Ausgabe 
30.4.1910 Erstes Blatt
 
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Scr Kali a us s ch u ß des Reichstages verhandelte heute nach einmütiger Ablehnung des § 29, der, wie zugegeben wurde, den Auslandsabsatz in unbilliger Weise erschwert hätte, über dem *j 29b des Entwurfs Damm-Kölle, den soeenannten Schmidt- mann-Varagrayhen. Dieser Paragraph sicht vor, daß bei Ucbcr- schreitung der ihm zustehenden Absatzmenge für die, darüber hin­ausgehenden Mengen eine an die Reichskasse fließende Abgabe von 16 Mark für den Doppelzentner reines Kali zu entrichten ist. Die Verhandlung hierüber ist zum größten Teil vertraulich, ivril Handelsbeziehungen zum ?luslandc hierbei eine Rolle spielen. Der Vorschlag des Entwurfs Damm-Kölle mit der Abgabe von 16 Mark wurde angenommen. Der § 29 über die Quoten- Übertragung erhielt danach folgende Zusätze:

Die Genehmigung ist von einer ausreichenden Sicher­heitsleistung der Kaliwcrksbesitzer für die in folgendem ge­nannten Entschädigungen abhängig zu machen. Tritt infolge Uebertragung von Beteiligungsziffern eine Entlassung von Ar­beitern oder Beamten oder eine Verminderung ihres Arbeits­verdienstes ein, so hat der die Beteiligungsziffer übertragende Kaliwerksbcsitzcr ihnen den entstehenden Einnahmeausfall gegen Den bisherigen Lohn oder Gehalt bis zur Dauer von 26 Wochen zu ersetzen. Für Streitigkeiten hierüber ist für die Gemeinden, für die ein Gewerbegericht oder Berggewerbegericht besteht, dieses zuständig."

Der § 29c des Entwurfs wurde in folgender Fassung an­genommen : .

Jeder Kaliwerkbesitzer hat eine in die Reichskan'e fließende Abgabe von 0,60 Mk. für jeden Doppelzentner reines Kali seines Gesamtabsatzes zu eittrichten. Die Einkünfte aus dieser Abgabe sind zur Deckung der dem Reicks aus der Ausführung dieses Gesetzes entstandenen Losten unb nach näherer Bestim­mung des Bundesrats zur Hebung des Kaliabsatzes zu ver­wenden. Die Einnahmen und Ausgaben sind in den Reichshaus­haltsetat einzustellen."

Weiterberatung Sonnabend.

Der Ar b eits ka m mer a us schuß des Reichstages trat heute in die zweite Lesung des Gesetzentwurfs und führte sie zu Ende. Dem ß 3 wurde aus Antrag der Volkspartei angefügt, daß zu den Aufgaben der Arbeitskammern gehört:In der Haus­industrie die Vereinbarung und Regelung der Lohnsätze zu fördern." T.em § 8 wurde auf Antrag des Zentrums ein­gefügt:Bei Errichtung einer Arbeitskammer soll den Organi­sationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus den beteiligten Gewerbezweigen Gelegenheit gegeben werden, sich gutachtlich zu äußern."

Die BundesratSvertreter äußern wegen der Beibehaltung der Zuständigkeit der Arbeiterkammer für die Eisenbahner und des Arbeitersekretär-Paragraphen ernste Bedenken und erklären, daß sie die Annahme des Gesetzes im Buirdesrat nicht in Aussickfl stellen könnten. Beschlossen wurde zu § 14, daß die nicht mehr praktisch berufstätigen Mitglieder der Abteilungen ein Viertel der Mitglieder sowohl der Arbeitgeber als der Arbeit­nehmer nicht übersteigen dürfen. Der Antrag zu § 31, die Re­gierungsvorlage hinsichtlich der Verhandlungen wiederherzuitellen, wurde abgclehnt. § 38 erhielt auf Antrag der Sozialdemokraten folgende Fassung: , ..

Bei der Beschlußsanung über die Erstattung eines Gut­achtens oder Stellung eines Antrags ist zunächst für die Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine gesonderte Abstim- nuing vorzunehmen. Ergibt die Mstimmung, daß sämtliche Arbeitgeber einerseits unb sämtliche Arbeitnehmer andererseits einen entgegengesetzten Standpunkt einnchmen, so wird das Gutachten nicht erstattet und der Antrag nicht gestellt. Die Arbettgeber und Arbeitnehmer sind in diesem Falle ermächtigt, ihre Meinung und deren Begründung schriftlich niederzulegen und diese Aufzeichnung dem Vorsitzenden der Arbeitstammer einzuräumen. Das gleiche Recht hat in den Fällen, in denen ein gültiger Beschluß zusammengekommen ist, die Minderheit. Die Aufzeichnung ist von dem Vorsitzenden der Arbeitskammer den Verhandlungen beizufügen und der beteiligten Behörde eiw­zureichen."

