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9.12.1911 Drittes Blatt
 
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Porlk$l<6 ist überall zu haben

AuB^iebl^eter Kaffee-Ersatz. Uebertrlfft alle Getreidekaffees an Wohlgeschmack. Sur flberbrühen!

Drittes Blatt

161. Zahrgang

Hr. 290

GAchemi tiqfitb mtl Hulnabme bei Eannto-S.

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eine Probe bcS Balsams an jeben, ber uns ben hier angehangien Bestellzettel auSgefüllt einsendet und ihm 2st Psg- für Porto rc.

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und bureb die Besserung seines Allgemeinbefindens wieder neuen Lebensmut und größere Lust und Ausdauer zur Arbeit.

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Samstag, 9. Dezember (9U

Rmen ontbrud und Sevtag brr Cr fl dl Ich kN Untxtfudt* - B.icb- und StttnbrudcctL

R. 8 en 11. Sieden.

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Die ..Oithener ^emtlknbianer* werben dem ,®n*etaer* etermal rodebemheb betg-legt, dal ^Xreisblen fii den Kreis Gießen' zweimal wöchentlich. Die .^andmirtschaMtche, Letd fragen*' erscheinen monatlich zweimal.

Rebeftton fn>ebtrton und Tmcferet: Schul- flioB« k trpebuton unb Bering bl. Lel.-Abk^Anzeigers rven.

beinigt.

Ten Herren Aerzten stellen wir zu Versuchszwecken ein größeres Cuanium des Balsams foftenfrci zu Verfügung.

Morgenlöudifche Trogen.Import-Gesellschaft

Berlin W. 15. <>/»»

handel.

Konkurse in Hessen, lieber das Vermögen bei Obsthändlers Heinrich Otto zu Nackenheim wurde am 28. Nov. das Konkursverfahren eröffnet, da das Vermög eit des Gemein- schuldners überschuldet ist, Gemeinschuldner seine Zahbür­gen eingestellt und Konkurseröffnung beantragt hat. RechtS- anwalt Hubert in Oppenheim wurde zum Konkursverwalter er­nannt. "KonklirSsorderungen sind bis zum 29. Dez. bei dem Amtsgericht Oppenheim anzumelden. lieber daS Vermögen des Kaufmanns Karl Eisenmann zu Friedberg, in Firma Karl Eisenmann daselbst, wurde am 30. November daS Konkurs­verfahren eröffnet. RechtSanwalt Keller in Friedberg wurde um Konkursverwalter ernannt. Ko>rkurSsorderungen sind bis zum 22. Tez. bei dem Amtsgerichte Friedberg anzumelden. lieber daS Vermögen der Firma 91. & 3. Gandenberger, Tampf- und Rmaofensieaelei in 93 f u n g ft o b t, und des MtttnhaberS dieser Firma Jakob Gaudenderger II. wurde am 5. Tez. das Konkurs-

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Citrin 0U., ,i.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhefien

diese Zitschutzkassen als Ersatzkosten zugelassen werden mit >cr Wirkung, daß diejeniaen Personen, die bei der Ersatz­kasse versichert sind, Beitrage nach dem Angestelltenversiche­rungsgesetz nicht zu leisten brauchen. Die Beteiligung bei einer zugelassenen Ersatzkasse gilt dann der Versicherung bei der Reicbsoersicherungsanstalt gleich. Die Zulassung als Ersatzkasse erfolgt nur, wenn verschiedene Voraus- ctzunaen erfüllt sind. Zunächst müssen die Versichern na s- einrichtungen schon vor dem 5. 12. 11 vorhanden gewesen ein, auch müssen sie bei Stellung des Antrckgs auf Z assung die Rechtsfähigkeit besitzen.^ Der Antrag ~ assung ist vom m-'Mje -

eingeräumt werden.

Aehnliche Bestimmungen gelten für die öffentlich-recht­lichen Pensionseinrichtungen und für KnappschnftSvereine und Knappschrrftskassen.

