161. Jahrgang
Drittes Blatt
Nr. 15
Gießener Anzeiger
Erscheint tllgllch mit Ausnahme deS Sonntag-.
General-Anzeiger für Sberhesien
Die „Gießener Zamilienblätter" werden dem ^Anzeiger^ Biennal wöchentlich beigelegt, daS „KreUblatt für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Mittwoch, 18. Januar M
Rotationsdruck und Verlag der Drühllschen UnwersitätS - Buch- und Ctcindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 5L
Redaktiom^sKI 12. Tel.-Adru Anzeigervießen.
mb. Deutscher Reichstag.
10 9. Sitzung, Dienstag, den 17. Januar. Am BundeSratStisch: Wermuth, Kühn.
Präs. Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Minuten.
6!ne Immunlfflfsfrage.
Die Geschäftsordnungskommission beantragt 5er Hebung des Hauses gemäß die nachgesuchte Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Carstens (83p.), in einem Privatbeleidigungsverfahren nicht zu erteilen.
Abg. Toormann (93h.)?
beantragt dagegen die Genehmigung. Es liege das ün Interesse *>ed Abg. Carstens, der selbst darum gebeten habe.
Es entspinnt sich hierüber eine längere Aussprache, in der insbesondere Aba. Dr. Neumann-Hofer (Dp.) geltend mach:, daß, wenn man in einem solchen Falle dem Wunsche des betreffenden Abgeordneten nachgebe, die ganze Immunität der Abgeordneten beseitigt sei; denn dann würde auch in jedem anderen Falle der Gegner im Beleidigungdverfahren dem Abgcord- neten sagen können, er brauche sich ja nur an den Reichstag gu wenden und würde die Genehmigung sofort erhalten; wenn er es also nicht tue, so habe er ein Interesse daran zu verschleppet.
Mit erheblicher Mehrheit wird der Kommissionsanttag bestätigt, die Genehmigung also nicht erteilt
Die zweite Lefung des Zuwadisffeuergefefzes.
Zweiter Tag.
Die allgemeine Aussprache bei § 1 des Entwurfs geht zunächst weiter,
Abg. Doerksen (Rv.)' a. .
erklärt die Zustimmung des überwiegenden Teiles feiner Freunde zur Vorlage. Denn für Militärvorlage und Veteranen sind neue Mittel erforderlich und wird die Zuwachssteuer abgelehnt, so würde die unsympathischere Erhöhung des Umsatzstempels an ihre Stelle treten müssen. Die Schwierigkeiten bei der Veranlagung sind nicht so unüberwindlich und auch die von den Gegnern der Steuer vor- ausgesetzte Verteuerung der Mieten wird nicht eintreten. Der 91 ebner wendet sich gegen die Bebauptung eines einseitig agrarischen Charakters der Steuer; aber man kann den ländlichen Grundbesitz nicht genau so behandeln wie den.städtischen.
Abg. Sevda (Pole)'
erklärt, daß seine Freunde der Vorlage mit gemischten Gefühlen gegenüber ständen. Die,Scheidung des unverdienten Wertzuwachses von dem durch redliche Arbeit verdienten wird sich nicht durchführen lassen. Der Redner verlangt eine Reihe Erleichterungen, rnSbesondere eine Erhöhung der Befreiungßgrenzen in bezug auf die Höhe deS Objektes und das Einkommen des Veräußerers. Ganz unannehmbar ist uns Polen § 22, wonach die Bundesstaaten Steuerfreiheit genießen. Wir würden durch Zustimmung zu dieser Bestimmung direkt die An s i e d l u n a S p o l i- t i k be8" preußischen Bundesstaates unterstützen. Nach § 22 sinb weiter von ber Steuer befreit gemeinnützige Kolonisa- iionS- unb Arbeiteransieblungs-Vereinigun- g en. Auch biese Bestimmung würbe nur ben deutschen Vereinen zugute kommen, aber gegen polnische Vereine angewenbet Werbern Wir werben Anträge stellen, um biesen Bestimmungen die politische Spitze abzubrechen. Ebenso bekämpfen wir bie Bestimmung im § 85a, wonach gegen ben Steuerbescheid bas 93er- waltungsstreitverfahren gegeben ist. Wir halten ben ordentlichen plechtsweg für unparteiischer.
