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Nr. 80 Zweiter Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesfen) Dienstag, 6. April 1920
Au» Liessen.
Kammer-Drucksachen.
Der hessisch! VolSsLrmnwr sind zugvMmgen: eint dringliche Wtfragc des Llbgeordveten Fenchel, SdÄffenb: Anstellung dergeprüften F i - nanzamtsbureaubeamten, um brf cm bc« Wtffyrten und sehr mutigen Beanttcnsdond crrdlrch ju seinem Rechte M verhelfen und k> dieser berechtigten tlnzufricdenchrit im Staatsdienste frii begegnen eine dringliche Anfrage der ybgeiTrtmrtcm Dorsch und Fenchel, betreffend: Siedlungs- Verfahren. Ist der Regieruna bcfamti, bafc beim SiedUrngSverfochren in manchen (vemeirwen den Arlx i ern Grad- imb AcLerland zugetrilt wird, während die Bauern leer au^grteu?; eine Regie rungsantromN auf die dringliche Anfrage des Ab- gtotbncten Hohn, bctveifeno: Bezahlung der durch den Friedensvertrog lestgeleg - tcn Tier>» durch das Reich, aus der bervor- gehl, txiR die Rich'preise für die a bzug eben den Tiere durch Hr itteichSwirtschaflsminiiter festgesetzt lrerden. Tie zuerst bestimmten Preise waren zur Zeit, nu die Ablieferung rin setzte, durch dir im freien varcktl gezahlten Preise überholt, weshalb ein Zuschlag von 20 Prozent bewilligt nwrden war. Ta diese neuen Preise noch zu niedrig erscheinen, hat sich das Landesernährungsamt in verschiedenen «igaben an den NeichSivü-Hchaf. sm inisticr gewandt. Tavauf ging die Antwort ein, daß die tm Einvernehmen mit dem ReichSfinmr»minrster genehmigten Preise den gegenwärtig im freien Handel gezahlten Sätzen voll entsprechen, und daß die Auf bnnflung sich auch in der Tat bei den genannten Sätzen ohne Schw»?riavril vvllzieüe. Ein« befondeve Belastung bcncnignt Ärndwrrde, die Pferde u. Vieh zur Erfüllung des Friedensvertrages abgeben müssen, liege ath nicht vor. Wenn nach diesem Bescheid weitere Schritte vorerst auch nicht besonders aussichtsvoll erscheinen, so ist man doch wieder holt bei dem Reichswirtschaftsministerium um ErhShamg der Preis? vorstellig geworden: eine Regierungsvorlage, betr. Ausfühnmg des Gesetzes Dom 12 Mai 1917 über die Gewährung von Staatsdarlehen an Dom Kriege betroffene Personen. Schon in der vierten Sitzung der verfassunggebenden Volkskammer vom 21 Februar 1919 hatte die Regierung ihre Bereit-- tvilligkeit erklärt, in der Getvahrung von Staats- darlehen an vom Kriege betroffene Personen eine Erwerb rung ein treten und der Volkskammer hierüber eine Vorlage zugehen zu lassen. Da von den Vorteilen des Gesetzes nicht in dem erwarteten Um» fmrge Gebrauch gemacht wurde, sah man von einer Erweiterung der Leistungen damals ab. Mittlerweile haben sich aber die Verhältnisse derart geändert, daß mit einer Heraufsetzung der Höchlb- errente nicht länger gavarbet iverden kann. Mit dem im Gesetz vorgesehenen Höchstb trag von 1500 Mk. kann deshalb eine wirksame Hilfe nicht mehr geleistet n'ab-3i. Ci '£ Crwei erung ter Leitungen tmife man jetzt als dringend erforderlich bezeichnen; noch Lage der heutigen Verhältnisse wird es genüget, wenn der Höchstb.ttaa eines Darlehens von 1500 Mark auf 5000 Mk hinanfgesetzt wird. Einer förmlichen Aenderung des Gesetzes vom 12. Mai 1917 iptrb es u. E. Irterju nicht bedürfen. Das Hess- Landes-Arbeits- imd Wirtschaftsamt möchte sich aber der ausdrücklichen Zustimmung der Volkskam
mer jur Anwendung der erwähnten Vorschrift in I dem «inne versichern, daß der Darbehar?betrag von 1500 Mk. bis zum Höchstbrirag von 5000 Mk. überschritten werden darf Jin Ernoernehmcn mit dem Gesamtminifteriirm ersucht es, einen dahingehenden Beschluß der Volkskammer herbeiführen ui wollen. Insgesamt liefen ein 292 Gesuche, in denen um Darlcfrn nacchrefuch« wurde im Gesamtbetrag« von 451 500 Mk. Stottgegeben wurde 109 Gesuchen mit einer Darlehnssumme von 148 350 Mark. Abgelehnt wurden, weil den Voraussetzungen des Gesetzes nicht entsprechend, 93 Gesuch, in denen nachaesucht wurde um Darlehen in Löhe von 174 200 Mk. Zurückgezogen wurden 60 Gesuche, in denen Darlehen erbeten waren in Höhe von 78 350 Mk. Unerledigt sind zur Zeit 30 Gesuche, in denen Darlehen erbeten werden in Höhe von 50 600 Mark.
