Ausgabe 
24.11.1910 Drittes Blatt
 
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Nr. S7S

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1(ZV. Jahrgang Donnerstag, 24 November 1910

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General-Anzeiger für Gberheffen

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Strtattisnie® 112. Tel^Adr» Anzeiger G letz«,

mb. Deutscher Reichstag.

84. Sitzung, Mittwoch, den 23. November.

Am Tische des BundesratS: Dr. Delbrück, Preußischer Landwirtschaftsminister Freiherr v. S ch o r l e m e r. L r e s e r, dichter.

Präsident Graf Schwerin eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15. Minunten.

Neu eingegangen find zwei I n t e r p e ll a t i o n e n der Nationalliberalen und des Zentrums über Matz- nahmen gegen die Rebschädlinge.

Für den verstorbenen Abg. Schmidt-Warburg (Ztr.) wird Abg. Dr. v. S a v i g n y (Ztr.) zum Quästor ernannt.

Die Interpellationen über die Lcbensmittelteuerung.

Auf der Tagesordnung stehen die Interpellation der Sozialdemokraten über die Lebensmittelteuerung und die Interpellation der Konservativen, betreffend Maß­nahmen gegen die Verteuerung des Fleisches.

Die sozialdemokratische Interpellation lautet: Was gedenkt der Reichskanzler zu tun, um der die Volksgesund­heit schwer gefährdenden Lebensmittelteuerung zu begegnen?

Die Interpellation der Konservativen hat folgenden Wortlaut: Es ist in den letzten Monaten eine be­merkenswerte und bedauerliche Verteuerung des Fleisches in vielen Städten eingetreten.

Ist der Herr Reichskanzler bereit: 1. gegenüber dem im Zu­sammenhang damit in letzter Zeit vielfach hervorgetretenen Ver­langen nach Leffnung unferer Grenzen für eine vermehrte Vieh­einfuhr die schweren Gefahren darzulcgen, welche die Erfüllung dieses Verlangens a) für die deutsche Viehzucht im allgemeinen, b) für die Aufrechterhaltung des Veterinärschutzes und c) für eine nachhaltig ausreichende Fleischversorgung des deutschen Volkes mit sich bringen müßte?

2. Welche Maßnahmen hält der Reichskanzler für möglich, vm der bedauerlichen Steigerung der Kleinhandelspreise von Fleisch in den Städten zu begegnen?

3. Ist der Reichskanzler in der Lage, eine vergleichbare lieber» sicht über die Kleinbandelspreise von Fleisch in den wichtigsten Ländern Europas vorzulegen?

Die beiden Interpellationen werden gemeinsam verhandelt.

Staatssekretär Dr. Delbrück erklärt sich zur sofor­tigen Beantwortung bereit

Abg. Emmel, (Soz.)

begründet die sozialdemokratische Interpellation .Die Folgen der Krise sind noch nicht überwunden. D'e Arbeitslosigkeit ist noch groß, während die Kapitalisten große Gewinne einstreichen, lieber» bhwemmungen und die Mißernte m den Winzergebieten steigern den Notstand bei Arbeiterstand und Mittelstand. Und dazu die Lebensmittelteuerung! Regierung und Reichstag haben sie durch die Erhöhung der Beamtengehälter anerkannt. Auch der König don Preußen ist in eine Lohnbewegung eingetreten, obwohl et pro Tag. das' Jahr zu dreihundert Arbeitstagen gerechnet 52 000 Mark Zivilliste bezog. Die Arbeiter sind bei ihren Lohnbewegungen nicht so glücklich. Da versucht man durch Mobilisierung von aller­hand Lumpengesindel den Kampf um Verbesserung ihrer Lage ihnen zu erschweren. Der Redner geht auf Getreidesoll und Viehsperre ein. Nur 281 Millionen hat das Reich nach Brentano aus dem Getreidezoll gezogen, während 2% Milliarden in die Taschen der Großgrundbesitzer gefloßen sind. Die Verschlechterung der Lebensweise degeneriert das Volk. Die Fleischverteuerung er­gibt zwischen Berlin und London ganz ungeheure Preisdifferenzen. Der Redner gibt hier wie beim Getreidepreis eine Reihe von Ein­zelziffern. An der französischen Grenze laufen die Arbeiter stun­denweit, um die 2 Kg., die zollfrei sind, zu holen (Ruf rechts: lei» der!). Der Redner gibt eine Berechnung der Berliner Volks­zeitung, daß ein Arbeiter mit 1052 Mark Einkommen ein Zwölftel davon an indirekten Steuern abliefern muß, ein Fabrikbesitzer und Großgrundbesitzer aber, der 2070 Mark an Stevern aller Art zahlt, nur den 147ten Teil. In Dresden ist der Fleischkonsum um 19 Prozent pro Kopf zurückgegangen. Dafür steigt der Konsum an Pseroe- und Hundefleisch. Blutarmut und Unterernährung, sckon im Mutterleibe, sind die Folge. Da brauchte die Frau von Vopelius wahrhaftig nicht jenen Rat zu geben! Wer da von Fleisch­notrummel spricht, macht sich einer Roheit schuldig.

