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19/01/1911 Drittes Blatt
 
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Nr. 16

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Donnerstag, 19» Januar 1911

161. Jahrgang

Rdteftenl>reV erl Verlag d« »rühNch« Unweriuäis Ducv- unb Btetnbnidetti. «. 8 enge, «leben.

Redaktion, Lxvedtttai» »nd Trutferel! 6*1* stratze t. ExvedlNon anb Verlag; 61*

Redaktion: ^^112. TeU-Ad^AnjetgerGieße»

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

seines er das

Volks- nicht

Abg. Cuno (Vp.) bittet den Antrag Weber bei aller Anerkennung wirtschaftlichen Gedankens, doch abzulehnen, weil treffe, was er bezwecke.

Abg. Marx (Zentr.)

von großer Bedeutung sind. Wir sind noch in der zweiten Lesung; jeder Formulierung der Steuerumgehungen besser vorbeugt, wer­den wir zustimmen. Aber einstweilen nehmen Sie Ziffer 8 und unseren Antrag an.

Abg. Dr. Arndt (Np.):

empfiehlt seinen Antrag, der eine weitere Steuerbefreiung beim Austausch kleiner Parzellen in der Landwirtschaft verlangt. Ein Wertzuwachs wird dabei wohl kaum in Betracht kommen.

zieht seinen Antrag für die zweite Lesung zurück.

Neichsschatzsekretar Wermuth:

Den Anträgen und Wünschen des Bergbaues ist doch in sehr hohem Dkaße in der Kommission Rechnung getragen. Ter Antrag Weber gebt über die Beschlüsse der Kommission ganz crhcblicv hinaus. Er bedeutet einen nicht unbedenklichen Schritt auf, dem Wege, die Steuerbefreiung nicht nur bei der K 0 n s 0 l 1 bat t 0 n . sondern auch der Fusion maßgebend sein zu lasten. Neben den Verhältnissen im Siegerland kommen doch auch Rheinland Sen­salen, Lothringen, Oberschlesicn in Betracht, wo Zusammenlegun­gen mit Hütten zumeist doch aus Rücksicht auf das Kohlenshuduat, häufig auch mit großen Gewinnen, erfolgen. Tie Bergverwaltw^. glaubt in diesem Anträge doch eine gewisse Gefahr für die Weiter­entwicklung erblicken zu müsten. Außerdem ist man vom berg, männischen Standpunkte aus der Meinung, daß die Ausdrucke Bergwerk und H ü t t e n u n t e r n e h m e n nicht genügend abgegrenzt sind, um hier in dieser Weise Aufnahine zu finden Mit dem Bergwerk sind vielfach verbunden Anlagen zur Gewinnung von Nebenprodukten; zu Hüttenunternehmen gehören verfeme- rung-Sanstalien, Walzwerke, Gießereien, ja bis herunter zum Ladenbetrieb. Zum Antrag der Sozialdemokraten enthalte ich mich billig einer Aeußerung. weil er d'e Wiederher- stellung einer Regierungsvorlage will. Der Antrag Arend erregt lebhafte Bedenken. Er enthalt inhaltlich eine Sßieicr- holung, und, weil die persönlichen Beschränkungen aus dem tz 1 wegfallen, sogar eine erhebliche Erweiterung der Befreiungsvor- schriften, die Sie im § 1 abgelehnt haben; der Umgehung wurde Tür und Tor geöffnet sein.

nommenen Lasten, der Maschinen, auch soweit sie zu den weseni» lichcn Bestandteilen deS Grundstücks gehören, und der Erzeug- niste des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammen- ^"^lb'g. Dr. S ü d e k u m (Soz.) beantragt Streichung des § 6a,

Abg. Dr. Potthosf (Vp.):

ist gewiß praktisch, die Maschinen und die Ernte nicht mit. zubesteuern, die richtige Konsequenz Ware dann aber, auch Die Baulichkeiten frei zu lasten.

Abg. Dr. Neumann.Hofer (Vp.) bittet, den § 6a un- verändert zu erhalten.

§ 6a bleibt unverändert.

'Nach § 8a Absatz 2 bleibt es den Landesregierungen über, lasten im Einverständnis mit dem Reichskanzler zu bestimmen, daß hei der Wertsestsetzung Einheitspreise zugrunde zu legen sind.

