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1.2.1911 Drittes Blatt
 
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Mittwoch, 1. Februar 1911

10L Jahrgang

konnte uns die Zustimmung t l'chen Regierungsvorlage aUti

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Die Sozialdemokratie Hot fick die Arbeit sehr le,LI gemacht Sie hat sich jeder praktischen Arbeit enthalten. Dir haben uns bemüht, die Vorlage so zu gestalten, daß in der Tat der unverdiente Wertzuwachs getroffen wird. Als die Vorlage kam, schien es einen Augenblick, als ob

Nr. 27

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

für verpflichtet halten, wenn das Gesetz obgefertigt wird, ihnen die Beträge zuzuwenden, die im (Etat für sie in AuS sicht genommen sind. Eine Abhängigkeit dieser 8 u wenvungen vom Ertrag des Gesetzes tritt n i d)t i n. (Lebhafte Zustimmung.) Dafür sind die verbündeten Re­gierungen verantwortlich. Aber Sie müssen erwägen, ob nicht durch weitere Abschwächungen der ganze Zweck des Gesetzes ge­fährdet wird. Vorläufig kann ich noch nicht behaupten, daß diese Grenze überschritten ist. Auch Sie haben alle« Jnteress- daran, das Gesetz wirksam zu gestalten. Ohne eine Erledigung dieses Gesetzes in diesem Sinne kann unsere Finanzppolitik nicht in der bisherigen Weise fortgeführt werden.

Abg Dr Weber (Natl.):

Da wir doch eine Mebrhei t imHause finden müssen, konnte uns die Zustimmung der Sozialdemokraten zur ursprüng­lichen Regierungsvorlage allein nicht genügen. UebrigenS fürchte ich. daß auch nicht alle Sozialdemokraten für die Vorlage gestimmt hätten, denn in derLeipziger Volkszeitung", die doch auch sozial-

Wachssteuer.

Abg. Trimborn (Zentr.) hat mehrere Anträge zugunsten der KestungSstädte eingebracht.

ES findet zunächst eine GeueraldiSkussion statt.

Abg. Dr. Jäger (Zentr.):

Wir begrüßen mit Genugtuung, daß nach der mühevollen zweiten Lesung eine Verständigung über bie wesent­lichen Punkte zustande gekommen ist. (Beifall.)

Abg. Dr. Arendt (Sfoj:

Der Behauptung, daß eine gründliche Beratung stattgefunden habe, muß ich entschieden widersprechen. Im Gegenteil von An- fang an war d i e g r ö ß t e E i l e. Man stand namentlich in erster Lesung in der Kommission unter dem starken Eindruck, daß bot Gesetz unter allen Umständen noch vor der Vertagung fertig, gestellt werden mühte; es wurde einem geradezu verübelt, wenn man das Wort nahm. Bei der zweiten Lesung hier im Plenum wareinederartigeVerwirrung, daß man zum Schluß überhaupt gar nicht mehr wußte, worüber man ab- stimmte Tas finanzielle Ergebnis wird eine große Ent- 1 ä u s ch u n g bringen. Die Beseitigung der rückwirkenden Kraft auf einen Teil deS Jahres 1910 bedeutet einen weiteren Ausfall von 10 Millionen. Erst in später Zukunft wird vielleicht ein Er­trag aus dieser Steuer blühen. Für diese ferne Zeit brauchen wir aber keine Vorsorge zu treffen. DaS wird auch Nicht der Herr -atzsekrctär behaupten wollen, der ja jetzt immer in sehr geist­reicher Weise sich gegen mich wendet. ES ist mir unmöglich, diesem Gesetze zuzustimmen. Denn es ist ein Gesetz zur Abwehr einer richtigen Kommunalbesteuerung gegen die Bodenspekulation. Die ganze Steuer ist ein Lufthieb ohne jegliche Wirkung.

