Ausgabe 
15.7.1911 Viertes Blatt
 
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ßey* Bitte beachten Sie die Schauienster.

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Bet'r.: Maul- und Klauenseuche in Holzheim.

Nachdem in den Gehosten des Ävnrao Zeitz XI., Konrad Hch. Görlach, Philipp Jung, Heinrich Martin Kuhl, Jakob Wachter zu Holzheim irio Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, werden die unter II in unserer Bekanntmachung vom 22. Juni I. IS. angcordneten Maßnahmen aus diese Gehöfte ausgedehnt.

Gießen, den 14. Juli 1911.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

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Bekanntmachung.

Betr.: Das Ober-Ersatzgeschäft für 1911. ,

Tas Ober-Ersatzgeschäft für 1911 wird nn Kreise Gießen Montag den 17. Juli im Gast Haus,,Zum Hirsch

zu Grünberg, vormittags 9 V« Uhr,

Dienstag den 18. Juli in der Turnhalle zu Lrch, Gießener Straße .vormittags 9 Vs Uhr,

Mittwoch den 19. Juli daselbst, vormrttags 9Vr

Donnerstag den 20. Juli in bet Turnhalle des

Turnvereins in Gießen, Sternstratze Nr. 3 (am Oswaldsgarten), vormittags 8 Uhr, Freitag den 21. Juli daselbst, vormittags8Uhr, Samstag den 22. Juli daselbst, vormrttags 8 UÜr, Montag den 2 4. Julr daselbst, vormrttags 8 Uhr, Dienstag den 25 Juli daselbst, vormittags 8 Uhr, ftattfinden. ,, .

Es haben zu erscheinen:

a) die von der Ersav-Kommrsswn als tauglrch erkannten Mrlr- bi biHü^bauentb unbrauchbar befundenen Militärpflichtigen; c) die zum Landsturm I. Aufgebots in Vorschlag gebrachten d) ?ie^zu?^LchavMescrve in Vorschlag gebrachten Militär» 6) biV^öonCn^cn Truppenteilen zur Disposition der Ersatz- behörden entlassenen Soldaten; . .... .

f) die von den Truppenteilen abgewreseuen erniahrrg tfrei- willigen. .

Die Losungsscheine srnd mttzubrmgen.

Jedem Militärpflichtrgen, welcher vor der Ober-Er,atz-Kom- Mission zu erscheinen hat, wird besondere schrtstlrche Ladung durch Vermittlung der Bürgermeisterei fernes Wohnorts zugestellt wer­den. MUitärpflichiige, welche der AuNorderung, sich vor der Ober-Ersatz-Kommission zu stellen, ferne Folge leisten, oder bet Aufrufung ihres Namens im Aushebungslokal nrchl anwesend sind, roerben nach § 26 der Wehrordnung, miofern ste nrchl da­durch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit einer Geld­strafe bti zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen belegt, ver­lieren eventuell die Berechtigung, welche aus der bereits er­haltenen Losnummer erwach'en ist, sowie den aus den etwaigen Nellamationsgründen erwach enen Anspruch aus Zurückstellung oder Befreiung und können außerdem als unsichere Drenstpslichtige bc- ^^^Dcr^durck Krankheit am Erscheinen vor der Großb. Ober- Ersatz-Kommission verhindert ist, hat ein ärztliches, beglaubigtes Artest einzureichen. Diejenigen, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubharte Zeugen hier­für zu gestellen, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes bei- zubriNgm, bezw. den Nachweis derselben in anderer glaubt^r- diger Weise zu führen. Harthörigkeit, oder soustme Ohrenleiden, Schwachsinnigkeit usw. und Augenleiden sind durch Zeugnisse von ae6rmi Geistlichen, Bürgermeistern, besonders aber von Aerzten, soweit dies noch nicht geschehen ist, nachzuweisen. Tteienigwi Militärpflichtigen, welche an Blmnurz, Dlmhusten, Geiilesgestort- hert oder an Herzfehlern leäwn oder gelitten haben,, werden aup

Bekr/k Wie oben.

An die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Bezug auf die vorstehend abgedruckte Bekanntmachung vom Heutigen, empfehlen wir Ihnen, die Ihnen demnächst zu­gehenden Ladungen den betreffenden Militärpflichtigen als­bald zustellen zu lassen und dafür sorgen, daß dre letzteren reinlich und sämtlich präzis zu bet in der Ladung angegebenen Stunde erscheinen. Be­scheinigung über erfolgte Zustellung wollen Sie hierher vorlegen.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen.

Sämtliche Geladenen haben ihre Losungsscheine nnt- zubringen, worauf Sie dieselben besonders aufmerksam machen wollen. _

Sollten Militärpflichtige, welche der Großh. Lber-Srsatz-Lvm- Mission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungs- bezirk verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken Ge­musterte in Ihre Gemcinoen einziehen, so wollen Sie hiervon sofort hierher Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Losungs­schein des Betreffenden der Anzeige beizulegen.

Wenn Gesuche um Befreiung vom Militär­dienst für den Frieden durch den Hinweis auf die Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit der rekla­miere ndenEltern.Geschwi st eroderson st igen Fa­milienangehörigen begründet worden sind, so habeneben solcheReklamantenebenfallspersön- lich und pünktlich zu erscheinen. Die Reklama­tionen werden indiesem Jahr gleichzuBeginndez Geschäfts hintereinander behandelt.

Sie belieben die betreffenden Personen besonders lsterauf unter dem Aniügen, aufmerksam zu machen, daß es vvrgekommen ist, daß im Muslerungstermin einige Reklamationen nicht verhandelt wer­den konnten, bezw. abgewiesen werden mußten, weil anläßlich des Fehlens der Reklamanten oder der betreffenden Familien- angehöriaen, deren Erwerbs- oder Unterstützungsunstchigkeit nicht zu erroeilen war. , _

Wenn zwei Brüder gleichzeitig zur Aushebung kommen sollen, oder wenn ein Bruder ausgehoben werden soll und ein anderer Bruder bereits dient, so kann die Zurückstellung bezw. Ent­lassung eines der Brüder nur angeordnet werden, wenn durch ein ordnungsmäßiges Reklamationsverfahren nachgewiesen ist, daß beide und zwar aus einem der unter § 32,2a oder b angegebenen Grunde nickt gleichzeitig entbehrt werden können.

Sie selbst wollen soweit Angehörige Ihrer Gemeinden auf den betreffenden Tag geladen sind dem Aushebungsgeschäft beiwohnen, und im Au sh eb u n gs lo kal solange an­wesend bleiben, bis sämtliche Leute Ihrer resp. Gemeinden, auchdieFelddien st unfähigenundJn- validen, Entscheidung erhalten haben.

Ten Militärpflichtigen ist zu eröffnen, daß sie sich ruhig und anständig zu betragen und in nüchterem Zustande zu er­scheinen haben und daß gegen jeden etwa betätigt werdenden Unfug mit Strenge eingeschritten werde. ,

Ter Zivilvorsitzende der Grotzh Erwtzkommission Gießen.

________I. B.: vr. Merck__________________

Kclnmntmachniig.

Die unterm 2. 3uni 1911 angeordnete Sperre des Anüvegs wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 14. Juli 191L __

Großherzogliches Bolizeiamt Gießen, Gebhardt,

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10. Juli 1911.

der Ersaittommission des Aushebuugsbe^irk^ Gießen.

I. B.: vr. Merck

Gießen, den 10. Juli 1911.

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