Abg. Trimborn (Zentr.):'

Wir haben dagegen die größten Bedenken, weil wir bef Negierung damit eine unbegrenzte Vollmacht geben.

Nnterstaatssekretär Kühn:

Solche Einheitspreise haben sich durchaus bewährt.Steuer­erheber und Steuerzahler sind damit zufrieden. Es wäre nicht zweckmäßig, wollte man dieses Verfahren ba,, wo eS te]W, unmöglich machen. Bei einer Ausdehnung de-- Systems muß man natürlich die größte Vorsicht walten lassen.

Abg. Dr. Südekum (Soz.):

Wir fürchten, daß man landwirtschaftliche Grundstücke mit einem viel höheren Einheitspreis als üblich ansehen wird.

Neichsschatzsekretar Wermuth:

Wir haben nut dieser Bestimmung nur die Absicht den Gang der Tinge zu vereinfachen, auch im Interesse der Zenstten. Die , örtlichen Verhältnisse werden natürlich berücknchtigt werden. Wenn Sie besondere Kautelen in diesen Absatz bringen wollen, gut, wir haben nichts dagegenl Wir bitten Sie, fern Miß, [ trauen zu haben.

Abg. Dr. Junck (Natl.)t

Von Mißtrauen ist wohl nicht die Rede, nur von Vorsicht! ! (Heiterkeit.) Vielleicht gibt die Negierung diese Bestimmung ganz auf und beschränkt sich auf eine Instruktion an die Behörden in den Ausführungsbestimmungen.

U- - " "

. mb. Deutscher Reichstag.

110. Sitzung. Mittwoch, den 18. Januar.

Dm Tische des BundeSratS: Wermuth, KühNj Con- treadmiral Dennhard, Capelle.

Präsident Graf Schwerin-Löwitz

eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Min. mit folgenden Worten: Zunächst gestatte ich mir daran zu erinnern, daß heute 40 Jahre verflossen sind, seitdem

die Begründung des neuen Deutschen Reiches erfolgt ist. Leider habe ich gerade an diesem Tage Ihnen gleich eine traurige Mitteilung zu machen. Wie Sie alle wohl schon gestern erfahren haben werden, ist in der Kieler Bucht

baS Unterseeboot U III

bon einem Unfall betroffen worden. Trotz der sofort mit der größten Energie einsetzenden Rettungsversuche sind bei diesem Unfall 3 Menschenleben zu beklagen. Leider ist der Staatssekretär des ReichSmariueamts persönlich verhindert, hier zu erscheinen, er bat mir aber das amtliche Telegramm übermittelt, das dem Reichsmarineamt von der Kieler Inspektion zugegangen ist.

Der Präsident verliest das inzwischen bereits veröffent- lichte Telegramm und fügt hinzu: Ich denke, der deutsche Reichs­tag wird mit dem gesamten deutschen Volke diesen drei braven Männern, die in treuer Pflichterfüllung für das Vaterland ihr Leben eingebüßt haben, ein ehrenvolles Andenken bewahren, sogut als wenn sie in Feindes Land gefallen wären. (Zustimmung.) Ich stelle fest, daß Sie sich zum Zeichen besten von den Plätzen erhoben haben.

Die zweite lielung des Zuwachsfteuergeiefzes.

Dritter Tag.

L> Abg. Zehnter (Zentr.)

begründet gleich zwei Anträge Marx auf einmal, von denen jeder dem § 1 eine andere Fassung geben will. Beide Anträge be- zwecken dasselbe wie die Kommissionsfassung, nämlich durch die Bestimmung, daß, auch wenn nur eine Parzelle veräußert wird, die Steuerbefreiung nur bann eintritt, wenn der Wert des Gesamtgrundstücks 20000 und bei unbebauten Grundstücken 5000 M. beträgt, die Umgehung der Steuer durch Schein Parzellierung möglichst zu verhindern.

entspreche.

