Amtrverkim-igungMatt
für Vie provinzialdirektion Oderhessen und für da; Kreisamt Gießen.
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')ir. 31 März 1920
ZnhaltL Ucbersicht: BeKann mochung über den Landabfatz von den Draunkohlengruben des Westerwaldes usw - Verkehr nach Ostpreußen.- Erwerbslosenfui sorge - Feldbereinigungen Leihgestern und Munster - Betriebsrätegesetz.
Bekanntmachung
über den Landabsatz von den Braunkohlenqrubcn des Westerwaldes, des Tillkreises, des Freistaates Hessen und d.rjeniaen Teile ter Provinz Dessen - Nassau, die im Absatzgebiete der Rheinischen Kohlenhandel- und Rdederei-Gesellschast m. b. £>.
Mülheim-Mannheim (Kohlenkontor) liegen •
Aus Grund der §8 1, 2 und 6 der Bekanntmachung des Bu"tec'rates über die Regelung des Verkehrs mit Kohlen vom 21 Februar 1917 iReicbsaesepbsatt Seite 167) und der $3 1. 4 und 7 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenvertcilung vom 28. Februar 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 193) wird bestimmt:
§ 1.
Der Landabsatz von den Braunkohlengruben des Wester- • waldcs, des Dillkreises, des Freistaates Hessen und derjenigen Teile der Provinz Hessen-Nassau, die im Absatzgebiete dec Rheinischen Kohlenhandel- und Rhederei-Gesellschaft m. b. H. Mül herm-Mannheim (Kohlenkontor) liegen, ist nur nach Maßgabe der nachstehenden Bestimnlungen gestattet:
Landabsatz im Sinne dieser Bekanntmachung ist derjenige Absatz von Brennstoffen, der sich unmittelbar von der Grube ohne Inanspruchnahme von Schissen oder ohne Versand auf der Hauptbahn vollzieht.
Die Bekanntmachung erstreckt sich auf Braunkohle jeglicher Art und die daraus hergestellten Erzeugnisse (Preßsteine, Bri ketts usw.).
8 2.
Im Landabfatzwcge dürfen die Gruben Kohlen erst dann abgeben, wenn die für den HarMtbahnversand zur Verfügung stellenden Wagen voll abgefertigt werden können.
8 3.
Im Landabsah dürfen Brenn st ofse nur gegen Vorlegung von Landabsatz-Bezugs ch ein en, die vom Kohlenausg-leichMannheim a u s g e g e b e n werden, abgegeben werden.
Landabsatz-Bezugsck>eine werden ausgegeben:
a) für Hausbrand einschließlich'Landwirtschaft und Kleingewerbe (vergl. 8 2 der Hausbrand-Bekanntmachung vom 30. März 1918 Dcutscl)er Reichsanzeiger Nr. 78).
b) für nuldepslichtige Industrie (vergl. 8 2 der allmonatlichen Bekanntmachung betreffend Meldepflicht für gewerblich.' Ver biQud)cr von mindestens 10 Tonnen Kohle, Koks und Briketts monatlich).
8 4.
Tie Landabsatz-Bezugscheine für den Hausbrand werden vom Kohlenausglcich Mannheim den Vcrsorgungsbezirken (§ 5 der Hausbrand Bekanntmachung vom 30. März 1918) auf Grund eines festgesetzten Kontingents allmonatlich zugcteilt. Die Ber- sorgungsbezirke haben die Bezugscheine unmittelbar oder durch Bermi tlnng der Gern inb.worstände an die Bezieher auszuh: ndigen.
Tie Bezugscheine für die Meldepflichtigc Industrie werden vom .stohlcnausg'eich Mannheim den meldepflichtigen Verbrauchern aus ihren Antrag unmittelbar übersandt.
8 5.
Die Landabsatz-Bezugscheine werden auf einen, bestimmten Monat ausgefertigt und haben nur für diesen Gültigkeit. Verfallene Scheine sind an die ausgebende Stelle zurückzus'nden.
Tie Scheine lauten aus 5, 10 oder 30 Zentner. Die ausgebende Stelle bat aus dem Schein Name und Wohnung des Beziehers, das Datum der Ausstellung und die Bezeichnung der Ausgabestelle einzutragen. Ter Stempel der Ausgabestelle, sowie der Name des ausgcbenden Beamten sind beizufügen.
Dem Landabsatz-Bezugschein für Hausbrand ist ein Post kartenformular beigefügt, welches zur Benachrichtigung der Ver- sor 'ungsbezirke über Ausfüllung der Lieferung bestimmt ist (ver- gleiclx- 8 8 Abs. 3).
