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10.4.1913 Zweites Blatt
 
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Zweiter Natt

M. 85

163. Jahrgang

Gießener Anzeiger

Erscheint ILgiich Ausnahme des Sonntags.

Senerai-Anzeiger für Obechessen

DieGiehrner Zamiiienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das UreisVlatt für »en Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Donnerstag, 10. April 1913

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Nniversitäts - Bach- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» straße 7. Expedition und Verlag: e^öl. Redaktion: 112. Tel.-Ad r.:AnzelgerGießen.

KoULLsehe Tagesschau.

Eine Kritik btr Forderung desSLehrbeitrages".

In derDeutschen Ju-ristenzeitung" übt der Senats- Präsident des -Oberverwaltungsgerichts, SBirff. Geh. Ober- regierungsrat Dr. Strutz, der als früherer Vortragen­der Rat im preußischen Finanzministerium ein guter Neuner des Steuer- und Finanzwesens ist, an der Regierungsvor­lage desWehrbeitrages" eine bemerkenswert scharfe Kritik. Er schreibt u. a.:

Alle Bedenken, die gegen die Regelung der obiektiven Beitrags- Pflicht erhoben werden können, wiegen aber m. E. leicht dagegen, daß aud) hier die Bewertung des land--und forstwirt- s ch a s t l i ck) c n Grundbesitzes nicht, wie die alles übrigen Vermögens, nach denr gemeinen, sondern nach dem durch den 25fack>en Rormalrcinertrag dargestellten Ertragswerte erfolgen soll (§ 17). Ter Wehrbeitrag ist eine durch eine momentane Zwangslage aufgenötigte Ausnahmemaßregel, durch die wie im Falle eines Krieges und zur Verhütung eines solchen jeder Bürger genötigt werden soll, einen Beitrag zu leisten nach denjenigen finanziellen Kräften, die er im Notfälle, wenn cs hart auf hart käme, dem Staate zur Verfügung zu stellen imstande wäre. Diese ftnanzielle Leistungsfähigkeit, die der einzelne im Notfall dem Staate dienstbar machen kann, erschöpft sich aber für den Besitzer land-- und forstwirtschaftlicher Grundstücke nicht in dem nach dem landesüblichen Zinsfuß kapitalisierten Ertrage, sondern besteht für ihn wie für jeden andern in dem zu Gelbe gemachten Vermögen. Trotzdem l)ält die Reichsregicrung die Aufnahme einer Vorschrift, an der die preußische Regierung 1906 die ganze Einkommen- und Ergänzungssteuerreform scheitern zu lassen entschlossen war, und die sie 1909 nur aus allerdings unnötigen Besorgnissen für die Besoldungsreform notgedrungen in den Kauf nahm, in das Wehrbeitragsgesetz nicht einmal einer besonderen Rechtfertigung für bedürftig. Tenn was sie. in dieser Einsicht sagt die Vor­schrift sei denen des preußischen Ergänzungssteuergesetzes und des Reichserbschaftssteuergesetzes nachgebildet ist keine Begründung, und ist cs am allerwenigsten für die Nackchildung einer Vorschrift, gegen die seinerzeit die betreffende Regierung die allerernstesten Bedenken gehabt hat, von deren etwaiger Bewährung auch noch gar keine Rede sein kann.

Vorläufig würde ich, wenn ich dem Reichstag angehörtc, mich kaum entschließen können, für ein mit dem 8 17 behaftetes Wehr­beitragsgesetz zu stimmen, obwohl ich, wie ich imTag" dargelcgt habe, die Heeresverstärkung für eine dringende Notwendigkeit und die einmalige Vermögens­steuer für den unter den augenblicklich obwalten­den Umständen gangbarsten Weg zur Bestreitung der einmaligen Ausgaben halte. Trotz mancher Preßstimmen kann ich auch noch nicht glauben, daß die deutsche Landwirtschaft in ihrer Mehrheit auf dem § 17 bestehen sollte; täte sie es, so würde sie damit aufs neue eine in ihrem Interesse tief bedauerliche Beurtei­lung ihrer Versicherungen von ihrer Bereitwilligkeit zu Opfern Her­vorrufen, die nicht vorzugsweise andere, sondern sie selbst in gleichem Mäße wie diese zu tragen haben würden.