Schließlich regelt das Ersetz mich das Verhältnis zu den Lebensversicherungsunternehmungen, indem es folgen­des bestimmt: eingestellte, die vor dem 5. 12. 11 bei einer öffentlichen und privaten Lebensversicherungsunternehmung versichert sind, können auf ihren Antrag von der Beitrags­leistung zur Angestelltenversicherung befreit werden, wenn der Jahresbetrag der Beiträge für diese Versicherung min­destens den ihren Gehaltsverhältnissen entsprechenden Bei­trägen gleichkommt, die sie nach dem Angestellten- Versicherungsgesetz au tragen hatten. Es muß ber Abschluss des Vertrages vor dem 'n. Dezember 1911 erfolgt fein. Das Gleiche gilt für Angestellte, die beim Eintreten in die ver­sicherungspflichtige Beschäftigung das 30. Lebensjahr über­schritten haben und seit mindestens drei Jahren bet einer privaten Lebensversicherungsunternehmung versichert sind.

Wer auch noch so viel anbere Mittel ohne Ersola bereits benutzt hat, ber möge trvtzbem in seinem eigenen Zmereffc einmal einen kleinen Verbuch mit Utu-Balfom machen. Er wirb diesen Verlach so leicht nicht bereuen. Wir ver'enben kostenlos und franko eine Probe bei Balian

teigen.

Es ist nun noch zu erörtern das Verhältnis zu den I privaten Pensionseinrichtungcn. Das Ge eft unterscheidet zwischen Zusckmßlaflen, die neben der Anbestelltenversiche­rung bestehen, und Ersatzkassen, die die öffentliche Ange- ielltenverstcherung ersetzen. Zunächst die Zuschußkassen. vabrik-, Betriebs-, Haus- und Seemannskassen und andere Versicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen für ein ober mehrere Unternehmungen, sowie anbere Versicherungsunter­nehmungen für Angestellte können auf die von ihnen ge­währten Invaliden-, Alters- oder Hinterbliebenenunter- tützungen diejenigen Bezüge anrechnen, die nach dem An- gestelltenversicherungsgejetz zu zahlen sind Tiefe Anrech­nung hat jedoch folgende Vorausfetzungen: Die Zuschußkaffe muß nur für die nach dem Angestelltenverficherungsaesetz Derfid)ertcii Personen errichtet sein oder es muß der Teil des Vermögens der Kasse für die Angestelltenverficherung bc anders verwaltet werden, die Zuschußkasse muß ferner >ic Beiträge zur Angestelltenversicherung aus ihren Mitteln entrichten, und schließlich müssen die Arbeitgeber Zuschüsse u der Kasse zahlen, die mindestens der Hälfte der nach >em Angestelltenversiäierungsgesetze zu entrichtenden Bei- räge gleichkommen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, o setzt die für die Angestelltenversicherung zu errichtende ReiclsSversicherungsanstalt ihre Renten zwar fest, überweift ic aber fortlaufend der Zuschußkasse. Letztere kann auch verlangen, daß die Renten an die Versicherten selbst gezahlt werden; sie kürzt dann ihre Leistungen entsprechend.

Ter Bundesrat kann nun aber weiter bestimmen, baß

urter Automobil-!« >z, 81/, Uhr abej Kollegiengebäu.O errn Eduard Enpcl akturta-M. ^1 i-Fahrt 191 ern) - I Gäste willkomoj iiWi

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chtsfähigkeit besitzen. Ter Antrag auf Zu- Bo r stände der Versicherungseinrichtung ober der Mehrheit der versicherten Angestellten vor dem 1. 1. 13 beim Bundesrate zu stellen. Den Ersatzkassen müssen sämt­liche Bersicherungspflichtigen der Unternehmungen, für die sie errichtet sind, angeboren. Die Kassenleistungen müssen den reichsgesetzlichen Leistungen mindestens gleichwertig unb in biefer Höhe gewährleistet (ein; auch die Leistungen für bte Zwecke des Heilverfahrens. Den Versicherten muß bei ber Verwaltung ber Ersatzkasse eine entfprechenbe Mitwirkung

