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Drittes Blatt
161. Jahrgang
Zrettag, 19. Mai 19U
Gießener Anzeiger
E^cheini lögstch mit Ausnahme des konntagS.
General-Anzeiger für Oberhefjen
Die „Gießener ZamMrnblSNer" werden dem „Unitigcr* biennal wöchentlich beigelegt, das „Krebblalt für bra Kreis Hieben" zweimal wöchentlich. Tie „Landwirtschaftlichen 3tU» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Rotattonebruct und Verlag der vrüblichen Universität«-Buch- und Steindrurkerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktton, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Aerlag:
Redaktion: 112. rel.-Adr^Anzetger«iesen.
mb Deutscher Reichstag.
178. Sitzung, Donner) tag, den 18. ai. 8m Tische des BundeSratS: Delbrück, Caspar. ,Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um TTtyt 15 Minuten.
Die zweite Lefung der RelcfisveiHdierungsordnung.
Zwölfter Tag.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung Mnfaßt die §§ 913 bis 1035.
Noch § 918 sind Betriebsbeamte mit einem JahreSarbeitSver- dienst bis zu 5000 Mark versicherung-pflichtig. Ein Antrag Dr. P o t t h o f f (Vp.) auf Streichung der Gehaltögrenzc wird abge. lehnt, desgleichen ein Antrag Dotthoff, dec für die Bemessung der Rente den JabreSarbeilLvcrdienü nicht schon, soweit er 1S0C ^iork übersteigt, sondern erst bei 3000 M. nur zu einem Drittel angeredmet baden will. § 964 sowie einige andere Paragraplen beschäftigen (im mit dem Maßstabe dcS Steuerfußeö Noch § 964 mufc die Satzung u. a. bestimmen über den .Mahstal für daö Umlegen der Beiträge und, soweit diese nicht nach Steuern umgelegt werden, das Verfahren beim Abschätzer, und Veranlagen - Die Abgg. Doerksen (Np.) nnb GaebeI ,.Wirisch. Bgg.) beantragen den Steuermaßstab ganz aus der lln- salloersicherung her auszubringen. Abg. Do c rk s e n (Av.)bcgründek den Antrag in längerer Rede. ES handelt sich vor allem um die Grundsteue r. Diese sei ein ganz ungerechter, nahezu an Willkür grenzender Maßstab; sie zur Grundlage für die Umlegung der UnfallversicherungSbeiträgc zu machen, sei versicherungS- technisch unzuläjstg und vom Gesichtspunkte der Leistungbsahiglcit unbillig. Man solle zum mindesten die Einkommensieuer zum Maßstab nehmen, oder richtiger Arbeitsbedarf und Gefahren- klaffen.
Abg. Klose (Zentr.) spricht, wie der Vorredner, nur für einen Teil seiner Fraktionögenossen in gleichem Sinne.
Abg. Neuner (92atL): Der ganze Zweck des Antrages lauft darauf hinaus, das Verwaltungörecht der BerufSgenoffenschaften zu beschneiden. Wir stehen von jeher auf dem Standpunkte, daß da? Verwaltungörecht der Genossenschaften gewahrt bleiben muß. Herr Doerkscn bekundet eine Zähigkeit und Ausdauer, die einer besseren Sache wert wäre.
Abg. tfCßkr (Vp.) stimmt dem Abg. Tee dien zu. Die Grundsteuer ist infolge der Entwicklung der Verhältnisse in dem halben Jahrhundert als Maßstab zur Veranlagung der Beiträge der landwirtschaf.'l'cheu BerufSgenoffenschaften vollkommen ungeeignet. Böden, die ,n der untersten Klassen c.ngcschätzt und, sind ertragreicher geworden als solche der ersten Klasse. Will man nicht die Arbeitstage in Verbindung mit den Gefahrenklassen zur Grundlage n^men.
dann soll man Secfi nach kein gemeinen Der? abschäffen. An'- percrfmrt die -Deutsche • :t mg“ hat für MeSeil*:»1 ;tung deS r L-i crigcn ZustandlS die ch '. *ksicht auf die Selbnrvr.. - '->g der BerufSgenoffenschaften angeführt; daS ist geradezu zum Lachen.
Direktor im ReichSomt deS Jennern Caspar:
Daß der Grundsteuermaßstab unter gereiften Verhältnissen ungerecht wirkt, bat noch nitniar^ bestritten; aber ebenso unbe- hotten ist, daß er für viele Verhältnisse von den Beteiligten selbst fiir ganz besonder» gcc.gnct gehalten wird. Nach dem vcst.» liegt eS doch so, daß er nur da angewandt zu werden braucht, wo er paßt. Zwc: Drittel dec Derufsgenoffenschaften ltaben sich f»r die Beil'ebaltung auSgesproaicn; da ist doch Tein Grund, dav letzt zu veriiickteii, nachdem eS 25 Jahre besteht, und die Bclelligten sich wohl fühlen.
9ft'a. Molkcnbuhr (Coz.):
Als Herr Doerksen schon vor tebn Jahren denselben vlntrog stellte, haben wir ihn schon unterstützt, weil der VerteilungSmaß- stab der Grundsteuer durch und durch ungerecht ist.
