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Nr. 78 Zweiter Blatt

Au» Stadt und Land.

Gießen, 2. April 1919.

Protest bcr Stadt Gießen yegcn die Herabsetzung der Fleischration.

Wie bereits erwähnt, hat der Reichsoerein demokratischer Arbeiter. Beamten unb Angestellten. Ortsgruppe Gießen, gegen die Herabsetzung der Fleischration für Gießen Protest erhoben. Nun­mehr ljat die Stadt Gießen auch ihrerseits beim Landcscrnährungsamt Protest eingelegt. Maßgebend hierfür war. daß laut amtlicher Be­kanntmachung des Landrats von Wetzlar die Stadt Wetzlar, sowie die Orte Aßlar, Tvrlar, Tuten- Hofen, Ehringslrausen, Gleiberg. Kinzenbach, Krof­dorf, Launsboch, Odcnhauien, Wißmar mit 200 Gramm Fleisch beliefert werden, während der Stadt Gießen nur 100 Gramm zu stehen sollen

Lebensmittel.

** Zucker-Ausgabe. Der Zucker für März 1919 kann von Donnerstag, 3. A'.'.tl ab gegen Vorlage des Bestellausweiies zur Zucker- fart? und Ablieferung der Zuckermarke Nr 3 in Empfang genommen werden. Es entfallen aus die Zuckcrinarke 3 (März 1919) 750 g Zucker. Mit den, 15. April 1919 verliert die Zucker­marke 3 ihre Gültigkeit.

** Ausgabe von Bückingen. Ab Donnerstag den 3. April bis einschließlich Montan den 7. d. M. erhalten die Kunden verschiedener Geschäfte auf je eine in dem Ge­schäft abgegebene Lebensmittelkarte V« Pfund Sprotten oder Strohbückinge zum Preise von 70 Pfg. für das V« Pfund.

** Freibank. Donnerstag den 3. Avril werden von 124 Uhr die Nummern 2101 bis 2200 beliefert.

Zur Reform

der Kriegsversorgungsgesetze.

Don Tausenden, von Kriegsbeschädig­ten und Hinterbliebenen gefallener Kriegs­teilnehmer wird eine in diesen Tagen von der Reick>srcgierung erlassene Verordnung über die Acnderung des Verfahrens in Mili- tärversorgungssachen begrüßt werden. Vom 1. März l. Js. ab sind nämlich bei Streit­sachen nach dem Mannsckmstsvcrsorgungsgesetz, dem Ofnziervcnsionsgcsetz, dem Militärhinlerblicbenen- aesetz, sofern es sich nicht umPensionsregc- lunassachen l-andelt. in denen das Landgericht zur Entsckieidung zuständig bleibt, die höheren Spruchbehörden der Rcichsversicherung, also Die Oberversicherungsämter, bezw. das Reichs Versicherungsamt als Militärver­sorgungsgericht bzw. Reichsmilitärver- sorgungsgericht in entsprechender Besetzung zuständig.

Während bisher noch die in Hessen wohn­haften Kriegsteilnehmer und ihre Hinterblichenen nur klagend beim Landgericht in Berlin, wo der Sitz des Kriegsministeriums ist, vorgehen konn­ten, und viele auch der Anwaltszwang und oie hvl)en Gericknskosten zurückgeschreckt haben mögen, wird von nun an das Oberversicherungs- tt nrt a l s MilitärversorgungsgerichL Zuständig sein. Für Personen, die auf Grundeinerwährend des Krieges er­littenen Tienstbeschädigung Versor­gungsansprüche haben, ist das Ver­fahren gebührenfrei. Arbeiter- und Vcr- bandsvertrcter sind zu den Verhandlungen, bei denen unter anderem auch zwei Kriegsbeschädigte, von denen bei Ossizierversorgungsansprückten in der Nesiel einer ein Offizier sein Muß, als Bei­sitzer mitwirken, zuzulassen. Ta fernerhin die Ober- versick^erungsämter nebst ihren Vertrauensärzten durch die ihnen seither schon obliegende Bearbei­tung vielfach ähnlich gearteter Streitsachen von der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Hinter- bliebenenversickrerung für das ihnen nunmehr neu zugewiesene Tätigkeitsgebiet gründlich spezialistisch vorgebildet sind, dürfte die größtmöglichste Ga­rantie für eine sachgemäße Rechtsprechung in die­sen für die Beteiliglen doch meist mit erheblichem finanziellem Interesse verbundenen Angelegen­heiten .geschaffen sein.

