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17.9.1913 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt

165. Jahrgang

Mittwoch, (7. September 1913

General-Anzeiger für Oberhessen

Nr. 2(8

Der Sicherer Anzeiger Oft M " B-zuqSpreis.

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b!''iS tiotatiofisöruct und Verlag der vrühl'schen Univ.-Such- und Steindruckerei R. ränge. Reöaftion, Expedition und Druckerei: Lchuiftrahe 7.

bis vormittags 9 Uhr. Geschäftsstelle Büdingen, Bahnhofstraße 16a. Anzeigenteil: H. Beck.

Die heutige Nummer umfaßt 10 Seilen.

Notwehr oder Totschlag?

Im Berliner Landwchroffizierskasino hat sich gestern ein Zusammenstoß ereignet, der noch manchen Anlaß zu Presseerörterungen geben wird. Wir geben daher einigen ju­ristischen Ausführungen unseres Berliner Mitarbeiters schon jetzt Raum, indem wir im Anschluß daran die Einzelheiten des sensationellen Falles darlegen:

Im Trcppcnflur des Berliner Landwchroffizierkasinos geraten zwei feindliche Herren der besten Gesellschaft in einen Wortwechsel. Der eine, Kammcrherr v. We st er n Hagen, schlägt dem andern, Prof. Maaß, ins Gesicht. Dieser zieht einen Revolver aus der Tasche und erschießt den Kammerherrn. Die hcrbeigerufene Gerichtskommission läßt den Professor sofort frei. Denn er hat in Notwehr ge­handelt. Seine Tat ist nach dem geltenden Recht nicht etwa nur entschuldbar und straflos, sondern berechtigt! Wer die Geheimnisse des Notwchrparagraphen unseres deutschen Strafgesetzbuches nicht gründlich kennt, ist darüber, wenn er lediglich sein natürliches Empfinden sprechen läßt, zu­nächst doch etwas verwundert. Warum, so fragt er sich, mußte der Professor gleich schießen? Gab es keine andere Form der Abwehr? Warum hat er überhaupt den Revolver in der ,Tasche mitgebracht? Der Professor rechtfertigt sich damit, daß er auf Angriffe des Kammerherrn vorbereitet sein mußte. Und doch war der tödliche Schuß eine durchaus berechtigte Handlung? Kein Kläger, kein Richter kann gegen den Pro­fessor vorgehen? Die Gerichtskommission, die den Pro­fessor sofort freilicß, hat tatsächlich nach Recht und Gesetz gehandelt. Notwehr ist nach § 53 des Strafgesetzbuchs die zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs er­forderliche Verteidigung. Ob der Angriff vorgesehen war oder nicht, ob er von dem Angegriffenen verschuldet worden oder nicht, ist nach dem heutigen Rechte gleichgültig. Selbst wenn der Professor den Kammerherrn durch Worte zum Schlage gereizt hat, ging er dadurch des Notwehrrechtes nicht ver­lustig. Der Angriff des Kammerherrn mußte allerdings gegenwärtig" sein, d. h. unmittelbar bevorstehen oder bereits begonnen haben. Der Professor brauchte den eigentlichen Beginn des Angriffes nicht abzuwarten. Der Professor durfte sogar schon schießen, ehe ihn die Hand des Kammerherrn traf. Di-- Notwehr darf zwar nach dem Wort und Sinn des Gesetzes die Grenzen der unbedingt not­wendigen Verteidigung nicht überschreiten. Das Maß der erforderlichen" Verteidigung liegt lediglich in der Heftig- Tcit des Angriffes. Ist die Abwehr des Angriffes auf andere Weise nicht möglich, so Tann auch das unbedeutendste Rechts­aut durch Tötung des Angreifers geschützt werden. Der Pro­fessor durfte schießen, selbst wenn ihm die Möglichkeit einer unschimpflichen oder ungefährlichen Flucht geboten gewesen wäre. Die Notwehr blieb berechtigte Handlung. Sie hxirc unberechtigt und dennoch straflos, weil entschuldbar nach Msatz 3 des § 53, wenn der Professor inBestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Verteidigung hinaus­gegangen ist."

