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Siebenen Klubvermögen usiv. Tie Annahme des Antrages würde eine Reihe der wertvollsten gemeinnützigen Unternebmnngen schwer schädigen. Tie praktischen Schwierigkeiten der Einschätzung der üirchenvermögeu seien unüberwindlich. In weitaus den meisten Fällen mtiüte eine entsprechend höhere Umlage durchgeführt werden. Wenn das Kirchen vermögen besteuert werde, so müsse natürlich das gewerkschaftlich cB er in ögen und das Vermögen der Parteien ebenfalls heranqezogen werden. Er müsse für den Fall der Aufreckterhaltung des Antrages den Antrag stellen, daß alle „juristischen Personen und Vereine' steuerpflichtig werden.
Ein konservativer Redner konnte dem letzenAntrage nicht zustiminen, der sozialdemokratische Antrag aber hätte durchaus kirchenseind- lichen Charakter.
Ein natioualliberaler Vertreter erklärt, seine Partei hätte den dringenden Wunsch, solche Vermögen der toten Hand zur Steuer hcrairzuziehen, die keinerlei gemeinnützigen Zwecken dienen. Aber die Schwierigkeiten seien viel zu groß, jedenfalls wäre der Antrag der Sozialdemokraten nicht durchführbar. Es müßten doch z. B. die Schulgebäude, Kirchengebäude, Friedhofsgebäude steuerfrei bleiben. Wenn eine glückliche Lösung der Formulierung gefunden würde, würde seine Partei gerne zustimmen.
Der volksparteiliche Vertreter erklärt, seine Partei könne keine definitive Entscheidung in diesem Augenblick treffen. Grundsätzlich meine seine Partei, daß am besten nur die „physischen Personen" herangezogen werden. Man müßte also gleichzeitig die Frage der Besteuerung der Aktiengesellschaften mit beraten. Tas halte seine Partei für unmöglich, die Erwcrbsgesetlschasten doppelt zu besteuern, die tote Hand aber frei zu lassen. Solange die Bestimmungen über die Äkliengesellschasten aufrecht erhalten bleiben, stimme seine Partei dem sozialdemokratischen Anträge zu.
Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt. Die tote Hand bleibt also von der Wehrsteuer frei.
Die Beitragspslicht der Aktiengesellschaften.
Aus Hessen.
Das Schicksal der hessischen Besoldungsvorlage.
rm. Darmstadt, 5. Juni. Die Fraktion des Bauernbundes hat ihre einstimmig gefaßten Beschlüsse zur Besoldungs- ordnnng der wirtschaftlichen Vereinigung, der 29 ländliche Abgeordnete aus allen Parteien der Zweiten Kammer, mit Ansnahnrc der Sozialdemokratie und des Freisinns, angehören, unterbreitet. Diese sind auch dort einstimmig gebilligt worden und lauten folgendermaßen:
1. Wir lehnen die unterschiedliche Behandlung von Stadt und Land sWohnungsgeld'i auf das entschiedenste ab und bedauern, daß Gr. Regierung, trotz des Einspruchs der ländlichen Abgeordneten gegen die Vorlage von 1912 und trotz der ?lbstimmung der Zweiten Kammer vom 11. Juli 1912 und der Ersten Kammer vom gleichen Tage, die Unterschiede rm Gehalt der Beamten in der Stadt und auf dem Lande noch weiter verschärft hat.
2. Wir fordern mit der neuen Besoldungsordnung, die den Beamten Gehalte von annähernd gleicher Höhe wie in Preußen und im Reich bringen wird, die Einführung der pr e u ß i s ch e n Grundsätze über Ruhegehalt und Hinterbliebenen v ersorssung.
3. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkte, daß der Grundsatz „gleiche Vorbildung, gleiche Bezahlung" zur Durchführung gelangt und bedauern, daß im Gegensatz zu dieser alten Forderung der Zweiten Kammer einzelne Beamte und Beamtengruppen durch die Regierungsvorlage herausgehoben worden sind.
4. Wir bedauern, daß die von der Hess. Volksschullehrerschaft erstrebte volle Gleichberechtigung mit den mittleren Finanzbeamten zurzeit aus finanziellen Gründen nicht erreichbar ist. Wir werden jedoch nur einer solchen Gehaltsreglung zustimmen, welche die pensionsfähigen Höchstgehalte der Lehrer denjenigen der mittleren Beamtenschaft näher bringt.
