Zweites Blatt
Nr. 47
Freitag 23. Februar 1910
160. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
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zieht für 1910 diejenige von 1909 nur zur Hälfte heran, so hält man aus der Einnahme der Einkommensteuer« für 1910:
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5. FondsfüröffentlicheundgemeinnützigeZwecke.
Dieser Fonds ist, wie aus den Verhandlungen der Stände hervorgehß in keiner Weise- gesetzlich festgelegt. Seine freie Verwendung ist ohne Aenderung der angeführten Gesetze, die über die Gründung eines Kapitalstockes und dessen Verwendung nichts enthalten, allerdings nur mit! Zustimmung aller gesetzgebenden Faktoren möglich.
6. .Die von her Regierung über die Vermögenssteuer und deren Erhöhung angestellten Erwägungen können nicht für zutreffend erachtet werden. Die Anträge, welche in der 32. Kommission des Reichstags gelegentlich der Beratung über die Reichsfinanzreform 1909 (Kommissionsdrucksachen Nr. 65 und 67) gestellt wurden, und auf welche die Regierung geglaubt hat, Bezug nehmen zu müssen,, beziehen sich nicht auf die- Erhöhung der Matrikularbeträge, sondern auf die Ersatzvorschläge für die von den verbündeten Regierungen vorgeschlagene umfassende Erbschaftsbesteuerung. Die Ausführungen, die in der Kommission hierbei gemacht wurden, treffen hiernach für die Erhöhung der Matrikularbeiträge, die bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war, nicht zu. Der Besitz ist an Stelle der Erbschaftssteuer, und der in jenen Anträgen vorgesehenen Vermögenssteuer, durch andere, .ihn in seinen einzelnen Teilen treffenden Steuern her- angeKogen worden. Da diese Ersaßfteuern die Anforderungens der verbündeten Negierungen überpeigen, liegt umso weniger Veranlassung vor, in Hessen den Besitz über die Einkommensteuer hinaus unter Berufung auf die Matrikularbeiträge zu belasten, als in Hessen den Besitzsteuern Konsumsteuern nicht gegenüber gestellt sind. Wollte man ’ auf jene Anträge der Kommission zurückgreifen, so wäre damit notwendig eine Aeirderung des Vermögenssteuergesetzes verbunden, da jene beiden Anträge ausdrücklich die Berücksichtigung des Ertrags bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken vorschreiben. Gerade unter dieser Voraussetzung hat aber auch der Finanzausschuß der ersten Kammer die
Dem Grundgedanken der.jetzigen preußischen Regelung entspricht, dürfte wohl nicht zutreffend sein. Sowohl im Ausgleichsfondsgesetz, wie bei der preußischen Gesetzgebung herrscht der Gedanke vor, oatz die Eisenbahndomänen in erster Linie die Steuerzahler enb lasten müssen. Gerade aus diesem Grundgedanken heraus sah ich der preußische Finanzminister genötigt, das Ertraordinarium des Etats her Eisenbahnverwaltnng auf den Höchstbetrag von L20 Millionen Mark zu beschränken und dazu auszuführen
„ziehen wir die Grenze (der Ablieferung der Eisenbahnverwaltungen an die anderem Ressorts) aber zu niedrig, so fehlt es an Mitteln zur Befriedigung anderer Staatsbedürfnisse, und wir sind genötigt, in Bälde neue Steuern zu schaffen."
Die Ausführungen des Herrn Finanzministers zu den Einzelvorschlägen des Ausschusses geben! zu folgenden Bemerkungen Veranlassung : *■
ergibt
Den Ausgabekoeffizient selbst zu her enormen ’öötje von 73.60 angenommen, ergibt sich eine Ausgabe
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universuäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Ueberschuß diversen hierzu die Einnahmen . . . . ist zusammen
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Die „Siebener FamilienblStter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Siehrn" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Selb fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Die Verkehrseinnahmen im Jahre heftens öV4% höher sein als 1908/09. Letzere (1908/09) betrugen zu 5'/.°/,
Hiernach berechnet sich die gesamte Mehreinnahme aus ... Einkommen- und der Vermögenssteuer, über den Ansatz des Haupt- Voranschlages hinaus auf insgesamÜ 512 556 Mk. 47 Pfg.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e=s©51. Redaktion: 112. Tel.-Ad ru AnzeigerGießen.
