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1.4.1911 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Ur. 78

161 Jahrgang

Gießener Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Gberheffen

DieWietzener LamMenblStter" werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beig-legt, dar Kreisblatt für den Ureis Stehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zelt­fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Samstag, April |9U

Rotationsdruck und Verlag der Vrühl'schen UnwersitätS - Buch- und Steindruckerei.

9L Lange, Dießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktion: EE112. Tel.-Adr»AnzeigerGleßen.

Das Frankfurter Universitätsprojskt und die Modernisierung Tiegens.

Trotz der Widerstände im preußischen Abgeordneten- ^ause und im Provinziallandtage zu Kassel nimmt der Frankfurter Plan zur Errichtung einer Universität in der Mainstadt immer greifbarere Gestalt an. In der Gießener Bevölkerung mag man vielfach verwundert darüber ge­wesen sein, daß von keinerlei Schriften zur Abwehr der unserer Landesuniversität drohenden Konlurrenzgesahr be- richtet wurde; es sind indessen schon seit einiger Zeit ver­trauliche Verhandlungen geführt worden, nm die Gießener Interessen zweckmäßig und nachhaltig wahrzunehmen. Da man mit der Verwirklichung des Frankfurter Vorhabens und einem Emporschnellen der wissenschaftlichen Dis­ziplinen in absehbarer Zeit wird rechnen müssen, hat vor allem unsere städtische Behörde An­laß gehabt, die Zukunft der Stadt Gießen und die geistige Verfassung ihrer Bewohner auf eine gesicherte Grundlage zu stellen, denn an dem ersprießlichen regen Austausch geistiger und materieller- Interessen darf es auch ui der Zukunft nicht fehlen. "Ein Ausschuß, der sich aus Vertretern unserer Universität und der städtischen Behörde zusammensetzt, ist zu vorläufigen Ergebnissen gelangt, die schon heute mitgeteilt werden 61'irfcn und um so größeres Interesse Hervorrufen werden, als es gilt, die Stadt Gießen um eine bauliche Merkwürdigkeit zu bereichern. Bei ocr Frage, was zu geschehen habe, um den Zuzug der Stu- dierenden unserer Landesuniversität in vollem Umfang zu erhalten, trat, man zunächst dem Gedanken näher, nach Art der englischen boarding-houses für weniger bemittelte Studenten Äogierhäuser zu schaffen, und ds lag nahe, da sich die Bürgerschaft gegen die Anlage des erweiterten Rathauses an der westlichen Stadtperipherie sträubt, den alten Kliniksbau für solchen Zweck in Aussicht zu nehmen, indem man den Insassen weitgehende Selbstverwaltung ein- räumen könnte. 'Nach reifer Erwägung der baulichen Be­schaffenheit, die sich ebensowenig imc für ein Rathaus für ein boarding-house empfehlen würde, beschloß man,, nach Einholung praktischer Erfahrungen auf einer demnächst nach England anzntretenden Studienreise das Gelände am Seltersberg vorzusehen, und das Kliniksgebäude nach Um­bau und entsprechender Restaurierung des fundamentalen Beharrungsvermögens für jenes neue Projekt in Aussicht zu nehmen, das in dem erwähnten Ausschuß nach erfolg­reichen Verhandlungen mit der hessischen Regierung zu naher Ausführung gereift ist. Wir freuen uns, der Bürger­schaft und dem ganzen Lande die erfreuliche Mitteilung machen zu können, daß die Gießener Universität als erste