Abg. Raab (Wirfsch. Dfl.):
Wir können ohne zu große Bedenken das Gesetz machen, auch wenn verfehlte Bestimmungen darin sein sollten; denn in einigen Jahren wird ja doch eine Revision notwendig werden. Auf Grund der großen Masie von Abänderungsanträgen, die vorliegen, wird sich hoffentlich zwischen zweiter und dritter Lesung eine Verständigung erzielen lassen. Mit entscheidend muß ber Verwendungszweck sein: für bie Veteranen.
Abg. Werner (Rh.)'
spricht gleichfalls für bie Zuwachssteuer und verlangt ihre Ergänzung durch eine solche für das mobile Kapital.
Abg. Pauly (Cockiein, Zentr.)' spricht zu seinem Antrag auf Erhöhung der steuerfreien Grenze beim Einkommen deS Veräußerers von 2000 auf 3000 Mk.
Abg. Dr. Südeknm (Soz.):
Der schwarzblaus Block bemüht sich, diese an sich gute Steuer so abzuschwächen, daß sie kaum noch als B e s i tz st e u e r «ngesprochen werben kann. Da hilft auch nicht die Berufung auf den angeblichen Schutz des Mittel st anbes. Eine Veranlassung liegt zu diesen Anträgen nicht vor, wir lehnen sie ab. Die Veteranenfülsörge darf nicht vom Zustandekommen der Zuwachssteuer abhängig gemacht werden, und eö geht auch nicht an, den Etat von einer Steuer abhängig zu machen, die noch gar nicht beschlossen ist. Ich faim gar nicht glauben, daß der Schatzsekretär da? wirklich getan hat; baS wäre nur eine Hilfe für ben fchwarzblauen ©teuerhiocf. die wir entschieden verurteilen müssen. Wenn ber schwarzblaue Block für bie Wahlagitation «ine Besitzsteuer braucht — wir glauben es ihm gern —, bann soll <r eine wirkliche machen und nicht bloß eine Attrappe, lieber gar leine als eine solche Steuer.
Neichsschatzsekretar Wermnils:
Ich bitte Sie dringend, alle Anträge abzulehnen, welche auf Erhöimng der Grenze für die Steuerfreiheit abzielen. Es liegt tm und für sich keine Veranlassung vor, bei diesem Gesetz überhaupt^ eine Befreiung eintreten au lassen. (Sehr richtig! bc den Soz.) Tas ist auch von der Regierung nicht gefordert worden und keine ber kommunalen Wertzuwachssteuerorbnungen kennt eine solche Befreiung. Die Kommission ist barauf nur gekommen, weit sie bas Zuwachssteuergesetz den Bestimmungen deS Reichsstempelges-tzes anpassen wollte. Ein Grund dafür ist aber nicht einzusehen, ganz abgesehen von den außerordentlichen formellen unb technischen Schwierigkeiten, die dadurch verursacht
"mürben. Nach ber preußischen Statistik fallen mehr als 70 Proz. aller Auflassungen auf Objekte unter 5000 unb 90 Proz. auf Objekte unter 20 000 Mark Wert. Diese sollen ja gänzlich von ber Steuer frei bleiben. Die Erhöhung ber Einkommengrenze mürbe auch wieber ohne jeben Grunb eine Befreiung herbei führen, bi» ben Kern be5 Gesetzes erheblich beeinträchtigt. In Preußen sinb von ben 6100 000 steuerpflichtigen Personen 5 4SO 000 mit weniger als 3000 unb 4 880 000 auf weniger als 2000 Mark Einkommen besteuert. Diese letzteren kommen nach der Fassung ber Kommission für die Steuer gar nicht in_ B- tracht. Unb nun sollen von dem Rest noch 600 000 grundsätzlich von den Abgaben befreit werden? Dazu liegt gar fein Anlaß vor, zumal der kleine Mann davon keinen Vorteil hätte.
Abg. Dr. Neumann-Hofer (23h.):
Der Gedanke der Wertzuwackssteuer ist ja glücklicherweise Allgemeingut geworden. Die wirkliche Besitzsteuer ist aber die Erbschaftssteuer. Bei den vielen Abschwächungsanträgen ist die Gefahr daß die Steuer überhaupt keinen nennenswerten Ertrag jringt, und sie kommen noch zumeist von den Vertretern ber MehrheitSvarteien. bie doch eine gewisse Verantwortung dafür tragen sollten, daß die Steuer etivas bringt!