Von besondererBedeutungistauch dieUebergangsvorschrift.wonachbis Ende dieses Jahres auch die bereits endgültig von einer Militärversor- gungsbehörde entschiedenen Fälle urch erneute Antrag stellung aufge­griffen werden können.

TecL ei te rder Verwundeten- (Kri'g^- beschäd glen-> Be r a t u n i; s ste l le, Kirchstr. 16, bcr bereits seit Jahren d,e Versicherten vor bem1 Oberversicherungsamt vertritt, auch über prattische Erfahrungen auf dem Gebiet der Kriegsversorgung verfügt, steht den Kriegsbeschädigten unb Hinterbliebenen auch bei Vertretungen vor dem Militärversorgungsgericht unentgeltlich zur Verfügung.

** Amtliche Personalnachrichten. Ter Oberförster der Oberförsterei Konradsdorf Forstmeister Tr. Karl Weber ist mit der Ber- sehung bcr Stelle eines Vorsitzenben der Abtei­lung für Forst- und Kameralvenvaltung und eines Ministerialrats hn Ministerium der Finanzen un­ter Verleihung des Amtstitels als Landforstmei­ster beauftragt worden. Am 18. März ds. Js. wurde Karl Ihrig zu Groß-Gerau mit Wirkung vom 1. April 1919 an zum Schreibgehilfen der Oberförstcrei Tornberg ernannt. In dem Haupt- Voranschlag für 1919 ist für die Amtsgerichte Tarmstadt II, Offenbach und Worms ie eine wei­tere Aktuarstellc vorgeselum. Für den Fall der Genehmigung dieser Stellen durch die Volks­kammer sind schon jetzt Bewerbungen bei dem Mi­nisterium bcr Justiz em$ureidycn. Fristablanf: 10. April 1919. Erledigt ist die mit einem evangclisckvn Lehrer zu besetzende 3. Schulstelle an der Volksschule ftu Lich. Tem Inhaber Der Stelle kann bcr Organistendienft übertragen werden. Am' 27. März ds. Js. wurde der probe­weise beschäftigte Kanzleigehilfe Wilhelm Etzold aus Meuselwitz zum Kanzleigehilsen bei dem Mi­nisterium der Finanzen vom 1. April 1919 an ernannt. In den Ruhestand versetzt wurde der Sckmffner in der Hessisch-Preußischen Eisenbahn- gemcinschaft Konrat Artz zu Gießen, vom 1. Mar ds. Js. an.

** Schädigung eines Postbeamten. Ein hiesiger Postbeanper soll für einen Fehlbetrag von 5 00 Mark auffo mmen, den er am Schalter hatte. Wir unter ützen seine Bitte, die er in einem Inserat des vvrli.genden Blattes ausspricht, und

Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhefsen)

Mittwoch, 2. April (919

Letzte Nachrichten

der

wandern und Helfen, vüder.

_ Sanatorium Stolzenberg in soden-Salmünsler öffnet aufs neue seine Pforten zur Ausnahme von Kurgästen. Mit seiner Bahn­station Salmünster-Soden (Frankfurt a. M Bebra) ist Stolzenberg von Gießen aus über Geln- vguieu schnell unb bequem zu erreichen. Tie Pa­tienten finden ärztlich-individuelle Behandlung, be- haglrck-e Unterkunft unb Eur gemäße Verpflegung. Auch ist Gelegenheit geboten, die nahegelegenen lreUkrästigen Sol- und Sprudelquellen zu benutzen, lieber alles Nähere unterrichtet der kostenfreie Prospekt.

Au§ dem Amlrverkündigungsblatt.

Amtsverkündigungsblatt vom 1. April enthält: Verordnung betreffend Abände- rung über Erwerbslosensürsorge vom 13. Novbr. w ^om .Alärz 1919. Kriegsminisftrium. Milzbrand in Qucckborn. Beschaffung von Bindegarn. Feldbereinigung Lich: hier- die Verweigerung der Massegrundstückc

Abändcruust der Erwcrb^losenuntcrstüynng

Tie Verordnung vom 13. November 1918 hat am 14. März eine Abänderung erfahren, die mit dem Tage bet. Verkü idung in Kraft getreten ist. Xie wee stlchsten A.ä deruiigen stellen wir nack>- )tel»eiid zusammen. Hinter § 5 wird als § 5a FO-O^bv Vorschrift emyfügt:

Für die vorschußiveise zu gewährende llnter- HUtnir.g_ ist der in dem Aufenthaltsorte festgesetzte Unters.ütznngssatz maßgebend. Ansck;l!eßend wird die Vcrrsch.umg des Vorsämsses auf Aufenthalts- Mid Wolmortsgcmcinbe, sowie Reich unb Bundes­staaten geregelt.

