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Amtsverkün-igungMatt

für die provinzialdirektion Oberhessen und für öas Kreisamt Gießen. (Erf<be»nt nach Bedarf: Montag, Dienstag. Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

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Inhalts Ucbrrsicht: Reichstagswahl. - Verordnung über Bier und bierähnliche Getränke 'llcrkrhr m tnrntn.'trHfir imh >m M ~7

Wartung b.r »rüWartoffdn. - 2Inbauf1äd).,r^bug. - (Einf.nbung b'er 'foSÄtoM. - Bekanntmachungen des Polizeiamts Gießen. '

Bekanntmachung

hetr. die Reichstagswahlen am 6. Juni 1920.

Auf Grund des § 10 der Reichswahlordnung vom 1. Mai 1920 forbert der Unterzeichnete hierdurch die Wähler auf, Kreis­wahlvorschläge für die am Tonntag, den 6. Juni 1920 stattfin- bcnden Rer6)stagswahlen im Wahlkreis Nr. 22Hessen-Darnk- stadt" s p ä t e sie n s bis zum Sonntag, den 16. Mai 1 9 2 0 einschließlich, bei ihm einzureichen.

Bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge ist folgendes zu beachten:

1. In den Wahlvorschlägen sollen die Bewerber mit Zu und Vornamen aufaeführt und ihr Stand oder Beruf sowie ihr Wohnort und ihre Wohnung so deutlich angegeben lverden, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel bestehl. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen.

2. In den Wahlvorschlag darf nur ausgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu erklärt hat. Die Erklärung der Bewerber ist mit dem Wahlvorschlage, spätestens am Sonntag, den 16. Mai 1920, bei dem Unterzeichneten eiuzureichen: andernfalls wird der Bewerber gestrichen.

Mit dem Wahlvorschlagc sind ebenfalls noch einzureichen: a) ^^-Lbmeindc-behördllä>e Bescheinigung, daß die Bewerber am Wahltage das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit min­destens einem Jahre Reichsangehörige und vom Wahlreclit nicht ausgeschlossen sind:

b) die gemeinde behördliche Besckreinignng, daß die Unterzeichner des Wahlvorschlags in die Wählerliste oder Wahlkartei ein­getragen oder mit einem Wahlschein versehen worden sind.

Die Gemeindebehörden haben die Bescheinigungen auf Antrag g bührensrei auszustellen.

3. Im Wahlkreise darf ein Bewerber mir einmal vorgcWagen werden. Die Benennung in einem Reici)swahlvorschlage schießt die Benennung in einem Kreiswahlvorschlage nicht aus, wenn die Erklärung für den letzteren, daß die Restslimmen einem Reichs­wahlvorschlage zuzurechnen sind, sich auf diesen Reichswahlvor­schlag bezieht. _ t

4. Die Kreiswahlvorschläge müssen von mimestens 50 Wäh­lern des Wahlkreises Hessen Darmstadt unterzeichnet sein. Die Unterzeichner der Wahlvorschläge sollen ihren Unterschriften die Angabm ihres Berufs oder Standes und ihres Wohnorts und ihrer Wohnung bei fügen.

5. Jeder Wahlvorschlag soll mit einem auf die Partcistellung der Bewerber hinweisenden oder einem sonstigen K.-nnwort ver­sehen sein, das ihn von allen anderen Wahlvorschlägen deutlich) unterscheidet. Irreführende Kennwörter sind unzulässig.

6. In jedem Krciswahlvorschlage muß ein Vertrauensmann mid ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur Abgabe von Er- Nänmgen gegenüber dem Krciswahlleiter und dem Wahlausschüsse bevollmächtigt sind. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweite als sein Stell­vertreter.

Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahl- vorfchlags schriftlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stell­vertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald die Er­klärung dem Wahlleiter zugeht.

Die gleichen Personen können nicht als Vertrauensmänner für mehrere Kreiswahlvorschläge benannt werden.