Strutz beurteilt dann auch noch denwundesten Punkt", die Veranlagung. Er meint dadurch, daß auf Grund der Veranlagung des Wehrbeitrages auch die neuen Matri- kularbeiträge auf die Bundesstaaten umgelegt werden sol­len, würde für die Bundesstaaten geradezu eine Prämie auf eine schlechte Veranlagung gesetzt. Besonders sei auch die Frist von zwei Wochen für die Vernrögenserklärung viel zu kurz.

Diese nicht von der Hand zu weisende Kritik des Regie- ruirgsentwurfes wird wohl auch im Reichstage Beachtung finden. v

Au; den Reichztagsmirschüffe».

:: Berlin, 9. April.

Die Duellfrage und die jüdischen Offiziersaspiranten.

In der heutigen Sitzung des Budget ans schu s s es ant­wortete der Kriegsminister bei der Beratung des Militär­voranschlags auf die Frage des Zentrums in Sachen der Duelle in der Armee: Seine grundsätzlichem Anschau­ungen, die er im vorigen Jahre mitgeteilt habe, seien selbstver- ftäüdlich nicht geändert. Das könne and} unmöglich von ihm in einer so ernsten Sache verlangt werden. Seine Zusage, zu

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Arrnst, rvLAemchaft unb Ceben.

Ein vorgeschichtliches Trümmerfeld in Peru. In der Zeitschrift der panamerikanischen Union erstattet Charles W Gurrter Bericht über eine große vorgeschichtliche Stadt in Peru, die etwa 40 Kilometer von Lima entfernt ist und bisher einer planmäßigen Erforschung noch nidit unterworfen wurde. Currier hat die Stätte in Begleitung des durch ferne Aus­grabungen in Aeguador bekannten Professors Randolph Sa­ville ausgesucht. Trotz der Zerstörungsarbeit der Jahrhunderte und der Verwüstung durch die Erdbeben gewähren biefe halb- verschütteten Ruinenfelder noch heute einen gewaltigen Anblick. Sie bedecken eine Bodenfläche von etwa 4 Quadratkilometer und liegen im oberen Tale des Rimae, in einer Zone, die heute unbewohnt, in alten Zeiten aber sehr dicht bevölkert gewesen ist Nach den peruanischen Sagen und Ueberliefernngen wurde diest Stadt zwei Jahrhunderte vor der Ankunft der Spanier durch die Inkas erobert. Sie erhielt später beit Namen Caxauiar- g-niNa, dieStadt der Felsen". Ein großer Teil der Trümmer ist heute fast völlig unter Sandmassen begraben: aber einige Aeue her Stadt zeigen heute vollkommen gerade angelegte Straßen, die von Steinmauern eingefaßt sind. Hier und dort findet man auch die Ueberreste großer Tempelbauten und Festungen: viele von ihnen haben ihre Pyramtdenform bewahrt: den Zugang gewann man durch sehr lange breite terrassenartige Treppen. In gewissen Teilen des Ruinenfeldes flößt man bei Graoungs- versuchen sofort auf Schädel und menschliche Gebeine Die Ge­schichte dieser Stadt ist bis beute noch völlig unaufgeklärt. Man weiß nicht, von ivelcher Rasse sie begründet, erbaut und bewohnt wurde, ja cs ist möglich, daß sie bereits zerstört war, als die Inkas von den Hochflächen der Cordilleren lfmabstiegen und die Gegend eroberten. Das emsige, was sich bisher mit Sicherheit sagen läßt, ist, daß die Begründer emo sehr hohe Gtufc her Zi­vilisation erklommen haben müssen: denn darauf weiftdie regel­mäßige und schöne Anordnung der Straßen hin und Nickst minder die Bauart der Häuser. Es bleibt zu hoffen, daß Eaxamarquilla, die tote Stadt, bald in das Bereich her wifsenschaftltchen ?yor- schung einbezogen werde und daß eine wissenschaftliche Mission an dieser Stätte altperuanischer Kultur methodische Ausgrabungen veranstalten möge.