Die öffentliche Meinung könnte aber jetzt dafür sorgen, daß in einem künftigen deutschen Strafgesetzbuch der Not­wehrparagraph etwas anders formuliert wird. Die Kom­mission zur Beratung des vorliegenden Entwurfes hat in dem § 66 die Vorschriften über Notwehr unverändert an­genommen. Sie hat zwar dann die früher bekanntgegebenen vorläufigen Beschlüsse hinsichtlich desNotstandes" nicht in vollem Umfange aufrecht erhalten und verschiedene Aen- derungen angebracht. Notstand und Notwehr sind aber ver­schiedene gesetzgeberische Begriffe. Der alte Notwehrbegriff

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ist geblieben, die Verteidigung um jeden Preis. Man darf z. B. einen geistesschwachen Angreifer straflos und berech­tigt töten, der einem auch nur einen Westenknopf abreißen will. Man darf jeden, auch den geringfügigsten Angriff mit dem Revolver beantworten. Die Einschränkungerforder­lich" in § 53 StGB, schützt den Angreifer zu wenig. Es kann wirklich Tötung oes Angreifers erforderlich sein, um kann wirklich Tötung des Angreifers erforderlich sein, um den Westenknopf, den er mir durchaus abreißen will, zu verteidigen. DieseT o t s ch l ä g e r m o r a l", die § 227 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem § 53 StGB, wörtlich abge­schrieben hat, ist aber nach unserem heutigen verfeinerten Empfinden ein unerträgliches Privileg für nervöse Empfind­lichkeit und brutalen Egoismus. Pflicht des Staatsbürgers ist es, bei geringfügigen Anlässen Ruhe und Selbstbeherr­schung zu bewahren. Diese Pflicht wird der Gesetzgeber in einem künftigen besseren Notwehrparagraphen zum Aus­druck bringen müssen.

Wir haben diese Ausführungen wiedergogebeu, obgleich der vorliegende Fall durchaus berechtigte Notwehr an­nehmen läßt, auch nach dem Volksempfindcu. Wir erhielten nämlich folgende ausführliche Meldung:

Einen verhängnisvollen Ausgang nahm ein unbeabsich­tigtes Zusammentreffen, das der lippische Kammerherr Ritt­meister d. R. Lothar von W e st e r n h a g e n vom Küras­sierregiment Nr. 8 im Landwehroffiziers-Kasino an der Har­denbergstraße in Charlottenburg mit dem Porträt­maler Professor HeinrichMaaß hatte. Westernhagen war zu einer Vernehmung vor dem militärischen Ehrenrat ge­laden, verfrühte sich aber und traf auf dem Korridordes Gebäudes mit dem Professor Maaß zusammen, der in der gleichen Sache als Z i v i l z e u g e vernommen werden sollte und eine Stunde früher geladen war. Beide kamen ins Gespräch, das sogleich mit großer Heftig­keit geführt wurde. Westernhäg en wurde dabei glegen Maaß tätlich; dieser griff infolgedessen zum Revolver, und der Schuß, der dem Gegner ins Herz drang, war von tödlicher Wirkung. lieber den Vorfall wird auf Grund amtlicher Meldung ausführlich berichtet:

Der Erschossene, der im Alter von 37 Jahren stand, wurde tm Anschluß an einen Artikel, der im Mai d. I. in einem Berliner» Wochenblatt erschienen war, von verschiedenen Seiten beschuldigt, allerhand Schiebungenin Titelangelegenheiten vor­genommen zu haben. Prof. Maaß, der 53 Jahre alt ist, gehört dem Militärstande nicht an. Er war von dem Ehrengericht lediglich als Zeuge geladen. Seine Vernehmung war beendet. Im Vestibül trat er mit dem Herrn von Westernhagen zusammen. Dieser, cm hochgewachsener Mann von 1,91 Meter Größe, befand sich m Uniform. Er schritt auf den Maler zu und schlug ihm 'nach kurzem, hcftigein Gespräch mit der Faust ins Gesicht. Dann zog er den Säbel und wollte mit diesem auf den Maler eindrinaen. Prof. Maaß, der vorher von den Drohungen des Rittmeisters Kenntnis erlangt hatte, griff jetzt nach einem Revolver, den er bei sich trug, und gab einen Schuß auf den Gegner ab. Von Westcrnhagen, der in diesem Augenblick zur Vernehmung aui- gerufen lvurde, ging noch ein Stück die Treppen hinauf, brach aber alsbald zusammen. Tie Kugel war ihm ins Herz gedrungen Der Maler trat in seiner Aufregung sofort vor den versammelten Ehrenrat, schilderte den Sachverhalt und stellte sich zur Ver- tügung, woraus ungesäumt Staatsanwaltschaft und Polizei von deni Vorgefallenen benachrichtigt wurden.

