Ausgabe 
22.6.1910 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

lachen.

M

ochenübersicht.

lh s, alles rollt, renstangeaus,

wieder da.

dessen

1tnion. Htz

Mdmtli40^

e Amend.

Täglich irliiifl der

ii. SiMapelli.

Eintritt frei. I®

Mittwoch, Samstag u. g-7,4 Uhr ab Konzert.

ßMU. :utt Rüw-ch ilw-üoraert Lniang/£ U&L.

wonatliche (. Anabole untn M Am. erbeten.

firniß 1111, eil«, ^chlagersilm, forot, 1 ünzusehen. ^ergeante«, i,en.

8 Snbianer=Storno,

./caielih* lenve*®3),,.-»"

MA?r

H'mvien E^" < Ä** »bi« Ki^

Mittwoch ÄÄ. Juni 1910

160. Jahrgang

Zweites Blatt

Nr. 143

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntag?.

d

3nr Frage öes Notariatrwesenr in Hessen

toirb uns aus juristischen Kreisen geschrieben:

Die Ausführungen in Nr. 140 dieses BlattesZur Frage der Verstaatlichung des Notariats" sind, zum we- nigsten was die Verhältnisse in den Provinzen Starken­burg und Oberhessen anlangt, in vielen Punkten un­zutreffend und geeignet, über diese auch für die Allgemein beit bedeutungsvolle Frage falsche Ansichten zu verbreiten. In Rheinhessen, wo das Notariat schon lange Zeit besteht und sich eingebürgert hat, liegen die Verhältnisse ja etwas anders, aber auch für dort scheinen die in dein Artikel angedeutcten Folgen einer Verstaatlichung des Notariats übertrieben.

Im nachstehenden werden auf Grund der Erfahrungen, die eine mehrjährige Tätigkeit auf dem Gebiet der frei­willigen Gerichtsbarkeit, besonders auch des neuen Grund- buchrechts dein Einsender gewähren, nur die Verhältnisse in Starkenburg und Oberhessen besprochen Öjcr hat sich die Bevölkerung meist noch nicht an das Notariat gewöhnt; ein Grund hierfür mag die Verquickung mit her Rechtsanwaltschaft childen. Für Die vielen Amtsgerichts­bezirke, innerhalb deren kein Notar seinen Amtssitz hat, kommen bis jetzt notarielle Akten meist nicht in größerem Umfange in Betracht, vielmehr werden hier nach wie vor die Beurkundungen in d'er Regel vor den Amtsgerichten vorgenommen.

Aber auch da, wo ein 9rotar vorhanden ist, gehört es zurzeit noch zu den Seltenheiten, daß vor diesem auch nur der überwiegend größere Teil der Beurkundungen er-

in den Ortskrankenkassen mittragen nüißcn. Beschlüsse werden noch nicht gefaßt. Nächste Sitzung: Mittwo ch.

DieGießener Lamttienblätter" werden dem Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Poung dazu schreiten, seine Absicht in die Wirklichkeit umzusetzen. Er stieß anfangs aus große Schwierigkeiten, man hielt ihn für einen Autographenjäger. Mit der Zeit aber begann sich eine Reihe von Gelehrten und von berühmten Schriitstellern für die Samin lung zu interessieren, die Bibliothek wuchs an, schließlich niußte Poung den Buchern ein ganzes Haus in Minneapolis cinräumen, und heute ist die Arbeit bereits so gewaltig angewachsen, daß der Bibliothekar mit seinen acht Assistenten ihr kauin gerecht werden kann. In den Hauptstädten aller Länder hat Poung seine Agenten und unter der Förderung der akademischen Kreise Amerikas ist heute eine Wellbibliothek von vielen hunderttausend Bänden zusammen.

