Die heutige Nummer umfaht 14 Seiten.
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— Fogazzaros Selbstbekenntnis. Ter berühmte Dichter des „Santo", der nun, kurz vor der Vollendung seines 68. Lebensjahres, von dem Tode dahingerasft worden ist, hat in einem Briefe, Der vor drei Jahren geschrieben wurde, das Symbol
Das neue Reichs-wertzuwachssteuer-Sesetz.
Bon G. Stier- Darmstadt.
Das Reichsgesetz, wonach eine Steuer vom Wertzuwachs bei Grundstücksverkäufen erhoben wird, ist nun veröffentlicht worden, nachdem es von Reichstag und Bundesrat definitiv angenommen wurde: es werden daher die nach- folgenden Mitteilungen über den wichtigsten Inhalt des Gesetzes sicher von Interesse fein.
zwicktcsten Baulichkeiten leiem anpaßt. Einfacher ist die Rohrpost, Die durch einen Blasebalg, aus Den man mit dem Fuß tritt, in Tätigkeit gesetzt wird. Bei zahlreich eingehenden Brieten ist das Brieföffnen ein lästiges und zeitraubendes Geschäft; hier finden wir eine Maschine, Die von einem ganzen Packen Briese an einer Seite einen Dünnen Streiscn des Umschlags obhobelt. Das Brief- öffnen ist in ein paar Sekunden glatt und reinlich cricDigt. Auch Das Msenden Der Briefe ist erleichtert: eine Moscküne legt den Bogen in Falten, eine Maschine schließt Die Umschläge, eine Maschine klebt Die Freimarke auf und hat nebenbei noch den Vorteil, keinen Lehrling in Verfua-.ung zu sichren. Klug erdachte Maschinen erledigen fcl lerlos Die schwersten Reä^enausgabcn; Maschinen zahlen Den Lolin aus, inDem sie nach einem Truck aus einen .vtcbel beiiintmte Münzsorten von sich geben. Das ningftc Wunder der Technik und vorläusig wohl noch wenig benutzt ist, so schreibt die Köln. Ztg., Der Ferndructer und Fernschreiber. Außerdem enthält die Ausstellung Bureaumöbel, Die Das vraktiick e Element mit schlichter Schönheit verbinden, Geldschränke, Die bei Einbrechern einen Seufzer über Die Dabingeid irimDcne gute, aite J?it erwecken müssen, Geicl-äftsbücher, Die beinahe von selbst alles riesig buchen und cinorDnen, Bcnlitaiwnseinrid lungen usw. Es ist übrigens interessarit, daß dergleichen Äusstellmigen in Berlin und London regelmäßig veranstaltet werden, während unseres Wissens in Paris noch keine Ausstellung stattgeiunDen hak. Die sich nur mit Der Praxis Der Bureaus beschäftigte.
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(Eine öureau=2lusftellung.
die Dritte chres ^«iu,en», t.t angenOiwnu) in Den Ausftellungs- hallen am Zoologischen Garten in Berlin zu sehen. Ihr Reklame- platat, ein bezopfter Bureautrat, Der fiat eine Gänsefeder schneidet, steht in heiterem Gegeniatz zu dem Znl-alt der Ausstellung; es ist ungefähr, als wollte Die „Neue Sezeifton", 'die ebenfalls vor kurzem ihre Pforten einem spärlichen Publikum erschlossen hat, statt Der ihren Darbietungen Durchaus cnt|örca;enDcn Schmiererei, Die ihr als AuslKngeschiiD Diciti, eine halbwegs anständig gezeichnete Idealfigur als VerolD benutzen. Tie etQinrcDcr, geschweige Denn Die Gänsefeder, tritt auf Der Bureau-Ausstellung ganz zurück. Statt Denen sind eine Menge Schreibmaschinen Der venchieDensten Konstruktionen aufmarsckstert. Aber aud) lie entsprechen Den höchsten Anforderungen unserer baftigen Zeit nur, wenn sich innen eine Tiiliermaicmnc zugesellt: cm Phonograph, der das rasch gesprochene Wort auf nimmt und es später in beliebigem Tempo Dem sogenannten Tippfräulein übermittelt. Unsere Gedanken fliegen zurück zu Dem Bureaubetrieb, Den vor einigen Jahrzehnten Gupav Freytag in „Soll und Haben" schilderte. 