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*
Aufruf.
An das Deutsche Volk!
Unseren nefannenen Brüdern in FelndeShand droht jahrelange Sklavenarbeit. Das ist langsamer, aualvollcr Tod.
Cäpl ff* I Oder sie sind verloren und wir sehen
* sie nie wieder. Wer die
u Un^ S gegeben
Me. SS***i.
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ML eher
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C: ML Mftlichen ZM, ^^clbstverwal- benufiuhiigt. Ingber Aussicht shAh &Ä1“ k“ «ajjcrkranm mb M Mb von da (öiergitrtnrtf^ft) Mspunkten «ran- Wuiet der Koh- iita die Regänng nut diesem Gesetz n9 zugehende Gesetz
Art jni Schutzwaffen jmd sopott ab^ulrttern.
Als Schiutzwnffen gelten: Gewehr?, Kavabmer, Vgholar, Mnschinemnslvlen, Revolver, Geschütze aua An, Maschäeengewehre, Handgrrmnlen, Ge- wehvgvlmattm, äJZ-nWwrfer und ftlcmrmieTrtorrlvT.
8 2. 1At Landeszentvalbehördar erlassen bte ersarderlichen AusführungSbeslrnrnrMrgen. Sie bestimm«, nv Atnb bti wann spätestens bic Ablieferung zu yeschchen hat.
Tqe ÄaüreSzeLtralbehöüden setzen feft, weiche Ausnahmen van der ÄvlieserungSpflrcht gelten sollen
8 S. Wer nach Ablauf der AblieserungSfnst im urnbefuaten Befrtz von Waffen oder Munition der im 8 1 bezeichneten Art betroffen wird, wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und mit Geldstrafe bis zu hunderttausend Durrk oder mit einer dieser Stvaf« bestraft.
Sollten die Waffen oder die Thnritwn zu Gewalttätigkeiten gegen ,Personen oder Sachm ivrrocnoet werden, so ist die Strafe Zuchthaus '>is zu 5 Jahren, bei mildernden Umständen Go- rcrngftnä nicht unter drei Monaten.
8 4. Diese Bervrtmung tritt mit dem Tage der Verbündung in Kraft.
Berlin dm 12 Januar 1919.
Der Rat der BollSbeauftragtm:
ger. Ebert. gcz. Scheidemann.
Der StaatSseVoetLr deS Rlrichs-<tzrstch«mts: gez. Dc. von Krause.
UnOführnngs-estimmungen
zur Benrrtmung de» RateS der Vvlksbauftragten über Waffmbesrtz vom 19. Januar 1919.
Gemäß K 2 der Reichsderordnung vom 13. Januar 1919 (R.G.Bl. S. 31) wird das nicht vom Feinde besetzte Staatsgebiet verordnet, woS folgt:
Ito^erM.
Mu 2vaff«bchtz
Verordnung
Oer Wafferrbefitz. Dom 13. Januar 1919.
in §van.
^bericht der Waffen, m 2. März. Auf die ' Nachricht, dah Ge- i Konstantinopel vor i sein soll, den Tat- il Nudant mit, er cht erhalten. (Es sei bekannt, daß Liman Malta befinde. Dann n der über mangel, haftlichen Maschinen transporte aus den, ^rheinischen Gebiet n Lnviderungen der deutsche Kommission rntraloertlns für die itfer bittet, daß ftr« ebief in das und«, wenn dir HotyBW nie.
n AnA.
TB.) Auf Vrv bi bet im deutsche.
^offenen tat©’ iiibc der 6i;enb* r deutsche Sein den allgemeMt Mßnahme gegen dn ib Acb tritt bet in den Stmk un i SürgtriOxil.
idicn Beamtenbundv & Maßnahmen M
4,011 W.bel&W xriidN bestehe, i« in Berlin ju »er* allen sei.der, EmM scher AMttvn W
it in Halle. '
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nbelg ' 7 Der F sr*«* a<n.