Die Entvölkerung Spaniens. Gineni verhältnis­mäßigen Bevölkerungsrückgang unterliegen mit Ausnahme von Italien alle romanischen Staaten; am härtesten davon betroffen sind aber Spanien und Portugal. Ter Bevölkerungsrückgang Lpaiiiens hängt aber int Gegensatz zu dem Frankreichs weniger mit dem Rückgang der Geburten zusammen, als mit der immer mehr steigenden Auswanderung, die durch die Mißwirtschaft des Landes veranlaßt ist. Wie dieZeitschrift für Sozialwifsenschaft" berichtet, betrug die Zahl der svamschen Auswanderer im Jahre 1904 etwa 40 ÖOO, 1906 aber bereis 122 000. Diese Menschenmasse ergießt sich hauptsächlich nach ben spanisch sprechenden Republiken Südamerikas, besonders nach Argentinien. In diesen Staat wanderten 1906 von den 122 000 spanischen Auswanderern aÜein 73 000 ein. Diese Steigerung der Auswanderung hat in Spanien zu einer richtigen Beoölkeruugsnot geführt. Don 1887 bis 1900 wuchs denn auch Spaniens Bevölkerung nur um eine Million, nämlich von 17 auf 18 Millionen, und für die Volkszählung, die demnächst stattfinden soll, wird überhaupt keine Zunahme mehr, sondern ein Rückgang erwartet.

Kurze Nachrichten aus Kunst u. Wisseuscha f t. Seinen 70. Geburtstag begeht am 23. ds. der Geograph, Geheimra: Prof. Dr. Hermann Wagner in Göttingen. Sein Geburts­ort ist Erlangen. 186476 war er Gymnasiallehrer in Gotha und zugleich von 1868 ab bis 1876 Redakteur des Statistischen Jahrbuchs im Gothaer Almanach. Ostern 1876 folgte er einem Rufe afe Ordinarius der Geographie nach Königsberg und 1880 nach Göttingen. In Al i ch l e bei P r a g ist der Geschichtsforscher Professor Julius I u n g im 59. Lebensiahr gestorben.

Rotattonsdruck und Verlag der vrühl'schen UnwersftätS - Buch- und Siemdruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: e^5L Redaktion: 112. Tel.-Adr_- AnzeigerGießen.

Bei Inanspruchnahme deS Notars erwachsen, da go- wöhnlich zur Abgabe an das Gericht Ausfertigungen der aufgenommenen Urkunden hergestellt werden müssen, meist für die Rechtssuchenden mehr Kosten als bei Erledigung durch das Amtsgericht. Ein Vorteil für die Bevölkerung liegt nur darin, daß sie bei dem Notar nicht so streng an Amtsstunden gebunden ist, wie bei dem Gericht, aber cui entgegenkommender Richter kann hier in weitem Umfange berechtigte Wünsche der Bevölkerung berücksichtigen, was zweifellos auch an den meisten Gerichten geschieht. Auch könnte durch Einrichtung von Gerichtstagen an entlegener Orten geholfen werden. Sicherlich können auch viele Rrch- ter, die lange an einem Orte ihres Amtes walten, von srch sagen, daß sieBerater und Vertraute" der Rechtssuchcn- den sind, und auf eine rasche Erledigung wird nrcht nur im Dienstaufsichtswege hingewirkt, sie liegt and) rm In­teresse des Mchters selbst. ft-ommt aber eine schuldhafte Schädigung durch einen Richter vor, dann hastet er selbst und der Staat, so daß die Bevölkerung vor Schaden be­wahrt bleibt und nicht auf den guten Willen des Staats, einzuspringen, angewiesen ist. T t.

Die wirtschaftliche Vereinigung verlangte u. a daß eine besondere Ortskrankenkasse errichtet werden rann auch für solche Gewerbszweige, deren Mehrheit aus Wanderarbeitern besteht, 5 B. Zieglern. Nach einem wetteren Anträge der wirt- itt ältlichen Vereinigung sollte die Errichtung durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgen usw.

Ein Redner der fortschrittlichen Volkspartei stimmte der Tendenz dieser Anträge zu, totes aber darauf hin, daß die Frage bei den Ersatzkassen zu regeln sein wird Em Ver­treter der Verbündeten Regierungen unterstützte diese Ansicht.

Ter Vertreter der wirtschaftlichen Vereinigung zog darauf leine Anträge zurück. § 250 wird unverändert angenommen.

S 251, der u. a. bestimmt, daß die oberste Verwaltungsbehörde die erforderliche Mindestzabl von Mitgliedern bis auf 3000 erhöhen kann, wurde gestrichen.

§ 252, her fcitrht, daß die Mindestzahl nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre berechnet wird, wurde angenommen.