Aus

Aus der Zweiten Kammer.

bs. Darmstadt, 16. Sept. 'Der Abg. Dr. Stephan hat folgendedringliche Anfrage" bei der Zweiten Kammer eingebracht:

1. Ist der Großh. Regierung bekannt, daß die Kreisverwal- tung des Krepes Worms die Errichtung einer Bezirks-

sparka ssc für die Landgemeinden des Kreises angeregl hat, und daß sic, nachdem und obwohl ihr die Stellungnahme der Kreisstadt Worms zu diesem ihre Interessen schwer schädigen­den Plan bekannt geworden ist, durch staatliche und kommunale Beamten der Kreisvcrroaltung die Durchführung desselben unter­stützt und fördert?

2. Welche Schritte gedenkt die Großh. Regierung gegen dieses Handeln der Kreisbehörde gegen die Interessen eines Gliedes des von ihr verwalteten Kreises zu hm? ober billigt die Großh. Regierung ein deratiges Vorgehen?

Im Falle Soxleth-Wagner ist bekanntlich das seinerzeit gegen Wagner anhängig ge­machte Strafverfahren nach der Voruntersuchung eingestellt worden. Inzwischen hatte Wagner das Disziplinarver> fahren gegen sich selbst beantragt, das bis zur Anstellung des Strafverfahrens ruhte, nunmehr aber wieder ausge­nommen wurde. Voraussichtlich dürften hier sehr inter­essante Tatsachen in öffentlicher Verhandlung zur Sprache kommen.

Deutsches Reich.

Im nächsten preußischen Voranschlag werden, wie wir hören, Mittel eingestellt werden, um int Interesse der Förderung der Wasserwirt­schaft den Genossenschaften und Wasservcrbänden die Auf­gaben zu erleichtern, die ihnen mit dem Inkrafttreten des Wassergesctzes erwachsen und die zum Teil finanziell sehr bedeutend sein werden. Damit wird einem Wunsche des Land­tages entsprochen werden.

Ausland.

Thron rede der Königin Wilhelmine.

Die Thronrede, womit die Königin Wilhelmine die Ses­sion der Generalstaaten eröffnete, umfaßt ein weitgehendes liberales Programm, als deren .Hauptpunkte die Ankündi­gung von Vorlagen auf Einführung einer allgemeinen staatlichen Altersversorguitg vom 7 0. Jahre an, auf Reform der Verfassung zur Ermöglichung des all­gemeinen Wahlrechts einschließlich des Frauenstimm­rechts und auf Einführung einer allgemeinen Einkommen­steuer unter Erhöhung der Erbschaftssteuer zu betrachten sind. Ferner wird für die Verteidigung Indiens ein Groß- kampfschiff (vermutlich von rund 21000 Tonnen) verlangt und eine Vorlage zur Trockenlegung der Zuydersee ange- lündigt. Die Krankenversicherung wird auf weitere Kate­gorien von Versicherten ausgedehnt.

Heer und Flotte.

Die Burg.HohenzoIlern ohne Besatzung. Die langjährige Besatzung der Burg Hohenzollern, eine Kon­stanzer Kompagnie, verläßt in den nächsten Tagen die Burg, da die Garnison für immer aufgehoben wird. Die Garnison Burg Hohenzollern war eine der eigenartigsten und teuersten Garnisonen, da sie ganz abseits des Verkehrs lag. Die Mann­schaften erhielten bis zur Neuordnung der Servisverhältnisse im Jahre 1912 Gardelöhnung, der Schloßhauptmann hatte Anspruch auf 720 Mark, die drei Offiziere auf 432 Mark Tellerzulage im Jahre.

Cholera in Serbien.

Belgrad, 16. Sept. Trotz aller Maßnahmen nimmt die Cholera in N i s ch in den letzten fünf Tagen zu. Es sollen sich über 80 neue Fälle, darunter viele tödliche, er­eignet haben. In Belgrad sollen gestern zwei neue Fäll" fcstgestellt sein.

Line neue Ktifts im $ranffurter Schauspielhaus.

Aus Frankfurt a. M., 16. September, wird uns ge­schrieben:

Felix Holländer teilt heute der Theatergesellschast hüt daß er nicht in der Lage sei, die Intendanz des hiesigen Schauspielhauses zum 1. April 1914 zu übernehmen. Hollän­ders Gründe zum Rücktritt sind privater Natur. Er hatte bereits für die ganze Spielzeit den Spielplan festgelegt, und die bisher unter seiner Leitung aufgeführten Stücke gaben Zeugnis von seinem ernsten Wollen. Dos Schauspielhaus ist ober vor eine schwere Zeit gestellt, da d i e b e st e n K r ä f t e durch Holländer entlassen sind und die neu engagierten bis­her nicht zeigten, daß sie zur Ausfüllung der großen tiefen Lücken geeignet sind. Die Leitung wird vorerst durch die Regisseure weitergeführt.

