Nr. |6Z
v. Hombergk.
PP.
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In der Ersten Kammer bildete der Antrag bei dem zuständigen Ausschuß glcich-salls den Gegenstand einer eingehenden Erörterung, die zu wesentlich anderen Entschlüssen führte. Tiefer Ausschuß, vermochte sich nicht der bei der Begründung des Grundsatz.es zu Punkt 1 bekundeten Auffassung anzuschließen, wonach die Ver tretung eines gesunden, egoistischen Standpunktes weniger schädlich, als eine allzu ängstliche Rücksichtnahme sei. Es brauchen ja nur einmal die Hessen benachbarten Bundesstaaten, besonders das große Preußen, den gleichen Grundsatz aufzustellen und -ur- strengen Durchführung bringen hu lassen, wie es im ersten Teil des Antrags der hessischen Regierung angesonnen wurde. Wie schlimm würde es — so betonte der Ausschußrefcrent Geh. Kommerzierrrat Dr. Gail-Gießen — alsdann um die hessische Industrie bestellt sein, wenn sie künftig bei öffentlichen Lieferungen in Preußen so gut wie ausgeschlossen irnd in der Hauptsache auf das Großhcr.-ogtum Hessen angewiesen sein würde? Tic Regierung habe daher nach Ansicht des Ausschusses mit vollem Recht auf das Bedenkliche eines allzuscharscn Betonens der ausschließlichen Beschäftigung des heimischen Gewerbes bei öffentlichen Vergebungen hiugcwiesen. Rach der Meinung des Ausschusses sollte cs als etwas ganz Selbstverständliches angesehen werden, das; eine Regierung, ohne das sie hierzu noch ausdrücklich verpflichtet zu werben braucht, die schon im Staatsinteresse gebotene Rücksicht auf das heimische Gewerbe nehmen wird. Es sei das auch schon in dem Regierungscrlaß über das Verdingungswcsen vom Jahre 1893 in hinreichender Weise geschehen, indem darin ausdrücklich bestimmt wurde: „Bei der Vergebung von Bauarbeiten sind im Falle gleichwertiger Angebote in der Regel die am Ort der Ausführung oder in der Nähe desselben wohnenden Gewerbetreibenden vorzugsweise zu berücksichtigen." Dieser Erlaß ist mich im Jähre 1895 den untergeordneten Behörden im Interesse des kleinen und ortsansässigen Gewerbes nochmals ausdrücklich ein geschärft worden.
Bezüglich des im Punkt 2 des Antrags aufgestellten Grundsatzes wurde vom Ausschuß ausgeführt, daß die Zweite Kammer erst vor zwei Jähren einen glcick)cn Antrag abgelehnt habe, weil sie damals der Ansicht war, daß die ausschließliche Bevorzugung solcher Meister, welche mit ihren Arbeitern Tarifverträge abgeschlossen haben, zu Einseitigkeiten und Härten führen könnte. Der Geltungsbereich der Tarifverträge, deren Bedeutung durchaus nicht verkannt werden solle, habe seit dieser Zeit zweifellos eine weitere Ausdehnung erfahren. Aber so tiefe Wurzel habe der Tarisgedanke doch noch nicht geschlagen, daß schon jetzt der Zeitpunkt zur Aufstellung und strengen Durchführung eines solchen Grundsatzes gekommen sei. Durch Einschaltung der Worte: „Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse" sei wohl dem Antrag viel von seiner Schärfe genommen worden: immerhin aber müsse
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kl- Die neueste Entfettungskur. Es lebt in Paris eine Lckauimelenn, deren Körper, obgleich die Künstlerin ähr Name wird nicht genannt) längst nicht mehr zu beit jungen gehört, dennoch sich erstaunlich schlank und gescknneidig erhält. Wie sie das Wunder zustande bringt, danach ist oft geforscht worden, aber es blieb ut den Schleier des Geheimnisses gehüllt. Jetzt ist nun, amchernend «durch eine Indiskretion einer. Kammerzofe, dieses Schlankheitsrezept bekannt geworden. Jeden Morgen läßt oie Schauspielerin nämlich ein paar Bogen Papier an ibr Bett bringen: sie zerreißt es in kleine Stückchen, dann wird cs über das ganze Zimmer ver;treut, und nun beginnt die Entfettungskur: die Dame hebt nämlich mit größter Geschwindigkeit alle Papicr- stückchen auf! Das dauert eine reichliche halbe Stunde, während der sie angestrengt tätig ist und alle Muskeln nnb Gelenke ihres Körpers durcharbeitet. Worauf eine Frauenphantasie nicht alles verfallt, wenn es gilt, des Leibes wonnige Schlankheit zu erhalten! Aber diese „Schnitzeljagd" kann sicherlich ifrre guten lenste tun, und vielleicht findet das Verfahren Nachahmerinnen.
