Ausgabe 
20.10.1911 Drittes Blatt
 
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Latz Unsere Vorschläge 5 U H ff 3 T 0 gan gv a Sen A eg e zur Lösung -er Frage sind.

Wir wollen mit diesem Entwurf Gruppen der werktätigen Bevölkerung der Versicherungspflicht unterwerfen, die bisher von unserer sozialen Gesetzgebung grundsätzlich freigelasien wurden. Liefe ist in erster Linie gedacht für die Verhältnisse der Lohn­arbeiter; soweit andere Gruppen einbezogen wurden, handelt eS sich um solche, die in ihrem Einkommen den Arbeitern etwa gleich­zustellen sind. Dieser Entwurf aber wird einbeziehen Gruppen, die sozial und wirtschaftlich in einer gegenüber den Arbeitern g e - chobenen Stellung sind, die zwischen Prinzipal und Arbeiter stehen, die berufen sind, den Prinzipal in der Leitung zu rmterftuhen und die Arbeiter zu beraten und zu fuhren, um Per­sonen, die durch besondere Kenntnisse, durch besondere Vertrauens­würdigkeit für den betreffenden Betrieb von besonderer Bedeutung sind, die durch ihre Stellung, ibre Vorbildung, den Arbeitsvertrag, beamtenähnliche Stellungen haben und ja deshalb ckurz als Privatbeamte bezeichnet werden. Diese bilden aber ferne fest abgeschlossene Klasse, die Grenzen nach oben und unten sind flüssig. Ein großer Teil ergänzt sich in der Hauptsache durch Aufsteigen aus den arbeitenden Klassen; es ist das überaus wertvoll für den einzelnen Betriebsleiter, den Prinzipal, wie für die Gesamtheit, die auch ein großes wirtschast- riches und politisches Interesse daran hat, daß diese aussteigendcn Elemente des Volkes durch diesen neugeschaffenen Mittelstand in Höhere sozial besser gestellte Kategorien aufsteigen, daß das ge­fördert wird und im Flusse bleibt. Da kommt es aber darauf an, sie wirtschaftlich widerstandsfähig zu machen und sie später, sie und ihre Familien, nicht zu zwingen, die Sphäre wieder zu verlassen, in die sie die Intelligenz und der Fleiß ihres Ernährer» gehoben hat. Weitherzige und Weitdenkende Prinzipale tyafca daher versicherungsähnliche Einrichtungen getroffen; es ist Naheliegend, daß weite Kreise der Bevölkerung und Sie selbst es vls notwendig bezeichnet haben, das, was einzelne verständige Prinzipale getan haben, zu verallgemeinern und diesen Teil der werktätigen Bevölkerung in unsere soziale Fürsorgegesetzgebung einzuschbießen. Auch die Arbeiterversicherung verallgemeinerte durch gesetzlichen Zwang, was einzelne Unternehmer längst privatim durchgefuhrt hatten.

Nun fragt es sich, wie der Personenkreis abzugrenzen ist. Die verbündeten Regierungen halten eine Zwangsverficherung für nötig, weil die Aussicht, wirtschaftlich selbständig zu werden, sich eine eigene Existenz zu gründen, die auch eine gewisse Möglichkeit bietet, für die Zukunft der Familie zu sorgen, sehr gering ist. Die Statistik zeigt, daß die Zahl der selbständigen Privatange- istellten eine abnehmende Tendenz hat. Von 1882 bis 1907 ist auf 100 Personen der Gesamtbevölkerung die Zahl der selbständigen von lf5 auf 89 gefallen, dagegen die Zahl der Angestellten von tt.1 auf 30 gestiegen. Die Zahl derjenigen Angestellten, die dauernd gu den unselbständigen Erwerbsfähigen gehören, bildet also zweifellos die überwiegende Mehrheit. Deshalb ist die Zwangsver- fücherung nicht zu umgehen. Ein weiterer Grund liegt darin, daß die private Versicherung nur in sehr geringem Umfange von den jüngeren Lebensaltern in Anspruch genommen wird. Daim die Frage, ob die schon bisher Versicherungspflichtigen Leute bis zu 2000 Mark Einkommen aus der Arbeiterversicherung heraus und in die neue Versicherung übernommen werden sollen. Dafür spricht die andersgeartete soziale Stellung, die Lebensverhältnisse, die Act der Beschäftigung, die häufig zu frühem Verbrauch der geistigen Fähigkeiten führt, und vor allem die Rücksicht darauf, daß die Frauen der Angestellten meist unfähig sind, nach dem Tode ihrer Manner in erheblichem Umfange durch ihrer Hände Arbeit die Unterhaltungsmittel für ihre Familie zu gewinnen. Dazu kommt, daß in diesen Kreisen der Angestellten vielfach höhere Ansprüche an die Erziehung ihrer Kinder gestellt werden, und das wurde foast bei Beendigung der Anstellung aufhören. Natürlich folgt aber

daraus auch, daß die Leistungen der Senfe HGere fein muffen als bei der Nrbeiterversichernng, daß sie über das Existenzminimum hinavsgehen müßen. Und daraus folgt, daß das Reich an der Aufbringung der Kosten sich nicht beteiligen darf.