Abg. Vogel (Rotl.):
Die Wertzuwachssteuer ist auch für die Industrie von großer Bedeutung. Häufig müssen zu Zwecken 5er Vergrößerung eines Betriebes Grundstücke zugekauft werden, bie natürlich von den Dorbesitzern zu möglichst hohen Preisen abgegeben werden. Die Belastung ber Industrie hat ohnedies schon eine Höhe angenommen, bie bauernb von ihr nicht getragen unb vor allem nicht gesteigert werden darf. Ich warne dringend davor, der Industrie immer wieber neue Lasten aufzuerlegen mit ber Behauptung, daß bas im sozialen Interesse notwendig fei. Die Bergwerksanteile sollten allgemein frei bleiben. Denn gerade bie Berawerke unterliegen sehr oft starken Werwermin« berungen, z. B. burch Naturereignisse. Was hat nicht schon alles der Bergbau an Lasten zu tragen! Wollen Sie ihn ganz ruinieren? Kommen sie uns bloß nicht mit ber Schablone! Abänderungsanträge bdhalten wir uns vor.
Abo. Dr. Arendt (Rh.):
Auch ich bin der Meinung, daß ber Bergbau gar nicht in dieses Gesetz gehört. Wir haben gar nicht nötig, zu allem I a und Amen zu sagen, was uns die Regierung vorschlägt. Die bisher an der Regierungsvorlage geübte Kritik war eher zu milde als zu scharf. Ich verfüge über eine lange parlamentarische Er- sahrung, aber eine solche zweite Lesung, wie diese, habe ich noch nicht erlebt. Trotzdem hoffe ick noch immer, daß das Gesetz nicht scheitert, obgleich es nock zahlreiche Mängel aufweist. Meine Kritik hat mi» nickt das Wohlwollen des SckatzsekretärS zugezogen. , Er sollte mir aber tauf bar sein, denn nur bann, wenn alle Unbilligkeiten ausgemerzt sind, kann die Vorlage Gesetz werden. Es ist nickt gereckt daß man ben Immobiliarbesitz allein erfaßt. Man sollte nicht ben Wort-, sondern den Ver- mögenszuwackö zur Grundlage ter Besteuerung machen, um auch das mobile Kapital in angemessener Weise heranzuziehen Ich verstehe die Konservativen unb das Zentrum nickt, die bock wissen, trie schwer schon ber G^undbesiv belastet ist. Diele Steuer wird viel schwerer wirken als bie abgelehnte Erbschaftssteuer. (S'örf! hört!) Ich Halle ben Schatzseirelär für findig genug, daß er
fß? die Veteranen
a_nbcre Fsnanzguellen eröffnet. Das ist Sache des Schatzsekretärs, nicht unsere. In der guten alten parla. mentarischen Zeit hätte man sich hockst aewundert, wenn ein Abgeordneter eine neue Steuer angeregt hätte. Helfen wollen wir dem Schahsekretär gern, damit unsere alten Krieger nicht wieder mit einem Almosen abgefunden werden. Der vorliegende Entwurf ist so gemacht daß die Millionenspekulanten glatt berau s schlüpfen werben (Hört! hort!) Der kleine unb mittlere Grundbesitz aber wird darin stecken bleiben. Nack der formellen S-ite ist mir nock n’emaTs pin schs-^Ner a"^a?' arbeitetet Gesetz vorgekommen als dieses. (Hört, hort!) Ich trete dem Reickstage nicht zu nahe, wenn ich sage, daß kein fv*lbc5 D"tzend Abgeordnete in alle E'"-elbeiten einnedrunoen sinb. (Zustimmung und Widerspruch.) Die meisten haben zugegeben, daß sie nur bis zum tz 4 gekommen find, unb baß bann ihre ?rnr'vr,nRnnFie verfemt bnf. (Heiterkeit und Obo-Rnfe.) Es märe vielleicht richtig, bas Gesetz einer befonberen Kommission 3u überweisen die es aus dem Unverständlichen ins Deutsche überträgt. (Heiterkeit unb Zustimmung.) Selbst alte gewiegte Juristen und erfahrene Verwaltungsbeamte finden sich nicht zureckt unb ein solches Gesetz sollen die kleinen Gemeinde, tiorft-ber handhaben 1
Das schwerste Bedenken gegen das Gesetz ist die rückwirkende Kraft. Wenn sie nickt beseitigt wird, ist b-i® Gese^ für mich unannehmbar. Kommen wir aber endlich zur Entscheidungl Denn je länger sich diese Debatte binzieht, desto schwieriger wirb die Sachlage. (Lebb. Zustimmung.)