Ter § 6 erfährt eine wichtige Einschränkung durch § 6 a, der besagt:

Wenn eine bedüchige Lage (§ 6) durch einen Trr betrat bcr Eriverbs o'enuntcrstütznng beloben werden kann, ist nur der Te lbetrag zu gewähren.

Wer wegen einer sechsundsechzigzwcidrittcl vom Hundert übersteigenden Beeinträchtigung der Ernerbstäli'k- it Reiüe bezieht, ist als erwerbsun­fähig int Sinne des § 6 anzusehen, soferir er nicht trotz dieser Beeinträchtigung auf Grund nirklichcr Arbeitsleistung mindeslens zwei Drittel des Orts­lohnes verdieiit hat.

Ter abgeänbertc § 8 Ms. 2 erstreckt die Er- nerbslosenfü sorge als Reisebeihilfe auf die Fa­milienangehörigen, falls der Erwerbslose an einem artberen Orte Beschäftigung gesunden hat. Er lautet:

. 3-rcre Fahrt für den Erwerbslosen zur Reise m den Besck-äftlgungZort nebst einer angemessenen Deich fe zu ben Reiseunkosten ist von der Gemeinde des letzen Wohnortes aus Mitteln der Erwerbs- losensü sorge zu bewillgm.- Wenn die Familien-, a, gehörigen des Erwerbs osen zur Weitersührung des Hauslal s in den Beschäftigung ort mitreifen ober Nachfolgen und der Erwerbslose nachweist, daß deren Unterkunft in dem Beschäftigungsart gefidjert ist, so ist auch ihnen freie Fahrt nebst einer angemeisenen Beihllfe zu den Rciscunkosten zu bewilligen. Tie Gemeinde des letzten Wohn­ortes faim auck) eine Beihilfe zu den Unkosten der .Beförderung des Umzugsgutes aus Mitteln der Erw-erbsloenfülsorge g toilyrtn; die Beihilfe soll im Falle bcr Beförderung durch die Eisenbahn die Kosten dieser Beförderung nicht übersteigen.

Ms Wochwrt ist der jDrt anzuschcn, wo sich lemand nicht vorübergehend aufhält, sondern länger ober dauernd bleiben will (§ 8 a).

Im 8 9 Ms. 1, Satz 1 ist .hinterKriegs- terlnelMer" crnMfüg.-n:sowie für die teiltveise Erwerbslosen (§ 9 Albs. 2>."

Ser § 9 Abs. 3 erhalt ben wichtigen Zusatz: Wo für einzelne Orte die vorgeschrieb^en Höchstsätze t t einem Mibeekl-Lltniss.- zu tat Kosten der Lebensbalmng stcl-en, können durch Bestim­mung der Landeszentralbehörden diese Höchstsätze bts zum einundeinhalbfachen Ortslolm, jedoch nicht über die Höchstsätze der Klasse A hinaus, erhöht werden.

Anträge auf Erhöhung der Höchstsätze sind zu­nächst dem Kreisamt vorzulogen.

Im § 12 wird - stattvierfachen Ortslvhn" gesetztdreifachen Orts ohn" und folgender Zusatz hinzugesügt:Tie Renten der Kriegsbeschädigten sind nur .zu zwei Dritteln in Anrechnung zu bringen."

Die Hoffnung auf Kriegsgefan­gene b-hindert nach Ansicht des Kriegsministr- ri'.tms noch immer stark die Un'erbri-gung deut­scher Eriverbsloser in bcr Landwirtschaft. Deshalb sollen in Zukunft im Einvernehmen mit dem Temobilmackmngsamt Kri^gsge-'angene nur bann nock) für landnnrlschaftlick^ Arbeiten abgegeben werden, wenn die Arbeitgeber dem Lagerkomman­danten nachweisen, daß weder beim örtlich zustäu- ständigen Arbeitsnachweis, noch bei der örtlich zuständigen Zentralauskmiftsstelle, noch bei bcr nächstgelegmen TruppenverwnrdungssteNe deutsche Arbeiter zu erhal en sind. Tas Generalkommando bemerkt hi.Tau, daß nur noch wenige hundert rus­sische Kriegsgefangene tm Kriegsgefan­genenlager W e tzla r sich befinden, die alle rälßcrst ar be i t s u n wil l ig .sind.