im Deutschen Reiche um einen Lehrstuhl für Luftschiffahrt bereichert werden soll und daß zur Unterbringung aller hierfür erforderlichen Einrichtungen, aeronautischer und wetterkundlicher Versuchskabinette, Modelle, starrer und halbstarrer Systeme der verschiedenen Wissensgebiete, Aräo­meter, drahtloser Telegraphie usw., der geräumige alte Kliniksbau in Anspruch genommen werden soll. Selbst­verständlich werden wesentliche Umbauten Dorgenommen, toie sie die Einrichtung drahtloser Telegraphie und einer kleinen Sternwarte mit Perihelbeobachtnngsposten erfordern; auch der Ersatz der alten Fassade durch eine neue, dem Charakter des neuen Instituts angepaßte, wird sich nicht umgehen lassen^ Da der Platz günstig und hoch genug liegt, Luft und Sonne ausgiebig er an tonnen, da man ferner das Grundstück zum Gewinn der Schuppenräume ausreichend unterhöhlen kann, vermöge des festen, felsigen Unter­grundes, so wurden alle Bedenien überwunden, denn die schweren finanziellen Opfer, die ein Neubau erfordert hätte, lassen mit dem vorhandenen Gebäude sich auf ein erträg­liches Maß beschränken. Die Stadt Francfurt will außer­dem einen jährlichen Zuschuß von oO 000 Mi. gewähren gegen die Zusage, daß Gießen seinen Widerspruch gegen das Frankfurter Universitätsprojekt aufgibt. Ein bekannter Darmstädter Architekt hat bereits die Pläne entworfen, die von heute Samstag an, und zwar in den ersten Tagen im Cafe Ebel, zu jedermanns Einsicht offen liegen. Der Architekt, der heute hier anwesend ist, wird heute abend um 81/2 Uhr 8. t. im saale des Eafo Ebel die Pläne im Beisein der Behörden und Interessenten, soweit die Raumverhält­nisse es gestatten, erläutern und in einer Diskussion et­waige Fragen beantworten, während ein praktischer Luftt fachmanu einige Blitzlichtbilder vorführen wird. Für unsere auswärtigen Leser fügen wir eine kleine Siizze an, aus der das ungefähre Bild des neuen Instituts sich vergegen­wärtigen läßt. Die Kuppel birgt die Sternwarte, ebenso treten die auf dem Dache angebrachten Apparate für Funkeu- telegraphie usw. deutlich in Erscheinung.

Voll Stolz und Dankbarkeit darf der Gießener Bürger die Tatkraft uni> den Weitblick der Männer bewundern, denen es trotz der schlechten Finanzlage des hessischen Staa­tes und reaktionärer Machenschaften gelungen ist, die Re­gierung von der im allgemeinen staatlichen Interesse ge­legenen Notwendigkeit der neuen hoffnungsreichen Anlage zu überzeugen!

Gberheffifche Anträge in der hessischen Kammer.

. Bei den uns heute zugegangenen Lanotagsdrucksachen befinden sich einige, die für unsere Provinz von beson­derem Interesse sind. Ta ist zunächst der Bericht des Ersten Ausschufses über die Vorstellung des Arbeitsausschusses für die Erhaltung des Gießener Liebig-Laborato­riums. Danach hat die Regierung sich zu dieser Vor­stellung folgendermaßen geäußert:

Auf das geschätzte Schreiben vom 24. v. Mts. beehren ivir uns im Einvernehmen mit Großh. Staatsministerium cr- gebenü zu erwidern, daß, ehe die Aufwendung staatlicher Mittel überhaupt in Frage kommen könnte, die an der Erhaltung des historischen Laboratoriums nächstbeteiligre Stadt Gießen, die zu­dem das Laboratorium um den Preis von 60 000 Mark an Komitee verkauft hat, sich über Art und Maß ihrer Leistungen zu äußern hatte. Es dürfte dem Arbeitsausschuß anheimzugeben fein, zunodstt eine solche Aeußerung herbeizuführen.

xer Finanzausschuß teilte die Ansicht oer Regierung und beantragte, die Vorstellung für erledigt zu erklären.

