JC
"li 19i1:
848 828.45
213110.89
265 861.16
Detr: Die oben.
Gießen, 13 Juli 1911
75.69
7.56
884 711.06
1910 gingen zu . .
Während
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E
Sonnenschein
1 Sonnenschein
ff
Amtlicher Teil.
tr.:
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3
3
321 730.23
20 797.86
17 073.— 11827.66
4812.94
29 429.19
Ter Rechner. Wagner.
9 209.58
18 704.73
7 203.71
769.59
2
4
2
Die Zahl Während
58
3
L<r Direktor. i Henrich.
Klagen r »sslände flcbilien »)•/. «b- jchrelb.
Gießen, den Der Zivilvorsitzende
ge- LUI Sie
der Mitglieder betrug Ende 1909 65
1910 gingen ab 7
Der Kontrolleur.
I. Wagner.
Bilanz am 31. Januar 1911.
9(ufgenommene
Kapitalien Geschästsgiithaben der Mitglieder Reservefond BetriebSrücklage Reingewinn
Aktiva.
In auSgeliehenen Kapitalien: | geg.Obligation. cegen Schuldscheine ) geg. Güterkaufgelder Immobilien
i) Wertpapieren rach dem Kurs c.31.Jan. 1911
l senoorrat
Gießen, den 11. Juli 1911.
Betr.: Wie oben.
An Die Gruhh. Bürg.rme.ftcici'.n Des Kreises.
ist v erb o te n. t .,
3. Innerhalb des Beobachtungsgebietes rst das Treiben von Llauenvieh ganz verboten.
Tas Führen einzelner Tiere an der Lerne und das Fahren von Tieren im Gespann ist gestattet. .
Ter Werdegang kann im Bedünnrsiall vom Kreisamt unter Beobachtung strenger Sicherungs-Maßregeln gestattet werden.
Ter Weidegang der Schafe ist mit der Beschränkung gestattet, daß aus Krcisstraßen überhaupt nicht getrieben werden
Gießen, den 11. Juli 1911.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, I. E.: Dr. M e r d.
haltbarer Weise Tafeln mit der Inschrift: „Maul- und Klauenseuckje" aitiubtini—
MMSTADT1911 te October.
•ISCHE AQUARELLE.
Das Groscherjoglichc Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien beS SreiseS.
Borslehcnde Bekanntmachung beauftragen wir Sie, alSbald ortsüblich zu veröfsentlichen und die Interessenten auf sie be sonders hinzuweisen. Eine ausführliche Bekanntmachung werden wir alsbald folgen lassen.
I. V.: Dr. Merck.
schristen Hinweisen. ... . .
Gleichzeitig verweisen wir die Lrtspolizewehorden aus M:
iriüglidw. abnkate; ! anerkannt, gden meisten !n;Drogenund en-tiesdiäffen.
Wir machen Sie, soweit Ihre Gemeinden zu einem der bildeten Sperrbezirke oder des Beobochiungsgebickes gehören, vorstehende Belanntmaelmng ganz besonders aufmerksam, wollen die erlassenen Anordnungen ortsüblich bekannt mache» lassen und außerdeul die Viehhändler, die in Ihren Gemeinden wohnen, schriftlich oder zu Protokoll noch besonders <mi diese Vor-
ikohlen
munoen Zrrdustriebrand. ulgn.LchonllngderRoltt : ZkiitrMWM irtien M
Daher Stand der Mitglieder Ende 1910 . 61 Lang-GönS, den 10. Juli 1911.
Tpar- und Leihkasse Lang-Göns k. 8. Dl. D. ß
Kelrannnnuchung
Ausbruch oer Maul- und Klauenieuche.
Kelranniinachung.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Ober-Hörgern
In dem Gehöft,des Heinrich Konrad Görlach zu C b er» £)ö r g er n ist die Maul- und Klauenseuche au-gebrochen Es wird daher ein Sperrbezirk gebildet, welcher da- ganze Gebiet des Ortes und der Okmorhing Obcr-Hörgern um faßt. Für diesen Sperrbezirk und das verseuchte Gehöft finden die in unserer Bekanntmachung vom 22. Juni l. Js angeordneten Maßnahmen Anwendung
Gießen, 13. Juli 1911
Großherzotstiches K re,samt Gießen.
