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20.4.1910 Drittes Blatt
 
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Kindermehl

Mittwoch S0. April 1910

Drittes Blatt

Nr. 91

Erscheint täglich mit Ausnahme bc5 Sonntags.

dann die aus-

Abendunter-

®teGießener Zamilienblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Kretsblett für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

160. Jahrgang

Rotationsdruck und Verlag der Brühlfchen UnwerfttatS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Bestbewährte gesunde und magen-

darmkranke

s-. ulrichstein, 18. April. Die

Nahrung für: sowie schwächliche, in der Entwicklung zurückgebliebene

Kinder.

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m«e Schulbank!

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Märkte.

fc. Frankfurt a.M., 19.April. Heu- und Strohmarkt. Angeiahreii waren 11 Wagen Heu und 0 Wagen Stroh. Man notierte: Heil 4,605,00 Mk., Stroh 0,000,00 Mk. Tie Zuiuhren ivaren aus Oberheffen und dem Kreise Dieburg. Geschält langsam.

Redaktion, Expedition und Dritckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^51. Redaktion:«^ 112. Tel.-AdruAnzeigerG,eßen.

auch sehr tüchtige Kräfte gibt, bedarf wohl keiner besonderen Er­wähnung, aber an dem System liegt das gewiß nicht.

Als gute Universität, auch wisienschaftlich besser ausgestaltet, als die meisten anderen, gilt die neue Universität inonbon. Wenn man in England noch an den altüberlieferten Einrichtungen esthält und nichts besonderes tut, um das Versäumte nachzuholcn, o liegt das einerseits an dem zähen, konservativen Festhalten am Althergebrachten und an dem im allgemeinen geringen öinn ür den Wert der Erziehung und der Wissenschaft. Zwar gibt es einzelne Kreise, die den Schaden erkannt haben und aiH verlung drängen, aber sie vermögen noch nicht,durch den dicken engliiwen Nebel durchzudrängen. Fast nur der, scharfe Wettbewerb gewisser Völker, namentlich Deutschlands, auf den meisten Gebieten des Wirtschaftslebens ist der Stachel, der die englische, aus dem Lorbeer rüherer Zeiten ruhende Stumpfheit auf dem Gebiete der Erziehung zu beseitigen scheint. Auch über dieses Kapitel bringt Dr. Abel Musgrave höchst interessante Mitteilungen.

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Ans Kta-t und (an-.

Gießen, 20. April 1910.

Erledigte Lehrer st eilen. Eine mit einer kath. Lehrerin zu besetzende Lehrerinstelle an der Gemeindeschuh zu Bieber. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lämmerspiel. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Würz berg. Ihrem Inhaber kann eine Ortszulage bewilligt werden.

** Schülermetturnen. Jft diesen Tagen hielt der Ausschuß für das gelegentlich des 25jährigen Jubiläums des Männer-Turnvereins stattfindende Schüler­wetturnen seine 2. Sitzung ab, in der die näheren Bestimmungen über Art und Wertung der einzelnen Hebungen f eftgelegt wurden. Dieses Schülerwetturnen, das am Montag (13. Juni) nachmittag stattfindet, soll, frei­willig sem. Es können Schüler aller Altersstufen (möglichst vom 12. Jal)re ab) und aus allem S ch u l en teilnehmen. Geturnt wird in 3 Altersgruppen. Die erste Gruppe umfaßt alle Schüler bis zum 14. Jahre, die zweite solche vom 14.16. Jahre und die dritte Gruppe alte Schüler über 16 Jahre. Das Wetturnen soll sich er­strecken aus Hochsprung, Weitsprung, Schnell­lauf, Steinstoßen (10 Pfund) und eine bestimmte Freiübung als Pflichtübung. Die höchste Punktzahl, die in den 4 ersten Uebungsgruppen erreicht werden kann, ist je 20, für die Freiübung 10. Die höchste erreichbare G e s a m 1 - P u n k t z a h l ist also 90. Jeder Schüler, welcher über 45 Punkte erreicht, erhält als Sieger ein Diplom, die 3 ersten Sieger in jeder Altersstufe außerdem noch einen Kranz. Tie 10 ersten Sieger werden nach Name unb Punktzahl in einer Ehrenurkunde für jede Schule zusammen- gestellt. Dem Wetturnen gehen allgemeine Frei­übungen voraus, an denen jeder Wetturner sich, beteiligen muß, während Mcht-Wetturner sich beteiligen können. Jeder Schüler, der überhaupt am Turnen teilnimmt, er­hält eine Gedenkmünze. Nach Schluß des Wetturnens soll ein zwangloses Kürturnen stattfinden. Das Wetturnen entscheidet gleichzeitig über die Zuteilung des vom Männer- turnverein gestifteten Jahnschildes. Die Anmeldung zum Schülerturnen muß bis zum 1. Mai erfolgt sein. Melde­listen werden demnächst ausgelegt werden.