5. Wir sind bereit, die von der Regierung zu Besoldungszwecken angefordcrten Mittel zu bewilligen, insoweit dies ohne Erhöhung der Staatsfteuer geschehen kann. Wir halten in Uebereinstimmung mit der Ersten Kammer die Beschaffung weiterer Mittel durch Vereinfachung der Staatsverwaltung und Beseitigung der Nebenbezüge für crfi>rderlich.
Kreis Alsfeld.
— Mücke, 5. Juni. Bei dem Brand im Dainpfjägewerk hat der Kajsenschrank (von Krogmcmu-Gießen) seine Feuerprobe _ gut bestanden, ba fein Inhalt unversehrt blieb.
Die (Eröffnung der internationalen Manzkonferenz.
Paris, 4. Juni. Der Minister des Aeußern Pichon eröffnete heute die Tagung des Internationalen Finanz- ausschnffes. Er hieß in seiner Begrüßnngsansprache die Delegierten willkommen, denen die Regierung der Republik gerne Gastfreundschaft gewähre. Der deutsche Delegierte, Gesandte Frhr. v. d. Lancken-Wakenitz, sprach namens seiner Kollegen Pichon herzlichen Dank für den wohlwollenden, liebenswürdigen Empfang aus und bat ihn, dem Präsidenten Poincare die ehrerbietigsten Grüße zu übermitteln. Der Gesandte rühmte die traditionelle Gastlichkeit des schönen Frankreich für internationale Kongresse, die mit den Werken des Friedens und der Zivilisatian beschäftigt seien und sprach die Hoffnung auf völlig zufriedenstellende Ergebnisse der Konferenz dank der Unterstützung durch die hervorragenden Männer aus, deren technisches Sachverständnis Pichon gerühmt habe. Erschlug als Ehrenpräsidenten Pichon, als geschäftsführenden Präsidenten den ersten Delegierten Frankreichs, Vizepräsidenten des Staatsrates, M a r g u e r i e, vor. Dann sprach der türkische und als Brrtreter der Balkanstaaten der serbische Delegierte.
Die Streitigkeiten der Verbündeten.
Paris, 4. Juni. Dem „Matin" wird ans Sofia gemeldet: Ein direkter Beweis für den Ernst der Lage ist die Tatsache, daß Gesch o w sein En tlassungsge- s u ch dein König eingereicht hat. Geschow verläßt offenbar seinen Posten, weil er keinen friedlichen Ausweg aus dem gegenwärtigen Konflikt sieht. Als Nachfolger Geschows wird M a l i n o w genannt. In unterrichteten Kreisen wird der Rücktritt Geschows als Protest gegen die Haltung Rußlands in dein serbisch-bulgarischen Konflitt angesehen. — Dasselbe Blatt meldet aus Sofia: Mehrere 100 Bulgaren, die seinerzeit in Mazedonien gegen die Türken kämpften, wurden von den Griechen verhaftet und zu Schiff nach Griechenland transportiert.