Was bringt die Angeftclltenverfichcrnng?'>

Bon Lmckesversicherungsassessor Seelmann in Oldenburg i Gr. ,

1. Wer fällt unter die AagefteStrnierficheruuq?

Das Angestelltenversilt>eruugsgefetz regelt die Ange- stelltenversickernng selbständig neben der RcickMer» jichttungsorbnung. An der durch die Reichs Versicherung^ orvmrng bedingten Bersicherungspflicht wird durch das reue Gesetz nichts verändert. Alle Privatangestellten, ' Me bisher Beitragsmarken zur Jnvalckenversichernng kleben mußten, b. h., alle Angestellten bis 2000 Mk. Gehalt, i müssen dies auch in Zukunft tun. Außerdem aber werben sie nach dem neuen Angestelltenversicherungsgesetz versichert 1

Die Angestellten sind die sog. Privatbeomlen zum Unterschiede von ben Arbeitern. Zu ben Angestellten zählen bie Angestellten in leitenben Stellungen, wie Bankdirek- toten, ,nibrildirektoren, Generalsekretäre usw., auck wenn sie Hochschulbildung haben. Ferner gehören hierher die BetriebSbeamten, Werkineister, Techniker und andere An- gestellte in ähnlich gehobener Stellung, wozu z. B- auch bie Hausbeamtinnen zählen, .Handlungsgehilfen, sowie Gc üfen in Apotheken, Bureauangestellte, soweit sie nicht mit -lederen oder lediglich mechanischen Dienstleistungen be» schäftigt werden, Lehrer und Erzieher, Bühnen- und Cr- i^ftermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert ihrer Leistungen, sowie die Angehörigen der Schtffsbesatzung, totoctt sie sich in gehobener Stellung befinden. Voraus- l-yung für bte Versicherungsvflicht ist bet allen, daß ihr rtchresarbeiLsvevbienst ben Betrag von 5000 Mk. nickt versteigt unb daß sie zu Beginn der Dersicherungspflicht beA Alter von 60 Jahren noch nickst vollendet haben lieber >jreitet der Jahresarbeitsverdienst dieser Angestellten den Betrag von 2000 Mk. nicht, so sind sie wie bisher auch bei den Landesversicherungsanstalten zu versichern, so baß sie also zweimal versichert sind Der Bundesrat kann all- üeniein die Versicherungspflicht auf solche Personen er Herfen, die eine ähnliche Tätigkeit wie die vorgenannten nir eigene Rechnung ausüben, ohne in ihrem Betriebe Angestellte zu beschäftigen.

Ausgenommen von der Bersicherungspflicht sind die im sfentlichen Dienste beschäftigten Angestellten, soweit sie rmberweit sichergestellt sind oder sich im Vorbereitnngs- ienft befinden Ferner Personen, bie währ en b der wissen chaftlichen Ausbildung für ihren zukünftigen Beruf gegen hitgelt unterrichten und schließlich Aerzte, Tierärzte unb jahniirzte in ihrer beruflick)<m Täftgkeit.

Zur freiwilligen Versicherung ist befugt, wer aus einer ! bersichernngspflickstigen Beschäftigung ausicheidet und mim bestens 6 Monate Beitrage auf Grund der Versicherung z nflicht entrichtet bat. Hat er 120 Monatsbeiträge enlrtch toi, so tarnt er bie bis dahin erworbene Anwartschaft durch Zahlung einer Anerkennungsgebühr von 3 Mk. jähr Mich erhalten. Unter den gleichen Voraussetzungen kann I bie Versicherung auch während des Aufenthalts des Ver- I sicherten int Auslände freiwillig fortgesetzt und aufreckst er- f hüten werden. Personen, die ihrer Beschäftigung nach s ersickerungspslichtig wären, aber deshalb von ber Ber I sichet unaSpfliaft ausgenommen sind, wen ihr Jahres- I Arbeitsverdienst 5000 Mk. übersteigt, können unter ge- missen Bedingungen im ersten Jahre nach Inkrafttreten k des Gesetzes freiwillig in die Versicherung etntreteu, so. | fern ihr Jahresarbertsverbienst 10000 Mk. nicht über. I ichreitet.