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Haltung, die der hiesige Gesangverein in Gemeinschaft mit dem Zweigoerein Ulrichstein des Vogelsberger Höhenklubs am Sonntag im Vogelsberger Hof abgehalten hat, nahm einen sehr schönen Verlauf. Heute gab die Militär-Musikschule Friedberg im Darnistädter Hof ein Konzert. Die Musikoorträge boten ohne Ausnahme einen wirklichen Kunstgenuß. Von hier will die Kapelle nach Frischborn. Auf dem Selgenhof sind bei einer pol- nischen Arbeiterin die schwarzen Blattern festgestellt worden.

-ch. Butzbach, 18. April. Ein alter Zopf. Hier ist es Sitte, daß bei Beerdigungen der Leichenzug von einem Polizeidiener begleitet wird. Er schreitet an der Spitze des ZugeS einher, gewöhnlich in Galauniform mit Napoleons­hut. Auf Befragen wurde dem Schreiber dieser Zeilen folgende Aufklärung zuteil: Wenn die Angehörigen eines Verstorbenen eine gewisse Summe bezahlen, bann läutet bei der Beerdigungs­feier die große Glocke und der Polizeidiener ist mit dem NapoleonShut bekleidet. Sind die Angehörigen nicht in der Lage, diesen Betrag zu entrichten, bann unterbleibt beides. Also besteht hier selbst im Tobe noch em Unterschieb zwischen reich unb arm.

m. Bad-Nauheim, 19. April. Die 34. Gen er a l- versammlung bei Ortskrankenkasse fand gestern abend unter zahlreicher Beteiligung der Mitglieder unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Schlossermeister Knipp statt. Aus dem von letzterem erstatteten Geschäfts- und Rechen­schaftsbericht ist zu entnehmen, daß die Kasse eine der größten Hessens ist. Die Mitglieberzahl beträgt im Durch­schnitt des letzten Jahres 2300 und in bei Höchstzcchl 3400. Die Einnahmen betrugen 48 716.39 unb bie Ausgaben 46 665.53 Mk. Es ist dies angesichts der schlechten wirt­schaftlichen Lage, der erhöhten und verlängerten Kranken-

Daß diese Bestimmungen nicht aus einem Geiste des Ver­trauens in die Selbständigkeit der Jugend die jüngsten Stu­denten sind 18 Jahre alt erwachsen sind, bedarf wohl keines Nachweises. Es ist ein geistiges und sittliches Führen am Gängel­band. Wie verträgt sich das mit der angeblich auf Selbständigkeit gerichtete Erziehung der englischen Jugend in der Schule? Die nach unseren Begriffen für junge Leute unwürdigen Vorschriften hindern natürlich nicht, daß die Studenten auch manchmal nicht als Tugendbolde leben. Sie gehen auch in Wirtshäuser, und wenn der Universitätspolizeibeamte (Proctor genannt) zur Revision kommt, dann wissen diefreien Burschen", wo der Zimmermann Löcher im Hause gelassen hat. Freilich läßt sich auch der eng­lische Bürger in manchem stark reglementieren. In der Provinz wird art Werktagen um 11 Uhr unb Sonntags um 10 Uhr unerbitt­lich Feierabend geboten. Das englische Universitätsleben ist sehr teuer. Tausende unserer deutschen Studenten wären dort nicht im stände, die Universität zu beziehen. Allerdings gibt es Sti­pendien von 1000 Mk., 2000 Mk., ja von 3600 Mk. Letztere Summe soll nach Angabe eines Londoner Schulmannes gerade ausreichen: aber Ausgaben von 10 000 Mk. unb mehr pro Jahr, sollen nicht selten sein.