Die Vertrauensmänner und ihre Stellvertreter können nicht Beisitzer des Wahlausschusses sein.

7. Innerhalb des Wahlkrcisverbandcs Hessen (Nr. XI) können mehrere Kreiswahlvorschläge miteinander verbunden werden. Die Verbindung ist jedoch nur dann wirksam, wenn diese Kreiswahl­vorschläge derselbeii Reichswahlliste ang'schlossen sind. Die Ver­bindung muß von den auf den Kreiswahlvorschlägen bezeichneten Bertrauenspeisonen oder deren Stellvertretern übereinstimmend spät'stens am 23. Mai 1920 dem Leiter des Wahlkreisverbandes Hessen" Nr. XI Staatsrat L^rbacher in Darmstadt, Neckar­straße 7, schriftlich erklärt werden.

8. Für die Kreiswahlvorschläac kann überdies erklärt werden, daß ihre Restslimmen einem Reichswahlvorschlage zuzureckmen sind. Die Erklärung muß spätestens am 27. Mai 1920 bei dem unter­zeichneten Krciswahlleiter eingereicht sein. Die rechtzeitige.Er­klärung hat zur Folge, daß beim Zuteilungsverfahren für das Reich die Restslimmen zusammengezählt w.'rden, die in allen Wahl­kreisen und Verb indswah'kreisen auf die dem glichet Reichsivahl- vorschlag ang.schlossenen Kreiswahlvorschläge gefallen sind, und

Kbcm Reicl>sn'ahlvorfchlage nach § 32 des Reichsivahtgesetzes die ihm zukommendc Zahl von Abgeoronetensitzen zugcteilt wird. Wird k «Erklärung.nickst oder nicht rechtzeitig abgegeben, so scheiden! die Reststimmen des Wahlkreises beim Zuteilungsverfahren für das Reich aus.

9. Eine telegraphische Erklärung güt als schriftliche Erklä­rung tm einnc der vorstehenden Aufforderung, n>cnn sie durch eine wätestcns am zweiten Tage nach Ablauf der Frist ein gegangene schriftliche Erklärung bestätigt wird.

10 Wahlvorsckstäge, die verspätet cingercicht sind, oder den gc|t'tmd)cn Erfordernissen nicht entsprechen, werden nicht zuge lasseii.

11. Tie Anschreiben sind zu richten an den Krciswahlleiter für den Wahlkreis Nr. 22Hessen-Darmstadt", Ttaatsmini,lerium, Neckarstratze 7.

In den nach § 20 des Neichswahlgesctzes zu bildenden Wahl­ausschuß sind von dem Unterzeichneten berufen:

als Beisitzer:

1. Rechnungsrat Valentin Herbert,

2. Geschäftsführer Hermann Nordmann,

3. Lehrer Wilhelm Ziegler,

4. Oberstaatsanwalt Rudolf Wünzer

sämtlich zu Darmstadt,

und als deren Stellvertreter:

für 1. Reckstsamvalt Walter Karl Meisel,

für 2. Frau Anna Maria Rauck, geb. Eckerlein,

für 3. Oberr^ierungsrat Paul Emmerling,

für 4. Arb iter-Sekretär Dionis Kvllmann,

alle ebenfalls in Darmstadt.

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses, in der die ein­gereichten Kreiswahlvorschläge geprüft und über ihre Zulaftuna entichieden wird, ist bestimmt auf Dienstag, den 28. Mai 1920. vormittags 10 Uhr. Sie findet statt im Sitzungssaale des Kreis ausschusses des Kreises Darmstadt, dahier, Neckarslraße 3.

Darmstadt, den 5. Mai 1920.

Ter Kreiswahlleiter des Wahlkreises Nr. 22Hessen-Darmstadt". __________________Lorbache r, Staatsrat.