Die gemeinsame Beratung der hessischen Ausschüsse
R. B. Darmftadt, 24. FeLr.
Die gemeinsamen Beratungen her Finanzausschüsse beider Stände kümmern haben heute von 10 Uhr morgenc mit zweistündiger Mittagspause bis abends 8 Uhr angedauert und werden morgen vormittag fortgesetzt werden. In der Vormittags iitzung, die ohne Regierungsvertreter ftattfand, erstattete zunächs Der Berichterstatter des Ausschusses der Ersten Kammer, Frhr H e h l zu Herrnsheim, einen ausführlichen Bericht zu den AnS sührvngen des Finanzministers gegen die Ersparnisvorschläge des Ausschusses der Ersten Kammer, und später gab Bankoirektor Parcus ein längeres Korreferat. Es soll in der Sitzung allgemein frappiert haben, daß die beiden doch vollständig voneinander abhängigen Berichterstatter zu ganz denselben Schlüssen gekommen sind und die Ausführungen des Fimrnzministers Punkt für Punkt widerlegen. Zu der Nachmittagssitzung war auch die Regierung zugezogen worden, und durch die drei Minister, die Geheimräte 2)r. Becker, Frhr. v. Biegeleben u. a. vertreten. Zu Beginn der Sitzung rechtfertigte Finanzminister Gnauth in einer einftün- mgen Rede die Ausführungen des gegen die Stellungnahme des Finanzausschusses der Ersten Kammer gerichteten Exposees, worauf nach Verlesung der beiden Berichte der Herren Frhr. v. Hehl und Bankdirektor Parcus eine ausgedehnte Besprechung statt fand. Es beteiligten sich daran außer den beiden letzterwähnten Herren noch her Prinz zu Solms-Braunfels von der Ersten .klammer, die Herren Dr. Osann, Molthan und Dr. Gut slei sch von der Zweiten Kammer, und außer dem Finanzminister noch die Herren Geheimrat Dr. Becker und Ministerialrat Stzssert. Als das Ergebnis her heutigen Beratungen kann festgestellt werben, daß die Gesetzes v orla g e über d i c Schuldentilgung gefallen ist, da die Erste Kammer biefc strikte ablehnt. Dagegen zeigten die Mitglieder der Er st en Kammer ihre Bereitwilligkeit, einer mäßigen Erhöhung her Vermögenssteuer zu- ,-ufiimtn en, vorausgesetzt, daß später durch Heranziehung des Ertrags ein gerechterer Modus für hie Festsetzung der ©teuer eingeführt wird.
Geheimrat Dr. Becker erklärte hierzu, daß ja auch schon bei der Gemeindesteuerreform das Prinzip der Heranziehung des Ertrages mit aufgenommen worden sei: ha liege es nahe, auch für die Vermögenssteuer ähnliche Bestimmungen zu treffen.
lieber das Ergebnis her heutigen gemeinsamen Beratung wird im übrigen von allen Teilnehmern strengstes Stillschweigen bewahrt. Man darf indes als sicher annehmen, daß zwischen den beiden Finanzausschüssen eine Verständigung auf der mittleren Linie, wie wir sie jüngst mit 15 Proz. Ein- I omm en ft euerer bö bung und mäßiger Erhöhung der Vermögenssteuer im „Gießener Anzeige,/' angedeutet hatten, zustande ftmtmen wird.
Mk. 1784.31 Millionen
„ 9367
Danach zu wenig 56,573 Mk. 64 Psg.
Zu 2. Preußisch-Hessische B eträ e b s g em ei N - schäft. Mangels ausreichender Unterlagen kann nur darauf hingewiesen werden, daß das am 31. März 1910 schließende Fiskaljahr (Etatsjahr 1909) voraussichtlich mit einem noch höheren Ueberschuß als 12 400 000 Mk. abschließen wird.
1'. Bad Nauheim.