8 6.
Die Vorstände der Versorgungsbezirke haben Verzeichnisse über die Landabsatz-Bezugsck>eine zu führen, aus denen jederzei. ersichtlich sein muß:
wieviel Scheine sie bekommen haben, wann, an wen und über welche Menge sie Scheine ausgehändigt haben, wieviel Scheine noch vorhanden sind.
8 7.
Tie Landobsatz Bezugscheine sind bei der Abholung der Brenn stosse aus der Grube abzugeben. Es darf nicht mehr Kohle abgegeben werden, als durch Bezugscheine gedeckt ist.
§ 8.
Tre Grube hat über die Ausgabe int Landabsatz sür Hausbrand- und Industriebedarf je ein Buch (Landabsatztagebücl)er zu führen, in denen mit fortlaufenden Nummern zu verzeichnen ist, welche Mengen im Landabsatz abgefahren sind, unter Angabe der einzelnen Fuhren und des Bezugsdatums, sowie der Ausgabestelle, von welcher die Landabsatzsckfcine sür die abgefahrenen Mengen ausgestellt sind.
Tie erledigten Scheine sind von der Grube durch Ausdruck eines Stempels oder in sonst geeigneter Form zu entwerten und am Ende jeden Monats, spätestens bis zum 5. des folgenden Monats, nach Versorgungsbezirken geordnet, an den Kohlenausgleich Mannheim zurückzusenden. Die Hausbrandbezugsscheine sind von den Industriescheinen zu sondern.
Nach Belieferung von Hausbrand-Landabsatzscheinen hat die liefernde Grube den Versorgungsbezirk durch Formularpostkarte vergl. 8 5 Abs. 3) von der Ausführung zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung kann einzeln ober in monatlichen Sammelsendungen erfolgen.
8 9.
Im Landabsatz bezogene Kohle darf ohne Genehmigung des Kohlenausgleichs Mannheim nicht auf die Haupteisenbahn oder in Schisse verladen werden.
Auf Jndustriebezugsscheine bezogene Brennstoffe dürfen nicht für den Hausbrand, aus 5)ausbrondbezugssck>eine bezogene Brenn stosse dürfen nicht an industrielle Mibrauche.' abgegeben werden.
Für den Hausbrand bezogene Landabsatzkohlen dürfen nicht außerhalb des Versorgungsbezrrks, der den Bezugssck)ein ausgestellt hat, verwendet werden.
8 10.
Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen kann der Kohlenausgleich Mannheim oder der Reichskommissar sür die Kohlenverteilung bewilligen.
8 11.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach 8 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193' mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Znwider- handelns auf Einziehung der Brennstoffe, aus die sich die Zuwiderhandlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. ,
Außerdem behält sich der Reichskommissar für die . Kohlenverteilung vor, Händler und Verbraucher, die den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandeln, vom weiteren Kohlende'uge auszuschließen und Gruben bei Verstoß gegen vorstehende Bestimmungen den Landabsatz zu verbieten.
8 12.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 1920 in Kraft.
Berlin, den 2. Februar 1920.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung._________
Staatsministerium Darmstadt, den 18. Februar L920.
Zu Nr. St. M. 2969.
Betr.: Ausfüllung des F-riedensvertrageS; hier: die Verbindung mit Ostpreußen über Swinemünde—Pillau.
Aus dem Rcichsverkehrsministerium wird mitgeteilt:
Verkehr nach Ostpreußen.
Nach den Friedensbedingungen ist mit dem 19. Tage nach der Ratifizierung, nlfo vom 29. Januar ab, ein Bahnverkehr mit den scheu Betriebsmitteln und unter ausschließlich deutscher Leitung van Mitteldeutschland nach Ostpreußen nicht mehr möglich.
Tie Friedensbedingungen sehen zivar einen ungestörten Verkehr durch beit polnischen Korridor vor. Auch gibt «ich die Reichsregierung der Erwartung hin, daß mit der zugesagten Unterstützung der polnischen Stellen sich ein glatter Turchgangsverkeln, insbesondere für Personen und Post, wird bewerkstelligen lassen.
Uni aber unter allen Umständen eine ungestörte Verbindung mr Ostpreußen aufrechtzuerhalten, hat die Hamburg-Amerika- Linie, Leebäderdienst, Hamburg, zusammen mit der Stettiner Tampfschifssgesellfchaft I. F. Bräunlich, die bekanntlich in den Sommermonaten den Seebäderdienst auf Rügen unterhält, eine regelmäßige Passagierdampferverbindung von Swinemünde nach Pillau mil täglichen Abfahrten vorgesehen.
