Ausgabe 
30.12.1911 Viertes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

I

K'

Nr. 506

liegen.

rtrie

deinen Anspruch Fürsorge haben Die Hint

auf Hin terbliebenen

c ihres versicherten Ehemannes. .. nur 2 Jahre als Mieter in der Dcst-Anla^e gavoiml. in cneser

bic

Te R-n.-n^Hinterbtt-b«-» beginnen mit dem fc* »ff*

endung ihres 15. Lebensjahres.

Todestage des Ernährers.

unt flen.

en und renzlos

hielt »var.

Denn es auch nicht buchstäblich .i nehinen tft, das. ian, das vorletzte ..Eilnniandl' meinte, Wasicrücrtcl oitfegeit muh.

Samstag, 50. vczember I9fl

fUtenonthnid an* Bnlt, Xi 6rü*!*>Sei Untxr udui - V.ich- and SumbrutfectL

und nicht nnifetc, tradenen Pruf-.c-' aus früm^oben iu Lun men. und da» ich mich znvimal einem Ärtuch um Abhilfe an doS

Die Witwen- und die Ditwerrentcn fallen bei der Wiederverheiratung weg.

Tie Waisenrente fällt weg, sobald die Waise das 15. Lebensjahr vollendet.

Der Anspruch auf daS Witwengeld verfällt, wenn er nicht innerhalb eines JahreS nach dem Tode des Ehemannes geltend gemacht wird.

Fürsorge haben die Hinterbliebenen solcher Versicherten, die am 1 Januar 1912 bereits verstorben waren Des-

unserer Stadt, darf deshalb roebl für mich in Anspruch r bnttn, daß die Ansicht, die ich drer .tu iure, durchaus obirfnn ,ü

^Witwengeld erhält die versicherte Witwe nach dem Tode ihres versicherten Ehemannes.

Skmomt wandte, ha* denn auch durch VUi behüt len non dem liebe! einiflcrmahen fteucrtr Der vertierte .sustand aber nur so lange an, bis der üieö in den Schlamm vertun leit dann ertönte bad alte ihaqtheb.

Tas Mrüdeste, was mein s Erachtens geschehen müßte bauemb Abhilfe ->u schaffen, wäre daö 'Anlegen eines i

erhöhten Fußsteiges entlang der Häuser, Fortsetzung M .'Hem* pslasternreisenS »wischen den Boumreihen und verfiel!«!: 1 v.m festen lieber gangen von da nach jedem vausemgaug T:.' Ver­stellung von Kieswegen, auch juemt sie noai so gut mit anrr 3d)!odemintcrlofle versehen werden, helfen den Klagen nicht für die Tauer ab: sie vertieren mit der 3eit ihre Turchl.nuidrit und sind bei feuchtem Witter und namentlich nach eingetretenem Tauwetler schmutzig. TaS haben nnr in unseren Anlagen schon oft ' en bcvbadiien Gelegenheit gehabt, und auch die Sämlhöse sind Beispiele dafür.

Was bet Anlegung eines festen Fußsteiges und ttortfetrung des Kleinpslasterstrnß nS ohne gleichzeitige Berlewing der ?cJn- bahn aber mdn erreicht wurde, wäre die möglichste Verbedunr deZ gewiß nicht schön missehenden Bahndammes Würde aber die Fahrbahn nach den Hausern zu Verlegt, bann könnte man am Bahndamm und auch am Geilfuüsdxm X'ager entlang, Geböli- gruvvcn und Baume anvslanzcn und so das Unschöne nio.ilichst oeib dcn. Tadurch waren alle Uebelftünbc mit etnent Schlage

Es wäre btvlulb mit Freuden zu begrüßen, wenn unser« Stabtverordnetcnr.x-rsa!iimlung die Au.üllnung des urivningl'.rt)cn ^roicfted endgültig beschließen und keine Rücksicht aus ötc Sonder- intercffen Einzelner nehmen wollte

Lingesaudt.

dtir Form und Inhalt al hi iintei 0n|ct tiiubri! iteljenocn Xlrtiki ibcrntmnu bie tiköatium Dem Puvilkum gegenüber ferneri Derantwortnng

Gießen, 29. Dezember.

