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ick und die
Here
auf
den Schlachtfeldern von Killm-
Kehlheim,
Der Niemer Ritnalmordprozetz
Gravelotte,
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In dem Aufsatz der Deutschen Tageszeitung vom 1. Oktober
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Friedrichs- von Stutt-
Kilometer.
Lauf 5: Anfang
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Saus.
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epbon 344
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Dre „eigener Zamilienblätter" werden dem »Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisbtett für den Kreis Siehrn" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
A'as Urteil lautete lvcgcn fortgesetzten schweren Ungehorsams in Verbindung mit Preisgabe militärischer Geheimnisse auf vier Wochen gelinden A r r e st.
MVtVlVlMW I kTVl IX mvvL Vkv I | V yiuuui. UlVIllll
Der Prä-1 sott tti) selbst dadurch beigetragen haben, daß, ich Herrn Unger gegen - ' über die Vorzüglichkeit seiner Schiffe rückhaltlos anerkannt habe.
Ernst-Moritz-Arndt-Tenkmal auf Kilometer.
Tauroggen, 5109 Läufer, 1021
Mittwoch, 15. Oktober s-jß
Rotationsdruck und Verlag der Brnhl'schen Universitäts - Bnch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Nollendorf. 820-5 Läufer, 635 Kilometer.
Lauf 6: Anfang an der Ruhmeshalle in 2518 Läufer, 502 Kilometer.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 51.
9tebaftion:e=gä)112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.
Rcichstagsabgeordnetcr und Kommandierender General.
Der fozialdcmotratifche Abg. Dr. Quarck (Frankfurt a. M.) hatte sich brieflich an den Kommandierenden General des 18. Armeekorps mit der Anfrage gewendet, wen er mit einer angeblich abfälligen Aeußcrung gemeint habe. Die Antwort des Generals lautete, daß er keine Beran-, lassung habe, darüber eine Auskunft zu erteilen: diese Antwort wurde auf Beschwerde des Abg. Quarck seitens des Kriegsmini st crs gebilligt.
Diesen in der Öffentlichkeit vielfach besprochenen Vorfall benutzt der bekannte Staatsrechtslehrer Geh. Rat Prof. Dr. Arndt in der „Deutschen Juristen-Zeitung", um sich über die Frage, ob Mitglieder gesetzgebender Körperschaf- len als solche außerhalb dieser Körperschaften Zivil- oder Militärbehörden zur Rechenschaft ziehen tonnten, vom Standpunlte der Verfassung zu äußern. Demnach beruhen die konstitutionellen Verfassungen, auch die des Deutschen Reiches und Preußens, auf dem Grundsätze der Gewaltcn- tcilung, d. h., daß im Interesse der individuellen Freiheit jede der drei Staatsgewalten in der Ausübung ihrer Machtbefugnisse begrenzt ist. Ties treffe selbst für die gesetzgebende zu, obwohl sie die höchste ist, insoweit, als sie nur tätig sein darf, wenn die vollziehende sie beruft, und auf- hören müsse, tätig zu sein, wenn die vollziehende sie schließt.
politifd?c Lage-schau.