Der Bericht desselben Ausschusses über den Antrag des verstorbenen Abgeordneten Köhler, betreffend: die Sicherstellung und den Ausbau der » c s s i scheu Wette r- d i e n st st e l l e am landwirtschaftlichen Institut der Landes-Universität zu Gießen enthält gleichfalls den Wortlaiit der Regierungsäußerung:

Bei Einführung des Wetterdienstes erschien ein Anschluß des Großherzogt ums an den norddeutschen Wetterdienst als die aus sachlichen Gründen zweckmäßigste und in finanzieller Hin­sicht billigste Lösung der Frage für Hessen. Aus sachlichen Grün­den deshalb, roeü die Wetterdienststelle Frankfurt a. M. für die drei Provinzen Hessens am günstigsten liegt und die besten Post- verbindungen besitzt. Es kommt dies besonders für die Frage der Versendung der Wetterkarten in Betracht. Finanziell ist sie die billigste, roeil int norddeutschen Wetterdienst die Gesaml- losteu naü) dem Anteil des einzehnen Staates an der Gesamtfläche ausgesächagen werden. Da im Norden und Osten auf je eine Wetterdienststelle viel größere Flächen entfallen, hat Hessen einen

kleineren Beitrag zn leisten, als wenn die Kosten der Tienststelle Frankfurt auf ihren Bezirk allein ausgeschlagen würden, oder wenn man für Hessen eine eigene Dienststelle errichten würde. Die preußische Verwaltung ist unseren Wünschen entgegengekom­men, indem sie die Wetterdienststelle Franlaurt int zweiten Jahr des Bestehens des Wetterdienstes nachträglich errichtet har. Tarans- 6in wurde der Anschluß Hessens an den norddeutscl?en Wetterdienst erklärt.

Ein Eingehen auf den Antrag des Abgeordneten Köhler und die Anregungen int Ausschußbericht der Zweiten Kammer zu Kapitel 105 würde eine Kündigung des feitoerigen Verhältnisses zu Preußen bedingen. Es haben sich jedoch bis jetzt keine Gesichts­punkte ergeben, die uns dazu veranlassen könnten.

Ter Fortbestand des Gießener Wetterdienstes war allerdings gefährdet, nachdem die Landwirtsclxlitslammer mit Schreiben vom 9. April 1910 mitgeteilt hatte, daß sie ihren seither geleisteten Zuschuß vou 500 Mark jährlich vom 1. April 1911 an zurück­ziehen werde und baß die Frankfurter Wetterdienst­stelle den Bedürfnissen aller drei Provinzen des Groß- herzogtums genüge.

Um einen Ausweg zur Erhaltung des Gießener Wetterdienstes zu finden, find mit der preußischen Regierung Verhandlungen, wegen Uebernahrne dieses Tiensres als Nebenstelle auf den Nord­deutscher Wetterdienst angeknüpsl worden. Tas Königlich Preu­ßische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat fid) auf einer Grundlage hierzu bereit erklärt, die in einer am 29. November startgehabten Besprechung von Vertretenr der be­teiligten Behörden und von dem Tirettor des landwirtschaftlichen Instituts der Lanbesuniversrtät gebilligt wurde.

Eine von der preußischen Verwaltung etwa noch geforderte bare kleine Vorausleistung wäre zur Bekundung des besonderen Interesses von der LandwirtschaftsLammer und dem Fonds für öffentlich und gemeinnützige Zwecke zu gleichen Teilen zu tragen.

Hiernach ist der Fortbestand der Gießener Wetlerdienstftelle gesichert, cljiic daß es erforderlich wirb, hierfür erhebliche Staats­mittel aufzuweuden.

Auch dieser Antrag wurde somit für erledigt erklärt.

Der verst. Abg. Köhler hatte ferner beantragt, in L i ch eine sogenannte Ober-Bürgerschule zu errichten

und den Abiturienten der obersten Klasse dieser Anstatt das Reifezeugnis zur Berechtigung des einjährig-freiwilli­gen Militärdienstes zu erteilen.