Um dem reisenden Publikum den Verkehr nach Mögttchlett zu erleichtern, sind zum direkten Anschluß an die Tampferabsahrt und -ankunft Sonderzüge von und nach Pillau bzw. Swinemünde
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klar, «daß in den Bestrebungen zur Wiedergutmachung eine Veränderung vorgenommen werden müsse.
Auch in Italien kommt man zu ähnlicher Ucberzeugung. Im „Corriere della Sera" heißt es: „Arbeiten wir doch alle an dem Völkerbünde, der die allmähliche Umgestaltung der Verträge vorbereitet, ehe diese unter dem Gewichte der Nichterfüllung zusanv- menbrechen." Und Mario Borsa erklärt: „Der Vertrag von Versailles ist zum Sterben verurteilt worden zwischen Unterzeichnung und Ratifikation. Eine Revision scheint unumgänglich .... Es ist im Interesse aller, daß man das Unrecht aufgibt, und es ist nicht ausgeschlossen, daß wir dazu gezwungen werden, wenn wir uns in die UnmögUchkeit -versetzt seh»n, ^den Pariser Entschlüssen im ganzen Geltung zu verschaffen."
Besonders charakteristisch ist der Gesichtspunkt, der von dem Schweden B r a n t i n g bei der Debatte über den Beitritt zum Völkerbund । im schwedischen Reichstag ausgeführt wurde. Er erklärt es als Hauptaufgabe dec Neutralen, daß sie ihre Mitgliedschaft im Völ- kerbnrrddazu benutzen sollen, um für die Revision jdes Vertrages Arbeit zu leisten.. Aus einer ganzen Anzahl Aeußerungen englischer und amerikanischer Fachleute und Politiker, vor allem aber aus neutralen Ländern kommen immer fmehr die zwei neuen Und wichtigen Gedanken zum Ausdruck: Unmöglichkeit der Durchführung der Friedensbedingungcn für Deutschland und daher Notwendigkeit,der Revision durch den Völkerbund.
giauDT, vur, ivcyoi vet «xxkvujukm ।reo öntnra die HaslbefMe annulliert nrorteit sind. •
Paris, 2. März. (MB.) Nach den Erklärungen Millerands über den Streik der Eisenbahner in bet K ammer nahm diese mit 503 gegen 75 Stimmen eine Tagesordnung an, die die von der Regierung getroffenen Maßnahmen zur Beilegung des Eisenbahnerstreiks billigt.
Ein neuer Präsidentschaftskandidat in Amerika.
Neuhork, 2. März. (WTB.) Der Staatssekretär der Justiz Palmer hat die ihm von der demokratiscl^n Partei Mrgebotene Kandtdatur als Präsident der Vereinigten Staaten angenommen.
Tic Anschlußbestrebnngen Oesterreichs.
Wien, 2. März. (WTB.) In der heutigen Schlußsitzung des christlich-nationalen Parteitages wurde die Aussprache über die polnische Lage beendet. Ter Hauptstellvertreter Dr. Rehrl-Salz- burg erklärte, Salzburg strebt den Anschluß an Teutschlanb an. Wir werben als selbständiyer Gliedstaat im Bundesstaat in Großdeutschland em» treten. Landesrat Seidle-Jnnsbruck versicherte, Tirol wünsch den länderweisen Anschluß an Gesamtdeutschland, nicht etwa bloß an Bayern, da es seine Selbständigkeit erhalten wolle, rvas bei Bayern nicht der Fall wäre. Dec Unter ftaatSsekretär Nicklas erllärte bezüglich der Koalition, die Christlich-nationalen müßten im Interesse des deutschen christlichen Volles d:e Mitverantwortung übernehmen. Tie Wiener Bevölkerung sei l1 2 Jahre lang den schwersten politischen Gefahren ausgesetzt gewesen, oerabl'djeuc aber bolschewistische Gelüste.
DaS Friedensangebot Rußlands.
