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über die Sichcruiig der Bauforderungen eine unbedingte 9?of< Wendigkeit sei.
An zweiter Stelle sprach Ncddermann (Bremen), übers Konsumvereine und B.aunenkonfumrercine. Die,Mxmfiuiwcixint? hätten sich immer mehr einer Gefahr für die ganze Produktion ausgewachsen, wie der Vortragende an einer ganzen Reibe von Beispielen zu beweisen sucht. — Nach lebhafter Aussprache wurde eine Erklärung angenommen, in der verlangt wird, baß die Konsumvereine in der gleichen Weise besteuert werden, wie handel und Gewerbe und daß jede behördliche Unter* ftügung zu unterbleiben habe. . -
Ter weitere Punkt der Tagesordnung betraf das Sub* m i s s i o n s w c s e n , über das der Direktor de- Hansabundcs/ Oberbürgermeister a. D. Knobloch sprach.
Ter Hansabund lrabe einen Gesetzenttmirs ausgearbeüet, der den ersten Versuch dieser Art darstellt und bereits greisbare Folgen erzielt hat. Er räumt mit dem billigen Angebot auf, und sichert die Rechte des Unternehmers gegenüber der Behörde, durch Einführung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens.
In der Aussprache wurde ein Antrag angenommen, daß der Hansabund sich noch im Lause dieser Session mit maßgebenden Parlamentariern in Verbindung sehen solle, bamit noch in dieser Session der Entwurf des Hansabundes als Initiativantrag «in- gebracht und bem Reichstag vorgelegt werde.
An letzter Stelle sprach Kommerzienrat Schm ahl (Mainz! über „gewerbliches Bildnngswesen^._________________
Au» Stadt und Land.
Gienen, 7. November 1911.
•• Lehrerpersonalien. Uebertrag en wurde dem SchulamtSaspiranten Hch. Magsaam au4 Groß-Umstadt rinc Lehrerstclle an der Geineindeschule zu Fränkisch-Erum- bach. — In den Ruhestand versetzt toiirbe der Lehrer aii der Gciueindcschule zu Ober-NauseS Ludw. Weck auf sein Nachsuchen bis zur Wieberherstellimg seiner Gesundheit.
" Missionsfest. TaS Mittwoch und Donnerstag hier stattsindende JahreSfest deS Oderhefsischen Vereins für innere Mission dringt außer den für die eigentlichen Mitarbeiter bestinunten Verhandlungen, die am Vor- und Nachmittag deS Mittwoch gehalten werden, eine Reihe von Veranstaltungen, die auf daS Interesse und die Teilnahme iveiter Kreise der Gemeinde rechnen. Am Mittwoch ivcrden zwei Söhne unserer Stadt reden: un AbcndgotteSdienst in der Stadtkirche Pfarrer Wisfig aus Bad-Nauheim, dessen Predigten nicht wenigen Badegästen NauheimS in lieber Erinnerung stehen, und beim Familtcnabend in SteinS Garten: Pfarrer Rudolf Schlosser au8 Rodheim, der au5 eigener Anschauung über „Praktisches Christentum in England* berichten iDirb. Auch aus reicher Erfahrung heraus wird an demselben Abend Pfarrer Röschen aus Freienseen, der verdiente Leiter unserer Erziehungsvereine, über „Leiden und Freuden eines IugendfürforgerS* reden. Sowohl im Gottesdienst, wie bei dem Familienabend wird unser Kirchengesangverein Mitwirken. Die öffentliche Jahresversammlung am Donnerstag, die, rote immer, in dem Saale der JohanneSkirche tagen roirb, wird ein ganz hervorragender Berufsarbeiter der inneren Mission, Pfarrer Wurm aus Stuttgart, in unsere bewegte Gegenwart mit ihren ernsten Fragen und großen Aufgaben hineinführen^ und zeigen, was innerhalb dieser Bewegungen die innere Mission bedeutet und roaS sie erstrebt.