Zu den Erläuterungen ist pur noch hinzuzufügen, daß aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer bei früheren Budgetberatungen hervorgeht, daß wiederholt beantragt wurde, auch Bad Nauheim, wie jede andere Domäne zu behandeln, sämtliche Einnahmen in die Staatskasse .abzuführen und den Kurfonds, beziehungsweise den Erneuerungsfonds, wie #?r seit 1904 genannt wird, auftu heben. Es ist auch nicht zutreffend, daß sich die Stände bei Genehmigung des großen Bauplanes im Jahre 190.4 in irgend einer Weise festgelegt haben. Gs wurde vielmehr sowohl von Seiten den Regierung als auch von den Mitgliedern der Zweiten Kämmer ausdrücklich betont, daß es sich nur um moralische Verpflichtungen handle, die bei jedem Budget einer Korrektur unterzogen werden könnten. Inwieweit eine an sich unrentable Bauanlage, deren Notwendigkeit und Dringlichkeit nicht durch den Hinweis, ans 5 Jahre zurückliegende Verhandlungen erwiesen werden kann, als Tilgung anzusprechen wäre, mag1 hier unerörtert bleiben. Wenn wir auchj die Auffassung nicht teilen können, daß nne Sicherung für die Zinszahlung der Bauschuld Bad Nauheims durch den Reservefonds dem Staate im Kriegsfälle die Sorgen ab- nehmen kann, so dürfte — wollte man solche Betrachtungen überhaupt anerkennen — die Absicht der Regierung, diese Reserve für unrentable Bauzwecke mobil zu machen, und damit den Reserpefonds unter die für Privatunternehmungen gesetzlich vorgeschriebene Summe zu bringen, umso weniger gerechtfertigt sein. Aus Grund der früher geäußerten Wünsche in der Zweiten Kammer könnte man aber erwägen, ob nicht das Budget 1911 durch völlige Aufhebung diefes Erneuerungsfonds zu verbessern wäre, um damit auch Bad Nauheim die rechnungsmäßige Grundlage zu verleihen,, wie sie bei den! übrigen Domänen, zu denen es zählt, üblich ist.
2. Eisenbahnen.
In den vom Finanzausschuß der Ersten Kammer ausgestellten Berechnungen war eine Schuldentilgung im Betrage von 600 000 Mark vorgesehen. Es wurde nämlich von den seitens der Rc- gienmg eingestellten 1710 199 Mark nur 1 110199 Mark gestrichen. Es war sonach richtig, wenn hier die volle Mehreinnahme von 654 000 Mk. eingesetzt wurde.
3. Steuerausfälle.
Die Ausführungen hierzu geben zu Bemerkungen keinen Anlaß. 4. Mehreinnahmen aus den direkten Steuern. Gestützt auf die nachfolgendem Zahlen werden die Ausführungen in allen Punkten aufrecht erhalten
I. E i n k o m m e n ft e n e r.
Das Rechnungsjahr 1908 schloß mit einer Einnahme von 11641 398 Mk. 91 Pfg. ab. Die durchschnittliche Zunahme in den Jahren 1905, 1906, 1907 belief sich auf 4,85 Proz., die Zunahme von 1907 aufs 1908 sogar auf 8,8 Proz. Nimmt man sehr vorsichtig für 1909 nur eine Steigerung von 4 Proz. an und
ergibt für 19101 zusammen J
Tie Regierung । berechnet nur l danach zu wenig
II. Vermögenssteuer.
Die Vermögenssteuer brachte 1908 3 442125 Mk. 82 Pfg.; ihre Zunahme betrug inj den Jahren 1905, 1906, 1907 1,69 Prozent und im Jahre 1908 3i,05 Proz. NimmE man auch hier den vorsichtigen Mittelwert für 1909 von 1,5 Prozent an und für 4910 wiederum nun die Hälfte, so erhält man als Einnahme aus" der Vermögenssteuer für) 1910:
Einnahme 19u8 3,442,125 Mk. 82 Psg.
Zunahme 1909 51,631 Mk. 88 P'g. (1,5 vCt.)
Zunahme 1910 25,^15 Mk. 94 P'a. <0,75 pCt.)
