m. 97 Zweites Blatt
163. Zahrgaug
Erscheint tSgktch ntit Ausnahme des Sonntags.
Die ^vletzener Zamilienblatter" werden dem ^Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das ^Lreisblatt fflr den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- tragen" erscheinen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhesien
Samstag, 26. April 1913
Rotationsdruck und Berlag der Brühl'schen Universitäls - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^@51.
Redaktion:e^I12. Tel.-Ad r.iAnzeigerGießen,
Dar eiekttifierte Berlin.
Von unserm Berliner v-Mitarbeiter.
Das so oft als reaktionär verschrieene Preußische Ab- geordnetenhaus 'hat sich in diesen Tagen einmal in ein fortschrittliches Licht gestellt. Allerdings ist der Fortschritt, dem es huldigte, mehr technischer Natuvvund man muß es ruhig zugeben, daß der Schritt sa vorwärts ging, aber vorwärts ins dunkle Ungewisse hinein. Das Haus hat 25 Mill. Mark bewilligt z-ur Vorbereitung der elektrischen Zugförderung inuf der Berliner Stadt- und Ringbahn. Die Frage ist wert, auch hier einmal besprochen zu werden: denn Verkehrssorgen tauchen überall auf und dann blickt man gerne auf die geheimnisvolle Elektrizität, die Macht der unbegrenzten Möglichkeiten, und erwartet van ihr, daß sie überall den Karren aus dem Dreck ziehen rönne. Die elektrische Straßenbahn ist uns ja auch nichts Neues mehr, auch die elektrischen Akkumulator-Triebwagen auf ltnfern Eisenbahnen kennt man schon seit einigen Fahren: aber weiter haben wir es noch nicht mit der Elektrizität gebracht: Es wird ja offen zugegeben, daß die Elektrizität sich bei der Beförderung von langen Zügen über weite Strecken noch nicht zu der Zuverlässigkeit bequemt bat, die wir erwarten müssen. Wie oft schon hat die vielgeschmähte Dampflokomotive den liegengebliebenen elek- irischen Fernzug auf der Probestrecke Magdeburg—Bitter- feld seinem Ziel entgegenbringen müssen! Nun handelt es sich aber in Berlin um etwas anderes. Hier soll die Elektrizität am Massenverkehr einmal ihre Kraft versuchen. Man kann den Berliner 'Stadtbahnverkehr wirklich nicht anders als ein Monstrum bezeichnen, und man kann sich nur einigermaßen ein Bild von seiner Ausdehnung machen, wenn man sich vorstellt, daß in der Stunde auf einer Station an die 1200 Sitze angeboten werden und das wird bewerkstelligt, indem man alle 2 Minuten, also 30 Züge in der Stunde, in derselben Richtung fahren läßt. Und trotz der Länge der Züge von 160 Meter wird man auf die Dauer damit nicht auskommen. Im Jahre 1916 müssen wenigstens 40 Züge in der Stunde, also alle 1- »Minuten, gefahren werden, und da fürchtet man Wohl mit Recht, daß dann der Dampflokomotive der Atem ausgehen wird. Die kann so schnell nicht anziehen und damit ist ihr Ende auf der Stadtbahn besiegelt. Die Lo- komotivindustrie hat noch einmal gewaltige Anstrengungen gemacht, um das Feld zu behalten. Kostenlos hat sie ihre neuesten Typen, Heißdampf-Tenderlokomotive 12, der Eisenbahnverwaltung zur Verfügung gestellt luth spielend bewältigten sie 36 und 38 Züge in der Stunde, aber es zeigte sich doch, daß die Entwicklungsmöglichkeit damit ihren höchsten Grad erreicht hätte. Mit dem Dampf ging's also nicht mehr weiter, und so muß die Sache nun elektrisch gemacht werden, wenn man auch nock) nicht recht wußte "wie. Cs gibt nämlich noch nichts derart von Verkehr in 'der ganzen Welt. Wohl fahren in London auch 40 Züge in der Minute, aber sie sind lange nicht so lang und schwer wie die unsrigeu.