Ab?. Dr. Südekum (Soz.):

Als ich den Kompromißantrag zum ersten Male erblickte, traute ich meinen Augen nicht. Ties Kompromiß ist vom Standpunkt der Linken ein leonidischer Vertrag. Der Löwenanteil des Vorteils liegt natürlich auf feiten der Rechten. Die Freisinnigen haben fluchtartig die alten Fahnen verlassen und schließen sich dem schwarzblauen Steuerblocke an, weil ihnen die Courage zu einer glänzenden Einsamkeit fehlt. Herr Cuno bringt das Opfer seiner persönlichen Intelligenz, offenbar weil ihm graust, allein gegen ein Gesetz zu stimmen, dessen Schwächen und S 1 ä d t e f e i n d l i ch k e i t er genau so gut kennt wie wir. Jetzt fehlt nur noch die Steuerfreiheit der Fürsten, bann hat die Rechte alles erreicht. Warten wir ab! Jedenfalls werden wir mehrere Anträge auf namentliche Abstim- m u n g e n stellen. Die Herren, denen die funkelnagelneuen Orden als gänzlich unverdienter Wertzuwachs auf der Brust glänzen, können dann ihre Dankbarkeit bezeigen. Diejenigen, die bisher leer auSgingen, können sich in empfehlende Erinnerung bringen.

Der Kompromißantrag bringt nckue Ermäßigungen, neue Ausnahmen, neue Vergünstigungen. Wird mit ihm das Gesetz weiter verschlechtert, so werden wir gegen die ganze Vorlage stim­men. Wir hatten den Grundgedanken freudig begrüßt. Die Re- gierungSvorlage war zwar kein Meisterstück, aber brauchbar. Man bat einen politischen Entwurf daraus gemacht, einen Schutzschild für die Blauschwarzen. Nachdem Herr Wermuth aus Versehen Schatzsekretär geworden war, hat er viel und rasch gelernt, aber leider hat er sich ganz in den Dienst des Steuerblocks gestellt. Wozu soll der geringe Ertrag dienen? Für militärische Bedürf- nisse. Die Militärmusik auf der einen Seite und die wehmütige

Drehorgel deö Veteranen

Abg Dr. Sudekum (Soz.):

Die Rechte braucht dieses Gesetz als Entschuldigung für die von ihr ins Werk gesetzte Reichsfinanzreform. Dieses Gesetz bringt eine Besitzsteuer in Gänsefüßchen. Daß die Konservativen für daS Steuergesetz stimmen, macht eS vor vornherein verdächtig.

Damit schließt die GeneraldiSknüton.

Die 58 1 bis 9 bleiben unverändert.

Beim '8 10 begründet Abg. Trimborn (Ztr.) seinen Antrag zugunsten der F e st u n g S st ä d t e.

Schatzsekretär Wermuth lehnt den Antrag ab, ist aber mit dem die gleiche Frage behandelnden Kompromißantrage zu § 12 einverstanden. .

Dieser Kompromißantrag wird unter Ablehnung des Antrages Trimborn angenommen. Danach wird bei Grund­stücken in FestungSrahonS, denen keine Ravonenlschädigung gewährt wurde, die durch Einführung der Rayonbeschränkung verursachte Wertverminderung hinzugereckmet.

Die §§ 11 bis 15 werden nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Als § 15a schlägt der Kompromißantrag vor, daß dem Veräußerungspreis Entschädigungen für eine Wert­verminderung des Grundstücks nach dem 1. Januar 1911 hinzu- gerechnet werden. ... _

Abg. Dr. Potthoff (Vp.) bemängelt, daß daS Wort E r - werbspreiS" an verschiedenen Stellen deS Gesetzes in ver­schiedenem Sinne angewendet sei.

Abg Graf Westarp (Kons.) bestreitet die Inkongruenz. Er- werbspreiS im Sinne des Gesetzes ist die ausgemachte Summe mit den An- und Abrechnungen, die der Art des Geschäftes ent- sprechen.

§ 15 a wird angenommen.

1019 bleiben unverändert.