•• Staatsprüfung im Veterinärfach. Ber* schiedene Blätter haben unlängst berichtet, es finde eben eins Staatsprüfung im Veterinärfach unter dem Vorsitz beS Ober* medizlnalratS Dr. Lorenz statt, die 4 Tage dauere und der! sich 7 Veterinärärzte unterzogen hätten. Kurz darauf erfolgte dann die Mitteilung, daß alle 7 Veterinärärzte bestanden hätten. Die „Darmft. ßtg.1 ist in der Lage, diese 2)htlei(^ ungen wie folgt zu berichtigen: Die fragliche Prüfung fand unter dem Vorfitz des GeheimeratS Dr. Weber statt und' dauerte nicht 4, sondern 8 Tage. ES haben sich ihr 6 Veterinärärzte unterzogen und das Ergebnis ist, da noch nicht alle Arbeiten der Kandidaten geprüft und beurteilt sind, zur-, zeit noch nicht abgeschloffen.
** S^adttheater. Für bas Gastspiel von ‘9t o -f a> Poppe und Georg Molencu: mit Hebbels „Iudith" ant nächsten Mittwoch, gibt sich ein so außerordentliches Interesse kund, wie es selten noch hier zu beobachten war. ES sei deshalb nochmals darauf hingeroiesen, daß Abonnenten gegen Vorweis des Ermc^fiigungskupons r^ur gewöhnliche Preise zahlen. Tenselben Vorzug genießen Oie Herren Studierenden für Billetts, die an der Abendkasse verlangt: werden.
•* Der Evang. Arbeiterverein veranstaltete gestern (Sonntag- im Bereinslokal einen Vortragsabend, bei welcher Gelegenheit Pfarrer Ausfeld einen interessanten Vortrag über Indien und die luth. Mission hielt. Nach einer kurzen Schilderung von Land und Leuten gab der Redner ein Bild über die Religionsoerhältnisse dieses Landes unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Mission. Tie. Ausführungen des Redners »die durch vorgeiührle Lichtbilder besonders erläutert nmrtxny fanden reichen Beifall.
Kreis Lauterbach.
Schlitz, 5. Roo. In letzter Zeit wird die hiesige Gegend, in der man seither gar nicht oder nur sehr wenig über Diebstähle zu klagen hatte, öfters von Spitzbuben heimgesucht. Während vor wenigen Wochen einem Lehrer aus einem Nachbarorte am Hellen Tage eine wertvolle Geige qu5 dem Schulsaale entwendet wurde, ist dem Forstwart IHaul in Hartershausen vor einigen Tagen eine wertvolle Jagdbüchie gestohlen worden. Im ersten Fall vermutet inan in dem Täter em Mitglied einer Zigeunerbande, die sich um die fragliche Zeit hier aufgehalten hat, da derartige jn» Hrumente von ihnen sehr begehrt sind. Im zweiten Fall vermutet man einen lolalkundigen Spitzbuben, denn der Tieb- stahl wurde zu einer Zeit auSgeführt, als der Forstwart sich in seinem Revier auf einer Treibjagd befand und die Frau un Stall mit Versorgung beS Viehes beschäftigt war. >
Kreis Friedberg.
Al. Reichelsheim, 4. Nov. Ter zu Beginn bc3 vorigen Monats hier auSgebrochenen Maul- und Klauenseuche ist in den letzten Tagen ziemlich viel Vieh, namentlich
Zweiter Blatt
161. Jahrgang
Nr. 262
Lrlchetnt täglich mtf Ausnahme deS Sonntag».
^chauspirlhauz).
gram«.
Der Vorstand.
Tie „•lefcenet ^amlllenblätter* werden dem „Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt. daS „Krehblatt fflr de, Kreis «letzen" zweimal wöchentlich. Die ..LaadwlNlchaslllcheit Seit- krage," erschemen monatlich zweimal.
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gerode über das
Dienstag, 7. November 1911
Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen UnwersttäiS • Buch- und Steindntckeret.