Mit »'ft ««#' («S M 1 iUl^.Lifien^
Rückkehr der deutschen Gefangenen
erreichen will, kann dieses nur tun durch sofortigen Bei ritt zum
Voltebund -um Schutze der deutschen
Kriegs- und Zivilgefangenen.
In jeder Stadt jedem Dors muh er Fuh soffen. ;ßo es noch nicht der Fall ist,
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Die Berliner Zentralstelle Hilst mit Rat und Tat und versendet aus lelegravbtsche oder schriftliche Anfrage iedeS gewünschte Hilfsmaterial. 2739D
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Frau Marie Gerr Witwe.
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ife twm Reichte befohlene Mieflerung der SBuhivaffen imb ixrn 3)hmitirm hat tu Hessen bis spätestens xum 15. März 1919 «i erfolgen. Tie Besitzer von Schutzwaffen haben diese, ftNveit unter II dieser Berordmmg nicht ÄuSnatznien zn- gelassen sind, bei der Sflrgermeifhnri des Äuft- bewahrnngsvrtes der Waffe (Munition) oder an der von jener Bürgermeiltmri etwa öffentlich be» tanntg-egebtmen anbermeiten MliefieruügHstrlke in tnriabenent Zustande abzugriben.
Die 9CMteferung ersvbgt gegen toftinv* und gebührenfreie Aushändigung eines Emchfangsschemes von fetten der amrehmenden AmtSstrlle
• n.
Richt abzulvffern sind (einschließlich der da» zutz^örigen Munüron):
1. Tie Schußwaffen der HeervscmgeHörigen, Gen- barmat irrtb ^Polizisten sowie aller sonstigen im öffentlichen ober sdaatlich zugelassemm Sicheren Isdionstr befindlichen Person«, ( gorsv- und Jeldschuybeamte, Sicherheitswachen, Wach- und Schlteßgesellschaften usw.).
2. Die SckIistwaffen aller Personem die sich im Besitze eines ordnungsmäßigen Waffenscheines befftchcn (§ 2 Ziffer 3 der Bevortmung das Verbot des Tragens von Waffen betreffend vom 17. Dezember 1918 Reg.-Bl. S. 1).
3. Die Iägdwaffan aller Jnyaber beutfdxr Jagd- waffenpässe sowie die Scheivengewehre und ZiMmerftutzen der Mitglieder dös Deutschen Schützenbunde-.
4. Sc^ßtMffemammlimycn und Schutzvaffen veralteter Ko-nstruktrvn, die nur mehr Sammlerwert besitzen.
5. Die zum BerLms bestimmten, den SwrtMcm nach Maßgabe der Verordnung vom 17. Dezember 1918 belaffene« Schußwaffen.
6. Revolver und Pistolen, soweit sie ni<Ä früher Heereskvoffen waren.
7. Diejenigen Waffen, hmsichtlich deren das zuständige Kreisamt nach flestslrllung der Zu- oerlässigfert deS Besitzers mit Rücksicht aus ihm glaubhaft gemachte besondere Billigkeitsgründe ober Zweckmäßiskeitsemmgungen die Nichtablieserung schriftlich gestattet hat.
m.
Dst Annahme deS Bescher», ec fei tex6 n dieser Verordnung von der Psticht zur Äblietzrrung seiner Waffe CSfcwniwn) bcfcnt, bmdjtigi ihn nicht, dem nach Ablauf der all gemeinen Ablieferungsfrist kontrollierenden Beamten ^Gendarmen usw.) bat Besitz der Waffe (Munition) zu verheimlichen oder die vorläufige Herausgabe gegen cnO fangsschem zu verwetgern.
Darmstadt, den 25. Februar 1919.
Ministerium des Innern:
Dr. Fulda.
An dns PoliAkimnt G letzen, die Dstrqer- meiftereien und dir Gendarmerie des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, obige Bestimmungen sofort ortsüblich bekanntzumachen und hierbei die Ab- lieferungsftelle zu bezeichnen.
Gießen, den 3. März 1919.
