161. Jahrgang
Drittes Blatt
Nr. 33
Erscheint tSgllch mit Ausnahme des Sonntags.
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Abg Dr. von Tziembowsfi (Pole): Der Antrag sollte eigent° lich selbstverständlich sein.
Wirkt. Geh. cberrcaierungSrat Tr v. Tischcndorf: Die preu- ßische Justizverwaltung steht auch auf dem Standpunkt, daß zu Schöffengerichtsvorsitzenden im allgemeinen nicht Assessoren genommen werden sollen. Das liegt auch im Interesse eines erhöhten Anscbcn- der Justiz, das gerade in der jetzigen Zeit not- wendig ist. Aber es gebt manchmal nicht anders, ohne schwere Unzuträg'ichteiten. Tie Assessoren. die nach Herrn Heine zur Anwaltschaft iibergcgangen sind, toben es stcher nicht getan, weil sie unbequeme Urteile gefällt haben, sondern av5 anderen Gründen Tie Schwierigkeiten der Turcksübrung des Antrages Muller liegen weniger auf finanziellen, sondern vielmehr auf organi- «atorischem Gebiete.
Abg. Dr. Wagner (Kons.): ES glbt in Bayern versehbare Richter. Wie soll diese baverische Eigenor» behandelt werden, wenn der Antrag Müller annenommen wird?
Abg. Tr. Spahn-Bonn (Zentr.) erklärt sich gegen den Antrag Müller. Es sei immer noch besser, einen Ass:ssor heranzuztehen. als einen auswärtigen Richter, der die Verhältnisse nicht kennt
Staatssekretär Dr. Lisco weist den Dorwurf des Abg. Z i e t s ch (Scz.) zurück, als ob die Justizverwaltung nut au5 finanzieller Knauserei gegen den Antrag sei.
Abg" Kirsch (Zentr.) beantragt, den Antrag dahin ab-nändern. daß nur das Amt eines Schöffengerichtsvorjitzenden von einem ständigen Richter verwaltet werden so«.
Ter Antrag Dr. Müller wird mit der Bänderung angenommen, daß die Beziehung auf. Straskammermitglieder fallen gelassen wird. __________________________
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gewahrt Wenn man einen jungen Mann mit 25 Jahren als Anwalt auf das Publikum loSlassen kann, wodurch schon manches Unbeil entstanden ist. dann kann man ihn auch in diesem Alter als Assessor rechtfvrechen lasten.
Tie „Siebener ZamilienblStter" werden dem Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, baS ' Kreisblatt für den Kreis Ciefeen“ zweimal wöchentlich. Tie „Landwirtschaftlichen Leit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
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Alles av tuev per Rachnalnnc. Ntchtgesullendes retour.
-5-' n v-v. Carlen >. 2-l:ona a. L • 17. 2t&lcr ira .c .
Dr. Müllet gehört seit Jahren dem Reichstage und bayerischen Landtage an, ohne Dienst $u tun. Wie steht es dann mit seiner Vertretung, wenn fern Antrag durchgeht?.
Abg. Baffcrmann (Weift):
Nach meiner Auffassung handelt e3 sich hier nur Referendare.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vv.):
Herr Graes scheint nicht zu wissen, daß, wenn ein Richter ins Parlament gewählt wird, ein ordentlicher Richter an seine St.'lle gesetzt wird.
Abg. Wellstein (Zentr.) spricht gegen den Antrag, der daraufhin a b g c l e h n t wird.
Abg. Zitisch (Soz.) begründet einen sozialdemokratischen Antrag auf Streichung der für di e Kriegsgerichts» und das Standgericht vorgesehenen Sonderbestimmungen. Die Ereignisse der letzten Zeit haben uns in unserer Ansicht bestärkt. Denn es könnte leicht m reaktionären Steifen der Wunsch entstehen, das kriegSgericht- l'che Verfahren auch au’ Fälle wie den Moabiter Prozeß anzuwenden. Das wollen wir aber unbedingt verhindern.
