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SwiMngrnmd-ruck u. Verlag: vrühl'sche Univ.« Such- tu Stetnörudcrei L Lange. §chriftleit»ng. Seschäst;stelle u. Druckerei: 5chulstr. 7.

Ittmann.

jchlkser.

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ur^n in hiesiger Stabt ^l, vier- Stück em- wenmütze, ein Herren- eldscheine, eine ttnchm- llers, ein Kmderschnür-

bm ist, ebenso einer solchen, die als Entschädigung' für die durch Unfall oder Verschulden eines Tritten erfolgte Tötung an diejenigen gezahlt morden ist, beiten gegenüber der Getütete unterhaltspflichtig!

geblümt, mit Inhalt, zer weicher Muss und -elzkragen, eine schwarze lahrtjckM, ein brauner ein ledernes Geldmäpp- in 20-Marl-Sck>ein, ein 19, ein buntelbraimer in Fünszigmarkscheinen. ten Gegenstände belieben mchen.

iftänbe kann an jedem ags und 4 bis 5 Uhr zimmer Nr. 1, ersvlgen.

ün Steuerausschuß haben sich eine größere An­zahl von Fällen ergeben, bezüglich deren der Reichs­finanzminister erklärt hat, datz der Harteparagraph einschlagen solle.

hiiuUQme von Lazei-ei s. die Lageonummer big zum Nacdmiltag vorher ohne jedeVerdindlichtett. Dreis fir t mm Höhe für Anceiaeii u.34mm Breite -rlli v 25 ßf, au«ioärtö 80 Pf.; für Reklame^ Anzeigen von 70 mm vre,ke90 Pf. »<d Plan- oorlcbrisiA)'/Aufschlag Hauotschri'tteiter: Aug. Goen- Verantwortlich für Polit'k: Aua. Goetz- für den übrigen Teil: Dr- Reinhold Zenz: für den Anzeigenteü: H. Beck, sämtlich in Gießen.

Ter Gießener erscheint täglich, außer bann- und Feiertag-.

Vezvgrpreir:

Monatlich iv!t. 2.30, vierteljährlich Mt. K 90 einschließlich des Bestell­geld» ; durch die Bost vietteljäbrlich Mk. 6. aueschließlich Bestellgeld. Fernsvrech - Anschlüsse: für die ed)viftleitungH2 . Berlag,Geschäf.vstelIe51

Anschrift sürT rabtnach- richten: Lvzeiger tieftet, postschecklonto:

Jraitffurt a. M. 11686

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Auch dieses Gesetz enthält entert sogenannten Härteparageaphen Während früher de sen Anmendung nur eine Folge von MUigkeits-- erwügungen sein Sonnte, b.fft ht jetzt nach Maßgabe der Beschlüsse des Ausschusses der Nationalver­sammlung ein Rechtsanspruch aus seine An-

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1 Anlage von Wegen in rhors a. b. Lahn beantragt

n 514 Grundeigentümer ib, liegt die für das Su­lch erforderliche Mehrheit L Grundeigentümer, welche he besitzen, vor. . Gärungen nebst Ergcbm-.- s einschließlich

iidors a. b. Lahn zur Gtw-

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ing binnen 14 Gerechnet, mittelst K^mtzAWlungsür ,u machen-

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Die Haltung Amerika».

Washington, 11. ^an. (Wolfs.) Havrs. Tie Regierung der Vereinigten Staaten hat Teutschland formell mitgctcilt, daß die Bedingung gen des Waffenstillstandes sür die Bezieh' imgen zwischen den Bereinigten Staaten und Teutschland maßgebend sind.

Tie SenatSwahilen in Frankreich.

Paris, 12. Jan. (Wolff.) Havas. Bon den Senatswahlen sin.L 229 Resultate aus 240 Wahlkreisen bekannt, (j s wurden bisher gewählt: 18 Konservative (©ctdhrn 3 Sitze), 13 republika­nische Liberale (Gewßnn 4), 19 republikanische Prvgressisten (Verlust 3), 58 LinksrepublikanoL «Gewinn 1), 116 Rajvikale und radikale Soziw- listen (Verlust 17), zwei republikanische Sozialisten (Gewinn 2) und 2 nnisizierte Sozialisten (Ge­winn 2). Unter den (gewählten befindet sich Poin- car6. Auch der PräFdent des Setrates, Dübost, wie die Senatoren Äissier und Masse wurden wiedergewählt. Tie befden gewählten inrifuiettat Sozialisten sind die f-rucheren Abgeordneten Bouieri und Fourment.

