16U Jahrgang
Drittes Blatt
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Oiehener Lo»iliendlätter" werden dem ,fln<eifler' Biennal wöchentlich beigelegt, das „Kretsblatt flr den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die .^andwirlschaflllchtn Seit- fragen"' erscheinen monatlich groeunaL
Helfische Erste Kammer.
R V. Darmstadt, 27. Mär;
Am Regierungstische: Staatsminister Dr. Ewald, Geh. Aat Dr. Becker, Geh. Obersinanzrat Rohde, ,päter Minister o Hornbergk, Geh. Rat B c st.
Präsident Graf v. Görtz eröffnet die Sitzung um 10»/3 Uhr Das Haus nimmt zuerst auf Antrag des Ausfchußberrchterstattcrs Frhrn v. Heyl die Regierungsvorlage, belr. die Verlängerung der Geltung des Gesetzes vom 30. 1910 über die Gemeinde-
Umlagen ohne Debatte an.
Bet der Regierungsvorlage, den Hauptvorauschlag der Staatseinnahmen und Ausgaben für das Etatsjahr 1911 und dre Anträge und Vorstellungen zum Hauptvoranfchlag 1911, erklärt Frhr v. Hehl den Standpunkt des Ausscknisfes zu dem Beschluß, der Zweiten Kammer. Von dieser sei beschlossen worden, den Uebcrfdiufo von 2 072 271 Mark dem Ausglei.sfondS zuzuführen, während der Finanzausschuß der Ersten Kammer der Meinung ist, daß diese Summe der Staatskasse zugcwicsen werden müsse. Der Redner weist die Unzulässigkeit der Uebcrweisung an den Äusgleickrssonds nach und empfiehlt die Annahme des diesbezüglichen Ausschußantrages: weiter rügt er, daß ein klarer lieber- blick über die yanzen Berechnungen fehle, wodurch dre Arbeiten des Finanzausschusses sehr erschwert würden.
Abendsitznng _ .
3n der vom Präsidenten, Graten v Görtz um < ttt»r 10 Min eröitnetm Adendsitzung wurde mit der Einzelberatung ve«
Gemeindeumlagengesehek
beim Artikel 2 fortgeZahren. Steuer vom Grundbesitz, «stkuer^ pflicht und Veranlag.,nasort. Landgertchtsprästdatt
gen bringt hierzu den Antrag etn, anstatt der ^ridniiuui „Zubehördie nicht orä-is gsnug tet, zu letzen: JZcblt Dem Zubehör und den Rechten, die nut dem Eigentum an cineinl Grundstück oder einem Gebäude verbunden ,ind.
Auf Antrag dec. Grasen Solms-Laubach wird urt. A an den Ausschuß zurückverwiesen. _ „ .
Art. 3 behandelt die steuerbeireumgen Ter Ausschuß bt* antragt hierzu, auch die Grundstücke hinzuzunehmen, die nn Eigen- tunt von gemeinnützigen Anstaltett und Sttstungen stehen.
Gras Solms n u b a d) begründet den Austchußantrag und bemerkt, daß die bezüglichen Ansiührun^en in der Zweiten .ßammer unrichtig seien, da bitt, nicht nur ßandesherrltche Okunbjtütfc in Betracht kämen. Art. 3 wird nach kurzer Debatte mit diesem
Dienstag, 28. März M
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniDcriitätS»Buch- und oteinbrncteceL R. Lange, Gießen.
Redaktton, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Erpedition und Verlag: e** bl. Redaktion:^» 112. Tel.-Adi: AuzeigerGießen.
rungsvorlage zuzustinrnren.
