Ausgabe 
20.5.1911 Zweites Blatt
 
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161. Jahrgang

Zweites Blatt

Nr. 118

Gießener Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag».

General-Anzeiger für Oberhesftn

TieGießener ZamNienblStter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, da» Kreiiblatt fiir bee Krel« Gießen" zweimal wöchentlich. TieLandwirtschaftliche» Zett» frage«" erscheinen monatlich zweimal.

Samstag, 20. IHai lyft

Rotattoiißdruck und Verlag der vrübl'lchen Universität» - Buch- und 6teinbrudecel 9L Lange, Gießen.

Redaktion, Expedstion und Druckerei: Scbuk- ftraße 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaktion:^« 112. Tel..Adr^AnzeigerS>eben.

Der Aelteftenrat des Reichstages beriet heute vor Beginn der Vollsitzung über einen vom Präsidenten vorgelegtcn Arbeitsplan für die nach st en Wochen. Danach soll die zweite Lesung der R e i ch S- versicherungsordnung am heutigen Samstag zu Ende geführt werden. Am Montag soll dann der Handelsvertrag mit Schweden und am Dienstag oder Mitt­woch die Verfaisungsvorlage für Elsaß-Lothringcn in zweiter Lesung beraten werden. Ter Donnerstag (Hirnmeljahrts- tag bleibt sitzungsfrei Am Freitag und Samstag sollen noch einige Neinere Vorlagen, wie der Niederlassungs- Vertrag mit der Schweiz, das Uebereinkommcn zur einheit­lichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen, der Entwurf über SchifsSmeldungen bei den deutschen Konsulaten, der Gesetzentwurf bctr. Die Bese: tignng von Tierkadavern und die Vorlage betr. den Patent- ausführungszwang, die beiden letzteren in zweiter und dritter Beratung, sowie vielleicht die erste Lesung des Ge­setzentwurfs über die Ausgabe kleiner Aktien durchberalen werden.

In der darauffolgenden, mit dem 29. Mai beginnen den Woche sollen dann die dritten Beratungen aller Vor- lagen und zwar zunächst der ReichsversicherungSordnultg und des Berfassungsgesetzes für Elsaß-Lothringen vorgi- nommen werden. Am Freitag, dem 2. Juni, soll dann die Vertagung des Reicl-staaes bis zum Herbst erfolgen, nachdem vorher ein Herbstdiätengcsetz zur Vorlage und Verabschiedung gebracht ist. Die Beratungen im Herbst sollen beginnen mit der erstenLesung des Privatbeamtcnversicherungsgesetzes. Außer­dem waren im Herbst noch zu erledigen die zweite und dritte Lesung der S tr a f p r o z e ß o r d nn n g, des H au s - arbeitsgesetzes, der Novelle zur Gewerbe­ordnung, der Vorlage betr. Errichtung eines Kolonial- und Konsulargerichtshoses sowie die dritten Lesungen der Novelle zum Strafgesetzbuch und des Arbeitslammergesetzes. Außerdem befinden «ich noch in den Ausschüssen die Fern- sprechgevührenordimng, das SchissahrtSabgabengesetz, das Zturpsuschereigesetz, das Gesetz betr. Aushebung des Hilfs- lassengcsctzes lotvie betr. Lenderuna deS Gcrichtskoslen- gesetzes. « £b diese in den Ausschüssen befindlichen Ent- wursc auch noch erledigt werden tonnen, steht einstweilen noch dahin.

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vie elsatz-lothringische Verfassung im Ausschuß.

Der elsaß-lothringische BersassungsauSschuK trat beide von neuem zusammen und nahm auf Grund der im Lause des gestrigen Tages zum Abschluß gebrachten intersraltionellen Besprechungen zunächst bic zweite Lesung des Wahlgesetzes vor. £1, der die Wahlkreiseinteilung für die 3 tu c i t e Kammer enthält, war in der ersten Lesung ganz ab gelehnt worden. Diese Lücke wird durch einen Antrag der beiden reichs­parteilichen Mitglieder v. Dircks en und Tr. Höffel beseitigt, wonach auf die Stadtkreise Straßburg und Mülhausen je sechs Abgeordnete, aus die anderen einundzwanzig Kreise je zwei oder drei Abgeordnete entfallen. Jeder Abgeordnete wird in einem besonderen Wahlkreis gewählt. Innerhalb der einzelnen Ber- waltungskreiie werden die Wahlkreise durch Kaiserliche Verord­nung mit Zustimmung deS Bundesrats unter tunlichster An­lehnung an die bestehende Kantonaleinteilung in der Weise ab- gegrenzt, daß die Bevölkerung des Verwaltungskreises möglichst gleichmäßig aus die einzelnen Wahlkreise verteilt wird. Die Wahlkreise müssen örtlich zusammenhängen.

