Ausgabe 
21.1.1911 Viertes Blatt
 
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Samstag, 21, Januar 1911

161. Jahrgang

um

Mehr

die

LandcS

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links.)

Vizepräsident Dr. Spahn:

dem

Soll

sp r u n

a b g e l e

die VolkS- Wirtschaftliche

sionsbeschluß stimmen die Sozialdemokraten, Partei, die Mehrheit der Nationallibcralen und die Vereinigung, sowie Abg. Müller-Fulda. Tas ist h e i t.

Nr. 18

WüAtW GGNch ertf «»»natzm» M Cwtegl,

mb. Deutscher Reichstag.

112. Sitzung, Freit g, den 20. Januar. Am Tische des Bundesrats: Wermuth, Kühn. Präsident Graf Schwerin eröffnet die Sitzung

11 Uhr 20 Minuten.

nochmalige Abstimmung vorzunehmen.

Damit ist dieser Zwischenfall erledigt.

Die Bestimmung des § 25, wonach bei einem Rechtsgeschäft, das nachträglich ausgehobcn wird, die Abgabe auf An-rag z u erlassen ist, wird durch' Annahme von Anträgen Trim- born (Ztr.) und Dr. Junck (Natl.) ausgedehnt auf den Fall der Rückübertragung auf den früheren Eigentümer,

fassung bestätigt.

§ 30 sieh: eine Anzeige Pf licht an die Steuerämtcr vor von feiten der Grundbuchämter der Registergerichte und -behörden und allgemein der Behörden und Beamten des Reichs, des Staats und der Gemeinde sowie der Notare.

Ich stelle fest, daß e n t g e g t nung des Hauses der P

Abg. Dietrich (Kons.):

Die Hauptsache ist nicht, ob die Erklärung des Präsidenten gehört worden ist, sondern ob sie wirklich abgegeben ist. Daran hat niemand gezweifelt. Aus diesem Grunde erkläre ich im Namen meiner politischen Freunde, daß auch wir die Auffassung teilen, daß es nicht statthaft ist. die Abstimmung nochmals zu wiederholen. (Lebhafter Beifall und Hört! Hört! links.) Ich erkläre das ausdrücklich im Gegensatz zu der An- schauung des Grafen Westarp. (Erneutes Hört! Hört!)

Abg. Fürst Hatzfeld (Rp.)

spricht sich gleichfalls gegen eine nochmalige Abstimmung aus.

Abg. Groeber (3entr.):

Nachdem der Präsident ausdrücklich erklärt hat, daß der § 22 erledigt war, verzichten wir auf eine nochmalige Ab- stimmung. (Heiterkeit links.)

Abg. Dr. Südekum (Soz.):

ftotaftef'Otutf en» vertag bn Btöbn<t)«| Untocriudt» Buch» unb 6temörudecek Ä. Äeege, Dietzen.

en der einmütigen Mei - .räi'ident bereit war, eine

Abg. Cuno (Vp.)

Ein kleiner Fürst ist schon bereit gewesen, Wertzuwachssteuer an die Gemeinde zu zahlen. Rauben Sie ihm dieses Recht nicht und nehmen Sie daher wenigstens unseren Antrag an. (Heiter­keit.).

Abg. Singer (Soz.):

Dagegen protestieren wir mit aller Entschiedenheit, hier toterer Gewalt vor Recht gehen?

Vizepräsident Dr Spahn:

Ich kann nur an das Haus die Frage richten, ob

Tie Abgg. Tr. Weber (Natk.) und Mommsen (Vp.) treten Präsidenten bei.

Abg. Graf Westarp (Kons.):

Abg. Groeber (Zentr.) eine G e s am t ab st i m m u n g über den § 22. (Widerspruch

Abg. Bassermann (Natl.):

Tas HauS ist Herr über seine Geschäftsordnung, und wenn wir einstimmig sind, dann können wir uns über alle Be­stimmungen hinwegfetzen aber wenn ein Paragraph erledigt ist und der Präsident bereits die Diskussion über weitere Paragraphen eröffnet hat dann kann nicht per majora beschlossen werden, daß über einen erledigten Paragraphen noch einmal abgestimmt wird. (Zustimmung.) Tann würden wir zu unhaltbaren Zu­ständen kommen.