Abg. Dr. Weber (nL)

Unterstaatssekretär Kühn

gibt dem Antragsteller den Rat, zunächst einen der Anträge z u- rückzuziehen, da sie beide nebeneinayder doch unmöglich bestehen können. Sodann möge er den stehengebliebenen Antrag zurückziehen, da die Kommisstonsfastung dem Zweck noch bester

Abg. Graf Westarp (Kans.):'

Die Antrüge Cuno sind unbedenklich. Was den Antrag Marr anlangt, den er ja nur für die zw^te Leiung ->iriick-e,^en hat, so befreien wir bei gemeinnützigen Vereinigungen nur bas Zwischengeschäft der Vereinigung; wenn die Vereinigung vom Gutsbesitzer kauft, so muß dieser zur Zuwackissteuer veranlag, werden. Wenn derselbe Gutsbesitzer aber die Rentenbanllommis- sion direkt in Anspruch nimmt, bann soll er nach dem Anträge Marx frei bleiben. Es wäre also eine Differenzierung zuungunsten der gemeinnützigen Gesellichaft Der Antrag Weber geht nach Ansicht meiner politischen Freunde jedenfalls zu Id e i t. Ein Teil von uns ist uberhanv nicht geneigt, auf die Ziffer 8 einzugehen; aber diejenigen, die Ne annehmen wollen, wollen dieser Bestimmung doch nur die Beben- tung beigelegt haben, die sie nach dem Kommn'wnsbe'^.ß haben sollte, daß nur diejenigen Vereinigungen befreit fein inTIcn^bie man Konsolidationen nennt, nicht die sogenannten 15 u - si 0 nen.

Abg. Dr. Potthosf (Vp.):'

Soweit ich unterrichtet bin, meinen die Antragsteller nach dem Sprachgebrauch des preußischen Berggesetzes die Bergwerkskon- -estionen, also nicht die Fusionen; in der Gewerbeordnung hat da? Wort jedenfalls den Sinn des Bergwerksbetriebes, und auch hier in dieser Vorlage in Nr. 6a. Deshalb können wir dem Antrag Weber so nicht zustimmen.

Abg. Z'tetsch (Soz.):

Herr Dr. Weber sucht uns vor seinen Antrag zu svannen und in der Theorie hat er auch zweifellos recht, aber in der Prans liegen die Tinge wesentlich anders. Tie Rentabilität steigt, aber die Löhne folgen ihr nicht.

Abg. Tode (Vp.):'

Ohne für den Antrag Weber damit einzutreten, muß ich doS .'aaen, einen Anspruch auf entsprechende Erhöwma der Lohne wur­den die Arbeiter doch haben. Und Sie (zu den Soz.) verstehen es ja auch ausgezeichnet. Sie Haden 'ja auch beim Kaligesetz e5 verstanden, ein Stück Zukunftsstaat zu verwirklichen (Heiterkeit) und zu bestimmen, was die Arbeiter erhalten müßen, wenn die Staatsordnung einem Betriebe höhere Einnahmen Derftfam

Abg. Vogel (natl.) tritt nochmals für den Antrag Weber ein.

Abg. Dr. Arendt (Rp.):

Ich kann nicht einsehen, wieso der Antrag Weber gefährliche Konsequenzen haben könnte. Ich halte ihn für durchaus berech­tigt Auf Parzellen, die bereits den Charakter von Bauparzellen angenommen haben, kann mein Antrag schon wegen seines In­halts gar nicht bezogen werden.

Abg. Dr. Weber (Natl.):

Der Kollege Zietsch hat mich nicht ganz verstanden. Es ist nationalökonomisch unbestreitbar, daß die Lohnerhöhung von der Prosperität des betreffenden Zweiges der Volkswirtschaft abhangt. Wie man das in die Praxis umsetzen kann, können wir doch nicht beim Wertzuwachssteuergesetz erörtern. Tas ist Sache der ge­rn e r k s ch a f t l i ch e n O r g a n i s a t io ne n Aber wir bürten nicht durch gesetzliche Vestimmilngen der Arbeiter,chaft, den Be- amten und der Bevölkerung die Existenz unmöglich machen. 2,er Antrag Arendt ist mir immer noch nicht ganz verständlich, ir erscheint uns überflüssig und wir lehnen ihn deshalb ab.

Die Abstimmung ergibt die Annahme der An­träge Cuno. Alle anderen Anträge werden ab­gelehnt. Die Kommissionsfassung wird ein- schließlich der Ziffer 8 aufrecht erhalten.

