Ausgabe 
5.12.1911 Zweites Blatt
 
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Meteorologische Beobachtungen der Station Sietzen.

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Die Kavon-Seife wird nach einem ganz neuen Verfahren

gewonnen. Bekanntlich find die Seife«, die

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Kavon-Werke Dresden

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Preis pro Stück 20 Pf Jetzt überall erhältlich

neuartige Haushallseife fabelhafter Waschkraft.

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und mit ver?

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nährte ältere .

Bullen.

Vollfleischige, ausgewachsene, höchsten

»v ch a is. Weidemastschafe .

Schweine. Vollfleischige Schweine bis zu 2 Zentner

Zur Aufklärung

über die Herftellung von Palmin!

Gießener Strafkammer.

Gießen, 1. !Dez.

Es beliebt vielfad) noch die HnQcbt, Pal­min lei ein aus verlebtedenen Fetten zu» Lammengeletztes Kunftprodukt,das irgend welche unbekannten 2ulätze oder Bei* mifebungen enthalte.

Obwohl fchon der überaus reine Oe» fchmack des Palmin erkennen läßt, daß diele Hnfchauung auf einem Irrtum be­ruht, erklären wir, um Mißverftändniffe zu befeitigen:

Palmin ift abfolut reines Pflan­zenfett und beftebt einzig und allein aus dem febr fettreichen Fleifcb der Kokosnuß; es wird daraus durch Prellung und Rei­nigung gewonnen und weift keinerlei Zutäfte irgend eines anderen Stoffes auf (auch kein Waller), enthält vielmehr 100% reines Fett.

Palmin ift neuerdings auch welch (fcbmalzähnlicb) zu haben.

H. Scblinck & Cie. H.-O.

Lebendgewicht ... ... . 48l/,-49^

VoUsteijchige Schweine über 3 Zentner Lebendge>vicht 481/a-491/a

VoUfleischige Schweine über 2*/, Zentner Lebendgeivicht ... 46X-471/,

fleischige Schweine unter 80 kg Lebend-

indter zuv^

Schwurgericht.

Gießen, 5. Dezember, Tätliche Beleidigung.

Gestern verhandelte das Schwurgericht einen Fall, mit dem ftch das Schöffengericht Büdingen vorher schon beschäftigt hatte. Diesem war, wie der Vorsitzende, Landgerichtsrat Schudt, mit­teilte, der Fall als tätliche Beleidigung überwiesen worden.^ Es mußte seine Unzuständigkeit erklären, weil es sich um ein Sitt- lichkeitsverbrechen handelt und hierfür das Schwurgericht zu­ständig ist.

Angeklagt aus § 176 Abs. I des StrG. war der 24 Jahre alte noch unbestrafte Glasmacher Otto Müller von Bü­dingen. Er soll in der Nacht vom 30. bis 31. August auf dem Wege von Rinderbügen nach Büdingen an der noch nicht ganz 16 Jahre allein Karoline Koch, mit der er an einem Tanzvergnügen teilgenommen hatte, mit Gewalt unzüchtige Hand­lungen begangen haben. Tie Anklage vertrat Gerichtsasses!or Neuroth. Tie Verteidigung führte Rechtsanwalt Müller. Tie Verhandlung, die unter Ausschluß der Oefsentlichkeit geführt wurde und in der fünf Zeugen vernommen wurden, endete mit der Verurteilung des AngeÜagten wegen tätlicher Belei­digung zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten.

Tie Höhe der Strafe wurde damit begründet, daß mildernd ins Gewicht gefallen sei, daß der Angeklagte noch unbestraft ist, straferschwerend komme in Berücksichtigung, daß die Tat an einem jungen Mädchen verübt sei, die noch nicht 16 Jahre alt gewesen sei und das sich in den Schutz des Täters gestellt hatte.

Höchste Temperatur

Niedrigste

jetzt meistens zur Wäsche benutzt werden, mit Hilfe von Natronlauge oder Soda hergestellt. Es find das dit sogenannten Kernseifen. Die Kavon-Seife ist dagegen eine Kaliseife.

Schon seit undenklichen Zeiten ist den Seifensiedern bekannt, daß Kali-Seifen die weitaus beste« für alle Haushaltzwecke sein würden, nur gelang es lange nicht, solche Seifen in festen Stücken zu erzeugen. Nach lang­jährigen Versuchen ist es uns nun endlich gelungen, reine Kaliseifen ohne fremde Zusätze in dauernd fester Stücken herzustellen und wir bringen unsere Seife unter dem Namen Kavon-Seife in den Handel.

Die großen Vorzüge der Kavon-Seife bestehen vor allen Dingen darin, daß sie die Wäsche nicht angreist und die Farben schont. Dabei ist die Seife von einer sehr großen Ausgiebigkeit, die sich schon bei ganz leichtew Ausftreichen in der mächtigen Schanmbildung zeigt.

Wir haben die Kavon-Seife, ehe wir sie in den Handel brachten, Hunderten von Hausfrauen zuw Probieren in ihrem Haushalt gegeben, und es wird einstimmig die enorme Waschkraft der Seife, sowie die große

Bollfleischige ausgemästete sZärfen höchst.