Landgerichtspräsident Dr. Hangen ist der Meinung, daß der Unterschied zwisck>en der Besteuerung nach dem gemeinen Wert und dem Ertragswert kein so sehr bedeutender sei und weist dies an der Hand von Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe näher nach. Er erwähnt dann, daß auch in Baden die Einschätzung nach dem Ertragswert allein micht vorteilhaft und richtig gewesen wäre, weslwlb man hier auch 25 Prozent abziehe. Der Redner erklärt, theoretisch gar keinen Unterschied zwischen gemeinem Wert und Ertragswert machen zu können. Praktisch sei der Gemeinwert vorzuzichen, denn dieser sei viel besser sestzustellen als der Pachtwert, der ja auch noch nicht der Ertragswert sei. Brandver- icherungswert und Verkehrswert seien nicht immer übereinstim- menb und deshalb seien beide auch keine sichere Grundlage. Auch Pachtpreis und Reinertrag fallen nicht zusammen, denn der Bc in er ziehe erstens Pachtpreis, zweitens Arbeitsertrag und drittens Gewinne aus dem Grundstück. Im allgemeinen kann sich der Redner daher nicht auf den Boden des Ausschußberichterstatters teilen.
Frhr. v. Hehl verteidigt seinen Ausspruch, daß bei den Steuereinschätzungen vielfach die Stimmung eine Rolle spiele. Rock) schlimmer sei aber, daß die Geheimhaltung nicht immer richtig bcroalyrt werde, was sehr verurteilt werden müsse. Der Redner widerlegt dann die Ausführungen des Geh. Rat Dr. Becker und des Vorredners und verteidigt seine Stellungnahme nochmals
bringen."
Landgerichtspräsident Dr. Hangen spricht fid) gegen diesen Antrag aus. Wollte man allen diesen Gebäuden nur den halben Brandversicherungswert berechnen, so wurde die Stadt Mainz wohl einen Verlust von zirka 10 Millionen Mark haben, baburd) würden aber gerade die mittleren Massen der Steuerzahler schwer gc-< troffen werden, die den enormen Steuerausfall zu decken hätten,
Frhr. v. Heyl wendet sich gegen die Ausführungen des Vorredners und führt aus, daß von einem Verlust von 10 Millionen gar keine Rede sein kann.
Geh.'Rat Tr. Becker wendet sich in längeren Ausführungen gegen diesen Antrag und legt dar, daß durch Annahme desselben die Gemeinden außerordentlich geschädigt werden würden. In Offenbach sind die früher Oehlersche Fabrik, jetzt „Elektron" mit einem Betrage von über 3 Millionen Mari Brandversichernngs- wert herangezogen. Bei Annahme des Antrages würde also eine Million der Besteuerung entzogen werden. In Mainz beträgt der Brandversicherungswert der Maschinenfabrik Augsburg- Gustavsburg 1 700 000 Mk., es werden also 850 000 Ml der Steuer entzogen. In Weisenau beträgt der gemeine Wert der Zement-Fabrik 1 9000l)0 Mark, der Brandversicherungswert 1 600 000 Mk.: auch hier würden also nur 800 000 Mk. zur Be> Neuerung herangezogen werden. In der Gemeinde Mülheim! bei Offenbach beträgt der Brandversicherungswert der Gebäude dec einzigen großen Anlage, des Farbwerks, 450000 Mk., dort würde also die Hälfte der Steuer ebenfalls ausfallen und die fast nur aus Arbeitern bestehende Bevölkerung müßte für den Ausfall herangezogen werden. Natürlich würde sich überall der Steuer- ausfail auf sämtliche übrigen Steuerzahler verteilen müssen, was namentlich von den Gewerbetreibenden als ein Privilegium obiofunt aufgefaßt werden würde.
Nach kurzer weiterer Aussprache wird der Äusschußantrag mit allen gegen die Stimme des Landgerichtspräsidenten Hangen angenommen.
Art. 5, steuerpflichtige Personen, wird unverändert genehmigt, Art. 6, Auskunstspflicht, wird dem Ausschußantrag entsprechend unverändert genehmigt.