8 5 bleibt unverändert. Er definiert den Begriffsteuerpflich- tigen Wertzuwachs". § 6, der Bestimmungen über den Preisbe­griff beim Uebergang im Wege der Zwangsversteigerung enthalt, wird unverändert angenommen. § 6a bestimmt, daß von dem Preise in Abzug kommen, der Wert der vom Veräußern über»

Abg. Bohle (Soz.',!

spricht zu dem Antrag der Sozialdemokraten, der auf Streichung der ganzen Bergwerksziffer 8 geht. Er erklärt aber, daß in dieser Bestimmung und auch in dem Anträge Weber ein berechtigter Kern stecke. Die Zusammenlegung von Bergwerken usw. könne, wie im Siegerlande, eine Notwendigkeit sein, in anderen, Fällen, wie zumeist an der Ruhr, nur ein kaufmännisch vorteilhaftes Ge­schäft. In der Kommission sei die Frage nur kurz ver­handelt. Die Regierung möge sich daher erst einmal äußern.

Abg. Dr. Ncumann-Hofcr (Vp.):

begründet die Anträge Cuno, die mehr redaktioneller Art sind. Die Streichung der Ziffer 8 sei unberechtigt, der Antrag Weber aber gehe zu weit. Der Reichstag könne fetzt nicht überfd)auen, wann die Zusammenlegung wirtschaftlich notwendig ober nur vorteilhaft ist.

Abg. Marx (Zentr.)'

spricht für seinen Antrag, der die Verkäufe an die General­kommission zum Zwecke der Rentengutsbildung steuer­frei lasten will. Das werde durch § 22, der die innere Kolonisation behandelt, nicht in allen Fällen getroffen. . . ... .

Abg. Dr. Weber (Natl.).

verweist demgegenüber daraus, daß der Veräußerer an die Ge­neralkommission doch einen erheblichen Gewinn erzielen könne.

Der Redner begründet bann nochmals, in der Hauptsache mit denselben Ausführungen wie vorhin, fernen Antrag und gibt den Sozialdemokraten zu bedenken, daß die Rentabilität eines Unter, nehmens auch eine wesentliche Rückwirkung auf d i e Löhne hat. Bei den Zusammenlegungen im Bergbau können ©feuerbeträge in Betracht kommen, die für die Rentabilität

Unterstützt diesen Nat mit großer Wärme. Der Redner bittet: so­dann nochmals dringend um Annahme des gestern vom uog. Vogel begründeten Antrags auf Freilassungder U c b r= tragung von Berg werk Zeigen tum. . ^lnc $^tci- freunde feiert durchaus nicht gewillt, den industriellen ^.etrteben iapitalisttsche Vorrechte einzuräumen, sondern nur, dem ge­sunden volkswirtschaftlichen Gedanken der besten Ausnutzung eine-, industriellen Betriebes Rechnung zu tragen.

Abg. Zehnter (Zentr.) zieht seine Anträge zurück.

Die mehr als zweitägige Aussprack»e beim § 1 endet hiermit. ES ward abge stimmt. In einer langen Reihe von Einzel- Lci'iimmungen werden der Reihe nach sämtliche Anträge zu den §§ 1, la, 1b und lc abgelehnt. Der Antrag Arendt unter allgemeiner Heiterkeit gegen seine einzige Stimme, und die Kommissions faffung durchweg bestätigt.

Ein vom Abg. Cuno (Vp.) beantragten § 3, der Steuer» Umgehungsgeschäfte treffen will, wird bis zu § 55 zurückgestellt.

§ 4 der Vorlage zählt eine Reihe von Steuerbefrei­ungsfälle aus uiid Uebergang im Erbfalle bei ehelicher Guter- gemein)chaft usw., Flurbereinigung und Umlegung. Auch hierzu liegt eine lange Reihe von Anträgen vor: der Abgg. Cuno (Vp.), Dr. Arendt (Np.), Tr. Weber (Natl.), Marx (Zentr.), Albrecht (Soz.). Die Kommission hat in der dritten Lesung als Ziffer 8 eingeführt die Freilassungbeim Austausch von Feldesteilen zwischen angrenzenden Bergwerken und bet der Ver­einigung zweier oder mehrerer Bergwerke zum Zwecke der besseren bergbaulichen Ausnutzung, sofern sie nicht zum Zwecke der Steuer- ersparung erfolgen". Der Antrag Dr. W e b e r will auch den Uebergang zu gemischten Werken einbeziehen durch Em- schaltung der Worte: Vereinigung . . .oder eines Bergwerkes mit einem Hüttenunternehmen".