Im § 20 wird nach dem K o m p r o m i ß a n t r a g der Ab­satz 2 dahin gefaßt, daß die Steuerermäßigung für iedes vollendete Jahr des für die Steuerberechnung maßgebenden Zeitraumes e i n Prozent beträgt; ist das Grundstück vor dem 1. Januar 1900 er­worben so beträgt die Ermäßigung für bie Zeit bis zum 1. Januar 1911 1^6 Prozent jährlich (In bet Regierungsvorlage war es durchweg ein, nach den Beschlüffen zweiter Lesung 1% Prozent.)

§ 21 bleibt unverändert.

Die Steuerfreiheit b e 6 Landesfürsten.

Zu tz 22 beantragt Abg. v. Normann (Kons.) u. Gen., bie Steuerfreiheit des Lanbesfürsten unb der Landes­fürstin, bie in zweiter Lesung gestrichen war. wieder herzu- stellen.

Reick>ssck>oßserrl>far Wermuth:

Ich bitte, dem Anträge Normann zuzustimmen. Sie verlangen, daß wir als Ihre Motive baS annehmen, waS Sie angeben. Ge­währen Sie unS das gleiche Recht. Ich erkläre nochmals nachdrück­lich ohne jede Einschränkung, baß für bie Haltung bet Verbündeten Regierungen keinerlei vermögensrechtliche Inter­essen der Fürsten in Betracht kommen, sondern aus­schließlich

verfassungS- unb staatsrechtliche Bedenken. Ich bitte, biefe Erwägungen, vor benen auch ber Steuerbebarf Halt machen muß, nochmals zu prüfen unb nicht bloß Gründe vorzu- bringen, die bloß imponieren sollen. Der Reichskanzler hat in der Zeit zw'ischeue der zweiten und dritten Lesung Gelegenheit ge. nommen, durch eingehende RechtSgutachten bie Sache noch weiter aufzuklären. Diese Gutachten haben bie Annahme bestätigt, daß die Landesfürsten dem Steuerrecht deS Reiches nicht unterstehen. Der Schatzsekretär zitiert ein Gutachten von Rönne.

Die ständige Rechtsprechung der preußischen Gerichte folgt dieser Auffassung. Duck die englische Gesetzgebung bestimmt aus­drücklich die Steuerfreiheit des Landesfürsten. Wenn die Bundes- fürsten in ihren Staaten steuerfrei sind, steht es dem Reich nicht zu, diese? Vorrecht für das Reich zu beseitigen. Es wäre dies

mit der Reichsverfassung unvereinbar.

Wir stehen der Vorlage svmpathisch gegenüber unb sinb über bie schroffe Stellungnahme bet Sozialdemokraten sehr erstaunt. Die Behauptung beS Abg. Dr. Subekum, baß wir eS hier mit einem agrarischen Gesetz zu tun haben, ist unrichtig. Daß bie Sozialdemokratie gegen diese Besihsteuer stimmt, ist mir unfahlich. Wenn Sie den Grund unb Boden ver- staatlichen wollen, so mußten Sie sich auf ben Boden dwser Vor­lage stellen. Mit ber Begrünbnng, baß Sie gegen baS Geietz stimmen, weil ber Ertrag für die HeerSvorlage verwendet werden soll, werden Sie draußen Fiasko machen, denn kein Arbeiter wird verstehen, daß aus diesem Grunde die Grundstücksspekulanten frei bleiben sollen. DaS Gesetz bringt eine Besitzsteuer im Be- trage von 40 Millionen.