Der Milzbrand in Queckborn, der in deckt Gehöfte des Johannes Sames ausgebrochen war, ist erloschen. Die Sperrmaßnahmen find auf­gehoben.

BindegarnfürdenFrühdrusch stellt die Reich-getre'.destclle durch Vermittlung der Be- zugsnerei ngung der deutschen Landwirte dem Kom- munalverbände zum Pr iie von 11 Mk. per Kilogr. foiveit mögl ch zur Verfügung. Tic eftrzelnen Bür­germeistereien haben den Bedarf der dortigen Landwirte binnen 2 Wvckien be m Kommunalver- ba'tb an$itrörbem. Eine Getvahr für volle Be­lieferung kamt nirf>t übernommen werden.

T i e Versteigerung der Masse- grund stücke, die aus der Feldbcrcinigung Lich stammen, beginnt Montag den 14. April l. I. unb wird am folgenden Tage fortgesetzt. Zusammen­kunft hierzu findet vorm. 8 Uhr am Ausgang der Stadt nach Nieder-Bessingen statt, wobei die Ber- stcigerungsbedingtmgen bekanntgegeben werden.

hoffen, daß auf diese Weise daS Vorbomnmis auf­geklärt werde.

** Die rderung des Luftver­kehrs stellt stch als eine wichtige Aufgabe der Zukunft dar. Es ist deshalb zu begrüßen, daß auch in Gießen auf Veranlassung des deutschen Luftflottenvereins ein Lichtbilder-Vortrag über den Luftverkehr unb seine Zukunftsmöglichkciten ver­anstaltet werden soll und dadurch die Werbekraft des Vereins, der bereits 85 000 Mitglieder in über 4000 Orten zählt, gestärkt wird. Zur Linderung der Wunden unb Schäden des Kruges konnte der D. L.-Fl.-V. in Verein mit dem Frauenverband im Jahre 1918 über 100 000 Mk. ausgeben. Ein Stetlennachweis für ehemalige Angehörige unserer Luftwaffe wird vorbereitet.

** Xie Technische Hochschule zu Tarm­stadt gewährt eine vollständige wissenschaftliche unb künstlerische Ausbildung für den technischen Beruf. Tesgleichen in der allgemeinen Abteilung Lehrer für Mathematik unb Naturwissenschaften, sowie Geometer. Auch Frauen werden zum Studium Lugelassen. Akademisch gebildete Personen unb selbständige Männer, die ihrer äußeren Lebens- stellung nach nicht als Stubierenbc ober Hörer eintreten können, ebenso Frauen können als Gäste zum Besuch einzelner Vorlesungen unb Hebungen zugelasseu werben. Xie Technische Hochschule hat das Recht, aus Grund besonderer Prüfungen den Grad eines Tiplom-Jngcnicurs unb die Würde eines Doktor-Ingenieurs zu erteilen. Wir ver­weisen auf die Anzeige in unserem heutigen Blatte

Landkreis Gießen.

** Watzenborn-Steinberg, 1. April. Feldbereinigungsgeometer Nieß hielt gestern auf Eirckadung hier im Oh ,baus zur Ludwigshöhe vor einer recht gut besuchten Versammlung einen lehrreichen Vortrag über die Wichtigkeit bcr Feld- bereirrigung. Die an Hand von Kartcnmatcrial bar gelegten Vorteile der Feldbereinigung lassen unter Berücksichtigung bcr jetzigen Arbeitsverhält­nisse eine Inangriffnahme des Feldbereinigungs- arbeiten in hiesiger Gemeinde als recht wünlchens- toert erscheinen. In den hier angrenzenden Ge­meinden ist die Feldbercinigung bereits durch- gesührt bzw. im 6kmge.

Kreis Büdingen.