9Äan einigte sich also auf etwas ganz Neu.es: den Einphasen-Wechselstrom, der mit 1500 Volt Spannung zugeführt wird, dazu sollen leine elektrischen Lokomotiven verwendet werden, sondern unter die jetzt gebrauchten Wagen werden nur sog. Triebgestelle eingebaut, mit denen man hinreichend auszukommen hofft. Man muß dem Herrn Eisenbahn-Minister v. Breitenbach es zu gute halten, daß er über eine gehörige Portion Mut und Ünternehmergeist verfügt, denn die hier erforderlichen Maschinen sind 'bis jetzt tatsächlich nur auf dem Papier konstruiert. So hatte der Ausschuß des Abgeordnetenhauses schließlich auch nicht unrecht, als er die von der Regierung geforderten 50 Mill, zunächst einmal auf die Hälfte zusammenstrich. Mer auch noch um diese 25 Millionen spielten sich im Parlament eigentümliche Kämpfe ab. Natürlich giug's bei diesen technischen Fragen nicht nach Parteien. Alle wollten ja Geld bewilligen, nur nicht gleich soviel. Jeder hatte seine eigene Meinung und jeder konnte sich in seinem „Für" und „Wider" auf erste Autoritäten berufen. Erne ungeheure Literatur harte der Kampf veranlaßt, die nicht nur von den interessierten Jrrdustrien ausging, sondern auch zahlreiche Hochschulprofessoren zur ihren Urhebern hatte. Sonderbarerweise schrieben gerade von den letzteren viele gegen den Plan, und man hätte auch das Projekt sicherlich als noch nicht spruchreif auf die Seite gelegt, toeim man sich nicht gesagt hätte: es muß etwas geschehen. Ein Zentrums- antrag, der nur 3 Milllionen zu Vorversuchen bewilligen wollte, wurde abgelehnt, dafür der Regierung 25 Mill, zur Verfügung gestellt mit der Auflage, dem Parlament über alle Versuche zu berichten. Geht die Sache weiter, dann werden bis 191.6 rund 200 Mill, verbraucht fein, einschließlich 90 Mill, für eigene Kraftwerke. Diese gewaltigen Summen lenken doch die Aufmerksamkeit auf sich, denn man darf nickst vergessen, daß in der Berliner Stadtbahn ein Kapital von 245 Mill, steckt, ohne daß der Vör- kehr Verzinsung und Amortisation aufgebracht hätte, das bedeutet ein jährliches Geschenk von 10 Mill. Mark seitens des Landes an seine Hauptstadt. Durch Tariferhöhung soll nun das Geld ein gebracht werden, und ich fürchte, daß die fortschrittlichen Berliner an dem Fortschritt keine Freude haben werden.
preußisches Herrenhaus.
Berlin, 25. April.
"Mit Rücksicht auf die bedauerliche Geschäftslage" beschließt heute das Haus zur Vorberatung der Berliner Elektrisierungsvorlage, des Ausgrabungsgesetzes, des Oderwasserstraßenentwurfs, sowie des SesekegesetzeS intb der Ruhrvorlagen die Einsetzung von vier besonderen Ausschiissen. Der Entwur über die Aenderung der Landesgrenze gegen das Herzogtum Anhalt wird ohne Erörterung en bloc angenommen. Die Vorlage über die Erweiterung des Stadtkreises Linden wird gleichfalls angenommen, ebenso der Entwurf über ältere Hypotheken in Neuvorpommern und Rüge::, sowie der Entwurf über die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Woh- nungsveryältuisse staatlicher Arbeiter. Einige Rechmmgssachen werden durch Kenntnisnahme erledigt.
Hierauf! kamen Bittschriften au die Reihe. Dann vertagte sich das Haus auf morgen.
preußisches Abgeordnetenhaus.
:: Berlin, 25. April.
Nachdem heute eine Anzahl Rechnungssachen erledigt worden waren, folgte die zweite Beratung des Entwurfs eines Ruhr- reinhaltimgsgesetzes, das zur Reinhaltung der Ruhr und ihrer Nebenflüsse die Bildung einer Zwangsgenossenschaft vorsieht. Der Ausschuß hat einige kleine Aenderungen vorgenommen. Nach kurzer Besprechung wird der Entwurf nach den Ausschußbeschlüssen in zweiter Lesung angenommen.