Die »Vossische Zeitung" hat nachgewiesen, wie sehr die Guterpreise gestiegen sind. Die Löhne der landwirtschaftlichen Arbeiter aber sind herabgesetzt worden. Das Volk leidet, aber die Taschen der Edelleute werden gefüllt. Oeffncn Sie die Grenzen und heben Sie die Zölle auf, solange die Teuerung besteht. Warum Nimmt man sich nicht Wien zum Mu st er, wo man argen­tinisches Fleisch eingeführt hat? Wie weit die agrarische Un­verschämtheit geht, zeigt ein vertrauliches Schreiben von Mit­gliedern des Bundes der Landwirte bei Frankfurt a. M., worin aufgefordert wird, nicht mehr neue Milchkühe einzustellen, damit der Milchpreis nicht sinkt. (Härt, hort! links.) Das sind Wuchergeschäfte und Preistreibereien schlimmster Art. Die agrarische Wucherpolitik ist ein Unglück für unser Volk. Die Mehrheit des Volkes mißbilligt sie, denn sie ist ein Verbrechen am Dolk. Darum sollte der deutsche Reichstag erklären: Fort mit dieser volksfeindlichen Brot- und Wucherpolitik! (Beifall links.)

Abg. Rupp (Kons.):

Alles ist schon dagewesen, auch dieser Fleischnot­rummel. (Lärm links.) Tie Reichstagswahlen sind ja vor der Tür, daher die Mack)e. (Unruhe links, Rufe von Den Sozial­demokraten: Schämen Sie sich!) Ta heißt es: Nieder mit der deutschen Scholle, hoch der internationale Geldsackl So geht es durch die Presie der Linken, und auch die unparteiischen Blätter beugen sich vor dem Großkapital. Fleischnot und Fleischteuerung sind ganz verschiedene Tinge. Man lechzt förmlich nach dieser Fleischnot (Gelächter links.) Sie ist eine Fata Morgana, der man nachjagt im Interesse des Freihandels, des Großkapitals. Aon Fleischnot ist keine Rede. Tie Statistik beweist, daß der Fleischkonsum fortdauernd gestiegen ist. Schwankungen kommen vor und sind erklärlich infolge schlechter Futterjahre. Nicht man­gelnde Produktion der inländischen Landwirtschaft ist schuld; ihre Produktionsfähigkeit hat sich gesteigert (Sehr richtig!) und wird sich immer mehr steigern, wenn ihr die Möglichkeit nicht beschränkt wird durch Maßnahmen, die der Freihandel anstrebt, der die deutsche Volksernährung im Frieden und im Kriege (Sehr wahr! rechts) abhängig machen will vom Auslande. (Sehr richtig! rechts.) Unsere Interpellation erkennt an, daß in vielen Städten Deutschlands eine bedauerliche Fleischteuerung eingetreten ist, und wir richten an den Reichskanzler die Bitte, daß er sich äußert, lvas die verbündeten Regierungen als Grund dieser Fleisch­te u e r q n g an sehen und welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenken, um sie zu beseitigen. Klarheit ist notwendig, damit

Stetigkeit in der Produktion eintritt unb auch in Der Volksernährung; um so mehr notwendig, als gewisse Parteien die momentane Fleischteuerung zu Agttanonszwecken verwenden und alles Mögliche und Unmögliche vorbringen, um das Augen­merk von den wirklichen Gründen der Fleischteuerung abzulenken, eine gewissenlose Hetze gegen d i e Landwirtschaft treiben. Es handelt sich um eine ernste Frage. Einige Momente, die wir als wirklichen Grund der momentanen Fleischteuerung ansehen: die Ladenoerhältnisse in den großen Städten, der Luxus in der Ausstattung, die gesteigerten Ansprüche des Publikums, das provoziert die hohen Preise; das Publikum, das immer vom Besten das Beste haben will.