Bern, 2. Mär; (Wolff.« Wie aus London I gemeldet wird, besagt ein Funkspruch der Moskauer Regierung, daß die Alliierten gar nicht anders könnten, als einen endgültigen Frieden mit dec
tciajc UIXIIHUV, t>CC UJlx.il uhiuauih V-llMtJ lltun aus eigener Kraft erworben hat. SBernv man b?m Volke einfach die besten Grundstücke rotgnimmt, fo ist das kein legaler Eigentumstitel. Es wäre übrigens interessant, zu wissen, wievrel Wilh'lm II. eigentlich in den Zeiten der Not an Krr'gsanb.'ihe gezeickmet bat. Wie wäre es denn, wenn der König wenigstens den Versuch machte, sich an ber Deckung der Staatsschuld zu beteiligen, die durch sein D.'r- balten entstanden ist. Er l>it jetzt Deinen Grund, sich zu beklagen. Bisher ist er sehr reichlich b> dacht worden, und er kann ja schließlich auch iwch arbeiten. Das arme Volk 1>at Deinen Anlaß, für ihn in die Tasche zu greifen. Dve Throninsignien sollten nach dem Vertrag in den Beiitz d's Staates übergehen, aber die Krvnjuw'.len Eigentum der .Hobenzollern bleiben. (Heittrküt.) Wir bedürfen eines Rcichsges.'tzrs, das uns von den privatrechtlickjen Schranken in der Regelung biM-rr Decmögensangelegenheit befreit. Darauf zielt unser Antrag ab.
Abg Oppenhoff (Z.): Ter Vorredner hat weite Kreise des Volkes durch seine Ausführungen verletzt Wir empfinden Genugtuung darüber, daß es gelungen ist, durch di.'sen Vorträgentwurf einen früblichen Ausgleich zwischen dem Staate unddetn Königsfüuse hwbeizuführen. Ter Antrag Mott Hoffmann ist für uns undiskutterbar, aber auch den Antrag Gräf lehnen wir ab.
Abg Cassel «Dem.): Auch wir bedauern die Ausführungen des Abgeordneten Gräf. _ Gegen seinen Antrag haben auch wir die schwersten Be- tenlen. Auch im Wege des Rcichsgefetzes würbe es nicht leicht sün, eine Enteignung h.rbeizuführen Ucber die Schuldfrage im Kriegs zu sprechen, hat stinen Zweck, solange nicht die Archive der feindlichen Mächie auch geöffnet werden.
Abg Herght (T.-Natl.): Grass Rede ist nicht nur verletzend, sondern verletzend gewesen. Auch fcü Süigft vor den Unabhängigen spricht aus i tn Ich dal re es unter meiner Würde, auf die Einzeth-i en einzugehen. (Große Unruhe bei den
Es ist unsere Ehrenpflicht, habet müzu-
Mittwoch,
rei: Zchulftt. 7.
3. März 1920 Annahme von Anzeigen |. bic rage-numiner zum Nachmittag vorher ohne jedeVerbinblichkeit. Preis für \ mm höhe füt Anzeigen v.S4mm breite örtlich 25 l'f, onSivärtS !3O Pl.; für Reklame- Anzeigen von 70 mm t»rcuc9<' Pf. Bei Platz- Dorf(trifi2O* Auffchlag. HauvtschnstieUer: Ang. Boeiz. Verantwortlich für Politik: Aua. Goetz; für ben übrigen Zeil: Dr. Reniholo Zenz; für den Anzelgenteü: H. Beck, sämtlich in Giehen.
n, daß ein gerechter ^rgleich^usiMchc klommt, ivir wünschen, daß für den >s:aat drausge- vn ivüch, lvas llrauszuschlagen ist Bei dem ig der Soziald?motralen tiinbelt es sich um .Uan einer Rechtsbeugung, der man ein Män- n umhängt. Tcr Vergleich, hi dem bet Künig ricles verzickstct, zeigt, daß er Iricde mit n Volke balvn will. Unsere früheren I-einve mit dem OJcbanfen um, den letzten Träger träne die Rückkehr in sein Bat erlaub zu ver- n. Ich l-alre die beste Hoffnung, daß das deutsche Volk zusammenstehen wird, wenn lt, einen deutschen Bokksgenoßen vor Vergebung zu schützen. (Bravorufe rechts; Zischen
Ibg Adols Hofmann (USP): Nur unter Sanne des BclagerungszustaM'es kann man o ungeheuerliche Vorlage durchzudrücken ver- t. Tie fluchbeladenen landesflüchtigen Hohen- n werden als gleichberechtigte Kontrahenten >em Staate angesehen, lieber 60 Möbelwagen rercits nach Amerongen gegangen. Tas Schloß n und das Neue Palais sind von allen stvnst- m entblößt, ohne baß die Landcsversamm- besragt wurte. Tie Sache bedarf ber gründ- n Untersuchung. Es handelt sich durchweg um iftänbe, die selbst nach die;em Vertrage lseigentum werden sollen. Tas deutsch«' BoV rct und den Hohenzollern sollen Milliarden her Werte überlassen werden, benut sic in und Braus leben können. (Beif. b. b. USP.) Ninister Südekum: Tie Demagogie der gehörten Rebe überschreitet alles ivas man bei diesen Volksvertretern gewohnt ist. Alle Beschulbigungen sinb Verleumdungen oba Hintertreppeullatsch.