Die Angestellten über 5000 Mk. werden im allgemeinen in der Lage sein, aus eigenen Mrttrln genügend Vorsorge zu treffen. Sind tu r uns darüber einig, daß eine Zwangsversicherung iüi die angedeuteten Kreise notip.nl ig ist, so entsteht nie jetzt noch draußen lebhaft erörterte Frage, ob man die Zwangsversicherung der Angestellten privaten V e r s i ch e r u n g s u n t e r n e h ° mungen übertragen soll. Nach eingehender Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen daß dies unter allen Umslänoea zu verneinen ist. Man könnte diesen Gedanken ja 'n der Weise ausführen, daß durch Gesetz lediglich die Verpflichtung aus­gesprochen wird, die betreffenden Angestellten hätten eine Lebens­oder Rentenversicherung zu nehmen, die gewissen Minimalforde­rungen entspricht Tas würde aber dahin fuhren, daß ältere, weniger gesunde Personen, kinderreiche Familienväter schwer oder nur gegen außerordentlich hohe Beiträge Aufnahme in einer Privatversicherung finden würden. Diese hohen Versicherungs­beiträge würden weiter, wenn man eine Verpflichtung des Prin­zipals an der Beteiligung der Prämien statuierte, dahin führen, daß gerade die an sich schon wirtschaftlich schwachen Elemente auch noch immer bei der Suche nach Arbeitsgelegenheit gegenüber ande­ren zurückstehen würden. Wir f"nnen hier nur zum Ziele kom­men, wenn man die guten und die schlechten Risiken in einer An­stalt vereinigt und bei gleichen Beiträgen auch die gleichen Leistungen zusichert. Es ist nun die tfragc auf­geworfen worden, um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, daß die sämtlichen Versicherungsanstalten eine gemeinschaftliche Anstalt für die Versicherungen der Angestellten bilden sollen. Wenn aber das Reich die Verpflichtung zur Versicherung für eine große Kate­gorie von Personen ausspricht, hat es auch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Versicherten zu dem ihrigen kom- men Es wurde also eine Versicherung bei privaten Gesellschaften gar nicht denkbar sein, ohne daß das Reich einen starken Einfluß auf die Verwaltung der Versicherung hat. Weiter kommt hinzu, daß bei einer Jwangsversicherung es selbstverständlich ist, daß den Ver­sicherten eine gereifte Mitwirkung bei derVertvaltung der durch ihre Beiträge geschaffenen Fonds und bei der Festsetzung der ihnen zu ge­währenden Leistungen sicher gestellt werden muß, wie das auch bei den übrigen Versicherungsgesetzen der Fall ist. Ob das bet den privaten Versicherungsgesellschaften so ohne weiteres möglich ist, ist doch sehr tye Frage. Die zahllosen Streitfälle, die naturgemäß bei jeder Versicherung entstehen und hier tn er­heblichem Umfange mit Rücksicht darauf, daß der Begriff b't Be­rufsunfähigkeit neu eingeführt wird, werden sich nur dadurch vermindern lassen, daß den Beteiligten durch eine ange­messene Selbstverwaltung auch ein weitgehender Einfluß auf die Versicherung gewährleistet wird. Die Kosten der Reichsanstalt werden erheblich geringer sein, als wenn sich die Privatanftalten für Angestelltenversicherung zusammentun würden. Richtig ist es, daß wir dem Grundsatzder öffentlichen Zwangs- versicherung treu bleiben, wir können von ihm sagen, daß er sich im deutschen Vaterland bisher bewährt hat. Ich sehe keine Veranlaffung von ihm abzugehen. Wenn wir eine besondere Reichsanstalt einführen, so wird auch die Zahl der Organe viel weniger zahlreich fein, als wenn wir die neue Ver­sicherungseinrichtung auf die Träger der Invalidenversicherung übertragen würden. Wir werden nicht annähernd so viele Schieds­gerichte haben, als heute in den Versicherungsämtern und Ober- Versicherungsämtern. Durch die llebertragung der neuen Ver­sicherung auf die Träger der Invalidenversicherung würden auch die Kosten außerordentlich hohe werden, da die Zahl der Ver­trauensleute, die zu jederSitzung fahren müssen, ungleichgrößer sein würde, als bei der Organisation, die in der Vorlage vorgeschlagen

