Ausgabe 
22.3.1911 Zweites Blatt
 
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v«r gewerdNche Mittelstand und der neve hesstfcste Gemeinüesteuerentwurf.

Wrr erhallen aus Darmstadt folgende Zuschrift

Man hat einmal gesagt:Alte Steuern sind auch gute Steuern" undneue Steuern sind schlechte Steuern/' Diese Worte Ifaben ihren sehr berechtigten Kern namentlich für das gewerbliche Leben. Nichts ist für den Gesclfäftsmcrnii lästiger, als ivenn er auch bei den Anforderungen, die Staat und Gemeinde an ihn stellen, auf lieberraschungen gefaßt sein muß, und diese Unannehmlichkeiten steigen, je höher bii Beträge sind, um die es sich handelt.

Es ist kein Zweifel, daß das geltende Hess. Gewerbe fteuergesetz veraltet ist. Die Klasseneinteilung bei Gewerbe ist nicht mehr zutreffend, sie hat mit der mo dernen Entwickelung nicht Schritt gehalten; die Rang­ordnung der Gemeinden entspricht nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen; die Zuschläge nach der Zahl der Gehilfen und dem Miet wert des Lo­kal s lassen die tiefere Begründung vermissen. Aus den an­läßlich der Beratung der neuen Vorlage von der Regierung veranstalteten Probeveranlagungen ergibt, sich außerdem, daß das Kleingewerbe verhältnismäßig sehr start' durch diese Regelung der Steuer belastet wird. Diese Momente waren es denn auch, welche in den Kreisen von Handel und Gewerbe immer stärker die Forderung auf eine Aendernng der Gesetzgebung erwachsen ließen.

Tie Entwürfe, welche von der Regierung oorgelegt wurden, erwiesen sich ober bei näherer Prüfung als keine Verbesserung der gegebenen Zustände. Gegen den im Zähre 1904 den Hoss. Landständen vorgelegten Entwurf, der die Gewerbesteuer auf dem Betriebskapital aufbauen wollte, erhoben sich zahlreiche Stimmen; Handelskammern, kaufmännische Vereine, Detaillistenvereine nahmen geaen ihn Stellung. Der jetzt zur Beratung stehende neue Ge­setzentwurf hat ebenfalls durch die Handelskammern eine sehr scharfe Kritik erfahren, die namentlich dahin ging, daß die Großindustrie und das Großgewerbe in einer das Inter­esse des Landes ernstlich gefährdenden Weise durch die vorgesehene Gestaltung der Steuer mehrbelastet würden. Der Finanzausschuß der Ersten Kammer hat sich im wesentlichen die Kritik der Handelskammern zu eigen gemacht; in ein­zelnen Punkten, die namentlick) für das Kleingewerbe und den Kleinhandel von Interesse sind, geht er aber über die Vorschläge der .Handelskammer hinaus. Zunächst beließ er es bei der Befreiung aller gewerblichen Betriebe von dem E r t r a g s z u s ch l a g, die einen Ertrag von 1300 Mark und weniger haben. Diese werden also nur mit 3/< ihres Betriebskapitals herangezogen. Dann wurden auch für die Betriebe mit einem Ertrage von 1300 Mk. bis 4000 Mk. Erleichterungen vorgesehen. Von besonderer Bedeutung für das Detailgewerbe aber ist die Erweiterung des Schuld en abzugs. Während die erste Regierungsvor­lage aus dem Jahre 1904 keinen Abzug der Schulden weder der laufenden noch der festen Schuld zugelassen hatte, das Betriebskapital also voll zur Steuer heranaezogen wurde, mochten die vorhandenen Schulden noch so hoch sein, wird in dem jetzt vorliegenden Entwurf ein Schulden­abzug insoweit zugestanden, als den laufenden Schul­den Kassenvorrat, Ausstände, Wechsel,, Kontokorrentgut­haben gegenüberstehen. Der Abzug der festen Schuld blieb versagt; außerdem kam die Bestimmung allen denjenigen Gewerbetreibenden nicht zugute, die aus irgend welchen ge­schäftlichen Gründen gezwungen sind, große Lager an Rohstoffen, Halbfabrikaten oder Waren zu halten und bei denen infolgedessen die Schulden den Wert ihrer Aus stände usw. bei weitem übersteigen. Da­gegen bedeutete die Fassung der Regierungsvorlage, wie die Probeveranlagungen mit Sicherheit ergaben, eine große Vergünstigung namentlich der Banken und dann der großen Institute, deren Kreditoren bet weitem mehr als die Debi­toren betragen. Hierauf ist namentlich bei der Beratung der neuen bayerischen Gewerbesteuer im bayerischen Ab- aeordnetenhause hingewiesen worden, und man hat dort deshalb auch den Schuldenabzug von der Hälfte des Wertes des Warenlagers beschlossen. Diesen Beschluß hat man nun auch in Hessen mit einer ähnlichen Motivierung aufgegriffen, und man darf annehmen, daß diese Vergünstigung im wesentlichen dem oben charakteri­sierten Kleingewerbe und namentlich dem Klein­handel zugute kommen wird.

Indem man gleichzeitig diesen Schuldenabzug den Warenhäusern versagte, die wohl große Lager, aber feinee Ausstunde haben, schuf man im Interesse der Erhal­tung des Mittelstandes eine weitere Belastung dieser Unter» nel mungssorm. Dagegen hat. der Finanzausschuß der Sriien Kammer die Urnsatzvesteuerungder Waren­häuser, welche die Zweite Kammer einführte, abaolehnt; und mau muß anerkennen, auch in den Kreisen der De­tailliften bricht sich immer stärker die Ueberzeugung Bahn, daö der Besteuerung nach dem Umsatz eine derartige Unge- rechtigieit und ein so hohes Maß von Unkenntnis deS ge­schäftlichen Lebens inneroobnt, daß ihre Anwendung selbst für die Warenhäuser nicht angebracht erscheint. Vor wenigen Wochen erst hat der Verband der Detaillisten für die Rheinlande dieser Auffassung Ausdruck verliehen. Eine sehr scharfe ftritif über die Umfafcbeffceuerung im allge­meinen hat auch her Zentrumsabgeordnete Heim wenn auch nicht in Beziehung auf die Warenhäuser gefällt. Es darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß in Preußen, wo eine Umsatzsteuer bis zu 2 Proz. besteht, die W a r e n h a u s st e u e r auf die Gewerbesteuer An­rechnung lindet, d. y. also, daß nur die Warenhaussteuer zu zahlen ist, wahrend nach der hessischen Regierungsvor­lage und auch den Beschlüssen des Ausschusses der Ersten Kammer neben der Gewerbesteuer die Warenhaussteuer bezahlt werden muß. Und endlich ist die Entwicklung der Warenhaus ähnlichen Betriebe in Hessen anders, wie in Preußen und Bayern. Warenhäuser im dortigen Sinne gibt es in Hessen kaum eins ober zwei. Bei Anwendung der preußischen Einteilung wäre es für nahezu alle sogenannten hessischen Warenhäuser eine Kleinigkeit, sich den Bestimmun- Yen in der Weise anzupassen, daß ihre Besteuerung als Warenlninser entfiele. In Preußen hat die Steuer auch keineswegs hemmend auf die weitere Entwicklung gewirkt, im Gegenteil manche. Erscheinungen lassen daraus schließen, daß eine zu rigorose Besteuerung dieser durchaus modernen Betriebe zuungunsten des Mittelstandes ausschlägt. Eine Ueberspaniiung des Bogens bringt, wie es sich in Bayern ergeben hat, lern Ergebnis. Der Zuschlag zur Gewerbe­steuer bis zu 150 bzw 200 Proz. in Verbindung mit dem Verbot des Schuldenabzugs führt eine ausreichende steuer­liche Belastung her Warenlüiuser ty-erbet; weiter aber darf und kann eine Steuergesetzgebung nicht gehen; es ist nicht ihre Aufgabe, in die wirtschaftliche Entwicklung in hem Maße einzuateifen, daß sie eine her sich entwickelnden durchaus nicht unberechtigten llnternehmungsformen er «drückt, die vom Monfumcntenfianbpunh aus dach große Karzüge hat.

Dem gewerblichen Mittelstand aber wird eS erleichtert, sich durch Zusammenschluß der Konkurrenz der Großbetrieb besser zu erwehren als durch die Steuergesetzgebung. Und indem her Finanzausschuß der Ersten Kammer die Steuer- sreiheit der gewerblichen Produktion- und Ab satzgenossen schäften, die von der Zweiten Kammer gestrichen war, wiederherstellte, gab er dem gewerblicher Mittelstand eine starke Hilfe, aus eigener Kraft manchs 3d)toierigfeiten zu überwinden, die ihm die moderne Ent Wicklung der Volkswirtschaft bereitet. Man möchte an­nehmen, dc.ff> diese Gedanken die Zustimmung des Klein gewerbes und des Detailhandels in vollem Maße finden könnten.

3ns Öen Heid)$tagsansfd)üfien.

: Berlin, 21. März 1911.

Die Neich?verficherungöorl»nung.

Der Reichsversicherungsausschuß begann heute seine dritte A u s gl e ichs-)L e su n g , in der das erste Buch im wesent liehen nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen wurde. Eine materielle Aenderung erfuhr nur der § 136 (Be Handlung der Z a hn kra n kh e i t en), indem ein in zweiter Lesung abgelehnter Antrag in etwas abgeänderter Form angenom­men wurde. Die Bestimmung lautet nunmehr:

Wo nicht genug Zahnärzte vorhanden sind, die zu ange­messenen Bedingungen die Behandlung übernehmen, ober mit Zu­stimmung des Versicherten kann bei ZahnkranklMen, mit Aus­schluß von Mund- und Kieferkrankheiten, die Hilfeleistung außer in den Fällen des § 135 allgemein >auch durch Zahntechniker; sowie durch geeignete Heildiener und Heilgehilfen gewährt,werden. Die oberste Verwaltungsbehörde kann hierüber näheres bestimmen. Sie beftimmt, wie wert auch sonst Zahntechniker bei Zahnkrank- heiten selbständige Hilfe leisten können, und wer als Zahntechniker im Sinne dieses Gesetzes anzusehen ist.

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Der Kolouialharrshalt im Budyetaußschvß.

Der Voranschlagsausschuß setzte die Beratung des^Boran- schlags für Kamerun fort. Eine Eingabe der Südfarmen über den Bau einer Bahn wird als Material überwiesen.

Bei der Justizverw'lttmg wurde die Verbannung von 50 Soldaten wegen Meuterei nach SüdwZt zur Sprache gebracht. Einem freisinnigen Abgeordneten scheinen Mißverständnisse vor­zuliegen; er bittet um Milderung der Strafe. Ein national liberales Mitglied regt nochmals die Schaffung eines tropen- h y g i e n i s ch e n I n ft i t n t s an, die der Staatssekretär im Auge behalten will.

Der Berichterstatter wünscht Auskunst, in welchem Verhältnis die Missionare zu den Regierungsschulen stehen, da in einer Missionsschule von den Schülern Karten von Kleinasien mit den Orten der Apoftelreisen angefertigt werden müßten. Der Regierungsvertreter erklärt, daß die Missionsschulen in ihrem Unterrichte frei seien, aber es schwebten Verhandlungen über den Lehrplan. Der Berichterstatter lvünscht die Neger nur in der Antigua-Schrift unterrichtet zu sehen, was in einigen Kolo­nien geschieht. Ein Zentrumsabgeordneter beftreitet die Zuständig­keit der Kommission, erfährt aber von verschiedenen Seiten Zurück­weisung. Der Berichterstiatter toünfdxt Beiträge der Pflanzer für die Eleven schule; der Staatssekretär will sie für später in Erwägung ziehen. Die hohe für Reisen eingesetzte Summe ver­anlaßt den Berichterstatter auf die Möglichkeit von Erholungs­stätten in der Kolonie selbst aufmerksam machen; auch hier wird Erwägung zugesagt, sobald der Bahnbau weiter­geführt sei.

Bei der Militärverwaltung wird gewünscht, daß die An­werbungen der Schutztruppe Kameruns in Togo erfolgten; aber der Staatssekretär weist auf schlechte Erfahrringen hin. Die <bel)auptete Sachsengängerei aus Togo in die französischen Kolonien bezweifelt er. Bei der Flotttlle wird erklärt, daß noch beide Schiffe in Kamerun in Benutzung sind. Ein nationalliberalcr Redner wünscht in Zukunft Mitteilung über die Einzellöhne der Schwarzen. Die Anregung für eine amtliche Verbindung zwischen Kamerun und Togo wird mit dem Hinweise auf bevorstehende Verbesserungen der Woermann-Verbindung be­antwortet. Der Berichterstatter wünscht eine Dampferverbiudung zwischen Duala und einer Buea-Station. Bei den einmaligen Ausgaben bringt er Einbrüche in Duala zur Sprache; die Polizei scheine wenig zu leisten. Die Station am Schari scheine ihm gegen die naheliegende französische zu geringfügig; es wird er­klärt, daß diese 50, unsere nur drei Weiße beherbergt. Die Schlaf­krankheit trete in Kamerun beängstigend auf. in nationalliberalcs Mitglied bezweifelt, daß die gefordette Summe von 53 000 Mark gegen sie und die Lepra genüge. Auch von konservativer Seite wird größte Energie gefordert. Der Staatssekretär erklärt, daß zwei Gebiete der Schlafkrankheit zur Ueberraschung der Behörden ent­deckt seien. Man habe schon 1910 46 000 Mark außeretats­mäßig verwendet. Ein nationalliberaler Redner weist auf neuere Einrichtungen zum Fang von Fliegen und Mücken hin. Bei den einmaligen Ausgaben der Militärverwaltung bringt derselbe Red­ner die Möglichkeit einer telegraphischen Verbindung des Hinterlandes Kamerun zur Sprache. Der Bericht­erstatter beanstandet die hohen Kosten, die für Maschinengewehre angesetzt sind. Nach längerer Besprechung werden 8000 Mark gestrichen. Auf Anfrage wird mitgeteilt, daß die Bahn nach I a u n b e in direkter Trasse nicht möglich sei, sie müsse mehr nach Westen und Süden gelegt werden. Es wird vor Ueberstürzung gewarnt: man solle erst die Lage der Gebirge und die Schiff­barkeit ves Njong und der Nebenflüsse genau feststellen. Es knüpfte sich eine lange Besprechung über die Kolonialbahn an, in der der Grund für den Ansctstuß der Togobahn im Akakpama besonders erörtert wird. Der Staatssekretär führt als einzigen Grund die Zweifel in die finanzielle Kraft der Kolonie an. Ein nationalliberaler Redner glaubt, daß die Bahn doch weitere Anleihen bringen soll. Er halte die Bahnfragen für hie größten Kvlonialftagen, die einmal besonders behandelt werden müßten. Der Staatssekretär hat auch bei den Kaufleuten den Wunsch nach einer Pause im Bahnbau in Togo angetroffen; in zwei Jahren werde man wohl weiterkvmmen. Für ein Wasserwerk in Duala werden 250 000 Matt' bewilligt. Die Gesamtkosten werden wahrscheinlich 700 000 Mark betragen. 650 000 Mark sollen für die Schaffung einer reinen Europäer-Stadt aufgewen­det werden, wofür triftige sanitäre Gründe sprechen. Es werden Wünsche laut, den Negern einen Teil der Entsclstidigung in Form von Land zu geben, auch einen Teil der Summe zur Sanierung des neuen Negerdorfes zu verwenden. Dem Sanierungsplan stimmen mehrere Redner zu. Die Sozialdemokratie will Geld­auszahlungen an die Neger. Dem widerspricht der Redner der Reichspartei im Hinblick auf den Leichtsinn der Duala. Bei den Einnahmen wird mitgtteilt, daß minderwertige Muskatweine und Aehnliches unter hohen Zoll kommen sollen. Der Referent be­fürchte Uebergang zu Palmenwein, der ebenso gesundheitsschädlich sei, aber außerdem die Palmenbeständc dezimiere. Damit ist Kamerun erledigt.

Beim Voranschlag für Togo wird die endgültige Besetzuna des Gouvernements in nahe Aussicht gestellt und mitgeteilt, daß der. Togo-Gesellschaft statt 30 000 nur 17 000 Hektar zugejprochen sind; die Eingeborenen seien durchaus znftiedengestellt. So- üaldemokratische Angriffe auf die Togo-Gesellschaft werden von mehreren Redruwn scharf zurückgewiesen. Der Titel Staatssekretär des Neichsiölonialamts wird genehmigt.

Mittwoch Fortsetzung. *

Die Verfassung für Elsaß Lothringen.

Der Elsaß-Lothringische Verfassungs-Ausschuß setzte heute die Beratung des § 6 über die Zusammensetzung der Er st en Kammer sott. Inzwischen sind die Abänderungs an träge der Parteien im Druck eingegangen. Die So­zialdemokraten beantragen die Streichung des ganzen Paragraphen, roeü sie die Erste Kammer ganz beseitigen wollen Die Nationalliberalen (Soffermann, Deck- wollen außer freit durch die Porlagr bestimmten Vertreters auch den übrigen

Gemeinden der Bezirke LviWngen, Unter- mtb Ober-Elsaß fc .nen Vertreter zubilligen, die die vereinten Kreistage der ein- .einen Bezirke wählen. Die drei Vettreter des Arbeiterstandes eiten nach dem Antrag der Nationalliberalen obligatorisch hinzu- . ceten, sobald eine Arbeitervettretung als Wahlkörper geschaffen ist, während nach der Vorlage die Zulassung von Arbeiterver- rretungen der Landesgesetzgebung überlassen wird. Die Volks- Partei will die Vorschläge der Regierung dahin ändern, daß att des ordentlichen Professors der Universität Straßburg ein außerordentlicher gewählt werden kann, die Vertreter von Straß- uurg, Metz, Colmar und Mülhausen die Bürgermeister dieser Stäotc sein sollen, die Handelskammern zu Colmar und Mül­hausen je einen statt zusammen einen Vertreter erhalten sollen und die Handwerkskammer statt des einen ihr durch die Vorlage zugebilligten Vertreters drei, also ebenso viel wie der Landwirt- ichaftsrat. In Bezug aus die Arbeitervettreler deckt sich der frei­sinnige Antrag mit dem nationalliberalen. Die Zahl der vom Kaiser ernannten Mitglieder soll nach dem Antrag der Volks- Partei den dritten Teil der Gesamtzahl der übrigen Mitglieder nicht übersteigen, während sie nach der Vorlage ebenso groß sein darf wie die der anderen Mitglieder. Die Kommissionsmitglieder der Reichspartei von Dirksen und Dr. Höfsel beantragen, die Arbeitervertretung ganz herauszustreichen. Schließlich stellt Hn Antrag des Zentrums folgende Forderungen: Wenn einer der beiden Bischofsstühle unbesetzt ist, soll ein ältester Bistumsverweser der Ersten Kammer angehören. Der Straßburger ordentliche Professor soll nicht nur von den ordentlichen, sondern auch den außerordentlichen Professoren mit gewählt werden. Die Pfarrer der Bistümer Straßburg und Metz sollen je einen Vertreter er­halten. Die in der Vorlage nicht genannten Gemeinden der Be­zirke Unter-Elsaß, Ober-Elsaß und Lothttngen sollen für jeden Bezirk zwei Vertreter wählen, wozu je ein weiterer Vertreter dieser Bezirke durch Wahlen der Bezirksvertretung hinzukommen. Die Zahl der vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats zu er­nennenden Mitglieder soll nicht sechs überschreiten und es sollen überhaupt nur elsaß-lothringische Staatsangehörige, nicht, wie es in der Vorlage heißt, Reichsangehörige, die in Elsatz-Lothringen wohnen, wählbar oder ernennbar sein. In Bezug auf die Ar­beitervertretung deckt sich der Antrag mit dem der Linken.

Ein Vertreter der fortschrittlichen Volkspartei läßt die Forderung der Bürgermeister fallen und zieht sich hierin auf die Regierungsvorlage zurück. Der Redner beklagt die Herein­ziehung des konfessionellen Moments. Nach dem Anträge des Zentrums soll aus der Ersten Kammer ein Kirchenkonzil werden. Ein Vertreter der Reichspartei bekämpft die Zulassung von Arbeitervertretern und ebenso die Verminderung der Zahl der vom Kaiser nach der Vorlage tzu ernennenden Mitglieder. Der Redner des Zentrums verlangt die Vettretung der katholischen Pfarrer der Bistümer zur Verstärkung des katholischen Elements nach dem ziffernmäßigen Verhältnis der Konfessionen sowie die Ver­tretung der Landgemeinden. Die Beschränkung der Kaiserlichen Vettreter auf sechs begründet der Zcntrumsredner damit, daß eine Anzahl der beamteten Mitglieder der Ersten Kammer ohnehin als Vertreter der Regierung anzusehen sei. Von sozialdemo­kratischer Seite wird für den Fall des Zustandekommens der Ersten Kammer in erster Linie die Vertretung der Arbeiter­schaft verlangt und die von nationalliberaler Seite angeregte Vertretung der Bezirks- und Kreistage bekämpft.

Der Wortführer der Konservativen erklärt, daß er und seine Freunde wie gegen das ganze Verfassunaswerk, so auch gegen die Erste Kammer stimmen würden. Das fei Realpolitik. Von elsässisch-sozialdemokratischer Seite wird jede kon­fessionelle Sonderverttetung bekämpft und besonders der Ersatz der Reichs- durch die Staatsangehörigkeit. Ministerialdirektor Lew al d weist darauf hin, daß nach der Verfassung der Sttaß- burger Universität ein die ordentlichen und außerordentlichen Pro­fessoren umfassendes Plenum nicht bestehe. Eine konfessionelle Vertretung als solche in der.Ersten Kammer sei nicht beabsichtigt. Er spricht sich ferner 'gegen die Vertretung der Landgemeinden aus. Die Vertretung der großen Städte in der Ersten Kammer ent­spreche ihrer Bedeutung und finde sich in fast allen Verfassungen. Das Vorschlagsrecht des Bundesrats für die vom Kaiser zu er­nennenden Mitglieder entspreche den Souvcränitätsverhältnissev im Reiche. Gegen die Vertretung bet Bezirks- und .Kreistage spreche schon, baß man nicht reichsseitig bie Verfassung dieser Verbände festlegen könne. Ein Mitglied der elsässischen Gruppe des Zentrums bezeichnet die von der Regierung vor­geschlagene Att der Zusammensetzung der Ersten Kammer als eine Beleidigung des elsaß-lothringischen Volkes. Staats­sekretär Delbrück erwidert mit Schärse, daß, wenn das Zentrum durchweg auf dem Standpunkte des Vorredners stehe, man sich die weitere Arbeit sparen könne. Es sei nickst die Absicht, eine Erste Kammer zu schaffen, bie neben die Zweite Kammer einen Lande saussclmß setze.

Em vo lksparteiliches Mitglied spricht gegen die Sub­stituierung der Staatsangehörigkeit an Stelle der Reichsangehörig feit. Der Redner weist darauf hin, daß die in der Vorlage vor­geschlagene Konstruktion den bestehenden Verhältnissen und bet Beibehaltung des Charakters als Reichsland entspreche. Es sei wünschenswert, daß in l>en übrigen Bundesstaaten mehr und mehr die Reickfs-angehörigkeit der Staatsangehörigkeit gegenüber zur Geltung ßomme. Seine Patt ei betrachte im Gegensatz zu dem elfässischeu Vorredner die Vorlage als wichtigen Schritt zur allmählichen Fottentwicklung der Verfassung.

Ministerialdirektor Le wa l d und Staatssekretär Delbrück schließen sich dem Anträge an, es bei der Reichsangehörigkeit zu belassen.

Ein elsässischer Nationalliberaler tritt den Aeußerungen des elsässischen Zentrumsmitgliedes entgegen. Ein konservatives Mitglied erklärt, daß der Standpunkt dieses Zentrumsredners die ablehnende Haltung seiner Pattei reckstjettige. Er sehe in der Vorlage einen Sprung ins Dunkle und wünsche, daß der Beriäst ausdrücklich feststelle, daß die Konservativen aus Rücksicht auf den monarchischen Gesichtspunkt der Vorlage wider­sprächen.

Der Antrag der Sozialdemokraten auf ©tret* chung des Paragraphen wird abgelehnt. Ebenso der Antrag des Zentrums auf Berücksichtigung der Sedisvakanz eines Bistums. Die Ziff. 1 des 8 6 wird unverändert wie in der Regierungsvorlage angenommen. Sie enthält die beiden Bischöfe, die beiden Oberkonsistorialpräsidenten und den OberlanbesgerichtS- präsidenten. lieber die anderen Vertreter der Ersten Kammer, die, wie z. B. der Rabbiner, die Vettreter der Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftsrat, Gemeinden usw. in der zweiten Ziffer des ß 6 vereint sind, ist die Abstimmung sehr unklar. Bei jedem einzelnen Posten ivechseln die Mehrheiten und als es dann zur Gesamtabstimmung über die Ziffer 2 kommt, findet sie überhaupt keine Mehrheit, so daß nach dem heute iu* stände gekommenen Beschluß die Erste Kammer nur aus den beide« Bischöfen, den beiden Oberkonsistorialpräsidenten und dem Ober* landesgerichtsprösidenten besteht. Diese Lücke muß in der zweiten Lesung beseitigt werden.

Mittwoch Weiterberatung.

Die Marktpreise für Bieh und Frucht uud die Gießener Fleisch- und Brotprcise am 20. März 1911.

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