Samstag, 19. Juli 1915
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schea Universitäls - Buch- und Steindnickerei.
R. Lange, Gießen.
widmen! Nicht die Pflichten gegen Mann und Kinder, sondern das Vergnügen, die Geselligkeit, der Dilettantismus könnten im Frauenleben eine Einschränkung erfahren! Wieviel Zeit und Kraft wurden dann für ernstere Arbeit frei!
Die Frauenbewegung will den zum Teil so verheerendes folgen der heutigen drangvollen Wirtschaftslage entgegenwirFen, lic will für die Ueberwachung und Erziehung der Kinder sorgen, die der elterlichen Obhut entbehren. Und sie wendet sich an die Frauen der gebildeten und wohlhabenden Stände mit folgender Mahnung:
,Jhr die^ihr freie Zeit habt: ihr, unter denen so viele sich bewußt oder unbewußt, nach einem ernsten Lebensinhalt sehnen ihr wlltet eure Muße eure Bildung, eure Unabhängigkeit einh icfrcn, um das Los der grauen und Kinder der arbeitenden Klassen zu erleichtern. Wieviel Menschenleid könnte mit einem Schlage gefunden wenn alle Frauen sich freudig zum gemeinsamen Werke vereinigten!
^-Aohl hat die Frauenbewegung in jedem Stande, in jeder Geiellfchastsklaiie em etwas anderes Ansehen: sind ihre
Siele im einzelnen verschieden, aber in Wahrheit ist die Frauenbewegung doch überall in allen Schichten dieselbe: sic will das weibliche Gefchlecht für das Leben und seine ^d^ungen wahrhaft erziehen. Sie will unverbrauchte grauen kraft heben, die vielmch verkümmert. Unsere io tief erregte, durch mannigfache Umwälzungen erschütterte Zeit verlangt nach Frauenhilfe, nach Frauenscharfblick- wie die Familie, io braucht auch die Menschheit den Vater und die Mutter!
auch bei der Durchführung dieses Grundsatzes der bestimmten Erwartung Andruck verliehen ioerben, daß in jedem einzelnen Falle die örtlichen Verhältnisse genau geprüft und entsprechende Bcrück- Uchtigung finden werden. Nacktem jedoch die Regierung, wie aus ihrer Antwort auf den betreffenden Antrag zu erfahren, bereits in dem Ausschreiben des Staatsministeriums vom -4. 'Februar 1911 Bestimmungen in obigem Sinne erlassen habe, Wi nach Ansicht des Ausschusses der zweite Teil des Antrages gegenstandslos geworden.
Dem endlich im dritten Teil des Antrags ausgestellten Grundlatz, wonach der Mindestfordernde keinerlei Anspruch auf den Zuichlag habe, könnte wohl zugestimmt werden. Es sei jedoch in dem Bericht des Ausfclmfses der Zweiten Kammer ausdrücklich bemerkt worden, daß sich die Bestimmungen des von der Regierung angezogenen Erlasses über das Verdingungswesen dem Sinne nach vollständig mit diesem dritten Absatz decken. Darnach sei auch dieser Teil des Antrags gegenstandslos geworden. Da sich auch die Regierung noch des weiteren bereit erklärte, bei sich darbietender Gelegenheit die ausführenden Organe auf die hier in Betracht kommenden Bestimmungen des Erlasses über das Vcrdingungs- wc,en aufmerksam zu machen, so beschloß die Erste Kammer dem Antrag ihres Ausschusses gemäß, dem Beschluß der Zweiten Kammer nicht beizutreten und den Antrag durch die Bestimmungen des Erlasses vom 16. Juni 1893 über das Verdingungs- Wesen und den Nachtrag hierzu vom 24. Februar 1911 als gegenstandslos für erledigt zu erklären.