Bon großer Wichtigkeit sind sodann bie Bestimmungen über das Verhältnis ber ^lngestelltenversicherung zu ben »sonstigen Verficherungseinrichtungen. Daß bte Angestellten- I Derndicvung neben der Reichsversicherungsorbnung besteht, I iil schon enDäbnt. Es werden also, wenn jemand bei beiden WSersicherungszweigen versichert ist und das ist jedenfalls 1 »ei 75 Prozent der Angestellten der Fall von decken I* Seriicbcrungen die Beiträge erhoben und beshcllb auch | aus bciben Versicherrmgen bie Renten gezahlt. Es wird ;ebod) bestimmt, baß bas Ruhegelb der ^F^stellten^r- 6 licherung nimt gezahlt wird, soweit das Ruhegeld der An- t aeflc111enberiidierung, die Renten ber Rerck)sver,utierungs. Anmng, sowie Geljalt, Lohn ober Entgelt zusammen den I Durchschnitt der Jahresarbeitsverbienste welche den 60 i wchsten auf Grund ber Versicherungspflicht geleisteten Mo- natsbeiträgen entsprechen, übersteigen. Bei ben Hinter- I bliebenenTentcn bürfen bie beiden Renten zusammen «/io

) Nachdem bte Angestelllcnveruckerung noch der Annahme ^urch den Reickistag in der dritten Lesung nunmehr Geiey Wick, vollen wir in drei Artikeln eines Lackverstondigen den bmipl- ächlichen Inhalt darlegen.

|IWI W ngcr streit nur 1911 itspiel Ucisterstzas port isttitli j gungspiele, 61

Y.lntrilt 20 T

©ort .Ballam" zeikU uns bie Weriilhävung, in der bas Milte! bei ben AUen itanb: daS Wort®alfainw itanimt aus bem Alt-HebraiiLen unb beim soviel wie .König ber Cole". Erft wärer kamen aus bem neuentberfien Amerika wettere Balsame, wie ber Perubalsam. ber rolubalsam usw., nadt Eurooa. und nocb später belegte man wgar eine Anzahl künstlicher, balsamäbnlicher Crieuanine mit btelem Nametr, ber aber eigentlich nur dem Arabischen Baliam zu'teht.

Da sich biefer echte. Arabische Baliam bisber tioch nichr in unserem Heilschav eingebürgert hat. lag an feiner groben ^elten- Beit und bem baburch hervorgerusenen. gan» ungeheuer hoben l'reife, ber Jahrhunbene hindurch ben Preis beS ungemun-ten Golbes um bas Doovelie überstieg. Die Lchwiertgkeiten. bte feiner Beichaifung im Wege ftanben gelten mbenen beute als behoben, unb beute kann das von ben alten Aerzten so sehr emmohlene Mittel schon ;u einem Prctfe in ben vanbel gebracht wecken, ber seine Anwendung auch Minderbemittelten ermöglicht.

seitdem wir ben Arabischen Baliam in ben Handel gebracht haben, hatten zahlreiche Patienten Mlegenden, denselben zu ver­suchen. und es berichten beute «cbon Hunderte von Brieten usw.. die ganz unverlangt bei uns eingelauwn nnb. von den gehabten nuten Erfolgen D:e Wirkungen des Arabnckeu -. oder Utn BaliantS, von bem wenige rrovten vro Tag genügen, sinb tn kurzem folgende: Der Baliam macht den Äuswuri flüssig und öcrrninbert ihn. Infolgedessen hört schon nach verhalmiömSmg fitrier Reit bet Hustenreiz und damit auch ber Hüften auf. In­folge bet Entfernung der in bem AuSwurf enthaltenen -^ertall- mnbufte tritt bn. wo lieber vockanden war. eine Abnahme des fiebere, ein. AliS demselben (9runbe vermindern sich auch die Nachtichweitze. bie mit bei ^ett ganz aufdörew Ein gefunbet ' achtfch'af unb damit eine Benerung deS Allgemembesindens osiegen einzutteten. Außerdem wirkt der Mu-Valimn mo«nsiärkend undav ne man regend und beding! dadurch eine größere-iadrungK. uifubr und hierdurch wieder eine Gewichtszunahme. Der Patient belommt durch baß Verschwind en der katarrhalischen Erscheinungen