Nach einer kurzen Pause wird abends 10 Uhr in der Beratung bei den Kapiteln über die Gewerbesteuer fortgefahren^ Art. 7, Steuerpslicht und Veranlagunasort, wird unverändert angenommen. Art. 8 soll nach dem Ausschußantrag lauten: Der Gewerbesteuer unterliegen nicht:
1. Betriebe, die ausschließlich wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken zu dienen bestimmt sind.
2. Die öffentlichen Sparkassen.
3. Tie Genossenschaften, die ausschließlich und unmittelbar der lanb- und forstwirtschaftlichen ober der gewerblich» Proüuttwn ober der besseren Verwertung der eigenen Erzeugnisse ihrer Mil < glichet dienen: ferner Vereinigungen, die vorwiegend den gc meinschaftlichen Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Mitglieder bezwecken, desgleickrcn die kleingewerblichen und vand- roerferuereinigungen, die vorwiegend den gemeinsamen Verkauf gewerblicher Erzeugnisse der Mitglieder bezwecken."
Fr hi- v. Heyl befürwortet nochmals die Ausschußanträge und bemerkt dem Vorredner gegenüber, daß man sich bezüglich der Schuldentilgung nicht mit Preußen vergleichen dürfe.
Bankdireklor P arcus stimmt dem Vorredner im allgemeinen zu, worauf die Regierungsvorlage einstimmig angenommen wird.
Nachdem oann die Regierungsvorlage, betr. den Entwurf des Finanzgesetzes für das Etatsjahr 1911, debattelos genehmigt worden ist, beginnt die Beratung des
Gesetzentwurfs über die Gemeiudeumlagen.
Der Ausschußberichterstattcr, Frhr. v. Heyl, gibt eine längere Darlegung-über die Stellung des ersten Ausschusses und dessen anbauernben eifrigen Beratungen darüber. Er weist zunächst auf die Stellungnahme der Ersten Kammer gelegentlich der ersten Beratung der öemeiiibeumlagenreform im Jahre 1905 bin. Die Kammer habe damals die Regierung gebeten, das Gesetz umzuarbecken und die Abänderungen zu treffen, welche nach Ansicht der Mumm er in Interesse der Sache gelegen hätten. Schon damals sei die ganze Art der Grundsteuer beanstandet worben: man wünschte namentlich damals schon die landwirtschaftlichen Oekonomiegebäud-.' und das landwirtschaftliche Betriebskapital von der Steuer befreit. Das erstere sei jetzt in der Vorlage ja erreicht, das letztere aber leider nicht Bezüglich der Gewerbesteuer sei in der Ersten Kammer die Steuerfreiheit bis 1300 Mark befürwortet worden. Redner meint, Hessen sollte sich überhaupt weniger mit eigenen großen Steuerproblemen den >ivpf zerbrechen und sich in viesem Punkte mehr an Preußen an- lehnen. Der Ausschuß habe beschlossen, vorzuschlagen, daß für die Grundsteuer eine Ertragsvermögenssteuer eingeführt werde. Die Ertragssteuer bedeute ja eine Entlastung, aber diese sei in Wirklichkeit ja schon vorhanden: er erinnere an das Kataster Redner bestreitet positlv, daß zu wenig verpachtete Aecker vorhanden feien und ist der Meinung, daß der Pachtpreis leicht gefunden werden könne. Wenn es auch schwierig sei, die einzelnen Punkte in dem Erwerb festzustellen, wie den Reinertrag, den Pachtvertrag usw., so würde sich doch auch hier schon der richtige Weg finden lassen. Redner neift hierauf die Ausführungen des Polkswirtschaftslehrers Ricardo über „Rente" hin und legt dar, daß die Grundwerte sehr leicht nadxKtncfen werden könnten. Tie Schätzung durch Steuerkom
werde: in der vorliegenden Fassung könne er nidtt zustimmeu.