Abg. Graf Vcstnrp (ftonb):
ES ist nicht zutreffend, daß er in allen näßen ungerecht wirkt. Zuzugevcu ist, daß er eine Unvollkommenheit hat, die darauf beruht, daß die O.r.-ndstcuereinschätzimg schon so lange Zeit zurückliegl und den Verhältnissen der Gegenwart vielfach nicht mehr entspricht. ES ist richtig, daß von der Grundsteuer die guten und schweren Böden schwerer belastet werden als die leichten, die seinerzeit noch nicht so intensiv bearbeitet wurden und nicht die heutigen Erträge brachten. Aber unzutreffend ist eö, daß der kleine Grundbesitz ungerecht behandelt wird; der auf ihn entfallende geringe Betrag der Grundsteuer deckt nicht voll daö Risiko der bauswirtsebaftlichen Unfälle, die in der Hauptsache auf den LU einbesitz entfallen.
':.-g Bogt-Hall (Wirtsch. Sgg.) spricht in gleichem Sinne.
Abg. Herold (Zentr.) erklärt sich gegen den Antrag. Ter biS- öeripe feste Maßstab ist gerade für den Heinen selbständigen Unternehmer von Vorteil.
Vio* Zepter sandelt sich um eine rein agrornche
Frage. Ter kleine und mittlere Landwirt soll wiedei^eschröpft werden. Der Bruder Dauer wird ja bekanntlich nur in der —Zahl» zeit geliebkoft. Sonst kennt mau ihn nicht.
In namentlicher Mtimmung wird der Antrag Doerksen mit 170 gc^en 141 Stimmen, bei drei Enthaltungen, ab gelehnt. Mit der Minderheit stimmten die Volkspartci, die Sozialdemokraten, die Polen und einzelne Mitglieder der anderen Parteien.
Rach § 967 ist da« 'Hcid '-.eriidii'runp?-amt nicht berechtigt, an Stelle her landwirtschaftlichen Ber.ift-genoffei,schäften U n • sallverhütung 4 Vorschriften zu erlassen und technische Aufsichtsbeamte anzustellen.
Abg. Eichhorn (Soz.)' 1>r:<fd zu dem Anträge der Sozial, demokraicn, der die Streichung dieser Bestimmung verlangt. Er greift die Rechte und die Regierung heftig an.
Abg. Gothein (Vp.):
Ich hätte eS nie für möglich gehalten, daß ftch eine Mehrest finden würde, die den Mut bat, liier die Tätigkeit de» Reich», ve: sicher uugd-'intS aus zu schließen, wo c» geb um bandelt, de Versicherten her Landwirtschaft vor Unfall zu l^utzci'. Wir haben in der Landwirtschaft eine koloss a l c II n a 11»t ff er , die niemand für möglich halte;, würde.. Die Maschinen werden auf dem Lande einfach bingestollt ohne icdcn Schutz. E» gibt (■ ne gamc Reihe landwirtsck'astlicher BeriifSgeiioftenschasten, die VON ihre B-sugni:- :m Erlaß von Nnfnllverhutimgsvorschristen ui>erbarpt noch ?:incn Gebrai ch gemacht haben. E» ist namentliche Abstimmung beantragt; sie wird boffrutlich dock manchen von 3hnen Xib.-v ab ngen, seine «rbeiterfrenndlichkeit durch Zu- ftimmung zu diesem Paragraphen zu bekunden.
Berichterstatter Tr. Muzdon (Dp.) verliest au» dem Bericht ter .Kommission unter andauernden £?ört! hörtl-Ruien der Linken die Gründe, au» denen dort die MegierungSvertret-r dringend die Aufrechterhaltung der Befugnis dcö ReichSversicherung-amtS her-
langt haben. •
Die namentliche Abstimmung ergibt bie Aufrechterhaltung deS Kommissionsbeschlusses mit 153" gegen 130 Stimmen bei einer Enthaltung.
Bei Aufruf des § 1000 werden Bravorufe laut. Der Nest bei Abschnitts über die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird- i.ur noch durch einen unwesentlichen STompromiftantrag geändert. Die Seeunfallversicherung umfaßt bie §§ 1036 b'S 1211.
Abg. ecfireorhr (Soz.) erzielt lauten Beifall auf der Rechten mit seinem Anträge, die Diskussion über eine Re,he von Para, nrapnen zu verbinden. Er begründet Anträge, die sich auf ausländische Schiffe beziehen.
Abg. Motkenbutir (Soz.) begründet ebenso wie der Vorredner einen Antrag auf Einbeziehung der klimatischen Krank- I, eiten in die LeistungSvcrpflichtung der Seeberufögcnossenschast.
Die Anträge werden abgelehnt, ebenso c:n Antrag Pott- hoff (Vp.), der auch hier den Kreis der Versicherten erweitern will.
Beim Umlage und ErhebungSversabreu setzt § 1156 fest, daß, trenn daö Entgelt tm Iahreöbctrag 3000 Mk. übersteigt, der Uebersckuß nur angcrechnet wird, soweit die >satzung die Versicherung auf einen höheren ^aHreSarbcitöverdienst erstreckt hat.
Auf Antrag Pottlioff (Vp.) wird in Konsequenz früherer Beschlüsse statt 3000 Mk. hier 5000 Mk. gesetzt.
Daö dritte Buck: Unfallversicherung wird erledigt, bi» einschließlich § 1211.
Weiterberatung: Freitag, 12 Uhr,
Schluß: tzZL Uhr,
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