Auch dieses Jahr sei wieder mit einey Bitte und Mahnung an alle die herangetreten, die durch einen Beitrag zu wohltätigen Zwecken die Ncujahrs-Glückwunschc ablösen, mit ihren Namen in her Tagespreise genannt werden und milhelsen, eine alte, schöne Sitte, welche uns von unfern Vätern überkommen ist und fid) bei allen gebildeten Böllern erstatten bat, einfach über Bord zu werfen. Tas ibeale Moment, fid) wenigstens an der Jahres­wende bei Freunden und Bekannten, derer man im Hasten und Treiben des Lebens im Verlaufe des Jahres nicht gedenken konnte, und fei es auch nur durch eine Karte, in Erinnerung zu bringen, ist nicht gering anzufchlagen. Tie Firmen des Papier- .cickes, die Papier-, Buch und Kunsthändler, die Buch- und Sluiibruder, die Papier und Briefumsdilagsabriken haben jedoch rod) ein weiteres und zwar ein wichtigeres materielles Interesse daran, die Einführung der sogenannten Ablösung zu verhindern und sind fest entschloßen, bie Beseitigung ber schönen Sitte, Neujahrswünsche zu versenden, mit Wart und Schrtst zu be- kämpsen.

Tie Vereinigungen und einzelnen Personen, die für die Ein­führung der Ablösung eingetreten sind, stehen meistens bem prak­tischen Erwerbsleben fern, ober haben bei ihren an und für sich guten und edlen Absichten vollständig überleben, eine wie große Schädigung sie der die Kunst fdrberuhen Industrie und vielen Tausenden mit der Anfertigung und dem Vertrieb von Neuiahrs- karten beschäftigten Arbeiterinnen, Arbeitern und Gewerbetrei- beiiden zufügen. Wohl mit demselben Rechte könnte auch die Ablösung von Weihnachtsgeschenken, Kranzspenden und ähnlichen Gebräuchen, die mandres Mal kleine Belästigungen im Gefolge haben, vorgeschlagen werden. Welchen nachteiligen Einfluß der­artige Neuerungen aber auf Handel und Industrie, ja selbst auf tnc Entwicklung unseres Kulmrlebens Haben können, ist ganz unberechenbar! In Heutiger Zett, wo der Erwerb für den Ein- meinen immer schwieriger wird, sollte man immer mehr darauf bedacht fern, Handel und Industrie zu unterstützen, als sie zu untergraben. Besonders aber sollten Untergrabungen nicht von einet Seite ausgel>en, welche tedes Jahr größere Ansprüche an bie Steuerfrei! der Bürgerschaft und vorzugsweise die Gewerbe- treibenben stellt.

*» und

um durch den Morast ;u kommen, >' ist i mir doch in iik< em Tutzendmal vrrgefommen. daß tdi ratlos am Hostor stand

RedakNon. ErvedMon and Trucfettt: Sckml- strotz, I -rvevinon and Verlag. Mb) M» Redaktion: e-M» 11». ieL-Äbcj Unietget^ir»«»

Gießen In bem Kampfe des Widentreites der Mei- ttungen bezüglich der Umgestaltung der Sc st-A nl a g e kann ich mich des Pfühls nicht erwehren baß alle ixe, bie pch ber AuäTührung bes zuerst gebrachten ProteVs Verlegung ber Fahrbahn nach der Häuserseite zu wider)etzen. pmonlube sntereffen zu febr in ben Vordergrund stellen, ine ausgenom.mrn, bie bie hohen Kosten dieses Projektes scheuen. Ich bähe zwar

ßanScL

Don der \t ch-dank.