I. V.. Dr. Merck.
m Kurhaus
Lindenfels
i hoch herri. gelegen. (kc,'
Gießen, den 11. Juli 1911.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen. Z. B.: Dr. Merck.
»b« *”
Schratt
.kohlcnbergwttke
v M-k's
K Nicht übersehen!
Jaare Leyte erhilt. kostenl. minihrUchen Prospekt dw , Ltndwlruchahl. Lehranstalt u. Lohrmolkerel Braunschweig, -Uadamenweg 158. Grand' , g edier Ausblld. rum \ enralter, Recbnunrefnhr. ■. Molknreibeamt. Kosten! 8tellenvennlttl<. In 16 Jaliren aber 3600 frcbider. Direktor KrlMK.
B e t r.: Wie oben.
An die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Bezug auf die vorstehend abgedruckte Bekanntmachung vom Heutigen, empfehlen wir Ihnen, die Ihnen demnächst zu- gehendm Ladungen den betreffenden Militärpflichtigen alsbald zu stell en zu lassen und dafür sorgen, daß die letzteren reinlich und sämtlich präzis zu der in der Ladung angegebenen Stunde erscheinen. Bescheinigung über erfolgte Zustellung wollen Sic hierher vorlegen.
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grnnd hiervon berichtlich anzuzeigen.
Sämtliche Geladenen haben ihre L o s u n g s sche in e mit* zubringen, worauf Sie dieselben besonders aufmerksam machen wollen. , „ .
Sollten Militärpflichtige, welche der Großh. Ober-Ersatz-Kom- missivn vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungsbezirk verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken Gemusterte in Ihre Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon sofort hierher Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Losungs- icfrein des Betreffenden der Anzeige beizulegen.
Wenn Gesuche um Befreiung vom Militärdienst für den Frieden durch den Hinweis auf die Arbeits- und A u f s i ch l s u n f ä h i g ke it der rekla- m,erendenEltern,GeschwisterodersonstigenFa- m i l i e n a n g e h ö r i g e n begründet worden sind, so haben eben solche Reklamanten ebenfalls persönlich und pünktlich zu erscheinen. Die Reklama- tionenwerdenindiesemJahrgleichzuBeginndes Geschäfts hintereinander behandelt.
Sie belieben die betreffenden Personen besonders hierauf unter dem Anfügen, aufmerksam zu machen, daß es vorgekommen ist, daß im Musterungstermin einige Reklamationen nicht verhandelt werden konnten, bezw. abgewiesen werden mußten, weil anläßlich des Fehlens der Reklamanten oder der betreffenden Familienangehörigen, deren Erwerbs- oder Unterstützungsunfähigkeit nicht | zu erweisen war.
Wenn zwei Brüder gleichzeitig zur Aushebung kommen sollen, oder wenn ein Bruder ausgehoben werden soll und ein anderer Bruder bereits dient, so kann die Zurückstellung bezw. Ent- I lassung eines der Brüder nur angeordnet werden, wenn durch ein ordnungsmäßiges Reklamationsverfahren nachgewiesen ist, daß beide und zivar aus einem der unter § 32,2a oder b angegebenen Grunde nicht gleichzeitig entbehrt werden können.
Sie selbst wollen — soweit Angehörige Ihrer Gemeinden auf den betreft'enden Tag geladen sind — dem Aushebungsgeschäft beiwohnen, und im Aushebungslokal solange anwesend bleiben, bis sämtliche Leute Ihrer resp. Gemeinden,auchdieFelddien st unfähigenundJn- validen, Entscheidung erhalten haben.
Den Militärpflichtigen ist zu eröffnen, daß sie sich ruhig und anständig zu betragen und in nüchterem Zustande zu erscheinen haben und daß gegen jeden etwa betätigt werdenden Unfug mit Strenge eingeschritten werde.