R. Lange, Dießen.
Redaktion. Expedition und Druckerei: Schuld ftraße 7. Eroed.uon und Verlag: e*) 5L
Redaktion:12. Tel.-Adru AnzeigerDießen»
MMelstandstongietz Oes Qa.Jabunöes.
Berlin, 6. Nov.
Am heutigen 2. Ber Handl ungstage des vom Hansabund ver- anftaiieicu Mittelstands kongrejses sprach an erster Steile Bartschaft über Fragen des Handwerks.
Zn der Aussprache erkürte Obermeister Ra Hardt, ba5 Handwerk solle nicht immer ade Hili« von oben erwarten, sondern selbst etwas tun. Er beantrage, bei der Regierung Dorftellig ju werden, daß die Einführung des zweuen Teü^ deS Gefetzt
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Siehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Wenn die französische Regierung durch daS deutsche Gebiet eine Eisenbahn zwischen Gabun und Mitle.kongo und zwischen dieser letzteren Kolonie und dem Ubangi-Tschari-Gebiet zu führen wünscht, so wirb die deutsche Regierung dem nichts in den Weg legen. Die Vorstudicn und Arbeiten werden gemäß den zum gegebenen Zeitpunkt zwischen den beiden Regierungen zu tressenden Vereinbarungen erfolgen, wobei die deutsche Regierung sich vor- bchält anzugeben, ob sie sich an der Ausführung dieser Arbeiten auf ihrem Gebiet zu beteiligen wünscht. — Wenn die deutsche Regierung eine in Kamern n bestehende Eisenbahn durch das französische Gebiet fortzuführen wünscht, so wird die sranzöstiche Regierung dem nichts in den Weg legen
Tie kaiserliche Regierung wirb an die franzöiijche Regierung unter den in einer betonteren Abmachung sestzusetzenden Bedingungen längs des Benuö und der Mano-Äobi, loroic weiter in der Richtung auf den Logone zu Grundstücke verpachten, die im Hinblick auf tue Errichtung von Verprooian- ticrungs- und Magazin-Stationen auszubauen sind und der Errichtung einer Etappen st raße dienen sollen. Jedes dieser Grundstücke, deren Lange höchstens 500 Meter betragen darf, soll einen 50 Hektar nicht übersteigenden Flächcn- gehalt haben.
Zn dem Wunsche, ihre guten Beziehungen in ihren zcntralasrikanijchen Besitzungen zu bekräftigen, verpflichten sich Teutschlano und Frankreich, keine B e fe |t i g u n g e n längs der Wasscrläufeanzulegen, die her gemeinsamen Schifffahrt dienen sollen. Tiefe Vorschrift hat keine Anwendung zu finden auf bloße Sichcrheitsanlagen zum Schutze der Stationen gegen Einsalle der Eingeborenen.
Tic deutsche und die französische Regierung werden sich über die Arbeiten verständigen, die auszufuhren sind, um den Verkehr der Schiffe und Boote auf den Wasserläufen zu erleichtern, auf denen die Schiffahrt ihnen gemeinschaftlich znsteht.
Tie deutsche und die französische Regierung erneuern die Erklärung, die in der Berliner Akte vom 26. Februar 1885 enthalten sind und die die Handelsfreiheit und Schiffahrtsfreiheit auf dem Kongo und den Nebenflüssen dieser Ströme sowie auf den Nebenflüssen des Nigger gewahren.
Die deutsche Regierung wird auf dem Kongo, dem llbangi, dem Bcnuö und dem Maho Köln sowie auf der im Norden von Kamerun zu bauenden Eisenbahn den Durchzug der französischen Truppen, ihrer Waffen und Munition wie auch der ihrer Verpflegung bienenben Waren nicht behindern. — Tie französische Regierung wird auf dem Kongo, dem llbangi, dem Benuö, dem Mayo-Käbi und der von der Küste nach Brazzaville evtl, zu erbauenden Eisenbahn den Durchzug der deutschen Truppen, ihrer Wassen und Munttion, wie auch ihrer Verpslegung dienenden Waren nicht behindern. In beiden Fällen müßten die Truppen, wenn cs ausschließlich Eingeborene sind, stets von einem europäischen Vorgesetzten begleitet sein.