$cr Ausschuß zur Vorbereitung eines neuen Strafgesetzbuches 27- September seine Tätigkeit beendet. Aus den Er- gevnissen der letzten Beratungen des Ausschusses teilt jetzt oer „Retchsanzeiger" noch eine Reihe von Einzelheiten mit, von denen besonders die Beschlüsse über Beleidigungen c} k-u-n9 fremder Geheimnisse die Oessentlichkeu lebhaft interessieren dürften. Neber die Beleidigung wird gesagt:
der A ^nTttr*11 bei der Beleidigung das Höchstmaß
’ Vrf ) ac“ ' endMark festgesetzt und für be- anaedrobt Gefängnis bis zu drei Jahren
angedrohr Bei der Verleumdung soll die Strafe Gefängnis ft rin hon UiS At C-C1 n. 0 m MoNat betragen; bei mildernden ilm- iehnfm.ipns wQnr°n'5 H 5U 3,vci Jahren oder Geldstrafe bis zu nettnn ft5U9-a,,cn--~ 3n bcr Vorschrift über die Wahr-
Lesuna" be^Äl!?,!^ nteres,en sind die sachlichen Ergebnisse erster Äenke^nn^^?"lten. Jnsbeiondere |oll es dabei verbleiben, daß Xn Sr? rUk Wahrnehmung berechtigter ösfentlicher Inter-
6anMttotontit24:C 6 U"9 fremder Geheimnisse
•i|t i)cr Tatbestand des sogenannten Jndis- °s"dorweit umgrenzt. Der Strafdrohung soll unter- lallen, wer vorsätzlich über Angelegenheiten des häus- ^?ou^/r Familienlebens eines anderen, die das o !.len.111 c I n teresse nicht berühren, eine ehren - UrAfV?/ öffentlich behauptet oder mitteilt. Tie
rQUJ Äangms bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu eintausend Mark herabgesetzt worden. Eine Beweisauf- “V1?10 Wahrheit der Behauptung oder Mittei- u.nJ ,oIl '' b e r h a u p t nicht, also auch nicht aus V e r - on d e s Beleidig ten, sta ttfinden. Im übrigen soll Die Vorschrift nur zur Anweilduug gelangen, wenn ein Strafantrag gestellt wird, der sich auf das Verlangen einer Bc- Kratung gerade wegen dieses Vergehens beschränkt. Wird ein solcher
-Zr0?? Sntellt, so ist ein Strafantrag wegen Beleidigung au?-= geschlossen. 9
In der Vorschrift über Verletzung von Privat- g e h c i m n i s s e n hat der Ausschuß zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Preisgabe eines Berufsgeheimnisses straflos zu lassen sei. Er hat diese insbesondere für den Aerztestand bedeutsame Frage die un geltenden Rechte bestritten ist, dahin klarge- stellt, daß die Offenbarung eines Berufsgeheimnisses nicht rechtswidrig ist, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter privater oder öffentlicher Interessen erforderlich war und die sich gegenüberstehenden Interessen pflichtmäßig berücksichtigt sind.
Einen Rückblick über die Arbeiten des Ausschusses gibt die „Deutsche Juristenzeitung":
Die große Strafrechtskommission, die im Reichs-Justizamte tagte, hat nach 2^2jähriger Dauer ihre Arbeiten abge- Nachdem zunächst in einem 16 bändigen wissenschaftlichen VZerk dav Material zusammengetragen war, wurde unter Vorsitz des Trüberen preußischen Ministerialdirektors Dr. Lueas ein Vor- enttüurt aufgestellt, dem aus den Reihen namhafter Kriminalisten ein Gegenentwurf gegenübergestellt wurde: darauf setzte die Kritik ein, bis dann im April, 1911 diese große Kommission ihre Ar- belteu begann, .jener Zusammenstellung entnehmen wir, daß i n s - ow-t-JV1!1 2 § V.l e n a r j i tr u n g c n abgehalten wurden. Nach .iblchluß auch dreier Arbeiten wird nun eine neue Kommission zur Aufstellung des Entwurfes eines Einführungsgesetzes gebildet werden Die Veröfsentlichung des Entwurfes