Die „Agence Athenes" meldet offiziell, daß infolge der Verhandlungen zwischen General Iwanow und Oberst Dumanis eine Demarkationslinie zwischen Griechenland und Bulgarien vereinbart und protokollarisch festgelegt wurde dre Zusammenstößen zwischen beiden Armeen Vorbeugen' ledoch die endgültig festzustellende Grenzlinie nicht präiu- diziercnr solle. v 1
' Verein ehem. 116er. Gestern abend fand die letzte Gesamtausschußsitzung statt. In ihr wurden die Festabzeichen an die Ausschußmitglieder ausgegeben und das Arbcitsprogramm der Einzelausschüffe durchgcsprochen. Der Verein tritt am Samstag abend um 7 Uhr auf dem Oswalds- garten an und marschiert um 71/, Uhr nach dem Festplatze, nachdem vorher die Festmünzen an die Vereinsmitglieder ans- gegeben worden sind. Dem hiesigen Verein werden sich die Vereine von Friedberg, Franksilrt, Mainz, Darmstadt, Offenbach und Hanau nut ihren Kapellen anschließen. Der Zug nimmt seinen Weg durch die Neustadt, Bahnhofstraße, Kaplans- gaffe, Neuenweg, Gartenftraßc, LudwigSplatz, Kaiser-Allee. Der Festplatz wird um 7 Uhr und die Festhalle I, die, wie bekannt, nur gegen besondere Karten zugänglich ist, um V28 Uhr geöffnet. Der Zutritt zu den anderen Hallen sicht jedermann frei. Der Zapfenstreich beginnt um 9 Uhr in Steins Garten, nimmt seinen Weg durch die Stadt und endigt auf dem Trieb. Am Sonntag vormittag um 8 Uhr tritt bie Fahnenkompagnie de? Vereins an der Brauerei Denninghof an, holt die Fahnen ab und bringt sie nach OSwaldSgarten, wo um 9 Uhr der gesamte Verein antritt. Nach der Parade nehmen die Kameraden in den einzelnen Bierzelten kompagnieweise Platz, zu welchem Zwecke Schilder mit den Kompagnienummern dort angebracht sind. Die neue Vereinsfahne wird von Freitag ab bei E. Blödner Nachf. auf dem Seltcrsweg ausgestellt werden. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß mic die auf dem Festplatze aufgcgebcnen Karten mit dem besonderen Festpoststempel versehen werden. Eine kleinere Anzahl der Festpostkarten ist mit eingedruckter Marke versehen und auf dem Festplatz erhältlich.
** Arbeitsvergebung. Man schreibt uns; Be den am 4. Juni zu vergebenden Schlosscrarbeiten Klette r schütz für Giltcrmaste für die Uebcrlandzentralc des städtischen Elektrizitätswerkes stellten sich heute folgende Ergebnisse heraus. Die Schlossermeister Wiegandt, Euler, Haubach und Baumann verlangten für das Kg. nebst einmaligem Menniganstrich Frankolieferung jeder noch näher zu bestimmenden Bahnstation 80 Pfg. ^Dagegen hatte die Firma Gräfe & Eo. für das Kg. ein Angebot von 35 Pfg. abgegeben. Da dieser Preisunterschied mehr als 100 Proz' reträgt, wäre es doch erforderlich, wenn sich die Behörde diese Preise einmal vorkalkuljeren ließe.
** Prof. Urstadt und die Freie Vereinig gung hessischer Nationallib erale n. Wir cri halten folgende Zuschrift:
Auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Professor Urstadt in 9hnnmer 128 Ihres geschätzten Mattes erwrderc rst: Die „Freie Vereinigung hessischer National- liberaler steht nach wie vor aus dem Standpunkt, alles.und jedes zu vermeiden, was das von ihr im Interesse eines wahrhaften Liberalisnnis m Helfen angefttebte gute Einvernehmen zwischen der Fortschr. Volkspartei und ihr zu zerstören geeignet ist und ein evtl, notwendig werdendes Zusammengehen aus taktischen Gründen im Augenblick der Gefahr unmöglich macht Die wiederholten Angriffe und Verdächtigungen, denen die Freie Vereinigung hessischer Natwnalliberaler seilens hessischer Führer der Fortschritts- gartet ausgesetzt war, ebenfo die Kampfesmethode des Herrn Aba. Urstadt lajsen es zweifelhaft erscheinen, ob aus feiten der sogen, „entschieden Liberalen" Kreise in Hessen das gleiche Bestreben vorhanden ist. Weder eine Preßfehde, noch die Auseinandersetzungen in ässen tuch-politischen Versammlungen dürsten geeignet sein, dieses von der dreien Vereinigung erstrebte friedliche Nebeneinanderarbeiten der beiden liberalen Richtungen zu gewährleisten. Lediglich des notwendigen Friedens wegen und um den Gegnern von rechts unb, links nicht das von ihnen mit Sehnsucht erwartete Bild der streitenden Brüder vor Lütgen zu führen, nicht aber etwa weil ich Herrn Urstadt als Politiker oder Gegner fürchte, gab ich ihm nicht und werde ihm auch in Zukunft in seinen Versammlungen nicht die Antwort auf seine persönlich-en Antti ste geben. Der Weg zu den nationalliberalen Versammlungen ist für den Herrn Abg. Urstadt nicht weiter als mein Weg äu seinen Versammlungen. Sollte er die von mir respektierten Gründe für seine Person nicht für stichhaltig halten, so ist ihm reichlich ost Gelegenheit gegeben, seine Wünsche zu befriedigen. Jedenfalls glaube ich im Sinne oller ruhig denkenden liberalen Kreise in Hessen zu handeln, wenn ich meinem bisher für richtig gehaltenen Grundsätze auch fernerhin treu bleibe. Dr. Linse.