Frhr. v. Heyl bittet, inbelrefs der Besteuerung der lanb' wirtschaftlichen Otebäubc auf dem Äusschußantrag stehen zu blnbcn. Die Parks seien oft für den Besitzer eine große Last, naincntltd), wenn solche össmtlich zu benutzen sind. Der Standpunkt des Ausschusses sei durchaus modern. '
Geheimrat Dr. Becker führt dagegen aus, daß man Parks und Gärten keineswegs günstiger stellen dürfe, als Baustellen. Nack) kurzer weiterer Aussprad>e wird der Ausschußantrag, Ab ■ satz 1 und 2 angenommen, der Antrag Hangen auf den Machen Betrag abgelehnl. Der letzte Absatz des Ausschußantrages wird an den Ausschuß zurückverwiesen. Weiter wird folgender Antrag des Ausschusses angenommen: Uebcrflcigt bei Ofrrunbftüdeii, die nach Absatz 3 zu veranlagen sind, der auf Grund des Vermögenssteuergesetzes ermittelte Wert in Genteinden mit über 5000 Ein - wohnern das doppelte des auf Grund der Pachtpreise oder des Reinertrags berechneten Wertes, so ist das Grundstück nach dem Mittel dieser beiden Werte zu veranlagen. Der Vermögenswert von Iagdrechten ist bei der Bewertung von Grundstücken besonderSi in Anschlag zu bringen.
Eine längere Aussprache entspinnt sich dann über den Ans' schußantrag: „Als gemeiner Wert von Gebäuden, welche ausschliesslich zur Lagerung, Aufbewahrung, Herstellung, Be und Verarbeitung von gewerblichen Erzeugnissen, Waren und Rohmaterialien bestimmt find, gilt der halbe Brandversiche^ rungswert; Gebäude oder Gebäudeteile für die die Ver-- sicherung unterblieben ist, sind mit ihrem halben Wert in Ansatz w
Minister v. Homberg? führt auS: Die Regierung legt großen Wert darauf, bat Entwurf als Gesetz in diefer Tagung zu verabschieden, da das jetzige Proviiorckrm über dte Wcmeinbe bestcuernng nun schon feit 10 Jahren bestehe und gtoHc int Gefolge habe, da hier zum Teil ^°"^n Gesichts punkten gearbeitet wird. Wenn auch der AuSickmßbencht rttu Reihe von annehmbaren Punkten enthalte, w seien doch auch andere bann, die ein Scheitern der Vorlage zur Folge haben können, wie z. B. die Bestimmung, daß lanbwirttchattlickx Grundstücke nicht nach dem gemeinen Wert, sondern nackt dem Ertrag besteuert roerben solle. Dem ftänben schon finan^tedmod)< Bedenken gegen über und es würden sich für viele Gemeinden Ertragsausfalle dar aus ergeben. Ein .weiter Punkt, die Besteuerung der nicht be bauten Grundstücke sei ebenso unannehmbar, deSgleichender -Bor schlag der Ersten Kammer, den Mittelwert zu berechnen »bei der Gewerbesn-uer die Bestimmung über den Abzug ber Waren Idulbai Bezüglich ber Darenhanssteuer bedauert btc Regierung, daß sich ber Aussckmß zu der Ausdehnung ber Steuer nach dem Umsatz ablehnend verhalten hat. Der Redner weist bann daraul hin, baß aud) bic Zweite Kammer bestrebt gewe,en fei, btc fror- tanbenen Differenzen anszugleickstn. Ihe megierung hofft, die Kammer tverbe sich der Ansicht nicht verschließen, daß ein so schwieriges Werk wie die Gemeindeumlagenreform nur unter »eracht auf mandre Souderwünsche erreicht werden kann. Bei dem großen Interesse, das die Gemeinden an ber Fertigstellung des Gesetzes haben, müßten alle beteiligten Faktoren ihre betonteren
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhefien
Zusatz angenommen. , ' ,, , . „
Bri An I Bestenerungsmaßstab, beantragt dir Ausschuß eine andere Fassung des Absatzes 3 wie folgt: »US gemeiner »lert von Grundstücken, die dauernd landwirOckaftltchen Zwecken zu dienen bestimmt sind, gilt der 25fad)e Betrag der Bachtpretse, welche sick> für die Grundstücke gleicher Art nach dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre ermitteln lasse. Fehlen solche Pachtcheite allgemein oder für bestimmte Arten von Grundstücken, z. B Wern» berge, so gilt als gemeiner Wert der 25sache Betrag des Reiw' ertrag», den die Grundstücke als solche nad) ihrer irtf<f)af111wyj1 Bestimumng bei gemeinüblicher Bewirtschaftung im 3)uv(t)fd)nittc nachhaltig gewähren können. Das Gleiche gut für QMrtcii uitoi Zierpark. , die, wenn auch nur zeitweise oder vorübergehend, östent lieb zugänglich sind, mit ber Maßgabe, daß der hMJtc tn dem betr. Gemarkungsteile festgestellte durchschnittliche Packstprers der Berechnung des Wertes zugrunde zu legen ist.