2er Geichäfts- Herr ist als kleiner König dargestellt, aber Das Heer, über Das er ,gebietet, besteht aus einem Dalben Tutzend Herren, Deren Obmann zu Beginn Der GeschäftsstunDen ein paar Ueberzieliärmel anlegt, um seinen grünen Rock zn schonen. Dem guten Anton imponieren die sechs Federn, Die eilig über das blaue Papier fahren, gewaltig; heute würde jeder Der sechs Herren, wenn Die .Handlung sich über kleinstädtische Verhältniife erheben sollte, eine Reihe untergeordneter Schreiber und Tippfräulein in Atem halten, der Obmann würde in einem elegant ausgestatteten Gemach sitzen, seine Weisungen in einen kleinen Trichter sprechen unD Das antediluvianische Instrument der Feder nur zu Unterschriften gebrauchen. Wie nahe steht uns Freytag — er ist etwa zehn Jahre früher als Der eben verstorbene SpieU-agen geboren —, und wie weit ist Die tauf- 'männijche Tätigkeit und mit ihr Der Sureaubemeb von Dem entfernt, was er noch als mustergültig und großartig pries. Wemt heute ein großes Geschäft nicht ent paar 3immer, lonDcm viele Säle in üci|ujieDencn Stockwerken einnimmt, so ermöglichen ihm die neuen Erfindungen Doch einen so raia;en Berkehr, als saßen ahe Angestellten Pult an Pult. Tie Ausstellung bringt einige Seilbahnen, Die schnell und fast lautlos an metallenen Greifern Die Brieswiaften von Der 3etitral|Ledc mit sin) nehmen und in bestimmten Trahtfächern nieder leg en. So genxinDi und rasch über- winden die Greifer scharfe Winkel, daß fich diese Poft Den ver-
Pi:eis einbegriffenen Maschinen und der mit dem Boden ! noch zusammenhängenden Bodenfrüchte.
Ist ein Kaufpreis nicht vereinbart oder nicht zu ermitteln, oder nicht dem wirklichen Wert entsprechend angesetzt, so tritt an seine Stelle der gemeine Wert des Grundstücks. Ter B er käu f er darf dagegen zu dem s. Zt. von ihm bezahlten Ankaufs preise hinzu rechnen:
1. 4 Prozent dieses früheren Kaufpreises als Kosten des Erwerbs (Gebühren, Stempel usw.) als einmaligen Zuschlag. Sind Damals einschl. der ortsüblichen Dermitte- lungsgebühr höhere Kosten entstanden, so werden diese angerechnet.
2. Ist das Grundstück in Zwangsversteigerung er worben und war der Damalige Käufer und jetzige Eigen- tümer Hypothekengläubiger, so sind auch seine (infolge zu niedrigen Steigpreises) ansgefalleneit Hrspothekfordc- rungen zuzurechnen. Hatte z. B. der Käufer eine Hypothek an letzter Stelle bis zur Höhe von 50000 Mk. Belastung des Grundstücks und er ersteigerte es zu 40000 Mk., so sind Die 50 000 Mk. Belastungsgrenze als damaliger Erwerbspreis anzusetzen. Für Versuche zur Steuerumgehung gilt dies nicht.
3. Ter Verkäufer darf dem früheren Ankaufspreis außerdem zurechnen Aufwendungen für Bauten, Umbauten und dauernde sonstige Verbesserungen, auch solche land- und forstwirtschaftlicher Art, bergmännische Versuchsund Ausrichtungsarbeiteu, jedoch nur insoweit, als sie nicht zur laufenden Unterhaltung dienen unbjoiueit Die Verbesserungen noch vorhanden sind. Ter Summe Der vom Verkäufer für die vorerwähnten Verbesserungen aufgewendcten Gelder wird sodann noch ein einmaliger Ausschlag von 5 Proz. hinzuaerechnet. Ist der Verkäufer Baugewerbetreibender und selbst der Bauunternehmer, so erhöht sich dieser Zuschlag auf 15 Proz. Damit soll den berechtigten Interessen des Baugewerbes, dessen Verdienst in Den betr. Bauten steckt, Rücksicht getragen werden.
Ist Moor-, Sumps-, Oed- oder Heideland verbessert worden, so ist auf Airtrag statt der betr. Kosten die Werterhöhung infolge der Verbesserung zuzurechnen.