Bclr.: Reickstagswahl 1920: hier: Wahlvorsteher uno Wahl raum.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit Bezug aus § 40 Absatz 1 der Ihnen inzwischen zuge­gangenen Reichswahorduung Reichsg?s.tzölatt Nr. 93 wn 1920 beauftragen wir Sie hiermit, uns umgehend eine als Wahl Vorsteher und eine als Stellvertreter des Wahlvor­stehers geeignete Persan oorzuschlagen.

In m er Linie kommen di? germeister und Beig ordneten in Frage. 3m Uebrigen verweisen wir aber auch noch auf § 86 der Reichswahlordnung. 3n denjenigen Gemeinden, welche zwei Wahlbezirke bi den, sind je zwei Wahlvorsteher und zwei Stellvertreter vor­zuschlagen.

Mit Ihren Vorschlägen, die wir übrigens bis spätestens den 16. ds. Mts. erwarten, sind uns diejenigen Räume ge­nau zu bezeichnen, in welchen die Wahlen statt finden sollen.

Gießen, den 10. Mai 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Verordnung.

zur Abänderung der Verordnung über Bier und bierähnliche Getränke Vom 15. April 1920.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Dolksernahrung vom 22 Mai 1916 «Reichs-Gesetz­blatt S. 401) und 18. August 1917 <Reichs-Gesetzblatt S. 823) wird verordnet: Artikel 1.

In der Verordnung über Bier und bierähnliche Getränke tont 24. Januar 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 55» in der Fassung der Verordnungen Dom 6. September 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 1101', 23. Mai 1919 lReichs-Gesetzbl. S. 473) und 30. De­zember 1919 (Reichs-Gesetzbl. 1920 S. 1) werden folgende Ände­rungen vorgenommen:

1. £ 1 erhält folgende Fassung:

Es darf nur Einfachbier (§ 3 Abs 2 des Biersteuer­gesetzes vom 26. Juli 1918, Reichs-Gesetzbl. S. 863; mit einem Stammwürzegehalt von mindestens 2 und nicht mehr als 4,5 vom Hundert hergestellt werden. Bier mit einem Stammwürzegehalt über 3,5 vom Hundert dürfen die Braue-

Mittwoch, (2. Mai (920

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: §chiilstrahe 7.

Annahme von Anzeiaen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis für l mm Höhe für Anzcigen v. 34mm Breite örtlich 35 Pf., auswärts 45 Pf., für Reklame- Anzeigen von 70 mm Breite 150 Pf Bei Platz- oorfchnst 20". Aufschlag. Hauotschriftlener: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goeh: für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Henz: für den Anzeigenteil: Sy Beck, sämtlich in Gießen.

ib i f a tc: Die Eiseirbahner, die organi* en Seeleute, die Dockarbeiter, die Wlalt- iter, die Banhandwerker, die Transport iter, die Hafenarbeiter und die Strahen- tcr in Marseille.

Paris, 11.Mai. (WTB.) Havas meldet M arseille, daß auch dort sich die itV-, Bau- und Transportarbeiter dem ik anaeschlossen habett. In Nantes sind Metallarbeiter in den Aus stand getreten. 3e Havre lehnte das Personal der Stra- ahn den Streu ab. In dem Becken von n hat sich toiie aus Lille gemeldet wird, Zahl der streikenden Bergarbeiter aeftern d vermehrt. Weiter wird aus Lille gc* et, daß in dem Bergrevier des Nordens Ausstand unter den Arbeitenr unter Tage mein ist.

ß arid, 11. Mai. (WTB.) Ter Mnistcrrat en Justizminister aufgefordert, eine Unter- ii ng gegen den Allgemeinen Ar erverband (E. G. T.) zu m Zwecke sei- Auflösung einzuleiten, und zwar auf ib der Artikel 3, 5 und 9 des Gesetzes vom Närz 1884, die Ähndikaten unb $crcinigiuioe3t Zcrufsgenosfenschaflen nur das Recht auf 2k> tung der Verteidigung von Berufsinteressen

ßaris, 11. Mai. (Wolff.) Havas. Dir afkammer fällte heute das Urteil über am 8. Mai festgenommene Eisenbahner, ^Bedrohung der Arbeitsfreiheit lagt waren. Ter eine wurde zu 3 Jahren ignis und 2 Jahren AuserftHalisverbot ver- t, weil er einen Arbeitswilliflen geschlagen, revolutionäre Sehriften verteilt hatte. Tc? :e, welcher ihn begleitete, wurde zu 15 Mv t Gefängnis verurteilt.

England und Kanada.

London, 10. Mai. (WTB.) Reuter. Unter- Bonar Law teilte mit, daß zwischen der l'chen und kanadischen Regierrmg eine Ber nntg geschlossen wurde, die eine wirksamere rtung der kanadischen Interessen Lashington ermöglicht. Der König wird

Gesandten ernennen, der für die tkmiadiscken legvnlieitcn zuständig ist. Bei Abwesesthett britischen Botschafters wird der kanadische rdte sowohl die Interessen des britischm es Ivie die Kanadas tvahrnckhmen. Diese Der- rung bedeutet nicht, datz von dem Grundsatz Einheitlichkeit im diplomatischen Dienst des eben Reiches abgewichen wird.

Ta4 irische Problem.

Amsterdam, 11. Mai. (Wolff.) Der egraaf" meldet. Das englische Unterhaus te mit 259 gegen 55 Sttmmen den Ab- erungsaittrag Asquiths zum nerulegesetz ab, ivonach Irland an» zweier ein nationales Parlament er* m und den Grafschaften von Ulster das t gegeben tverdeu sollte, auf Grund einer immung sich während höchstens 6 Jahren diesem Parlament auszuschließen. Donar widersprach diesem Anträge, er sagte, er :, daß Asquith tioch in der Gedankenwelt Vergangenheit lebe.

liegen soll.

Dagegen rechtfertigt'die Bestimmung des §18 der Anlage 2 zu Teil VIII die geäußerten Vefürchtungen. Der § 18 bestimmt:

Die Maßnahmen, zu denen die alliier­ten und assoziierten Regierungen, falls Deutschland vorsätzlich seinen Verpflichtun­gen nicht nachkommt, berechtigt sind und die Deutschland sich verpflichtet, nicht als feindliche Handlungen zu betrachten, können sein: wirtschaftliche und finanzielle Sperr- und Vergeltungsmaßregeln, überhaupt sol­che Maßnahm eit, welche die aennnnten Re­gierungen als durch die Umstände geboten erachten."

Die schrankenlosen Befugnisse, die dieser Laragravh den Mächten gibt, bieten natürlich die Handhabe auch zur Beschlagnahme des <rft nach Friedensschluß in das Ausland ge- -ommenen deutschen Eigentums. Wie hoch die $efabr der Anweirdung dieser Bestimmung änzusckrätzen ist, läßt sich ttatürlich schwer 'tigen. Immerhin darf nicht übersehen wer­den, daß zu ihrer Anwendung die v o r s ä p - liche Nichterfüllung der deutschen Verpflick)- Hingen erforderlich ist, wenn auch die letzten Vorgänge, die zur Besetzung von Frankfurt < M., Darmstadt usw. geführt haben, zeigen, iaß die Entente sich über den an uno für sich iur schwer zu erbringenden Nachweis des Vorsatzes leicht hinwegzusetzen geneigt scheint Gegenüber derartigen zweifellos gerechtfertig­ten Befürchtungeir wird man aber nicht über­sehen dürfen, "daß die Interessengegensätze, iie zwischen den einzelnen alliierten Mächten T-;it der Wieder aufncchme der Handels­beziehungen mit Deutschland mehr unb mehr «entstehen, einer derartigen Anwendung des ^18 entgcgeiuuirEen werden.

Zusammelisassend tarni man daher sagen, Jfifc eine unmittelbare Gefahr für das nach

yiltIXUjU, C.w. JILUUÖ, UlllVtK/liljlCl UH

gensa!za (diese drei wegen Mißjundlung üonKriegs- gcfangenen in diesem Lag-err 23. Gras v. Eär- mer, Kiommar.dour der Etapper.kommaiidantur 167 in Tanielli del Friuli (Iviltkürluhe Requisitionen und Mißhandlungen in seinem EtappewTebiet). 24. v. Bülow, Führer der zweilen d.nuschcn Armee: 24 a. v. Below, General, Kommandeur der 5. Inf-Brigade (5. Jnf.-Rcgt.), dieser unter dem Vorbehalt, daß möglichcrirei'e eine Berweck.s- lung mit General v. Bülow borlicgt. 25. Frhc. v. Langermann, Gen?ralma o , Komn-andeur der aus dem 1. und 2. Res.- Rcgt. bestehenden Brigade. 26. Prinz Ernst zu Sachsen. 27 Jung (ober Junge), Major ober Hauptmann im Gart<- Schützen-Bataillon. 28. Wagnitz, 3. Komp., 28. Pionier-Batl. 29. Steinmetz, Leutnant in derselben Kompagnie. 30. Dronsart v. Sckellcn- dorf, Major im Sckmtzenbatail on. 31. Baron v. Brunau (Binau' in dem clbcn Bataillon. (B'i ddr. 24 bis 31 lautet die Anklage auf Gewalttätig­keiten in Arrbmne und Seilles. - 32. Ramder, Max, Agent der Gelrimen Feldfolizn in Grimme (Ostflandenl), angeb ich rtWTn'lxrit L-rivzig, Min- babnsttatze. 33. Zahn, Ernst, Agent irr Gobn- men Feldftoliz.n in Owamme, angeblich wohnhaft Breiteftrahe oder Kei'-er-Jo'es-Straße in Veiryg lMißhandiung der Bevölkerung in Gramme und Umgegend. 34. Dnrzig (obir Tenzin oder Dentzin", Feldwebelleutnant, Kommandant des La­gers'Sedan.. Engel (ober Engels!, Leut­nant im Lager Sedan. 36. Holz, Ser­geant, Lager Sdan. 37. Mnecht, Ge­freiter, Lagrr cebm, und 38. Wigodzny, Of­fizier (Rang imbefannt), Lager Sedan Bei Nr. 34 bis 38 lautet die Ankla« auf Mißhandlung von Gefangenen und Diebstahl von Eigentum der Gefangenen). 39. Preusker, Maior, Komman­deur deS 2. Bataillons des 135. Rerim-nls. 40. von Kirchbach, General, 41. von Seydlitz^ Oberst. (Tie'e dr. i sind angcklegt wegen Gewalttädigkeften in Kaliich 1914.) 42. Hauff, Kommandeur der 26. württemlerg. Landirel)r-Divi'i-on (cmgeklagt nxiTcn Mißhandluwr rumänischer .'Kriegsgefangener im Elsaß'. 43. Limburg, Major, Kommandant des Gefangenenlagers in Breesen in Mecklenburg, 41. Nöring, Leutnant und Adiutant des Kvmman-

ftdotsz: Durch das Dementi von Ribrns Bureau wird der von uns gemeldete tatsächliche Sachver­halt nicht geänbert.

Eine Sensativnsmcldung der Polen.

Breslau, 12. Mai. (WTB.) Die polnischen (Blätter in Olerschlesien verbreiten eine von der Öberschlesischen Grenz^i'unq in Beuthcn gebrachte, sensationell zugestutzte Meldung, wonach es den Deutschen gelungen sei, heimlich eine Armeevon30000Mannim b-sehten Ober­schlesien zu sammeln. Täglich treffen in Ober- scklesien geschlossene Guterwagen mit Reick^weßr- soldaten in den verschiedensten Gegenden ein. Es (uerben sogar Truppenteile genannt. So in der Garetta Rvbnicke die 51er aus Breslau und Ab­keilungen der 117. Division, Daß diese ein­geschmuggelte deutsche Armee in Oberschlesien nur in der Phantasie der großpolnischen Agitatoren be­steht, bedarf kaum der Feststellung. Es ist an der ganzen Sache, nne von zuständiger Seite mit geteilt wird, natürlich kein wayres Wort. Das Ziel dieser polnischen Verlcumdun-oen verdient aber wstgeslellt zu werden. Es geht dahin, Deutschlands Vertrags­treue in den Ällrgen der Welt hnabzusetzen und gewisse Kreise in Oberschlesien gegen Deutschland ausMpeitschen, um für das Abenteuer des neuen polnisch-schlesischen Aufstandes die Stimmung vor­zubereiten.

Der Streik in Frankreich.

Paris. 12. Mai. (WTB.) Havas meldet aus Dünkirchen: Der Streik der Hafen­arbeiter und Seeleute ist allgemein. 70 Proz. der Metallarbeiter und 60 Proz. der Bauarbeiter streiken. Tie Straßenbahnen verkehren nicht. In Calais wurden heute 300 Anamiten als Dockarbeiter eingestellt. In Bourges streikt das Personal der Militär­anstalten inti) der Straßenbahn. Auch die Me­tallarbeiter und ein Teil der Bauarbeiter haben die Arbeit verlassen.

Marseille, 11. Mai. (Wolff.) Havas. Für den Generalstreik sind folgende

e vorläufige Regierung in Anatolien.

m fter b am, 11. Mai. (Wolff.) DieTimes" et aus Konstantinopel: Mustafa Ke­rn a t Pascha erfiärtc in der gesetzgebenden Ver- (i'ammlung in Angora, der Siiltan sei nicht der freie Herr seiner Entschlüsse: daher bestehe keine gesetzliche Regienurg. Da es ferner unmöglich sei, in An atolien eine gesetzliche Regierung zu bil­den, schlage er vor, daß er und feine Kollegen von dem Komitee zur Verteidigung der türkischen Rechte eine vorläufige Regierung bilden sollen.

Arabische Ueberfäve in Syrien.

Amsterdam, 11. Mai. (WTB.) Die Times meldet aus Haifa vom 10. Mai: Araber überfielen christliche 2^rfer in der französischen Zone süd­lich von Tyrus. In Air-^bl sollen ö00 Menschen getötet worden fein. Ein ström von Flüchtlingen ergießt sich in die englische Zone. 2000 von ihnen haben Sated erreicht, 700 Haifa. In Sased und anderen Orten werden Blockhäuser errichtet.

Fiume.

Mailand, 11. Mai. (Wolff.)Avanti" versichert, daß d'Anunziv vor einigen Tagen Nitti ein Schreiben zukommen ließ, in oem er ihm die Ereignisse in Fiume dar­legte. In diesem Schreiben wird auch erklärt, daß sich das Stadtkommando der Schaffung eines Pufferstaates nicht widersetze.

Rußland schweigt.

Paris, 11. Mai. (WTB) Tie Rärrgm- blätter stellen feil, daß der Eiffelturm seit Sonn­tag nachmittag keinen Funkspruch aus Mos­kau aulgenommen hat. Moskau pflegte fcmft fast alle zwei Stunden zu fünfen.

Ein japanisches Dementi.

B e r l i n, 12. Mai. (WTB.) Die durch die Presse verbreitete Nachricht, wonach einige japanische Divisionen in Verkleidung nach Sibirien gesandt seien, wird von dem hiesigen japanischen Geschäftsträaer Herrn Tebuchi kategorisch in Abrede gestellt. Herr Tebuchi erklärte ferner, daß das kürzlich ver­breitete Gerücht, als habe Japan der Sowjet- regierung den Krieg erklärt, gänzlich ohne irgendwelche Grundlage sei.