Eine Denkschrift der Regierung.
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" veröffentlicht eine im Budgetausschuß überreichte Zusammenstellung von Materialien zur Begründung der Ent- würfe von Gesetzen über den einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag und betreffend die Aen- derungen im Finanzwesen. Der erste Abschnitt dieser Denkschrift gibt u. a. eine ausführliche Darstellung der staatlichen Einkommens- und Vermögensbesteuerung. In den deutschen Bundesstaaten wird ferner die Steuerbelastung des Deutschen Reiches mit derjenigen Englands und Frankreichs verglichen.
Tie steuerliche Belastung des deutschen Volkes stellt sich wie folgt: Direkte Steuern insgesamt 2008.0 Millionen, auf den Kopf 30,80 Mk., 49,22 Prozent des Gesamtsteuerertrages. Indirekte Steuern insgesamt 2071.5 Millionen, auf den Kops 31,86, 50,78 Prrtzent des Gesamtsteuerert rages. Von den indirekten Steuern ent fallen auf den Kopf der Bevölkerung 23,73 für Zölle und Verbrauchsabgaben, 1,21 für Aufwandssteuern, 5,92 für Verkehrssteuern, 0,95 für Erbschaftssteuern und 0,05 Mk. für andere indirekte Steuern. Der Vergleich der Steuerbelastung des Deutschen Reiches mit der Großbritanniens und Frankreichs ergibt, daß die Steuersysteme in den drei Ländern wesentlich verschieden sind. Die direkten Steuern ergeben in Deutschland 2008,0, in Großbritannien 2637.7, in Frankreich 1062.9 Millionen Mark. Der Gesamtsteuerbetrag ergibt in Deutschland, Großbritannien und Frankreich 4079.6, 4720.1 und 3776.4 Millionen Mark. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in Deutschland, Großbritannien und Frankreich an direkten Steuern 30,98, 59,57, 27,15, an Zöllen und Verbrauchsabgaben 23,73, 30,65, 44,95, . an Verkehrsabgaben 5,92, 4,48, 10,58, an Erbschaftssteuern ■ 0,95, 11,66, 7,51, an Aufwandssteuern für Deutschland 1,26, : insgesamt 62,75, 106,01, 96,09 Mark.
Freiwillige Wehrbeiträge.
Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" mitteilt, gingen zu den freiwilligen Wehrbeiträgen bei der 1 Reichshauptkasse 388 565 Mark ein. ;
Aus Stabt unb Land.
Gießen, 5. Juni 1913.
Die Landw. Aufnahme 1913.
Alljährlich werden anfangs Juni durch die Bürgermeistereien unter Zuziehung von Sachverständigen Fe st- stellungen darüber gemacht, wie groß die Flächen find, die mit den wichtigsten Feldfrüchten (Getreide, Kartoffeln, Hackfrüchte, Futterpflanzen usw.) bestellt sind. DasErgebnis dieser Erhebungen in Verbindung mit den alljährlichen Ernteschätzungen dient dazu, um im Herbst die Vtenge der geernteten Feldfrüchte zu berechnen. Diese Angaben sind besonders von großer Wichtigkeit für die landwirtschafttreibende Bevölkerung und für den Handel.
In diesem Jahre soll sich jedoch die Aufnahme des landwirtschaftlichen Anbaues nicht auf die wichtigeren Feldfrüchte beschränken. Es soll vielmehr die Anbaufläche sämtlicher Feldfrüchte ermittelt werden. Bei der Schwierigkeit und der großen Arbeit, die eine so große Erhebung verursacht, ist es begreiflich, daß sie nicht alljährlich, sondern nur in großen Zwischenräumen vorgenommen werden kann. Zuletzt geschah cs im Jahre 1900. Diesmal werden die den Gartengewächsen und Gemüsen gewidmeten Flächen, einem vielseitigen Wunsche entsprechend, wesentlich eingehender wie früher ersaßt.