Der Zivtlvorsitzcnde der Großh. Ersatzkommission Giesen.
I I. B.: Dr. Merck.
Passiva. JC
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02 69 748 80 800 J> ^5373
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darf und auch stark benutzte Feldwege vom Veidegang aus zu [ chließen sind. I
TaS Austreiben der Schweine ist für das ganze Beod achtungsgebiel verboten.
4. Tie Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke sofortiger Ab- chlachtung ist aus Grund besonderer Erlaubnis gestattet, deren Erteilung wir den Großh. Bürgermeistereien der genannten Orte übertragen. Tiefe Erlaubnis wird nur nach tierärztlicher Untersuchung und aus Grund eines tierärztlichen Zeugnisses erteilt, welches nur 24 Stunden Gültigkeit hat. I
Ist durch das tierärztliche Zeugnis bescheinigt, daß keins der auszusührenden Tiere von der Maul- und Klauenseuche be-1 fallen ist, so ist die Ausfuhr unter der Bedingung gestattet, das die Tiere zu Wagen oder auf Wegen transportiert werden, die von Klauentteren aus seuchenfreien Gehöften mcht betreten werden:
a) nach benachbarten Orten, , t .
b) nach in der Nähe befindlichen Ei,enbahnstat,onen bebms Weiterbeförderung nach Schlachtviehhösen oder Schlacht^ Häusern und zwar im Fall a) und b), vorausgesetzt:
1. daß die Polizeibehörde des Scklachtortes sich mit der Zuführung der Tiere vorher einverstanden erklärt hat,
2. baß die Tiere diesen Anstalten direkt mittels der Eisen bahn oder doch von der Abladestation mittels ©agui zugeiührt werden. Durch vorgängige Vereinbarung mit bet Eisenbahnverwaltung oder durch unmittelbare, poli- jeihdje Begleitung ist dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderem Klauenvich auf dem Transport nicht stattfinden kann.
Bei Verbringung von Tieren zur sofortigen Ab,chlachtung nach einer Schlachtstätte innerhalb derselben Gemarkung oder auch I nach anderen Orten innerhalb des Beobachtungsgebietes ist zur vorherigen Untersuchung des Bestandes auch der zuständige Fleiich- beschauer an Stelle eines Tierarztes, und zwar bei der Aussuhr aus einer Gemarkung der für diese zuständige Fleischbeschauer ermächtigt. In diesem Falle hat Der Fleischbcschaucr für bie Untersuchung eines Bestandes dieselbe Gebühr zu beziehen, wie für die gesamte Beschau eines Stückes Großvieh.
5. Tie Ausfuhr von Zuchttieren aus dem Beobachtungen gebiet zum Zweck ihrer Einstellung in em Gehöft außerhalb des Beobachtungsgebietes ist verboten und kann auch nicht gestattet
KeliamNiilalyung.
Bett.: Das Ober-Ersatzgeschäft für 1911.
TaS Ober-Ersatzgesck^st für 1911 wird im Kreise Gießen Montag den 17. Juli im Gasthaus ,,Zum Hirs ch' zu Grünberg, vormittags 9»/i Uhr,
Dienstag den 18. Juli in der Turnhalle »u Sich.
Gießener Straße, vormittags 9 Vi U hr, Mittwoch den 19. Juli daselbst, vormittags 9Vi
Uhr,
Donnerstag den 20. Juli in bet Turnhalle des Turnvereins in Gießen, Steinstraße Nr. 3 iam Oswalds gart en), vormittags b llljr,
Freilag Den 21. Juli daselbst, vormittags 8 Uhr, samstag den 22. Juli daselbst, vormittags 8 Uhr, Montag den 2 4. Iul, daselbst, vormittag- 8 Uhr, D ie uölag den 2 5. Juli daselbst, vormittags 8Uhr, slattsinden.