Die weiteren Aenderungen an den Beschlüssen erster Lesung sind nicht wesentlich.

In der Gesamtabstimmung wurde das Arbeitskammergesetz durch eine Mehrheit aus Zentrum, Wirtschaftlicher Vereinigung, Fortschrittlicher Volkspartei, Sozialdemokraten und Polen gegen Die Nationalliberalen, die Rcichspartei und die Konservativen angenommen. Der Bericht soll möglichst noch vor Pfingsten festgestellt werden.

*

Der Ausschuß für die W e r t z u w a ch s st e u e r förderte die Beratung des Gesetzes bis zum § 55. lieber die Steuer­st affe I u n g in § 20 wurde inhaltlich folgender Beschluß ge­faßt: Die Steuersätze regeln sich in Staffeln von 10 v. .£>. bei einer Wertsteigerung von nicht mehr als 10 v. £). des Erwerbs- preises, bis zu 30 v. H. bei einer Wertsteigerung von über 00 v. H. des Erwerbspreises, und zwar steigt die Steuer um je 1 v. H. bei jeder weiteren Wertsteigerung um angefangene 20 v. H., sodaß die Steuer 28 v. H. beträgt bei einer Wertsteigerung von mehr als 350 bis 370 v. H.; sie beträgt dann 29 v. H. bei einer Wertsteigerung von mehr als 370 bis 400 v. H. und 30 v. H. bei einer Wertsteigerung von über 400 v. £>. des Erwerbspreises. Der Steuersatz ermäßigt sich für jedes vollendete Jahr der Besitz­dauer bis zum 30. Jahr um 1 v. H. seinem Betrages. Dem ErwerbspreiS werden für jedes Jahr der Befitzzeit hinzugerechnet 27t v. H. des Erwerbspreises zuzüglich der in § 10 Ziffer 4 und 4 genannten Aufwendungen, so weit diese Summe den Betrag von 100 Mk. für den Ar nicht übersteigt, 2 v. H. von dem Mehrbetrag. Die Hinzurechnung erfolgt für jedes volle Kalender­jahr nach Schluß des Jahres, in dem der Besitz erworben oder die Aufwendung gemacht, bei Bauten und Umbauten die behörd­liche Gebrauchsabnahme, oder wo eine solche nicht besteht, die gebrauchsfertige Herstellung erfolgt ist.

Der 8 49 erhielt folgende Fassung: Bon dem Ertrage der Zuwachs st euer erhält das Reich 50 v. H., weitere 10 v. H. erhalten die Bundesstaaten und 40 v. H. fließen, sofern nicht die Landesgesetzgebung eine andere Bestimmung trifft, den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zu, in deren Bereiche der steuerpflichtige Gegenstand sich befindet. Die Regelung zwi­schen Gemeinden und Gemeindeverbänden erfolgt durch die Landes- gesetzgebung.

Der § 51 erhält folgenden Zusatz: Doch unterbleibt eine Versteuerung, wenn das Veräußerungsgeschäft, das zu dem Eigentumsübergang führte, vor dem 11. April 1910 in öffentlich beglaubigter Form abgeschlossen oder bei einer Behörde eingereicht worden ist.

Der Kaijer und 3. II.

:/: Köln, 30. April. l'Privattelegramm.) Ueber die Ursache des BaUvnunfalls bei Weilburg erfahre ich von eingeweihter Seite: Der Unfall des Zeppelinballons ist lediglich darauf zurückzuführen, daß den warnenden Stimmen des technischen Personals und des leitenden Ingenieurs keine Beachtung geschenkt wurde. Diese hatten noch kurz vor der Absahrt naaj Köln dringend abgeraten und auf die ungünstige Wetterlage auf­merksam gemacht. Aber der militärische Leiter hatte die Fahrt befohlen. Das ist Umso bemerkenswerter, als der Kaiser selbst die Fahrt nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung gewünscht habe,daß die Witterung eine Fahrt gestatte und den Luftschiffen kein Schaden erwachsen könne". Einen zweiten Fehler machte man bei der Ver­ankerung des Luftschiffes in Limburg, als man deren Ausführung nicht durch das darin geschulte, technische Per­sonal ausführen ließ, das doch die eigebtliche Führung hatte und seit Jahren mit dem Z. 2 vertraut war. Es kannte genau alle Maßregeln und war auch s. Z. bei der Landung in Bieberach zugegen, wo das Luftschiff bei

