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Nr. 163 Zweites Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gderhessen)
Vie neuen hessischen Sieuergesetze.
Dem Landtage sind dieser Tage zwei Gesetzentwürfe von höchster Bedeutung zugegangen. Tie amtl. „Lärmst. Ztg." veröffentlicht dazu folgende Ausführungen-
Das Landessteuergesetz vom 30. Marz 1920, trofc seines Narnens ein Reichsgesetz, regelt te- fanntlich die .Abgrenzung der Steuergebiete und die Verteilung des Stirerouffontmens znnsck-en dem Reiche einerseits und den Landern mid Gemein der l andeverseits. Es fordert also eine Ergänzung durch die Landesgesetzgebung in der Richtung, auch zwischen Land und Gemeinden die feste steuerliche Grenze zu ziehen. Damit ist die ber Landes - gesetzgebung gestellte Aufgabe jedoch nicht er schöpft. Wie aus der kürzlich veröffentlichten Denkschrift zum Hauptstaatsvoranschlag für 1920 her- vovgeht, schließt dieser vorläufig mit einem Defizit von rund 35 Millionen ab. Aber auch die Gemeindebudgets ergeben geioaltige Fehlbeträge, die allein für die fünf größten Städte des Landes nahezu 100 Millionen ausmachen und für das ganze Land auf mindestens 140 Millionen geschätzt werden müssen. Es bedarf keiner Auseinandersetzung, daß dieser Zustand schleunigst beseitigt werden muß.
Die dem Landtag nun unterbreitete Regierungsvorlage zerfällt in zwei Gesetzentwürfe: ein Aussührungsgesetz zum Landessbeuergesetz und ein Abänderungsgesetz zum Gemeindeumlagengesetz von 1911. NatuiMmäß handelt es sich vor altem darum, diejenigen landesrechtlichen Bestimmungeln, die mit dem Reichssteuerrecht nicht mehr in Einklang stehen, aufzuheben ober abzarändern, weiter die ausdrücklich der Landesgefetzgebung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln, insbesondere festzusetzen, in welchem Verhältnis Land und Gemeinden an den vom Reich zu überweisenden Steu er an teilen bezugsberechtigt sein sollen, und endlich die sMttel zur Deckung der Fehlbeträge bereitzusbellen. Es versteht sich von selbst, daß die jetzt geplante Regelung bei der Unübersichtlichkeit der Verhältnisse und der künftigen Entwicklung nur eine vorläufige sein kann.
Das Ausführungsgesetz zunr Landessteuergesetz spricht zunächst als notwendige Folge der Rcichs- gesetzgebung aus, daß die Er^bung der bisherigen Staatsein ^mmen und Staatsvermögenssteuer letztmals für das Rechnungsjahr 1919 stattfand. Im übrigen hat das Ausführungsgesetz besonders bca schwerwiegende Antworten zu geben:
1. auf die Frage nach der künftigen Verwaltung der Landes- und Gemeindesteuern, nachdem das Land feinen bisherigen Steuer- verwal tungsapparat an das Reich abgegeben hat:
2. auf die Frage nach der Verteilung des Anteils an der Reichseinkommensteuer zwischen Land und Gemeinden;
3. auf die Frage nach der Gestaltung der Realsteuern.
Bevor hierauf eingegangen wird, sei noch erwähnt, das; das Land auf die Vergnügungssteuer, deren Einführung durch Reichsgesetz erzwungen wird, keinen Anspruch erhebt; diese Steuer bleibt unverkürzt den Gemeinden bzw. den Greifen, und sie werden bei der großen finanz«llen Notlage einen ganz erheblichen Betrag hier herauszuwirt- schasten haben. An der Reichsgrwrderwerbssteuer sind die Länder mit 50 Prozent beteiligt, und es ist ihnen freigestellt, den Gemeinden hiervon eine Quote zukvmmen zlu lassen. Im Entwurf ist vorgeschlagen, die 50 Prozent ganz der Staatskasse msließen zu lassen, die durch den Ausfall an dem sogenannten .iiausbriefstempel stark «schädigt ist. Von dem Recht der Erhebung eines Zuschlags »ur Grunderwerbsteuer in Höhe von 1 Prozent des steuerpflichtigen Wertes will das Land Gebrauch machen, ebenso haben aber die Gemeinden das Recht, einen gleich hohen Zuschlag für ihre Rechnung zu erheben. Verzichtet eine Gemeinde hierauf, so soll dem Kreise die betreffende Befilgnis zustehen.