Berlin, 29 Dez. In t#r Sitzung des Zentral Ausschusses der fHeidK ban? gab Präsident o Häver st ein nach Vorlegung des Statuts vom 23 d. M. bekannt, daß sich bis zum 27. d Ri infl. vermehrt haben: die Anlagen um 174 Millionen geger. 123 Millionen Mark im Bortiih,e. b.*r Barvorrat um 5 Millionen «icgen 2 Millionen, die fremder' Gelder um 119 gegen 107 Mil lionen im Vorjahre: die ungedeckten Noten hätten am 27. Tc tember 701 Mill ionen gegen 64e Millionen im Vorjahre betni<Ki' Tie Jnanivrudniaknne br Ne<tnonik gehe weit über diejenige des Vvrj^lneS hinaus, was liuptfachlidi ber Einreichung lau fristiger Wechsel ^uzuschr ib n ii Tie starke Jnanspruch- nähme bis I a !; r e s s ch l v ß und die Höhe o e 4 Privat- d i s k o n t s mahnten zur Vorsicht. Seit bem 23. Aua leien bi' Anlagen b. r Bank i-aucrnd gestiegen und )war iu stärker ein rab? als sogar im Jahre 1907. Trondem sei es möglich ge­wesen, mit einem 5 prozentigen Bankdiskont auszukoinmen und ben Goldbestand zu erhalten. waS ztun Teil bdranf zurückzuführen ei, daß ber Verkehr an tie kleinen Noten gewohnt sei. v Havert^

.b r c ch n u n g ft e H c b r Reiä's.ank nur wenig benutzt werde unb infolgeoesjen am 1. Januar zur Auflösung loinmr Tie Goldeinfuhr bis 28 Tez mber betrage 199 Millionen, die Ausfuhr 7fi Millionen, so baß ein Ueberschuß der G'ldcinfuhi o'on 123 Millionen Mart verbleibt Ti :)ieichs.ank erhielt von Dir Goldeinfuhr 166 Millionen Mark, und gab zur Ausfuhr frei 6i Millionen, so daß ihr von ber Einfuhr 10^ Millionen Mark oerblieben sind.

gleichen haben keinen Anspruch die Hinterbliebenen solcher Versicherten, die am 1. Januar 1912 bereits dauernd er­werbsunfähig waren unb dann verstorben sind, ohne in­zwischen die Erwerbsfähigkeit wieder erlangt zu haben Hinterbliebenen, die den Tod des Versicherten vorsätzlicki herbeigeführt hoben, Ijaben ebenfalls keinen Anspruch aus Fürsorge.

lZwei weitere Aussätze über Wartezeit, Anwartschaft, Bei- trag8cntrid)tung usw. folgen.)

Kuranstalt Hofheim T.l.

-------- (1 2 8o. 2s . ' - rftlge, ---- lervep- and .onere Kra/.ite. Boamer und Wmu: > - - mhihbh| ------ durch -------

IlmSM Dr.. eeha'ze-Kahleyis, NenrMxrzt mJHK»

Spldplan öes (hiefiencr $tabtt!)vater$. Tircknon: Hermann Steingoettcr.

Tloutaa, ben 1. Januar, nadmüttag» 8'/, Uhr, bei Volks« preilen: «mder-Vorttelluna: , vaniel unb Gretel.(jrnbe 5*/t Uhr.