Warum ist das Universitätsleben so teuer? Nun, zum großen Teile, weil der Staat fast nichts für die Universitäten tut. Die Universitätslehrer sind keine Staatsbeamten, erhalten keine Pension unb bergt Sie leben von ben Zinsen der aus Vermächtnissen stammenden Vermögen, die sie als sogenannte Fellows erhalten unb von ihren Vlolleggclbcrn, Prüfungsgebühren, von Privat- ftunben, die alle sehr teuer sind usw. Die Vergebung der Fellows- hips soll auch nicht immer frei von Cliquenwesen sein, und manches ist gar komisch dabei. Gewöhnlich barf der Bewerber nicht ver­heiratet sein, wohnt im College^ unb ißt mit ben Studenten. Dann gibt es Colleges mit vielen Stubenten unb wenigen Fellows, ortberc mit umgekehrten Verhältnissen, ja in einem sinb gewöhn­lich mehr lehrenbe Fellows als lernende Studenten. Das ganze System ist m. E. eine große Verschwendung an Geld unb Kräften, eine Folge der planlosen Dezentralisation. In Oxforb allein ist die Universitätsarbeit in etwa 30 Colleges unb Halls zersplittert, wozu noch bie Einrichtungen der allgemeinen Universität kommen. Die Colleges sind größtenteils prächtige Bauten, namentlich der Speisesaal und bie Kapelle. Auch für wissenschaftliche Versuche unb Forschungen soll es oft an Apparaten unb Gelb fehlen. Die Frage zu beantworten: Wo wirb am meisten unb planmäßigsten für die Multurentroicfclung getan, in England ober bei uns, darf ich wohl dem Leser überlassen.

Noch ein Wort über den Aufbau des Lehrkörpers. Nach ettoaj 3 Jahren kann sich der Student durch ein Examen den Titel eines Bochelor of arts ns>v. je nachdem er einer der 5 Fakul­täten angehört erwerben. Nach weiterem vierjährigem Ver­weilen an bei: Universität erhält er bann ohne jebe Prüfung den höheren Titel: in diesem FalleMaster of arts". Viele ber Universitätslehrer werden einfachleclurer"-Dozent genannt, ben Professortitel haben nur wenige. Daß es unter bat Lehrenden

Das englische vildungrwesen.

Von Professor Luley, Gießen.