Schlachtivertes 4650 8190 Bollfleischige ausgemästete Kühe höchst.

Schtachtwertes bis zu 7 Jahren . . 4045 7479 Altere ausgemäslete Kühe und wenig gut

entwickelte jüngere Kühe und Färsen 3589 6672 Mäßig genährte Kühe und Färsen . . 2834 5665 H äl b ea.

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Schonung der Wäsche und der Farben gepriesen. Z. B. behalten Wollsachen, die sonst so leicht einlaufe« verfilzen, ihre ursprüngliche Form, Farbe und Elastizität. Auch wird gerühmt, daß die Wascharbeit Kavon-Seife auffallend bequem und für die Haut augenehm sei. Zu einem Versuch wähle man besonders schmutzte Wäsche oder empfindliche Stoffe wie Wolle und Seide.

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ni! Hübet;. Ederstraö im11. Jan., evll. Ipät.

Tie Erste Darmstädter Herdfabrik unb Eisengießerei Ge­brüder Roeder in Darmstadt ist im Laufe dieses Jahres mit folgenden Auszeichnungen bedacht worden: Turin: Inter­nationale Industrie- und Gewerbe-Ausstellung: Goldene Me­daille. Dresden: Internationale Hygiene-Ausstellung: Großer Preis. s'G r ave n h a g e: Internationale Ausstel- lung für Hotelindustrie, Kochkunst und Nahrungsmittel: Gol­dene Medaille. Frankfurt a. M.: Internationale ftodp Vunstausstellung: Großer Preis u. Ehrenpreis. hv5/12

Märkte.

Gießen, 5. Tez. 9)1 orftbettefit. Auf heutigem Wochen» markte kostete: Butter vr. Psd. 1,401.45 Hühnereier 1 St. 1012 Big., Uäse pr. St. 68 Pfg., Kasematte 2 St. 56 Pig., Tauben pr Br. 0,801,00 Bit., Hübner pr. St. 1,001,60 Mk., Valuten pr. Stück 0,801,80 Pik., Eltteu vr. St. 1,80-2,20 Gänse das Pid 6075 Psg^ Ochsen fleisch vr. Pid. 8290 Big., Rindfleisch pr. Psmtd 8486 Big., Kuhfleisch 70 Pfg^ Schweine­fleisch pr. Pfund 6486 Big^ Kalbfleisch pr. Pid. 7680 Big., Hammelfleisch pr. Bid. 60hO Big., Uartofseln pr. 100 Slg. 7.00 bis 9.00 yjlf., Weißkraut das Stück 15 bis 80 Psg^ Ztviebeln per u.tr. 10,0012.00 Bck., Blilch das Liter 22 Pfg., Aep'el per Ztr. 15 bis 20 Mk., Nüsse 100 Stück 5000 Big., per Ztr. 000 Mk., Birnen das Pfund 1525 Big. Marktzeit von 82 Uhr.

F. C- Wiesbaden. Biehhof -M a r f tb e rt cf) t vom 4. Dez Auürieb: Rinder 148 (Ochsen 56, Kühe 92, Bullen 0), Kälber 106, Schafe 41, Schweine 429.

Tendenz: Rinder rege, Kälber und Schaie gedrück. Schwellte

IDerFlötenspieler.

Goethe erzählt von seinem Dämon, daß er durch sein wunder­bares Flötenspiel jede Schöne wie in einem Zauberbann gefangen hielt. Nun ist nicht jeder Flötenspieler ein Dämon und selbst ein schönes Spiel weckt nicht bei jedem Zuhörer gleiche oder ähnliche Gefühle, wie bei einet munteren Phylis. Vielmehr neigt unsere modern-realistische Welt vielfach zu der Auffassung, der Wilhelm Busch die tiefsinnigen Verfe gewidmet:Musik wird oftmals schwer empfunden, weil meistens mit Geräusch verbunden." Also erging es den Bewohnern eines Stadtteils in Friedberg, in welchem der Flötenspieler R. B. wohnte. Er spielte des Morgens, er spielte des Mittags und selbst des Abends drangen die munteren Töne seiner Flöte durch das geöffnete Fenster an die Ohren seiner Nachbarn. Es erfolgte Beschwerde und die Polizei forderte ihn auf, die Fenster zu schließen. Er tat dies aber nicht und wurde schließlich zu 10 'Mark Geldstrafe verurteilt. Er legte Berufung ein, hatte aber wenig Glück damit, denn die Strafkammer war der Ansicht, daß der Angeklagte verpflichtet gewesen sei, die Fenster zu schließen, nachdem er lperzu aufgefordert und aufmerksam gemacht gewesen sei, daß sein Spiel lästig empfunden werde. Das verurteilende Er­kenntnis wurde bestätigt.

Ein Sühneversuch.

Der So. G. von Gießen hatte gegen den Ä. St. von da Privat­klage erhoben, weil dieser sich über sein Verhalten in einem Prozeß mit einem hiesigen Agenten in beleidigender Weise aufgehalten habe. Der Privatbeklagte erklärte heute, daß er keinerlei persön­liche Miß Helligkeiten mit dem Privatklager habe, die Sache beruhe auf Entstellung. Auf Antrag vertagte das Gericht die Verhandlung Und ordnete das persönliche Erscheinen der Streittelle zum Zwecke eines Sühneversuchs an.