Da somit ein übereinstimmender Beschluß über diese Frage in den beiden Scändekammern nicht vorlicgt, ist die Regierung auch nichtin der Lage gewesen, dem Antrag Dr. Zuckmaver und Genauen Folge zu geben. Die parlamentarischen Verhandlungen darüber werden aber mit den angeführten Regierungserklärungen und Erläuterungen jedenfalls das Gute haben, daß die in Betracht kommenden behördlichm Organe genau über die Anschauung in den. maßgebenden Kreisen unterrichtet sind und im Interesse des hesstschen Gewerbestandes aufs neue an die genaue Einhaltung der dafür bereits vorhandenen Bestimmungen ermahnt wurden.
Gleichzeitig hob das Ministerium eine au das Kreisamt zu Heppenh.nm gerichtete Verfügung vorn Jahre 1896 auf, derzufilge bic dortigen Reallehrer vorn Feucrwehrdicnst befreit waren. Dabei tPirb-Qt>Cr besonders betont, daß andere Beamtenkategorien durch *
Die Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen.
einer anbermcitigen Regelung bcs behördlichen ^?nvmrsswnswesens int allgemeinen unb bic Vergebung von öß'ent- lichen.Arbeiten unb Lieferungen im befonberen, ist im letzten Jahr- ^bnt mit seinen schweren wirtschaftlichen Kämpfen schon häufig Gegenstand eingebenber Erörtern üg en in ben Parlamenten sowohl, wie in den Vertretungen der fachlichen Interessentenkreise gewesen.
..^at auch in ber verflossenen Frühjahrstagung ber beiden .Hessischen Ständekammern wieder eine hervorragende Rolle gespielt und zwar infolge des bekannten Antrags Dr. Zuckmayer unb Genossen, der an dje Regierung das Ersuchen gerichtet wissen wollte, daß bei der Vergebung von öffentlichen Arbeiten und Lieferungen 1. die hessischen Steuerzahler in erster Linie zu kw- rücksichtigcn sind, 2. bei im übrigen gleichen Verhältnissen diejenigen Arbeitgeber bevorzugt werden, welche mit ihren Arbeitern Tarifverträge abgeschlossen haben, und 3. nicht vorzugsweise dem Mindestsordernden die Arbeit ober Lieferung übertragen wird.
Es wird von Interesse sein, jetzt in der stillen 'parlamentslosen Sommerszeit auf die Stellungnahme unserer gesetzgebenden Faktoren zu diesen Antrag etwas näher cinzugchen. In der Zweiten Kammer hatte der zuständige Ausschuß die Annahme dieses Antrags empsohlcn und die Ergänzung hinzugefügt, baß bei ber Durchführung des Grundsatzes 2 auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen sei. Dadurch sollte verhütet werden, daß kleine Meister, besonders solche auf dem platten Lande, wo der Tarifgedanke noch wenig verbreitet ist, bei ber Vergebung von öffentlichen Arbeiten und Lieferungen nicht ausgeschlossen i-terben. Die Zweite Kammer nahm ben Antrag mit Dem Zusatz des Ausschusses einstimmig an.
Air» Statt uitft Cant«
Gießen, 19. Juli 1913. vottsschullchrcr und Fcucrlöfchdicnst.
Wir lesen im „Schulboten für Hessen":
Kürzlich ist von dem Ministerium des Innern die Frage des Feuer lo , chdienstes d c r V o l ks s chu l l e h r e r g e n e r e l l entlchicden worden. Ehe wir nun den betreffenden Entscheid hier bringen, lassen wir den Verlaus der Angelegenlmt, wie er lich durch das Gesuch dreier Oppenheimer Lehrer entwickelte, erst folgen. '
Vor ungefähr vier Jahren wurden, was vordem nicht üblich I war, alle Beamten in Oppenheim ohne Unterschied der frei» I willigen Feuerwehr zugeteilt. Bald darauf wandten sich die ' Oberlehrer der dortigen Realschule an das Ministerium mit der Bitte um Befreiung von dieser Verpflichtting. Dem Gesuch wurde entlprochcn. Im vergangenen Jahre nun, am 17. August 1912, sichteten die Lehrer Z., W. und R. an der Oppenheimer Volks- ichulc eine ähnliche Eingabe an die KreiSschulkorninission. Darin wiesen sie auf die Befreiung sämtlicher Lekwer des Kreises WormS und die Befreiung der Oppenheimer Oberlehrer hin. Die Kreisschulsommission beschloß am 11. Dezember 1912, die Lehrer ber Stadt Oppenheim als durch öffentlidpc Berusspflicht verhindert an ber Teilnahme ber Pflichtfeuerwehr zu erklären. Sie ging dabei von der Erwägung aus, daß cs in der Stadt Oppenheim an- gezeigt erscheine, bei einem Brande ben Unterricht nicht zu schließen. Bei einem Branbe außerhalb ber Schul,zeit steh? aber ber Teilnahme ber Lehrer an ben Löscharbeiten bas öffentlich Interesse daran entgegen, baß ber Lehrer mit frischen Kräften zum Unterricht komme. Aus Grund des § 11 der Landesfeucrwehrlöschordnung wurde bic Befreiung erklärt.