Ebenso wird der Enrwurf eines Ruhrtalsperre-Gesetzes, der den bereits bestehenden Ruhrtalsperreverein in eine öffentliche Genossenschaft umwandelt, um ihm dadurch eine gesicherte rechtliche und finanzielle Grundlage zu geben, in zweiter Lesung angenommen.
Dann wurden Bittschriften erledigt. Eine langatmige Auseinandersetzung knüpfte sich an eine Petition des Schutzverbandes gegen die Bäckereiverordnung in Berlin um Verlängerung der Dispense auf die Standdauer der Häuser oder bis zum größeren Umbau derselben. Der Ausschuß beantragt, die Bittschrift zur Berücksichtigung zu überweisen.
Von sozialdemokratischer Seite wurde wieder das Vorhandensein ekelhafter Zu stände in manchen Bäckereien behauptet, die es der Partei nicht angebracht erscheinen lassen, den geäußerten Wünschen zu entsprechen. Von dem Abg. Hammer (Kons.) wurde dagegen eingewandt, daß die Sozialdemokraten Feinde des Mittelstandes und der Hausbesitzer seien. Auch das Zentrum wandte ich durch den Mund des Abg. Dr. Bell gegen beit sozialdemokratischen Standpunkt. Der Abg. Dr. Schroeder-Cafsel (Natl.) gibt zu erwägen, ob es nicht zu hart ist, den Bestimmungen der Bäckereiverordnung in allen Fällen für die bestehenden Bäcke- reien rückwirkende Kraft zu geben. — Der Ausschußantrag wird gegen die Stimmen dec Sozialdemokraten angenommen.
Dann vertagt sich das Haus auf Samstag. ........ - - Aus Hefßen.
Sonntagsruhe der Cifenbahnbediensteten.
lieber den Antrag ^der Abgg. Molthan u. Genossen auf Ausdehnung der Sonntagsruhe für Eifenbahnbedienstete liegt nunmehr der Ausschußbericht vor. Der Antrag fordert im einzelnen:
„Tie Zweite Kammer wolle beschließen, an Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, mit den zuständigen Eisenbahnbehörden in Unterhandlung zu treten, damit den unteren Eisenbahnbediensteten int Eisenbahndirektionsbezirk Mainz ausnahmslos einen über den anderen Sonntag Ruhe gewährt wird, wie dieses auch in anderen Direktionen der Fall ist;
daß denselben von den beiden Feiertagen an Weihnachten, Ostern und Pfingsten je ein Tag dienstfrei gehalten wird und daß denselben nach dem Vorbilde anderer Direktionen mit Rücksicht auf die Teuerungsverhältnisse eine erhöhte Vergütung für ihre Arbeitsleistungen gewährt wird;
endlich, daß den außerhalb ihrer Dienststelle wohnenden Arbeitern die Fahrgelegenheiten zu ihrer Dienststelle und zurück nach Möglichkeit erleichtert werden/
Der Ausschuß kommt nach einer eingehenden Beratung, der von der Regierung mitgeteiltes statistisches Material zugrunde lag, zu dem Antrag, den Vorschlag anzunehmen.
Auch der weitere Antrag der Abgg. Molthan u. Gen., den hessischen Angestellten der Eisenbahngemeinschaft dieselben Vergünstigungen (Kommunalsteuerprivileg) zuzuweisen, die die preußischen Beamten genießen, die in Hessen wohnen, wurde vom Ausschuß zur Annahme empfohlen.
Neue Beschlüsse des Strasrechisausschusses.