Die Fleischverteuerer sind an anderer Stelle zu suchen als es auf der Linken dargestellt wird. Die Metzger habe ich nicht im Auge: im allgemeinen machen die Metzger ja auch--(Stufe

links: Heraus damit! Heiterkeit.) Aber z. B. die städtischen Schlacht- und Viehhofgebühren, das ist geradezu eine Umgehung des § 13 des Zolltarifgesetzes, dieser Ersatz der fortgesallenen Schlachtsteuer. Die Viehhaltung erfordert viel Arbeit und Kosten. Der Landwirt hat keinen richtigen Sonntag, er muß sehr viel arbeiten und oft erhält er gar nichts Dafür und muß sogar zu­setzen, und wenn er das nachweist, dann heißt es: Ja, er har nicht alles eingesetzt obgleich man ihm vorher die Buchführung empfohlen hat. (Sehr gut! rechts.) Die Landwirtschaft verdien: keine abnormen Preise, weder für Fleisch, noch für Brotgetreide, und sie will sie auch nicht, sondern nur stetige Preise, das beweist der Antrag Kanitz. Die Cef f nung der Grenzen würde die Preise nicht verbilligen, das hat das badische Beispiel mit der französischen Grenzöffnung gezeigt, und bringt die Ge- fahr der Einschleppung von Seuchen. Wie soll der Landwirt seine Viehhaltung vermehren, wenn er nicht Vertrauen zum Gesetz und zur Regierung haben kann? Ich bin fein Junker, ich bin kein Großgrundbesitzer, ich bin ein süddeutscher kleiner Bauer, aber das sage ich Ihnen, die bäuerliche Be- völkerung wird sich die Parteien merken, die hier so gegen ihre Interessen auftreten. (Lebhafter Beifall rechts.)

Staatssekretär Dr. Delbrück:

Der Herr Reichskanzler hat die Entwicklung der Vieh- und Fleischpreue mit Ernst und aroßer Aufmerksamkeit verfolgt und eingehend alle Diejenigen Maßnahmen erwogen, Die geeignet sein konnten, eine bessere Versorgung Der Markte mit Fleisch zu angemessenen Preisen hcrbcizuführen. Insbesondere bat Der Reichskanzler alle Diejenigen Anregungen zum GegenstanD sorg­fältiger Erwägungen gemacht, Die von einzelnen BunDesregie- rungen in zahlreichen Eingaben, Durch öffentliche Korporationen und Verbände und von Privaten unterbreitet worden sind. Am lebhaftesten hat man in Der Öffentlichkeit eine Erleichterung Der Zufuhr von Vieh unD Fleisch aus Dem Ausland verlangt. Zu diesem Zweck wurden Die zum Schutz, unserer Konsumenten und unseres einheimischen Marktes bestehenden sanitats- und beten- närpolizeilichen Vorschriften abgeschwächt ober beseitigt werden müssen. Die Aenderung der Schutzmaßnahmen steht, soweit ,ie anitäts- und veterinärpolizeilicher Natur sind, Den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten zu, während der Reichskanzler nur die Durchführung derVorschnften zu überwachen hat. Zwischen dem R e i chs k a n z l e r und den Bundesregierungen hat stets dahin Uebereinstimmung bestanden, daß Art und Maß unserer sanitäts- und veterinärpollzeUichen Maßnah- men jederzeit derart zu regeln sind, daß sie hinreichende Sicherheit gegen die Einfuhr bedenklicher Nahrungsmittel und gegen die Einschleppung von Vieh­seuchen aus den Produktionsgebieten des Auslandes bieten, so daß die danach notwendige Beschränkung der Vieh- und Fleisch- einfuhr nicht beseitigt werden kann, nur um den einheimischen Markt zu füllen. An diefem Grundsatz mutz umsomehr festge- halten werden, als in Anbetracht der geringen noch immer m Abnahme begriffenen Exportsähigkeit eines grotzen Teiles der m Betracht kommenden ausländischen Gebiete in dem Schutz unserer eigenen von vorübergehenden Schwankungen abgesehen dauernd steigenden Viehstände die wirksaniste Vorbeugung gegen die Gefahr einer Fleischnot erblickt werden must Unter diesen Gesichtspunkten betrachtet, ergibt sich zunächst für Ein- fuhrmöglichkeit von Vieh aus den verschiedensten Produkkionsge. bieten des Auslands folgendes: aus Rutzland dürfen an lebenden Schweinen in begrenzter Zahl höchstens 2500 in sieben schlacht- häufet LberschlesienS eingeführt werden. Eine weitere Er- leichterung dürfte sich nicht empfehlen, zumal das Kontingent niemals in den letzten Jahren voll ausgenutzt wurde. Aus Oesterreich.Ungarn dürfen Schlachtrinder in alle dafür einge­richtete deutschen Schlachthäuser, deren Zahl mehr als 100 be- tragt, eingeführt werden, Schlachtschweine in begrenzter Zahl trägt, eingeführt werden, Schlachtschweine in begrenzter Zahl jährlich 80 000 in die bayerischen und sächsischen Schlachthäuser. Den von verschiedenen Seiten gegebenen Anregungen, für diese Schweineeinfuhr weitere Erleichterungen herbeizufuhren, glaubt Der Reichskanzler feine Folge geben zu sollen. ,