§ 253 erklärt, daß die allgemeine Ortskranken­kasse besonders als beeinträchtigt gttt, wenn die <>ahl der Mitglieder, die ihr bei Zulassung besonderer Ottskrankeir- lassen verbleiben würden, nicht inmdestens 1000 erreicht D^r Paragraph wurde dahin abgeänbert, daß als Mtndestzahl 500 festgesetzt werden.

Tie wetteren §§ 254256 über die besonderen Ortskranken-

des tzauptversahrens.

In § 195 wurde nach einem Zentrums antrage neu etn- gefügt:Tie Bezeichnung der Beweismittel soll erkennen lasten, für welche Anklagebehauptungen sie angeboten werden. ' Ferner wurde ein § 195 a neu eingeschaltet, der besagt:

.Sobald die Anklageschrift eingegangen ist, hat sie^dcr Vorsitzende, in den vor den Amtsgerichten zu verhandelten Strafsachen der Amtsrichter, dem Angeschuldigten und dem Ver­teidiger initzuteilen. ., _

Bei der Mitteilung ist der Ange,chuldigte unter Bestimmung einer F r i st daraus hinzuweisen, daß er innerhalb der <rntt Einwendungen gegen die Hauptverhandlung erheben ober Beweiserhebungen vor der HauptverHandlung beantragen Tann. In Fällen, in welchen eine Voruntersuchung geführt ober zulässig ist muß der Angeschuldigte noch barauf hingewiesen werden, batz er'bie Ergänzung ober Eröffnung der Vorunter - suchnng beantragen könne. Die Frist beträgt eine Woche, kann aber mit Zustimmung des Angeklagten verkürzt werden. Dem Verteidiger ist die dem Angeschuldigten besttmmte Frist mitzuteilen." .

Die §§ 196 bis 200 wurden nach der Regierungsvorlage angenommen.

Nächste Sitzung: Mittwoch.

Aus dem Sttafprozehausschuh.

:: Berlin, 21. Juni.

Der Ausschuß für d i e S t r a f V r o z e ß o r d n n n g nahm heute seine Beratungen wieder beim Kapitel Dor un ter' uchung auf. § 188, der feftsetzt, wie beim Reichsgericht bei kr Bestellung des Untersuchungsrichters verfahren wird, fand unveränderte An­nahme.

§ 189 erhielt in seinem ersten Teile folgende neue ^astung: Tie Voruntersuchung ist darauf zu richten, ob das .-oauptverfahren zu eröffnen oder der Angeklagte außer Venolgung zu setzen ist und welche Tatsachen für die Strafzumessung wesentlich sind: auch soll sie die Durchführung der tzauptverhandlung vorderetten.

Im übrigen wurden die §§189,190 u. 191 imucranbert Wi> nommen. § 192 wurde nach Anträgen des Ze n tru ms. tut 1. Absatz olgendermaßen formuliert:Ter Angeschuldtgte ist in der Dor- untersuchung zu vernehmen und aufzufordern, btc zu seiner laftung dienenden Tatsachen und Beweismittel zu bezeichnen: Die bezeichneten Beweismittel hat der Untersuchungsrichter, wenn sie von Bedeutung sind, zu erheben. War er von einem Richter noch nicht vernommen, so ist er zu vernehmen, sobald ihm die Eröffnung bekannt gemacht ist." ,, , . ,

Der zweite Absatz beginnt:Bevor der Untersuchungsrich^r die Voruntersuchung abschließt, hat er dem Ungeschuldigtew mündlich mitzuteilen, welche Verdachts gründe sie-er* geben hat " Aus Antrag des Zentrums wurde hinzugefugt:Der Verteidiger ist zu dem Termin zu laden.

§ 193, der von der Ausdehnung der Vorunter­suchung über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus handelt, wurde angenommen, ebenso § 194 nut einem Zentru msantr a g e:öat der Untersuchungsrichter einen Angeschuldigten außer Verfolgung gesetzt der Untersuchung^ hast erlitten hat, so steht dies einem Gerichtsbefchluste gleich.