höchst ungünstigem Wetter tagelang im Freien lag und bann glüMch i.. Metz ankam. Dadurch kam es denn, daß die Verankerung nicht sachgemäß war und das Luft­schiff, anstatt nut bem vorderen Bord den Boden zu be­rühren, einen Spielraum von etwa 20 Meter hatte.

Tic militärische Leitung hätte mit der technischen un­bedingt Hand in Hand gehen müssen, wie das seinerzeit bei Hauptmann George und Ingenieur Müller der Fall war, wodurch sie auch der Gefahr bei Biberach entgingen, indem sich die militärische der erfahreneren technischen unter- ordnete.

Ta der Unfall im Reichstag zur Sprache kommen wird, kann man jedenfalls eine eingehende Untersuchung und voll- ständige Klarstellung erwarten.

Die Unterschlagungen bei öer Mitteldeutschen Kreditbank vor Gericht.

4 Frankfurt a. M., 29. April.

Die Riesenunterschlagungen von 700000 Mark bei der Filiale der Mitteldeutschen Kreditbank, die am 1. No­vember v. Js. entdeckt wurden, beschäftigten heute die Straf­kammer. Der Schuldige war der Bankbeamte H. Willhardt, Der in der Abteilung der offenen Depots als Kassierer angestellt war. W., der zuletzt ein Jahresgehalt von 3800 Mark bezog, soll von 1900 an Geld aus den von ihm verwalteten Kassen entnommen und Quittungen von fünf Künden gefälscht haben. Die Machenschaften ermöglichte er, indem er angab, diese Kunden hätten die Einrichtung von Separat-Kontis gewünscht. Bei der üblichen halbjährlichen Abrechnung hätten Unterschlagungen an Den Tag kommen müssen. Das verhinderte er dadurch, daß er sich die halbjährlichen Auszüge aushändigen ließ mit dem Be­merken, die Inhaber seien an der Kasse und verlangten die Aus­züge. An Stelle dieser Auszüge fertigte dann W. solche an, die Dem angeblichen Stande des Guthabens entsprachen, und ließ sie an Die Künden abgehen. Hierauf fing er die Bestätigungs­schreiben der Künden ab und stellte wieder einen Auszug her, der den Eintragungen in die Bücher entsprach. Die Bestätigungen, die er selbst angefertigt hatte, versah er dann mit falschen Unter­schriften. Um die gefälschten Unterschriften zu vertuschen, ver­nichtete er alle Quittungen mit echten Unterschriften und ersetzte sie durch gefälschte. Im November 1909 erfuhr ein Kunde auf Der Bank gesprächsweise von dem angeblichen Conto Separato. Willhardt wurde sofort zur Rede gestellt, und als der Künde die ihm vorgelegten Quittungen als gefälscht erkannte, gestand Willhardt, 700 000 Mark unterschlagen zu haben, von denen er nachträglich etwa 100 000 Mark in einzelnen Beträgen selbst wieder ans die fingierten Kontos eingetragen hatte.