Kreisamt Gießen. Dr. U f i n g e r.
Bekernnrmachung
D etr. . Derbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bestellung von Nährmitteln.
Gemäß § 5 unserer Bekanntmachung vom 17.März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) über die Derbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes besttmmt:
Es sollen ausgegeben werden:
1. für brotgetreideversorgungsberechtigte Kinder bis zu 12 Jahren (rote Karle).
auf die Marke 44 der Nährmittelkarte B Grieß und Haserflocken,
auf die Marke 45 der Nährmittelkarte B Seifen- pntoer;
2. für die übrige brotgetreideversorgungsberechtigte Bevölkerung (blaue Karte):
auf die Marke 49 der Nährmittelkarte C Graupen, auf die Marke 50 der Nährmittelkarte C Suppen »nd Reis,
auf die Marke 51 der Nährmittelkarte C Teigwaren und Haferflocken,
auf die Marke 52 der Richrmittelkarte C Sdfmr puhxr;
3. für Brotgetreide-Selbstversorger (gelbe Karte): auf die Marke 7 der Nährmittelkarte A Seifen pulver.
Wer die auf ihn entfallende Ware Menge wird später behanntgegeben - zu beziehen wünscht« hat unter Vorlegung feiner Karte bet einem Kleinhändler seines Wohnortes bi» zum 10. März ds. Is. eine Bestellung aufzugeben. Dabei ist darauf zu achten, daß der Kleinhäudler nut die betreffenden Bestellmarken abtrennt und auf der gleidjgi ff engen Quittung?« und Dezugsmarke die Bestellung bestätigt.
Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung nicht einhält, verliert den Anspruch auf die ihm zu- stehende Ware.
Die Kleinhandelsgeschäste haben die Bestellmarken auf die in Betracht kommenden Destelldogen auf- zukleben und spätestens am 15. März ds. Is. der Großhandelsvereinigung e. G. m. b H. Gießen, Westanlage 31, einzusenden.
Nichteinhaltung dieser Frist zieht den Ausschluß des betreffenden Kieinhandelsgeschäftes von der Beteiligung an dem Vertrieb der Nährmittel nach fich.
Bei Einsendung der Bestellmarken an die Groß- Handelsvereinigung Gießen ist von den Kleinhändlern auf der Rückseite der Dogen anzugeben, von wel- chem Großhändler die Ware geliefert werden soll.
Den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreifes wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen
Gießen, den 1. März 1919.
Kreisamt Gießen.
3. D.: Dr. SiegerL
Bekanntmachung.
Bett.: Maul- und Klauenseuche in Leihgestern und auf dem Neuhof bei Leihgestern.
Die Maul- und Klauenseuche in Leihgestern und auf dem Neuhof bei Leihgestern ist erloschen, die Sperr- maßregeln werden aufgehoben.
Gießen, den 25.Februar 1919
Kreisamt Gießen.
I. B.: Pennrich.
dnw. empfiehlt billigst
-*"1)
Leschhorn.
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Bohnenstangen
2500
8 Rm. Birkenscheit
3
Birkenknüovel
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Schwarz-Weiss - Lichtspiele
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Selterewet 81.
Treibriemen
s
B
W
<5* lobet MM» eta
Da» ffemüct.
S. Sissklad. Frankiert a. BL, Taanasstr. 47 (nahe Hauptbhf.). TeL Hansa 4314. Lagerbesuch erb.
mimmmnmnimiiiiiliimiimiinnminmnnmmnmnmm Ab Dienstag 4. Birx bis teti. Freitag 7. Härt aas nsarer Eva-Äay-Serle 1919:
•Teppiche
-Windeln
I1 -Unterlagen
■ -Jäckchen
I -Häubchen
-Lätzchen
-Kleidchen
-Schuhe
VTbdebmfsQrtonMrK
1220a ------
sind wieder am
Lager eingetroffen
UZ LZ
Schmidt 5 Wiedunann Frankfurt a. M.
n 4 Akten. Künstlerin jr Mia May)
Mittwoch, S. März, «6e#M 6 Uhr 59 Min. Große humoristische Vorträge und llünstier-llonzett im Saale des Witts Wagner zu Gr.-Bufecf
Die Rechnung der evangelischen Gesamtgemeinde Gießen für das Rechnungsjahr 1917 liegt mit den Urkunden von morgen an in dem Amtszimmer des Unterzeichneten jeden Tag von vorm. 8 Ubr bis nachm. i Uhr, eine Woche lang zur Einsicht offen.