4. Weiter werden dem früheren Ankaufspreis zugerechnet die Kosten von Straßenbauten, Kanalisierung und anderen Verkehr»anlagen, auch Beiträge zu öffentlichen Einrichtungen ohne entsprechende Gegenleistung oder Verzinsung. Diesen Kosten Dürfen für jedes Jahr feit ihrer Verwendung, längstens jedoch für 15 Jahre, 4 Proz. Verzinsung hinzugerechnet werden, als Ersatz der durch das S?ingcben dieser Summen verlorenen Zinsen.
a. Dem An kau,sp reis werden weiter fürjedesJahr bis zum Verkauf zugerechnet: a) 21/2 Proz. Zinsen des Ankaufspreises und der Verbesserungsloften, soweit diese Summe (Preis und Kosten) bei gewöhnlichen Grundstücken 100 Mk. pro Ar, bei Weinbergen 300 Mk. pro Ar nicht übersteigen; b) von der diese Beträge übersteigenden Summe (Kaufpreis und Kosten): 2 Proz. jährliche Zinsen bei unbebauten, li/3 Proz. bei bebauten Grundstücken. Liegen zwischen dem Anlauf und dem Berkaus höchstens 5 Jahre, ,0 werden bei un bebauten Grundstücken diese Zinsen auf die .Hälfte reduziert.
2em V er Iaufspreis müssen zuerst zu gerechnet werden Entschädigungen für eine Wertmiliderung des Grundstücks, die nach dem 1. Januar 1911 entstanden sind und die nicht nachweislich zur Beseitigung eines Schadens dienten: eine Vorschrift zur Verhütung von Steuerumgehungen.
Von dem B er iaufspreis sind dagegen vor Berechnung des Wertzuwachses in Abzug zu bringen:
1. die den bisherigen Eigentümer belastenden Kosten des Verkaufs ein sch lie pl ich der ortsüblichen Vermittlungsgebühr,
2. wenn der jährliche Grundstücksertrag weniger ergab
— DieVereinigungfür st aatswissen schäft licheFortbildung in Berlin veranstaltet unter Lei Lung von Professor 2t. M. Sering zwischen Ostern und Pfingsten ihren 19. Fortbildungskursus, der in erster Linie für höhere Verwaltungs- und Juftizbeamte, sodann aber auch für Angelstftige aller Berufe bestimmt ist, die eine Erweiterung und Vertiefung ihrer staatswissenschafilichen Kenntnisse erstreben.
— Kurze Nachrichten aus Kun ft u. Wissensche. si. Nach einem LonDoner Telegramm überreichte Der Herzog von Bedf 0 rD im Austrage Der Zooiogieal Society of Lonoon Karl L>agenbeck in Hamvurg eine grurc silberne SerbienüntcDaille Der Gesellsa-aft in A nein ein um g Der Der Zoologie gcleiiteicn wertvollen Dienste binxi) Tiereimnhr unD Die Einführung neuer sortgeiawittener ^.'teil-öden in Der valiung unD Pflege Der Tier in Der Gefangen'^,af.. ix» ift Dies das erstemal. Daß eine Derartige Auszeichnung an aai Eigentümer eines Zoologifckfcn Gartens von der genannten Gcfellschaft verliehen wird.
Worten: lucnii der Verkäufer Die ihn gesetzlich belastende Wertzuwachsstcucr aus den Käufer abwälzen will, so wird das so angesehen, als wenn er dadurch abermals einen unverdienten Wertzuwachs in Höhe der Zuwachssteuer erhalten hätte, dieser abermalige Zuwachs ist als ebenfalls steuerpflichtig dem Verkaufspreis noch zuzuschlageu, es wird also daun Zuwachssteuer von Zuwachsstcuer berechnet.
Die Wertzuwachssteuer beträgt nun: 10 «b von einem unverdienten Wertzuwachs bis zu 10°» des Kaufpreises und der anrechnungssähigen weiteren Kosten und steigt stafselwcise bis auf 30«/n von einem unverdienten Wertzuwachs von mehr als 290 °,o dcsgl.
Die Steuer steigt also bei einem Wertzuwachs um etwa das dreifache des Kaufwerts bis auf fast ein Drittel dieses Wertzuwachses. Diese Steuer ermäßigt sich indes um jedes Jahr'zwischen dem Ankaus und dem Verkauf um V-.. der Steuer (nicht des Wertzuwachses!). Geschah der Ankauf vor 1900, so beträgt dieser Abzug für die Zeit bis 1011 sogar iy3o/o jährlich. Wurden z. B. für ein jetzt vor 20 Jahren (also in 1891) augckauftes Grundstück in kl. aller aufzurechnenden Kosten 10 000 Mk. bezahlt und es wird jetzt verlauft für 11000 Mk. netto, also mit 1000 Mk. lOo/o Wertzuwachs, so wären hiervon 10".0 von 1000 10i)
Mark Steuer zu entrichten. Da der Ankauf vor 1900 und zwar von jetzt ab 20 Jahre zurückliegt, ermäßigt sich die Steuer um 20 mal l1,o00 — 30°,0 von 100 Mt. — 30 Mk., es bleiben also nur noch 70 Mt. Steuer zu zahlen. Kostet aber jetzt ein Grundstück inkl. aller zuzurechnenden Kosten 10 000 Mk. int Ankauf und es wird nach 20 Jahren (also in 1931) zn 11Ö00 Mt., d. h. mit 1000 Mk. - 100,0 Wertzuwachs verkauft, so daß also der Steuersatz zunächst wieder 10% =- 100 Mt. beträgt, so können von dieser Steuer in 1931, weil der A n laus 11 a d) 1 900 geschah, nur 20 Mal ein Prozent der Steuer, also 20 Mk. abgezogen werden, so daß no'ch z>u zahlen bleiben 80 Mk. Steuer. Steuer- beträge, die hiernach im ganzen unter 20 Mt. bleiben, werden nicht mehr erhoben. Wird ein steuerpflichtiges Kaufgeschäft nichtig, oder aufgehoben, oder luegeu Nichterfüllung Der Vertragsbedingungen rückgängig gemacht oder wird der Kaufpreis herabgesetzt, jo wird Die Wertzuwachssteuer zurückgezahlt bezw. ermäßigt.