zum Straf- gesctzluich selbst kann noch nicht vorgenommen werden, da zunächst erläuternde Bemerkungen hierzu ausgearbeitet werden sollen, was geraume Zeit dauert. Um so dankenswerter ist es, daß eine systematische Verarbeitung der Beschlüsse im Verlage von Otto Lieb- mailii, Berlin W. 57, demnächst erscheinen soll. Wie sehr die Korn- Mllslou den Zeltverhältnissen noch in ihren letzten Sitzungen Rechnung getragen hat, sei nur an der Hand von zwei iiiteressanten Beschlüssen gezeigt. Wegen der bekannten Haussuchung bei Berliner A n lu ä [ t e n , die sich durch Bearbeitung von Examensarbeiten strafbar gemacht haben sollen, ist ein neuer § 24Öa eingefügt worden, wonach derjenige b e st r a f t wird, der bei einer Prüfung, die er bei einer Behörde zur Erlangung einer Anstellung, eines -Titels oder eines Berufs abzulegen hat, die Versicherung selbständiger Herstellung abgibt, während er sich die Arbeit von einem anderen hat anfertigen lassen. Gleiche Strafe trifft den Anfertiger, schwerere Strafe den, der solche Arbeiten geschäftsmäßig anfertigt oder sich öffentlich oder in Druckschriften zu ihrer Anfertigung anbietet. Die zweite Strafbestimmung ist zweifellos mit Bezug auf die ruchlosen Taten eingefügt worden, bei denen durch Spannen eines Seiles Automobilisten ums Leben kamen. Der § 250, Störung der Verkehrssicherheit auf Straßen, imirde einschneidend verändert Er soll den gesamten Straßenverkehr umfassen und besonders auch die Hindernisbereitung, z. B. Sperrung durch ein Seil, unter Strafe stellen. Erhöhte Strafe soll bei Todesfolge eintreten und auch der Versuch strafbar sein. Wie dermaleinst das neue Strafgesetzbuch beschaffen sein wird, vermag noch n-iemand zu übersehen. Soviel aber darf heute schon gesagt ivierben, daß die 'Kommission ein Werk vollendet hat, das einen Markstein bilden wird für die Reform des deutschen Strafgesetzbuches, wie auch für die Strafrechtsreform aller anderen Kulturstaaten.
Drittes Blatt (65. Jahrgang
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oderheffen
das 535
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Ev bestehe hiernach eine gesetzgebende Körperschaft als solcheI Die Zeugin Sacharowa will von der Sache nichts wissen. Nicht mehr, wenn sie geschlossen ist — weder der Reichstag Wahrscheinlich schwatzte Uljana Schachowskaia in der Trunkenheit noch das preuß. Abgeordnetenhaus noch das House of uou einem Knaben Holjnschni, sie kenne ihn nicht Holjnschni wurde CommonS. Schon hieraus ergebe sich, daß ein Mitglied nut S«4aroiua foiifronticrt. Er bestätigte, daß er dem Gespräch einer gesetzgebenden Körperschaft nur so lange als solches ?Cr 3eut1*'1 Schachowskaja beiwohnte. Sacharowa erzählte,
im Rechtssinne gelte, wie diese versammelt ist. Ein Mit- 5°%™’ $ n,ul schwarzem Bart den Knaben Juschtschinski in glied einer gesetzgebenden Körperschaft könne aufsertjalb b'C ^e9c^rem‘em
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fehlenden Eigenschaft anzuerkennen tung eines jüdischen Gebethauses in dem freistehenden Speise- oder ihm Rede und Antwort zu stehen. faale des im Hofe der Saizewschen Fabrik neuerrichteten $101011»
----—---------------- —Hauses bittet. Es erschien verdächtig, daß sich in dem neueröff- (Fiti neuer Aarnmalrer" Nrarek ceten Armenhause ein überflüssiger Speisesaal befinden sollte.