III. Die englischen Universitäten.

England besitzt weit in das Mittelalter hineinreichende Uni­versitäten, wie Oxsorb unb Cambribge unb solche jüngeren unb jüngsten Datums, z. B. bie Lonboner. Aber wie grunbverschleden sinb sie von ben unfrigen, sowohl in ihrer Organisation als in ihrem Betrieb! Während unsere Universitäten Stätten wissen­schaftlicher Forschung sind, nicht nur für die Professoren, sondern auch für die Studenten, sind die englischen fast nichts alshöhere Schulen", unb bie Stubenten sinb Schüler; Schüler nach ber Art ihrer Beschäftigung, Schüler nach ber Art ihrer Behandlung. Im vorigen Teil würbe schon ausgeführt, baß bie höheren Schulen noch nicht einmal bas Sckunbapensum unserer Anstalten erreichen. Nun, was der englische Stubent auf das Gelernte setzt, ist im wesentlichen, abgesehen von Rechtswissenschaft und Theologie, ber Rest unserer Sekunbakenntnisse unb bann bie Primastoffe. Der englische Student kommt nicht nach abgelegtem Examen zur Uni­versität, sondern besteht dort eine Aufnahmeprüfung, deren Be­dingungen nicht nur an den verschiedenen Universitäten, sondern sogar an den verschiedenen Colleges, aus denen sich die llniDerutat iusammensetzt, verschieden sind. Daß an der Universität noch ichulmäßig gearbeitet wird, dürfte schon aus ber Tatsache hervor- gehen, baß bie Zöglinge ber CollegesPrivatlehrer" haben müssen, hie sie wenigstens einige Stunben in ber Woche bearbeiten.Der Privatlehrer (Tutor) soll ben Stubenten bei ber Auswahl ber Vorlesungen beraten unb ihn für die Prüfung vorbereiten." Also keine geistige Selbständigkeit! Die Studienzeit dauert 3 Jahre. Dann kann der Student ein einfaches Abgangsexamen ablegen paß-examination), das ein guter Abiturient unserer höheren Schu­len bestehen könnte. Die Examina für bie sog.Honours" (bachelor of atts usw.) sind etwas schwerer. Nur wenige Colleges stellen etwas höhere Forderungen! Wo sollte auch der Student z. B. in Oxford die Zeit zum Studieren hernehmen? Die herrlichen Rasen, Themse unb Chawell locken ihn hinaus zu Ballspielen unb Rubern. Erfolge hier sinb meist angesehener als tüchtige wissenschaftliche Leistungen.Bei ber Universitäts-Elf (bei Ball­spielen) zu spielen ober in bem Universitätsachter mitzurudern, macht volkstümlicher unb bringt mehr Ansehen als eine sog. Fellowship selbst an ben angesehensten Colleges zu erlangen. lFellowship ist eine Pfrünbe von 3 bis 4000 Mark an etnem College unb bringt wenig Pflichtarbeit mit sich, sondern gibt Gelegenheit zur Fortsetzung der Studien.)

Wohl nicht mit Unrecht führt Dr. Abel Musgrave das Zurück­bleiben der englischen Industrie, z. B. der chemischen, auf die geringen Leistungen der Universitäten zurück.

Ist ber Betrieb vielfach schulmäßig, so ist es die Disziplin erst recht. Einige Bestimmungen, die sich in bem Hanbbuch ber Oxforder Studenten befinden, mögen dies zeigen.

Es ist verboten: ber Besuch von Hotels unb Wirtschaften ohne besondere (ttlaubnis, .verboten das Halten von Pferden unb Wagen, die Beteiligung an Glücksspielen und Wetten bei Pferde­rennen unb bergt.; verboten ist das Rauchen auf den Straßen. Die Studenten müssen beim Beginn des Semesters eintreffen, dürfen bie Stadt weder am Tag noch bei Nacht ohne besonders Erlaubnis verlassen, müssen abends 9,10 Uhr im College ober, wenn sie in einem Privathause wohnen, um 10 Uhr zu Hause sein. Die Pensionsgeber sind verpflichtet, eine Liste zu führen, in welche sie gewissenhaft jeden Studenten einzuschreiben, ber spater als 10 Uhr nach Hause kommt, andernfalls kann ihnen die Erlaubnis verweigert werben, bezw. entzogen werben, Stu­denten zu logieren. Wirtshausbesuch, verspätetes Heimkehren ber Stubenten werben nut Gelbstrafen geahnbet ober tonnen Aus­weisung nach sich ziehen. Tie stubentische Kleibung, Mütze unb halblange Kutte (cap anb goton) müssen nicht nur bei Zusammen­sein mit ben Lehrern getragen werben, fonbern auch nach Einbruch ber Dunkelheit. Es wirb erwartet, baß die Studenten an dem Gottesdienst ihres Colleges teilnehmen, manche sind auch dazu förmlich gezwungen. Verbleiben in Oxford während der Ferien bedarf besonderer Erlaubnis., Interessant ist auch eine Bestimmung für bie Damen, die in Oxforb stubieren: Sie bürfen auf bem Charwell, einem reizenben Nebenflüßchen ber Themse, Kahn fahren, wenn sie schwimmen können. Wie besorgt!

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** Im Kolosseum ist seit Samstag Mieder ein neues Programm ausgestellt, das sich lebhaften Beifalls erfreut und sowohl im Hinblick auf die Auswahl der ein- zelnen Ncummern als auch ihrer Ausführung lebhafte An- ertennung verdient. Miß Toni zeigte sich auf der rollen­den Kugel als eine äußerst gewandte und sichere Jongleuse. Dmdi Trud, eine nette Vortrags-Soubrette, sang ein paar Lieder unter großem Beifall und Mr. G i f o r d unter­hielt als musikalischer Clown seine belustigten Zuhörer aufs beste. Sehr ansprechend mar auch das Gesangs-Duo Rolf Roland. Nach den kinematographischen Vorführungen trat Else von Elban, die vorzügliche und hier noch vorteilhaft bekannte Offizierkopisttn auf, die wieder sehr lebhaft bejubelt wurde. Richard Reichert erwies sich als geschickter sächsischer Komiker, der die Lacher stets auf seiner Seite hatte. Den Schluß bildete dann die aus­gezeichnete Guerrerotruppe, deren Leistungen Mir letzthin ausführlich gewürdigt haben.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Stühle Snschrünke Lsr £* * Neue Beill

Unterstützung sowie der erhöhten Pflegsätze in denKrauken- häusern und namentlich im Hinblick auf die Abführung" an den gesetzlichen Reservefonds ein überaus rfitnstiges Er­gebnis. Die Vorstandsmahl ergab die einstimmige Wieder« wähl des langjährigen Vorsitzenden Knipp. Die Herren Gg. Schnautz, Karl Glaser und Eduard .Hantel wurden in den Vorstand new- btzw. mied er gewählt. Einige Satzungsände­rungen sanden die Zustimmung der Versammlung. Zum Schluß mies der Vorsitzende in längeren Ausführungen auf die immer mehr sich steigernde Aufgabe der Orts­krankenkassen als Träger eines Stücks der sozialen Gesetz- gefantg hin.

f. Friedberg, 19. April. Die hiesige Blinden- anstalt blickt in diesem Jahre auf ein 6 0jähriges Be­stehen zurück. Sie wurde im Jahre 1850 durch den Blindenvater Schäfer gegründet und war vorerst in einem Privathause untergebracht, bis sie später in ein besseres Heim übersiedelte, das sich auch schon längst als zu klein erwiesen hat. Zum Erweiterungsbau haben die Stände bereits zwei 'Raten bewilligt. 1859 wurde die Anstalt vorn Staate über­nommen. Leider können nicht mehr als 40 Schüler in ihr Platz finden und ist immer voll besetzt. Die Blindenanstalt ist Schul, und gewerbliche Anstalt und zählt zur Zeit 25 Zög- liuge im schulpflichtigen Alter. Außer dem Direktor unter- richten noch drei seminaristisch gebildete Lehrer. Zwei Vor­arbeiter unterweisen in Korb- tmd Stuhlflechten und Seilerarbeit. Außerdem» werden die Mädchen in weiblichen Handarbeiten unterwiesen.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 19. April.

Urkundenfälschung mit Betrugsversuch

ist bem Gärtner L. Z. aus Steinfurth zur Last gelegt Der in Wölfersheim wohnhafte Angeklagte gab sich bei einem Kar­lo ffelhänbler zu Friebberg als Lanbwirt Kobermann von Ossen­heim aus unb gab an, er habe 240 Zentner Kartoffeln verschie­dener Sorten zu verkaufen. Der Häitbler schloß mit ihm eineni Vertrag ab, ben ber Angeklagte mit bem falschen Warnen untere zeichnete unb gleid^citig um einen Vorschuß bat, den der Händler jedoch ablehnte. Der Angeklagte gestand, zu, weder tm Bentz eines solchen Quantums Kartoffeln getvesen zu lern, noch die Absicht gehabt zu haben, Kartosfeln zu liefern, Melmehr galt es ihm nur darum, einen Geldbetrag zu erlangen. Unter Berück­sichtigung seiner Notlage und des Umftanhe5, baß kein schaden entstanden ist, wurde trotz ber Vorstrasen des Angeklagten nur aus einen Monat Gefängnis erkannt.