Zn der Debatte darüber begründet Fürst I s c n b n r g B i r " stein den Ausschußantrag, dem Geh. Rat Tr. Decker widere spricht. Frhr. v H e v 1 spricht über die Schonung des Waldes in der Schweiz, während Direktor P arcus mitteilt, daß er sich mt Ausschuß der Abstimmung über diesen Antrag enthalten habe, letzt aber dafür stimmen werde. „ t
Laiidgcrichtspräfident Dr. Hangen ist damit cun>er|tnnben; daß der 25sache Betrag des Reinertrags zugrunde geleot wird, dock) sei der Pachtpretzs nicht der Reinertrag und deshalb beantrage er, hier den Machen Betrag des Pachtpreises einzusetzen
Direktor P arcus hätte es lieber gesehen, daß auch der gemeine Wert für landwirtschaftliche Grundstücke mit einbezogen worden wäre. Der Redner hofft, daß noch eine Einigniig erzrelt
Wünsche zurückstcllen. ,
Geh. Rat Dr. Becker erkennt an, baß sich bet Ausschuß auf bic Hervorhebung von Tatsacknm beschränkt habe unb deshalb wolle er auch Feine theoretischen Betrachtungen anstellen, lonbcni nn Sinne des Berichtes fortfahren. Ein «teuershstem, bas Mr dm Staat gut sei, sei nickst immer für die Gemeinden gut. Der Redner weift dies ans Beispielen aus anderen Staaten nach. E-'- müsse nicht nur der Einkommenfteuerzahler für bic Gemeinde flauer herangezogen lverden, fonbem auch bic anderen Gruppen. Eine Erhöhung der 5tabitalrcntcnfteuer müsse vermieden werden, da sonst der Gegensatz zu anderen Staaten zu groß wuroe. Der Ausschußdericht lese sich zwar sehr gegenteilig, weise aber dem Sinne narb doch leine großen Differenzen auf; auch bezüglich der Scftcucrung des Grundbefitzes ständen sich die Meinungen Nickst mehr so fdyroff gegenüber wie früher. Es bestehe grundmizlich kein Gegensatz, baß der Walb nadi bent Ertragswett besteuert werbe unb bezüglich ber Meinungsdifferenz über die Besteuerung des landwirtschaftlichen Besitzes hofse er, baß eine Verständigung herbcigesührt werden kann. Nach der Memung des Ausschusses soll ber Ertragswert berahnet werden. Die Zweite Kammer stehe mit der Regierung auf dem Standpunkt, daß es außerorbcntlich schwer sei, immer den Ertragswert festzustellen. Dasselbe be- lundc auch der Bericht dieser Kammer, indem er sich auf einen festen Stützpunkt stelle, nämlich den Pachtpreis. Gegen den vom Ausschußberichterstatter erhobenen Borwurf, daß in den Steuer- tommissioncn je nad) Stimmung abgeschabt lverde, müsse er enL sckneden Verwahrung einlegen. Fehlfckiavungen Tarnen überall uor, so lange die Beamten eben auch Menschen sind, aber bic 10 jährige Praxis in der Deranlaguiig zur Vermögenssteuer habe wesentliche Fehlschätzimgen nicht ergeben. Die Individualschätz itngnt träfen auf Weinberge zu und hier falle ber Ausschußantrag in sich zusammen. Es gäbe nicht überall Verpachtungen und man müsse immer wieder auf den schwer zu crmittclnben individuellen Weg zurückgehen, wenn man auf bic Steuer nach dem gemeinen Wert verzichten wolle. Bei der Steuer nach dem Ertrag lägen auch in Preußen noch keine Erfahrungen vor. Die Regierung habe Nachfragen über bic Pachtverhältnisse angestcllt und gegenteilige Erfahrungen gemacht als Frhr. v. Heyl. Dieser Weg, bic Packstpreise zur Unterlagt zu nehmen, bedeute eine unlösbare Frage für bic Berechnung Nach einer Mitteilung aus Preußen habe man dort nur 14 000 Verpachtungen ermittelt, das würden für Hessen ungefähr nur 400 Pachtungen sein und danach könne man doch keine Schätzung für bas ganze Großherzogtum aufbauen. Sowohl die Landwirtschaftskammer, wie bic Zweite Kammer hätten einmütig bau Gesetzentwurf zugestimmt und landwirtschafts freundlickter, als bic berufsständige Vertretung brauche auch das Haus nicht zu sein. Jedes Land müsse seine Gesetzgebung dem Interesse des Landes anpassen unb er bitte beshalb, der Regie-
missärc sei nicht immer zu empfehlen, da häufig nach der Stimmung eingeschätzt werde. Sei man gut gelaunt, so schätze man weniger ein, bei schlechter Laune mehr. (Heiterkeit.) Die Katasterberech nungen seien da und mithin sei die Ertragssteuer gegeben. Ter Redner gibt zu, daß die Kapitalsteuer erhöht werden tonne. Tic Erste Mnmmcr ftehe auf dem Standpuntl, daß ber Grundbesitz keine Sonderstellung einnebmen solle. Es hätten ihm aber Berechnungen von Großgrundbesitzern Vorgelegen, woraus liervor- ging. daß das Vermögen höher eingeschätzt wurde, als das tatsächliche Einkommen war. Tie Rentabilität von Landwirtschasi und Gewerbe dürfe allein nicht maßgebend sein, denn das Gewerbe müsse mehr verdienen. Der Redner beleuchtet dann bic Aus schußanträge vom sozialpolitisckren Standpunkte aus und bittet, namentlich bezüglich der Gewerbesteuer große Vorsicht walten zu Iah'en, schon wegen ihres großen Einflustes aus die Gemcindekasse. Inr übrigen hotit der Redner, daß es den Finanzausschüssen der heitren Kammern gelingen werde, über bic einzelnen Fragen zu einer Berftänbigung zu gelangen.
Frhr v Heyl erklärt, daß er den Ausführungen des Re° gierunasvertreters nickt zustimmen könne, namentlich nicht be- züglick der Bcamlengchaltsverbesserung. Redner erinnert daran, oaß bic ganze Verpackungsfrage ber Ersten Kammer nicht zugewgt habe unb bittet um Annahme des Ausschußantrages
Das Kapitel wirb barauf nach den Ausschußanträgen angenommen.
Es folgt die Beratung des G^-sctzentwurss über die Tilgung ber Staatsschuld für das Etatsjahr 1911. Bericht erftatter Frhr v. Hehl stellt hierzu fest, daß die Zunahme der Eifcnbahnschutd hier garnicht in Betracht kommen könne, wie dies die Mainzer Handelskammer annchme. Die Eisenbahnsckuld betrage in Hessen 109 Millionen Mark, doch müsse dabei in Betracht gezogen lverden, daß es sich hier um eine werbende Schuld handelt. Je größer das Betriebskapital, desto größer auch die Uebcrschüsse. Redner betont zum Schluß, daß bei den gemeinschaftlichen Verhandlungen der beiden Finanzausschüsse, in denen über die Gesetzesvorlage eine Verständigung erzielt wurde, lebig lick dos Interesse des Laubes maßgebenb gewesen fei und bittet, der Vorlage zuzustinmien.
Geh. Rat Dr. Becker spricht bic bestimmte Erwartung aus, baß es für die Zukunft möglich sein werbe, eine stärkere Schuldentilgung durchzuführen Es seien von den zirka 400 Millionen heute nur 1 *"«> getilgt unb das fei zu wenig.
ausführlich. Bei Steuereinschätzungen kämen verschiedentlich Differenzen zwischen Ortsgericht und Steuerkommission vor. Die Anwendung des gemeinen Werts für Weinberge müsse ganz ausgeschlossen sein, sie sei bisweilen sogar ein Verbrechen, denn es würden für Weinberge oft Tausende als Liebhaberwert bezahlt, ivährend der Ertrag gleich Null sei. Der Redner verweist bann noch ausführlich auf seine im Ausschußbericht wiedergegebene Auf sassung über Leistung unb Gegenleistung.
Prinz Solms-Braunfels fragt 'an, ob ber Ertrag denn überhaupt mit dem Einkaufspreis übereinstimme. Der Kaufpreis sei etwa das 50 fache des Ertrages. Dies sei eine unbedingte Tatsache.
Geh. Rat Dr. Becker macht daraus aufmerksam, daß hierzu ja auch em Beschluß der Zwecken Kammer vorliege. Der Redner weift dann die Ausführungen des Frhrn. v. Heyl zurück, bedauert aber mit demselben das schlechte Gehcimhalten durch die Beamten. Wenn so etwas zu Ohren der Regierung käme, würde bet Beamte beftraft. Wenn die Regierung spezielle Fälle von irrtümlichen Schätzungen genannt werden, so würde diese gerne Recherchen anstellen unb barüber berichten.
Frhr. v. Deyl ist ber Meinung, baß die ganzen Ausfüh- nmgen des Herrn Tr. Becker nur für den Pachtwert stimmen
Die Generalaussprache wird darauf geschlossen unb alsdann in der Einzel aus spräche der Artikel 1 des Gesetzes angenommen 2er Präsident vertagt sodann die SSeiterberatung auf heute abend 7 Uhr. Schluß der Sitzung 8/<3 Uhr.
Geh Rat Dr. Becker führt die Bedenken an, bic von der Regierung gegen den Antrag des Ausschusses der Ersten Kammer gehegt werden unb stellt fest, daß alle maßgebenden Faktoren, auch bic Zweite Kammer, darin einig seien, daß bic Erste Kammer formell nicht gezwungen werden kann, aud) nicht auf dem Wege der Durchstimmung, dem Beschluß der Ztvecken Kammer bcizutreten. Zur Sache selbst ist Redner ber Ansicht, daß der fragliche lieber- schuß in dos Budget 1913 eingestellt werde. Der Betrag muhte irgendwie festgelegt werden und es schien zweckmäßig, ihn in die sog. Sparbüchse, den Ausgleicktsfonds, zu legen: cs sei nickst erwünscht, in der OeffenÜichkeck den Eindruck hervorzuruwii als schwimme mau in Geld. Der Ausglcick)sfonds müsse die Basis für eine gesunde Finanzwirtschaft bleiben. Die vielfach aufgetauchte Meinung, daß aus dem Uebcrschuß für eine Beamten^ Mehrbesoldung gesorgt werden sollte, fei nicht zutreffend, denn die Beträge dafür feien dock nicht nur einmal, sondern fortdauernd zu geben. Mau sollte die Situation nach außen nicht so darstcllen, als seien für daS laufende Etatsjahr btc Mittel füc eine Bcarnten-TeuerungSzulage vorhanden gewesen: das sei den Tatsachen nicht entsprechend.