Der Antrag wird abgelehnt.
Abg. Tr. Müller-Meininaen (Dv.).
beantragt folgenden § 22 a: Das Amt eines in Strafsachen erkennenden Amtsrichters, eines Vorsitzenden des Schösfenger chts, sowie eines Mitgliedes einer Strafkammer darf nur von einem ständig angestellten Richter wahrgenommen werden.
Staatssekretär Dr. Liöco:
Die Justizverwaltung ist bemüht, das Prinzip des Antrags zur Durchführung zu bringen. 6r ist aber leider heute noch nicht überall in die Praxis umzusehen.
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Redaktion, Expedition und Druckerei: Sckml- straße 7. Expedition und Verlag: öl.
Redaklwn:e-«112. Tel.-Adr22lnzeiger(Lleßen.
Der Gesetzentwurf betreffenb die Revisibilität bayerischen LandeSrechtS in bürgerlichen Rechts- streitigkeiten wird in dritter Lesung verabschiedet.
Abg. Tr. Müller-Meininaen (Dv.):
Ich wiederhole: befähigt sind die Astessoren, aber nicht abhängig.
Mit der platonischen Liebeserklärung Staatssekretärs können wir nichts anfangen. Wenn er für Prinzip des Antrags ist, dann soll e r ihn auch annehmen.
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General-Anzeiger für Vberheffen
mb. Deutscher Reichstag.
121. Sitzung, Dienstag, den 7. Februar.
Am Tische des Bundesrats: Dr. LiSco, Dr. Tischendorf.
Präsident Graf Schwerin.LSwitz eröffnet die Sitzung 1 Uhr 20 Minuten.
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Denn man mit diesem Mißtrauen an die Justiz herangeht, kann man überhaupt keine Gesetze machen. Dann sollte man jedem, der sein Astcssorexamen gemacht hat, zum Richter ernennen und int Gehalt aufrüdcii lassen bis zum Spammer-»
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diesen Antrag abzulchnen. ES handelt sich hier nur um die Verwendung zur Vornahme richterlicher Geschäfte durch Referendare. Die Bcdürfnisfrage kommt hier gar
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vv.) beantragt, den § 23 dahin zu ändern, daß auf Antrag deS Staats- auwaltS die Zuständigkeit deS Amtsgerichts in den zur Zuständig, feit des Landgerichts gehörigen Verorcchcn und Vergehen durch Beschluß der Strafkammer begründet werden kann. — Tie 5lom- Mission hatte beschlossen. die Uedcrweisung in die Hand der Staatsanwaltschaft zu legen.
Abg. Heine (Soz.):
Denn die StaatSanroaltfdjafi wirklich di e objekti vste Behörde der Welt wäre, brauchten wir den Antrag Muller nicht. Aber die Staatsanwaltfdjaft verdient dieses Vertrauen nicht.
Oberlandcsgerichtsrat Dr. Schnitz:
Tie verbündeten Regierungen lehnen den Antrag Müller ab. ES liegt im Interesse einer Beschleunigung des Verfahrens, daß zu einer Ueberweisung nicht erst ein Strafkammerbeschluß ein- geholt zu werden braucht. Von einem Mißtrauen gegen die StaatSanwal tschaft kann hier doch nicht die Rede fein, wo es sich um eine Maßnahme der Milde handelt.
Abg. Heine (Soz.):
Ob milde oder nicht: Wir sinh gegen die Willkür der Staats* anwaitschaft, in politisck-en Prozessen z. D. sich d e n b l u 11 g st e n Schöffenrichter auSfudjen zu können. Wir misten, wie leicht es bc:n Vorsitzenden ist. die Sd offen zu überreden. Ta5 Ist ja gerade der Mangel der Schöffcngerlchle im Vergleich zu den Schwurgerichten.