Tie sonst von anderen Parteien zum § 1 vorliegenden An­träge werden zurückgezogen und ohne Erörterung der § 1 nach dem Kompromißantrage der Reichs Partei mit zwanzig gegen sechs Stimmen angenommen. Dagegen stimmen die vier lonservativen Mdglteder, der Vertreter, der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Zentrumselsässer Hauß.

§ 2 verlangt als Voraussetzung für das Wahl­recht neben dem Besitze der Reichsangchörigkeit und der Zurück- legung des Lebensiakires einen Dreijährigen Wohn- , i tz in Elsaß-Lvthringen. Eine Ausnahme soll gemacht werden, mfoiern nur ein einjähriger Wohnsitz erjorderlich sein soll für die Beamten, Religionsdiener, Lehrer an öffent- lief;eit Schulen und Rechtsanwälte sowie für die Hausbesitzer und selbständige Gewerbetreibende und Land­wirte. Ein elsässisches Mitglied der Sozialdemokraten crHärt, daß für seine Fraktion das Gesetz bei Aufrechterhaltung dieser Differenzierung zugunsten der Hausbesitzer und selb- ständigenGewerbetreibendenundLandwirteun- annehmbar sein wurde. Von der Vo-kspartei wird ein Antrag gestellt, der die Tisscrenzierung nur zugunsten der Be­mmen, Religioitsdiener und Lehrer an össentltchen Schulen vor- sieht. Dieser Antrag wird angenommen. Desgleichen ein Aulrag der Reichspartei: das Wahlrecht darf nur in der Gemeinde ausgeübt werden, m der der Wahlberechtigte feit mindestens einem Jahre seinen Wohnsitz hat. Kein Wähler darf das Wahl­recht an mehr als einem Crtc ausüben In bieder Fassung wird § 2 nut neunzehn Stimmen angenommen. Tie -Loztal- demokraten stimmen dagegen.

§ 3 enthielt in der Regierungsvorlage das A l t e r s p l u r a l- wahl recht. Der Ausschuß Hal in erster Lesung die Plural- stiminen gestrichen und bestimmt als § 3: Jeder Wahl­berechtigte hat eine Stimme. Es wird ohne Erörterung ab- ßcftimmt und dieser Beschluß erster Lesung, also das gleiche Wahlrecht mit allen Stimmen gegen drei Konservative be­it ä 11 g t. Von den vier konservativen Mitgliedern stimmte der Abg. v. Oldenburg mit der Mehrheit Tie weiteren Para­graphen des Wahlgesetzes werden mit unwesentlicher Aenderung Der Beschlüsse erster Lesung angenommen. In § 10 wird, falls die erste Wahl keine Mehrheit ergibt, für den siebenten -tag nach der Hauptwahl eine Nachwahl vorgesehen, bei der dann die höchste Stimmenzal'l entscheidet. In 8 13 wird aus Antrag der Retchs- ranci bestimmt: Die Wahlordnung sowie die Wahlkreiseinteilung können nur durch Gesetz geändert werden.

Eine Gesamtabstimmung über das Wablgcietz wird nicht vorgenommen. Es findet eine Geschäftsord­nung s a u S s p r a ch e darüber statt, ob nunmehr eine noch­malige Lesung des in der (Sefamtabftimmung nach Schluß ter vierten Lesung übgelehnten B e r f a s s u n g s g e s c tz e s er» folgen soll. Es wird als allgemeine Auffassung der Kommmion die Z u l ä s s i g (e i t der Weiterberatung des Versassungsgesetzes festgestellt. Ter Ausschuß entscheidet sich für die Form einer fünften Seimig. Der Vorsitzende ruft nunmehr die ein­zelnen Paragraphen der Reihe nach auf und stellt ohne Erörterung ihre Annahme fest, bis 5 24. § 24 a ist der Religions­paragraph. Auch er wird nach kurzer Erörterung angenom­men in der von den Avgeordneten der Reichspartei zuletzt be­antragten Fassung: Tas Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, vom 3. Juli 1869, wird in Elsaß Lothringen eingeführt.