** N idd a, 31. Mäu Eine stattliche Ha nd- werkerversammlung, einberusen vom Ve- zirksverband der Gewerbevereme in ben Kreisen Büdingen und Sckwtten, tagte unter dem Vorsitz des Hauptlehrers Höhn am 23. März in Nidda. Es waren Vertreter der Zeirtvalstelle für die Ge­werbe, des Kreisamts Büdingen unb des Hoch- banamts Friedberg zuKegen. Zur Bespreck>ung ge­langten Organisationsfragen des Handwerks, die bei der Vergebung stiaallickicr und Gemeindebauarbeiteir als Vorbediugung er­achtet werden. Nach längerer Aussprache für und gegen die Gründung von ^ranntgen einigte man fil) einstimm g -um Zusammen chluß g ei^vearteter Berufszweige innerhalb bcr Ortsgewcrbevcrcine zu Fack)gruppen. Diese örtlidye Iuchcoereinigungen sftid durch genwljte Vertreter (Obmänner) inner­halb des Bczirksverbandes bzw. der einzelnen Kreise zusammenzusckstießen, um die Förderung der Be- in)sintercssen wirksamer gcffc-lleit zu V.men. Vor­aussetzung beim Beitritt einer Fack-gruppe ist die Mitgliedschaft zum Landesg'wcrbevercin. Hand­werkszweige, für die ein örtlicher Zusammenschluß sich nicht ermöglichen läßt, sollen ftrnerhalb des Bezirksverbanbes, bzw. eines Kreises zu einer Gruppe bereinigt werden. Tie Bildung bcr Fach­gruppen ist durch Handwerkerversammlungm inner­halb der Gewerbevereine bis Ende April zur Er­ledigung zu bringen.

Starkenburg und Rheinhessen.

I. Tarmstadt, 29. z. Sam liche poli­tische Parteien hatten sich zu einer Gedächtnis­feier für die Gefallenen der Stadt T a r m st a d t vereinigt, bei der auch die ersten ausübenden Musikvereine der Stadt (Mozartvcrcin Lehrersäng-rchor, Musikver.in und Hosmusik) unter be Haans Leitung mitivirkten. Stadtsekretär Jöckel sprach den vor Lehrer >Loos gedichteten Prolog. Obcritaalsanw.ilt Würizer Ijie't d e Gedächtnisrede Am Tienstag den 8. April veranstaltet die Tarmsiäd.er Technische Hochsckmle in der Paulus- lirche eine Gedächtnisfeier für ihre Gefallenen.

Hessen Nassau.

X Bad-Orb, 29. März. In einer von den Inhabern von Pensionen stark besuchten Ver­sammlung des Kurvereins ist einstimmig der Be­schluß gefaßt worden, für die Verpflegung der Kurgäste einen Mindestpreis von 12 M k. für die Person und den Tag festtzusetzen. Ter Mindestpreis für Pension allem soll 9 Mk., für das Zimmer pro Bett 3 Mk. betragen.

= Frankfurt a. M., 30. März. Ter politische Hauptlciter derFrankfurter Vvlksztg.", Heinrich Heil, begeht am 1. April sein silbernes Jubiläum im Tienste dieses B attes.

[| Marburg, 29. März. In der heutigen Krerstagssitzung wurde her Kreishanshalts- voranschlag mit 836 608 Mark genehmigt. Die Kreissteuern, wclckc 656 000 Mk. embringen sollen, wurden auf 68 Proz. der Real- unb Einkommen­steuer festgesetzt. Der Voranschlag der Kreisbahn schließt nut 124 750 Mk. ab. Um die gestiegenen fUnfoften, insbesondere auch neuerdings rrr^c- gereichte erhöhte Lohnausgabrn. die jährlich 40 000 Mark ausmachen, wieder auszugleichen, i|t eine weitere Erhöhung der Tarifsätze für ben Personen- unb Güterverkehr in Aussickst genommen.

Aus d.'m besetzten Rheingcbiet.