Es haben zu erscheinen: .... ... .
a) Die von der Ersotz-Kommistion als tauglich erkannten Militärpflichtigen;
b) die für dauernd unbrauchbar befundenen Mililarpflichtiaen: c) die 5um Landsmrm I. Aufgebots in Vorschlag gebrachten
Militärpflichtigen:
d) die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen: v
e) die von den Truppenteilen zur Disposition der Ersatz- behörden entlassenen Soldaten: .
f) die von den Truppenteilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.
Die Losungsscheine sind mituibringen.
Jedem Militärpflichtigen, welcher vor der Ober-Erjatz-Kom- Mission zu erscheinen hat, wird besondere schriftliche Ladung durch Vermittlung der Bürgermeisterei seines Wohnorts zugestellt werden. Militärpfticknige, welche der Aufforderung, sich vor der Lbcr-Ersatz Kommission zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Ausrufung chrcs Nomens int Ausheb ungslvkal nicht anwesend sind, werden nach S 26 der Wehrordnung, insofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen belegt, verlieren eventuell die Berechtigung, welche aus der bereits erhaltenen Losnummer erwachsen ist, sowie den aus den etwaigen Reilamationsgründen erwachsenen Anspruch aus Zurückstellung ober Besreiung und können außerdem als unsichere Dienstpflichtige be
werben. Ä , I
Tie Verbringung von Zuchttieren aus einem Bestand des Beobachtungsgebietes in einen anderen Bestand innerhalb derselben Gemarkung oder in eine andere Gemarkung innerhalb des । Beobachtungsgebietes kann von dem Kreisamt ausnahmsweise gc- s stattet werden. Tie Genehmiaung hierzu ist jedoch stets nur von Fall zu Fall und nur unter der Bedingung zu erteilen, daß der Bestand, aus dem bie Aussuhr stattfindet, unmittelbar vor dieser auf seine Unverdächtigkeit untersucht wird (Ziffer 4). Auch diese Untersuchung kann durch den zuständigen Fleischbeschaucr ersolgen, wenn die Tiere innerhalb derselben Gemarkung verbleiben.
Für das Verbringen weiblicher Tiere zu den F a s e l t i e r e n finden die vorstehenden Bestimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß die Erteilung der Genehmigung durch die Großh. 18ürgeLmci)tCLcieii bei' > Ixm^naun.cn L uc, denen wir bas Genehmigungsrecht hiermit übertragen, slattzusinden hat.
| 6. Tie Zuführung von Pferden zu einer Gestutsstatlon zu
10. Juli 1911.
der Ersettckommission des Aushebungsbezirks Gießen.
I. V.: Dr. Merck.
Gießen, den 10. Juli 1911.
handelt werden. v - ,,
Wer durch Krankheit am Erscheinen vor der Großh. Ober- Ersatz-5lommiffion verhiirdert ist, hat ein ärztliches beglaubigtes Attest cinzureichen. Diejenigen, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu gestcllen, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes bei» zubringen, bezw. den Nachweis derselben in anderer glaubwürdiger Weise zu führen. .Harthörigkeit, oder sonsttge Ohrenleiben, Schwachfinnigkeit usw. unb Augenleiden sind durch Zeugnisse von Lehrern, Geistlichen, Bürgermeistern, besonders aber von Aerzten, soweit dies noch nicht geschehen ist, nachzuweisen. Diejenigen. Militärpslichtigen, welche an Blutsturz, Bluthusten, Geistesgestörtheit oder an Herzfehlern leiden oder gelitten haben, werden auf- geforbert, hierüber ärztliche Atteste ober beglaubigte Zeugenaus - sagen beizubringen.
68.13
884 7 11.06
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8 2 tr.: Ausbruch oer Maul» unb Klauen!euche.
