege die erste Sicherheit für xu Frieden und die Grundta-gc für den Bölkw- bimb. Frankreich wolle die Erfüllung des Ver­sailler Vertrages durch Deutschland. Seine Politik sei die Willenskraft, die Tatkvrft und der Glaube. Auch im Orient müßten seine Inter­essen und Rechte sicher^stellt werden. Die Frie­densaufgaben seien im Innern nicht weniger schwierig als diejenigen des Krieges. Sie ver­langten fortgesetzte Arbeit und inetleicht neue Ent­behrungen. Tie soziale Gesetzgebung sei zu ver­vollständigen und Konflikte zwischen Kapital und Arbeit zu verhüten. Ter BevölKeimng bet besetzt aewesenen Gebiete habe die wärmste Für­sorge zu gelten Ter Präsident begrüßte Tlsaß- Lothringen und gedachte der Kolonien, der Adop­tivkinder Frankreichs.

Von der Preße Sroukreich».

Paris, 19. Febr. (Wolff.) In der gestrigen Generalversanunluna des natirmnlai Drettebureau I

Bekanntmachung.

Sctr.: Ausschluß des Jean Krämer in Watzenborn- Steinberg vom Handel.

5 Februar 1920 Ä Kreisausschusses des Kreises Gießen vom 2" ^r'wr 1920 i)t der Metzger Iean Krämer in Watzen - iUm 6q"M mit »eif* -"d

Gießen, den 6. Februar 1920

______________Kreisamt Gießen. I, V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Be 1 r.: Fleischbeschau in L i n d e n st r u t h

®cmcinte LmtensMith ist dem Fleischteschaubczirk S-astn Gießen, den 14. Februar 1920.

__Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

B e t r.: Zuckerverbrauchsregelung.

laschen __draogaffe K ^chledeneT) sttieiiijf Nltiitnii. c»a» ben 20. i t 1920, bortnin Ihr, öeriteigerc i< leoen Neuiiadl 5j fau) gegen Barch emen 8jiibrign swallach, schweni atbeitSpferö, eb cilrannifl gefabw. I Zemner schwer

Junker, Aövollz. in Glehn Plockittahe 4. . ilMWOW ilinitennäbe gelui: ilil üngebote un r . an den Vieh, ti )(iern wird IQifin Mliiageffen hn e bchenausguiergv. bi. Weii-Änchrs n Nähe beoouur. r. Ach! erroünif. triflL Angeb. s Ä en (Zieh. An;?' Ihehngtlto ?

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MtflMeliiäW iuangtitellter lut! big., Dftmog. t/rciu1 ,/M. oom Lande, zu lernen hiimlhnnl ngebote mit M SUS an den Giß b. Anonym zwch ne hiermit ine® taunflen gegen« u Wilbklii« geb. St rot «* mxftWuiwk«»:

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Hessische Feldbereinigungskommissär.

___ ^chnittspq h n, Regierungsrat.

Druck der Brühl'schen Universitäts.Duch. und Steindi-uckerei. N. Lange,

5rettag, 20. Zebruar 1920 .-.nnahnl« von llnzeigeo f. die taqeviuinuner viS zuin Naediniriag vorlier 8» Hk vbne,eb'Pkrduulichkelt.

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vorlckriii20*/, Amschlag. r Hauotschriitleiler: Aug.

Goerz. öevaiUiDortlidj für Polit'k: Ang. Goey; für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Zenz; für den

i=rei: SdjuIXt. r.

rbe beschlosten, die Regierung zu ersuchen, Oert eis für den Einzel verkauf der Zei­ngen auf 20 Centimes zu erhö.>en und die igatorische Sonntagsruhi' einzuführen.

*

Wilson.

Baris, 19. Febr. (Wolfs.) Rach einer iflnngtoncr Meldung deSReiv York Herald" l-ersagten die 91erite Prä;ident Wil, o u , d'M gestern angesagten Ministerrat zu präsidier.'N. London, 19. Febr. (Wolff.) Im Unter- ns fragte Carson, ob die scharfe und ! n i g entgegenkommende Antwort 1 i Wilsons Tepes che von vornherein abge- st oder ob sie erst infolge der Vorstellungen von ey, Cecil und Chamberlain später abgeändert rden sei. B o n a r L a m erwiderte, es bestehe ht der geringste Anlaß für eine derartige Ver- rtung, und fuhr fort: Ich glaube taljäÄich, es kaum nötig, zu sagen, daß es keinen '^rtretet lendeirier alliierten Macht auf der Konferenz >t, der nicht die außerordentliche Wichtigkeit res guten Einvernehmens mit der Regie- ng und der Bevölkerung der Vereinigten Staaten Jennt. Bon ar Law erklärte ferner, um den rmenier Metzeleien zu begegnen, sei der itische Vertreter in Konstantinopel bevollmäch- ft worden, bekmmtzugeben, daß die Konferenz >ar beabsichtige, zidnstantmopel den Türken zu erlassen, daß aber, ivenn die Metzeleien nicht ishörten, die Entscheidung der Konferenz wahr- »einlich zum Nachteile der Türkei abgeänbert :rden würde