Are» Stadt und (and.
Gießen, den 6. April 1920.
Rcichsnotopscr und kleine Rentner und Rentnerinnen.
Die Frauenrechtsschutzstelle teilt uns folgendes mit:
Das Reichsnotovfer, das baldigst in die Erscheinung treten wird, macht vielen kleinen Rentnern und Rentnerinnen Sorgen. ES mögen daher einige ungeklärte Fragen beantwortet werden. Bekannt wird sein, daß die ersten 5000 Mk. Vermögen gabefrei sind. Tie Abgabe für die ersten 50 000 Mk. beträgt 10 vom Hundert, für die nächsten angefangenen oder vollen 50000 Mark 12 vom Hundert, für die darauffolgenden angefangenen ober vollen 100 000 Mk. Io vom Hundert
Einem abgabepflichtigen, dessen steuerbares Vermögen nicht über 100 000 Mark und dessen Jahreseinkommen niete über 5000 Mk. beträgt, ist die Abgabe a u s Antrag ganz oder teilweise zinslos zu stunden, falls er ohne Gefährdung des Lebensunterhalts zur Entrichtung der Abgabe nicht imstande ist. Die Stundung kann den Erben in ebenderselben Weise weiter gewährt werden.
Die Renten, die aus einem früheren Arbeitsoder Dienstverhältnis gewährt werden, Ansprüche an Witwen-, Waisen- oder Pensionskassen, aus Reichsversicherung und Angestelltenversicherung sind n*t d>t steuerpflictem _
Dagegen ist der Kapital wert der Renten, die als Gegenleistung für die Hingabe von Vermögens- werten, Leibrenten, Renten auS letztwilligen Verfügungen, Schenkungen oder Familienstiftungen, steuerpflichtig.
Kinderreichen Familien kann, auch wenn das Vermögen 100 OM Mk übersteigt, die Abgabe ganz ober teilweise gestundet mürben. Für jedes zweite und jedes folgende Kind blecht em Betrag von 5000 Mk. von bet Steuer frei.
Wer nicht mehr wie 150 000 Mk. besitzt und keinen Anspruch an Pension ober Hinterbliebenenrente hat, für den bleibt -m Alter von 45—60 Jahren von seinem steuerbaren Vermögen bis zu 50000 Mk. ein Viertel, von ben nächsten 50 000 Mk. ein Fünftel steuerfrei. Der 60 Jahre und bar über zählt, für den bleibt von ben ersten 50 000 Mk. em Drittel, von ben weiteren 50000 Mk. ein Viertel steuerfrei. Diese
Vergünstigung tritt bei Stundung der ganzen Ab gäbe nicht ein. Nur auf Antrag treten biefc Milderungen ein.
Den kinderreichen Familien gewährt das Gesetz besondere Vorteile. Bier oder mehr unterhaltsberechtigte Kinder werden stets einen Grund bilden, daß der sogenannte Härtepavagrapb der Reichsabgabeno rdnung die Abgabepslicht mildert.
Erlassen kann txÄ Reichsvotopser nur werden, wenn die Steuer auf ben Kapital wert von Renten entfällt und ferne anderen Einnahmen vorhanden sind, weil in diesem Fall der Steuerzahler keinerlei Werte in Händen hat, aus denen er die Steuer zahlen könnte.
Die Belastung deü Telephonverkehr».
Der Honsa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie, Landesverband Süd-West, schreibt:
Die Geschäftsivelt steht noch unter dem Eindruck der erst vor kurzem durchgeführten hundertprozentigen Erhöhung der Fahrpreise auf den deutschen Eisenbahnen und schon wieder wird sie mit einer Gesetzes Vorlage überrascht, welche eine abermalige ungeheure Erhöhung der Spesensätze auf dem Ostbiete des Post- und TelephonverkebrS bringen' wird. Der Gesetzentwurf, welcher bereits per 1. April 1920 seine Gültig kett erhalten soll, fordert den schärfsten Widerspruch von Industrie, Handel und Gewerbe heraus, da er in einer schematisierenden Form Ausladen vorsiebt, die der Mehrzalst der deutschen Geschäftsleute heute kaum wehr erschwinglich erscheinen.