Die Feldfrüchte find nack) Haupt- und Nebennutzung zu unterscheiden. Die Hauptnutzung ist im Juni, die Nebennutzung im September festzustellen.
Die Aufnahme soll auch darüber Aufschluß geben, wie sich die Gemarkungsfläche auf die verschiedenen Boden- Nutzungsarten verteilt, nämlich auf Acker- und Gartenland, auf Wiesen, Weiden, Obstanlagen aus dein Felde, Weinberge, Waldungen, Haus- und Hofräume, Oed- und Unland, ferner Wegeland, einschließlich Friedhöfe, öffentliche Anlagen, Gewässer usw. Die Unterlagen hierzu liefert das von dem Großh. Katasteramt geführte Zentralöalaster.
Wenn diese große Aufnahme int Herbst vollendet fein wird, nimmt die Zentralstelle für die Landesstatistik die Zusammenstellungen vor und wird die Ergebnisse wesentlich ausführlicher, als dies früher geschah, veröffentlichen. Es wird daraus Bedacht genommen werden, die Veröffentlichung so zu gestalten, daß der landw. Anbau auch in den einzelnen Gemarkungen verfolgt werden kann.
In der Aussprache über diese Regierungsvorschläge wird die Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaften beanstandet. Tie Feststellung des Grund- und Betticbs-verrnögens wäre außerdem sehr schwierig.
Das Zentrum hält es für besser, wenn die Aktiengesellschaften als solche besteuert werden und die einzelnen Aktien steuerfrei bleiben. Dadurch würde auch die Veranlagung vereinfacht. Wenn die Regierung den Kurswert zugrunde lege, so sei dies unzuverlässig, zumal wenn ein Stichtag genommen werde. Es wäre besser, von dem Er - t r a g s w e r t auszugchen, wie dies schon bei der Landwirtschaft borge sehen sei. Man bekomme im allgemeinen 6 Proz. Verzinsung vom Kurswert Dies führe zu der Feststel- luna des Vermögens durch Multiplikation der Dividende mit 16%. Für Gesellschaften mit geringerDividende, aber mit erheblichem Wert müßten besondere Be ftimmungen getroffen werden.
Das Zentrum hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Danach sind beittagspflichtig Aktiengesellschaften, Konr- inanditgcsellschcrsten auf ?lktieri, Kolonialgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gewerkschaften, wenn sie tigen Vermögens wird der Erttagswett zugrunde gelegt, als welckier das Sechzehnzweidrittclfache der in den vorausgegangenen drei letzten Jahren jährlich im Durchschnitt auf das Gesellschasts- kapital verteilten Gewinne gilt. Bei Gesellschaften oder Gewerk- schasten, die erst während des für die Berechnung des Erttags- ivertes maßgebenden Zestraumes errichtet worden sind, wird die Dividende oder Ausbeute zugrunde gelegt, welche in der Zeit ihres Bestehens im Durchschnitt jährlich verteilt worden sind. Hat eine dieser Gesellschaften im Durchschnitt der letzten drei Jahre weniger als 4 Prozent als Gewinn auf das Gesellschaftskapital verteilt, so .gilt, wenn ihre Aktten, Anteile oder Küpe einen Börsenkurs haben, der nach dem Durchschnittskurs des Jahres 1912 zu ermittelnde Gesamtbetrag aller Aktien-Anteile oder Kuxe als beitragspflichtiges Vermögen, wenn solche dagegen keinen Börsenkurse haben, der durchschnittliche Verkehrswert aller Aktien, Anteile oder Kure. Gesellschaften oder Gewerkschaften die im Inland keinen Sitz haben, werden mit ihrem inländischen Grund-, Bettiebs- und Kapitalvermögen herangezogen.