W. erzählt, daß seine Mutter Köchin bei dem Vater Ides Direktors Siebert von der Mitteldeutschen Kreditbaick war, wo­durch er zur Bank in die Lehre kam. Im.Jahre 1898 heiratete er. Seine Frau hat erklärt, daß sie die Aussage verweigere. W.'s Schwiegervater ist vermögend und war von W. über jein Gehalt und seine Vermögensverhältnisse falsch unterrichtet worden. Wäh­rend der Ehe bekam er von der Schwiegermutter verschiedenemal Zuschüsse. Auch hat er einmal in der Sächsischen Lotterie 62 000 Mark gewonnen und in anderen Lotterien wiederholt kleinere und größere Beträge. Es wird dann festgestellt, daß W. Geld aus seiner Kasse nehmen konnte, ohne Gegenzeichnung der Quit­tung, und daß die Konto-Inhaber keine Bestätigungsschreiben über die abgehobenen Beträge erhielten. W. gibt zu, daß die Ein­richtung der Conti Separati dem Direktor hätte auffallen müssen. Nach den Goltermann'schen Unterschlagungen lenkte die Direktion ihr Augenmerk auch auf die Spekulationen Willhardts, die er durch die Bank betrieb, und er wurde ausgefordert, feine Spekulations­papiere zu verkaufen. Tie erste Unterschlagung beging Willhardt im Juni 1900. Er wettete viel bei Buchmachern, unb diese dräng­ten zur Zahlung. Er wollte die ersten Unterschlagungen von wenigen 1000 Mark durch Geld des Schwiegervaters decken, lebte aber damals in Zwist mit ihm. Ein Schwager hatte andauernd größere Summen von ihm geliehen und durch Häuserspekulationen verlor er oas Vermögen seiner Fran in Höhe von 55 000 Mark und etwa 280 000 Mart, als sein Schwager in Konkurs geriet. Die übrigen Unterschlagungen werden im Zusammenhang besprochen und dabei erörtert, wie das Schwindelgebäude des Angeklagten zusammenbrach. Auf die Frage des Vorsitzenden nach dem Ver­bleib der unterschlagenen Gelder erklärt W.: Ich habe nichts bei­seite geschafft. Bei meiner Verhaftung hatte ich iwch zirka 2000 Mk. in meiner Tasche, die mir abgenommen wurden. Ich habe noch ein Sparkassenbuch über 10 000 Mark, bei der Mitteldeutschen Kreditbank ein Guthaben von 1000 Mark und bei der Dresdener Bank ein Guthaben von 1520 000 Mark. Außerdem stehen mir aus der Mannheimer Konkursmasse noch 225 000 Mark anerkannte Forderungen zu. Beim spekulieren habe ich 3040 000 Mark verloren, beim Wetten etwa 150 000 Mark. Ich habe oit an einem Tage 34000 Mark verwettet. Für die Sächsische Lotterie habe ich jährlich ettua 4000 Mark ausgegeben, für den Haushalt brauchte ich nwnatlich 150200 Mark. Durch die Angst bin ich dem Trünke in die Arme getrieben worden. Damit ist die Vernehmung des Angeklagten beendet und es wird in die Zeugenvernehmung ring c treten.

Aus 5ia0t uiiö Laus.

Gießen, 30. April 1910.

* * Tageskalender. Sonntag vormittag 11 Uhr Gr» Öffnung des Mnfeu m s f ü r V ö l k e r k u n d e im Turmhaus am Braud.

Zirkus Schumann: Samstag abend 8/4 Uhr Eröff­nungsvorstellung.

Kolosseum: Täglich Vorstellung. (Programmwechsel).

K i n e m a t o g r a p h: Täglich Vorstellung.

Biograph: Täglich Vorstellung.

Ä n l a g e m n s i k am Sonntag vormittag ll1/, Uhr in der Süd-Anlage. Sptelplan: 1. Ouvenure zur OperStradella", von Flotoiv; 2. Fantasie ans der OperTiefland", von d'Albert; 3. Puppen-Walzer ans der OperetteTie Puppensee", von Joseph Bayer: 4.Tie Freundschaftsflagge", Marsch von Sonja.

*

* Erledigte Stellen. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Mühlheim (Kr. Offenbach). Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende 1. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu vaingrund. Dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosen- berg und dem Fürsten und Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu. Dem Inhaber der Stelle kann eine Ortszulage bewtlligt werden. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehr er stelle an der Gemeindeschule zu Hopfmannsfeld. Mit der Stelle ist Organisten- und Lektordienst verbunden. Die Stelle eines ©teuer- a ufseherS bei Großh. Hauptsteueramt Bingen.

* Forst Personalien. Der Großherzog hat dem Forstmart Förster Johs. Frank zu Alsfeld auS Anlaß seiner Versetzung in den Ruhestand das Allgemsine Ehren­zeichen mit der InschriftFür treue Dienste" verliehen.

* Geheimrat Haas. Das Befinden des Kammer- präfidenten Haas ist in der Besserung begriffen. Nach- öem er seit einiger Zeit die laufenden Geschäfte der Zweiten Kammer wieder übernommen hat, teilte er nunmehr den Vor­standsmitgliedern der Landwirtschaftskammer mit, daß er die Geschäfte wieder führen werde.