Abg. Cuno (Dv): _ _

die Wahlen direkt vor der Tür standen, so sehr legte man sich für eine Besteuerung ber Gewinne der Grundstücksspekulanten inS Zeug. Allmählich aber Iwß die Begeisterung nach a(5 man fand, daß auch mancher solide BürgerSmann recht gern einen Gewinn aus dem Umsatz von Grundstücken einsteckt. Man bat sich bemüht, b t e L and - wirtschaft schonend zu behandeln. Wir hatten daher die Pflicht, dafür zu sorgen, daß auch der städtische Grundbesitz schonend behandelt wird. Ich stehe nicht auf dem Standpunkt des Abg. Dr Südekum, der sagt: weil daS Gesetz nicht allen meinen Wünschen entspricht, lehne ich eS ab. Die Sozialdemo- fratie stellt sick nur deshalb auf ben ablehnenden Standpunkt weil sie sieht, daß die übrigen Parteien ernstlich bestrebt sind, das Gesetz zustande zu bringen Wenn wir die Umsatzsteuer und die WertzuwachSsteuer dauernd nebeneinander bestehen ließen, so würden wir Steuern auf Vorrat bewilligen. Der Reichstag sollte ben Gemeinden keine Vorschriften über die Höhe ber Zu­schläge macken, sondern bie Beschlußfassung hierüber ben Stabt- berorbnetcnberfammlungen überlasten.

demokratisch ist, konnte man lesen, daß die Regierung? vor- läge so schlecht mar, daß man meinen konnte, ein Mili­täranwärter hätte s i e verfaßt. (Große Heiterkeit.) Tie Behauptung, daß zwischen ländlichem unb städtischem Besitz im Gesetz so große Unterschiede gemacht werden, ist nicht richtig. Tie einzige Verschiedenheit, die sich auf die Anrechnungen bezieht, ist gar nicht aus landwirtschaftlichen Kreisen angeregt worden. Die Anregungen dazu, die im Zusammenhang mit einer Reihe von Anträgen gegeben wurden, haben sich ganz gleichmäßig er- streckt auf alle Interessentenkreise. Freilich habe ich mir häufig überlegt, ob durch die Anträge nicht

die Grenze überschritten

werde, bis zu welcher man gehen durfte. Aber man kann doch nicht ein fad) behaupten, daß das Gesetz in feiner fetzigen Gestalt wertlos ist, weil es nichts mehr einbringen werde. Hinsichtlich der Veteranen möchte ich nochmals betonen, daß wir uns

Die DunbeSfürsten hätten bann nicht einmal baS gleiche Recht wie bie bei ihnen wirkenben Diplomaten anberer Staaten Wir tarnen durch bie Beseitigung der Steuerfreiheit zu Schwierig­keiten mit einzelnen B u n b e 8 it a a t e n, bie in feinem Verhältnis zu bem etwaigen Ertrag aus dieser Besteuerung deS Bunbesfürsten stehen. BesonberS bedeutungsvoll sind die Verhalt- niste in Baden. Wollte man dort den ganzen Tomänenbesiy alS Eigentum deS Landesfürsten ansehen, so würde Beiden sehr be­nachteiligt. weil man dann den ganzen Tomänenbefitz zur «teuer heranziehen könnte. Es mußte auch, wenn die Zivillifte nach Ver- äußerung eine« Grundstückes um die Steuer geringer wurde, bie Zivilliste um die gleiche Summe in bar erhöht werben, sodann bie Steuer ütstießlich bem Staat zur Last fiele. Verfchiedene Par- leien fürchten, bah bie Steuerfreiheit brr Fürsten agitato­risch au 6 g e b e u t c t werben wirb DaS kann nur burch einen Mißbrauch geschehen, dem wir mit aller Energie entgegen treten würben. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Neumann Hofer (Dv.):

Tie staatsrechtlichen Ausführungen beS SchatzsekretärS waren entfdiulbigcn Sie recht schwach unb wenig wirkungsvoll. Unsere Grünbe, bie Fürsten zu besteuern, wiegen schwerer. ES väre ein staatsrechtlicher Fehler, wenn wir bie Landes. Herren befreien wollten Sie mästen ja auch alle anberen in. direkten Steuern bezahlen, wie Brau-, Brenn- und Huckerfteuer, den Schlußicheinftempel ufw. Sollen wir alle bisherigen ftaat». rechtlichen Grundsätze verletzen? Dazu darf sich der Reichstag nicht hergeben. (Beifall liniS.)