Der im Reichsfustizamt tagende Strafrechtsansfchuß hat seit Beginn der zweiten Lesung neue wichtige Beschlüsse gefaßt, über die der stellvertretende Vorsitzende, Reichsgerichtsrat Dr. Eber- iitayer in der „Deutschen Juristen-Zeitung" Mitteilung macht. Im ersten Paragraphen wurde der Passus „zur Zeit der Begehung" als überflüssig gestrichen, da sich, aus Paragraph 2 klar ergibt, daß die Strafe zur Zeit der Begehirng gesetzlich bestimmt gewesen fein muß. In Paragraph 2 'Ms. 2 lvurde bestimmt, daß in jedem Falle dasjenige Gesetz anzuweuden sei, welches die Tat am mildesten beurteilt, damit kein Zweifel darüber bleibt, daß dasjenige Gesetz Mr Attwendung zu kommen hat, das in concreto die mildeste Bestrafmtg ermöglicht. Außerdem wurden noch zwei Ergänzungen vorgenommen. Zunächst wurde ausgesprochen, daß Maßregeln Mr Besserung und Sicherung, die im neuen Gesetz vorgesehen sind, auch dann anerkannt werden, wenn das frühere Gesetz als das mildere anzuwenden ist, vorbehaltlich der Prüfung bei Abschnitt 9, für Welche der dort vorgesehenen Maßregeln diese Vorschrift gelten soll. Weiter wurde bestimmt, daß, wenn ein Delikt erst nach seiner Begehung zum Antragsdelikt erklärt wurde, der Strafantrag noch binnen drei Monaten gestellt werden kann, auch wenn bei Beginn der Wirksamkeit des neuen Gesetzes die festgesetzte Frist schon ganz- oder teilweise abaefaufen war. Im dritten Absatz wurde durch entsprechende Fassung zum Ausdruck gebracht, daß das Gesetz „bis zur Aburteilung" weggefallen sein muß, und daß die Vorschrift keine Anwendung findet, wenn das Gesetz nur wegen veränderter tatsächlicher Verhältnisse — nicht wegen veränderter Rechtsauf fas firn g -- weggefallen ist.
Die Zahl der W e l t v c r b r e che n wurde vermehrt, indem entsprechend den Bescklüfseit erster Lesung auch Angriffe gegen die deutsche Wehrmackt als Weltverbrechen bezeichnet wurden. Tie Frage, ob etwa auch der Landesverrat Weltverbrechen werden soll, wurde bis zur Beratung des Landesverrats zurückgestellt. Ver- breeben oder Vergehen gegen einen deutsckum Beamten sollen nur dann Weltverbrechen sein, wenn sie „während oder wegen der Ausübung seines Amtes" gegen ihn begangen wurden. In den Bestimmungen über 'A n s l a it d s v e r b r e ch e n Deutscher wurde eingeschaltet „der Angriff gegen die Staatsgewalt und die Frieaensstörilng". Beide Verbrechen sollen, ohne Rücksicht auf die betreffenden Landesgesetze, von einem* Deutschen im Ausland begangen, strafbar fein. Angefügt wurde eine Bestimmung, welche die .Verfolgung des Ausländers zuläßt, der int Ausland ein Verbrechen vder Vergehen gegen einen Deutschen oder einen deutschen Beamten (auch meint er nicht Deutscher und das Verbrechen oder Vergehen nicht wegen ober während der Ausübung seines Amtes begangen ist» verübt hat, vorausgesetzt, daß die Tat nach den am Tatort gültigen Gesetzen strafbar ist. In den Bestimmungen über die „Verantwortlichkeit von Parla- nt eutsmitgliedern" wurde das Wort „strafrechtliche" gestrichen, um klarMstelleit, daß auch disziplinäre Verfolgung aus- geschlossctt sein soll.
Am Schlüsse der Beratung des ersten Abschnittes einigte sich der Ausschuß iiod} dahin, daß die Vorschristen des 'Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuck^ grundsätzlich auch für die strafrechtlichen Nebengesctze maßgebend seien, vorbehaltlich einzelner Abweichungen in einigen Nebengesetzen, z. B. auf dem Gebiete des Zoll , Steuer- oder Gewerbftrafrechts. tEs ergab sich ferner Ein- verstäitdnis, daß die Laitdesgesetzgebung twn'den Bestimmungen der Paragraphen 1, 2, 3, 9, 10, 11, nicht abweichen dürfe, während die Frage nach der Bedeutung der Paragraphen 3 bis 7 für das Landesrecht hem1 Ausschuß für das Cinführungsgesetz Mr
Prüfung Vorbehalten Meißen soll. Bon weiteren wichtigen Beschlüssen ist hervorMheben: die Regelung der Bestrafung von Kommissionsdclikten durch Uttterlassnng, eine neue Begriffsbestimmung des Vorsatzes, ferner Beschlüsse über „Fahrlässigkeit", „Rechtsirrturrt", „Eifolgshaftung" usw. Bei der Berücksichtigung mangelnder objektiver Rechtswidrigkeit wurde vor Notwehr und Notstand (Nothilsej eine allgemeine Bestimmung des Inhalts eingeschoben, das nicht strafbar ist, eine Handlung, deren Rechts- Widrigkeit durch das öffentliche oder bürgerliche Recht ausgeschlossen ist.