Vlil Iltua „OUllllVUljer -prvzey. Daher besichtigte der Generalgouverneur persönlich das Armen-
~ Berlin, 14. Okt. Haus. Hierbei stellte sich heraus, daß der Speisesaal eine regel-
Vor dem Kriegsgericht der Kommandantur Berlin sand heut: rec6.lc Synagoge war. Das Armenhaus wurde aus den Ein
eine Verhandlung statt, die ein N a ch s pi e l zu dem Prozeß bilder, kunften der Fabrik Saizew unterhalten. Der Generalgouver- der Ende Juli bzw. Ansang August gegen sieben Zeugoffiziere und st^ur lehiite das Gesuch ab,. Als der Zeuge den Zeugfeldwebel durchgeführt wurde, die unter der Anklage des Ver- des Saizewschen Grundstückes verließ, berichtete ihm rats militärischer Geheimnisse, der Bestechung und des llngehor- fin Polizeioffizier, daß in dem Hofe der Saizewschen Fabrik sams sich zu verantworten hatten ustd denen zur Last gelegt worden irommc Juden, Oettinger und Landau, gewohnt hätten. Aus die war, militärische Geheimnisse der Firma Krupp bezw. deren seiner- Frage des Verteidigers G r u s e n b e r g antwortet der Zeuge, zeitigen Berliner Vertreter Brandt ausgeliefert zu haben. An- cr könne nicht angeben, wann Oettinger unb Landau ins Ausland geklagt ivar der frühere Zeugfeldwebel bei der Artillerie-Prüfungs- abgereist seien. Der Zeuge Archimandrit Potschajewlaura An- Kommission. L i n d e, der inzwischen aus dem Heeresdienst ans- tonom, der früher im Ssaratower Kloster tätig war, berichtet ihm geschieden ist und eine Stellung als Bureaubeamter angenommen bekannte Fälle der Vergangenheit, wo Juden Kinder zu Tode ge- hat. — Den Vorsitz in der heutigen Verhandlung führte Major auält haben, und weist Urkunden über zwei derartige Mordfälle Magier, als Verhandlungsführer fungierte Kriegsgerichtsrat im 18. Jahrhundert vor. Die Vertreter der Zivilklä- Dr. Coerrens: die Anklage vertrat Kriegsgerichrsrat Dr. gerin beantragen, diese Urkunden dem gerichtlichen Protokoll Welt, ine Verteidigung lag in den Händen des Rechtsanwalts beizufügen. Der Staatsanwalt protestiert dagegen, lieber Bärnau (Berlin). das Verhalten der Juden Christen gegenüber befragt, erklärt der
Der Angeklagte soll während feiner Dienstzeit beim Artillerie- Zeuge Autonom, wenn sich die Erde auftäte, würde man viele Prüfungs-Ausschuß vom Oktober 1908 bis Februar 1910 mit dem nochen derer finden, die von Juden zu Tode gemar» seinerzeitigen Bureauchef Brandt in Verbindung gestanden haben, I i e r t worden seien.
und soll während dieser Zeit wiederholt vorsätzlich und rechtswidrig -
Schriften, deren Geheimhattimg im Interesse der Landesverteidi- ,
gung ersorderlich ist, teils dem Brandt überlassen, teils ihm von VIC (ttlD0tCm(W|C
"LL "ab^äiebe^ L jur völkerschlachtdenimals in Leipzig,
stritten, von Brandt irgendwelche Emschädigung erhalten zu lzaben. L e i p z i g, 13. Oktober.
— Bei der Vernehmung in der heutigen Verhandlung erklärte der Die Einweihung des Bölkerschlachtdenkmals wird auch Jngellagh, daß er zuerst die Rechnungsbelege und später die For-1 eine turnerische Veranstaltnria brinnen tnie fip in i(vrei" betungäjrttel bearbeirrt habe und auch die Anmerkungen über ben in bieder tSrofiatiiüMt n n,
Kostenpunkt gemacht habe - Auf Beiraaen des 5snriiRenheiT niht I - oiejer isrosjarligteit in ~cUt)(i)ianD noct) nicht ge- er zunächst an, daß es ihm bekannt sei, daß einzelne Vorgänger worden ist. sollen aus diesem festlichen Anlasse von ihm an Brandt Mitteilungen aus den Forderungszetteln und Eilbotenlaufe auv allen Teilen des Deutschen Reiches von den Bestcklbüchern gemachi haben. Ueber die Zeit, wann er selber vaterländisch denkwürdigen Plätzeii aus nach Leipzig voran Brandt solche Mitteilungen gelangen ließ, erklärte er, irgend- genommen werden Durch iusgcsamt 37 835 Läufer soll welche Llngaben nicht mehr machen zu können. Mit Brandt sei er durch die von Hand zu Hand sveitergegebenen Urkunden