Formell würbe eine solche Erleichterung eine Abänderung unseres Handelsabkommens mit Oesterreich-Ungarn zur Folge haben müssen Ob dieses Haus Damit einverstanDen wäre, mutz um so zweifelhafter erscheinen, als bei der jetzigen ungemein starken Ausbreitungder Maul - und Klauenseuche in Oesterreich.Ungarn, wo 62000 Gehöfte verseucht sind (hört! hört! rechts), solche Erleichterungen zurzeit erhebliche ve- terinär-polizeiliche Bedenken finden müßen. Dazu kommt, datz tn Oesterreich-Ungarn mindestens ebenso lebhaft geklagt wird, als wie bei uns. Aus der Schweiz war eine Einfuhr von Rindvieh und Ziegen wegen Der Maul- und Klauenseuche ganz verboten. Seit dem September Dieses Jahres ist eine Zufuhr aus Dem «Sim­mentaler Gebiete in beschränktem Matze möglich, weil in diesem Kanton Maul- und Klauenseuche, die dort überhaupt nur vor­übergehend aufgetreten ist, sich seit Februar dieses Jahres nicht mehr gezeigt hat. In Frankreich bestand bis vor kurzem ein völliges Vieheinfuhrverbot, das ebenfalls wegen Der Maul- unD Klauenseuche erlassen war. Seit anDerthalb Jahren ist die Seuche in Frankreich völlig erloschen. Daher hat sich der Reichskanzler auf den Antrag der süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Hessen und Elsaß-Lothringen damit einverstanden erklärt, daß eine zif ernmäßig nach Wochenkontingenten begrenzte Zahl franzö­sischen Schlachtviehes, Rindvieh und «Schweinen, zur sofortigen Abschlachtung in solchen «Schlachthäusern zugelassen wird, die mit den vorschriftsmäßigen Einrichtungen versehen sind. Die Zustim­mung ist außerdem an die Voraussetzung geknüpft worden, daß die Einfuhr wieder verboten wird, sobald die Seuchenverhältnisse Frankreichs sich in einer für unsere Viehbestände bedrohlichen Weise verschlechtern sollten, und daß ferner alle von dem Kaiser­lichen Gesundheitsamte als erforderlich bezeichneten Vorsichtsmaß­regeln befolgt werden. Die Reichsleitung ist mit dem Gesund­heitsamt und den süddeutschen Regierungen der Ansicht, daß unter den bezeichneten Voraussetzungen eine Gefahr der Seu - cheneinschleppung durch Einfuhr französischen «Schlachtviehes nicht besteht. Aus Holland und Belgien ist die Einfuhr lebenden Schlachtviehes nicht gestattet. Auch dieses Verbot gründet sich auf Die Dort in großem Umfang herrschende