Vie Nieder-Modauer Geuossenschafiskrise.
bs. Darmstadt, 25. April.
Der erste Zeuge in der heutigen Sitzung, ein Kaufmann Barthmaun aus Frankfurt a. M., kann nur unwesentliche Be- kundungen machen. Er war früher Buchhalter der V. V. G., Weitz aber von deren geschäftlichen Transaktionen nichts.
Als zweiter Zeuge wird der Kaufmann Geiger aus Berlin vernommen. Er war von 1908 bis 1910 Vorstandsmitglied der Landw. Kreditbank, die sich zu seiner Zeit in Schwierigkeiten befand. Die Wechsetgeschäste kennt der Zeuge nicht gencrit Ebenso weiß er über die Gründe, die die Kredickank veranlaßten, für Isaak einzutreten, feine Auskunft zu geben. Die Vernehmung des Zeugen wendet sich in der Hauptsache banktechnischen Fragen zu. Den „inneren Wert" der Pfandbriese, von denen häufig gesprochen wurde, hat der Zeuge nicht so hock veranschlagt wie der Zeuge Dr. Struck. Der Zeuge sagt weiter aus, daß die Grundsätze, nach denen Ihrig die Bilanzen zog und die Sanierungen vornahm, recht „dehnbare" seien. Mit dem ganzen Pfand- bricfgeschäst hat sich der Zeuge nicht einverstanden erklären können. Zu einer Wiedergewinnung des entschwundenen Kredits hätte es galt; anderer Mittel bedurft. Heber die Gründung der V. V. G. befragt, sagt der Zeuge aus, daß der Gedanke an sich recht gut! gewesen sei. Nur die Durchführung war mangelhaft. Ebenso sei auch die Liegenschgftsgesellschaft, die von her V. V. G. errichtet wurde, nur dazu bestimmt gewesen, zweifelhafte Objekte ab- zustvßcn Im Jahre 1909 hat der Zeuge durch Abschreibungen einen Verlust bei der Landw. Kreditbank von etwa 1,5 bis 2 Millionen Mark festgestellt, die er auch in der Bilanz ausgenommen wisseit wollte. Er traf aber dabei auf den Widerstand Jhrigs. Da der Zeuge aber eine andere Bilanz nicht vertreten wollte, nahm er feine Entlassung. Zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten Ihrig kommt es wegen dieser Entlassung zu einer Auseinander» ekung, da Ihrig über diese Entlassung anderer Meinung ist. Heber den Zeugen Struck urteilt der Zeuge Geiger, daß Struck vollständig in Händen Jhrigs gewesen sei. Ihrig sei überhonvt der Spiritus rechn' alter Dinge gewesen. Selbst der Anssichtsrat wagte nicht, ihm zu widersprechen. Interessant ist auch,' daß der Zeuge sich über vorhandene^ bayerische Wertpapiere eine neue Schätzung besorgte,, und daß sich dabei herausftellte, daß diese Papiere etwa mm 2,5 Millionen Mark geringer zu bewerten seien, als sie in die Bilanz eingetragen waren.
Der Staatsanwalt regt an, den Zeugen auch als Sachverständigen zu vereidigen, da int Verlause der Vernehmung Fragen an ihn gerichtet wurden, die einem Sachverständigengutachten entsprächen. Die Verteidigung Jhrigs widerspricht dem. Das Gericht verkündet aber nach kurzer Beratung, daß der Zeuge doch als Sachverständiger zu vereidigen sei. Es werden dann noch der Form halber einige Fragen an den Zeugen gerichtet, die sich auf seine neue Würde beziehen.