Nachbem in dem Gehöft des RcinhardB^nderzuEb er» stabt die M aul und Klau en fcuch e fcstgesiettt worden rlt,
Ä80 alf’öJnb bet | ©ammdÄekn1 büCrieI^rt^agermi^(h Buttermilch I
i Kr M. ». 3 '11 977 Mermit bie wltenben “• SSmÄ‘? & ’&l.Jg'e
ÄÄ Ä’säKSS J
II. U ben ewnbeiirf werden wlgend- an- fc) unmitlcIbar DbeI mittelbar -inwirk-nden
"°n)"L«.lich° Medeikäner und Schweine des Sperrbe.irls für bi. Taner einer
unterliegen der Stalllperre. I <rj?inntp nher auf /O0 (£ für die Tauer einer halben Stunde.
^>uch in Au^^N bL >a^4' £l“ \ i Zuwiderhandlungen gegen vorstehend: Bestimmungen tver-
Fall zu Fall und nur unter der weiteren Bedingung stellt tängniß
werden, daß die Tiere außerhalb des Sperrbezirks ausjchticß-> w’ff!cn ben 11. .vuli uii. Ud) mittels Wagen transportiert werden und datz bas
Zeugnis von einem Tierarzt ausgestellt wird.
Tic Ausfuhr von Klauentieren aus dem scuchcngehoft ist um er keinen Umständen, auch nicht zum Zwecke der sofortigen Abfchlachtung, gestattet.
bj Die Plätze vor den Slalltüren des Leuckjengehöfts tuch die Straßen vor den (riiigängcn dieses Gehöfts sowie dre gepflasterten Wege an den Ställen und auf den Höfen sind niehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwafser zu des
infizieren. , . . r
c) Tas Geflügel des Seuchengchösts ist so einzufperren, baß
es den .Hos nicht verlassen kann.
d Die Hunde des Scuchcngehöstes sind scstzulcgen. Katzen, die gewohnheitsmäßig den Hof vetlasfen, sind einzusperren. Durch den Sperrbezirk dürfen Klauenticrc in der Regel ..... . .
weder getrieben, noch geführt, noch im Gespann getobten ^uäjdjrcibiit Großh Ministeriums des Innern vom L>. August werden. Nur in besonderen Bedürsnis sollen 1902 ^Amtsblatt Nr. 18). Ätach den Vorschriften dieses Auskann vom Kreisamt zu gelassen ro c r b c n , b q B insbesondere nach Ziffer 1 daselbst iit zu verfahren,
Rindviehgespan neaus nicht verseuchtenGe-I ^bald in einer Gemeinde ein Fall von Maul- und Mlaucn|cud)c Höften zu Feldarbeiten benutzt werden. sestgestellt ivirb. Die Mitteilungen an d-en zuständigen Krcrs- Tas Führen von Klauenvieh in bem Sperrbezirk ^terinärarzt habeii telephonisch oder lelcgraphisch zu zum Zweck des sofortigen Äbschlachtens ist gejtalkct. erfolgen. .
Auch kann das Führen von an der Lerne gehenden Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Tieren aus einem nicht verseuchten Gchöst des Sperrbezirks | I. V.: Dr. Merck,
nach einer innerhalb dieses Letzteren gelegenen schlachtstatte-------------------------------------------------'
von der Bürgermeisterei gestattet iverden. In letzterem
Falle hat unmittelbar vorher der zuständige Fleiichcheschauer yl-KUlUUlHllUjUHy.
den ganzen Bestand des Aussuhrgehöfts auf verdäckstige Gr-1 e t r • Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Holzheim.