Vcrhaubläugen mit Spanien.
Madrid, 6. Nov. „Zrnpcrial" erklärt die gestrige Meldung der „Times", nach der Verhandlungen rwischen Deutschland und Spanien über die Abtretung von Fernandopo in Spanisch-Guinea begonnen habe, für unbegründet.
Die Ueberreichung des Textes in Petersburg und Wien.
Petersburg, 6. 9loo. Der deutsche und französische Geschäftsträger überreichten im Ministerium des Aeußern den Text des Marokkoabkommens mit der Bitte um Zustimmung der russischen Regierung.
Auch in Wien wurde der Text des Abkommens überreicht.
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Ter GebietSauStausch.
Tas Abkommen betreffend die beiderseitigen Bcsitz- totgen in Aeauatorialafrika enthält folgende wesentlichen Bestimmungen:
Tie gegenwärtigen Gebietsaustauschungen erfolgen unter den Berhältninen, unter denen die betreffenben Gebiete sich zur Zeit des Abschlusses der gegenwärtigen Vereinbarung befinden, b. h. unter ber Verpflichtung für beide Regierungen, bie etwa einer derselben bewilligten öffentlichen und privaten Konzessionen zu achten. Beibe Regierungen werden sich ben Wortlaut ber Urfunben mitteilen, burch bie biese Konzessionen verliehen worben sind.
,, Tie deutsche Regierung wird der Ausbeutung der von der Unterhaltung und Ausbesserung an ber längs bes llbangi laufen- ojn französischen Telegraphenlinie tein Hindernis in ben Weg i e i e bleibt auf ihrem Laufe burch beutiches Ge- a n z ö s i s ch. Ten deutschen Beworben roirb bie Benutzung oer *tni6 unter später sestzusetzenden .Bedingungen sreistchen.
Der dcuifch französische IHarottODcrfrag.
Tie „Nordd. Allg. Ztg." vcröfsentlicht den Text des beutsch-sranzösischen Ablommens betreffend Marokko, der neben den schon bekannten Stellen die wirtsclM strichen Bürgschaften Frankreichs im einzelnen wie folgt festlegt:
Artikel 4. Tic französische Regierung crliart, daß ne, Entschlossen, unverbrüchlich an dem Grundsatz der Handelsfreiheit in Marokko sestzuhalten, keinerlei ungleichmäßige Behandlung bei der (Einführung von Zöllen, Steuern und anderen Abgaben, noch bet fr.-r Festsetzung der Tarife für Transporte auf Eisenbahnen, FlußschisfahrtS- oder allen anderen Verkehrswegen, ebensowenig wie in allen Fragen des Durchgang-verl.hrs zu- lassen wird.
Tie französische Regierung wird desgleichen bei d.r marokkanischen Regierung für die Verhinderung jeder miterschieblic1»oi Behandlung von Angehörigen der versck-iedenen Mächte eintreten. Sie wird sich namentlich icder Maßnahme widersetzen, die wie z. B. der Erlaß administrativer Verordnungim, betreiienb Maß und Gewicht, Erchverfahren, Punzterungen von Edelmeiallwarcn usw., bie Waren eines Staates in ihrer Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Tie französische Regierung verpflichtet sich, ihren Einfluß auf die Staatsbank dahin geltend zu machen, daß auch diese der Reihe nach den Mitgliedern ihrer Tireklion in Tanger den Posten eines Delegierten überträat, über den sie bei der „Commission des Valeurs douaniSres1* und dem „Comite permanent des douanes“ verfügt.