Als letzter Zeuge wird der Rechtsanwalt Kleinscbmidt-ALfeld bemommen. Er macht im wesentlichen dieselben Aussagen wie der Zeuge Geiger: denn Rechtsanwalt Kleinschmidt war mit'
weiß er aber feine näheren Angaben zu machen.
Auch er wird
über den Zeugen Dr. Struck gehört.
Er bezeichnet ihn ebenfalls
Geiger eine Zeitlang gemeinsam als Vorstandsmitglied bei der Landw. Kreditbank tätig. Heber die einzelnen Transaktionen
als ein eit Mann, den Ihrig völlig in der Tasche hatte. Selbst wenn sich Struck einmal den Ansichten der beiden Zeugen cmschloß, vertrat er in den Generalversammlungen doch immer die Ansicht Jhrigs.
Die Sitzung schließt um 12 Hhr. Morgen, Samstag, keine Sitzung. Fortsetzung Montag, den 28. April.
Arrs Stadt nnd Land.
Gießen, 26. April 1813.
** O r d e n s a n gel e g eu h e i t en. Der König von Preußen hat den nachbenannten Offizieren usw. die Erlaubnis zur Aule-gung Her ihnen verliehenett nichtpreußischen Orden zu erteilen geruht, und zwar: des Brattnschweigischear Ordens Heinrichs oes Lölveu 1. Klasse dem Leutnant Ernst Heinrich Prinzen zu S t o l b e r g - R o ß l a im Garde-Dra- goner-Reginrent (1. Hess.) Nr. 23; des Komturkreuzes 1. Kl. des Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen dem Generalmajor v. Kraeivel, Kommandeur der 34. (Meckleub.) Jufanterie-Brigadc; des Ehrenkreuzes desselben Ordens hem Oberstleutnant z. D. v. Müller, Kommandanten von Schwerin; des Ritterkreuzes 1. Klasse desselben Ordens dem Hauptmann v. Kühle wein im Mecklenburgischen Grenahier-Reginteut Nr. 89; des Ritterkreuzes,' 2. Klcpse desselben Ordens den Oberleuttiants Hans Freiherrn v. S t e n g l i u , v. Kü hte w ein, Baron v. F i r ck s, v. G r u b- e n und v. P e t e r s d o r f f - E a m p e n, den Leutnants Ernst v. Bülow und Ulrich Freiherrn v. St eng-- liu, sämtlich in demselben Regiment, solvie dem Oberleutnant Freiherrn v. Wolzogen und Neuhaus imk Mecklenburgischen Feldcrrt.-Regt. Nr. 60: des demselben Okden zugehörigen Silbernen Kreuzes dem Obermusik- meister Frommanu im Mecklenburgischen Grenadier- Regiment Nr. 89 und dem Obermusikmeister Roes eck ö im Mecklenburgischen Feldart.-Regt. Nr. 60; des Hessischen Allgemeinen Ehrenzeichens an eine Reihe von Hnterosfi- zieren der Garnison Schiverin.
** O b e r h e s s i s ch e r K u n st v e r e i n. Hm den Wünschen vieler KMustfrcunhe nachzulömmen, ist es gelungen^ daß sämtliche Sammlungen noch fünf Tage ausgestellt bleiben. Vom 2. Mai ab bleibt die Ausstellung einige Tage geschlossen. Hierauf gelangen Werke von Professor Kamp mann, Prof. E. Liebermann und anderen namhaften Mnstlern zur Ausstellung.
** Die Frostschäden der letzten starken Nachtfröste lassen sich jetzt einigermaßen übersehen. Dabei ergibt sich die traurige Wahrnehmung, daß sic schlimmer sind, als man befürchtet hatte. Die ineistcu früljxnt und mittelfrühen Birnen haben stark gelitten. Die Bäume blülien zwar schneeweiß, aber die Bluten sind bis auf einen ganz geringen Prozentsatz innen schwarz. Auch die Acpfel- blute ist Aum größten Teil in der Knospe erfroren. Der reiche Blütensegen, der sich bei dem warmen Frühjahrs« n»ettcr zu entfalten beginnt, ist ein Trugbild. Äe Staubt* fäden und Griffel der Blüten sind erfroren. Von frühen