= Wiesbaden, 30. Marz. Das französi­sche Militär-Obergericht verurteilte den Führer der U. S. P. Heinrich Mehl in Biebrich und den Ar< beiter Heinrich Treber zu je sechs Monaten (9e- sängnis, vier andere Personen zu je 100 Fr. Geld- ftratc. Tie Verurteilten sollen durch die Ser frei» tung deS Organs der Unabhängigen, dasVolks- reÄ", sozialdemokrattsch-revolutionärc Propagan­da getrieben haben. Ein junges Mädchen, das sich eines zudringlichen französischen Soldaten zu erwehren suchte und vor ihm aus- (Lmckte, wurde dafür wegen Beleidinmg der fron» zösischen Armee zu IVO Fr. verurteilt.

mr. Mainz, 30. März. Ter Wirt Sauer­wein txr.rt! Kasino zum Gutenberg in bcr großen Bleiche, in dessen Lokal marokkanische Offiziere ge­speist unb das Zimmer in gemeinster Weise besudelt hatten, erhielt 14 Tage Gefängnis unb 1000 Mk. Geldstrafe, weil er, ohne von ben Besckmrutzungen zu wissen, anderen französischen Offizieren im sel­ben Raume servieren ließ. Ter Hinweis darauf, daß es ja ebenfaNs französische Offiziere gewesen seien, die den Sckmutz verursacht hätten, wurde sogar als sttafverschärfend angesehen.

ein neuer preußischer Schulcrlaß.

B c r l i n, 1. April. Icr Minister für Wissen­schaft, Kunst unb Volksbildung erläßt eine Ver­fügung, in bcr es Ihiüt: Bis zum Erlaß fünitiga Gesetze, die die Beziehungen von Staat, Kirche und Sckmle zueinander auf neue Grunolage stellen, ist den nachstehenden Grundsätzen gemäß zu verfahren:

1. Someit nicht bereits nach den brshwiaen Be­stimmungen Sck)ülcr der öffentlichen Schulen von der Teilnahme am lehrplanmäßigen Religion» tunterricht befreit sind oder befreit werden kön­nen, sind sie auf Antrag von der Teilnahme am HieligionSunterricht zu entbinden. Zur Stellung dieses Antrages sind diejenigen beftigt, die die Reli gSon, in der die Schäler zu erziehm sind, zu be- sttmmen haben, bzw. nach Errcickmng des religions­mündigen Alters die Schüler selbst.

12. ^Schüler, die von bcr Teilnahme am Reli­gionsunterricht befreit sind, sind «auch nickst zur Teilnahme an Schulfeiern mit religiösem Charak­ter verpflichtet.

3. Lehrern und Lehrerinnen an öffentlichen Scftulen mit Ausnahme der eigens für den Reli­gionsunterricht angestellten, die auä Gewissensbe- denken um Befreiung von der Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht nachsuckn:n, ist die Erteilung des Religionsunter­richts abzunehmen, ohne daß sie deshalb in ihren Dienstbezügen gekürzt oder von den Auf­sichtsbehörden zurückgesetzt werden dürfen. Diese Lehrer (Lehrerinnen sind auch zur Teilnahme an Schulfeiern mit religiöie Charakter nicht ver­pflichtet.

4. Tic Teilnahme von Lehrern und Schülern an kirchlichen Veranstaltungen außerhalb der .Schule ist stets freiwillig. Bei organisch vereinig- Iten Kirchen- unb Schulämtern bleibt die Aus­übung der kirchlichen Amtspflichten der Stellen­inhaber späterer Regelung Vorbehalten.

Tiefe Bestimmungen treten mit Beginn bei neuen Sckmljahrcs in Kraft. Ter Erlaß vom 29. November 1918 wirb aufgehoben.

Das Rätesystem.

Berlin, 2. Llpril. 8ur Frage der Durch­führung des Rätesystems teilt dieVvssische Zeitung" aus Weimar mit, baß zwischen Mft- gliedern der Mehrheftsparteien unb der Regierung m den letzten Tagen eing.'henbe Besprechungen statt gefunden haben, die zu einer Entschl ießung übet ben einzuschlagenden Weg führten. Schon in ben allernächs.en Tagen wird von her R.g crung ebt neuer Arti.el 10 der Versaisnng gebracht werden, der die Verankerung eiitljaltc. Ädan nehme an, daß dieser Vorsclstag die Zustimmung bcr über* rtiegenben Mehrheit der Na.iovalversammlung fin­den werde.

Der Streik im Ruhrgebiet.