Geht ein Grundstück b i 1111 e it 2 Jahren (durch R ü d kauf usw.) wieder an den früheren Eigentümer zurück, so muß die Steuer ebenfalls erlassen bezw. zurückvergütet werden, geschieht dies aber erst nach Verlauf von zwei Jahren, so kann ein Gleiches geschehen
Die Zuwachssteuer v c r 1 ä h r t in 10 Jahre n.
Nicht nur die Grundstücksvertanse nach Inkrafttreten
fürst und die Landesfürstin, das Reich, die Bundesstaaten, Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bereich sich das Grundstück befindet, weiter gemeinnützige Vereine zu innerer Kolonisation, Arbeiteransiedelung, GrundcntschuE düng, Errichtung von Wohnungen für Minderbemittelte unter gewissen Bedingungen.
Frei von Wertzuwadfssteuer sind weiter alle Erbschaften und Schenkungen unter Lebenden (auch solche an Seitenverwandte und Fremde), wenn die SdjenFungeii nicht nur zur Steuerumgehung stattfinden, aud) gewisse Rechtsgeschäfte innerhalb der ehelichen Gütergemeinschaft, Erbausernandersetzungen, Ver« mögensübergänge unter Lebenden Von Eltern und Voreltern an ihre Abkömmlinge, sodann amtlich angeordneter oder für zweckmäßig erachteter Austausch inländischem Grundstücke zwecks Zusammenlegung (Fcld- beicinigung), Grenzregulierung, oder besserer Aau - Platzgestaltung (Umlegung), weiter Ablöfungen von z 0 r st b e r e ch t i g u n g e n , endlich Bergwerke, wenn sie Feld aus tausch vornehmen oder sich zum vorteil- masteren Betrieb zusammenschließen, falls dies nicht nur zwecks Steuerumgehung geschieht
Im übrigen wird eine Wertzuwachssteuer auch nicht erhoben beim Bertaus unbebauter Grundstücke bis zu 5000 Mark Wert und bebauter Grundstücke bis zu 20 00<) Mark Wert unter der weiteren Voraussetzung, daß weder der Verkäufer noch fein Ehegatte im letzten Jahre mehr wie 2000 Mk. Einkommen hatten oder eines von ihnen den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt. Bei Verkauf für Rechnung eine» Dritten ist dieser nur dann von der Steuer befreit, wenn für ihn die erwähnten Voraussetzungen ebenfalls zutreffen. Tics soll Stenerumgehungen durch „Strohmänner" verhüten.
Soweit nun i.ach vorstehendem feine Steuerfreiheit be- \Wl)t, wird die Wertzuwachssteuer erhoben von dem unverdienten Wertzuwachse beim Eig-eniumsubergange an inländischen Grundstücken.
Bei Grundsiüas tausch ^soweit dieser nicht von der Steuer befreit ift (j. oben) ist die Steuer ebenfalls- zu erheben, und zwar wird sie für jeden Taufchgegenstand gesondert berechnet, eine Maßnahme, die wvyl nicht allzuselten auch zu Härten führen wird.