. Meinungen zu untersuchen. Nachdem in den Gehöften des Georg Heinrich Grieb V.,
t Die verseuchten Ställe dürfen von niemandem, außer von ^^nrich Christian Jung, Wilhelm Jung I., Matous Conrad .Heim, den mit der Wartung der -liere beauftragten Personen ober £)c:nriZ Aonrad Georg Jung, Wilhelm Schöck, Jakob Jung XI., den zugczogenen Tierärzten betreten werden. Die- mit der ^ur II., Georg Jung II., Balthasar Wilh. (s>rieb, Peter
Wartung der Tiere in den vmeuchten stallen betraut«, x Ocorg Jung I . Balthasar Häuser, Heinrich sames, Personen dürfen nur nach gehöriger Acungung und Des- >yelCT Jakob Laux II., Marlin Heinrich Muljl,
infektion des Schuhwcrks unb nach dem Wechsel ihrer ütlet» Äonrab acip xil., Hanmann Jäger L, Georg Philipp Jager, düng außerhalb deS Gehöfts verkehren . , Johann Wilhelm Görlach, Georg Lames, Georg Müller, Konrad
g) -tad Weggehen ungekochter Milch aus dem « V e r r v e z i r t Heinriä) Jäger, Wilhelm Ludwig Grieb, Heinrich Tenlwrdt,
ist verboten. Das gleiche gilt von der Magermilch, Ka,e, <Qed ^itwc, Jatob Rcuhl III., Jakob Schneider III.,
Buttermilch und Molke (tz 61 der Reichsinstruktivn). Wllhelm Peter Reuhl, Peter Laur, Heinrid) Jung VII., >ßonrad h) Ranliftitter, Stroh oder Dunger^darj aus dem seuehen- Heinrich Will, Adam Ludlmq Engel, Heinrich Ernst
geholte nicht entfernt werden eafc unb cntiKtc öegen- Peter Heinrich Jung, ftarl Grieb 11., Georg veurrrch
stände, durch die die beuche verbreitet t^rdcn konnte, dunen Wilhelm Reubl, Baltljaiar Wilhelm Jung, Wilhelm Peter erst nach geichehener gründlicher Desmfektion aus dem ~ . 3a[ob metei giifabcta Zeiß Witnx, Nonrod Kuhl, Seuckengchöfte entfernt werden. . - Hartmoiin Kuhl, Adam Jäger II., Wilhelm Konrad Grieb, Heinrich
i) An den, Seuchengehöfte, sowie an, a m t l i ch ein K r e r s- - Heinrich Ernst Engel, Moritz Ohly, Hartmann Zeiß IV ,1 straßenortsausgü ngen irnd m emgenfalliger und Grieb X., Tobias Engel, Wilhelm Ohly IV., Wilhelm
haltbarer Weise Tafeln mit der Inschrift: „Maul- und Georg Jung III., Jakob Arch, Georg Hch. Reuhl,
Klauenseuelje" anzubrrngen. . &Dnrat) Bun, Jakob Müller V., Wilhelm Klaum, Konrad
III. In daS bestehende Beobachtnngsgebiet werden bie Orte Lvnreü» Laux I, Beter Kubl, Heinrich Wilh. Arch,
8 c l l e t s b e i in und Obbornhofen embezogen. Friedrich Jung \ Witwe, Konrad Jung XV., Ernst Hck. Zeiß,
IV. Für das Beobachtungsgebiet wird besttmmt: ^^n toeora Müll, Wilhelm Jäger I., Konrad sck-mandt,
1. Tic Abhaltung von Viehmarkten (auch Pferde- Ohly Johannes Konrad Müller, Heinrich Engel III,
BirlteiO und Tierschauen ist verboten. Heinrich Georg Görlach, Wilhelm Reitz, Friedrich Schneider, Mar
2. Ter Austrieb von Klauenvieb aus dem Beobachtungsgebiet £ n tt safob ejubroig Jung, Georg Görlach, Konrad Franz, aus auswärtige Viehmärkte sowie das Verl an en des Bc-l-. ~ .r ^onra£> ftaT[ Diehl, Sil beim Höser, Georg Hein- obachtungsgebiets durch Klauenvieh im ®efbann| Q , @tieb yj H^mann Reuter, Ernst Jung, Johannes Kuhl, Balthasar Jung I., Wilhelm Sann, Mathias Moritz Ohly, Heinrich Wilhelm Görlach, Georg Heinrich Franz, Hartmann Jakob Zeiß Wilhelm Kuhl die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, werden die unter II. unserer Bekanntmachung angeordneten Maßnahmen auch" auf diese Gehöire ausgedehnt.
. Juli = + 28,3’1
1 » “ + 13,1*0,