Tann beriet man einen neuen Abschnitt: Eröffnung

sonders deutlich bei Der Versteigerung der Gemäldesammlung des verstorbenen Sir Frederick Mavoin erkennen, die in den letzten Tagen bei Lhnstie ftottfanb. Während die einst viel gerühmten Werke einiger englischer Akademiker, die vor einem halben Jahr­hundert das Entzücken des Publikums gebildet, nur geringe Preise erzielten, wurde für eine Landschaft Constables »Feuer bei Reyland" der riesige Preis von 194 800 Alk. gezahlt. Das Werk, das 1H36, ei» Jabr vor dem Tode des Künstlers, gemalt wurde, war von seinem bisherigen Besitzer für 15 000 Mk. erworben worden. In den letzten 15 Jahren erfolgte bann die ungeheure Preissteigerung, die die Werke des großen Entdeckers bet englischen Landschaft er­fuhren Nachdem schon für die .Mühle von etratforb und.tie Mühle von Arundel" auf ben Versteigerungen der Sammlungen Huth und Gaskell gegen 190 000 Mk für jedes Bild angelegt worben waren, ist auf der Versteigerung Mavpm der höchste Preis, der je für einen Constable gezahlt wurde, erreicht worden. Dagegen er­zielte em einst hochgefeiertes Bild des Akademikers Früh, ,Amy Aobsart und Janet", bas Mappin für 8600 Mk. erworben hatte, nur 1632 Mk.

Eine einzigartige Büchersammlung besitzt ber Amerikaner James Carleton Young aus Minneapolis, ber nun in Paris eingetroffen ist, mn Verhandlungen zu führen, die auf ben Ausbau seiner Büchersammlung abzielen. Tie 9lrbett eines ganzen oeben§ Unb einen großen Teil seines ansehnlichen Vermögens hat Air. Poung feinem Plane geiuibmet, ber Errichtung einer Biblio­thek, in ber bic Werke aller lebenben Schriftsteller aller Völker ge­sammelt werden sollen. Aber bie Bibliothek Youngs ist mehr als eine einfache Zusammenhäufung von Büchern, bie (Örunbbebmgung für die Aufnahme eines Werkes ist, baß der Verfasser in bas Buch eine handschriftliche Eintragung macht, nicht etwa nur ein Auto­gramm, sondern einige besondere Bemerkungen, die uch auf das Werk ober den Verfasser beziehen. Von Jugend auf hat sieh Poung mit diesem Plane beschästigt. Er ist viel gereift, hat fast alle großen Bibliotheken Europas besucht und Dabei gefunden, daß ui ben meisten Bücheisammlungen ber Ehrgeiz in Dem Wunsche gipfelt, möglichst viele Bände zu besitzen. Im Gegen­satz bazu wollte er eine Bibliothek begrünben, deren Enbziel nicht in einer großen Zahl, sondern in einem möglichst hohen Werte der einzelnen Bücher bestehen sollte, unb daraus entstand auch der Gedanke, von jedem Verfasser eine handschriftliche Em- tragung in das Buch zu verlangen. Erst tm Jahre 1891, so be­richtet Marie Anne de Booet in einem englischen Blatte, konnte

ICunft, wissen,chast um» Leben.

Die Eingebung des Musikers. Das oft zitierte Wort ,Es bildet ein Taleitt sich in der Stille" scheust bet ben Musikern nicht so allgemein ziiziitreffen, wie bet anderen schonenden Geistern. Dlmcrigo Scarlatti weist in einem interessanten Aufsatz in Ars et Labor auf bic merkwürdige Vorliebe hin, die eine Reihe großer Musiker für eine lärmende Umgebung haben. Im Gegensatz zu anderen Geistesarbeitern suchen Ite gern eine lebhafte Umgebung auf. Gespräche, Trubel unb Geräusche sinb ihnen will­kommen, unb eine große Reihe noch heute berounberter Meister- ,verte der Tonkunst sind unter Umständen entstanden, Die doii_ jeoer .Ruhe des Schaffens" und von weltabgeschiedener, einsamer-elbst- oerfenfung weit entfernt sind. Wenn Cimarofa komponierte, so verlangte er Lärm um sich zu haben, am liebsten war es ihm, wenn er seine -Eingebungen inmitten eines Kreises olaubernber unb scherzender Freunde auf das Papier bringen konnte. Berlioz komponierte seine herrliche OrgelsonateDer Abschied der ocbaier" im Hanse des Architekten Duc, inmitten einer Gesellschaft, die voll Eifer und durchaus nicht geräuschlos am Whistspiel sich ergötzte. Als Gluck in seiner Heimatstadt Weidenwang weilte, ließ er sein Spinett ms Freie tragen; in unmittetbarer Nachbarschaft des Viel)- Marktes wurde das Instrument aufgclteUt und hier komponierte Gluck beim Gebrüll der Ochsen und beim Gefchrei ber '-Berfawer. Paer schuf seine besten Kompositionen, wahrend er mit brcuuDen scherzte ober stritt, mit leinen Mmbern spielte ober mit ber Köchin unb mit seiner Frau allerlei häusliche Angelegenheiten ordnete. Gounod schrieb mit Vorliebe während seiner Reffen, in der Post­kutsche ober in ber Eisenbahn. Das berühmte »Gebet deS 'Moses von Rossini entstand in einer Viertelstunde un Kreise einer lustig scherzenden, lärmenden Gesellschaft von Freunden, die 'm Häme des Dictsters Trottola zusammen gekommen waren. Trottola brachte Rossini die Verse, Rojsim begann zu lesen, der Dichter lurchtete eine allzu strenge Kritik und sagte zu Rossini: .Meister, ich habe daran mehr als eine Stunde gearbeitet".Unb td) werbe ~u bie Musik in einer Biertelstunbe schreiben", antwortete Ros nm. Gr hielt fein Wort: eine Viertelstunde später war bas ,-Lebet des Moses" komponiert.