weL r,.rn.rihreB°.sch°,kn°ch^ Ä die Versuche der Heeresverwaltung auf dem Laufenden halten R- - 9 ' I Deutschen Amerikas werden der
Geld habe er von Brandt niemals bekommen, sondern habe diesem dteser Gelegenheit dem Mutterlande ihre Sympathien be* lediglich aus Kameradschaftlichkeit eine Mitteilung gemacht; er 5^igen. In Nordamerika wird ein Eilbotenlauf von Wafhiwg- habe auch gar nicht gewußt, daß Brandt die Mitteilungen'nach ton über Philadelphia nach New York (200 Kilometer), Esten schickte, Tonst würde er ihm überhaupt nichts gesagt haben, in Südamerika von Santa Maria da Bocea de Monte in
Es wird nunmehr der frühere Vertreter Krupps in Berlin, Brasilien nach Porto Alegre gehen (400 .Kilometer). Diese Brandt vernommen. — Der Verhandlungsleiter macht ihn amerikanischen Botschaften werden dann auf einen Ozean- aufmerksam, das; endlich einmal reiner Tisch gemacht dampfer übernommen und von Lehe-Bremerhaven weiter zV wisse^ ob "ttwa^noch^andn?'^ p«f' nad) l^ni Bestimmungsorte befördert werden. Es werden
zier als Üebermittler von Nachrichten' an Brandt in 'Sctrarf)t Lnrn" h^nflen Dom 161 18‘ Oktober die folgenden Läufe
kommen können. — Brandt bestreitet ganz entt'chieden, jemals 'tattsinoen: von Ofnzreren irgend eine Mitteilung erhalten zu haben, ebenso Lauf 1: Dieser Lauf übernimmt die Urkunden aus wentg habe er Linde bares Geld für seine Mitteilungen gegeben Nordamerila und Brasilien und beginnt an der Landunas- oder sonst irgendivelchc Vorteile zugewendet. Er habe überhaupt stelle des Postdampfers in Lehe-Bremerhaven. Es nehmen tÄe?mW<mb 2330 £äUfCr tei(' biC 468 Kilometer machen wolle, habe er nur den Angeklagten Linde gemeint - dumuugen.
Auf wiederholtes Zureden seitens des Vertreters der Anklage, die Lauf 2: Ter Lauf beginnt in Kuivsberg bei Flensburg, Namen derjenigen zu nennen, denen er aus der Zeit Anfang 1908 3600 Läufer, 731 Kilometer.
verschiedene Nachrichten verdankte, erklärt Brandt, er wisse I Qau; 3. gtnfana nur, wenn überhaupt noch einer da ist, dieser ein Zeugfeldwebel NÜae'n 9780 Käufer fein müsse, wozu der Änklagevertteter bemerkt: „Also cd iü <nu9en' ^aulei, noch einet da." Lauf 4: Anfang
s . , c , 0 w, 13. Oktober. Lauf 7: Abläufe an der Zeppelinwerft in
N"den tCo lube.v sagte über d,e zweunalige Be° Hafen, vom Hohenzollern, Hohenstaufen und
sichtigwig der stelle aus, wo das Verbrechen verinuttich itattfanb. iqon qxucp1. q77 1
Er erklärte: Am Zaune der Fabrik von Saizeiv waren bie'-Bretter $art' 4 ° -aufer, bu Kilometer.
durchbrochen, so daß eine Oesfnung entstanden war, die ein Mensch Lauf 8: Anfang auf dem Schlachtfelde zu beyuem passieren konnte. Die Bretter wurden später wieder an- Nebenläufe von Ems, vom Niederwalddenllnal und von genagelt, was aus den neuen Nägeln ersichtlich ist. Eolubeiv ging Straßburg, 6349 Läufer, 1236 Kilometer.
dann zu der aus eigener Initiative vorgenoininenen Untersuchung wnuf V Aura na aus hem Mfnrhttpfhp ui
Über und bekundete, der Zeuge Eugen T s cb e b e r j a t habe ihm - ö. zinfang auf dem ^lacytsetdc zu Waterloo,
nntgeteilt, baü am 25. morgens J..,cht,chi»ski bei ihm wo" Wi auf dem Hermannsdenkmal und auf dem Khff- daß sie zusamnien ans eine Wiese und daml in die Wohnung häuferdenkmal, 5514 Läufer, 1240 Kilometer.