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Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhefsen
Wir geben hier die wesentlichen Ausführungen her beiden Berichterstatter der Ersten Kammer wieder
Frhr. v. Hehl: Der Finanzausschuß her Ersten Kammer )>at in seiner „Stellungnahme zum Staatsooransckilag 1910" sich verpflichtet erachtet, seine nrannigfachen und bei allen GelegLN-- >eiten wiederholten Bestrebungen darzulegen, die hessischen Fft mnzen gesund zu halten, ddachdem er es nicht hat verhindern formen, daß die von ihm als wahrscheinlich viorausgesehenen Wir- fragen einer starken Steigerung der Ausgaben auf allen Gebieten tafStaatslebens eingetreten sind, ist es sein ernstestes Bestreben',.! die. „Gesundung der Finanzwirtschaft" des Landes herbeizufübren. Taoei hält er es aber nicht für zulässig, die notwendigen Maßnahmen hierzu an „hie bisheran betätigte Lebens- Führung des Staates anzu knüpfen"; er iU vielmehr der Auffassung, daß die seither: betätigte, über die hohen Einnahmen weit hin ausgehende Lebensführung des Staates einzuschränlen ist. Die Gesundung der Finanzwirtschaft des Landes darf nicht dadurch eingeleitet werden, daß den erwerbenden Ständen Steuerlasten auferlegt werden, die geradezu als unerträglich bezeichnet werden müssen, unh die in keinem Nachbarstaat auch nur annähernd erreicht werden.
Die in der Thoonr^e angekündigte Beftiedigung her bercch- ; tigten Ans prüche her Beamten auf Besserung ihrer Lage wird durch eine Genehmigung des Amortisationsgesetzes auch bei der „erhofften Besserung der wirtschaftlichen Lage im allgemeines H wie der Finanzverhältnisse des Landes im besonderen" auf viele | Jahre hinaus unmöglich inerten. Schon mit Rücksicht hierauf ' muß der Ausschuß auf der Ablehnung des Amortisattvnsgesetzes I beharren.
|i Die Erhöhung der Beamten gehalte, die wir wünschen, muß f aber Hand in Hand gehen mit einer Modernisierung unseres Staatswesens, und sie macht starke Ersparnisse und pflegliche
I Behandlung der Einnahmen zur Pflicht.
II Nach den Bestimmungen der Artikel 1 und 6 des Ausgleichs- iondsgesetzes können weder die Eisenbahnüberschüsse 1910, noch I der Restbest and des Ausgleichsfonds für Amortisationszwecke oder | für Teuerungszulagen an Beamte Verwendung finden; vielmehr I muß der Fonds Mit feinem vollen Reste zur Deckung ter prtent- I litten Ausgaben für die allgemeine Staatsverwaltung herange- I ogen werden. Da der Finanzausschuß das Amortisationsgesetz I sticht annimmt und die vorgefchlagene Aushebung des Ausgleichs- | vndsgesetzes ablehnt, sv handelt et dem Gesetze entsprcchl.nL> I ivenn er die gesamten Einnahmen aus den Eisenbahnen I und den R e ft des A u s g l c i ch s s v n d s zur Deckung ter I ordentlichen Ausgaben vor sieht.
|| . Die zur Beftiedigung der berechtigter: Ansprüche der Beamten 1 für ein Jahr vorgesehene Teuerungszulage in der Gesamtsumme I von 500 000 Mark kann als eine Erleichterung der hier zu I lösenden Aufgaben nicht betrachtet werden, da einmal nicht sümt- I liche Beamte Berücksichtigung finden können und andererseits der I grundsätzlichen.Gestaltung der zukünftigen Besoldungsvertzältnisse I wrgegriffen wird.
j Wenn ter. Herr Finanzminister darauf hinweift, daß „die r Kenner" ter hiesigen Finanzverhältnisse weitere Steuererhöhungen \ für die Fahre 1911 und folgende Po raussehen müßten, falls nicht I letzt schon für spätere Unterbitansen anßergem"hnl'ch > Ste","-- | suhökmngen bewilligt werden, so darf man hieraus wohl den! K Fchftlß ziehen, daß die Anforderungen die e o ü r i n 111 e | u r I ftas Jahr 1910 weit übersteigen. Die Sorge wegen | Lines weiteren Steuerzuschlags 1911 wird dadurch nicht abge- s ronnnen, daß die Steuern im por aus bewilligt werten, ehe z ihre absolute Notwendigkeit nachgewiesen ist. Der Reservefonds, I den die Steuerkraft des Volkes darstellt, darf nur im Rahmen einjährigen Budgets in Anspruch genommen .und nur im ! leiveiligcn Budgetjahre nach dem erweisbaren Bedürfnis an- »etastet werden.