Hervorragende Malereien auf einem alt- äghptischen Friedhof. Kunstwerke von ungewöhnlicher Schönheit und Eigenart sind durch die Ausgrabungen des eng lischen Arehaeologieal Snrveh zu M e i r, auf der Westseite des Nils, nördlich von Eshut zu Tage gefördert fworden, über die Max Maas in der Kunstchronik berickstet. 'Eie Todenstadt von C usae, dem heutigell Kusiya, enthält 6 Grabkapellen, von denen

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prüfen, ob und inwieweit der Allerhöchsten Kabinetts- o r b r e von 1897 in der Praxis Reckstiung getragen werde, habe er erfüllt. Die Prüfung habe über sämtliche Fälle stattgefunden. In vierzel)n 'Fällen sei der "Anlaß, unerlaubter Verkehr mit Frauen gewesen, in 32 Fällen tätliche Beleidigung und in sieben Fällen wörtliche, aber sehr schwere Beleidigung. Daraus gehe hervor, daß, Zweikämpfe^ aus nichtigen Ursachen aus der Armee ansge- fdiicbcn sind. Seit 1897 sei in 71 Fällen ein Ausgleich herbei-, geführt und burd} Allerhöchste Entscheidung ein Duell vermieden worden. Nun liege die Schwierigkeit aber darin, daß es sich vielfach um Zusammenstöße zwischen Offizieren und Personen, die nicht dem Ehreiirat unterstehen, handle. In vielen Fällen sei die Zivilperson der fordernde Teil. In diesen Fällen habe, der Ehrenrat natürlich einen sehr geringen Einfluß. 2er Offi­zier sei wohl gezwungen, alsbald denr Ehrenrat Mitteilung zu machen, damit habe an sich der letztere Spielraum für das Ein­greifen: aber das liege anders, wenn es fick) um Zivilper­sonen handle und namentlich die Zivilperson der Schuldige sei. Eine Zivilperson einfach als satisfaktionsfähig zu erklären, dazu sei der militärische Ehrenrat nickst befugt. Nun bestehen selbst­verständlich auch für einzelne Gruppen von Zivilpersonen Ehren­räte, z. B. für Anwälte usw., aber ein Zwangsmittel bestehe nicht, denn Geldstrafe könne vielfach feinen Zwang ausüben. 2 er Armee sei es selbst im höchsten Maße unangenehm, wenn in einem Ehrcnstreit ein Ausgleich nicht möglich sei. Im übrigen sei überhaupt in den Anschauungen des Offizier ko rps und seiner Mitglieder emo erhebliche Aende - rung eingetreten. Was man früher nur durch ein Duell er­ledigte, werde heute d u r ch b e n Ehrenrat zuM Ausgleich gebracht. Nur bei ZusanÄnenstößen mit Zivilpersonen gehe das schwerer an. Im einzelnen müsse bem Ehrenrat Spielraum gelassen werben, da das Verfahren viel Takt erfordere, schema- ftficrcn könne man das nicht. Der Beleidiger werde durchaus schärfer bestraft. Bei den Duellen zwischen aktiven £)ffixieren sei nur in einem besonderen Fall 'der Beleidiger nicht aus der Armee entfernt worden. Wenn eine Beleidigung nur aus der Absicht erfolge, den Offizier in seiner Stellung zu gefährden, so werde kein Ehrengericht den Offizier in diesem' Falle wegen Unterlassung des Duelles bezichtigen. In letzter Zeit häuften sich die Fälle, wo Ge s chä f t s p er s o n e n sich wegen geschäftlicher Angelegenheiten an die Ehrenräte wenden; diese werden grundsätzlich rücksichtslos zurückgewiesen. Der Kaiser habe bei jeder Gelegenheit seinen ernsten Willen bekundet, daß das Duell aus der Armee verschwinde. Das sei auch in der Neujahrs­ansprache geschehen, deren Ausführung nachher wieder in einem Kabinetts schreiben niedergelegt sei. Der Kriegsminister versichert, daß in der Armee energisch und ehrlich alles getan werde, um das Duell, soweit es irgend mit den Grunbanschauungen des Offiziers vereinbar sei, aus der Armee verschwinden zu lassen.

An diese Erklärungen knüpften sich tangere 'Erörterungen, wobei namentlich der Fall des Grafen Königsmarck verhandelt wurde. Die heutigen Erklärungen des Kriegsministers sollen zu Protokoll gegeben iverbcn und die weitere g r u n d- sätzliche Behandlung der Duellfrage im Aus­schuß erfolgen, wenn die Erklärung en des KriegÄninisters mit dem Material hier vorliegen werden.