Ein Regierungsvertreter äußett einige Bedenken, nicht gegen die Grundgedanken dieses Antrags, sondern gegen Einzelheiten. Namentlich würden Schwierigkeiten bei den Ge- werkschasten auftreten, die vielfach fein (Hesellschastskapital besitzen. Der Maßstab der dreijährigen Dividende sei nicht zuverlässig, da neben dem Dividendengewinn auch weitere Gewinne vorhanden sein können. Dadurch würden wesentliche Summen der Besteuerung entgehen. Begünstigt würden auch die öfesell- schaften, die in den letzten Jahren sich bedeutend verbessert haben, umgekehrt aber würden die Gesellschaften mit stark finkender Dividende dabei zu ungünftig behandelt werden. Der Antrag des Zentrums vermeide nicht vollständig die Doppelbesteuerung, wenn die Gesellschaften Anteile anderer Gesellschaften besitzen. So schwierige Berechnungen sollte man doch nicht vornehmen, sondern lieber einen Kurswert nehmen, der immer noch ziwer- lässige Ergebnisse zeitigen würde. Man müßte allerdings einen Kurs in der Vergangenheit wählen, etwa am 31. Dezember 1912. Ein weiterer Regierungsvertreter erklärt, die Regierung denke nicht daran, die stillen Reserven mit zu ö er steuern: wenn dies aus dem Entwurf nicht ganz klar hervorgehe, so könne die Fassung noch geändert werden. Bedenklich sei die Besttmmung, daß der Aktienbesitzer die Aktien abziehen könne, da .dies die Möglichkeit zu zahlreichen legalen und nicht legalen Hinterziehungen geben würde.
Ein Volksparteiler glaubt, daß die Bedenken der Regierungsvettreter gegen den Zeirttumsanttag in gleichem Maße gegenüber der Regierungsvorlage bestehen
Die Vertreter der Volkspartei stellen den' Antrag den ganzen Paragraphen 12 über die Aktiengesellschaften bei der Wehr steuerganz zu ft reichen und stellt einen Antrag auf folgende Fassung des § 19: „Bei Aktien ohne Börsenkurs oder bei Anteilen e'incr Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Verkaufswert der Mien oder Anteile mrzusetzeu. Sofern ein solcher nicht zu ermitteln ist, gilt als Wett der Mtie oder des Anteils das 162/zfache des Durchschnitts der während der letzten drei GcfckMsjahre, oder bei kürzerer Dauer der Gesellschaft der seit ihrem Bestehen vetteilten Jahresdividende. Ist eine solche in dieser Zeit nicht zur Betteilung gelangt, oder beschränkt die (vesellschafts- satzung deren Höhe, so kann die Steuerbehörde die Schätzung des Wertes durch von der zuständigen oder nächstgelegenen Harchcls- Dertretung zu ernennende Sachverständige auotiaten.
Ein Nationalliberaler hält den Zenttimrsantrvo für zunächst verfuhren,ch, auch weil er die doppelte Besteuerung vm- meide, aber äußert doch mancherlei Bedenken. Sehr aefäär- lich sei die Entnahme des Wehrbeitrages nach dem Zentrumsantrag aus den gesetzlichen Re fqrben. Zweckmäßig wäre, aus dem Entnmtt die Streichung her Bestimmung über die Reserven und die An- nah-me des volksparteilichen Antrages.
Die Aussprache über bie Akttengefell schäften wird morgen vormittag fortgesetzt.
Nach der Regierungsvorlage find beitragsvflichtrg Aktiengesellschaften itnb Kommanditgesellschaften auf Aktien und zwar 1. mit ihrem gesamten Verrnögeu nut Ausnahme des ausländischen Grund- und Betriebsvermögens, wenn sie im Inland ihren Sitz haben; 2. mit ihrem inländischen Grund- und Betriebsvermögen, wenn sie int Inland keinen Sitz haben. Bei Berechitung des beitragspflichtigen Verntögens sind auch ab - zuziehen bei Aktiengesellschaften das eingetragene Aktienkapital nach seinem Nennwert, bei Kommanditgesellschaften auf Aktien das eingezahlte Aktienkapital nach seinem Neimivert und die Geschäftsguthaben der persöitlich haftenden Gesellschafter. Dieser Abzug findet nur anteilweise statt bei den Gesellschaften, die im Inland keinen Sitz haben und bei den inländischen Gesellschaften, die Ausland Grund- oder Betriebsvermögen besitzen.
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