In der Generalversammlung der sreiwilligcn Feuerwehr Oppenheim protestierte bereit Kommandant gegen diese Befreiung, ^uch in der Presse fand dieser Protest, der zwei Jahre vorher bei der Befreiung ber Oberlehrer ausgeblichen war, seinen Ans- bruck.
Tie Bürgermeisterei unb bas Kommando der freiwilligen Feuerwehr erhoben sobann bei dem Ministerium des Innern Beschwerde gegen obengenannten Beschluß ber Oppenheimer Kreisschulkommission vom 11. Dezember 1912. Darauf entschied das Ministerium des Innern unterm 27. Mai wie folgt:
„Die Beschwerde der Bürgermeisterei Oppenheim und des Kommandos der freiwilligen Feuerwehr Oppenheim gegen den Beschluß der Kreisschulkommission, der die Befreiung der drei obengenannten Lehrer von der Verpflichtung zu Dienstleistungen bei der Oppenheimer Feuerwehr verfügt, erklären wir für be- gründet. Die drei Lehrer Zahn, Weber und Reinheimer in Oppenheim können als allgemein durch öffentliche Berufspflicht an dem Eintritt in die Hilfsmannschast der freiwilligen Feuer-- wehr verhindert nicht angesehen werden.
Persönliche oder örtliche Verhältnisse, bic unter Umständen die Befreiung eines Lehrers von der Teilnahme an ber Feuerwehr wünschenswert erscheinen lassen können, wie z. B. bic Unterstellung des Lehrers unter einen ihm übelwollenden ober sonst 11 ungeeigneten Abteilungsführer, liegen im Fragefall nicht vor. Die drei Lehrer sind zur Ordnungsmannschaft eingeteilt: ihre Heranziehung zu Hebungen findet, eine alljährliche Jnsttuktions- 1 stunde abgerechnet, nicht statt. Es erscheint hiernach auch bis auf ij weiteres die Gewähr dafür geboten, daß die genannten Lehrer nickt etwa durch ihre Teilnahme an ben öffentlich — auch in Gegenwart bei- Schuljugend — ftottfinbenben Exerzitien der Feuerwehr Einbuße an ihrer Autorität den Sckstilern gegenüber erleiden. Cper von der Kreissck/ulkoinmission angeführte Grund, das öffentlich.' Interesse verlange, daß der Lehrer nach einem Brande mit i frischen Kräften zum Unterricht komme, ist nicht durchschlagend- »\ ein wett stärkeres Interesse hat die Oeffeittlichleit an der ener- gifdicn Bekämpfung eines ausgebrochenen Brandes. Bei einem Brande während oer Unterrichtszeit gelten die Lehrer stets als entschuldigt.
Die Bürgermeisterei Oppenheim, das Koinmando ber frei- . willigen Feuerwehr unb die drei Lehrer Zahn, Weber und Reinheimer sind hiernach zu bedeuten.
Verdächtigungen des deutschen tzandeis in Japan.