Als steuerpflichtiger (unverdienter) Wertzuwachs gilt der Unterschied zwischen dem Ankaufspreis unD Dem Ver- Iaufspreis. Diese Preise bestimmen sick) aus dem Gesa m l w e r t c der von dem jedesmaligen Käufer zu tragen- Den Leistungen (baren Zahlungen, Naturalleistungen re.). Beim Erwerb aus Zwangsversteigerung ist da» Meistgedot, das Den Zuschlag erhält, als Preis anzusehen; von dem Käufer übernommene weitere Leistungen sind diesem Preise zuzurechnen. Hat der Steigerer für einen Tritten geboten und tritt er diesem seine Recyie ab, so tritt an die Stelle des Steigpreises der wirkliche von dem Dritten bezahlte Kaufpreis bann, wenn dieser höher ist als der Sieigpreis. .Von Dem Kaufpreise kömmt in Abzug Der Werl der vom Käufer übernommenen Lasten, der im
seines Lebens und seines L-Maisens in
Wesen unD Streben Des üalicniiäen Ponen a iratterimfcb bleiben werden. In Diesem Schreiben, Das an Onorato Rour gerichtet ift und Das in diesen Tagen besonDeres Jnteceise beanspruchen dars, bekennt Fogazzaro: „Als Miabc liebte ich Die Berge, und meine größte FreuDe war, abseits von allen Wegen zwischen den steilften
Felsen meines Baliolda in Der Wildnis empor zu klettern. Wenn Dann, zwischen Steinen unD Geröll, Das VorDringen mühsam unD schwierig wurde, schleuDerie ich meinen Hul weil voraiis, um mich zu zwingen, ihn wiederzulwlen; so besiegte iw. Die Versuc. nng, zurüdzuweich-en. Viele .^audlungen meines Lebens, Die vollbrachr wurden, um mich auf einem gefährlichen und schwie
rigen Pfade zu bcflärlcn unD 311 erUltcii, waren nichts anderes als ein Voraus werken Des Hutes über böse Schritte, Denen id? trotzen wollte ..."
— Untersuchung!) crHnnaasregion in B 0 - Hüten. 2r. W. K 11 0 D c, Der ojrünber und fetzige Direktor des Meteorologischen und Geophysisdfcn ZentralinstftutS in Santiago de Ehile, bat dem „Äeogr. Anzeiger' zufolge, gelegentliei eines Besuchs Der Grenzgebiete von Bolivien und Peru in der Dungasrcgion, die sich zwischen der mitt lereit Hocblordillerc und der östlichen Kette in den Dcpartc ments Eoambamba und La Paz bis in das südliche Pern hinzich., Beobachtungen über den Einfluß der klimatischen Verhältnisse, besonders der Niederschläge, auf Pflanzenw.ich» und Besiedelung angestellt. Im Gegensatz zur westlichen Abdachung ift feder kleine Bach von grünen Linien eingefaßt; in 3650 Meter Höhe gedeiht fd)on die Kartoffel, in 3200 Meter Höhe wird Weizen unD Mais angcpflanzi. Wein lann wegen Der häufigen Nebci nicht gezogen werden. Fast alle Siedlungen liegen auf Der Höhe, wahrscheinlich aus hygicni schen Rücksichten, da die Flußtäler stark malariavericucht
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wie 3 Prozent Zinsen des Ankaufspreises inll. der nadv träglichen Derbesserungskosten, so dars der an 3 Prozent fehlende Betrag ebenfalls abgezogen werden, jedoch mir für höchstens 15 aufeinanderfolgende Jahre.
Der so ermittelte V e r kausspreis wird mit dem lute oben erwähnt sestgestellten A n kausspreis verglichen, die Disserenz ergibt den steuerpflichtigen Wertzuwachs.
Die Zuwachssteuer hat zu zahlen der Verkäufer des Olrundstücks, der den Wertzuwachs seit dem Ankauf ver- diente. Mehrere Gcmeineigentnmer bezw. Verkäufer hasten solidarisch. Kann die Steuer nicht von dem Verkäufer bn- getrieben werden, so haftet der Käufer dafür bis zum Betrage von 2 Proz., ausgenommen bei einem Kauf aus Zwangsversteigerung.
Wird die Zahlung der Zuwachsfteuer aufden Käufer übertragen, fo ist zunächst die vorfck)riftsrnäßig bered), nctc Zuwachssteuer dem Kaufpreis n 0 ch e i n rn a l z u geschlagen und von der sich hiernad) ergebenden Summe
llr. 65 Erster Blatt 161. Jahrgang 8reitag, p. Mäy,1W
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General-Anzeiger für Gberyefsen
Annahme von Anzeigen Rofafionsörutf und Verlag der vrühl'schen Univ.'Vuch' und Steinbruderei H. Lange. Redaktion, Erpedition und Druckerei: zchulftrahe 7. Land" :^E.Heb;^ür den bis oorn?ut?gT9nub“ vüdingen: Fernsprecher Nr. 50 SeschäftLstelle vahnhofstraßelba._____________________ Anze.gemeü: H. B-d.
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