ßräfibent Seiner t: Ten Vorwurs ber Bec- )ung dürsen Sie gegen ein Mitglied nicht en.
Ninister Tr. Südekum: Der Wein uttb die en Lebensmittel sind zum großen Teil ben etten zur Verfügung gestellt worben. Tie Amerongen gebrachten Möbel sind nur Don gern kunstgewerblichem Werte. Tie Silber- * find nicht nach Amerongen gegangen, Ionin Deutschland sicher verwahrt. Ich sage t Hofmann doch nicht, wo sie aufbewahrt ;n, denn die Elemente, von denen er bedient önnten ein Interesse daran haben, das zu t. (Heiterkeit.) Herr Hofmann ist in allen, er hier mit Grabesstimme des Patrioten bracht hat, schmählich angelvgen worden, all.)
!lbg. Dc. v. Krause (D. Bp.): Wohin sollen ommen, wenn so Reden, wie dies.' von Herrn <mn, zur Mode würden. Das ergebe den en Tiefstand des Parlamentarismus. Es kann einen Fall zugegben werden, daß das Hobm- irhaus in solchem Ntaß Schuld am Kriege baft, es dafür schadens ersatzpflichtig gemacht m kann. Wenn der Vergleiä) nid/t zustand: lt, dann würde ber Reckrlsweg beschritten w'r- ich der Staat wahrscheinlich noch tnel schlechter >mmen. Ein Schluß^tntvag wird angenvm»
Cer GesetzTNtwurf mit den zugehörig m An- n geht an den Rechtsausschuß.
rutsche Nationalversammlung.
Berlin, 2. März 1920.
Sräsibent Fehrenbach eröffnet die ng um 1.29 Uhr.
’Xuf eine Anfrage Dr. Böhmes (Dem.) wird Regierungsseite geantwortet, baß die Reichs- .mng es nicht für unvereinbar mit den be* iben Reichsgesetzen hält, wenn die Brauniger Regierung eine Sondersteuer von frucht- nbem Grmrdbesitz erhebt.
’Xuf eine Anfrage Steinkops (Soz.) wird gcarrrwortet, baß es sich noch nicht übersehen lasse, nnemeit bie Arbeiten für das neue Beamtengesetz fortgeschritten seien, um eine Vorlage desselben ins Auge zu fassen. Die SonderbeHandlung einzelner Teile des Beamtenrechts erscheine nichl angängig.
Auf eine Anfrage Dr. Heintze (D. Bp.) wird geantwortet, daß seitens der französischen Regierung für die Aufträge in Sachen des Wiederaufbaues im zerstörten Gebiet eine Vermittlung ber deutschen Regierung ausgeschaltet fei. Wenn künftig die Vermitllung der Reü^rc-gierung in Frage kommen sollte, werde diese das Nötige tun, um die Interessen deutscher Firmen dabei zu wahren.
Auf eine Anfrage Baero cke (D.-Nat.) wird geantwortet, daß die Reichsregierung feit Wochen bemüht ist, die Erschwerung des Durchgangsverkehrs durch den polnischen Korridor durch di-, rekte Verhandlungen mit den Polen zu beseitigen^ bis jetzt ohne Ergebnis. Zur Zeit finden in Warschau zwischen Deittschänd und Polen Verhandlungen statt.
Ans eine Anfrage schiele (D. NÜ.) nxrt geantwortet, daß die im Osten aufgestellt'n DolkS- wehrformationen Der Reich swchr an geglichen waren. Ter Uebertritt in die Reichswchr hxir frm, gestellt worden, wurde aber mehrfach abgelchnt. Besondere Härten, die sich bet b’t notwmdig gewordenen Auflösung herausgeüellt haben, wurden durch die Gewährung eines Monatsgehalts über den Auflösungstermin hinaus begegnet.
Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfes eines Reichseintommenüttu^rgesetzes.
Zu § 23 beantragt Abg. Irl (Ztr >, daß bet außerordentlichen Woldnutzungen tn ö fenilich^n Interesfe ober infolge höherer Gewalt bie Steuer von dem über die regelmäßigen Nutzungen hinausgehenden Betrag nur 10 v H. betragen soll.
Ter Antrag wird angenommen.
Zu 8 28 (Veranlagung- beantragt Abg. Gerold (Ztr), daß der in einem Kalender ober Wirtscholtsiohr erlittene Verlust auf da.