Die Reaierung hat fick durch Schreiben vom 28. No­vember 1910 nach dem gebrückten Ausschußbericht folgen­dermaßen zu diesem Antrag geäußert:

Ter Antrag Köhler geht 'üon der Voraussetzung aus. daß einetotale Umgestaltung" des VolksschullchrerbilbungSwesen-- m naher Aussicht stehe, und schlägt als Vorschule für das Seminar die Ober-Bürgerschule vor, die, sich aufbauenb aus der Volksschule in vier Jahres kur seit den jungen Leuten, die zum Eintritt ins Seminar erforderliche Allgemeinbildung vermitteln soll. Er geht dabei von dem an sich richtigen Gedanken aus, daß der Lehrernachwuchs am besten den breiteren Schichten der Bevölkerung entnommen wird, ein Gedanke, der immer mit Recht auch für die Beibel-attung der Präparandenanstalten nnd Seminare geltend gemacht wurde und wird.

Nachem nun auch neuerdings der pädagogische Kursus cm* gerichtet und so den Msturienten höhrer Lehranstalten eine sachgemäße Ausbildung für Den Lehrerbenis ermöglicht worben ist, liegt bei der großen Zahl von höheren Bürger- unb Realschulen in unserem Lande ein Bedürfnis zur Gründwig einer neuen Art höherer Schulen nicht mehr vor.

Als vor einigen Jahren der Ruf nad) einer Reform ber Lehrerbildung laut würbe, war es vor allem der auch von Seiten der Lehrerschaft geäußerte Wunsch, daß man die angeblich uu festige Fachbildung der Lehrer in den Seminaren ausgeben und auch die angehenden Lehrer ihre Allgemeinbildung sollte da er­werben lassen, wo sie die übrigen gebildeten Stände erwerben. Diesem Wunsche ist bis zu einem gewissen Grade wenigstens burco den pädagogischen Kursus Rechnung getragen. Es erübrigt nun noch, die längst geplante, wegen des Lehrermangels und anderer äußerer Hindernisse t Platzmangel usw.,' immer wieder hinaus geschobene Reform der Seminar-Lehrpläne unter Einführung eines sechsten Seminarjahres und schärferer Trennung der Allgemein und Fachausbildung dnrchzuführen. Die Erfahrung mag dann entscheiden, ob man dem einen ober bent anberen Bildungsgang den Vorzug geben will oder ob man beide Bildungswege nvinn- einander soll bestehen lassen.

Danach war der Ausschuß für Ablehnung des Antrages.

für der

Gießener Strafkammer.

X Gießen, 31. März. Wie gefährlich

der Verkehr mit Wechseln

den kleinen Mann werben kann, zeigt der nachfolgende, vor Strafkammer heute verhandelte Fall wegen Wechselfälsclmng. Ter I. G. II. von M. hat vor Jahren dorten eine Kalk- brennerei errichtet, ohne im Besitz von Barmitteln zu sein. Tas Geschäft ging verhältnismäßig gut, so daß es mit den Jahren einen größeren Umfang angenommen hab Auch Hal G. sich in­zwischen ein Häuschen gebaut, hat Grundstücke gekauft und X.'orh wirtschaft nebenbei betrieben. Tie Gelber in dem Geschäfte gingen aber nur langsam ein, während die Lieferungen an bas Geschäft wie Kohlen usw. alsbald oder nach kurzen Fristen geregelt wer­den mußten. Da dem G. das bare Geld ost mangelte, sandten ihm die Lieferanten Wechsel, zum Akzeptieren zu, die G. hier zuerst kennen lernte. Aus diese Weise machte er die für manchen schon so verhängnisvoll gewordene Erfahrung, daß man sich mit einem solchen Papier aus einer momentanen Geldverlegenheit heraus - Helsen konnte, wenn es nur die Ouerschrist eines im allgemeinen zahlungsfähigen Mannes enthalte. Da die Ausgaben des G. nun immer größere wurden, so fälschte er zunächst die Akzepte von Künden, die ü)m_ seinerseits Geld schuldig loaren, aber nicht zahlten. Später ließ er die Akzepte durch einen guten Be­kannten schreiben, um sich nicht durch die Schrift zu verraten. $2° .hat G. denn jahrelang Wechselreiterei getrieben. Ta er inbeifen ein arbeitsamer, nüchterner und sparsamer Mensch war, gelang es ihm schließlich, seinen Geldverlegenheiten Herr zu werden. Leit länger denn Jahresfrist sind alle Wechselverbindlichkeiten crloicijcn unb G. lebte seitdem in geordneten Verhältnissen. So wäre wohl noch alles gut abgelaufen, wenn nicht G. in einem Strafverfahren gegen einen Bewohner seines Heimatortes als Belaituiigszcuge aufgetreten wäre. Dieser hatte zufällig von den Verfehlungen des G. gehört und brachte ihn zur Anzeige. G. ist in vollem Umfang geständig. Wenn auch das Gericht mit Rück­sicht auf die geschilderten Umstände, insbefondere auf die Tal­sache, daß niemand einen pekuniären Nachtest erlitten hat, dem Angeklagten mildernde Umstände znbilligte, so mußte doch wegen des jahrelangen gefährlichen Treibens desselben auf eine nicht unerhebliche Strafe erkannt werden. Das Urteil lautete auf ein Jahr drei Monate Gefängnis unter Anrechnung der ge­samten Untersuchungshaft. Der Angeklagte erklärte, daß er auf Rechtsmittel verzichte und die Strafe alsbald antreten wolle.