Abg. Ballermann (9?afl.):
Ter Antrag Muller schafft für die Angeklagten doch ein recht zweifelhaftes Rechtsgut. Wenn heute durch den Staatsanwalt die Ueberweisung an das Sdwffcngerickst erfolgt, dann wirkt diese Ueberweisung schon sirasmildcrnd. Wenn aber die 5'raffamincr dis Ueberweisung ablchnt, dann steht der Angeklagte schlechter da.
Abg. Dr. Ablaß (Dv): . .
Tie Komissionssassung erweitert die Machtbefugnis der Staatöanivaltschaft, ohne dem Angeklagten dafür die geringste Garantie zu geben. Ter Angeklagte wird darüber nicht einmal gehört. Tie Ueberweisung an ein Schöffengericht kann erfolgen, weil der Fall milde liegt. Aber ich kenne einen Ersten Staats^ cnroalt, der seine Staatsanwälte angewiesen hat, bestimmie Delikte den Sd)öffengerichlen zu überweisen, sie seien scharf genug. (Hörtl Hörtl links.) Wir sind daher für die Nachprüfung der Ueberweisiing durch das Gericht.
Ter Antrag Müller-Meiningen wird a b g e - lehnt. ES bleibt bei der Aommifsionsfassung.
Bei § 23 hat die Kommission weiter beschlossen, daß bei Ucber tretungen der Amtsrichter ohne Zuziehung von Schöffen entscheiden kann. Tie Sozialdemokraten beantragen die Streichung dieser Bestimmung.
Abg. Frohme (Soz.) begründet den Antrag. Zu den Uebertretungen gehört das große Gebiet der Gewerbeordnung, bei der auf die Mitwirkung der Schöffen nicht verzichtet werden kann.
Abg. Graef (Wirtsch. Vgg.): Wir wollen nur bei Betteln und Landstreicherei die Schöffen ausschalten. Der Vorredner hat daher unrecht.
Der Antrag wird abgelehnt.
Abg. Stadthagen (Soz.)' begründet Anträge, wonach die Geschäftsverteilung nicht vom Präsidenten, sondern vom Plenum eines Landgerichts vorgenommen werden soll.
Abg. Tr. Dahlem (Zentr.) beantragt, daß die Verteilung in mündlicher Verhandlung erfolgt. Ich kenne ein Landgericht, wo die Dirkkloren dem Präsidenten eine hektographierte Blankounterschrift gegeben haben, so daß er machen kann, was er will.
Staatssekretär Dr. Lisco:
Wenn das tatsächlich vorgekommen sein sollte, so würde ich es für einen erheblichen Mißgriff halten. Tas Plenum ist nicht geeignet, die Verteilung vorzunehmen.
Abg. Stadthagen (Soz.):
Jetzt werden Richter, die sich bei b.-r Staatsanwaltschaft mißliebig gemacht hobcn, geradezu gemaßregelt. Die Strafkammer Schubert in Königsberg i. Pr. bat das ausvrücklich gebilligt. (Hörtl hörtl) Tas ifi im Prozeß gegen die „Königsberger Volkszeitung" festgeftellt worden.
Die sozialdemokratischen Anträge werden abgelehnt.
Bei der Absttmmung über den Antrag Dahl ’m bieib* das Bureau zweifelhaft. Ter Hammelsprung ergibt die Anwesenheit von nur 192 Abgeordneten.
Das Haus ist also nicht beschlubfähiL
Weiterberatung: Mittwoch 1 Uhr.
Schluß nach Uhr. _____________
Abg. Grocber (Zentr.) k
DaS Ansehen der Justizwürde durch Annahme dieses Antrags kann nur gewinnen.
Abg. Ballermann (9?otl.)‘
Auch wir stimmen dem Antrag Müller-Meiningen zu. Tie erkennenden Richter müsien völlig unabhängig fein, sonst kommt es vor, daß Erste Staatsanwälte über die Rechtsprechung ab- hängiger Assessoren vorstellig werden, und der Assessor fliegt. Wenn man die Zuständigkeit der Schöffengerichte erweitert, müssen die Vorsitzenden um so unabhängiger gestellt werden.