§ 24 b ist der Sprachenparagravh. Er lautet nach dem'neuesten Amrag der Reichs Partei: Tie amtliche Ost- schäftssprackw der Behörden und öffentlichen Körperschaden, loroic die Unterrichtssprache in den Schulen des Landes ist die deutsche. In Sandesteilen nut überwiegend französisch sprechender Bevölke­rung können auch fernerhin Ausnahmen zugunsten der Iran* zösiichen Geschäftssprachc nach Maßgabe des Gesetzes betrenenb die amtliche Geschastssprache vom 31. Marz 18<8 zugelancn werden. Tesgleichen kann der Statthalter den Gebrauch des tfian- zöüschen als llniernchtsivrache entsprechend der bisherigen Hebung auf Grund des § 4 des Gesetzes betreffend das llnterrichtSwcien vom 12. Februar 1873 auch fernerhin zulasten.

Im letzten Saye dieses Paragraphen standen hinter den Worten:desgleichen kann der Statthalter", unpränglich die Worteauch in Zutunft". Diese Worte wurden gestrichen und ein Antrag des Aba. v. Dirksen, statt ihrer zu setzenim Bedürfnis > satt", wurde abgelehnt.

Ter § 24 b wurde angenommen, desgleichen ohne Erörte­rung die restlichen Paragraphen.

Nunmehr sand eine lange Geschäftsordnungsau 5 spräche statt, ob eine G e s a m t a b ft i m nt u n g Dorgenommen werden solle oder nicht. Schließlich verständigte man sich auf Vorschlag des VorsitzenDen dahin, eine formelle Gesam.abiuiu- mung nicht zu belieben, statt dessen wählte man folgende ,-,oimcl: Der A uSschuß i m p f i e h 11 dem Hohen Hanse die A n n a h m e d e s G e s e tz e n t w u r f e s.

Tie Mitglieder sämtlicher Parteien hatten indes erklärt, bar, ihre VCbi'timmung ui der Kommission ihre Fraktionen in her Vollveriammlung in feiner Weise binde. In einer besonderen Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern der So­zialdemokraten und des Zentrums, darüber, wie ihre Parteien sich verhalten würden, erklärte ein nicht im Elsaß gewähltes elsässisches Ientrumsmitglied, sie wurden mit Freuden dafür stimmen. Eist elsässisches Mitglied der Sozialdemolraten bemerkte, seine Fraktion würde nur mitmachen, wenn aus den anderen Fraktionen nicht mehr als nur einzelne Abgeordnete dissenlierte, aber er habe gehört, daß vom Zentrum dreißig Mitglieder das Gesetz ablchncn wurden.

Aus den Reichstagsausschüssen.

:: Berlin, 19. Mai.