Abg. Lattmann (Wirtsch. Vg.):

Die Abstimmung ist für uns erledigt, ge-ade die Freunde des Gesetzes bitten wir, die Situation nicht durch unnötige Streitereien zu verschärfen. Wir sind gegen eine nochmalige Abstimmung.

Ich habe bereits erklärt, daß der Paragraph unverändert ge­blieben ist, und wir sind schon zum nächsten Paragraphen über­gegangen.

Redaktton, ExvedMoo an> Druckerrt: Schul» strage 1. 6rpebttton unb Verlag. 6L SttiioftUMue^aa# 112. Te!.-Adr^ AnzeigerGiepm,

Abg. Cvcrling (Natl.):

Meine Abstünmung wird davon abhängen, ob der Bundes- fürst nur in seinem Lande steuerfrei ist, ober ob z. 2. der König von Sachsen in Preußen Steuern zahlen muß.

Reichsschahsekretär Wermuth:

Der Landesfürst ist nur insoweit steuerfrei, als es sich um Grundstücke handelt, die in seinem eigenen Lande liegen.

Unmittelbar vor der A b st i m m u n g verlassen die Polen, die vorher eine erregte Aussprache in einer Ecke des Saales gehabt hatlen, den Saal, zuletzt auch zögernd Abg. Korfanti). Bei der Abstimmung erheben sich für die Wiederher­stellung der Steuerfreiheit dc-s Landesfürstcn und der Landcs- fürstin die Konservativen, die Reichspartei und die Reformpartei, das Zentrum mit einziger Ausnahme des Abg. Müller-Fulda und der kleinere Teil der Nationalliberalen. Für den Kommis-

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Abg. Binder (Soz.):

Das Zentrum soll umgefallcn fein, weil man auch die Kirchengüter noch freigeben will. (Hört! hört! links.)

Finanzminister Dr. Lentze:

Ich betone nochmals, daß nicht finanzielle, sondern nur staatsrechtliche Gründe die Verbündeten Regierungen veranlassen, solchen Wert auf die Steuerfreiheit der Landes­fürsten zu legen. Die paar Mark Steuern, die für die Landes­fürsten in Betracht kämen, könnten sie ruhig bezahlen. Aber cF ist etwas anderes, wenn der Reichstag staatsrechtlich bestehende Rechte den Fürsten wegnimmt. Der Reichstag sollte sich sehr besinnen, diesen Weg zu beschreiten, lieber staatsrechtliche Bestimmungen kann man docb nicht io ohne weiteres hinweggehen. Das wäre ein außerordentlich bedenklicher und für jedes Staats­wesen gefährlicher Standpunkt.

Abg. Dove (Vv.):

Wenn Graf Westarp meint, daß wir so scharf für die Agi­tation im Lande uns bemühen, so sage ich Ihnen, daß das gar nicht der Fall ist. Uns fehlt der Apparat dazu. (Schallendes Gelächter rechts. Beifall links.) Sie können un3. ja am besten den Ägitationsstoff aus der Hand nebmen. indem Sie die Kom- missionsbeschlüsse annehmen. (Sehr gut! links.) Dem Finanz- minister erwidere ich: Wir freuen uns, daß die Reichsverfassung entwicklungsfähig ist und wir wollen sie fortbilden. (Sehr gut! links.) Den Schatzsekretär Wermuth aber Balte ich nicht für den Mann, der über einzelne Paragraphen stolpert. Was der Talon­steuer recht ist, mutz auch den Landesfürsten billig fein. (Leb­hafter Beifall links.)

Abg. Dr. David (Soz.):

Das preußische Ministerium ist am allerwenigsten dazu be­rechtigt, uns zur Heilighaltung der Verfassung zu ermahnen. (Beifall links.) Hat nicht dasselbe Ministerium in der Frage der Schiffahrtsabgaben die Reichsverfassung völlig umgestürzt? (Sehr richtig! links.) Diejenigen, die dieses Steuerprivileg heute aufrechterhalten, treiben eine _ repub­likanische Agitation, wie man sie sich wirksamer nicht denken kann.

erklärt, daß § 22 unverändert geblieben fei und ruft genden § 23 auf. Ehe er das Wort erteilen kann, beantragt

Die Stcnersreihcit des Landesfürstcn und der fürstin ist also abgelchnt.

Auch die anderen Anträge zu § 22 werden abgelehut.

Eine GeschäftsordnungSdebatte.