Was nun die Behör denvrganisation anlangt, so erscheint es vorerst am zweckmäßigsten, die Veranlagung! und Erhebung der Landes steuern, desgleichen auch die Veranlagung (nicht aber die Erhebung) der Gemeindesteuern den Reichsbehörden zu übertragen, wozu Artikel 19 der Reichsabgabenordnung die Möglichkeit bietet. Meinungsverschiedenheiten können entstehen über tnc weitere-Frage, ob auch die reichsrechtlichen Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren auf Landes- und Gemeindesteuern Awrend.mg finden sollen. Im Entwurf ist diese Frage bejaht, und es liegt auch zweifellos im Interesse der Sache wie der Steuerpflichtigen, nxnn für daS Rechtsmittelverfahren dieselben Behörden zuständig sind, mag es sich um Reichsoder Landesabgaben handeln. Es darf auch nicht übersehen werden, daß die Beibehaltung besonderer Rechtsmittelbchörden für Landes- und Gemeindesteuern eine beträchtliche Mehrbelastung des Budgets bedeuten würde.
Ueber Beschwerden gegen die Heranziehung zur Wandergewerbe- und zur Hundesteuer soll,
wie bisher, das Helpsche Finanzministerium entscheiden, da diese Abgaben mit den großen Reichssteuern in keinem Zusamnrenhang stehen.
Von der Reichseinkommensteuer erhält das Reich ein Drittel. Der Landesgefetzgebung ist vor behalten die Verteilurrg dec übrigen zwei Drittel zwischen Land und Gemeinden. Die Lösung dieser Aufgabe ist um so schioieriger, als sich sowohl das mutmaßliche Aufkommen an Einkommensteuer als auch der künftige Bedarf des Landes und der Gemeinden nicht mit der nötigen Bestimmtheit angeben lassen und die Verhältnisse bei jeder Gemeinde anders liegen. Glücklicherweise enthält das Landessteuergesetz ivenigstens einen festen Punkt, nämlich hie Bestimmung, daß den Ländern und Gemeinden für 1920 mindestens ihr Aufkommen an Einkommensteuer und KapitalstLurr für 1919 nebst einem Zuschlag von 25 Prozent garantiert wird. Darüber hinausgehend gewährleistet nun das Ausführtmgsgesetz den Gemeinden den gleichen Betrag auch für die folgenden Jahre. Beträgt diese „(Garantiesumme" hiernach iveniger als 15 Prozent der in einer Gemeinde erfüllenden Einkommensteuer, so sollen diese 15 Prozent der Gemeinde zufließen. Bedarf sie dieser Summe nicht, so ist es ihr von 1922 ob freigestellt, auf die sTr- Hebung eines entsprechenden Teiles zu verzichten. Die Grenze von 15 Prozent erscheint etwas eng, es steht indessen fest, daß eine ganze Reihe von Gemeinden bisher mit einem geringeren Einkommensteuerertrage ausgekommen ist.
Eine Probeberechnung Hal. ergeben, daß dir Einkommensteuer, sofern sie schon im Jahre 1919 natt) dem Reichstarif erhoben worden wäre, int ganzen Lande einen Betrag von 120—130 Millionen erbracht haben würde. Nun beruht über die Veranlagung für 1919 zum größten Teil auf deut im Herbst 1918 vorhandenen Einkommen; die Veranlagung für 1920 wird dagegen das im Kalenderjahr 1920 bezogene Einkommen erfassen. Man ttnrb unbedenklich eine rein zahlenmäßige Steigerung des Einkommens imrerhalv dieses Zeitraumes auf das Zwei- bis Dreifache annehmen können. Berücksichtrgt man ferner noch die starke Progression des Reichstarifs, so wird man für 1920 mit einem Einkommensteuerertrag von 380 bis 400 Millionen rechnen dürfen, wovon zwei Drittel mit 260 Millionen dem Lande und dem Gemeinden gehören. Voraussetzung für alle diese Berechnungen ist natürlich, daß nicht in den kommenden Monaten unsere Wirtschaft zusammenbricht. Rechnen wir jedoch einstweilen mit 260 Millionen Mark. Nach angestellten Ermittelungen wird die oben erwähnte Garantiesumme betragen: für das Land rund 100 Millionen, für die Gemeinden rund 85 Millionen, so daß noch eine Mehrüberweisung an Einkommensteuer von rund 70 Millionen erwartet werden darf. Dieser Betrag soll zur Hälfte der Staatskasse zuffießen, die andere Hälfte soll die Bildung eines Aus- gleichsstockes ermöglichen. Aus diesem Ausgleichsstock, dem also im Rechnungsjahr 1920 schätzungs- tveise 35 Millionen zuftießen werden, solleir notleidenden Gemeinden Zuschüsse gewährt werden. Dre Bewilligung solcher Zuschüsse wird an folgende Bedingungen geknüpft: Die Gemeinde muß den reichssteuerfreien Einkommensteil (1500 Mk. und die Zuschläge für die Ang'hörigen) ihrerseits besteuern, sie muß 1 Prozent Zuschlag *ur Grunderwerbssteuer, ferner eme ausreichende Vergnügungssteuer und G-efiäüde-, Grund- und Gewierbesteuer in bestimmter Höhe erheben, überhaupt alle ihr zu Getwte stehenden Steuerquellen gänzlich ausschöpfen; sie muß sich endlich an die Lohn- und Gehaltstarife des Staates anfchließen. Die Regierung hat sich demnach zu einem Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinden entschlossen. Die vom Zwange der Notwendigkeit diktierten Bestimmungen müssen geändert werden, sobald die Verhältnisse hinreichend geklärt sind.
Ueber den durch Reichsgesetz vvrgeschriebenen Lastenaus^leich trifft das Ausführungsgesetz noch keine Bestimmun-^n. Geplant ist die Uebernahme der persönlichen Schullasten, sowie der gesamten Kosten Der Sicherheitspolizei auf das Land, wodurch die Gemeinden um mindestens 40 Millionen Mark, vermutlich aber um eine noch weit größere Summe entlastet werden. Die Uebernahme auch der sachlichen Schullvsten ist vorläufig nicht beabsichtigt, wobl weil es, um allzu starke Anforderungen an das Land zu vermeiden, arrgebracht ist, daß bie Gemeinden am Schulwesen auch fernerhin finattziell interessiert bleiben. Bon der tnt § 55 des Landessteuergesetzes vorgesehenen Uebernahme der Armenlasten auf das Ämd scheint man ab- sehen zu wollen, weil es sich hier um ein Gebiet handelt, düs sich am allerwenigsten für eine zentralisierte Verwaltung eignet. Damit braucht das letzte Wort bezüglich des Lastenausgleichs noch nicht gesprochen zu fein.
So ergibt sich nun folgende Rechnung:
A. Für das Land:
Fehlbetrag im Staatsvvranschlag 35 Million., Lastenübernahme von den Gemeinden 40 Million., zusammen 75 Millionen. Davon ab ?Nehrüber- weisung aus der Einkommensteuer 1/2 von 70
Millionen — 35 Millionen und nochmals 10 Millionen (da im Staatsvoranschlag vorsichtiger^ weise nur rund 90 Äiillionen als Garantiesumme eingestellt sind, wähnend diese nach neueren Berechnungen rund 100 Millionen betragen wird, zusammen 45 Millionen, mithin Fehlbetrag 30 Millionen.
B. Für die Gemeinden:
Fehlbetrag schätzungsweise 140 Millionen, wo von das Land 40 Millionen übernimmt und 35 Millionen aus dem Ausgleichsstvck entnommen werden können, bleiben 65 Millionen und für Land und Gemeinden zusammen 95 Millionen Defizit.
Dieses Ergebnis zeigt, daß die Erschließung weiterer Steuer quellen eine zwingende Notwendigkeit ist. Die Besteuerung des Kapitalvermögens bat sich.das Reich bekanntlich ausschließlich Vorbehalten (Kapital-Errramteuer); die Erhebung von Zuschlägen zur Reichseinkommensteuer ist den Ländern und Gemeinden nicht gestattet. Bon kleinen ^lbgaben zu schweigen, die zur Deckung dieser immer nr<ch gewaltigen Summe ja nicht genügen, bleibt daher nur iwch das Gebiet der Realsteuern (Gebäude-, Grund- und Gewerbesteuer, deren Heranziehung also schlechLrdingS nicht zu umgehen ist, abgesehen davon, daß ihre Erhebung durch Reiäwgesetz den Ländern und Gemeinden zur besonderen Pflicht gemacht wurde. Cs wird versucht 'werden müssen, zunächst einmal das 30-Mil- lic-uen-Tefizit des Landes ganz, und ferner von dein Fehlbetrag der Gemeinden eine mindestens ebenso große Summe durch die genannten Real- fteuern auüitbringcn. Hierüber wird in einem weiteren Artikel zu reden sein, wobei auch des zweiten dem Landtag vorgelegten Gesetzentwurfes (zur 9£bänberung des Gemeiude-UmlagengesetzeS von 1911) gedacht werden muß.
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Aus StaM und Land.
Gießen, den 14. Juli 1920.
** Der oberhessische Geschichtsverein unternahm vergangenen Samstag bei überaus zahlreicher Beteiligung von Mitgliedern und Gästen seinen diesjährigen w i s s e n s ch as t - lrchen Sommerausflug in Gestalt einet Limeswanderung von Garbenteich nach Kloster Arnsburg. Mit der Geschichte des Pfahlgrabens, fernem Aufbau, mit der politiscl)en und kulturhistorischen Bedeutung des Grenzwalles, seiner Türme uno Kastelle machte Profefsor Helmke die Teilnehmer eingehend bekannt. Viele Zuhörer bekamen dabei zum erstenmal auch einen Begriff von der Technik der Erforschung römischer Befestigungsanlagen angesichts der wvhlerhaltenen Limesstrecke im Wald zwischen Garbenteich und Arnsburg und von den von früheren Ausgrabungen her noch freiliegenden Spuren verschiedener Pfahlgrabentürme; der Wunsch des Vortragenden, staatliche und Vereinsbeihilfe möchten einmal die völlig« Aufdeckung und dauernde Erhaltung dieser römer- zeitlicheu Denkmäler aus der beginnenden heimischen Geschichte gestatten, fand allgemeinen Beifall, da hierdurch, für Schulen und Universität vor allem, in ziemlicher Nähe der Stadt ein Anschauungsmittel geschaffen werden könnte, das die Sammlungen des oberhessischen Museums aufs schönste ergänzen würde. Nach einer kurzen Kaffeepause in Arnsburg gab Professor Rauch einen fesselnden Ikberblicf über die wechselvolle Geschichte des Zisterzienser Klosters von den bescheidenen Anfängen mit der Kapelle auf den Trümmern des nahen Römerkastells Altenburg bis zum traurigen Niedergang der großartigen Klosteranlagen: die Führung durch die Ruinen brachte reiche kunst- und kulturgeschichtliche Belehrung und gab eine lebendige Vorstellung von der erhabenen Pracht der Bauten zur Zeit der Blüte des Ordens. Den Tank der Teilnehmer am Ausflüge übermittelte den beiden vortragenden Herren als Vorsitzender des Vereins Gel)eimrat B e h a g h e l im Anschluß an seine Begrüßungsansprache, die mit ernstem Humor Vergangenheit und Gegenwart launig verflocht. — Die wissenschaftlichen. Ausflüge und Führungen werden im Winterhalbjahr durch Vorträge ersetzt.
** D ie Aufsicht über Hunde. Innerhalb der bewohnten Teile der Stadt müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bissige ober vom Polizeiamt Gießen als bissig bezeichnete .Hunde mit einem das Beißen wirksam verhindern- den Maulkorb versehen sein und an einer kurzen Kette ober Seine geführt werden; Bernhardiner, Neufundländer, Leonberger, Doggen 'Deutsche Ulmer, Dänische und Bulldoggen), Barsoys, Mastiffs, Zieh- und Metzgerhundc, sowie alle aus Kreuzungen dieser Rassen hervorgegangenen Hunde an einer kurzen Leine oder Kette geführt werden. Alle Huirde sind cm einer kurzen Leine oder Kette zu führen in dem Botanischen Garten, in den öffentlichen gärtnerischen Anlagen innerhalb der Gemardmg Gießen, auf den Bahnsteigen der Bahnhöfe. Die Besitzer oder Begleiter von Hunden dürfen Rasenplätze, Blumenbeete, Gebüschanpflan- zungen und dergleichen in den öffentlichen Anlagen durch die Hunde nicht betreten lassen. Es ist ver-
Der Klostermüller.