. Wenn her Ausschuß auch nickst geneigt ist, die Besserung ter Wirtschaftlichen Verhältnisse zu überschätzen, so müssen dock), de | ■ Ergebnisse ter Eisenbahnen jm letzten Quartal des Jahres 1909 im ersten Monat 1910 als ein Symptom dafür angesehen Werten, daß der Finanzminister die künftigen EmnahMen ebenso n.nte^ckätzt, wie er sie früher überschätzt hat.
, Die Behauptung, daß das Api o r t i s a t iv n s ge se tz eine vlgerichh.ge Fortführung des Ausgleichsfondsgesetzes darftellt und
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Erhöhung ter Vermögenssteuer für diskutabel erklärt, wenn sich eine solche zur Deckung des Defezits 1910 als unbedingt notwendig erweisen sollte.
Wenn ter Ausschuß ter ersten Kammer hie gleichmäßige; Erhöhung ter Einkommensteuer, wie sie nach den bestehendeni gesetzlichen Bestimmungen allein möglich ist, vorgeschlagen hat, jo bewegte er sich dabei, mit her Regierung auf einer Linie; und er glaubte, dies umso eher tun zu können, als er nicht 3Oo/oi Zuschlag, wie hie Regierung, fonhern nur !O°/o Voranschlägen für "zulässig hielt.
Die von hem Herrn Finanzminister- vorgetragenen Ausführungen geben hiernach keine Veranlassung für den Ausschuß^ seine Stellungnahme zu änhem.
Bänkdirektor Parcus:
Zu den allgemeinen Ausführungen des Herrn Finanzminifters ist zu sagen, daß her Finanzausschuß der Ersten Kammer an her Meinung festhält, daß die Tilgung der Staatsschuld allerdings in weitergehendem Maße, als bis jetzt geschieht, erstrebt werden muß, daß aber über das Maß dieser Erhöhung und die Artz der Aufbringung ter hierzu erforderlichen Mittel ein Ent-, schluß erst gefaßt werden! kann,, wenn der Umfang der erw arte t en Besserung her Reichs- und Staats-Einnahmen sich übersetzen läßt. Weit^wichtiger als die Frage einer baldigen Erhöhung der Quote her Tilgung der Staatsschuld erscheint dem Finanzausschuß der Ersten Kammer hie Lösung her" unabweislichen Frage einer Reform her Besoldung der Beamten. Es scheint nun allerdings, daß der Herr Finanz- minifter. bei der vorgeschlagen gewesenen, ganz exorbitanten Erhöhung der Steuersätze diese Erhöhung in Erwartung wirtsckmft- lich besserer Zeiten für ausreichend gehalten hat, um mit derselben! auch die anzustrebende Erhöhung der Beamtengehalte schon jetzt sicher zu stellen, unh würde der Bevölkerung des Großherzogtums viel Auftegung erspart worden und die außerordentliche Mehr-. anforterung wenigstens erklärlich gewesen sein, wenn dieser Gesichtspunkt von vornherein bei Vorlage des Budgets deutlich zum! Ausdruck gebracht worden roäre.-
Unverständlich bleibt aber auch dann, warum die Schuldem- tilgungsfrage in einer Zeit! der größten Depressiv^ in den Vdrdert- gründ gestellt worden ist, und warum die Landftänte sich auf dies«' Tilgung sestlegen sollen, ehe beispielsweise Sicherheit darüber besteht, wie die Reichsfinanzreform vom Juli 1909 wirft. Auch für- das Großherzogtum ist es! eine Frage von Bedeutung, ob die ihm künftig noch allein zukommende Reichssteuer, welche den Hauptteil ter Mattikularumlagen decken soll, nämlich die Branntweinsteuer, tatsächlich 180 000 000 Mk. erbringen wird, ober ob diese Schätzungsziffer zu hoch oder zu nieder gegriffen ist, ein Plus von! nur 20 000 000 Mk. würde für das Großherzogtum, bei einem Anteil von 2 Prozent, ein Mehr an Reichseinnahmen, also eine Verminderung des im Budget vorgesehenen Maftikularzuschusses von 1025 000 Mk., um 400 000 Mk., bedeuten, und die umgekehrte Wirkung tritt ein,, falls diese Reichssteuereinnahme zu hoch geschätzt Worten fein sollte. '
Was aber nun die Frage der Höhe der Tilgung der hesfifcheit Staatsschuld angeht, so mag schon heute darauf hingewiefen werden, daß ein Verglei'ch» mit dem Vorgehen des Reiches in deck Schuldentilgungsfrage gar nicht angängig ist.