Vizepräsident Dr. Spahn

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Cberheffen

Die zweite üefung des Zuwadisifeuergefefzes.

Fünfter Tag.

Beim § 20, bet von den zulässigen Zinsenabzü­gen handelt, war gestern ein Antrag angenommen wor­den, der bei der Abstimmung erst handschriftlich vorlag. ES war das ein Kompromißantrag Weber (Natl.) zur Steuerfkala, wonach die Steuer sich für die Zeit vor dem 1. Ja­nuar 1911 für jedes Jahr um V/2 Proz. ermäßigt, statt um 1 Proz. nach den Kommissionsbeschlüssen und um 2 Proz. nach dem Zentrumsantrag. Nach der Geschäftsordnung nuiß die er­folgte Abstimmung über einen noch nicht gedruckt vorliegenden An­trag in der nächsten Sitzung wiederholt werden. Zu Beginn der heuftgen Sitzung ist das Haus noch schwach besetzt, und besonders weist die Mitte große Lücken auf. Als der Präsident den Antrag Weber zur nochmaligen Abstimmung stellt, bil­den die Sozialdemokraten, die Volkspartei und die Wirtschaftliche Vereinigung, die sich gegen den Antrag erheben, die Mehrheit, und der Präsident muß daher den gestern angenommenen Antrag für abgclehnt erklären. Da nun über die Höhe des Abzuges überhaupt kein Beschluß zustande gekommen ist, besteht eine Lücke, deren Ausfüllung der dritten Lesung Vorbehalten bleibt.

Es knüpft sich daran eine Geschäftsordnungs- be batte, in der Abg. Kirsch (Zentr.) den Präsidenten er­sucht, in zukünftigen Fällen solche nochmaligen Abstimmungen nicht schon zu Beginn der Sitzung erfolgen zu lassen. Tas Haus stimmt der Erklärung des Präsidenten zu, daß es zwar zu Beginn der Sitzung geschehen, aber auf der Tagesordnung darauf ausdrücklich aufmerksam gemacht werden soll.

Die Beratung war gestern abgebrochen worden beim § 22. Danach sind nach den Kommissionsbeschlüssen

von der Steuerpslicht befreit daS Reich, die Bundesstaaten und Gemeinden, sowie g e - meinnützige Vereinigungen für innere Koloni­sation, Aobeiteransiedelung und bergt D i e Steuer­freiheit des Landesfürsten und der Landesfür­stin hat die Kommission gestrichen. Tie Konser­vativen. Graf Garnier u. Gen., beantragen ihre Wiederher, stellung. Ein Unterantrag der Vo l k s p a r t e i, Cuno und Genossen, will für den Fall, daß die Steuerfrecheit des Landes­fürsten und der Landesfürstin wiederher gestellt wird, die Mög­lichkeit geben, daß durch die Landesgesetzgebung

Ausnahmen zugunsten der Gemeinden gemacht werden, und wo solche landesgesetzliche Bestimmungen schon bestehen, sie in Geltung lassen. Ein weiterer Antrag der Konservativen, Dietrich u. Gen., schlägt eine Erweiterung der Vorschrift über die gemeinnützigen Vereinigun­gen dahin vor, daß statt eines höchstens vierprozentigen Rein­gewinnes, der nach dem Kvmmissionsbeschluß die Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, ein fünfprozentiger zugelassen werden soll. Schließlich bedangen die Polen die Beseitigung der Steuer­freiheit der Bundesstaaten und in einem zweiten Anträge die Aufnahme einer Klausel, wonach nur solche

KolonifationSvereinigungen Steuerfreiheit genießen sollen, die ihre Tätigkeit ohne Rücksicht auf bie Abstam­mung ausüben. .

Zu der Verhandlung über diesen Paragraphen sind auch der preußische Finanzminister Dr. Lentze und der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. L i s c o erschienen.

Abg. Graf Carmer-Zieserwitz (Kons.):

Es widerstrebt unserem monarchischen Ge­fühl, auch die Fürsten, die Träger der Steuer­hoheit, zur Steuer heranzuziehen.

Abg. Dr. Neumann-Hofer (Vp.):

Eine solche Ausnahme würde im Lande viel böses Blut machen. Wird die Regierungsvorlage in diesem Punkte wieder­hergestellt, so wird die Mehrzahl meiner Freunde geg'en das ganze Gesetz stimmen.