TieDaily Mail" schreibt, eS verlaute, daß c Antwort an Wilson besage, daß der berste Rat gezwungen gewesen sei, während der eiwilligen Abwesenheit des amerikanischen Vec- eters einen Beschluß zu fassen. Tic Antwort tze ferner auseinander, daß die Vorschläge vom ezember in Kraft gesetzt werden sollten, wenn lilsvn sagen wolle, wie sie ausgeführt werden Ilten.

England als Geldgeber.

Nach einer Amsterdamer Meldung wird aus onbon berichtet: Ter Schatzkanzler erklärte rm ntertzaus, daß Grioßbritannien art Rust­and 568 Millionen Pfund, an Frankreich TO1/» Millionen Pfund, an Italien 470 Mil­anen Pfund, an Belgien 86V, Millionen -fund unb' an andere Verbündete 71 Millionen ;funt>, also zusammen 1666 Millionen Pfund Dar- -hm gegeben habe.

Der Luftverkehr.

Bern, 19. Febr. (WB.) Der Bundesrat at mit Fran kr ei ch und Grostbritannien jr Förderung des Luftverkehrs ein prooi- »risches Abkommen getroffen, das am 1. 3. t Kraft tritt. Danach dürfen private Luftfahr- rüge dieser Drei Staaten bi? Staatsgebiete und xrritonalgemäffer überfliegen; dir Grenzen bür* m aber nur <m bestimmten Punkten postiert wrr* en, ebenso dürfen nur bestimmte Landungsplätz: enutzt werden. Die Flugzeuge dürfrn ohne Geneh- tigung ihrer Heimatsstaaten keine drahtlosen Ap« arate mit sich führen. Das Abkommen ist mit reinwnatiger Frist kündbar.

der Beitritt Hollands zum Völkerbund.

Haag, 19. Febr. (WTB.) Nach ausführlicher- Zefürwortung durch den Minister des Aeußern lahm die Zweite Kammer mit 59 gegen » Stimmen ben Gesetzentwurf betr. ben Bei* ritt Hollands zum Völkerbund an.

Die Türken in Konstantinopel.

Paris, 19. Febr. (Wolff.) Nach emer Sott* :oner Meldung desPetit Parisien" scheint E n g- anb jetzt wiederum gewisse Vorbehalte hinsichtlich

Ansrechterhal tung der türkische n Herr* chaft in Konstantinopel zu machen. Tie mehr oder weniger bestätigte Nachricht von der 9tietermefcdung von 7000 Armeniern m Cilicien diene als Vorwand, um der osmanischen Regie­rung zu notifizieren, baß solche Ereignisse nicht in Ein Lang gebracht werden formten mit der ferneren Erhaltung der türkischen Regierung in Konstantinopel.

Aus bem Reiche.

Frivoler Klatsch.

Berlin, 19. Febr. (WTB.) Die Regie­rung dementiert die aus Holland verbreitete Nachricht, baß Deutschland in einer demnächst ab» zusendenden Note zur Abwehr bestimmter (Entente# forberungen den Staats banke rott erklären werde. Es handele sich um eine frivole Er­findung.

Beschlüsse des Reickssratcs.

Berlin, 19. Febr. ?WTB.) Ter Reichs» ra t nahm die vom Volkswirtschastsausschuß der Nationalversammlung bereits gebilligte Verord­nung über die Regelung der Einfuhr an. Ter Reichswirtschaftsminister kann danach einen Tispens von dem Einfuhrverbot erteilen, wenn es sich um Waren handelt, die bereits im Aus­lande angekauft sind. Angenommen wurde ferner eine Verordnung über die Außerkurssetzung der Silber münzen.

Die technische Nothilfe.

Bitterfeld, 10. Febr. (Wolff.) Die Ar* beiter des Großkraftwerkes Zschorn ewitz bst Golpa, traten heute wegen Tncytbewilligtn: Lohn­forderungen in ben Ausstand. Da durch die Stillegung dieses Werkes die Stromversorgung Berlins sowie der umliegenden mitteldeutschen In­dustriegebiete gefährdet ist, wurde die technische N o t h i l f e rn Berlin und Halle alarmiert, um den Betrieb aufrecht ml erhalten.