Ter Reichiv-rsicherungöausfchuh

hat bei der Beratung deS Ein führ una S g e s e tze§ als Termin für Uebernahme der Beamten in die Oberversicherungsämter den 31. Dezember des laufenden IahreS 1911 bestimmt. Gegenstand der heutigen Beratung bilden dte gestern zurückgestettten Artikel 30 bis 32, die von den Dienstverträgen der Kassen- beamten und ihrer Dienstanweisung handeln. Die mit den Kassenangestellten vor dem 1. Juni 1910 vereinbarten Vertrags­bestimmungen über Kimoiguna und Entlassung bleiben aufrecht erhalten, soweit nicht die ktmstigen Bestimmungeii des Ein- führungsgesetzes dem entgegen stehen. Ein Zentrumsmitglied bringt einen in der sozialdemokratischen Presse erschienenen offenen Bries zur Sprache, wonach in einer Es sener Ortskrankenkasse der Rendant bis zu 11000 Mark Jalireseinkommen erhalten soll. Dieser wie die anderen Beamten sollen gegen eine etwaige Herabminderung ihrer Bezüge infolge der Neuordnung durch bei der Sparkasse zuvor hinterlegte größere Summe gesichert sein. Eine derartige Mißwirtschaft findet im Ausschuß die schärfste Slriüf: es wird bei allen solchen Fällen, worunter auch die Tantieme-Entlohnung fällt, energisches Ein schreiten der Aufsichtsbehörden gefordert. Hierauf wird ein Art. 31a angenommen, wonach für alle der Dienstordnung unterstellten bisherigen Angestellten die Vorschriften der Neichsversichcrungs- orduung über Kündigung und Entlassung gelten und entgegen,* stehende Vertragsbestimmungen nichtig sind. Ucberftcigen die Be­züge eines solchen Angestellten die Sätze des Besoldungsplans so sind die Bezüge fortzuzal)len, roenn sie vor dem 1. Januar 1908 oder auf Grund einer vor diesem Tage festgesetzten Besoldungs­ordnung in dieser Höhe vereinbart worden sind oder wenn es die Ttcnstordnmtg bestimmt. TaS Versicherungsamt kann au Antrag des Kassenvorstandes die Fortzahlung genehmigen. Tie (Genehmigung ist zu versagen, roenn die Bezüge zu den Sätzen des Beioldungsplanes in einem auffälligen Mißverhältnis stehen. Tas Einfsihrungsgefetz wird in erster Lesung erledigt.

Ans Stadt ttnO Land.

Gießen, 20. Mai 1911.

Ordensangelegenheit. Der Groß Herzog hat dem praktischen Arzt Tr. BerniuS zu Mainz die Er­laubnis zur Annahme tmb zum Tragen der ihm verliehenen russischen Rote Kreuz-Medaille erteilt.

* * 80. Geburtstag. Unser Mitbürger Lberpost- sekretär a. T. Fcrd. Stammler vollendet Sonntag, 21. Mai, fein achtzigstes Lebensjahr in wunder barer körperlicher und geistiger Frische. Wer den Herrn (alt darf man nicht sagen, das hat er nicht gern, da er sich noch so jugendlich suhlt auf seinen täglichen größeren Spaziergangen in Stadt und Umgegend sieht, wie er feryn> gerade mit elastischen Schritten daherkommt, die Zigarre von Zeit zu Zeit an den Mund führend, der ahnt nicht, daß dieser jugendfrische Mann schon so alt sein könnte. Dabei ist dieser Herr nie ein Feind von guten alkoholischen Getränken gewesen, war aber stets mäßig.

" Kun st verein. Tie erst seit Sonntag ausgestellten graphischen Arbeiten von Prof. Heroux bleiben nur noch bis einschließlich Montag in der Ausstellung. Von Dienstag ab sind wieder andere Bilder dieses Künstlers ausgestellt.

Nom Elektrizitätswerk. Die Einnahmen au verkauftem Strom im Jahre 1910/11 beträgt 268000 M gegen 225 000 Mk. im Jahre zuvor. Durch die Anschlüße der Gemeinden Wiescck und Krofdorf, die im Herbst auS- geführt werden, und die bevorstehende Inbetriebnahme der Irrenanstalt und bei den sich mehrenden Prioatanschlüssen m der Stadt erivartet man im laufenden Jahre eine Einnahme aus Elektrizität von 300 000 Mk.

« Regattades Süddeutschen Ruder Verbandes. Für die am 11. Juni hier aus der Lahn ftairfmbenbe 16. Regatta des Suddeuisckten Ruder-Verbandes har der hiesige Ruderklub Hama" von 1906 feine verschiedenen Rennmann'chaften vor einigen Tagen verpflichtet: )i: befinden sich schon int scharfen Training. Reben der pratrvmen Ruderarbeit der Ruderer haben die für die Regatta zuiamm Angestellten Spotts- und Regatta- Aussausse bereits mit gutem Erfolg gewirkt. Jedenfalls 'prechen alle Anzeichen dafür, daß fick die Regatta zu einem glänzenden Ruder Sportfest gestalten wird. Zum Schutze Der Regatiabesucher gegen Sonne, Wind oder Regen werden auf dem Feiwlatze eine Tribüne für die Ehrengäste und eine geräumige Zuichauerhalle errichtet. Außer dem vom Prinzen Heinrich von Preußen gcitüteien Ehrenpreis wird auch der r. on der S tao t G i e g e n gegebene Wanderpreis auf Der Regatta zum ersten Male aus-