Eine weitere Aussprache fand im Ausschuß über die Z n - lassung jüdischer Reserveoffiziere statt. G o t h e i n schnitt wieder diese Frage, wie schon iüicberl>olt, an. Auch der Kriegs Minister erneuerte seine früheren Ausführungen. Tie Militärverwaltung trete durchaus ein für die völlige Gleich­berechtigung und sei auch jederzeit bereit, in jedem einzelnen Fall in eine Prüfung einziitreten. Er sei aber nicht in der Lage, direkt in die Offizierswahl einzugreifen. Auch Vertreter des Zen­trums wandten sich mit großer Schärfe gegen die zweifellos vorhandene Zurücksetzung silbischer Offiziersaspiranten. Vom Zen­trum wurde angeregt, ob nicht bic Wahl der Reser ve- ofsizieredeui Reserveoffizierkorps entzogenund dem aktiven Offizier korps überwiesen werben könnte. Es würbe daburch manche Beschwerde, sei es über Zurück­setzung einer Konfession, sei es über ungleichmäßige Behandlung aus politischen Gründen verschwinden. Gegen diesen Vorschlag hätte der K r t e g § nt i n i ft e r Bedenken. Bei bet Marine liege die Sache ganz anders, weil die in Betrackst kommenden Per­sönlichkeiten vielfach schon burd) den Beruf als Kapitäne usw. ihre Qualifikation beweisen, währenb das aktive Offizierkorps der Armee bic persönlichen Verhältnisse der Bewerber nicht ken­nen würde. Ein Sozialdemokrat verlangt für bic Aus-

5 mit Reliefs und 1 mit Temperamalereien geschmückt sind. Die älteste Grablapelle, die der sechsten Dynastie angehört, die des Pepiankh", weist Darstellungen von hervorragendem Interesse auf. Man sieht z. B. Pepiankh auf einem von 12 Sklaven ge­tragenen Palankin; männlidie und weibliche Sklaven mit Hunden und Lieblingsaffen, von benen einer feinem1 Träger entwischt und auf das Dach des Palankins gehüpft ist, 'geben voraus. Tie übrigen Reliefs und Malereien aus der zwölften Dynastie sind von so wundervoller Freiheit und glänzender Teckmik, wie sie feine anderen bisher gefundenen Darstellungen an privaten Denkmälern zeigen. Die Entwicklung einer ganzen hervorragenden Künstlerschule läßt sich hier verfolgen, besonders in den prachtvollen naturalistisch ge­gebenen Fisch- und Jagdszenen und den Bildern von Beduinen mit ihren Viehherden. Erst in der jüngsten Kapelle tritt ein ge­wisser Manierismus hervor. Während früher die rote Farbe für das Fleisch vorherrschte, sind jetzt die Männer gelb getönt wie die Frauen. Die Menschen auf diesen Bildern haben schmale Taillen, volle Büsten und breite Hüften.

Ein Museum! für moderne Kunst in Florenz. Wahrend bisher in Florenz die Malerei der neueren Zeit noch keine würdige Stätte hatte, ist nunmehr nach langen Vorarbeiten dieGalerie für Moderne Kunst" eröffnet worden, die in derAccademia de Belle Arti" ihren Platz gefunden hat. Wie im Cicerone berichtet wiro, erhält dieses neue Museum, bas an bie Stelle einer völlig unbedeutenden und so gut wie unbeachteten früheren Sammlung moderner Bilder tritt, vom Florentiner Magi ftrat und der Regierung jährlich ein Kapital von 30 000 Lire und wird in seiner Ankaufstätigkeit auch- toon einem1 neugebildeten Museumsverein unterstützt. Durch dieses Institut wird der schla­gende Beweis dafür erbracht, daß Florenz auch im 19. Jahrhundert Maler besaß, bie sich der großen Uebcrlicferutig durchaus nicht zu schämen brauchen: es sind die toskanischen Impressionisten, die sog. Maccknajuoli. Sie, an der Spitze ihr großer Meister und Führer Giovanni Fattori, beherrschen die Säle, wenngleich neben ihnen auch andere Richtungen, die Romantiker und Akademiker, eine vortreffliche Ausstellung erfahren haben. Dankenswerte Be- rcid>erung erhält die Sammlung durch die ausgezeichnete Samm­lung mi'obenier Bilder, die her Graf Diego Martelli hinterlassen hat.