Reickssckotzsebiefär Wermuth:
Ich bin dankbar für bie Mittmlnna. daß die Partei oes Vor- redners in ihrer großen Mehrheit für das Gesetz stimmen wird. Damit ist mir die Abwehr ber Angriffe Dr. Arendts leickter gemacht. Das ist gut schon im Interesse ber drängenden Zeit, auf die Dr. Arendt so bemenfidh hinnemiefen hat.
In drei Lesungen haben wir diese Argumente, die hier immer toirber vornefübr^ morben. und bie wie ick geni«*rft habe, i noch erheblichen Eindruck machen, schon gehört. Da muß ick doch darauf erwidern: Es ist mir rätselhaft, wie Dr. Arendt soviel auf bie vorige Vorlage vorn Jahre 1909 verweisen konnte. Er selbst ist das beste Beispiel dafür, baß man jebe Vorlage tot reden kann. (Heiterkeit.) Dabei hat er unb feine Partei für die Vorlage von 1909 gestimmt, obwohl f i e dreimal s o scharf gewesen ist wie die jetzige. (Hört! hört!) Wenn der Entwurf wirk- lich so ru'nös war. dann hätte dock Dr. Arendt febon damals das Wort nehmen müssen,xum das deutsche Volk vor dieser entsetzlichen Belastung zu bewahrend,um unseren Grundbesitz vor der Zerrüt- tung zu behüten unb Handel und Wandel zu schützen. DaS ist nicht geschehen. Gegen früher sinb fast sämtliche Bestimmungen ganz erheblich gemildert worden. Dr. Arendt will die Vorlage an der rückwirkenden Kraft scheitern lassen. Der Entwurf von 1909 sah aber eine Rückwirkung bis 1884 vor. Damals fand daS Dr. Arendt nicht bedenklich. Auch bie meisten Gemeinden gehen viel weiter in bie Vergangenheit zurück, z. B. Zehlendorf bis 1875,
Stargard bis 72, Hildesheim bis 76, Wilhelmshaven bis 89, Dort- mund bis 60, Marburg bis 80, Essen bis 71, Hamburg geht ganz unbegrenzt in bie Vergangenheit. Wenn wir alle Abänderungö- wünsche erfüllen wollten,
was bleibt denn dann von dem ganzen Gesetz noch übrig?
Nun will man durchaus die kleinen Einkommen befreien. Aber Leute mit kleinen Einkommen nehmen an Terrainspekulationen teil. Es kommt gerade vor, daß solche Leute ganz ungeheure 11m- sätze machen, toetl sie persönlich ziemlich gedeckt sind unb nichts Dabei riskieren. Eine ber Hauptaufgaben beS Gesetzes ist eS, gcrabe solchen Fällen entgegenzutreten. Wenn ber Abg. Arendt erklärt hat, baß bas Gesetz so schlecht auSgearbeitet sei, so muß itf auf Grunb meiner langjährigen parlamentarischen Erfahrung sagen, baß mir nur sehr selten ein Gesetz vorgekommen ist, bei bem nicht von einer ober ber anberen Seite gesagt worben ist: so etwas Schlechtes habe ick noch nicht gesehen. (Heiterkeit.) Wir werden uns artgelegen sein lassen, in eingehendster Weise durch die Duö« führungsbestimmnngen und durch persönliche ^Mehrung die Handhabung des Gesetzes zu erleichtern. Wir wollen unS bestreben, jedem einzelnen den Tert in sein geliebtes Deutsch zu übertragen. (Heiterkeit.) Sie brauchen also nicht allzu schlimme Besorgnisse in dieser Beziehung zu hegen. Ich habe auch ausdrücklich darauf Wert gelegt, daß meine Beamten sich schon vor Erlaß des Gesetzes an Ort unb Stelle barnber unterrichten. Die Beamten sinb an Orten mit inbuftriellen unb ländlichen Interessen gewesen unb haben bort die Verhältnisse studiert, wo bie Zuwachssteuer schon seit einiger Zeit besteht. Wir haben babei gefunden, baß die 3d)toicriflfcitcn der Handhabung ganz ungeheuer übertrieben worden. In Hamburg wird das ganze Veranlagungsgeschäft von neun bis zehn Beamten besorgt, darunter vier mittlere. An kleineren Orten sind drei bis vier Beamte dafür tätig. Ick kann nickst annehmen, daß die Schwierigkeiten im gleiche so erheblich größer werden würden unb bestreite auch bie Richtigkeit der Nachricht, daß die Zahl der Senate de-3 VerwaltuimsgericktShofeS wegen dieses Gesetzes verdoppelt werden müsse. Ick halte cs auch für durchaus angängig, über Steuerfragen Vergleiche abzufckließen. Wenn der Rechtsweg zulässig ist, dann kann man auck durch einen Vergleich 'hm auS dem Wege gehen. Das Lob, das mir Herr Arendt toeaen meiner Grundsätze erteilt, muß ich ablehnen, wenn er m;r nickt auck zu ihrer Durchführung verhelfen will; was hilft mir die bloße Anerkennung! Ich bitte Sie,