Artikel 5. Tie französisch« Regierung wird dafür sorgen, daß in Marokko keinerlei A u s f u hr a b ga b e n für die aus marokkanischen Häfen auSgesührten Eisenerze erhoben roetben. Erzbergwerke haben weder für die Förderung noch für Betriebsmittel irgend eine besondere Abgabe zu tragen. Sie werben außer den allgemeinen Steuern nur eine nach Hektar und Zahr bc rechnete feste Abgabe und eine Steuer nach Maßgabe bes Bruttoertrages entrichten. Diese Abgaben, die den Vorschriften der Artitel 35 und 49 des txmi Protokoll der Pariser Zfonserenz vom 7. Zum 1910 angeschlossenen BerggcsetzcnUvnrfs zu entsprechen haben, sind in gleider Weise von allen Bergweilsunternchmungen zu tragen.
Die französische Regierung wird dafür sorgen, daß die 9er g- werkSabgaben regelmäßig erhoben werden, ohne daß ein ganzer oder teilweiser Nachlaß dieser Abgaben, unter welchem Vorwande auch immer, zu Gunsten Einzelner bewilligt werden könnte.
Artikel 6. Die Regierung der französischen Republik ver- pstichtet sich dafür zu sorgen, baß die Arbeiten und Lieferungen, die ftir den etwaigen Bau von Straßen, Eisenbahnen, Häfen, Telegraphenleitungen usw. benötigt werden, durch die marotraniid;c Regierung auf dem Submission s Wege vergeben werden.
Sie verpflichtet sich ferner dafür zu sorgen, daß bie Sub- rnifsionsbebingungen, besonders was die Materialliese- runH unb bie Fristen für Submisfionsangcbote betrifft, die Singe- hörigen keines Staates benachteiligen.
Tic Slusbeutung der großen erwähnten Unternehmungen bleibt dem marokkanischen Staat Vorbehalten ober wirb von ihm Dritten frei übertragen, die bann beauftragt werben können, die zu diefern Zwecke nötigen Mittel zu beschaffen.
Tie französifck)e Regierung roirb dafür sorgen, daß bei den Betrieben der Eisenbahn unb anderen Verkehrsmitteln, roic bei der Anwendung der zur Regelung bestimmten Verordnungen keinerlei unterschiedliche Behandlung der Angehörigen der verschiedenen Staaten, die von diesen Transportmitteln Gebrauch machen, eintritt.
Artikel 7. Tie französische Regierung wird bei der marokkanischen Regierung dafür eintreten, daß die Eigentümer von Bergwerken, industriellen und landwirtsd>aftlichen Unternehmungen ohne Umerschicd ihrer Staatsangehörigkeit ermächtigt werden können, dem Betrieb dienende Eisenbahnen zu bauen, zur Verbindung ihrer Probuktionszentren mit ben allgemeinen Verkehrslinien unb bem Hafen nach Maßgabe von Reglements, bie nach dem Vorbilde der diesbezüglichen französischen Gesetzgebung erlassen werden sollen.
Artikel 8. lieber die Eisenbahnen in Marokko wird jährlich ein Bericht ausgegeben werden, der nach den gleichen Formeln und Bedingungen ausgestellt ist, wie die von den französischen Eisenbahngesellschasten den Generalversammlungen ihrer Aktionäre vorgelegten Berichte.
Artikel 9. Um nach Möglichkeit Reklamationen zu vermeiden, wirb die französische Regierung bei ber marokkanischen dasür eintreten, baß biese einem für jebe Angelegenheit burch ben französischen Konsul im Einvernehmen nm ucm Konsul der beteiligten Macht ober mangels Einverstänbnisses burch bie beiden Regierungen ab hoc bestimmten Schiebsrichter die Klagen unterbreitet, bie von fremben Staatsangehörigen gegen marokkanische Behörbcn ober als marokkanische Behörben fungierende andere Beamten erhoben werden, sofern sie sich durch die Vermittlung des französischen KonNils unb bes Konsuls ber beteiligten Macht nicht haben regeln lasten. Dieses Verfahren bleibt bis zur Einführung einer Rechtsorb nung in Kraft, die sich nad) ben jeweiligen rechtlichen Grunbsätzen ber Gesetzgebung ber beteiligten Mächte tidtfet, und dann bestimmt sein roirb, nach vorausgegangener Verständigung mit diesen die Konsulargerichte zu ersetzen.