Reichsschatzsekretär Wermuth:

Ich bitte, die Regierung Svorlage wiederherzu- st e 11 c n. Die Sache darf nicht vom vermögensrechtlichen Stand­punkt aus betrachtet werden, sondern vom staatsrechtlichen. Sie ist hochwichtig und kann nicht e r n st genug behandelt werden. (Lachen links.) Es handelt sich auch um den Charakter des Deutschen Reichs als eines Bundesstaats. Die Fürsten sind Träger der Steuersouveränität in den einzelnen Bundesstaaten. Es wäre völlig ungerecht, einfach mit den Worten zu operieren: Warum sollen die Fürsten nicht auch zahlen? Man soll so hoch­wichtige Fragen nicht einfach beiseite schieben. Die von den Polen beanstandete Formulierung ist dem Reichsstempelgesetz entnommen und hat nie Anlaß zu Beschwerden gegeben; die Be­fürchtungen sind also unbegründet. Der Staatssekretär ersucht auch um Ablehnung des Prozentantrages.

Aäg. Gährc (Soz.):

Dom Steuerprivileg des Landesfürsten steht nirgend etwas in der Verfassung. Wir können hier bei einem neuen Ge­setz ganz gut den Anfang machen, mit diesen unberechtigten Privi­legien aufzuräumen. Hindert die Souveränität den Landes­fürsten nicht, Grundstücke zu verkaufen und Geschäfte damit zu machen, dann kann sie ihn auch nicht hindern. Zuwachssteuer zu zahlen. (Lebhafte Zustimmung links.) Auch die Befreiung der Bundes st aalen scheint uns sehr bedenklich. Denken Sie an bas Tempelhoser Feld; es könnte auch dem Reich so gehen wie Berlin.

Abg. Dr. Weber (Natl.):

Da wir von der Ansicht ausgehen, daß der. unverdiente Wert­zuwachs durch die fördernde Kraft des Reiches und der Bundes­staaten geschaffen wird, so hat es keinen Sinn, die Bundes- st a a t e n zu dieser Steuer heranzuziehen. Der polnische Antrag würde, wenn die Befürchtungen der Herren wirklich begründet wären, aber auch gar nicht das verhindern, was sie verhindern wollen. Die Steuerbefreiung der Landesfürsten kann im Volke nicht ohne weiteres verstanden werden. Es liegt gar fein Grund vor, beim Verkauf von Grundstücken, die den Landesfürsten gehören, keine Wertzuwachssteuer zu erheben; denn wenn irgend wo, so liegt hier ein unverdienter Wert­zuwachs vor, da die Landesfürsten sich um die Wertsteigerung ihrer Grundstücke nicht bemühen und nicht bemühen können. (Sehr

gut! links.) Wir werden deshalb gegen die Befreiung der Landesfürsten von der Wertzuwachssteuer stimmen. (Beifall links.) Etwas anderes ist die Abgabenfreiheit, die im § 56a den Landesfürsten gewährt ist. Dafür liegen staatsrechtliche Gründe vor und deshalb werden wir bei diesem Paragraphen für die Aufrechterhaltung der Bestimmung cintretcn.

Finanzminister Dr. Lentze:

Ich bitte Sie dringend im Namen der verbündeten Ne­gierungen und der preußischen Staatsregierung, den Antrag des Grafen Carmer anzunehmcn. Die Annahme dieses Antrages ist aus staatsrechtlichen Gründen dringend geboten. Es wäre das erste Mal, daß durch ein Reichsgesetz ein Eingriff in die staatsrechtlichen Bestimmungen über die Steuerbefreiung der Landesfürsten gemacht würde. In sämtlichen Bundes- st a a t c n ist der Landesfürst von den Steuern befreit. In man­chen Bundesstaaten ist dies ausdrücklich im Gesetz ausgesprochen, in anderen zwar nicht, aber es gilt doch auch dort als Grundsatz, an dem nicht gerüttelt wird. Die Beseitigung der Stempel­freiheit für den Landesfürsten würde also einen Eingriff in die Verfassung vieler Bundesstaaten bedeuten.

Wenn hier der Grundsatz noblesse oblige geltend gemacht wird, so muß ich sagen: noblesse oblige ift ein freiwilliger Alt, man kann aber nicht dazu gezwungen werden. Wir müssen es schon den Landesfürsten und Bundes­staaten überlassen, wie sie mit ihren Vorrechten verfahren wollen. (Gelächter links.) Ich bitte deshalb nochmals dringend um Annahme des Antrages Graf Carmer.