KaPitän Scott (f) über bie deutsche antark­tische Expedition. Melbourner Blätter melden, daß Kapitän Scott, der verunglückte Leiter der englischen Südpolar­expedition, noch kurz vor seiner Ausreise nach dem Süden Ge­legenheit nahm, den unfteundlichen und unrichtigen Berichten der australischen Blätter über bic deutsche antarktische Expedition ent­gegenzutreten. Scott betonte ausdrücklich, daß Tr. Filchner ein Freund von ihm sei, und daß er ihm jeglichen Beistand für sein Unternehmen hätte angedeihen lassen, bevor Filchner London

nähme in die Kadettenhäuser eine Vorschrift über bie Mindestzahl aufzu nehme über jüdischer B c tv e r - b e r. Bon freisinniger Seite wird dem widersprock^en, da man in dieser Partei solche Anstalten überhaupt nicht wünsche. Die Aussprack^c über diese Frage geht weiter, ohne daß noch Er­klärungen aus dem Kriegsministerium gegeben werden. Nächste Sitzung Donnerstag.

2er Wahlprnftlngsaußschus;

beschloß für die Entscheidung über die Giltigkeit der Wahl des sozialdemokratischen Abgeorbncten Pens- Brandenburg B c - weiserhebung. Die Entscheidung über die Wahl des national- liberalen Abgeordneten L a s e r-Angerburg erfolgte noch nicht; auch hier wird tvahrscheinlich weitere Beweiserhebung nötig sein.

Tor Ausschuß für die Konkurrenzklausel der Handlungsgehilfen hat die Regierungsvorlage in erster Lesung erledigt bis auf die Uebergangsbeftimmungen, womit man nächsten Dienstag fertig fein wird. Aber bic enb gUtige Erledigung der ersten Lesung des A u s s ck) n s s e s dürfte erst bei Eintritt der P f i n g ft f c r i c n erfolgt fein, denn es sind noch bie zahlreichen Eingaben der Interessenten zu erledigen und die von der Regierung freilich schon abgelehnten Forderungen eines Verbots aller K o n k u r r en z k l a u s eln und der Einbcziehungdcrtcck)- Nischen Angestellten in dieses Gesetz; es liegen hierfür formulierte Anträge vor, die der Ausschuß beschlossen hat, erst bei Absckstuß der ersten Lesung zur Entscheidung zu bringen. In der heutigen Sitzung nahm der Ausschuß eine Entschließung an, bic einen Gesetzentwurf verlangt zur Erweiterung ber Unpfändbarkeit des Gehalts und Arbeitslohns der A n g e st e l l t c n und Arbeiter. Weiter wurde eine Bestimmung gefaßt, wonach die Vorsckwiften der §§ 60 und 63 des Handelsgesetzbuches über das Verbot des eigenen Handelsbetriebes, die Fürsorgepflicht der Prinzipale und den Fortbczug der Ver­gütung bei Krankheit usw. auch für Handlungslehrlinge gelten und Vereinbarungen, durch die diese für die Zeit nach der Beendi­gung des Lehr- ober Dienstverhältnisses in ihrer gewerblichen Tätigkeit beschränkt werden, nichtig sind.

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Kirche und Sehrile.

Die Inthronisation des neuen Erzbischofs von Köln.

Köln, 9. April. Unter Teilnahme von über 200 Ver­einen und in Gegenwart des Oberpräsidenten v. Rheinbaben, der Spitzen der'Militär- und Zivilbehörden von Köln, bei* Regierungspräsidenten von Aachen und Düsseldorf, der Oberbürgermeister von Aachen und Bonn, von Vertretern der Rheinischen Adels gen ossenscha ft, der evangelischen und jüdischen Geistlichkeit und von Reichs- und Landtagsabbeord- neteii fand heute die feierliche Inthronisation des Erzbischofs von Köln, Dr. Felix Hartmann, statt. Die Stadt ist mit Girlanden und Flaggen prächtig geschmückt, vor allein die Umgebung des erzbischöflichen Palais. Um 83/i Uhr wurde der Erzbischof in feierlichem^ Zuge aus dem Palais abgeholt; gegen 9 Uhr hielt er unter Glockengeläute und Orgelklang seinen Einzug in den Dont, wo ihn der Dom­propst Berlage und das Metropolitankapitel empfingen und zum Sakramentsaltar geleiteten. Hier verrichtete der Erzbischof eine kürze Andacht. Er wurde bann zum'Haupt­altar und dem erzbischöflichen Thron geleitet, wo er Platz nahm. Hierauf wurde die päpstliche Präkonisationsbulle verlesen; dann zelebrierte der Erzbischof ein feierliches! Pontisikalamt, das durch Gesänge des Domchors verschönt wurde. Danach hielt der Erzbischof die erste Predigt an bie Erzdiözesanen, worin er u. a. des Karbirials Fischer, seines Vorgängers, rühinend gedachte und betonte, daß er das schwere Amt nur auf ausdrücklichen Befehl des Heiligen Vaters übernommen habe. Gegen 12 Uhr endete bie kirchliche Feier. Der Erzbischof fuhr in offenem Wagen nach dem Palais zurück, während, wie bei bem Zuge nach dem Dom, Militär und Vereine Spalier bildeten.