Ein riesiger Preis für einen .Constable". Die große Wandlung, bie mit der neuen Wertung der Kunstwerke auch in ben Preisen des Kunsthandels eingetreten ist, ließ sich be*

richtet wird.

Die Attssührirngen in dem erwähnten Artikel über die Folgen der Verstaatlichung des Notariats sind deshalb un­zutreffend. Eine Vermehrung der zurzeit vorhandenen richterlichen Beamten einschließlich der dauernd richterlich verwendeten Assessoren, deren definitive Anstellung nur aus finanziellen Gründen unterbleibt,^wäre m. E. über­haupt nicht erforderlich, die GerichtsschreibergehUfen müßten vielleicht an einzelnen Gerichten vermehrt werden, obwohl auch das teilweise durch rwtmer ausgedehntere Verwen­dung von Schreibmaschinen umgangen werden könnte. Eine bedeutende Vermehrung der Beamten" ist sicher nicht er­forderlich- Hiermit entfällt auch die angebliche Vermeh­rung der Diensträume durch Vergrößerung der Amts­gerichtsgebäude usw. Die meisten der von Notaren auf- gonommenen Urkunden müssen in Urschrift oder Mschrift an das Amtsgericht abgegeben werden, so alle Testamente, die in Grundbuchsachen errichteten Urkunden, Ehevertrage, die in das Güterrechtsregister eingetragen werden sollen und so weiter. Für diese muß also jetzt schon Raum vor­handen sein. Und wieso, wie in dem Artikel behauptet wird, eine Vergrößerung der Bibliotheken erforderlich werden soll, ist ganz unerfindlich, denn die Amtsgerichte sind doch auch jetzt schon mit den von den Notaren bearbeiteten Sachen befaßt, müssen also auch in ihren Bibliotheken tue erforderlichen Werke besitzen. Was speziell die G r u n d - buchsachen nach neuem Recht anlangt, so bedeutet die Aufnahme der Urkunde durch den Notar für den Richter meist keine wesentliche Arbeits- und Zeit­ersparnis. Denn einfache Sachen sind auch bei Gericht rasch ausgenommen, und bei schwierigen Angelegenheiten erfordert die Nachprüfmrg durch den Rich­ter mefsl dieselbe Zeit wie die Ausnahme, und die .Haupt­sache, die Eintragung in das Grundbuch, liegt in jedem Fall dem Mchter (Grundbuchamt) ob.

Die N o t a r i a t s g e b ü h r e n , die im Falle der Ver- staatlichung des NotarnatS dem Staate, statt jetzt dem Notar, zu fließ en, sind recht bedeutend, und es dürfte wohl nicht, wie es in dem Artitel heißt,rechnerisch srch leicht nachweisen lassen", daß für den Staat kern frnanzreller Vorteil, sondern eine Mehrbelastung des Budgets herbei- geführt würde. Aber aus diesem Gesichtspunkt wird bie Verstaatlichung ja zwar nicht verlangt,^sondchm um die Be- völlerung vor schweren finanziellen Schädigungeir zu be­wahren, wie sie in jüngster Zeit durch zwei Notare vev- ursacht worden sind, und für die der Staat dann em» springen soll. _________ ____

Die Reichsversicherungrordnung.