Mauk- unb Klauenseuche. ES sind zahlreiche Anträge, namentlich von den Städten des westdeutschen Jndustriebezirks an den Reichs­kanzler gelangt, die die Aufhebung des Verbots wenigstens für Holland verlangen. Der Reichskanzler hat aber in Uebereinftim- mung mit dem preußischen Landwirtschaftsminifter und dem Kaiserlichen Gesund^itsamt Bedenken getragen, diesen An­regungen Folge zu geben. Holland war 1908 und 1907 unge- wohnlich stark verseucht. Noch immer treten einzelne Seuchenherde auf. Man muß also annehmen, daß der Krankheitsftoff noch immer im Lande vorhanden ist und daß er gerade an nicht verseuchten Stellen wieder ausbrechen kann. Die Einführung holländischen Viehes erscheint um so weniger gerechtfertigt, als frisches Fleisch von dort ohne jede Einschränkung eingefübrt werden kann und auch täglich in erheblichem Matze eingeführt wird. Im Jahre 1909 wurde allein für 11 Millionen Mark frisches Fleisch aus Holland eingeführt. (Hört! Hört!) Aus Dänemark ist die Ein­fuhr von Vieh auf dem Seewege mit zehntägiger Quarantäne ge­stattet. Die Rinder unterliegen Der Tuberkulinimpfung unD dürfen nur zur sofortigen Schlachtung, wie die österreichischen, den bestimmten Schlachthäusern zugeführt werden. Die ent­sprechende Bundesratsverfügung von 1898 hatte ihren Grund in der Beobachtung, datz unter Den eingeführten RinDern in hohem Matze Die Tuberkulose verbreitet war. Die Tuberkulinimpfung erschien als das einfachste unD sicherste Mittel, Diese Krankheit zu erkennen unD uns gegen ihre Einschleppung zu schützen. Inzwischen hat man sich leiDer mehr und mehr Davon überzeugen müßen, daß Die Impfung als Schutzmatzregel in mehrfacher Beziehung nicht einwandfrei ist. (Hört! Hört!) Es ist deshalb in Aussicht ge­nommen, sobald Die Darüber schwebenden, mit grotzer Beschleuni­gung geführten Erörterungen zum Abschluß gebracht sind, die Impfung durch ein anderes vollkommeneres Verfahren zu er­setzen. Von verschiedenen Seiten ist eine Herabsetzung der Quaran­täne für das dänische Vieh gefordert worden. Diese beträgt ohne­hin statt vier Wochen nur zehn Tage. Eine weitere Herabsetzung wird sich nicht ermöglichen laßen, da sonst eine genaue gesund­heitliche Prüfung und Beobachtung der Rinder nicht möglich ist. Die Einfuhr aus Amerika ist für Rindvieh gestattet mit vier Wochen Quarantäne. Hinsichtlich der Einfuhr von frischem Fleisch mache ich Darauf aufmerksam, Daß Schweine-, Schaf- und Ziegen­fleisch aus allen Ländern eingeführt werden kann, ausgenommen Rußland und die Hinterländer Oesterreich-Ungarns, nämlich die Balkanstaaten in Vorderasien, Rindfleisch aus allen Ländern, mit Ausnahme Rußlands, der Hinterländer von Oesterreich-Ungarn» Belgien und Amerika. Diese Einfuhr ist ohne Einschränkung frei. Die Fleischeinfuhr aus Rußland ist wegen der Rinderpest verboten. Es dürfte sich nicht empfehlen, Da etwas zu ändern, da die Rinder­pest im Kaukasus dauernd herrscht und sonst auch Viehseuchen in Rußland auftreten. Was Amerika anlangt, so muß die Fleisch­einfuhr hier solange unterbleiben, als für diese Einfuhr die Be­stimmungen des § 12 des Fleischbeschaugesetzes in Kraft sind. Die Kosten, die durch diese Bestimmung notwendig werden, sind aber so außerordentlich hoch, daß eine Einfuhr in größerem Mahstabe unpraktisch fein würde.