Sie saßen zusammen und sprachen...

Es war nämlich Hochzeit in Fauerbach v. d. H. Die Frauen saßen zusammen an einer Tafel und die Ä. M. M. erzählte, die h. S. Ehefrau habe Dags zuvor schon wieder einen Sühnetermin

feinste Mastkätvec 6864 105-106

Mittlere Mast- und beste Saugkälber . 5862 9%104 Geringere Mast- und gute Saugkälber 5458 9096

Geringere Saugkälber 4852 8086

Schlachtivertes . . . .

Boltfleflchige, jüngere . .

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Sport.

Fußball. Ter Gießener Sportverein von 1900 stellte am Sonntag drei Mannschaften ins Feld. Tie erste Mann­schaft spielte in Kassel mit Ersatz für den erkrankten Mittel-

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stürm er und unterlag knapp mit 3:2 Toren. Roch vir; vor Schluß führte die hiesige Mannschaft mit 2:1 Toren. Zwei rasche Vorstöße innerhalb fünf Minuten brachten ledoch Kastel zwei Tore und damit den Sieg. Tie 3. und 4. Mannschaft spielte gegen die gleichen Mannschaften des hiesigen Vereins für Bewegungsspiele und blieb jedesmal siegreich. Tie dritte. Mannschaft getoann infolge ihrer guten Verteidigung mit 5:2 Toren, während die 4. Mannschaft vollständig überlegen spielte unb mit dem Ergebnis von 12:3 Toren siegreich bheb. So­mit erzielte der hiesige Sportverein von 1900 an diesem Tag das hohe Torverhältnis von 19:8 Toren.

Ein hartnäckiger Angeklagter.

In Griedel waren zwei Familien in Differenzen geraten. Nach einiger Zell wurde die eine Familie dadurch betätigt und nachts aus dem Schlafe gestört, daß Steine auf das Hausdach geworfen wurden, welche nicht nur Ziegel zertrümmerten, sondern auch mit Gepolter über das Dach niederrollten. Ties wiederholte sich auch in der Nacht vom 27. August 1911. Diesesmal hatte aber die Hausfrau und ihre im Hause gegenüber wohnende Schwester acht gegeben und erkannten den Täter in einem Mitglied der verfeindeten Familie, dem Geometergehilfen I. S. von Griedel, <$r wuvde am 19. Oktober 1911 vom Schöffengericht in Butzbach zu 3 Mark Geldstrafe verurteilt. Er focht aber dieses Urteil an, erschien jedoch nicht in der Berufungsverhandlung, sondern ließ sich durch einen auswärtigen Anwalt vertreten und erklären, daß fein Bruder, bet Wagner F. S. in der fraglichen Nacht geworfen Babe. Er wurde als Zeuge gehört: feine Angaben trugen jedoch den Stempel der Erfindung an sich, so daß das Gericht seiner Selbstbezichtigung keinen Glauben schenkte. Es verwarf die Be­rufung des Angeklagten und bedauerte, daß die. Staatsanwaltschaft nicht ebenfalls Berufung verfolgt habe, da es in diesem Fall eine weit empfindlichere Strafe verhängt haben würde.

gehabt, nachdem sie kurz zuvor erst wegen Beleidigung ihres Mannes bestraft worden sei. Sie setzte hinzu: 'Die gehört einmal ins Loch, eher ruht sie nicht. Die M. wurde aber selbst roegen dieser Aeußerung gerichtlich belangt, das Schöffengericht erblickte indessen keine Beleidigung in diesen Worten. Das Berufungs­gericht dagegen war der Ansicht, daß die Aeußerung den Vorwurf enthalte, die Privatklägerin neige derart zu Beleidigungen, d. h. der Begehung Strafbarer Handlungen, daß sie nur durch eine Gefängnisstrafe geheilt werden könne. 'Das Urteil ftel tnbcifen gelinde aus; es lautete auf £> Mark Geldstrafe.

Mit dem feiner Händler ei dauerte nicht mehr lang."

Also sprach der Pferdehändler S. K. in Nieder-Weisel zu einem Bekannten, der ihm erzählte, daß sein Geschäftskonkurrent und Neffe I. K. von Nieder-Weisel bei ihnen int 4/orfe alle Ge­schäfte mache. Er wurde wegen Beleidigung angeklagt, vom Schöffengericht aber freigesprochen. Er gab nämlich an, er habe lediglich darauf hinweften wollen, daß die Bauern im Dorfe mit den Handelsleuten oft wechselten. Das Berufungsgericht schenkte dieser Auslegung keinen Glauben, da er erst im vorigen ^ahre wegen einer auf Konkurrenzneid beruhenden, abfälligen Bemerkung über seinen Neffen bestraft worden ist. Es verurtellte ihn zu 20 Mark Geldstrafe.

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Junge, fleischige, nicht ausgemäflete und ältere ausgemästete 4950

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