,n s 7 /, Uhr, bei geioöbnltdieii Preisen ,Hummel'Iubente#.* (flleiiheit!f bUoiic Po e mit >"e>aug unb Tanz in 5 Bilde n nach i? L onl unb v. Wilkens ^«be 107, Uhr. Tien-'taa, ben 2. Januar, al euoy fi Uhr (12. Tien-to.iS-Aboimeinent Vorstellung): ,t>aniielee Himmelfahrt." Ende 1 Utr. Mititvoch, Den 8. Januar, abend» 7 Uhr (II. V'iNivoch-- Abonnement - Vorstellung»: ,Ta6 kleine Edololcibenmadcieu." Lude »'/« Uhr. Freitag, ben 6. Januar, üben>6 H Uhr (1. Freitag« - Abonnement - Vorstellung ,?oflor niau-3/ Ende JO1/. Uhr. conmag. ben 7. Januar, nadmultaqi 3', Uhr, bet kleinen Prester«: Tie Haubenlerche." Ende 6 Uhr. Abends 7*, Uht, bet gewöhnlichen Preisen: ,®uminel|tubenteiu* Enbe 1"M Uhr.

Boranzeige. Montag, den 8. Januar, abend- 8 Uhr (außer Abonnement), bet gewöhnlichen Preisen, Abonnenten ge­nießen tirrmäBignufl1""afllpiel ber berren (heorg Hacker Wuiho V eh i mann unb iHidmrb Iitrga » vom O)roßh. Hostheater in Tannftabt: ,Tic Frösche." Ein Lustspiel beS Arrstophanes. Em- gerichtet In 3 Abteilungen von Regisseur Hacker.

ist eine Feine

SalemAleikum SalemGold (Goldmundstück)

agen ionemotoreR BmA StW Imotoren.

100 m,C.ScM üj»8 72|0jEB

Nf 3A 4 5 6 8 10

preis: 34 4 5 6 8 1O Pf. d. Stck.

Echf mir Firma Orient. Tab u.CIgarertm hbrii.Yenidze* jnh. Hugo Zietz,Dresden.

kraftvolles ^^odswlN

- _______9

Die neuen veftimmnngen der Reichrversichernnqr- orbnung über die Invaliüenversicheru ig, die äm

l Januar 19<2 in Kraft treten.

Am 1. Januar 1912 wird laut Art. 2 Ms. 1 des Ein- führungSgesetzes zur ReichSvcrsicherungsordnnng das vierte Buch ls 12261500) der Neichsverfrcl-erttngsordnung nämlich die Invaliden- und Hinlerbliebcnenvcrsicherrtng in straft treten. Für Personen, bie schon jetzt der Invaliden- Versicherung unterliegen und für die, bie ihr erst vom 1. Januar 1912 an unterstehen werden, dürfte es daher von Interesse sein zu erfahren, meldyc wesentlichen Ab-« Linderungen das 4. Buch der Reichsterstcherungsordnunq gegentiber dem JnvalidcnverficherunaSgesetz vom 13. Juli ÜL899, das bisher gegolten hat, enthält Es fei daher auf diejenigen toi einigen Bestimmungen hingewiesen, bie durch bic Reichsversicherungsorbnung neu gejchafsen würben unb die vom 1. Januar 1912 an von ben durch sie betroffenen Personen wohl zu beachten sind.

1. Tie Berfichenlngspflicht.

Zu den der Dersicherungspflicht unterliegenden Personen kommen gemäß § 1226 Abj 1 Ziffer 2, 3 unb 4 vom 1. Januar 1912 an neu hinzu:

a) Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken,

b) Bül)nen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den filmfhücrt der Leistungen,

sämtlich, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, gegen Entgelt beschäftigt werden und sofern nicht ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 2000 Mk. an Entgelt übersteigt.

Diese Personen sind auch sämtlich bis zum vollendeten 40. Lebensjahre zum freiwilligen Eintritt in bie Bersiche- nmg (Selbstversicherung» berechtigt, wenn ihr regclnuitigcr Jahresarbeitsverbienst mehr als 2000 Mk, aber nicht über 3000 Ml. beträgt (§ 1243 Abs. 1 Ziffer 1 der Reichsver iche- rungSordnung^ Tic Berechtigten tön neu bic Sclbslversichc- rung beim Ausscheiden aus dem Verhältnis, das die B- . rcchligung begründet Hai, fortsetzen oder später nach § 1283 (Aufrechterhaltung der Anwartschaft) erneuern (§1^4.> Ab . der Neichsvcrsicherungsordnung).