Abg. Kirsch (Zentr.):

Die Darlegungen der Regierungsvertreter waren so^über- zeugend (Ruse: Aha! links), daß meine politischen Freunde jetzt für Wiederher st ellung der Regierungsvor­lage ftimmen werden. (Beifall rechts, Zuruf links: Schon wieder ein Umfall!)

Abg. Dove (Vp.):

Die Herren Regierungsvertreter legen anscheinend der Sache eine so hohe Bedeutung bei, daß sie ihre ganze staatsmännische Ge­schicklichkeit entfalten. (Heiterkeit.) Ta wundert es mich nur, daß man nicht auch noch den Reichskanzler her zitiert hat. Man überschätzt die Tragweite dieser Sache außerordentlich. Auch jetzt zahlt der Landesfürst ja schon Steuern, wenn er eine Zigarre raucht ich nehme an. er raucht nur Importen oder wenn die Landesfürstin ein Glas Sekt trinkt. Es kann nur von Vorteil für das monarchische Gefühl fein, wenn die Zimten auch mit zu den Ausgaben des Landes beitragen. Sollen die Veteranen kein Geld bekommen, weil man die Fürsten schonen will? (Beifall links.)

Abg. Brühue (Soz.)

Ich verspreche Ihnen schon heute, wir werden diese Sache ganz gehörig ausbeuten. Wir werden den Vorteil davon haben! (Hört, hört! bei der bürgerlichen Linken.)

Reichsschatzsekretär Wermuth:

Es handelt sich durchaus nicht um einen Gegenstand, der agi­tatorisch im Volke.ausgenutzt werden kann, sondern um eine hochbedeutende staatsrechtliche Frage. Wir haben alle Veran­lassung, die Grundlagen unserer Reichsverfassung, die sich bisher auf das vortrefflichste bewährt haben, sorgfältig zu hüten.

Abg. Graf Westarp (Kons.):

Die Reden der Abgg. Dove und Göhre haben uns einen Vor­geschmack davon gegeben, wie die Agitation im Lande einsetzen wird. Uns läßt aber jede Agitation kalt, die den Tat­sachen ins Gesicht schlägt. (Beifall rechts.) Und wenn behauptet wird, die Veteranen bekämen kein Geld, weil die Landcs- fürften steuerfrei bleiben, so schlägt das den Tatsachen ins Gesicht! «Beifall rechts, Unruhe links.) Agitieren Sie also ruhig nach Ihrer Art, wir sind daran gewöhnt! Der Redner empfiehlt den Antrag Dietrich und lehnt die polnischen und fortschrittlichen Anträge ab.

e? ab» weichend von seiner Geschäftsordnung, deren Herr das Haus bleibt (Widerspruch links.), die Frage bejahen will, ob noch einmal abgestimmt werden soll. (Erneuter Widerspruch links.)

falls diese innerhalb zweier Jahre erfolgt.

Zu § 26 über die Crl.cbung der Steuer beantragt Abg. Cuno (Vp.) die ausdrückliche Aufnahme einer Bestimmung, daß die Erhebungskosten vom Bundesstaat, und nicht von der Gemeinde zu tragen sind. Di' meisten Ge­meinden würden gar nicht in der Lage sein, die Steuer zu ver­anlagen, die Kosten würden ihnen aber, wenn diese Bestimmung fehlt, doch aufgebürdet werden.

Die Abstimmung bleibt zweifelhaft. Im Hammel- g wird der Antrag Cuno mit 132 gegen 107 Stimmen ehnt. Auch die §§ 2629 werden tu der Kommissions-

Wir wünschen eine nochmalige Abstimmung und halten sie auch für zulässig. Im Hause ist nicht gehört worden, daß bereits der nächste Paragraph aufgerufen wurde. (Lebhafter Wider­spruch links.)

Vizepräsident Dr. Spahn:

Ich werde das Haus befragen, ob cs eine nochmalige Ab­stimmung wünscht. (Heftiger Widerspruch links.)

1.20 M.

M.

1.55

,6.60

§

§

§

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3.30

4.05

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Mk. 3.25 Mk. 3.75 Mk 4.70 Mk. o-25 Mk. 5.00 Mk. 0.00

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