Der deutsche Handel mit Japan entwickelt sich in erfreulicher Weise. Die deutsche Emfuhir nach Japan stieg feit dem Jahr 1909 bis 1911 von 77 auf 112 Millionen. Die japanische Ausfuhr nach Deutschland hatte in den gleichen Jahren eine Steigerung von 29 auf 37 Millionen 5u verzeichnen. Nach der japanischen Handclsstatistik beträgt die Einfuhr aus Deutschland 11 Proz. der japanischen Gesamteinfuhr und die Ausfuhr nach Deutschland 2,6 Proz. der Gesamtausfuhr Japans. Trotzdem sind, wie die Mitteilungen des Vereins für hast Deutschtum im Ausland melden, andauernd in allen .Kreisen des japanischen Handels, welche englischen und französisch'n Einflüssen zugänglich sind, Bestrebungen im Gknige, die Ausbreitung unseres Handels zu verhindern. Diese Versuche treten auch van maßgebenden Persönlichkeiten bei offiziellen Anlässen in die Erscheinung. So hielt kürzlich in der „Japanischen Wirtschaftlichen Vereinigung", an deren Tagung angesehene Männer der Finanzwelt, des Handels und auch der Regierung teilnahmen, der Präsident einer neuen Französisch-Japanischen Bank in Tokio eine Rede, in der er der deutschen Industrie den Vor Wurf machte, daß sie japa Nische Handelsarkitelnachahme und mit diesen Imitationen den japanischen Erzeugnissen auf fremden Märkten einen starken Wettbewerb bereite. Der Präsident betonte dabei ganz besonders die guten Beziehungen zwischen England und Japan in wirtschaftlicher Beziehung und die sich vortrefflich entwickelnden Handelsbeziehungen Japans zu Frankreich. Dagegen wäre das Verhältnis zu Deutschland nach wie vor höchst unerfreulich!
Den oben erwähnten Tatsachen gegenüber richten sich solche Verdächtigungen von selbst, denn es ist wirklich nicht einzusehen, worauf sich die Behauptungen der Herren Präsidenten gründen sollten.
Klassen mehr Gelegenheit zur Erwerbung hauswirtschaftlicher Kenntnisse zu schaffen. Die Mutter, die vielleicht in der Fabrik arbeitet, kann das Mädchen natürlich nicht unterweisen, nicht an Ordnung an Sparsamkeit gewöhnen: vollständig unerzogen tritt cs in die Ehe, und bic verderblichen Folgen bleiben nicht aus. Alle Besserung der Arbeitslöhne fann unserem Volke nicht zu Wohlstand und Gesundheit verhelfen, wenn die wirtschaftliche Tüchtigkeit seiner Frauen nicht auch voran schreitet. Die Frauenbewegung ist weit davon entfernt, alle Mädchen auf Gpmnasicn "^^.Uchversiläten schicken zu wollen: sic erblickt vielmehr in der Tätigkeit als Frau und Mutter den eigentlichsten und schönsten Berus des Weibes.
Unweiblich erscheint die Gepflogenheit zahlreicher Töchter aus den gebildeten Ständen, ihre Tage in halbem Müßiggänge zu vergeuden, dem Toilettcnluxus, dem Vergnügen unendliche Opfer an Zeit und Geld zu bringen, dilettantische .Kunstfertigkeiten, die ebenw überflüssig wie kostspielig sind, als „Arbeiten" auszugeben, -venn die echte Frau hat eine große unermüdliche Kraft zu nützlicher Arbeit, sie hat ein Bedürfnis nach wirklichen ernsten Pflichten, sie will wissen, wofür sic auf der Welt i st.
Unweiblich findet es die Frauenbewegung, wenn glückliche, versorgte Frauen ihr Herz verschließen gegen die Not der Millionen, die sich ihr Brot selbst erwerben müssen. „Helft uns bessere Ar- beits- und Erwcrbsverhältnisse für Frauen schaffen, vor allem dadurch, daß wir ihnen Gelegenheit zu gründlicher Ausbildung für ihre Berufe bieten, es 'fehlt daran ja überall'" Auf diese Bitten wird uns — wie oft! — mit kühler Ablehnung erwidert' Oh! mich berührt das nickt! mir geht cs, Gott sei Dank, gut' Ich habe nichts zu klagen."