Abg. Möhre (Soz.):

Rechtsgutachten sind wohlfeil wie Brombeeren. Damit kann uns der Schatzsekretär nicht kommen. Die Landesfürsten hatten am besten getan, wenn sie offen erklärt hätten, daß sie frei­willig auf eine Ausnahmestellung verzichten. Die Zentrumsarbeiter werden es dem Zentrum nicht vergesten, daß es auch jetzt wieder die Vvlksinteresten opfert. Das­selbe gilt auch von den Polen, wenn sie sich wirklich breit- schlagen lasten sollten.

Abg. Dr. Weber (Natl):

Der überwiegende Teil meiner Fraktion wird ebenso wie in der zweiten Lesung gegen bie Steuerbefreiung stimmenI (Beifall links.) Der Schahsekretär hat uns nicht über« zeugt. Schwierigkeiten, bie sich in einzelnen Bundesstaaten er« i geben sollten, können leicht durch Landesgeseh geregelt werden. 1 Für und handelt es sich vor allen Dingen um den freien Besitz der Landesfürsten, über den sie frei verfügen können. Den bei ' einem Kauf erworbenen Wertzuwachs kann der Fürst frei tiet- 1 wenden und neu anlegen. Darum soll dieser Besitz auch besteuert werden. Die Gegengründe des SchatzsekretärS waren nicht stich- ' haltig. Nun hat die «Deutsche Tageszeitung" erklärt, die Abgeordneten, die gegen die Steuerbefreiung seien, hätten eine

auf ber anderen Seite, das gibt einen ärgerlichen Klang. Von Cuno bis zu Westarp werden neue Abschwächungsanträge gestellt, und die Veteranen sollen wieder leer ausgehen. Das ist ein ganz verhunztes, durch nichts zu rechtfertigendes Gesetz. Könige, Fürsten, Grafen, Barone lasten sich die Millionen wohlschmecken, Herr Sydow nannte das Branntweinsteuergesetz in einer offenen Stunde ein Fürsorgegesetz. Diese Fürsorgezöglinge sacken sich die Taschen voll, die Veteranen aber speist man mit Redensarten ab. Mit großer Meisterschaft hat es die Rechte verstanden, die Groß­grundbesitzer völlig steuerfrei zu machen.

Reickisschatzsekretär Wermuth:

gewisse

antimonarchäsche Gesinnung gezeigt. DaS möchte ich auf daS allerentschiedenste zurückweisen, (Lebh. Beifall links.) Gerade diejenigen, die gegen die Steuer­befreiung sind, haben wohl ein besseres monarchisches Gefühl als der Chefredakteur einer Tageszeitung die schon manches Unheil in unserem Volke angerichtet hat. (Beifall links.)

Abg. Tove (Vv.):

Mich wundert nur, daß man nicht auch heute den preußischen Finanzminister und den Staatssekretär bei Reichsjustizamtes her­beigeholt bat. Der Schatzsekretär stützt sich auf landesrechtliche Verhältnisse. 7ie sollten aber endlich geregelt werden. Das Volk versteht solche Ausnahmen nicht. Halten Sie am Beschlüsse zweiter Äsung fest. (Beifall links.)

Reichsschatzsekretär Wermuth:

Ein großer Teil von bem, was ich hier vorgebracht habe« stammt wörtlich aus einem Gutachten deS Staatssekretärs Dr. Cisco. (Heiterkeit unb hört, hört.) Ich vermisse eine Wiber- lcgung meiner Ausführungen. Niemanb hat erklärt, wie es benn kommt, baß in England eine Ausnahme besteht. (Heiterkeit und Hört, hört!) Wir brauchen uns nicht auf Haarspaltereien einzw- lassen, aber es liegt doch auf ber ßanb, baß bie Sphäre des Bunbesfürsten sich nicht erschöpft in dem beweglichen Eigentum, das er besitzt, sondern daß sie untrennbar verbunden ist mit den Grundstücken. EL wäre der größte Fehler, diese historische Ent« stehung der Fürstenhäuser nicht zu berücksichtigen. Sie wollen daS aber mit einem Federstrich tun. Sie würden durch einen Be­schluß dieser Art eine sehr schwere Verantwortung übernehmen. Ich erkläre ausdrücklich, daß dadurch Verhältnisse und Schwierigkeiten geschaffen würden, die sich gar nicht übersehen lasten. Ein solcher Beschluß ist bu n d e s r e ch t l i ch gar nicht durchführbar. (Beifall rechts. Widerspruch links.)