:: Berlin, 21. Juni.

Der Ausschuß für die R e i ch s v e r s i ch e r u n g s o r d n u u g bc- aßte sich heute zunächst mit den §§ 249256, die von ben b e -5 sonderen Ortskrankenkasien behandeln. Wo bei^nkraft- treten dieses Gesetzes eine Ortskrankenkasse für einzelne ober mehrere Getoerbsziveige oder Betriebsarten oder allein tur Ver- 'icherte eines Geschlechts besteht, wird sie neben der allgemeinen Ortskrankenkasse als besondere Ortskrankenkafse unter besonderen Bedingungen zugelassen.

Nach § 250 wird eine besondere Ortskrankenkässe nur zugelassen, roenn 1. sie mindestens 500 Mitglieder zahlt, 2 ihr Fortbestehen die altgenteilte Orts- und bieanbkrankenkaste des Bezirks nicht beeinträchtigt, 3. ihre satzungsmäßigen Leistungen denen ber maßgebenden Ortskrankenkasse mindestens gleichwertig mb ober binnen sechs Monaten, gemacht werben, unb 4 roenn sie nicht über ben Bezirk bes Versicherungsamts h,nausreicht.

lassen werden unverändert genehmigt.

Die §§ 257270 handeln von ben Betriebs- un Innungski ankenkassen. .hierzu wurden zahlreiche Ab- änberung5anträge eingebracht.

Staatssekretär Delbrück erklärte, daß es ebenso verkehrt fein würde, oic Betriebskrankenkassen gänzlich zu beseitigen, als auch sie über ein gewisses Maß auszudehnen. Die Besonder- heilen eines Betriebes lassen die Errichtung einer Betriebskranken- tasse wünschenswert erscheinen. Ein Zusammenschluß verschiedener Betriebe würde die Orts- und Landkrankenkassen schwer schädigen.

Von ber fortschrittlichen Volkspartei, dem Jen- trum, den Polen unb ben Sozialbemokraten würbe ber <2tanD- punft vertreten, daß die Betriebskrankenkassen überhaupt eine Schädigung der Ortskrankenkassen bedeuten wegen ber Möglichkeit einer Auswahl der Risiken. Tatsächlich ist bie Krankenziffer bei ben Betriebskrankenkassen erheblich geringer als bei ben Orts­krankenkassen. Die großen Ar beitgcber sind dadurch

Die Fremdenlegion.

Obwohl die deutschen Zeitungen fortdauernd eindringlich junge, abenteuerlustige Leute warnen, fick für den Dienst in ber Fremben- legion antoerben zu lassen, gehen doch immer toieber beittsche Lan- beskinber in bie Netze ber Werber. Wie neuerdings bekannt gc^ werben ist, scheinen sich in Berlin französische Werber oufzuhatten, die unter ben glänzendsten Versprechungen junge Deutsche in das Verderben zu locken suchen. Der Dienst bei ber Fremdenlegion wirb alsleicht unb angenehm" geschildert, bicVerpflegung sei reich tief)"; unb bieAvancementsaussichten" sollen überausgute" fein. Reichliche Werbegelber werben üerforofoen. Alle biese glän­zenden Versprechungen erweisen sich als eitel Schwindel. Die, bie Den Lockungen erlegen sind, bereiten später, wenn es kein Zurück mehr gibt, ihren Leichtsinn. Die ZeitschriftNach bcin Dienst" veröffentlichte kürzlich eine lehrreiche Schilderung eines jungen Berliners, ber, von einem französischen Werber für bie Fremden­legion eingefangen, in letzter Stunde noch glücklich dem sicheren Verderben entronnen ist.

Der Berliner habe, so erzählt bas Blatt, in der Friedrich­stadt einen gut gekleideten Franzosen kennen gelernt, der ihn in vornehmen Restaurants reichlich bewirtete. Er habe ihn gefragt, ob er nicht willens sei, in bic Fremdenlegion cinjutreten, habe ihm 400 Franken (320 Mark Werbegeld versprochen und das

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhesjen