Ausgabe 
18.12.1911 Drittes Blatt
 
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Ur. 297

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und beruft die Kommission ein, von der die Werte end­gültig feftflefefr! werden

xic Finanzäniler und die udth dieser tkrorbnund zu ildenden Kommissionen sind berechtigt, Zeugen und ^arit -rstendige zu vernehmen, sonne Gutachten und sonstige - euüerungen einzufordern. Die Amtsgerichte und Notare, irtegcridite folDic überhaupt alle £tnat5- und G emeinde

. edörden sind verpflichtet, ihnen aus Ersuchen rascheste Aus- unil zu geben, sofern nicht besondere dienstliche Rüdsichten lgegenstel en, worüber im Zweifel die den um Auskunft ungegangenen Stellen vorgesetzten ÄussichtSbel örden zu ent cherden 1 oben.

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flnKtfler* otermal wöchentlich beigelegt, bai wXretiblan fit de» KreUlegen" zweimal wöchemlich. Die ..landwINIchastllchei, Selb fräße»" erscheinen monatlich iroeunaL

drittes Via' fbl. Jahrgang

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhejjen

psssart gegen Bonn.

-X München, 16. Dcz.

Unter großem Andrang der Künstler und Literaturkreise Münchens wurde fr.nie vor dem Schöiscngerichl in der .In unter dem Vorsitz des aus dein Peters und Eulenburg-Prozeß bc lanntcn Oberland-. ?gerlchtsrat M anr die Deleidtgungsttage tvv früheren 6i.nccaHntenbaitiat Pros. Dr Ernst Nitter uon Pos- fort gegen u.ii Schauspieler Rcrbüianb Bonn aus Berlin ver- taiibclt Der sehr aufgeregte Beklagte erHcrh. daß Possarl ht? abfällige Besprechung über Bon.ic Zirkitsaufsührnngen offenbar vrovoziert und das; er hdi hnrd) bte beidenoffenen Briefe" uinämst gar tttd)t beleidigt gefühlt hatte. Dann i abe er aber vlöv- lid' die Verhandlun,', mit allen Mitteln ui bcidilcuiii Kn versucht, oifenbar, nm ihm den Abschluß des Berliner Gastspiels unmög­lich vi machen Durch die Verhinderuna seines Auftretens nm gelingen Avend habe er schweren materiellen Schaden erlitten. Audi «rüber schon sei ihm Lossarl, der offenbar seinen Weltruhm in Biünchen gefürchtet hatte, Inndernd in den Weg getreten Der B.llagte brachte eine qaii.v Anzahl solcher Dinge zur cvrndie. .Mit ?i nidiluß bühnt begrnndeli Red.tsanwalt Puppe eine Wider- 'läge Bonns, die jedoch iwm (Bendit abgelehni wurde. Es erhielt dann Lossarl daS Wort. Er beklagte lirh, daß Bonn audt Lier an Gcria tsnell. erneut Beleidigungen gegen ihn ausg. sprocnen habe, und verlangte eine scharfe Bestrafung be». Beklagten. Tic Bcw.isausitolnne war ichr kur; 5i? ergab, daß .\?crr Pos fort allerdings geg n dir .sirkttsaufsührungen yolemisiert habe, das er sich aber ntjii mit Reinhardts, als mit Bonns Tnrbic hingen beschäftigte '.'achdem der Vorsitze,we sei' angelegentlich einen Begleich evtpfohlen halte, wurde dieser schli ßlicli ange nommcn Bonn gab bte Erklärung ab, daß er firn von der UnbemDndeih it seiner in d n beiden ..oiieneit Bri'fen" wie in der Verhandlung vorgebrachten BefchiildigiMaen gegen Possarl überzeugt hab? und sie dal r fämtlici, jein Vorgehen aufrichtig bedauernd, zurückn lnne Außerdem übernahui Bonn scimtlichc ''"ßen sowie i ne der Publika ion de - Vergleichs in verschiedenen Münd'ener und auswärtigen Blättern.

Aus Berlin wird unterut 18. Dez. gemeldet: Ferdinand Bonn, bet am gestrigen Sonntag sein Gastspiel im Friedrich Wilhelm Stödtisd'en Schauspi shattie beendete, benützte di' Ole legenh.it, am Sdstuß der Vorstellung humoristisd) über seine unfreiwillige Reise nad? München zu sprechen Das ausverkauste Haus nalnn die Worte Bonns mit großem Beifall auf und feierte ihn lebhaft.

Gcrichtssanl.

Mainz, 16. Dez. Vergehen gegen d a S Urheber­recht. Vor der ersten Straffammer Mainz halten sich der 9ie- baftcitv Franz Roepqen und der Verleger August Falk vom ,"Mainzer Journal^ wegen verbotenen Rachdrucks zu verantworten. 3ui Vaufc btcc-3 Jahres druckte das ,3ounmle Notizen ab, die von dem Journalisten Michael Fmvertro herrührten. Vor einiger Ze't brachte das .Journal^ ein Wctid)l8refcrat oud WieS- la'eit, in dem es sich' auch um den Nachdruck Fmverlro'scher flioitzen bandelte, tvobet der angeklagte "Jlehafteur ireinefnrodien wurde. Erst jetzt stellte Jmperlro ive en des früheren Nachdruckes, mostir ihm das öonorar bezahlt tvorden tuar, ctrafantraq gegen Sictiafieur und Verleger RedakteurKoepgen erklärte, daß bei erste Artikel nicht von ihm, fondetn von einein anderen verrn der Re­daktion aufgenommen tvorden sei, er habe erst nach der Trucklegintq davon Kenntnis genommeu. Bet der Austiabme des zweiten dlrtikels iet er in Urlaub gewesen. 3in übrigen nehme er an. daß der Nebenkläger siillichweigend seine Zusitminung zu der "Aufnahme der Artikel gegeben, da er regelmäßig seine Rechnunien eingesandt habe und diese bezahlt worden sei. n. Niemals habe der Reden- ktager Einwendungen über den Nachdruck gemacht. Erst nachdem der Artikel über den Prozeß in Wiesbaden im .M. XV ausgenommen worden, hätte Imvertro etia antrag gestellt. Verleger Falk er- lläiic. daß er mit der Redaktion nichts zu tun habe. Nach längeren Ausführungen des LlaatsanwalteS und der Rechtsanwälte kam das Wert du zu der Anstcht, daß der Verleger Falk mit der ganzen Dache

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Däusern wäre Unsinn s müße breit fein, baj I;t ,. von ihr bequem in die :oofrci:en einbiegen könnten, und an solche Straße würde <-rheblichc stuften bedingen und c.cr "infa u md)t zur Zierde gcrcidvtt. Ter ForUühiung bc.> Prou'^ an. i i enS steht nid:tS im Wege, die Ihitcrfnrd u;ifl bei den j'.ve li u ni'> zufahrten liebt das Muster Biel beiabreit wird hie ailagc nicht und sie ist pud) nicht so gruitdlos, wie in b. i Sitzung erwähnt bte Schuh- werden selten sdmiutzig Also dtegelung bet Baumreih.n unb Kicsausschüttung, bann ist man zufrieden, und die Stadtverwaltung kann größere Kosten für brin i itberc Ausgaben sparen.

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mifle i ttb die ß> gcluitg bei rula iige.t B iricbe de i u u nie wie feilber überlassen bleiben möge. Fn der letzt, n Sitzung > i ibt vcrnbnct.n nntrec der Punkt 1<>. Tu a f.itut, ;r i i nn ist zu hoffen, daß be inächst r Geüi . uh.-.t aus Gkunb bei be i ren C.icn- tiernng unserer Stablväter beidilosscn wtrb.es bezüglich sei .-Uice- straße beim alten zu belassen

in ber. ch'igt r Wahrung ihrer Filiere seu Protest ei: c e: '.'lud) die Versammlung zArwerl..ereins war ciusti::imi-i Der .In--

ind)t» |it hm habe und deshalb <rei tuh i e ? u lei. Bet le- bahem Noevgai müsse wegen bee ersten Artikels bat Veu. eit emaefleUt verden, da der ^ira'ant.gg ueifputet gc i : ii . tdeu fvt. B«i dem '.".ddntck de» zweiieu virii!c!e habe ci dicui nicht

3n der letzten Sitzung dec Ttabtöerürbnctcn iduit !-.'j her über die llm geft a 11 n n g rer D e st a n l a ge .e Han ,1t an kam |u Tcincm Entsa lnsz. ha die .'st'riimngen u n ett an> uuuibet gingen Tic Banlon,misiion soll it.l> nun wi der nn der Stelle betaiieit unb neue Vorschläge unterbreitcn, luoiür b crini . unge Bemerkitngcn gestattet '"in mögen: ?ie Anlieger iiith mit deut gcgenwäriigcn Zustand im allgemeinen tt f rieben, qc- luunid.'l wird lebiglich, baß i'ehlenbe ' giiittps.a.tzuug u erqgttzk werben und di- Flächen zwi'd.en den fc»<i»>cr <i in D F br i ß"

Die Gemeindegrnnvfteuer.

Eine im ReAierttngsblatt erschienene Verordnung regelt bte Abschätzting bc-3 gemeinen Wert der lanbwir schastlich benutzten Grundstücke für die Gern itbcarnubncncr in folgender Weise

'?llö lLndwtrtscl?astltch benutzte Grundstücke im -inne dieser Verordnung gelten alle als Ackerland, (Mrab und .Grasgärten, Wiesen und Weinberge tataftrierten Grund stücke

frür jedes Grundstück der bezeichneten Art ist ber zeitige gemeine Wert zu schätzen, .^ierburd) wird der «runtiin nidit berührt, wonach ber Grundbesitz eines ?! uerpslich tigen, soweit er eine wirtschaftliche Einheit bildet, bei der Veranlagung zur Grutrdsteuer als solcher zu bewerten in

Ter gemeine Wert der Grundstücke wird für jede Ge markung durch eine örtliche Kommission nbßcfd uyt, die aus vier Mitgliedern und dem ^inanzanit vörstand ober einem besonderen, von dem Ministerium der Finar u Abteilung für Steuerwesen, ernannten ftomntu ür al Vo sitzenden besteht. Ter Bürgermeister und, fall bicirr nicht zugleich Ottsgerichtsvorsteher ist, per OrlSgcrictitsiwrstehrr sind ohne hxdtere» Mitglieder de? Sommission Ein Mi» Stieb muß einer ber benachlmrten Gern ei üben angehören m übrigen finb bie Mitglieder aus ber Gemeinde ,i> wählen, deren (Vrnnbbefib abgeichiitzt werden soll Zu jed Kommission gehören drei Ersatz,Mitglieder, darunter ein B.- treter der bcnachbcrrtett G.meinb.n Soweit eine selb ständige Gemarluug .in Frage ficbt, ist die gleiche »tonimiifiuit zuständig wie für bte Gemeinde, der die i^cmartung ort- gerichtlich zugeteilt ist.

Die Mitglieder unb Ersatzmitglieder ber Kommissionen werden für jebe Gemeinde von dein zuständigen Finanz amtsvorstanb vorgeschlagen ttub für die Gemeinden nm Stäbteorbnung durch die Lladtverordnetenv-.'riammlung. in allen übrigen Fällen durch den Krei-ausschus; d. )tze'.-ifes bestimmt, zu dem die Gemeinde gcbiin Der F nair.imi Vorstand ist zur Wahl zuzuziehen und mit feilten Borst g ., zu hören. Tic Mitglieder und Ersatzmitglieder der Koni Missionen haben für ihre Tätigkeit eine Vergütung nach den ^von dem Ministerium der Finanzen, Abteilung für Steuerwefen, zu bestimmenden Sätzen zu beanipriichei! Im übrigen find die Vorschriften des Gesetzes über die all gemeine Einkommensteuer sinngemäß anzuwenden.

Bor dem Zusammentritt der Momnnuion hat das Fi naiizamt alles Material zu sammeln, das geeignet ist, An­haltspunkte für die Schätzung des gemeinen Werls der einzelnen Grundstücke der Gcmarlung zu bieten. Zu diesem Zwede sind befonders sämtliche für einzelne Grundstücke Jezahlte Erwerbsprcise zusammenzustelleu, foweit die Ber- llßernngen nicht allzuweit zurüttltegeti

Nach Abschluß der Vorarbeiten beruft der Vorsitzende die Kommission und legt ihr das gesamte von ihm beschaffte unb zur Einzelabfchätzung dienliche Material vor Unter Benutzung dieses Materials schätzt hierauf die Kommission an Hand des Katasters und ber warten den gemeinen Wert ber gesamten Grundstücke ab. indem sie für jedes einzelne den Wert der Flächeneinheit gm> festsep». Die Ergebnisse sind nach näherer Vorschrift des Ministeriums der Fi- nanzen, Abteilung für Steuerwefen, ackenmäßig zu wahren.

Stehen nach Ansicht des Vorjitzenben der Kommission die für eine Gemarkung festgesetzten Werte mit den tat­sächlichen Verhältnissen in Widerspruch, so kann er eine Nachprüfung der Werte durch eine befonbere Kommission veranlassen Bevor der Vorsitzende der örtlichen Kont- Misfion von dieser Befugnis Gebrauch macht, hat er die Ge­nehmigung des Ministeriums der Finanzen, JlbteHung für Steuerwesen, einzuholen. Zur Vornahme der Nach­prüfungen wird im Bedarfsfälle jur jeden Finanzamts- dezirk eine besondere Kommission gebildet, die aus secl)s vom Brovinzialausschuß ber in Frage kommenden Provinz gewählten Mitgliedern und einem von bem Ministerium ber Finanzen, Abteilung für Steuerwefen, ernannten Kvm miffär als Vorsitzenden besteht. Die Mitalieber und Ersatz Mitglieder werben auf Vorschlag unb in Anwesenheit bieses Kommissärs aus den Mitgliedern ber Kommissionen er nannt. Der Kommissär bereitet bie Beschlußfassung vor

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