N gegenüber der Getütete unterhaltspflichtig tt>endung. Es sind außerdem die Fälle, in denen I allgemein der Härteparagraph angewendet werden Pos. 8 des Gesetzes erklärt die Kriegsabgabe soll, durch einen Beschluß des Staatenausschusses von 1918 und 1919 für a^usslMs, Diese.Abgaben1 vom April 1919 zum Abdruck gekommeu. Auch

treffen das in den Jahren 1917 und 1918 erzielte Mehrern kommen. Ta sie den aus diesem Mehrein­kommen hervorgehcnden B^rmögenszuivachs gemin­dert hätten, wenn sie vor dem 30. Juni 1919 ge­zahlt worden wären, so ersch.int der Abzug vom Endvermügen gerechtfertigt; sonst wäre eine Abgabe zu erheben von einem Bermögensznibachs der zur Begleitung anderer Abgaben verwendet werden muß. Selbstverständlich kommen nur solche Beträge in Betracht, die am 30. Juni 1919 noch geschul- d e t werden, da die bereits gezahlten ihre Wirkung der Vermögensminderung der its geäußert haben. Die Kriegsabgabe für das Jahr 19 19 war am 30. Juni noch nid# veranlagt, kommt also in Abzug.

Pos. 10 des § 6 erklärt die für das Rech­nungsjahr 1919 -zu entrichtend Staats-, Ge­meinde-, EinVommen- und Kirchensteuer, soweit sie auf das Einkommen entfallen, für abzugsfähig.

Hinzuzurechnen dem nach § 5 festge- sdellten Vermögen sind, wie bereits in vorstel-cntem angedeutet worden ist, Beträge, die der Abgabe­pflichtige zu Schenkungen oder fonftigen Ver­mögensübergaben verwendet hat. Eine wichtige Ausnahme: Fortlaufende Zuwendungen zum Zwecke des angemessenenUnter Halts oder der Ausbildung des Bedacht.n, Zuwendungen auf Grund eines gesetzlichen Anspruchs, Pensionen und ähnliche Zuwendungen, die ohne rechtliche Ver­pflichtung früheren Angestillten oder Bediensteten genw'hrt werden, übliche Gelegenheitsgeschenke, Zu- weirdmtgen zu kirchlichen, wo-hltätigm oder gemein­nützigen Zwecken und Zuwendungen int Werte von Weniger als 1000 Mk. sind von der Hinzurech­nungspflicht ausgenr-inmen. Also dasNadel­geld" der Tochter, Unterstützungen an einen stu­dierenden Neffen, Gescksenke zur $)odßeit, zum Ge­burtstag, zum Jubiläum (im Einzelfalle auch über 1000 Mk.) sind steuerfrei.