Artikel 10. Die französische Regierung wird dafür sorgen, daß die fremden Staatsangehörigen bas Recht ber Fischerei in ben marokkanischen Gewässern unb Häsen auch weiterhin aus- üben dürfen.
Artikel 11. Die französische Regierung wird bei der marokkanischen Regierung dafür eintreten, baß diese dem auswärtigen Handel nach Maßgabe seiner Bedürfnisse neue Häfen eröffnet.
Die Vereinoarung wird den anderen Signatarrnacyten der Algeciras-Akte rnirgcteilt werden, wobei beide Regierungen sich verpflichten, sich gegenseitig ihre Unterstützung zu lechen, um den Beitritt dieser Mächte zu erlangen.
Die Revolution in China. -
Peking, 6. Nov. I ua n-s hi-tai weigert sich rwch immer, das Amt eines P r e m i e r m i n i st e r s zu übernehmen. Die Regierung unterhandelt mit einer internationalen Gruppe wegen einer Anleihe. Die Frage der Sicherheit erzeugt hierbei Schwierigkeiten.
Nach einem Telegramm aus Ztfchang sind siebzehn Mandschufrauen gefangen worden, von denen fünf getötet wurden. Die Führer der Aufständigen erklärten, sie seien gezwungen gewesen, diese Hinrichtungen zu gestatten, um ihre Soldaten und den Pöbel zufrieden zu stellen.
Fortschritte und Erfolge der Revolutionäre.
Schanghai, v. Nov. Die Städte Tschinkiang und Tschang°Tschon ergaben sich den Rebellen. Tie Ucbcrgabe von Kouinsan bestätigt sich. Alle wichtigen Punkte auf ber Eisenbahn bis Tschinkiang erklärten sich für die Revolutionäre, nur Nanking ist augenscheinlich noch immer lästerlich gesinnt unb ruhig. Aber ber bortige Tartarengeneral ist sehr unbeliebt unb seine Anwesenheit kann die Ursache eines Zwiespaltes werden.
S ch a u h s i n g in der Provinz Tschekiang, Zentrum des Grubengcbietes, ist in die Hände ber Aufsianbischen gefallen.
Die Umgebung von scyanHhai, Lvu,ung, Hangt- schot und Sungttang befindet sic^ m den Händen der Revolutionäre. Tie Soulfchqu sind zu ihnen übergegangen. Die Aufständigen erließen eine Proklamation, durch das Likinzöllc aufgehoben werden und die .Seezölle aufrechterhalten bleiben.
Kaiserliche Uebcrlaufer.
Sh anghai, 6. Nov. Drei Kaiserliche Kanonenboote von der Flotte des Admirals Sah liefen gestern in den hiesigen Hafen ein, um Lebensmittel und Munition an Bord zu nehmen. Heute früh gingen fiezu den Rebellen über. Als die Flagge der Rebellen hoch ging, sah man, wie die Mannicha.ten der Schiffe Freudentänze auffuhrren und einander die Hände fchüttelten.
Ter Schutz der deotscheu Zuterkfien.
Berlin, 6. Nov. Ter aroße jlreuzer „Gneisenau" erhielt den Beiehl nach der Wusang-Reede zu gehen zur Wahrnehmung der deutschen Znteressen in Schanghai. Die Ankunft dort ist am 8. 'Jhroembet zu erwarten. Er roirb in Nanking burch das Kanonenboot „2iger" ersetzt, so daß bie fünfen» telegraphische Verbnibung Hankau—Kiautichou gesichert bleibt Ter Ehcf bes Krcuzergeschroabers hat vor Hankau seine Flagge auf bas Kanonenboot „Luchs" gefetzt