Reichsschatzsekretär Wermuth:

Wertvoller ist doch eine Bestimmung, die allgemein Mannt ist. Dann kann sich auch jeder Zensir vor etwaiger Willkür schützen. .Vielleicht findet sich ein Mittelweg.

Abg. Cuno (Vp.): Ein Mittelweg ist unmöglich. Hier gibt es nur ein Entweder oder!

Abg. Trimborn (Zentr.) beantragt Streichung des Absatzes.

Abg. Dr. Potthosf (Vp.) spricht sich ebenfalls für die Beseitigung der Bestimmung aus.

Abg. Dr. b. Savignh (Zentr.) bittet, den Absatz erst zu streichen, wenn etwas Besseres dafür gefunden ist.

Abg. Dr. Ncumann-Hofcr (Vv.) beantragt, auch den ersten Absatz zu streichen, wonach bei der Wertermittelung landesgesetzliche Abweichungen bon, den vor« stehenden Vorschriften der Bemessung der Reichsabgaoe zugrunde gelegt werden sollen.

Reichsschatzsekretär Wermuth:

Dieselbe Bestimmung hat sich im Reichsstempelgesetz durchaus bewährt. Ich verstehe nicht, warum sie hier auf einmal be» deutlich sein soll!

Der ganze § 8a wird gestrichen.

§ 10 bestimmt, was dem Erwerbsvreis hinzu- zurechnen ist. Hierzu liegt eine Reihe u b ä n D c r u n g St anträge vor.

Abg. Dr. Weber (Natl.)" spricht für feinen Antrag, der daraus abzielt, zu verhindern, daß der H h p 0 t h e t c n g l ä u b i g e r , der ein Grundstück im Wege Der Zwangsversteigerung erwerben muß, noch eine Zuwachssteuer zahlen muß, wenn der Wert zur Zeit der Zwangsversteigerung gegenüber dem früheren gestiegen war. Er bittet bei der Berech­nung den Wert des Grundstücks zur Zeit der Eintragung der ausgefallenen Forderung zugrunde zu legen. Im übrigen un- terstützt der Redner den Antrag der Volkspartei betreffend die schon beseitigten Bauten, die anderen Anträge lehnt er ab.

Abg. Vogel (Natl.) spricht in gleichem Sinne.

Unterstaatssekretär Kuhn tritt dem Anträge entgegen. .

Abg. Dr. Noesicke (Kons.)i '

begründet einen Antrag, auch die anteiligen Geschäfts« Spesen, die für die Erschließung des verkauften Grundstücks erforderlich toaren und tatsächlich aufgeluenbct sind, dem Erwerbs- Preis hinzuzurechnen.

Nach weiterer Erörterung wird abgestimmt. Ange­nommen wird ein Antrag Tr. Weber (Natl.), wonach die Abzüge 15 P r 0 z. (statt 10 Proz., wie es der Kommissionsbeschluß verschlug) betragen sollen, wenn der Veräußerer als ^Bau- gewerbetreibender oder Bauhandmerker eigene Arbeit geleistet hat. Weiter wird der Zentrums- a n t r a g angenommen, daß diese Bestimmung keine. Anwendung finden soll, wenn der Unternehmer eine Gesellschaft im Sinne des Handelsgesetzen<'es oder eine Genossen­schaf t ist. Hinzugefügt wird auf Antrag Noe f 1 ck e, batz diese Aufwendungen doch angerechnet werden ,ollen bet solchen Gesellschaften oder Genossenschaften, die ausschließlich aus Bau- g-werbetreibenden oder Bauhandwerk-cn bestehen. Im übrigen werden, abgesehen von Slenberung-m unwesentlicher Art, biß Kommissionsbeschlüsse zu § 10 bestätigt, ebenso ber von der Kom­mission auf Antrag der Konservativen neu eingerugte d 10 a, wonach, soweit cs sich um die Verbesserung von Flachen handelt, die aus Moorland, Suntpfland, Oed- ober Heideland bestehen, auf Antrag des Veräußerers die Er- böhung des Ertragwertes hlnzuzurecbnen ist. Ein von den Konservativen hierzu gestellter Zusatzantraa wird mit Rücksicht auf die Geschäftslage bis zur dritten Lesung zurück­gezogen.

Weiterberaiung Donner Stag 1 Uhr« /

Schluß gegen 7 Uhr,