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Veraltete Katarrhe auszurotten

Ht eine stecht schwierige Zache. Aeber. ber 'chon ettitnal^mit emem bartnäcktgen Katarrh au karnvtcn hatte, kann oQöon ein ueb। mge Plit den gewöhnlichen HauSmittelchen. wie »uftenbonbonß uno ö-stillen, ist da nicht viel anzusanget' Bet einem einfachen tlcmen Lrkältungsbuften. ber foroiefo ftbon nach ewigen Taget von tetv >u veiichwinben vsiegt. mögen derartige barmlotc Mittel la gemt Ult sein. Aber, die Beseitigung eines chronttch sewockeneil altem immer wiederkehrenden Husiens. der bet dazu Di^vomerten nar oft den Keim der Lnugcnichwtndtncht in sich trägt, erwrd.rt eine ranz andere Autmerkfanikeit und muß mit wetentltm onoeren Sätteln behandelt werden, bie den Feind fozutagen mt v»nnern fernes Lager ausstichen unb ihn dann ,oon innen heraus vertretoen.

Als eines der besten Mittel zur Beseitigung derartig chronttch Qcroorbencr Katarrhe mit ihren Folgezuitänben: alter *uiicn- tiericblcimuno, Auma, Brouchialkatarrb. Lungen,vtNcnkataricb u.iro. galt den beriihm en Aerzten des Altertums unb gHtnoat »nue im ganzen Orient der sogenannte Arabttche oder Utu-Daitam. itr naturreine Harziatt eines in den 9üitenlanbern: bc» Jtoten öeereß wachsenden Balsambaumes. Dieser Arabische Baliam »ar bis aur Entdeckung Amerikas dte einzige Droge, der man oen NamenBalsam' gab, unb eS beziehen 'ich daher alle alteren SteranirfieUcn in wissenschaftlichen, medizinischen Werken, m denen »on Balsam die Rede ift ebenso wie die zahlreichen tftiiroene oer Sibel aus den Hetltveri desBalsamS", nur aus ihn. «chon das

!fes " DurchschnittSjakiresarbeitsverdienstes nickst über- I verabrm ei öffnet, wencbttiarator W o-lf 1'm

1 *Anin Roufur#uerivalter /rnam't. Konkuck ockeningen unb bis |um

S7. Tez. b dem Amtsgericht U Tormuabt anzumelben. Hebet baS Berntögen der nicht eingetragenen ,'itnta Lang & err- q e n zu til o n , e n b 11 m und bereu Inhaber sirtedrich Lang und lobattn Albert Heu gen, fliourenneiüer daselbsi, wurde am Dez daS Konkursvei'abren erötzitet. BnreauvoisteDcr cdininm in Mainz wurde zum Konkursverwalter ernannt. <lcntfnioorber- itunen sind dtS zum Ls. Tez bei dem Amtsgericht Mainz an-

vermischte».

* Ein schlechter Scherz. 2er geheimnisvolle Tob ber zuletzt in Neuvork lebenden schottischen Sänger,n in» Alice Tri st am Sbanks erfährt eine traurige Beleuchtung durch bte Rachforsckntngen ber Polizei. Die Sängerin bat in den letzten Monaten fein Engagement mehr finden kottnen, uc starb an Ver­giftung durch Karbolsäure, unb man glaubte zuerst an Selbstmord Nun hat sich heraiiögeftellt, baß bie unglückliche Frau am Abend ihres Tobes mit sechs Herren in einem bekannten Restaurant soupiert bitte, unter anderem mit einem Hamennaller Thomas Tottem. Tie genauere Untersuchung ergab, daß die yerrat sich über die Dame luftig gemacht batten und baß Tottem in später Stunde und stark angetrunken, eine Flasche mit Karbolsäure auf den Tisch stellte, um sich mit der Sängerineinen fletnen Scherz zu machen". Der Urheber dieses schleckst en L l reiches, der ein so tragisches Ende nehmen sollte, unb die übrigen fünf Teil­nehmer, unter ihnen ein Polizeilentnant, sind sofort verhaftet irorbcn

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