Wegen Lotterievergehens ist der Kollekteur A. R. M. aus B. vom Schöffengericht zu Hungen am 8. Februar 1911 zu 300 Mark Geldstrafe ver­urteilt worden, weil er Lose einer in Hessen nicht zugelassenen Lotterie angepriesen habe. Ter Angeklagte ist wegen Lotteriever­gehens vierzigmal vorbestraft. Zur Begründung feiner Berufung läßt er durch seinen Verteidiger Vorbringen, daß ein Teil dieser Lose tn Hessen zugelassen sei. Ta der Sachverhalt nicht ge­nügend geklärt ist, wird die Verhandlung vertagt, um eine amt­liche Auskunft des Ministeriums einzuholen.

Erfolglose Berufung des Nebenklägers.

Am 11. Dezember 1910 war der Schlosser K. L. zu :K. von dortigen Burschen überfallen und mißhandelt worden. Tie Sache sand ihre Sühne vor bem Schöffengericht. Dagegen war L. bc schuldigt, in Gemeinschaft mit seinem Vater, den er zu .Hilfe ge­rufen hatte, den Hüttenarbeiter L. Sch. von R. körperlich miß­handelt zu hoben. Beide Angeklagte sollen nach Angabe bei- Sch. nach der Tat über ihn hergefallen sein, weil sie geglaubt hätten, Sch. sei an der Mißhandlung des jungen L. beteiligt ge­wesen. Die Schuld der beiden L. wurde indessen vor dem Schöffengericht nicht bewiesen und beide Angeklagte frcigcfurcäcn. Sch. focht als Nebenkläger das Urteil an, konnte aber auch heute die Angeklagten nicht überführen, so daß das freisprechenbe Urteil bestätigt wurde. Sch. hat die Kosten zweiter Instanz zu tragen.

Erfolgreiche Berufung.

Ter Fuhrmann H. H. von V. war vom dortigen Schöffengericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er oen Gendarmerie Wachtmeister daselbst durch einen Zuruf auf öffentlicher Straß-? beleidigt habe. In der heutigen Berufungsverhandlung ergeben sich erhebliche Zweifel, ob nicht eine Verwechselung in der Per on des Täters oder gar ein Verhören vorliege, so daß Frei'vrechun < erfolgte.

Zurück genommene Berufung.

Ter Weißbücher R. St. von Sch. war vom Schöffengericht za einer Haftstrafe von vierzehn Tagen verurteilt worben, weil ec bei einer Schlägerei, welche am 15. Tezember 1910 in einer Wirtschaft zu Sch. stattfand und in welche er nicht ohne sein Verschulden hineingezogeii worden toar, sich einer Watz bezw eines Messers bebicnr habe. Er hatte vorsorglich Berufung ein­gelegt, erklärte aber heute, daß er bie Durchführung ber Be­rufung nicht wünfehe, so daß es bei dem erstinstanzlichen Er­kenntnis sein Bewenden behält.