liebergeI)CTt wir die Ziffer 2, die in das Ge­biet der Vorschriften gegen die Steuer­flucht gehört (Erwerb ausländischen Grund- und Betriebsvermögens), so ergibt sich als wichttg die lBestimmung unter 3, nach der Beträge, mit denen Gegenstärtde aus edlem Metall, Edelsteinen oder Perlen und dergleichen erworben worden sind, so­fern der Anschaffungspreis für den einz.lnen Gegen­stand 500 Mk. oder für gleichartige oder zu- ammengehörige Gegenstände l(k>0 Mk. oder mehr beträgt, steuerpflichtig find. Hier wird jeweils zu prüfen fein, wo tee Nvtwendigtkett unb Nützlich­keit den Erwerb verursacht hat, oder die Neigung zum Luxus obwaltete. Sachen, die vorwiegend dem prattischen Gebrauch dienen, auch wenn sie wertvoll sind, fallen nicht unter die Steucrpslicht (das neue Umsatz st euergesetz enthält übrigens eine Zusamimienstel.ung von Lurusgegenständen). k>n Pos. 4 sind Beträge steuerpflichtig erklärt, die für Anschaff ungen verwendet worden sind ganz allgemein gesagt soweit diese Anschaffungen nicht dem gewöhnlichen Bedarfe des Abgabepsltch- tigen ober seines Haushalts dienen. Die Verhält­nisse sind hier zt/ beurteilen. Auch hier nrieber fin­det Anrechnung nur dann statt, wenn im einzelnen 500 Mk., ober für mehrere gleichartige ober zu­sammengehörige Gegenstände 1000 Mk. ober mehr aufgewendet worben ist, unb soweit bie gesamten Ansck>affungen wäl-rend fas Veoantegu'.rgszeit- raums Ausgaben von mehr als 10 000 Mk. ver­ursacht -haben. Fälle, durch welche Steuerpflichtige während bes Beranlagungszeitraums vielfach ihr steuerpflichtiges Endvermögen verringern zu kön­nen cegknibt haben, werfen durch Pos. 5 des § 8 getroffen. Es wollten nämlich viele die Kriegsab­gabe dadurch umgeben, daß lie z. B. Versiche­rungsverträge aus lange Jahre im voraus abschlossen unb bezahlten, Mieten unb Gehä l- ter auf lange Zett im voraus entrichteten, Jag­den pachteten und die Jagd Pa ch t be t r ä ge auf dieganzePachtdauerim voraus zahlten. So­weit diese Maßnahmen nicht als verkehrsüblich zu bezeichnen sind unb sie werden es wohl durch­gängig nicht sein, begründen sie die Hin zurech­nungspflicht.

Es möge zum Schlüsse noch hingewiesen wer­den auf die Vorschrift des § 24, nach der die Kriegsabgabe zur Hälfte binnen drei Monaten, zu einem Viertel binnen sechs Monaten und mit dem letzten Viertel binnen neun Monaten nach Zu- stellung des Kriegsabgabebescheids zu entrichten ist. Macht der Abgabepflichtige glaub­haft, daß bie Einziehung zu den gesetzlichen Zah- limgsfristen mit einer besonderen Härte für ihn ver- bunben sein würde, )o kann die Abgabe auf läng­stens fünf, bzw. zehn Jahre unb durch die oberste Fttianzbehörde auch sogar auf 20 Jahre gestundet werden, sie ist dann mit 5 v. H. zu verztnsen. Die dlbgabe kann entrichtet werden durch Hingabe von Kriegsanleihe an Zahlungsstatt, und zwar werden die 5pvozentigen, wenn sie vom Urzeiebner ober seiner Ehefrau überreicht werden, zum Nennwert, bie 4^/>prvzentigen zu einem noch festzusetzendem Kurse an Zahlungsstatt angenommen. Eingehen­dere Bestimmungen hierüber enthält der 8 25 des Gesetzes.

Abgabepflichtigen ober Vertretern von solchen, die wissentlich der Steuerbehörde unrichtige ober un­vollständige Angaben machen, bie geeignet sind, eine Verkürzung der Kriegsabgabe herbeizuführen, werden mit h«hen Geldstrafen, und wenn sie in der Absicht der Hinterziehung erfolgt sind, auch mit Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ehren­rechte bestraft.

Zur Llsercbahnerbewetzvng.

B e.r l in , 12. Fan. (Priv.-Tel- Eine Ver­sammlung von Vertrauensmännern in Breslau tat lautBoss. Ztg." den Eisenbahnerstreik in ganz Schlesien bes chlossen. r.

Beuthen , 117. Jan. (Wolfs.) Im oder schlesi­schen Eisenbahnerstreik hat sich auf Station Wen- s a die Lage etivas .gebefiert, ebenso in Ra11bor. Einige Güterzüge f ind wieder abaelassm tvvrden- Jn Kattowitz b.iganm die Notl,rl>e ihre Tätig­keit. Ter Schnell^, ,sverkehr wird ausrechterhalten, ebenso der PersonevKugsverkehr, auch die Rangier­abteilung ist nicht gestört. Der Hauptherd der ganzen Bewegung fliegt im Beuthener Bezirk. Die Versammlungen der Eisenbahner s-nden vor­mittags in Benthe», nachmittags in Gleirmtz statt.

Aus dem Ueiche.

Die RetichstogZnewvahlen.

Berlin, 1$. Jan. (Privattelegr. bet Köln. Boltsztg..") Zur Frage der R e t chs- tagsneutvaylen wird einer Bernne» Korrespondenz ve,n gut unterrichteter parch- mentarischer ©eite mitgeteilt, daß bie Regie­rung die Zeit utnmittelbar nach Pfingsten, also Ende Mai, Anfang Juni für die New- Wahlen in Aussicht genommen und den Mehr­heitsparteien dochingehende Jnforma.ionen für oie Vorbereitung zum Wahlkampf ge­macht hat.

Aufhebung txs Belaserunaszuftanbes.

Berlin, 12. Jan. (Wolfs.) Die preußi. sehe Staatsregieimng erläßt folgende Verord­nung: Nachdem: der Herr Reichsprafident durch Verordnur'.g vom 11. Januar 1920 auf auf Grund des Art. 48 Abf. 2 der Reichsver- fassung für bie Regierungsbezirke Düfsel- borf, Arnsberg, Münster unb Mim be n bie nötigen Maßnahmen zur Wieberher- stellung ber öffentlichen Sicherheit unb Orb- nung getroffen hat, wirb der auf Grund bes preußischen Gesetzes über ben Belagerungs- zustanb vom 4. Juni 1851 verhängte Belage- rungszustanb, soweit er innerhalb biefer Ge­biete noch bestehst, a u f g e h o b e n.

Eine Nied-erlag? ber Aadi'alistrn

Berlin, Ul. Jan. (WTB.) Wie dieB. Z. meldet, haben bei den gestrigen Delegierten­wahlen des Zentralverbandes der Angestell­ten bie Unabhängigen und Kommunistrn eine voll- ftänbige Niederlg ge erlitten. Die beiden Parteien konnten von 17 623 abgegebenen Stimmen nur 4880 auf ihre lüfte vereinigen.

Wisfell. sür Planwirtschaft.

Hamburg,, 12. Jan. (Wviff). .Der vor­malige Reichsnnrtfchaftsminister Wrftell hat gestern vor dem Arbeiterrat Gwtz-Hamburg über sein WirtschaNsfristem der Plan- bzw. Gememwrrl- schaft gesprochen, Er meinte, daß nur durch ferne Planwirtschaft eia Ausweg ans demElendzu finden sei.

Plündetnrngen i« Hamborn.

Oberbau fjen, 12. Jan (WTB.) D» .^Oberhausener ^ieitung" meldet: In Hamborn tom

170. Jahrgang Dienstag, 13. Januar 1920

Sietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhessen

Die neuen Steuern.

Bon Jnstitzvat Grünewald, M.d. N. IV.

Die VermögenszuwachSsteuer. (Schluß.)

Es ist im Rahnen dieser Darlegungen nicht Möglich tie fäm lichen 'ober auch nur die wich- Üjttat Be,.immungen des Zuwachs,teuergcf.'tz<s erörtern, und ich will mich deshalb daraus beschränken, das für den Steuerpflichtigen unbe­dingt Wissenswerte hinsich.lich seiner TellaratMns- pflicht nsch kurz zusammenzustellen.

Ter § 15 des Gesetzes stellt Freigrenzen m doppelter Hinsicht fest.

1. Für das absolute Vermögen: Es muß unter Berücksichtigung der Hinzurechnungen 10 000 Mark übersteig.n: also bie Kriegssteuer­pflicht tritt nur dann ein, wenn das Endvermögen am 30. 3uni 1919 samt den gesetzlichen Zurech­nungen 10000 Mark übersteigt. Eile Steuer­er k l ä r u n g ist indessen bereite dann abzugeben, wenn das Vermögen 6000 Mark übersteigt.

2. Freigrenze für ten Bermögenszu- wachs: Ein solcher von 5030 Mark bleibt stets kriegssteuerfrei. Ist z. B. ein Vermögens zuwachs von 100 000 Mark vorhanden, so sind nur 95 000 Marl iriegssteuerpflich ig. Es Lnmnt aber selbst- verstänllich nickst darauf an, daß das Vermögen durch den 2lbzug der 5000 Mark unter 10 000 Marc sinkt. &. B.: Tas Anfangsvermögen vom 31. Tezember 1913 Ijkit 10000 Mari betragen, das End vermögen am 30. Juni 1919 20 000 Mark: Ziw>ick)s denmach: 10000 Mark. Hiervon ab 5000 Marc. Al o sind 5000 Mark steuerpflichtig, und zwar mit 10 Pvoz. (§ 16 des Gesetzes). Wich­tiger sind die Abzüge, die dem Steuerpflick)- tigen von dem festgestellten Vermögen, das im nötigen Aufsatz bela.nfa.lt worden ist, zustrhen: Erbau fälle im Veranlagungszeitraum (Näh.'re Be­stimmungen in § 6, pvs. 1 des Gesetzes); ber Kapi­talwert ter Leistungen, die auf dem Vermögen des Abgabepflichtigen geruht haben; der Kapitalwert einer Auszahlung aus einer Versicherung: der Betrag des Vermögens, das im Veranlagungszeit­raum durch Schenkung ober durch eine sonstige, ohne entsprechende Gegenleistung erhaltene Zu­wendung erworbm worden ist, soweit es sich um Zuwendungen im Ein-lbetrage von wen ger als 1000 DLark handelt und ni-Ht ein gesetzlicher An­spruch auf d« Zuwendung bestand

Tiefe Bestimmung des Gesetzes hat bereits vielfach zu Zweifeln Anlaß gegeben. Die Vorschrist deckt sich mit 8 3, Ziffer 3 des früheren Kriegs­steuergesetzes form 21. Juni 1919. Unter Ver­mögensübergabe wird nach der Rechtsprechung fas preus-isck-en Oberverwaltungsgerichte nur ein Ge­schäft unter Lebenden verstanden, nicht etwa bie Auszalstung eines Kapitals, die ein Erbe auf Grund eines Testaments an einem Vermächtnis­nehmer bewirkt. Ebenso nicht Vermögensüber­gaben die nur zum Zwecke ber Tilgung einer vor dem Veranlagungszettrau m begrünbeten Schuld­ner Kindlichkeit erfolgen. Wenn § 6, Ziffer 4 beul Empfänger einer Schenkung oder ähnlichen Zu­wendung einen Abzug gestattet, so schreibt § 8 Ziffer 1 dem Schenkungsgeber eine Hinzurechnung zum Endverrnögen vor. Es hoben, feit die neuen Steuergesetze in Sicht sind, sehr viele Eltern ihr elterliches Herz entdeckt unb Vermögensüberaaben an Kinder bewirkt, in der Ansicht, baß sie Damit eine S. euerersparnis farbeifübren könnten. Tas Rrick>sfinanzministerium hat diese zahlreick)en Fälle rufag geschehen lassen in der bered):igien Voraus-' sicht, daß gerade die notariellen und gerichtlickstii Akte, auf Grund derer diese liebergaben erfolgten, demnächst ein ausgezeichnetes Material, für die Veranlagungsbehörden bilden werden. Tiste Ber- Mögensübergaben werden steuerlüh (nebenbei be­merkt . au'ch f(ür die neue Erbschaftssteuech als nid)t ge schehen behandelt.

Zweifel ergeben sich bei ber Aussteuer. Aus diese besteht ein gesetzlicher Anspruch, und wenn die Eltern diesen Ansmuch erfüllen, so ist die Aussteuer (siehe § 6, pvs. 4, am Ende, und § 6, Ztlfer 1) dem Vermögen der Eltern nicht hinxuzurechnen. Tie Aussteuer wird in der Regel aus ftcuerfr.um Objekten bestehen (Hausrat usw.), so daß sie weder von ben Eltern nt^ von ber Tochter zu versteuern ist Es ist indessen des Falles zu getenten, daß die Aussteuer nicht in Mobiliar, sondern in Geld gegeben werde. Wich hier wird man die Steuerpflicht bestreiten müssen ober es müßte doch der Härtcparagraph helfen.

Anders verhält es srch mit der Ausstat­tung, die vielfach im Publikum mit der Aus­steuer verwechselt lvird. Ausstattung ist far Be­trag, den Sohn ober Tochter wegen Verheiratung oder Eristen^grünbung von ben Eltern erhält. Diese Hingabe beruht nicht auf einer gestrichen Pflicht und deshalb muß ber Ans stattende die Ausstattung mit versteuern, liebet die Frage, ob die Eheschlie­ßung eineentsprechende Gegenleistung" sei, wal­ten verschiedene Auffassungen ob: ber Reichs­finanz lns wird in dieser Frage das letzte Wart tzu sprechen hoben.

Abgezogen können ferner werden: Venn^gens- beträge, die aus der Veränderung ausländr^cher Grund- und Bettiebsvermögen ober fvnstiwr Ge­genstände h.wrühren, bie zu Beginn des Beranla- gungszeitraumes zum nichtsteuerbaren Vermögen! des Abgabopflickstigen gebärt haben. Wetter ist abyugssäl)ig eine Kapitalabfindung, die als Ent- ttäbigung für den durch Körperverletzung ober Kranfhcit lierbeigeführten gänzlchen ofan teil» weisen Verlust der Erwerbsfälligkeit gezahlt wor-

elcler.

reises.

-cker.

Liebesgaben für dLe Wiener DevSlker««-.

Wien, 11. Jan,' (Wolff.) Kvrt.-Bur. Heute früh traf hier ein BerlinerLebensmittel- z u g ein. Vize-Bürmiemeister Winter empfing den Zug namens der Stecht Wien und richtete an die de»tsck)e Abordnung, nie den Zug begleitete, h-rz- lick-e Begrüßungsworte.Wir empfinden bas nicht als Wohltat, bie inO Ber.in erweist," sagte er, sondern als brüdepi.'iche Httfe. In dieser Hilfe l'eten wir ein Symbol, daß die geschichtliche Po riode, die uns heule noch trennt, ü^errmmben wird." Der Führer der deutschen Abordnung dankte für die herzlichen Worte und überbrachte die Grüße ber Statä Berlin, ins'.»efordere ihreL Oberbürgermeisters lWermuth. Der Lielesgabew« zug besteht aus 31 Ätzaggvns, darunter drei Wag­gons mit Liebesgatekn der Stadt Kömgsberg in Preußen.

Irkutsk int Besitz der Sozial- revolutionäre.

Amsterdam, 12. Jan. (WTB.) Das Ren- tersche Bureau mclsxt aus Peking vom 8. amt­lich : Die Sozialrevolutionäre fafinden sich im Be­sitz von Irkutsk, nachdem die Gruppen von Sw- menows aus dem Bahnhof vertrieben wurden.

von tersner über den Frieden.

Paris, 10. Jan. (Wolff.) Der Vorsitzende der deutschen Friedensdelegation, Freiherr von Lersner, hat den Vertretern von Havas, Reuter und der Afiociated Preß ein In tervie w ge­währt, in dem er auf Fragen der Pressevertreter folgendes aussührle:

Die Jnlrastsetzung des Fri^evs legt Deutfch- land die schwersten Opfer auf, die wohl je einem Volke auferiegt worden sind, so besonders durch die Abtrennung von Gebieten, die feit Jahrhun­derten zu Preußen gehörten, und durch die unge­heuren wirtschaftlichen Verpflichtungen. Trotzdem ist die Wiederl>er,tellung des Friedens erfreulich, denn Deutschland fatommt damit seine heißerfehn- ten gefangenen Söhne zurück. Herr Siemen» ceau hat mir erklären lassen, baß die Ge­fangenenfrage mit keiner anderen Frage verknüpft wird, unb daß die Heimsendung noch heute befohlen werden wird. Sie soll ohne Unter- bveck-ung auf bas schnellste durchzeführt wettren. Das Haven mir auch bie Herren Lo ucheur unb Dutasta versichert.

Deutschland hat b.reits, ohne dazu durch den FricHensvertrag verpflichtet zu fein, mit ber Aus­führung einer Anzahl seiner Verpflichtungen be­gonnen, z. B. bezüglich der Kohlenliefe­rungen.