Abg. Dr. Junck (Notl.):

Ich halte es für meine Pflicht, biefe Ausführungen zurück- ruweisen. Für uns kommt nur die ReichSverfastung in Be- eracht. (Beifall links.« Die englischen Verhältniste sind nicht maßgebend. Die Gutachten, die uns leider nicht amtlich bekannt geworden sind, kommen mir sehr auffällig vor. Der Grund- satz, die Bundesfürsten in ihrem Lande nicht zur Steuer heranzu« ziehen, ist längst durchbrochen worden. Die ReichSverfastung steht der Besteuerung nicht entgegen.

Welche Best mmung der ReichSverfastung widerspricht bet Besteuerung der Bundesfürsten? Ich bitte, sie mir zu nennen. Mit dem Hinweis auf den Geist deS Gesetzes kann man nicht Bestimmungen hineininterpretieren, von denen man möchte, daß sie darin stehen (Beifall links). Wir wissen ja noch gar nicht amtlich, tote der Bundesrat s i ch zu der Frage st e l lt Der Schatzsekretär hat vor der agitatorischen Aus­nutzung der Frage gewarnt. TaS war unnötig. Vielleicht wäre es ganz gut, wenn der Schatzsekretär mit seinen Kollegen seine Politik, die er hier vertritt, auch in der Agitation im Lande vertreten würde. (Heiterkeit und Beifall links.)

In namentlicher Abstimm n ng wird der Antrag Nor- mann mit 166 gegen 138 Stimmen bei 17 Enthaltungen an­genommen. Dafür stimmen die Konservativen, die Reichs« Partei, das Zentrum und von den Nationalliberalen die Abgg. Pansche. Beck (Heidelberg). Everling b. Schubert, Vogel, Wölzl und Hagemann. Die Polen enthalten sich mit blauen Zetteln der Stimme.

Die Steuerfreiheit her LandeSfürfien ist also wieder hergestellt.

Abg. Dr. Neumann Hofer (Vv.)

beantragt einen neuen Zusatz au § 22, wonach durch LandeSgesetz Ausnahmen von der Steuerfreiheit der Landesfürsten zugunsten der Gemeinden gemacht werden können. Wo solche landesgesehliche Bestimmungen bereits bestehen, behält es dabei sein Bewenden.

Der Antrag wird fast einstimmig angenommen unb mit ihm der ganze § 22.

Weiterberatung: Mittwoch 12 Uhr, außerdem Pe­lt i t ione n. Schluß 6% Uhr.

mb. Deutscher Reichstag.

118. Sitzung, Dienstag, den 3L Januar.

Am Tische be8 Bundesrats Wermuth, Kühn.

Präsident Graf Schwerin-Löwitz

«öffnet bie Sitzung um 1 Uhr 1° Win. mit taubem * a *tuj Ich erhalle soeben die traurige Nachricht, daß einer unserer ältesten Mitglieder, der

Abg. Singer, heute mittag gestorben

fft. er lat bem Reich-Iage feit 1884, atfo feit 27 Jahren, -maehgrt. Sie haben sich zum Gedächtnis des Verstorbenen von den Platzen erhoben; ich stelle baS fest.

Die dritte Ueiung des Zuwadisifeuergeiefzes.

Zur dritten Beratung liegt ein von allen Parteien mit AuS. nähme der Polen und Sozialdemokraten unterzeichneter Ko m - promihantrag Graf Westarp vor, der über eine Reihe der hauptsächlich strittigen Punkte Vereinbarungen trifft

Außerdem beantragen die Konservativen in einem A n« trage von Normann wiederum die Befreiuna des L a n d e S f ü r st e n und der L a n d e S f ü r st i n von der Zu-