Eine Erzählung von Karl Neurath. (Nachdruck verboten.) Fortsetzung 2.
Wehrums Ansehen, sein Reichtum, das .vor alles rnclsts melyr, vermochte gar nichts gegen dieses Schicksal, das hmrderttaujerrd andere trat wie ihn, das micrbittlid) und gleichmütig das lubste von ihm forderte, was er auf Erden besaß. Sein; Bubm, sein Alles, sein Einziges sollte er ernfach Hingaben, jollte er zum Opfer bringen. Für nxm? Für was? Das Vaterland? Was war ihm das Vaterland? Was hatte er davon? War ihm nicht seine abge- grenite Welt hier genug? Was ging ihn das Vaterland, was ging ihn der König von Preußen an? Was der Franzosen Kaiser? Ätschten die beiden doch unter sich aus macken, was sie mtreütanber hatten. Warum die Völker auseinander Hetzen? Ab.r daran war niemand anders schuld als dieser Bismarck, von dem jetzt immer so viel die Rede war. Das war dem sein Werk, wie es auch der Krieg 66 gewesen war. Der wollte aus dem preußischen Staat ein Kaiserreich macken; dem ließ snn Junkerübermut keine Rühe bis er seine Absichtm mit Gewalt durchgesetzt hatte. Nun riß der Kerl alle ins Verderben, und niemand hatte einen Vorteil davon, als mir der Kartätschenprinz, die er König von Preußen, und vielleicht seine Handcksiudm.
Er knirschte in verzweifelter Wut und ballte krampfhaft dst Hände.
ja bald, du tätft dich freuen!"
„Tas tu ich auch! Jetz' kriegt man doch ein Stück Welt zu sehen und erlebt etwas. Was Hütt' ich denn gehabt, wenn ich metn ganzes Leben lang hier in der alten Budik gesessen und tagein, tagaus Mehl gemahlen hätte?"
„Ja, seitdem du das Preußmllüftchen angehabt hast, bist du meschugge genxnfcen. Aber hält' ich mir damals meinem Kvps gefolgt und hält' auch einen Einst^her genommen. Dann war' j'tzt
all das Unglück nit."
„Tas wär' bloß bei mir noch möglich gewesen, Vater!" lugte Christof mit müder Stimme. „Beim Peter nit mehr. Und da ist es doch besser so, da brauch' ich mir jetzt Feine Gedanken darüber zu machen, und einer hat zu tragen, was der andere zu tragen hat!"
„Ei, wenn ich nit gedient hätt', dann ging ich jetzt freiwillig mit. Oder meint Ihr vielleicht, ich tat’ hier auf der faulen Haut liegen bleib.'n, wenn meine Kameraden binare? machen? Ei, in GrundeiDsboden tat’ ich mich ja schämen."
„Ich hatt' dich auch für gescheiter gehalten, Peter!" flagte die Dtutter.
„Dem Peter ist es bloß ums Fortkommen zu tun! "warf der Christof ein. „Ich hab' schon lang gemerft, daß es dem bei uns mt mehr gsiälll."
„Na, so schlimm ist es ja gnad' nit, aber ich tat’ gern einmal ein Stück von der Well sehm, eh' ich dauernd hier angebunden bin. Was hat
das alles einfach widerstandslos über sich ergehm lassen? Durfte man sich nicht einmal wehren? O, diese!
Das Weh übermannte ihn und beugte ihm den grauen Kvps auf die über dem Tisch gefaltetm Arme. Ein wirres Gebet rang sich ihm von Herzen.
Seine Frau hatte mit ängstlichen Wicken an rhm gehangen. Nun sie ihn so zusammen gebrochen sah, mit der dicken Zornader an der pochenden Schläfe, brach auch ihr Jammer nxefcrr verstärkt hervor, und sie ließ fassungslos ihren 9Jtutter tränen ungehemmten Lauf.
So saßen sie beieinander und harrten auf ihre Buben.
Gegen Mittag endlich borten sie ihre Schritt! über den Hof klirren, und gleich darauf traten sie in die Stube. Bleich und still der älteste, mit blitzenden Augen und lächelnden Lippen brr andwe.
Die Eltern musterten sie nut bekümmerten Blicken und sprachen kein Wort; nur die '.Ututter seufzte schwer und tief.