Berlin, 2. April, lieber die Ursachen der Bewegung im Ruhrgebiet wird der Morgenpost'^ von einem Kvnner der Verhält­nisse geschrieben: Man kann unter bcr Arbeiter­schaft drei Schichtungen unterscheiden. Im Mfttick- vunkt steht der eingesessene Arbeiterstand, der im Deutschen Bergarbeiterverband und dem Ehrist- lichen Gewerkverein organisiert ist. Um die Be herrschung dieser Massen bemühen sich die Spar­takisten, die an sich unter den Rulrrbergleuten nur eine geringe Anhängerschaft hatten, und die deshalb sich unter Hinzuziehung von Reserven aus ihren Hochburgen im Reich entsprechend ver­stärkt haben. Diese herangezogcnen Verstärkungen sind keine Bergarbeiter. Es ist ihnen aber ge­lungen, aus der dritten Schicht der Bergleute, aus den Indifferenten, Zuzug zu erhalten. Der Terror der Spartakisten macht sich überall geltend. Sie sprengen Versammlimgen, die der 'Aufklä­rung der Arbeiter gelten sollen, stürmen Rathäuser unb sehen dort die mehrl^eftssozialisttschen Ar­beiterräte ob.

Bochum, 1. April. Die Streikbewe­gung hat an Ausdehnung gewonnen. Folgende Zechen sind noch in ben Streik einge­treten :Friebrich der Große",von bet Heydt" Julia" undAlma" Infolge der Gassperre konnten die Volksküchen in Bochum heute mittag kein Essen mehr verabfolgen. Wenn der Streck auf der ZecheHibernia" noch anhält, wird die Stabt Bochum in den nächsten Tagen auch ohne elektrisches Licht sein, da das Elektrizitätswerk Westfalen vonHibernia" mit Licht unb Kraft versorgt wird

Die Fischeinfuhr nach Drutschland.

Stockholm, 1. April. LautStvckh. Dav- blad" hat der amerikmiifchc Gesandte in Stockholm Morris vom Oberster: Slaxfab rat (e erraptilm die Nachricht erhallen, daß alle Norwegen, Scltwcben und Dänemark aufcrleg:ert Fi schau s suh r ve r- bote nach TcutstUand aufgehoben worden sind. Tas sckyuedische Rote Kreuz ist somit in der Lage, 200 030 Tonnen Heringe nach DeutschlMid auszusühven.

Typhus In Pforzheim.

Berlin, 2. April. DemBerliner Tage­blatt" wird aus Pforzheim gemelbet, daß der Arbeiter^ unb Solbatenrat jn Psvrzlreim in Ver­bindung mit dem Svzicckdemotratischen Verein und dem Gewerkschaftskrrlell einen Aufruf um Hilfe für die von einer schweren T ypbu se pi- d e m i e heimgesuchten Stadt erlassen hat. Tau^ sende liegen oamieber. Tie Kva.'ikcnbäuscr und Lazarette sind überfüllt. Die Krankhert geht auf verseuchtes Trinkwasser zurück, läßt sich aber schwer bekämpfen, weil die Einwohnerickxift durch den Hunger jeder Widerstandskraft beraubt ist. Tie Arbeftcrorganssationen von Pfvrzl)eim fordern von ben Feinden die tolcunige Aufhebuirg der Blockade und von den leitenden Stellen der Lebensmittet­versorgung sofortige Herbe.schasfur^g ausreichender Ernäl-rung.

Die Blockade.

London, 1. April. (WTB) Tem Reuter^ scheu Bureau nnirt-c vom B lo ckad e min i ster mitgeteilt, daß kein Grund zu der Annahme be- stebe, daß die deutsche Blockade ganz aufgebobat würde. Sie mürbe nur abgeänbert, um die Ent- fentnmg von LebensmittÄn nach Deutschland zu er­möglichen. Die Auch bung der B'ockade für Deutsch-Oesterreich gelte nicht für Ungarn

Protest der Holländer.

Brüssel, 1. April. Die niederländi­schen Sozialisten protestierten c^-stim" mm gegen jede Gebietsforderung Belgiens '.mn schaden Hollands. Die Scheldeftage müsse in einem Belgien günstigen Sinne gelöst werbet Belgien unb Holland müßten die sie interessieren den Fragen beraten, bevor die Friedenskonferrnz Beschlüsse über die belgischen Forderungen fasse.

Eine deutsche Anfrage in Spa.

Berlin, 1. April. In der gestrigen Sitzung Waffen still standSkommission in Spa ersuchte die den sche Kommission auf Grund von Zeitungsnachrichten um beschleunigte Fest­stellung, ob tatsächlich 60000 deu tsche Kriegsgefange ne von England nach Frankreich in die zerstörten Gebiete abgefdrbert werben sollen.