_ Die echte Frau, die selbst tüchtig ist, möchte es dahin bringen, bau jeber nck selbst Hilst und aus eigner Kraft und Tüchtigkeit; feinen Platz im Leben behauptet. Die Gegner der Frauenbewegung meinen, unjere Bestrebungen würden die schon so große Eh-sckeü der Manner noch vermehren. T a s i st f a l s ch! D i e F r a u e n- ? r91' ” n — i rb bi c Eheschließung ganz wesent -
t i ch begünstigen, indem sic es dem Manne ermöglicht, auch eine mittellose ö'rau zu heiraten. Arbeit, Erwerb ber Frau ist ebcnioviel wert,, wie ein mitgebrachtes Vermögen. Tas sieht man daran, dar int eigentlichen Volke, in den arbeitenden unb erwerbenden standen fast alle Frauen heiraten, fast alle Männer eine Familie grüichen. Beide Ehegatten arbeiten unb erwerben mer gemeinsam. Wird nicht jeder Dcmünftige Mann ebenso gern eine ilcirtgc, erwerbsrähige Frau heim führen als eine wohlhabende,
o)Cnm?5cSt Feldes und ber Arbeit nie zu schätzen gelernt P ,, • Y Manche werden hier einwcnden: „Die verheiratete Frau soll aber nicht erwerben, sie soll sich ihrem Hause, ihren Kudern
Frauett-rrnndscha«.
Zur 27. Tagung
des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins.
Die hiesige Ortsgruppe ßes Frauenvereins schreibt uns:
Der Allgemeine Deutsche Frauenvercin stellt in einem Flugblatt, wclck-es der Verein für Fvaueninterefsen in München oer faßte, klar dar, was die ^Frauenbewegung will, cs sollen hier die Hauptsachen aus dem Blatte erwähnt werden für diejenigen, die sich für die Frage schon interessieren unb für solche, die der Bewegung näher treten möchten.
Man sollte damit beginnen, nachtzuweisen, wie ungerecht die hiindertsachen Vorurteile sind, die ihr entgegengebracht werden. Man sollte zuerst an alle denkenden Frauen und Männer die Bitte richten: „Lernt unsere Bewegung doch einmal kennen! schaut sie an, wie sie wirklich ist! und stimmt nicht gedankenlos ein in das Gerede, die Frauenbewegung untergrabe das Familienleben, sie entziehe die Frau ihren natürlichen Pflichten, sie mache un- weiblick, bereite dem Manne eine verderbliche Konkurrenz auf allen Erwerbsgebieten und dergl."
Nichts von alledem ist richtig.
Die Frauenbewegung will das Beste des weiblichen Geschlechtes und damit das Beste der Familie, und sie will es unf eine vernünftige Weise. Die Frauenbewegung will die Frau ihren natürlichen Pflichten keineswegs entziehen. Im Gegenteil, sic will die Frauen lehren, es mit diesen natürlichen Pflichten, mit der Ausübung ihres Berufes als Hausfrau und Mutter ernster zu nehmen, als es jetzt vielfach geschieht. An die schwierigste aller Aufgaben, an die Erziehung der Heranwachsenden (Generation, an bic erste grundlegende Bildung junger Menschensecken wird durchschnittlich mir größerem Leichtsinn herangetreten, als an irgend ein anderes Werk. Es ist die einstimmige Klage aller gewifsenhasten Lehrer und Lehrerinnen: hätten wir doch mehr wahrhaft gebildete, denkende Mütter, die uns beim Erziehungswerk unterstützten!
Solche denkende Mütter, denkende Hausfrauen, möchte die Frauenbewegung schaffen. Sie erblickt in der Gedankenlosigkeit, in der OberslächlickMk, in der Unwissenheit der Frau die schlimmsten Gefahren des Familienlebens.
Im Erwerbsleben wird heute das Zehnfackie an Arbeit geleistet ! Mit diesen Ansprüchen aber muß die körperliche Ernährung, die häusliche Pflege gleichen Schritt halten. Nur eine gesund erzogene Menschheit mit vernünftigen Lebensgewohnhettcn wird die erforderliche Nervenkraft ohne Ueberanftrcngung aufbringen. Welche Aufgabe für die Hausfrauen aller Stände! Wie notwendig erscheint es namentlich, den Töchtern ber arbeitenden
Zweites Blatt 163. Jahrgang
Er,ch-inl KßNchmitAuSnahn-.- d°s S-nnIagS. *
wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- — V
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35-jährig.Jubiläums- und Preis-Schiessen des
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Wir eröffnen Montaa 21. Juli 1913, abend; Qi/, Uhr in unserem Vereins zimmer im Poitkeller am
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