* Das hessische Tuberkulose-Museum. In der letzten Zeit befand sich die Tuberkulose-Ausstellung in dem überwiegend Landwirlschaft treibenden Kreise Büdingen, in dem erfreulicherweise die Tuberkulose nicht so sehr verbreitet ist. Die Ausstellung fand trotzdem den un­

geteilten Beifall der Besucher, die recht zahlreich waren. In Altenstadt wurden 1200, in Stockheim und Nidda je 1100 und in Echzell 1200 Besucher gezählt; auch wurden zahlreiche Vorträge gehalten, die allerdings notwendig sind, um den Zweck und den Wert der Ausstellung ermessen zu können. Die Wanderung geht nunmehr zunächst nach Passau, Straubing und Landshut in Nicder-Bayern.

" Tod in der Lahn. Eine Frau, die auf ticn Bleichen wohnt, bemerkte heute früh am Lahnufer eine älter- Frau und sah, wie sie sich in das Wasser stürzte. Sie holte wohl gleich Hilfe herbei und die Lebensmüde wurde ans Ufer gebracht, allein der Tod war bereits eingetreten. Es handelt sich um eine ältere Witwe, was sie zur Tat trieb, ist nicht bekannt. Die Leiche wurde nach dem Friedhöfe gebracht.

* * Stenographie. Der Stenographen - Verein S t o lz e-S ch r e y" beginnt am 10. Mai wieder einen Anfängerkursus (siehe Inserat).

r. Londorf, 29. April. Gestern abend oeranfialteic die Militär-Musikschule aus Friedberg ein Konzert im Bögerschen Saale, das sehr gut besucht war. Die Dar­bietungen der jugendlichen Kapelle waren ausgezeichnete unb übertrafen alle Erwartungen. Der reiche Beifall der Er­schienenen brachte zu dem reichhaltigen Programm noch einige Zugaben.

D. Bad-Nauheim, 29. April. Die erste Kurperiodc des Elisabeth stiftS hat am 25. April begonnen. Hundert Kinder aller Altersklassen sind eingetreten, die unter der Obhut von 6 Schwestern und 8 Helferinnen stehen. Sämtliche Läden der Kolonnade sind vermietet und gestern wurde mit ihrer Einrichtung begonnen. Der Mietpreis der Läden schwanki zwischen 13003000 Mk.

d. Mainz, 29. April. Am 10. April fand bei Engelstadt ein Straßen-Fahrradrennen statt, an dem sich auch der 19jährige Landwirt ^Joh. Valentin Juli aus Mamz- Zahlbach beteiligte. Juli tarn mit seinem Rad zu Sturz, zog sich eine Kopfverletzung zu, der er feine weitere Beachtung schenkte. Nachträglich verschlimmerte sich fein Zustand der­art, daß er vor 8 Tagen im Rochushospital ausgenommen werden mußte. Heute starb der junge Mann.

hc. Marburg, 29. April. Der Privatdozent Lic. Dr. theol. Dr. ph.il. Gustav Westphal ist zum außer­ordentlichen Professor für alttestamentliche Theologie in Aus­sicht genommen. Damit wird das feit dem Tode des Pro« fessors R. Kretschmar erledigte Extraordinariat wieder be­setzt sein.

[] M arburg, 29. April. Gestern abend gegen Vs9 Uhr wurde hier ein großer kugelförmiger Meteor beobachtet.

(*) Gladenbach, 29. April, di er ist der Plan auf- getaucht, eine Verbindungsbahn zwischen der Bahn Marburg -5)erborn und der im Bau begriffenen Bahn Oberscheld-Wallau von hier aus über Bottenhoru nach Niedereisenhausen anzu streb en.

Die wiener Gistmordafsäre.

Wie wir gestern schon Mitteilen konnten- ist in die An­gelegenheit der geheimnisvollen Versendung von Gift- pillen an General st absoffiziere nunmehr durch das Geständnis des verdächtigen Oberleutnants Hof- richt er völlige Aufklärung gekommen. Die uns da­rüber zugegangenen näheren Meldungen besagen:

Wien, 29. April. In dem S ch l ll ß v e r h ö r mit dein des Giftmordanschlags gegen die Generalstabsoffiziere Der- dächtigten, seit 22. Novemver 1V09 in Hast betinDlirtjeu Ober­leutnant Adolf Hofrichter erhielt dieser Gelegenheit, das ge­samte Beweismaterial, das für ihn erdrückend war, kennen zu lernen. Hofrichter mußte selbst zur Einsicht kommen, daß das Beweismaterial nicht umgestvßen werden kann. Hierin wurde er auch zum Teil durch die Militärärzte, die ihn im Arrest wieder­holt auf seinen Geisteszustand unter,acht hatten, bestärkt. Hofrichter ließ sich infolgedessen gestern dem Untersuchungsrichter vorführen welchem er unter sichtlichen seelischen Kämpfen das G e ft ä n D - n i s ablegte, daß er tatsächlich Die Giftpillen an Ge­neralstabsoffiziere gesandt habe, um diese aus dem Wege zu räumen und wieder in den Generalstab aufgenommen zu werden. Diesen Plan hatte er hauptsächlich aus Liebe zu seiner Gattin erdacht, um ihre Zukunft sicher zu stellen. Da durch diese ge? änderte Prozeßlage das Vorgehen der Frau nicht ganz einwandfrei ist, wurde diese heute dem Sicherheitsbureau vorgeftihrt und einem Verhör unterzogen.

Die Vernehmung dauerte bis zum späten Abend. Im Ein­vernehmen mit der Staatsanwaltschaft wurde verfügt, daß Frau Hofrichter vorläufig zur Disposition der polizeilichen Untersuchung zu bleiben habe. Frau Hofrichter verbleibt die heutige Nacht im Polizeigebäude: erst morgen wird entschieden werden, ob gegen sie Anklage wegen falscher Zeugenaussage erhoben wird.

DemFremdenblatt" zufolge soll Hofrichter schon vor längerer Zeit Zyankali von einem Verwandten bezogen haben. Der keine Ahnung hatte, zu welchem Zwecke Hofrichter Das Gift be­nötigte. Hofrichter geftanD auch, Daß er Die Giftbriefe selbst in Den Postkasten des 6. Wiener Bezirks geworfen hat.

LMchiffahtt.

Brüssel, 29. April. Der BallonFleurus" des Brüsseler Aeroklubs, hat sich während Der Füllung losgerissen und ist in westlicher Richtung ohne Besatzung entflohen. Das Luftschiff ging nach einer Drahtnachricht aus Berlin in später Abendstunde in der Nähe von Wickrath ohne Gondel nieder.

versnitzchtes.

* Was Deutschland für Belgien bedeutet. Nach den vom Neichsamt des Innern eben heransgegebenen Mit» teilungen betrug die deuliche Einfuhr nach Belgien im Jahre 1909 412 351 000 Franks, die Frankreichs 39ö 722 OOu Franks und Groß­britanniens Einiuhr 324 973 b90 Franks. Damit ist Deutschland m die erste Stelle der belgischen Einsuhrstatlstik aufgerückt, wahrend bisher dieser Platz von Frankreich eingenommen worden war. Aber nicht nur der Einfuhr, sondern auch der Ausfuhr nach ist Deutschland für Belgien am wichtigsten. Mit 640 268 000 Franks Ausfuhrwert steht Deutschland nicht nur allen anderen Staaten voraii, ionbern übertrifft sogar den nächstbesten Stunben Belgiens, Frankreich, um beinahe 200 Millionen. Tie hauptsächlichsten Gegenstände, Die Deutschland nach Belgien ausführt, sind Maschinen, sowie Eisen und Stahl, bereit Wert im abgelaufenen Jahr zu­sammen 75 029 000 Franks betrug. Die Tatsache, daß Deutschland für Belgien nunmehr sowohl, ivas Ein- und auch Ausfuhr betrifft, an erster Stelle steht, ist gegenwärtig im Hinblick auf die Brüsseler Weltausstellung von besonderem Wert.

* Eisenhaltige Pflanzen. Die Ansicht, daß der Spinat das eisenreichste Gemüse sei, ist nicht nur in Laien-, sondern auch in Aerztekreisen weit verbreitet, aber wie Die Untersuchungen von Haensel ergeben haben, irrig, denn nach diesen Untersuchungen hat von allen Pfianzen, die zur Nahrung verwendet werden, Der Slopü jalat den größten und Der Spinat Den geringsten Gehalt an Eisen. Wenig bekannt ist die Tatsache, daß auch die Kartoffel eisenhaltig ist. Nächst dem Kopfsalat besitzen die Blätter des Kohlrabi Den größten Eisengehalt. ES folgen Dann in abfteigenDer Reihenfolge: Winterkohl, Endivien, Kartoffel und Spinat. Bei der Bedeutung Der Mineralstoffe für die Ernährung sind diese Tatsachen nicht ohne