bie Lage der Veteranen
doch etwa? eingehender zu würdigen. Dr. Arendt sagt, eS sei erN alter parlamentarischer Brauch, daß der Reichstag nicht Anträge auf neue Steuergefetze einhringe Ja. wie ist eS denn bei den Veteranen getreten? Da haben Sie doch einen ausgearbeiteten Antrag borgelegt und zugleich verlangt, daß die Deckung durch die
Wehrstcuer
gebracht würde. Wir haben erklärt, daß daS nickt gehe,^unS ich habe die Herren zu mir gebeten: wir haben eingehend ub-rl^at, ob die Wehrsteuer möglich fei. und zum Schluß war, das ;n die Herren mir zuaeben, die allgemeine Heberzeuguna, daß b te Wehr ft euer nickt geht. Nun tagt Dr. Arendt: ia, bann foll die Regierung andere Steuern bringen! Ja, daS fite ick 1« gerade. Unb welche Steuern soll ick denn sonst bringen? Ick hatte, ein ganzes Bündel, aber da wird mir die eine Hälfte von recktS unb b;e andere Hälfte von links abgelehnt. Ich muß als Sckatz- felretär dock einen praktischen Vorfchlag macken, den ick cmrckzn- bekommen hoffe. Wir sind bestrebt gewesen, die Einnahmen fo genau und vorsichtig zu schätzen wie nur moalick. und wenn nur gefunden Haben, daß es nock einer Deckung des Bedarfs fitr und Veteranen bedarf, fo kann man an dieser Tatsache aitf reine Weife vorbe'kommen. unb ick warne vor iebem Perstick daran vor« beikommen zu wollen. Ick bitte fowobl Hier bei 8 1 wie narret bei ber Beratung über daS gTei*,fur^rWae ?ufarmen, .'ein von Zusatz« und Umsatzstempel das berücksichtigen zu,WoMt. (Beifall.) , >
Abfl. (Sfrnf Westarv (.Qrmf.)"1 .
aibt die Erklärung ab. daß die Konservativen in ihrer grcchen Mehrheit in allen Punkten für den § 1 in der Fassung der Kommissionsbefchlüsse stimmen werden. Die Gefahr, daß bie Befreiunasvorschriften zur Umgehung des Gesetzes durck Terrain» gesellfckaften ausgenutzt werden können, wird nur erhöht, wenn man bie Befreiungsgrenzen erweitert. Dann ist bie Gefahr da, baß ber Besitzer eines großen Grundstückes es in Parzellen zerschlägt und Strohmännern, die von ihm abhängig sind unb ein Einkommen von unter 2000 Mk. Haben, billig verkauft und es durch sie entsprechend teurer verkaufen läßt. Herr Göhre hat wieder das alte schöne Märcken von ber Steuerdrfickerei der Großgrundbesitzer aufgebracht, aber den Wert eines Grundstücks kann niemand verheimlichen, ber liegt klar vor Augen. Dann Hat er von Bergagrariern gesprochen. Er fcheint nickt zu wissen, daß das Wort agrarisch sich nur auf die Landwirtschaft beziehen kann. (Lacken links unb Zuruf: Hausagrarierl) Ich bin selbst kein Landwirt, aber ich kann erklären, daß man aus den Worten Göhres wieder ben Haß der Sozialdemokratie gepen die Landwirtschaft herausfühlte. Die Landwirtschaft aber 'erwidert diefe Abneigung. (Beifall rechts.) Bedenken haben wir ob man nicht in ber Bevorzugung des Bergbaus etwas zu weit gegangen ist Den schwer errungenen Besitz deS Landmannes haben wir geschützt. Denn Sie das agrarisch nennen, jawohl, dann find wir agrarisch! (Sehr gut! rechts.) Auck ben fmiisbeütz und die Baugewerbetreibenden haben wir geschont. Kurz, wir haben uns bemüht, denjenigen Wertzuwachs au§iu- scheiben, ber auf der eigenen Mitarbeit und Tätigkeit des Be- sitzerL beruht. Den Sv-kulationsgewinn wollten muh wir erfassen.