Aba. Wellstein (Zentr.):
Ich bin anderer Meinung als der Abg. Groeber und lehne den Antrag Müller ab. Man wird nur in Ausnahmefällen Assessoren zu Schöffengerichtsvorsitzenden machen.
Abg. Dr. Ablaß (23p.):
Der Richter muß von allen Strömungen unabhängig sein. DaS trifft bei den Assessoren nicht zu.
Staatssekretär Dr. Lisco:
Ich bitte dringend um Ablehnung des Antrages: wir würden sonst in der Praxis zu v.^mieriglcitcn kommen.
Abg. Wraff (Wirtsch. Vgg.):
Tie einfachen Sachen, die vor das Schöffengericht kommen, können sehr wobl von 'Asiessoren erledigt werden. Wenn man mit 30 Iabren ReichStagsavgeordneter werden kann, sollte man 30jährige Assessoren nicht für unfähig erklären.
Abg. Darenh'orst '(Rv.):
Denn der Asicsior für das Amt deS CchössengerichtSvor- sitzenden nicht qualifiziert ist, weshalb soll er eS bann auf einmal sein, lediglich weil ihm der Titel „Amtsrichter" verliehen wurde? Sl'O soll der Assessor denn auch lernen?
Abg. Heine (Soz.):
Wir bestreiten nicht die Befähigung der Allellpren, sondern nur ihre Unabhängigkeit. Wenn man immer aur die alten Asiessoren hrnweist, so sage teg: f o r • mit dem ganzen Assessoren iinwesen! Es ist ein Mißstand, wenn der Staat Leute, deren Dienst er braucht, jahrelang zavpeln läßt. Uns sind ft alle bekannt, wo Assessoren, die unbequeme Urteile gefällt haben, von oben den Wink erhielten, zur Anwaltschaft uberzugehen.
Abg. Dr. Wagner (Konf.):
nicht in Betracht.
Abg. Dr. Wagner (Kons.):
Wir wünschen, daß möglichst wenig .Hilfsrichter eingestellt werden, aber gesetzlich läßt sich die Frage hier nicht gut regeln.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vv.):
Der Staatssekretär ist im Irrtum. Der § 10 wird nicht nur auf Referendare bezogen, sondern — und darauf kommt es unö an — auch auf Assessoren.
Staatssekretär Dr. LiSco:
Wir können ja noch über die Hilfsrichter sprechen, aber nicht
seht.
Abg. Graes (Wirtsch Vgg.):
Die Annahme des Antrages würde zur Folge haben, daß kein Richter mehr in den Reichstag eintreten kann. Tie geschätzte Kraft des Dr. Müller würde uns also verloren gehen. Ich bitte Sie, nicht so grausam zu sein.
Abg. Dr Müller-Meinin'ign kVv.):
DaS ist vollkommen falsch, eS handelt sich doch hier um die Dsiesioren.
Abg. Graes (Wirtsch. Vga.):
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Die zweite Lelung des GerfdifsverfaHungsgefefoes.
Zweiter Tag.
Abg. Stodihugen (Soz.)^
begründet einen neuen Antrag der Sozialdemokraten auf Einschaltung eines § 8b, wonach die Amtsenthebung oder Pensionierung eines Richters wider seinen Willen nur durch Zweidrittelmehrheit des Plenums seines Amts-, Land- oder Oberlandesgerichts zulässig sein soll.
Der Antrag wird a b g e l e h n t, ebenso einige weitere, die in der gleichen Richtung gehen.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vv.)
beantragt eine neue Fassung deS § 10 über die Befähigung zur Wahrnehmung richterlicher Geschäfte. Ein Mangel an Richtern, der länger als ein Jahr dauert, soll nicht als vorübergehend gelten. Die landesgesetzlichen Bestimmunoen über die Befähigung zum Hilfsrichter sollen unberührt bleiben.
Staatssekretär Dr. Lisco:
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