Gießen, den 4. März 1919Ü
Für den evang. tSesamtkirchenvorstand:
Der Vorsitzende: BechtolSheimer. (mJ)
Aus stillgelegteu Betrieben: Trftcer-Stanxen, Stanzen, Amboane, Feld - Schmieden, WerkzeagrtlNche, Ventilatoren u. alle Art Schranbetöcke
Konzert fm April. Soli|tin Fräulein Lyner (Harfe) aus Frankfurt a. M.
Anmeldungen werden an den Dereinsabendeir entgegengenommen. »««
Gelegenheit zur Kammermusik ist geboten.
Heinz (Brimm Charlotte (Brimm geb. Klose
Vermählte
Stuttgart, 4. März 1919.
Weckeruhren gutgeh., mit u. ohne Leucht- blatt, ä 18 u. 15 $L, gett. Taschenubren.Lefebrill. la. Batterien irisch ein- getroffenü 1.60M. Uhren- Revaratnrrn gut u. bill. Ankauf und Umtausch v. Uhren, Gold- u. Silber- fachen, üerngiäsern. »o* Gr. Koeh, Mühlftr^L
Holzversteigerung
der Stadt Gießen.
Montag den 10. März, vormittags «'/, Ubr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen im Bezirk des Z-orstwartS Arft-Hockwart (Abt. Fernewald 4, ß, 9,16) meistbietend versteigert:
15 Stück üichten-Dcrbstangen mit 0,25 Fstm.
4fl0 „ n Reisstangen „ 6,11 „
FioMtas
in schöner Auswahl ein getroffen In der Kreuz+Drogerie
Aus. Nell "•
Bahnhofstraße 5t
Orchesterverein
Gießen
■ ■ -^=-^ (gegr. 1908) i-a=u
Dirigent: Musiklehrer Gernhardt.
Die regelrnätz. Proben beginnen wieder
Mittwoch den 5. IRörj abend; 7.8 Uhr pünktlich im Dereinslokal „Frankfurter Hof".
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Obboru- hofen für 1919 Rj. liegt von Donnerstag den 6. d. MtS. bis Mittwoch den 12. d. Mts. eine Woche lang auf unserem Amtszimmer zur Einsichtnahme offen. Während dieser Zeit können Einwendungen bei uns mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Bemerkt wird, daß die Erhebung einer Umlage beschloffcn ist, zu der auch die Ausmärker herangezogen werden.
Obbornhofen, den 2. März 1919.
Hess. Bürgermeisterei Obbornhofen.
Dmcksaehen aller Irl
wert Ile Brthl’seke Üaiv.-Dreelierei, B. Leroe, ttaftea
LWK - a e o —e > E3 «
Hotel Schütz
Heute abend
Familien-tazert
Anfang 7 Uhr 2716
Nutz- Lutz BttllllhchvttßtigkrW
Sreitag den 7. März 1919 in btn Rbteilungen
ite Kühunter, MaurerskasperSkops, Kronau und Rehtränksberg. Zusammenkunft vormittags 10 Uhr auf der Hattenröder Straße am Pflanzgarten. Anfang in Alte Kllbunter.
Scheiter, Rm.: Buche Eiche 60, Hainbuche (tunbi 34.ß, Linde 1.4.
Knüppel, Rm.: Bucke 39, Eich« 114, Hainbuche 12, Birke 6, Afoe 73.