Herr Dr. Arendt stimmt dem Gedanken prinzipiell zu unb bekämpft feine praktische Durchführung. In Wirklickkeit hält er wohl den Gebauten für prinzipiell praktisch unmög- I i cfi. (Heiterkeit.) Ich erkenne bie große Wärme an, mit der er für bie Unterstützung ber Veteranen sich außfprickt, aber seine ganze Tätigkeit läuft bock) barauf hinaus, diese Unterstützung praktisch undurchführbar zu machen.
Abfl. Tr. v. Savkgnh (Zentr.)^ spricht für die Erhöhung ber steuerfreien Grenzen beim Wert des Objektes von 20 000 auf 30 000 unb bei unbebauten Grundstücken von 5000 auf 10 000 Mk.
Weiterberatung: Mittwoch 1 Uhr.
Schluß 6% Uhr.
Die Auzschutz-Veschlüffe iwer bas Zuwachssteuergesetz.
Ter Ausschuß des Reichstages hat über bie 1. Lesung des Entwurfs eines Zuwachssteuergesetzes durch den Abg. Grasen von Westarp (kons.) Bericht erstatten lassen. Ta über die endgültige Gestaltung des Entwurfes vielfach Unklarheiten herrschen, seien die Hauptpunkte des Entwurfs nach der errdgültigen Aus schuß fassung wiedergegeben:
Eine Zu wachs st euer lvird erhoben beim Ueb.rgaitge des Eigentumes an inländischen Grundstücken von dem Wertzuwachs, der ohne Zutun des Eigentümers entstanden t|l Betragt der Veräußerungspreis bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 20 000 Mk., bei unbebauten Grundstücken nicht mehr als 5000 Mk., so bleibt der Eigentumsübergang von der Steuer frei Die Steuerfreiheit tritt nur ein, w.nn weder der Veräußerer unb fein Ehegatte im leihen Jahre em Ein komm, n
von mehr als 2000 Mk. gehabt hat, noch einer von ihnen den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt. Erfolgt der Uebergang des Eigentums nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluß des zur Uebertragung des Eigentums verpflichtenden Veräußerungsgeschäfts, so gelangt die Zuwachssteuer aus dlnlaß dieses Rechtsgeschäfts zur Hebung. Die Zuwachssteuer wird nicht erhoben beim Erwerbe von TodeSwegen im Sinne der §§ 1—-1 des Erbschaftssteuergesetzes, bei brt Begründung, Aenderung, Fortsetzung und Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft, beim Erwerb auf Grund von 'Verträgen, die zwischen Miterben oder Teilnehmern an einer ehelichen oder fortgesetzten Gütergemeinschaft zum Zwecke der Teilung der zum Nachlaß oder zum Gei amtgut gehörenden Gegenstände abgeschlossen werden, sowie beim Erwerb auf Grund eines Zuschlags, der in den genannten Fällen bei Teilung im Wege d?r Versteigerung einem Miterben oder Teilnehmer erteilt wird, beim Erwerbe der Abkömmlinge von
den Eltern, beim Einbringen von Nachlaßgegenständen in eine ausschließlich von Miterben gebildete Gesellschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs, beim Austausch im Jnlande gelegener Grundstücke 5um Zwecke der Zusammenlegung.
Als steuerpflichtiger Wertzuwachs gilt der Unterschied zwischen dem Erwerbspreis und bem Veräußerungspresse. Von dem Preise kommen in Slbjug der Wert der vom Veräußerer übernommenen Lasten, der Maschinen und der Erzeugnis^ des Grundstücks, so lange sie mit dem Boden zusammenhangt. Ist ein Preis nicht vereinbart, oder nicht zu ermitteln, so tritt an dessen Stelle der Wert des Grundstücks. Dem Erwerbspreis sind hinzuzurechnen als Kosten des Erwerbes, sofern nicht an Stelle des Erwerbspreises ber Wert maßgebend ist, 4 vom Hundert des Erwerbspreises und, falls bet Veräußerer nachweislich einschließlich ber ortsüblichen Vermittelungsgebühr einen höheren Betrag auigewenbet hat, dielen- Mte der Erwerb im Wege der