gefabren Ter letztere, ein prächtiger, mit dem ad:wappen ge­zierter, silberner Pokal, ist von der Airma E. Stöver, Gold« und Silberwaren-Handiung, Osteßen. SeUersweg 10, geliefert und in deren Säuufenster ab heute ausgestellt Zur Verteidigung bicie> Preises ist von dem Ruderklub Haiiia bei der bewährten Wem Siiricn in Vegesack bei Bremen eilt neuer Stcnnfübrer beneid worden, der heute einlriift. Ta das Booi besonders fiir die Verle^digimg des Stadtv'.ei,es bestimmt ist, wird co auf heu Ramen Giesen ' getauft n-erben Ter EbrenauSsckuß für die Regatta etzt fiu*. c.d prcdeub dem volkstümlichen übaralrer des süd­deutsche.i Ruder Verbandes, aus Vertretern der v.-ricbiebcnitcn Be­hörden und Verwaltungen und aus der Btirgerichaft zusammen. Rack den dem RnderNub Hassia bi» letzt gewordenen Zulagen werden dem Ehrenausschuß augebören: Geh. Iustizrat Proiessor Tr. Vienna in, Kommerzienrat Emmeliu.. Laudgerichtspräsideni Tr. Güngeiich, Geb. tüvmmerzienrat Heichelheim, Phil. Heidt- Frankfurl a M. Von. des S. R.-V . Beigeordneter Meller, Hof- und Univ Druckereibesitzer C. Kindt, Cberbürflcrmelfter Mecum, Proiessor Dr. Mittermaier, Rud. Rödiger (Borsitzender des RadklubGermania Gießen, Kvimnerzienrat Schaffstaedt, Hauvtni.rn i und Avmpagniechef Sdiröber, Apothe.'er Tb. Sckiwieder.

Professor Dr. Sommer, Oberst und Regiments Koinniandcur von TrottaDreiidcn und Provinzialdirektor Dr. Ufingcr.

* * Bon den Wandernden. I>n April lkehrten in der Herberge zur Heimat im gattzen 1113 Gäste ein gegen 1390 ini gletchcn Monat des Vorjahrs Von den Einkehren­den nahmen 308 Herberge gegen Arbeitsleistung «an (663 , während 725 Selbst za l, le r (805; waren. Beim Arbeits­nachweis waren 132 offene Stellen zu besetzen, darunter von auswärtigen Arbeitgebern 61. Besetzt wurden 79 Stel­len, darunter nach auswärts 46. Die nicht besetzten Stellen erledigten sich durch Zurückuahme oder Fristmtblauf. Unter den nntergcbrachlen Stellensuchenden luaren 23 Hand- werter (verlangt 45' und 56 Arbeiter (verlangt 87).

Kreis Lauterbach.

X Lauterbach, 19. Mai. Gestern fand hier im Konfirmandensaal eine Konferenz der Geistlichen der Dekanate ^Ilsfeld und Lauterbach statt, in der Ober- Konsislorialrat Dr. Bernd eck über »Bedeutung und Ver- ivaltirng der Pfarrpfründen" sprach. Eine lebhafte Aussprache schloß sich an den äußerst lehrreichen Vortrag an. In Nieder-Stolt wurde dec Neubau eines SchulhaufeS für das nächste Jahr beschlosien. Alle anderen Gemeinden des CchlitzerlandeS besinden sich bereits im Besitze neuer Schulhäuser. In Rimbach traf am Mittwoch während eines heftigen Gewitters ein Btitz strahl die dortige Kirche, beschädigte die Orgel und zertrümmerte ein Kirchenfenster.