„Gott, was macht Ihr für Gesichter!" sagte der Peter, während sich der ältere schmngend auf die Ofenbank drückte und finster bor sich binftarrte. „Man meint ja, man wär' in einem Totenhaus. Da sollt Ihr einmal (elfen, was im Ort für ein Jubel ist. Man könnt' glauben, es wär' Kerb (Kirmeßst Und Ihr sitzt da und laßt die Köpfe hängen!" Er schlug sich auf den L>chknkel imb ladjte.
War denn da nirgends ein Ausweg? Gab's I „Red' nit so dumm daher, Peter!" mahnte da denn nirgends eine Zuflucht? Mußte man denn' der Alte mit verhaltenem Uiuixltat. „Warn mernt
Mittwoch, sis.M 1920
1.
Sport.
Das Wetherau-er R-eiterftst.
Tie Sieger sind:
Schaujahren für Zweispänner:
Preis Brückmann, Carl, Großkar^n: 2. Preis
boten, Hunde in öffentliche Ti nftgebi nde, inSEirt* schalten oder Wirtsgärten innecha.b der lewohnten Teile der Staat, zu öffent.ichen Feierlichkeiten, auf Märkte ober in Räume rnllznoringen, wo Nab- rungs' oder Genußmlltel frrg.lieht ober seilgcdal- ten werden. Die Besitzer oder Begleiter von Hunden hoben zu verhindern, daß die Ruhe durch an- dauerndes Gebell oder G hml ihrer Hunde gestört wird. Es ist verboten, zur Nachtzeit, d. i. in der Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr nwrgens, Hunde ohne Aussicht auf öjfent.ichcn Straßen, Wegen imb Plätzen frei umh r.aujen zu lassen.
*v Berichtigung. Zu b m gestrigen B«'^ richt über den Unfall auf dem BrL!iiöpmtz luirb mit- geteilt, daß der verungluale Arbiter nicht vom fahrenden, sondern vom haltend it Auw abge sprungen ist. — Durch ein Versehm des tcäy- nischen Betriebs ist der Bericht über dvts Niddaer Fest des Evangelischen Bundes unter eine falsche Ueberschrift geraten. Es ist richtig zu lesen: Kirche unb Schule.
Kreis Alsfeld.
* Homberg, 12. Juli. Nachdem sich vor 14 Tagen im Anschluß an einen von Dr. Lutsch Gießen gehaltenen Vortrag in Hombcrg eine Orts - gruppe der Deutschen V 0 l k s P a r t e 1 gebildet hatte, kamen am Sonntag nachmittag zahlreiche Mitglieder sowie Wähler und Freunde ans der Um gegen b in Maulbach zusammen, ivo der gleiche Redner in aussührltck)en Worten über die Ziele der Deutschen Volt'spartei und über die politischen und wirtschaftlichen Aufgaben des neuen Reicks- tages sprach. Auch hier traten wieder eine Höeche neuer Mitglieder der zwischenzeitlich schon stark angetvachsenen Ortsgruppe bei.
Kreis Schotten.
d. Ober lais, 12. Juli. Die angekündigten Jugendfest spiele beginnen am nächsten Sonntag, 18. Juli, mit einem großen Iugendfest im Wald bei Glashütten. Den Höhepunkt des Festes bUben die Aufführungen der Tragödien „Glaube unb Heimat" und „Joses Hehderich" durch die Iugendvereine Dberlah und Glashütten! unter Mitwirkung Mainzer unb Darmstädter Künstler. Festredner ist Direkwr Hassinger- Darmstadt, der Leiter der Zentralstelle zur Förderung der Volksbildung in Hessen. "Nach allen Vorbereitungen verspricht auch dieses 5weite v\ugeni> fest einen guten Teil Jugend- unb Volksbildnngs arbeit zu leisten. '