Befferung im Befinden des Papstes

Rom, 9. April. Die Besserung im Besinden des Papstes, bie schon heute morgen festgestellt wurde, hält an. Eine Schwester und bie Mchte des Papstes verweilten heute nachmittag drei Stunden im Vatikan. Die Aerzte unter­suchten den Papst am Abend. Nach der Untersuchung er«

verließ. Scott ließ sich iwch weiter über die Pläne des deutschen Unternehmens aus und trat für diese Expedition in der wärmsten Weise ein. Die Art, in der er dies tat, ist ein neuer Beweis der Uneigennützigkeit und des Edelmutes dieses tapferen Forschers. Ter Name Filchners wird übrigens mit einem Teil des Landes am Südpol verbunden bleiben. Wie man sich vielleichr noch er­innern wirb, hatte der Leiter der deutsckien antarktischen Ex­pedition die Absicht, der von ihm' entdeckten Eisbarriere den Namen Kaiser-Wilhelm-Barrierc" zu geben. Demgegenüber hat, wie wir erfahren, der Kaiser seine Wilünsmeinnng dahin geäußert, daß es nach Lage der Verhältnisse angemessen erscheine, bie Barriere Mit dem Namen des erfolgreichen Entdeckers zu bezeichnen.

Vom Urheberrecht her Künstler. Der Kampf der Maler und der Bildhauer um einen Ausbau des künstlerischen Urheberrechtes hat in Frankreich einen Erfolg zu verzeichnen, der von Bedeutung ist. Bisher erwarb der Käufer eines Gemäldes mit der Erlegung der Kaufsunimc auch die Urheberrechte des Künst­lers, b. h. er gewann daS Recht, das Kunstwerk nachbilden zu lassen, ohne gezwungen zu fein, dem Künstler einen Anteil aus dem Ge­winn zu gewähren. Der Untcrstaarssekretär der sckwncn Künste Leon Berard hat mm eine Verfügung erlassen, die bei einem Ankauf von Kunstwerken durch den Staat bem1 Künstler das volle Urheberrecht geroäfrrleiftet; nur der Künstler kann fortan über die Nachbildung seiner Werke verfügen, auch tvenn sie dem Staate gehören, und ohne Genehmigung des MnsÜers ist eine Verviel­fältigung fortan unmöglich. Auch das Kopieren von Gemälden uiib Bildern, die sich im öffentlichen Besitze befinden, wird durch diese Bestimmung neu geregelt Im Interesse der künstlerischen Fortbildung wird jungen Künstlern und Kunstschülern zwar das Recht eingeräumt, Esemälde und Kunstwerke zu Lehrzwecken zu kopieren. Aber die Kontrolle wird vcrsck)ärft intb Vor allem wird bestimmt, daß solche Kopien niemals Verkauft oder in den Handel gebracht werben dürfen.

" cke "Rickert - Stiftung zurUnterstützungvori Volksbibliothekcninunbemittelten Gemcinbcn", bic von dem- Vorstände der Gesellsckzast für Verbreitung von Volks­bildung (Berlin, Lüneburger Straße 21) verwaltet wird, erstattet ihren zehnten Jahresbericht. Konnte die Stiftung im ersten Jahre ihres Bestehens (1903) 96 Bibliotheken unterstützen, so erhielten im vorletzten Jahre 624 und im letzten Jahre 646 Büchereien eine Zuwendung. Die Zahl der überwiesenen Bücher stieg von 1036 im Jahre 1903 auf 7893 im Jahre 1911 und 8370 im Jahre 1912. Insgesamt hat die Stiftung in den zehn Jahren ihres Bestehens an 2537 Bibliotheken 36 042 Bücher unentgeltlich abgegeben.