Deutschland wird in der Ausführung seiner verttaglich übernommenen Verpflichtungen bis an bie Grenze des Möglichen geben. Wir hoffen, daß bas deutsche Volk durch die allmähliche Wiü>er- aewinnung seiner Arbeitssreubigkett auch diese schweren Zeiten überwinden wirte Das Wirt­schaftsleben Deutschlands und der Entente, vor allem Frankreichs, find auf das engste miteinander berknüpst. Das wirtschaftliche Gedeihen Frank­reichs ist zum guten Teil von der wirtschaftlichen Erstarkung Deutschlands abhängig.

Ein rücksichtsloses Durchfuhren der Aus­lieferungsfrage wird die schwersten 23fr» denken für die Ruhe und Ordnung Europas im Gefolge haben. Die deutsche Regierung hat bereits auf die katastrophalen Folgen hrngewiefen und Anregungen gegeben zur Lösung, dieser Frage. Deutschland wollte sich verpflichten, alle von der Entente namhaft gemachten Schuldigen in Deutsch­land vor dem obersten Gerichtshof unter Anklage zu stellen unb Vertreter der Entente als öffent­liche Ankläger mit wettgehendsten Kontrollrechten zuzulassen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß diese Frage nunmehr von der Entente auf das ernsteste erneut geprüft wird. Der deutsche Vorschlag geht wett über das hinaus, was seinerzeit Serbien unter dem Beifall der gesamten Entente Oester­reich gegenüber ablehnte. Ich kann mir nicht vor­stellen, daß unsere früheren Gegner ein Interesse daran haben, die Wiederherstellung normaler Ver­hältnisse durch diese Frage zu erschweren.

Dte Trennung itn Osten.

Bromberg, 12. Jan. (WTB.) Der Regie­rungspräsident v. Bülow veröffentlicht als stell­vertretender Oberpräsident der Provinz Posen eine Bekanntmachung, in oer er unter Httttveis auf den Uebergang der Staats ho heit auf Po­len den preußischen 23eamten und Lehrern für ihre treue Arbeit in der Ostmark des preußischen Staates dankt Tie Kundgebung schließt mit den besten Wün­schen für.diese, nach anderthalb Jahrhunderten wäh­render preußifcki-deutfcher Herrschaft wieder afau- ttetenden Geviete. Die 23ekanntrnachung schließt: In Trauer, aber auch in fester Zuversicht blickt das deutsche Vaterland aus das deutsche Volkstum, das hier zurückbleibt, und das sekire deutsche Ge­sinnung, fein deutsches Wesen, Empfinden, Fühlen unb Denken allezeit zu erhalten wissen wird. Auch das deutsche Vaterland bnvahN dem deutschen 23olkstum in der Fremde die Treue bis zum letzten Hauch."

Die Besetzung Oberschlesien».

Berlin,12. Jan. (Priv.-TelO Am Don­nerstag, ben 15. Januar finbet lautBoss. Zeitung" bie Besetzung Oberschlesiens burch bie Errtente statt.

Ein Protest der Reichsregierung gegen die Rheinlandsverordnung.

Berlin, 12. Jan. ^Priv.-Tel.) Gegen bie Rheinlanbsverorbnungen der Entente, bie außerorbentlich weitgehenbe Beschränkungen für bie Bevölkerung enthalten, welche viel­fach im Wiberspruch mit bem Friebensver- trag stehen, hat den Wbendfalättern zufolge bie Reichsregierung einen Protest ergehen lassen, ben sie heute in Paris übergeben wirb.

EntenkegeschästSträger in Berlin.

Berlin, 12.'Jan. (WB.) Zu Gefchäftsttä- gern in Berlin wurden ernannt: seitens Eng­lands Lord Kilmarock, seitens Frank­reichs Herr be Marcilly, frittier General­konsul in Genua, seitens Italiens Gras Al- br ooanb i bi Bares cetti. Die Beglru- ligungsschreiben sind bereits in Berlin ein began­gen. Die deutschen Vertreter in dm drei Ländern sind noch nicht ernannt.

Paris, 12. Jan. (Wolff.) Mari." beeid) et über die dfolmnattsche Vertre­tung Frankreichs in Berlin, daß die französische Regierung terette durch den spanischen Bot­schafter ter Wilhckmstoaße die Ernennung von de Marcilly als fran^Sfischen Gefchäftsttäger nori i'.ieren ri ß To Marcilly dmfa nächiten Sams- lag noch Berlttr abteya-