Kreis Schotten.

st. Schotten, 19. Mai. Ta bic Abhaltung von Vich- märtten verboten ist, hat der Stadtvorstand beschlossen, die für den am 6. Juni a »gefügten Zuchtvtehmarkt ge­nehmigte Verlosung und auch die Prämiterung für einen späteren Markt im Sommer oder Herbfte zu verlegen. Schweine- und Krämermarkt sindet icdenfalls statt Wie man hört, wollen die Marktwirte aber doch den Marktplatz beziehen, da der dritte Pfingsttag und der an diesem Tage schon lange Jahre stattgefundene Prämiie- rungsmarkt in Schollen für die ganze Umgegend ein Fest­tag ist und man doch auf einen lebhaften Besuch rechnet. Ter Gemeinderat wird sich demnächst mit dem Erlaß einer neuen Lrtssatzung für die städt. Wasser­leitung beschäftigen. lieber den Anschluß der Stadt <2ck)otten an das E l e ktr i zi t s w e r k Wölfers­heim wird baldigst eine allgemeine Bürgerversammlung lialtfinöcn; nach dieser wird der Stadtvorstand endgültigen Beschluß fassen. Tas Anwesen des prakt. Arztes Dr. Buchner ging zum Preise von 50 000 Mark in den Be,itz des Geh. Regterungsrates Schönfeld über.

Gießener Strafkammer.

Gießen, 19. Mai. Unbefugte Titelführung.

Ein Rechlsionsulent hat in einer Reihe von Anzeigen seinem Namen den Zufap beigerügtgeprüfter Attuar". Er ist deswegen vorn Schöffengericht wegen Fül-rung eines ihm nicht zutonimenoen Titels am Grund des s 3G0 Z. 8 Slr.-G.-B. zu zwanzig Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der vlngctlagte hat dieses Urteil angciodjten, indem er ausführt, er habe durch den Zusatz nur am fernen Bildungsgang Hinweisen und bartun wollen, daß er s. Zt. die Gerichtsia-reiöervruiung, das sog. Altuariatsexamen be­standen habe. Er wurde inbeifen bedeutet, daßAttuar" cm Titel fei, der nur von einer im Staatdslenst besiiidlichcn Person traft Vcrlrihung durch die Siarusgewatt, envorben werden könne. Ter Angettagte nahm daraufhin «eine Berufung zurück, so daß es bei dem Uneü erster Instanz sein Bewenden behält.

Verworfene Berufung.

Ter Tachdeckermeister L. K. in L. bat gegen den B. W. in G. Privattlage wegen Beleidigung erhoben, weil W. geäußert habe, K. habe den £fTenbarung.eLD gdciitct. In erster Instanz war der Angeklagte jedoch mangels Beweises sreigesprochcn worden. In der heurigen VerhMtdlung ist der Privatttäger nicht erschienen, so daß seine Berufung tostensällig verworfen wird.

Ein Streit im Wirtshaus.

Im Januar l. I. Urnen in einer Wirtschaft zu 91. der H. St. und der Handelsmann I. R. von da in einen deinen Wortwechsel. In dessen Verlaufe wurde St. gegen R. stark ausfallend, nannte ihn einen Sump und ließ sich ümcfrie^nc weitere Beleidigungen zuschulden kommen, bis dem R. d:e Geduld schließlich ausging itno er 1 einerseits zu St. sagte:Bezahle mich doch erst. Du hast Kar­toffeln von mir bezogen und hast sie roriter Der lauft, ohne mich zu bezahlen, das ist io gut wie gettohlen." St. stellte Ztraiantrag und R. wurde vom Schöffengericht wegen dieser Aeußerung zu 10 Mark Geldstrafe verurteilt. Auf die Berufung des i'lngc* Hagten hob ledoch das Gettcht das Urteü auf uno erklärte am Grund des 199 Str.-^ü B. rur straffrei, da er zu der beleidigenden Aeußerung durch die vorausgegangenen fcbrocrcn Beleidigungen des St., der den ganzen Zufammenstoß ver'chiildct habe, provoziert worden fei.

Wahrung berechtigter Interessen.

Ter Betriebsleiter S. B von I. hatte den Wirgenneister K. von da zum Sühnetermin laden Iahen. In diesem Termin über- Z. erneut beleidig: hitlte ,.r. d atftage erco Das Schösse', gerickt sprach jetod) K. frei, da er zu ieiner Verteidigung alles das anführen dürfe, was er oazu geeignet halte, sofern nick; das Vorhandensein , .nee Beleidigung aus der Form der Äeuß.- rung ober den Umstanden, mtict eenen sie cnolge, hervorgeh.. Tas Berusuitgsgericht bestätigte das sreisprechrmöe Ertenntms..