Einen Feldfrevel

hat die Eheftau des Schreiners R. R. von Grünberg verübt. Sie wurde von bem Besitzer eines Gartens beobachtet, wie sie beim Brennesselholen einige Salathäuptchen mitgehen liefe. Als ber Gattenbesitzer gelegentlich ferne Wahrnehmung dem Feld- schitzen mitteilte und sie davon erfuhr, ließ sie den eriteray wegen Beleidigung zum Sühnetermin laden, indem sie behauptete, die Angaben seien unwahr. Das veranlaßte den Gartenbesitzer, Anzeige wegen Feldftevels zu erheben. Die Angeklagte bekam, einen Strafbefehl über eine Mark: sie erhob Widerspruch und behauptete, noch nie eine Unredlichkeit begangen zu haben. Die Angaben des Gartenbesitzers bezeichnete sie als unwahr unb ver­anlaßte neben einer großen Zeugenvernehtnung am Feldgericht einen gerichtlichen Augenschein an Ott und Stelle. Den Angaben des Besitzers wurde Glauben geschenkt unb ihr Einspruch zurück- gewiesen. Sie focht das Urteil an und erschien am 2krufungs^ gerietst neben einer Anzahl Zeugen in Begleitung eines Ver­teidigers, stets ihre Unschuld beteuernd Brennesseln, bie man, unbekümmert auf wessen Eigentum sie wachsen, allgemein hott, will sie von bem Grundstück genommen haben, doch Salat, ben sie selbst in Hülle und Fülle gehabt unb sehr viel verschenkt hat, will sie nicht genommen haben. Das Gericht sah von der be­antragten nochmaligen Augenscheinsnahme ab, schenkte den An­gaben des Gartenbesitzers Glauben unb bestätigte das Urteil.

Beleidigung eines Schöffen

trug dem 62 jährigen unbescholtenen Schreiner K. W. E. aus Bleichenbach eine Woche Gefängnis ein. Zwei Tage nach einer Gerichtsverhandlung, bei der der Angeklagte wegen Belei­digung abgeurteilt wurde, und ein Landwirt aus dem gleichen Orte als Stoffe fungiert hatte, spuckte ber Angeklagte bei euren Begegnung im Orte vor letzterem aus und rief ihmPfui" zu. Da der Angeklagte auch sonst ausgedrückt hatte, daß er seine Ver­urteilung diesem Schössen zu verdanken habe, beftanb kein Zweifel, daß die Beleidigung in bezug auf das Amt als Schöffe erfolgt ist. Ter Angeklagte verfolgte Berufung, indem er bestritt, die Be­leidigung beabsichtigt zu haben. Er sei vom Husten geplagt ge­wesen und habe bas Bebürfnis gehabt, auszuspucken. Er verlangte seine Freisprechung, während fein Verteidiger auf eine Geld­strafe plädierte. Das Gericht kam zur' Bestätigung des Urteils, da es ber Billigkeit entspreche, dem als zuverlässig bekannten! Manne in seiner Eigenschaft als Richter Schutz zu gewähren. Bei der Publikationsbefugnis behielt es sein Bewenden.

Ein Streit zwischen Kellner unb Gast

wurde zum Schluß ausgettagen. Der Kellner H. L. St. hatte den Büchsenmacher O. W. hier wegen Beleidigung verklagt. Als ber Angeklagte bezahlen wollte, wurde ihm nach seiner Ansicht eine Flasche Sekt mehr abverlangt, als er hatte. Im Verläufe des Wortwechsels bezeichnete ber Kellner den Gast als Zech­preller, worauf ihm dieser eine Ohrfeige verabfolgte. 'Ter Stläger behauptet auch, mit einem Stuhl geschlagen worden zu fein, doch ein Nachweis war nicht zu erbringen. Da die Ohrfeige auf eine vorherige Beleidigung verabfolgt worben ist, kompensierte bas Schöffengericht und liefe beide Teile straffrei ausgehen. 'Der 1 Kläger focht das Urteil an: er konnte es nicht verstehen, daß , ber Angeklagte straffrei ausgehen könne. Seine eigenen Se> merfungen bezeichnete er als nicht beleibigenb: doch bas Gericht machte ihm klar, daß man einen zahlungsfähigen Gast, der über- 1 dies bem Kläger als Stammgast bekannt war, nicht fo kurzer- ' hanb zum Zechpreller stempeln barf. Die Berufung des Klägers . wurde unter Kostenbelastung zurückgewiesen.

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