Ebenso können bic erwähnten Personen, wenn sic aus einem vorsick-erungs pf 1 ichliaen Verhältnis ausscheiden, die Versicherung freiwillig fori je,,; en oder später nach § 128. erneuern (Wetterversicherung) (§ 1244 ber Reichs­versicherungsorbnung).

Rach Art. 73 bes Einführungsgesetzes zur Reichsver­sicherungsorbnung werben nad) dem 1. Januar 1912 die­jenigen wieder versicherunaspflichtig, welche gemäß § 5 'Jfbf. 1, 2 des Jnvalioenvcrsichcrungsgesetzes ttom 13. Juli 1899 befreit waren, wenn sie nicht gemäß § 1234 der Reichsversicherungsorbnung ebenfalls versichcrungsfrci sind. Dasselbe gilt für die auf ihren Antrag nach § 6 Abs. 1, § 7 des Jnvalibcnversicherungs- gesetzes von ber Beriichcrtuigspslicht Befreiten, solange sie nicht nach ber Reichsversicherungsorbnung neu von bei Dersicherungspflicht befreit sind.

Infolgedessen verlieren sämtliche von den unteren Der- toaltungäbcliörben (Kreisämtern bezw. in Städten mit mehr als 20i)00 Einwohnern Bürgermeistereien) auf Grund des § 6 Abs. 1, § 7 des Jnvalidenversickrerungsgesetzes erteilten Befreiiingsbcsck)eide mit dein Ablauf des Jahres 1911 ihre Gültigkeit, so daß die Pflicht zur Vertvenduiig von Beitrags- marken am 1. Januar 1912 wieder cintritt, falls in diesem Zeitpunkt versicherungspslichtige Beschäftigung vorliegt Der Bezug einer lln|allrente und bie Vollendung des 70. Lebensjahres bilden vom 1. Januar 1912 an keinen Grund mehr für bie Befreiung von ber V er siche rungs- Pflicht.

2. LeiSungen ber Invalidenversicherung.

Zu den Invaliden- unb Altersrenten, bie schon seither gewährt wurden, ist neu hinzugekommen dieHinter- bliebcncnfürforgc". Diese besteht in Witwenrente, Waisenrente, Witwerrente, Witwengeld und Waisenaus­steuer. . . ,

Witwenrente erljaft die dauernd rnvalidc Witwe nach dem Tode ihres versicherten Mannes: desgleichen auch bie Witwe, bic nicht dauernd invalide ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen invalide gewesen ist, ober bie nach Wegfall des Krankengeldes invalide ist, für die wertere Dauer ber Invalidität (Witwenkrankenreute).

Waisenrente erhalten nach dem Tode des ver- sicherten Vaters seine ehelichen Kinder unter 15 Jahren und nach dem Tode einer Ber-sicherten ihre vaterlosen (auch uneheliche) Kinder unter 15 Jahren. Hmtcrlastt der Versicherte elternlose Enkel unter 15 Jahren, deren unter­halt er ganz ober überwiegend bestritten hat, so steht ümen Waisenrente zu, solange sie bedürftig sind.

Witwerrente erhält nad) dem Tobe ber versicherten Ehefrau ber erwerbsunfähige Witwer, solange er bedürftig ist ünb bie Ehefrau den Lebensunterhalt ber tvanulie ganz ober überroiegenb aus ihrem Arbeitsverdienste be|tritten

raren| ,| Ja Pffl**

itis und K

vierter Blatt 161. Zahrganq

Kwkener Ainomor

wöcherulcch. Tte ^L«tzdwlrstchaNllche, bett- f v

hegte erschemen moncUicb zweimal. CS CH CT dl*Anzeiger für (Dberpeflen