Reisig, Wellen: Buche lUft Eiche 4700, Aspe 400, Birke 100.
Stöcke, Nm.: Buche 96.4, Eiche 115, Aspe 16, Mchte 8.3.
Fichten'Derbftange«: 190 Stück — 15.11 Fstm., Wagnerdolz.
Firtitcn'ReiSstange«: 5000 Stück = 15.07 Fstm., Bohnenstangen.
Rutticheiter, Rm.: Eiche 38, 2L Mtr. lang, zu Gartenvsosten geeignet.
Rutzknüpvel, Rm.: Eiche 2L 2,8 Mtr. lang, zu Gartenpsosten geeignet.
Ruvreisig, Rm.: 84chi«n 490, Wagner- und Svalierhoiz.
Die Fichtenstangen und das Rutzreisig werden zuerst oeriieigerk.
Lich, den 28. Februar 1919.
Bürgermeisterei Lich.
Dörmer. 2622B
Blütenweiss
wird die Wäsche mit 04167
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Reparaturen an Zentrifugen werden fachgemäß ausgeführt sowie Ereatnteile geliefert von der ZentriMn-Zcntrgle, Sithtnfopi:: ’i?”’ Alte Maschinen werden angenommen, t1671
2020 Stück Elchenwellen
150 * Fichienwellen
40 Rm. Eicheniiock
6 * Fichtenstock.
Die Zusammenkunft ist im SteinertSwatd Abt. 4 auf dem Müllerweg an der Anneräder Grenze.
Gießen, den 3. März 1919. 27158
Der Oberbürgermeister. I. V. EmmeliuS.
Bekanntmachung.
Betrifft: Aufarbeitung von Erbscnreisig.
Die Stadt hat in ihren Waldungen zur För^ deruua deS Gartenbaues Hai»b«.4eu-Grbscnreisia aufarvetten lasten, das an Liebhaber, foioclt der Vorrat reicht, zum Preise von 80 Pf. für eine Welle abgegeben wird. Mehr wie 3 Svellen werden an eine Haushaltung nicht verabiolgt. Verausgabung findet nach oorauSgegaogener Bekannt' machung im Hofe des Stadthauses statt.
Bestellungen werden bis »um 10. Mürz 1919 im Stadthaus, Zimmer Nr. 10, entgegengenommen. Die Zahlung bat bei der Bestellung zu erfolgen.
Gießen, den 1. März 1919. 27148
Ter Oberbürgermrister.
I. V.: Emineliuß.
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werden nach Maß angefertigt. Wir machen aus Ihren Milttärschuhen ein Paar ieine schicke Herr.- Schuoe. — Reparaturen werden schnell und billig vorgenommen.
Martin Bender
Lederverarb. - Werkstätte, Asterweg W. »«,
Die liebesvolle Detektei
Detektiv-Groteske in 3 Akten.
Holzversteigernng
in den Waldungen der Gemeinde Wieseck.
Donnerstag de^«.März, vormittags 10Ubr beginnend, sollen im Distrikt Heide nachoerzeichnete fllutzholz-Sorlimenle versteigert werden:
10 Kiesernstämme 3. Kl. (30—39 Ztm. Dnrchmeffer) Schnittholz — 7,64 Fstm.
1577 Fichten-Derbstangen (zu Nüststaogen, Leiter' bäumen usw. geeignet» — 69,47 Fstm.
1163 Fichten-Reivstangen = 17^9 Fstm.
2300 Fichten Bohnenstangen.
Die Zusammenkunft ist auf der Straße nach Daubringen am Pfianzgarten.
Wieseck, am 3. März 1919. 27388
Scho mb er, Bürgermeister.
Restaurant Stadt Cöln
Brandgasse 3 Heute Dienstag; den 4. H&rz
Grosses Vokal- und Instrumental - Konzert.
Die Mwrik wird ausgeftihrt von Mitgliedern der Regimentakapelle.
Eintritt frei. 04179 Anfang 7 Uhr*«
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BmU Kara. 2594