feirb. Die Reichsverficherungsanstalt soll in ihrer Zentrale dnrch Reichsbeamte verwaltet werben, im übrigen aber soll die Ver­waltung aus breitester Grundlage und auf ehrenamtlicher Tätigkeit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebaut werden. Dadurch, daß der Der. waltungsrat den Voranschlag festsehen, den Rechnungsabschluß und die Bilanz abnehmen soll, und eine ständige Ueberwachung des Geschäftsbetriebes durch einen Ausschuß des Verwaltungs­rates eingeführt wird, ist den Versicherten selbst maßgebender Einfluß gesichert. Durch die Einberufung von Vertrauensleuten und die Errichtung von Rentenausschüssen wird weiten Kreisen Gelegenheit zur befriedigenden Lösung von Differenzen gegeben. Von dieser Tätigkeit erwarte ich nicht bloß eine korrekte Abwickelung der Geschäfte und nicht nur eine nützliche Wirkung auf die Versicherung selbst, sondern auch eine Förderung des Gedankens der sozialen Versöhnung. Wir glauben, daß der in der Vorlage festgesetzte Beitrag von 8 Proz., wovon 4 Proz. auf den Arbeitgeber und 4 Proz. auf den Arbeit­nehmer entfallen, daß äußerste ist, was nach Sage der Dinge den Versicherten auferlegt werden kann. Wenn die Leistungen der Ver- sicherung vorläufig nicht höher sind, so hat das seinen Grund darin, daß wir vor allen Dingcn Vorsorge treffen müssen, daß die in Aussicht genommenen Leistungen auch garantiert werden. Das ist aber kein Grund dagegen, die Leistungen später, wenn möglich, zu erhöhen. In der Oefsentlichkeit ist im breitesten Matze von einer großen Anzahl von Firmen, Firmenvereinigungen, Angestellten­kassen usw. die Frage des Weiterbestehens solcher Versicherungs­anstalten besprochen worden, die höhere Leistungen als die Reichs­versicherung gewähren und zum Teil auch einen Rechtsanspruch auf die Leistungen zu erkennen. Diese Kassen sind nicht ohne weiteres zu beseitigen. Auf der anderen Seite muß man sich auch klar fein, daß wir durch völlige Zulassung aller Ersatzkassen nur die schlechten Risiken für die allgemeine Versicherung behalten würden, und dadurch würde es möglich sein, daß wir auch die­jenigen Leistungen nicht mehr garantieren könnten, die wir bei der jetzt in Aussicht genommenen Einrichtrmg glauben, in Aussicht stellen- zu können. Wir haben auf der mittleren Linie eine Mög­lichkeit gesucht, die erworbenen Rechte sicherzustellen, aber auch Vorsorge zu treffen, daß für die öffentliche Versicherung nicht nur die sck's-cbten Risten übrig bleiben.

Nun kann man noch fragen, ob unsere wirtschaftlichen Der- hältnisse es uns gestatten, derartige Lasten den Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzuerlcgen, obgleich die Reichsversicherungs­ordnung jetzt in Kraft tritt und ebenfalls erheb!icbe Mehrauf- Wendungen erfordert. Sie haben die Frage kurzer Hand kwjaht. Denn ich kann mich nicht darauf besinnen, daß im Reichstage die Durchführbarkeit der Vorlage bezweifelt worden ist. Wir können die Lasten tragen, und wir müssen sie tragen; Man muß dabei berücksichtigen, daß es sich um eine Einrichtung handelt, die auf Grund freiwilliger Entschließung in erheblichem Umfange bereits besteht. Man mutz auch berücksichtigen, daß wir trotz der vor­sichtig, aber dauernd steigenden Lasten unserer Sozialpolitik doch wirtschaftlich nicht rückwärts gegangen sind, sondern vorwärts. Wir müssen den Schritt tun und können ihn tun, wenn man berücksichtigt, daß nichts die moralische, die wirtschaft­liche, die sittliche und technische Leistungsfähigkeit so steigert, als eine gesicherte soziale Position. Ich hoffe, daß wir uns in der Kommission über den Gesetzentwurf einigen werden, noch ehe dieser Reichstag auseinandergeht. (Beifall.)

Das Haus vertagt sich.

Eingegangen ist eine Interpellation Ablatz (Vp.)' über die Lebensmittelteuerung. Die Interpellation wird mit den anderen, die die gleiche Frage betreffen, am Montag ver­handelt werden.

Freitag 1 Uhr: Weiterberatung des Privatbeamtengesetzes.

Schluß gegen 6 Uhr, ______________... . ,. ,,_____

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