*

ff. Gin neues Museum in Antwerpen. Antwerpen zählt jetzt ein Museum mehr: ein kunstgewerbliches. Es ist, wie dieKunstchronik" berichtet, in derFleischerhalle" gegenüber demSteen" untergebracht, einem der schönsten noch vorhandenen Beispiele mittelalterlicher Baukunst, bas damit nach vielen Jahren sorgsamer Restauration dem Publikum wieder zugänglich gemacht wird. Die zur Schau gestellten Gegenstände sind zur Stunde noch nicht alle cingeorbnct,J>od) hat man schor: einen Uebcrblicf über die kunstgewerblichen Schätze, die die Fleischerhalle bergen wird. Obenan steht eine lange Reihe geschnitzter Möbel aus der Gottk unb vlämischen Renaissance; ein Rektabel des 15. Jahrhunberts; ein Altar mit einer Bekleidung aus vergoldetem Leber, Mechelner Arbeit: eine Beichtbank aus Marmor unb Schmiedeeisen: eine ge­schnitzte Kanzel vlämischer Herkunft usw. Ein augenblicklich im Museum Plantin besinblicher Schrank aus dem 16. Jahrhundert wirb in die neue Sammlung übergeführt werben. Der geschnitzte hl. Georg, der das ehemalige Antwerpener Tor gleichen Namens schmückte, ist jetzt hier wieder zum Vorschein gekommen. Be­merkt sei noch ein hl. Christoph aus dem 15. Jahrhundert; Fackelhalter der Gilde der Faßschläger aus gedrechseltem Holze nebst einem schmiedeeisernen Stück von dem Balkon des neo. schwundenenLantaarnhof"; eine ganze Reihe polychrom be­handelter Holzfiguren Antwerpener Künscker, darunter eine Hand, das Merkzeichen der in Antwerpen begründeten St. Lukas-Gilde. Verschiedene Arbeiten aus Mechelner Leder, das vielfach mit dem Csrkw?leder 'rccAechielt wirb, Die Waffen- und Geschütz-

abtcilung verspricht burdj bie reiche Auswahl von Mobellen be- sonbers interessant zu werden; ebenso bie ber Kunstschlosserei An Rüstungen gibt es dort u. a. die des Herzogs von Anjou aus bem 16. Jahrhundert. Das Museum ber Fleischerhalle soll nach und nach zu einem Spiegelbilde ber kunstgewerblichen Tätigkeit des mittelalterlichen Antwerpens werben. An ber Spitze' ber .Kommission bcrselben stehen Franz und Vincent Claes, die besten Kenner auf diesem Gebiete.

, Die Krankheit ber Beamten ber braht-

losen Telegraphie. In bem Maße, als die Einführung der drahtloien Telegraphie Fortschritte macht, mehren sich die ü-äne, in denen Telegraphisten der drahtlosen Stationen von einer eigenartigen Krankheit ergriffen werden, die allen An­zeichen nach mit der Art ihrer Tätigkeit im engsten Zusammen­hänge steht. ^as Leiden äußert sich durch Blutarmut; die Symp- tome sind eine ausfallende Blässe, häufig auftretenbe Kopfschmer­zen, Appetitmangel unb Verdauungsstörungen. Genauere Beobach­tungen haben eine Abnahme ber roten Blutkörperchen ergeben unb zugleich eine Abnahme bes Hämoglobingehaltes ber Blutkörper­chen. Bis zu einem gewissen Grabe wird dieses Leiden durch die ungünstige Installation ber drahtlosen Telegraphiestationen auf vielen Schiffen gefördert: aber es scheint, daß bie Ozon- bilbung der Luft unb bie unmittelbare Nähe hochgespannter Strö­mung auf ben menschlichen Organismus einen Einfluß aus- üben, ber noch nicht genügend erkannt und ersorsckst ist. Man hat ähnliche Krankheitserscheinungen auch bei den Elektrizitäts­arbeitern an den Niagarafällen feststellen können und bei in die Nahe starker Dynamos gelegten Schnecken beobachtete man heftige Muskelzusammenziehungen.

ff. Dasfliegende B o o t". In ber letzten September- Woche wird zum entenmal in Europa dasfliegende Boot" gezeigt werden eine Erfindung des belannten amerikanischen Flugzeug- erfinberg Glenn Curtitz. Glenn Curtiß, ber das merkwürdige ö-abrjeug aus dem Waner und in ber Luft wahrscheinlich selbst vormbcen roirb, hat einem Mitarbeiter berDaily Mail" jüngst eine Beschreibung bes fliegenbeil Bootes - das übrigens in ben Vereinigten Staaten sehr verbreitet sein soll gegeben: es ist die üblichen Schwimmkörper zum ^^/wmen aus bem Wasser trägt, sondern ein richtiges ge- flugelte Boot ist- Der flache Bootskörper hat etwa sieben Meter

?rei.te betragt 1 20 Meter, so baß vier Fahrgäste ziem­lich bequem bann Platz finden. Auf dem Wasser wie in ber Luft rann ba§ fliegenbe Boot angeblich mit Geschwindigkeiten fahren bie je nach ber Witterung zwischen 70 und 115 Kilometern liegen. Menn Curtttz erklärt seinfliegendes.Boot" für die Flugmaschinc

H, I, 11,, der Zukunft. Gegenwärtig läßt sich ein fliegendes Boot für etwas weniger als 30 000 Mark Herstellen.

Die nützlichen Fremdwörter. Im Kampfe um cm möglichst reines Gewand unserer Muttersprache bekommt man von denen, bie für bie immer ernster bedrohten Fremdwörter eint Lanze einlegen, wohl öfters einmal jugerufen:Ihr mögt ja in manchem ganz recht haben, aber bedenkt doch, was nützen einer# nicht die Fremdwörter beim Erlernen fremder Sprachen!" Zweier­lei muß man solchen Fremdwortferen erwidern. Erstens: ,Jhr seid ja seltsame Volkssreunde; ihr denkt nur an bie schließlich doch geringe Zahl berer, die eine fremde Sprache lernen- baß aber für Millionen unserer Volksgenossen bas Verstänbnis von Zeitungen unb Büchern gerabe burch biefe Frembwörter erschwer! roirb baSJununert euch, wie es scheint, nicht." Zweitens kann man ben spiest umkehren unb sagen:Die Frembwörter schaden uns beim Erlernen frember Sprachen." Schon mancher Schüler Ichneb ba im Vertrauen auf unsere Frembwörter, im franzöfifckfen Angabe bie Wörter parterre, Perron, coupe, couoert; aber bet geringe- Lehrer rechnete sie mit Recht als Fehler an, beim die ö-ranjoien lagen für diese Wörter rez-be-chaussöe, quai, com- partiment, enveloppe. Nicht einmal la garberobe läßt der Lehrer steifen er setzt bas richtige französische Wort le vesttaire darüber xer Knabe, ber etwa il fest bläme schreibt, ist ein Opfer ber H-rembworterwut vergangener Tage, bie unserem lieben Deutsch w manches angeblich sranzösische Wort aufgebrängt hat unb nun ben Schuler, ber bic fremde Sprache lernt, vom Gebrauch des richtigen französischen Ausdrucks in dieser Stelle ist es il > est compromis abhält. Wie diese halb deutschen, halb franzö- Mchen Wörter sogar einem Franzosen, der bas Deutsche lernen will, zu schaffen machen, erzählt anschaulich ber preußische General ber Infanterie Gras Monts in feinen Auszeichnungen über den Aufenthalt Napoleons III. auf Wilhelmshöhe Napoleon, ber al- ehemaliger Schüler bes Augsburger Gymnasiums Deutsch ver­staub, mußte öfters um Auskunft über beutsche Ausbrücke bitten, bie ber Form nach französischen Ursprungs find. Da fragt' ei etwa:Was sind denn charakterisierte Portepee-Fähnriche^"Was sind Reservebatterien?" Schwer hielt es, ihm die Bedeutung bes Wortesabkommandiert" klarzumachen. Graf Monts versuchte es aus verschiedene Weise, bis endlich der Kaiser ausrief:Oh, c'est betarfje". So erleichtern bie Frembwörter das Erlernen der fremben Sprache! Rau (Zwickau).

Kurze Nachrichten aus Kun st und Wissen­schaft. Gerhart Hauptmann roirb seinen Wohnsitz nach Berlin verlegen: er hat in der Kolonie Gruneroalb, Hubertus­allee 25, zum 1. Oktober eine Wohnung gemietet.