Fix, Liesel, Fräulein, Fechmheim; 3. Preis Heß, Ph., Dortelweil. Preis reiten: 1. Preis Brückmann, Carl, Großkarben: 2. Preis Fohlm- Austzucht-Anstvlt Sulbach: 3. Preis Mvcf), Dr., Friedberg; 4. Preis Brückmai'-N, Carl, Gwßkar- ben; 5. Preis Weitzel, H-.inz, Grieee!. Schaufahren für Einspänner und Tandem: a) Einspänner: 1. Preis Fix, Liesel. Fräulein, Fechenheim: 2. Preis Brückmann, liarl. Groß- karben; 3. Preis Brückmann. Carl, Großkarben; 4. Preis Schlüter, Fritz, Gießen; 5. Preis Fix, Friedrich, Fechenheim. — b) Tandem: 1. Preis Brückmann, Carl, Großkarbeir; 2. Preis Schlüter, Fritz, Gießen. Trabrennen für Einspänner: 1. Preis Hensel, Otto, Bruch-'nbrücken; 2. Preis Rothe, Carl, Großkarben. Leichte Spring-Konkurren: 1. Preis Möller, Theodor, Ober!iederbach; 2. Preis Andrae, -'-ans, Frankfurt; 3. Preis Sck^ulzc, Ludwig. Frankfurt; 4. Preis Weitzel, Heinz, Grßdel; 5. Preis Fohlen- Aufzucht - Anstalt, (hiIbad). Patrouillen- Springen: 1. Keil II., Miil>elm, Melbach; 2. Ewald, Adolf, Assenheim; 3. Leonhardt, Wilh., Wisselsl)eim; 4. Peterün, Hauotmann, Friedberg. Trabreiten: 1. Hensel, Otto, Bruch nbrücken; 2. Heß, Ph., Dortelweil; 3. 5taz, Fri;.-., Okarben. Galoppreiten: 1. Reuter, Frch, Obersteten. Trab reiten: 1. O. Moscherosch, VurA-Gräfen- rode; 2. Reis, Heinrich, Asjeirheiw Schwere Spring-Konkurrenz: 1. Sckulze, Ludwig, Frankfurt; 2. Müller, Theodor, Oberliederbach; 3. Andrae, Hans, Frankfurt; 1. Fohlen-Aufzuckit- Anstalt. Calbach; 5. Felder, Hauptmann. Bad- Nau heim. Trabfahren (offen für alle Pferde); 1. Leonhardt, W., Wisselsheim: 2. Schulthci.', Gustav, Echzell. Jagd m i t A u s l a n f: 1. Hoß ma n, Lberl utnant, Wetz ar. 2. sj'rüdmmt:t, Crrl. Großkarben; 3. Felder, Hauptmann, Bad Nau heim; 4. Bleyer, Leutnant, Wetzlar: 5. Brodrick, Oberleutnant, Gießen. Hindernisfahren: 1. Hensel, Start, T'vrtelweil; 2 B.eler, Ernst, Gießen. Rennen für Pansipferde: 1. Brückmann, Heinr., Nvnnerchof; 2. .Hammel, Hernr., Staden; 3. Schwarz, Oberamttnann, Kinzighei- mer Hof.
Uirche und Scbule«
R. M. K. Darmstadt, 12. Juli. Die Erteilung eines sogen, weltlichen Moral-
ber Großvater immer von feinen Kriegsnleimissen zu erzählen gewußt, und beim Militär twb’ ich so recht gemerkt, wie unfereinem die Leut' über waren, die in der Welt herumgekommen sind!"
„Du rebft, wie du's verstehst, Peter! Ab:r mit deine 26 Jahr körrntest bit 'chon gescheiter sein. Was geht uns denn der Krieg an? Was baten wir berat mit denen ihren Händeln zu schaffen?"
„So, Vater? Und was tätft du denn lagen, wenn die Franzosen hierher kämen ratb dir brät Krämchen demolieren täten? He? Da tätft du Iebenfalls anders gucken. Sei frvh, daß es so ist, wie es ist! Für uns ist es besser, der Kri.'g kommt jetzt, als in ein paar Jahren, wenn wir vielleicht Frau und Kinder gehabt hätten. Unser Hratptmmn hat noch im vorigen Jahr gesagt, daß es jedenfalls bald los gehen tat'. Und, seht Ihr, der Mann hat recht gehabt. Jetzt ist der Krieg te! Und darum wird sich auch jetzt die Paar Tag', dic wir noch da sind, noch einmal eins gelebt. Wer weiß, wer wieder kommt. — Ihr guckt . . .?" Der Müller runzelte die Stirne. Tas Wesen i-emes Peter hatte ihm schmr oft mißfallen, aber so wie heute noch nie. Es war ja, als fache er grab' etwas darin, ihm unb der Mutter weh zu tun. ®rat> wollte er ihn zurechtweilen, als die 3iingmigD mit verweinten Augen herein trat und den Ltfch za decken begann.
(Fortsetzung folgt.)