Ohne weiteres soll zugegeben werden, daß die ungeheure Mehrbelastung des Post- und Telephonwesens einen Ausgleich in erhöhten Einnahmen finden muß. lieber die Form dieses Ausgleichs muß aber in der Oessentlichkrit unbedingt Stellung genommen werden, damit richt wieder ein Gesetz zustande kommt, dessen Maßstäbe auf die Leistungsfähigkeit großer geivinnbringender Betriebe angelegt sind, »vährend die Mehrzahl der Geschäfte heute in schwerer Sorge um ihre Existenzmöglichkeit ringt. Bereits bei den Steuergesetzen ist man zu der Ansicht gelangt, daß es nicht angeht, jedem Gewerbetreibenden ratenmäßig die gleiche Belastung auszuerlegen. Es muß entschieden werden zwischen solchen Betrieben, die sich ihre vollständige Betätigungsmöglichkeit erhalten haben und denjenigen Industrie- und Geschäftszweigen, welche infolge des verlorenen Krieges ihre Tätigkeit nur unter Aufwendung höchster Arbeitskraft und geringster Berdienstmöglichkeit auSMüben vermögen. Die gerechte Abwägung dieser Tatsache führt von selbst zu dem Ergebnis, daß auch bei der neuen postalischen Betastung gestaffelte Unterschiede gemacht werden müssen, bte vielleicht in folg endem Vorschlag ihre Erledigung finden können:
Inhaber eines Telephons sollten in großen Städten mit einem Höchstsatz von 500 Mk. belastet werden. Inhaber von mehreren Anschlüssen sollten für das erste Telephon 500 Mk., für das zweite Telephon 1000 Mk., für das dritte Telephon 1500 Mk. usw. zn bezahl en haben. Die Erhöhung für Neben leitungen sollte auf 50% der jetzigen Vorlage bemessen werden. Mit dieser Maßnahme werden dann in erster Linie diejenigen Betriebe belastet, welche durch die Aufrechterhaltung von mehreren Telephonleimngen ohnehin als
leistungsfähiger anzn scheu sind, und damit auch in der Regel über rin Ixcheres Verdien st mah verfügen vermögen. fitemg<m>erbetreibenbe, freie Benne und andere Teleptenleilnehmer, welche in der Regel einem Großbetriebe bezüglich ihrer Leistungen kaum nlridijuftäkn sind, würden damit gercchterweise geschont, ohne daß letzten EndeS die Post nennenswerte Einbuße Eidlicher Art zu erleiden Hütte. In gleicher Weist sollte auch die Dariebensgcbung an btt Post geregelt werden. ES geht nicht an, bei dem c*bnvlnn geringen Stand an flüssigen Mitteln den kleineren Betrieben eine weitere Entziehung von 1000 Mk. für leben Anschluß vor^uschreiben. Auch hier muß btt Staffelung der DarlehenSgrinmg nach dem Beispiel der obigen Gebühren-Verteilung bemessen werden. Auf keinen Fall dürfte die Summe des Darlefrurs ben Jahresbr-tvaq einer Telcphongebührrn- Rate über* steigen.
*• Geltungsbereich der Postwert- zeiche n. Aus Anlaß des benorfbefritixm Ueber- gan^S der bayerischen Poskverwaltuntz auf da- Reich gelten vom 1. April an die seither un Reichs iwst- gebiet und in Württemberg verwendeten Postn^rt- ^richen auch in Ba Hern. Die Postanstalten in Bo Hern werden vom gleichen lagt* an vorläufig bayerische Postwertzeichen mit dem Ueb-rdruck „Dentsches Reich" auSgeben, bte ehm falls im ganzen Reichsgebiet zur Freimachung von Srndun- ften benutzt werden können. Bayerische Postwertzeichen ohne diesen Vordruck sind bis auf weiteres icoch insoweit zur Freimachung gültig, als sie sich auf Sendungen ans Bayern bcftndar.
Hksseu-Nassau.
X Hanau, 3. April Ein kuftnännllcher Lehrling eines Fabrikaeschä ts in Bruchköbel Hatri in der Filiale der Deutschen Bank in Hmau einen größeren Gelbb : t ra g erhoben. Als er aus dem Bankgeschäft auf die Straße trat, kam ein Unbekannter heran, ter um die Gefälligkeit ersuchte, für ihn eine Besorgung auSzuführen. Der junge Mann erklärte sich hierzu berät und über* gab dem Unbekannten seine Mavpe, in der sich der abgehobene Betrag von 12(500 Mk b f>rnd, tzur Ausbewal,-rmig. Seine Gefälligkeit sand schi chte Belohnung, denn als er zurückkchrte, war bT Unbekannte mit der Mappe und dem G'ld verschwunden. Trotz eifriger Bemühungen ist es der Polizei noch nicht gelungen, den Gauner zu rt» mittdn.
0 Marburg, 4. AprÜ. Eittschieden Pech Ijatie heute der zur Zeit auf dem Viel,maritvlatz hier spielende Zirius Rudvlfo-Schau .Heute früh ging rin B är durch imd rannte zunächst durch bte Vorstadt Weidenhauien und von da au8 in bte Lahn berge, wo cs gelang, das Tier wieder ein- zufangen. Als dann heute nachmittag in dem Zirkus ßaurm die Vorstellung begotmen hatte, riß ein plötzlichen Windstoß das Zell zusammen. & Glück wurde niemand verletzt Tie Vn> g mußte bfcxrt unterbrochen toerbat
slMarbur«, 4 April. Ein junger Stutens der als Zeitfreiwilliger entlassen und gestern aben$ seine Militärsachen m die Kaserne bringen wollte, tarn in ferner Stube umS Leben, als sich bei lieber* rrichung seines RriwlverS dieser entlud. Die Kugel drang ihm in die Stirn.
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Geld-Lotterie
Ziehungen am 20., 21,22., 23. u. 24. April 1920.
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Bankhaus C. H. Müller & Co.. Hamburg 1
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