Es Wirt eine relativ geringe Amortisationsguote für das Groß- Herzogtum ausreichen, und wird! es nicht nötig, auch nur an Einführung des Tilgungssatzes von! 3/s Prozent zu denken, wenn die Tilgung her hessischen Schuld eine regelmäßige wird, und wenn! also, wie vom Herrn' Finanzminister vorgeschlagen — abweichend vom preußischen Verfahren — die 3Vs prozentigen, durch die Tilgung ersparten Zinsen zu weiterer Tilgung mitverwentet werden^ Könnte-Hessen, was. nicht erreichbar erschetttt, 3/s Prozent seiner Staatsschuld zuzüglich der ersparten 3^2 prozentigen Zinfett regelmäßig zur Tilgung verwenden, so würden die sämtlichen Anlehen in 56 Jahren amortisiert sein — nicht in 62 Jahren, wie in der Begründung zum Schuldenttlgungsgesetz irrtümlich gesagt. Wenn es möglich wäre, worüber der Finanzausschuß ter Ersten Kammer sich noch nicht aussprechen kann, Vs Prozent jährliche Tilgung der hessischen Staatsschuld eintreten zü lassen, so würde tefc gesumste derzeitige Staatsschuld in 6 6 Jahren getilgt sein, nach preußischem Prinzip aber, bei 5/s Prozent Amortisation, noch nicht ein Drittel.
Was die übrigen, mit dem Schuldentilgungsgesetz zusammenhängenden Fragen angeht, so mag nur erwähnt werden, daß angesichts der Erwartung wieder kommender, wesentlich besserer Erträgnisse der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft bezweifelt werden muß, ob es sich empfiehlt, den bisher bestandenen Aü s g l e i ch s f o n d s deshalb uuszulösen, weil einige schlechte Betriebsjahre die in den Vorjahren angesammelten Fonds auf- geKehrt haben.
Zu den vom Herrn Finanzminifter besprochenen 6 Detail- Punkten ist folgendes M sagen:
Zu 1. Bad-Nauheim. Es kann von keiner Seite irt Zweifel gezogen werten, daß die im „Erneuermngsfonds" von- demnächst 1 445 000 Mk. angesammelten Gewinnüberschüsse zum Nachteil der Steuerzahler in den letzten sieben Jahren den Einnahmen der Verwaltungsrechnung entzogen worden sind und daß,- wenn die Staatsnotwendigkeiten es gebieten, auf einen beträchtlichen Teil dieses Fonds zurückgegriffen werden kann. Ohne weiteres unh unter allen Umständen wäre dieses Verfahren aber zulässig, soweit es sich darum hairdel'n würde, etwa fehlende Tilgungsbeträge eines Jahres zu ergänzen. Was die weiteren Ausgaben für Bad-Nauheim angeht, so ist der Landtag jederzeit befugt, einen vor Jahren gemachten Irrtum — als man noch aus dem Vollen schöpfte — zu rebreffieren unb würbe es dringend notwendig sein, die weiteren Aufwendungen auf das Maß des unerläßlich Nötigen zu beschränken. Jede weitere Auffvendung erfordert neue Zinsäusgaben, unb wenn diese bei einem Ausgabe-.- mehr von 1000 000 Mk. auch nur 40000 Mk. bctrageir/io kommt die Gesamtzinslast damit schon auf über 300 000 so daß die Ueberschüsse aus dem Badebetrieb zum größten TM durch- Zinsenerforternis verzehrt werden.
Hessischer Anteil & nmd 2*/8% . . Mk. 13 191 «uu.- Millionen ab hessische Pensionen, angenommen mit Mi. 620.000 Millionen bleibt Ueberschnß sfirHessen pro 1909/10 Mk. 12_.i l l.ooo.— Millionen
Die Einnahmen der Betriebsgemeinschaft haben sich in den letzten Monaten tes Ende Mgrz 1910 endigenden Fiskaljahres — •
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11883 900 Mk. — Psg.
455 982 Mk 83 P'g.
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465^55 Alk. 95 Psg. ,4 Vroz.l
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12 339 882 Mk. 83 Psg.
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