Tscheberjaks gingen, ivo Jiischtschinskl) seinen Mantel auszog. Als- Fast alle denkwürdigen Plätze werden von triefen Läu- daun gingen beide in einen Kaustaden. Dann verschwand Fuscht- fern berührt. In Teutschland werden insgesamt 7319,9 schinski. Als Eolubew Eugen Tscheberjak weiter anszllforschen Kilometer von 37 835 Läufern durcheilt werden. Jede Lauf-
verslichte, sagte ihm dieier nichts mehr, sondern lief davon. Aus ftrc(fe beträgt etwa ->00 Meter An vielen Orten Dentsck -
Gesvrächen mit Ludmilla . Tscheberiak nach dem Tode @ugeu J h J ^ vielen ^)rten Zeutsch-
Tscheberjaks erfuhr der Zeuge, daß die Kinder zusammen mit ^^rden an dem Tage auch Freudenseuer von derr Eugen Tscheberiak unb Juschtschinski zur Fabrik SaizeivS gingen K^hen herab die Kunde von dem Feiertage weit in die um zu schaukelii. Beilis verscheuchte b i e K i u b e r. ^Hle I ~ailoe hinein verkünden. Ta alle Turnvereine Deutsch-
lieien davon. Juschtschinski lief zum anderen Ende des Fabrik- lands dieses turnerische Ereignis an ihren Orten feiern Hofes, und Beilis versolgte ihn. werden, wird damit der Tag der Tenkmalsweih-e in Leipzig
Goliibeiv, Mitglied der aiiarchistischen Organisatioli, sagte zu einem allgemeinen deutschen Festtage werden weiter aus, cr habe im Zusammenhang mit dem rätselhaiteu Ver
brechen die Werke verschiedener Autoren über Ritualmorde ge---- . ■■1 ■ ■ —
leseii, sich von der Existenz derselbeii überzeugt uiid geglaubt, es
sei die Pflicht jeden russischen Bürgers, zur Alifdeckung des Ver- »-NskfeyrsfayrH.
brechens beantragen, unisomehr, als die Polizeibehörden im Gegen- Deutsche Luftschikre hen ^pntfrfioni"
satz zu den Gerichtsbehörden die Ermittelung der Wahrheit ver° «n- "^Ulkwe ^UMchisse Oen Deutschen!
hinderten. I . Wir werden um Verbreitung folgender Erklärung Sr.
Heute nachmittag wurde ein Lokaltermin abgehalten, bei Exzellenz des Grafen Zeppelin ersucht:
dem die in Betracht kommenden Oertlichkeiten besichtigt mürben. In dem Aufsatz der Deutschen Tageszeitung vom 1. Oktober r &ie ^Ernehmung von Zeugen statt, die jedoch nichts 1913 „Deutsche Luftschiffe den Deutschen! Gefahr im Verzüge", wesentlich neues ergab, -tte Sitzung wird morgen fortgesetzt wird das deutsche Volk eindringlichst aufgefordert, die Mittel zum werden. Bau Ungerschcr Stahlluftschiffe aufzubringen, da diese den Zeppc-
wiem, !4. Lft. Der Gertchtshos lehnte einige Anträge des linschiffen weit überlegenen Schiffe sonst in England gebaut wür- Vertetblgers Sarudny ab, barimter die Vorladung eines gervissen den, wodurch Deutschland die Vorherrschaft in der Lustschissahtt Pawlowitsch, der zu den Aussagen Golubews über die ver-1 verloren ginge.
?l"gblä.tter bekunden sollte. Ter Präsident bemerkte, daß Eine ungerechtfertigte Sorge darf man unserem Volke nicht n- & iUrc gehöre, -rer Verteidiger Karb- aufdrängen und unnötige Opfer von ihm nicht fordern. Beides » yj0 -Jv s.au r m le,nc Berwiindernng über diese Einsicht. Ta I geschieht in diesem Falle: weil man an die große Ueberlegcnheir das Gericht durch Goliibew zum ersten Male von Pawlowitsch der Ungerschiffe über die Zeppelinschisse glaubt. Zu diesem Jrttum horte, ersuchte die Verteidigung um seine Vorladung. ~ ■ .....
fident rief den Verteidiger zur Ordnung.