Die Aufhebung des Einfuhrverbots würde nur dann einzu­treten haben, wenn § 12 dcs Fleischbeschaugesctzes aufgehoben wird. Einer Aufhebung oder Aenderung des § 12 stehen aber nach der Auffassung der Reichsverwaltung, die sich auf das «Sach­verständigengutachten des Kaiserlichen GesunoheitsamteS stützt und mit der Auffassung der preußischen Landwirtschaftsverwal- tuna in Uebereinstimmung steht, erhebliche Bedenken entgegen. Während daS inländische Schwein einer zweimaligen Untersuchung unterliegt, vor und nach der Schlachtung, kommt für daS auslän­dische Schwein nur eine einmalige Untersuchung nach der «Schlach­tung in Frage. Sie muß deshalb auch besonders zuverlässig sein. Um aber ein solches Ergebnis zu erzielen, ist es ins­besondere geboten, daß die inneren Organe nur im Zusammen­hang mit Dem Tierkörper eingeführt werden, denn gerade die Untersuchung dieser Organe ermöglicht es erst, mit Sicherheit fest- stellen zu können, ob das Fleisch vom gesunden oder kranken Tier herrührt. Würben die Tierkörper ahne die inneren Organe eingeführt werden, so wäre die Erkennbarkeit gewißer Krank­heiten, an denen die Tiere möglicherweise gelitten haben, überhaupt nicht möglich unb die Erkennbarkeit anderer Krankheiten wesentlich erschwert. Der gegenwärtige Schutz gegen die E i fuhr gesundheitsschädlichen Fleisches würde also durch Aufhebung durch § 12 wesentlich abge­schwächt. (Hört, hört! rechts.)

Die inneren Organe getrennt vom Tierkörper zur Einfuhr zuzulaßen, erscheint aber deshalb nicht möglich, weil nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob daS Organ zum betreffen­den Tierkörper gehört. Auch die Anordnung einer Stempelung würde die Möglichkeit einer Verwechslung oder Fälschung nicht ausschließen.

tzs ist dann ferner angeregt, durch Ermäßigung oder Be­seitigung der auf Futtermittel liegenden Zölle eine Herabminde­rung der Fleischpreise herbeizuführen. Dazu kann ich mich auf Die Erklärung beschränken: Der grundsätzliche StanDpunkt, den Die verbündeten Regierungen von Anbeginn eingenommen haben, unD an dem sie festhalten,^st Der, daß an dem wohldurch- Dachten, aus sorgfältiger Abwägung aller in Betracht kommenden Interessen beruhender Zollsätze nicht gerüttelt werden darf. Was Die Zölle auf Futtermittel betrifft, so darf ich daran erinnern, daß nach Dem Zolltarif von 1902 zollfrei sind: alle Rüben, Mohren, alle Kleiarten, ebenso Treber usw. unb schließlich sämtliche Rück­stände der Branntwein-, Stärke- und Zuckerfabriken. Im übrigen ist trotz des Zolles die Einfuhr von Gerste gestiegen, unter Dem alten Zollsatz von 2 Mark von 7,8 Millionen Doppelztr. im Jahre 1900 auf 16,20 Millionen Doppelztr. im Jahre 1906, und unter Dem Zollsatz von 1,30 Mark von 15,21 Millionen Dopvelztr. im Jahre 1907 auf 23,92 Doppelztr. im Jahre 1909. Auch hier gilt Der Sah, daß Der sicherste Schutz gegen Die Gefahr eines Mangels an Fleisch in Der Stärkung und Erweiterung Der in hohem Maße erweiterungsfähigen eigenen ProDuktion besteht. (Sehr ridbtig! rechts.) Da­her kann auf den «Schutz unserer eigenen Produkte nicht verzichtet werden.

Endlich ist eine Ermäßigung der Eisenbahn­tarife für vife Futtermittel angeregt worden. Die Fest­setzung dieser Tarife steht den einzelnen Bundesregierungen für Den Bereich ihrer Eisenbahnen zu. Für die preußisch-hessische Eisenbahnverwaltung kann ich nach Benehmen mit dem preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten folgendes bemerken: Die Eisen- bahnfrachtsätze für Tiere sind an sich niedrig. Der Staatssekretär gibt einzelne Ziffern, nach der kilometrischen Entfernung berech­net. Im übrigen war zur Verbilligung von Fleisch auf Den preu­ßischen StaatSbahnen seit Der Teuerung 1906 bereits ein Aus- nahmetarif für frisch geschlachtetes Fleisch, eingeführt für die Zeit vom 1. Mai 1907 bis 81. Dezember 1909 und bis zum 81. De­zember 1910 verlängert worden. Die Beförderung von Futter­mitteln, z. V. Kartoffel, Rüben, Kleie, Melasse, Hecksel, Heu, Stroh, Viehsalz erfolgt zum Rohstofftarif, SpeziaUarif III.