Nr. 271 Srveltes Blatt
160. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme des bonnlagS.
Die „Otetzener Famillendlätter" werden dem ,9ln^tfler* oiermal wöchentlich bcigelegl, daS „Kreisblatt für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirttchaftlichen Seit- fragen" erscheinen nwnatttch zweimal.
Gich«r A«zetzer
General-Anzeiger für Oberhessen
Sreitog, 18. November 1910
Rotationsdruck und Verlag der vr üblichen UnwersuätS - Brich- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: 5L
Redaktion: «El 12. Tel.-Adru AnzergerGreßen.
Das spanisch-marokkanische Abkommen.
Madrid, 17. Nov. Das spanisch-marokkanische Abkommen enthält folgende Punkte:
1. Die Verwaltung des Telles des Riffgebietes, der von spanischen Truppen besetzt ist, sowie von'Alhucemas und Fenon. Die Verwaltung schließt in sich die Ernennung der lokalen marokkanischen Behörden nach vorheriger Verständigung zwischendenKommissarenSpaniensunddesSul- tans; die Organisation einer Eingeborenenpolizei, die von spanischen Offizieren ausgebildet wird; die Einrichtung eines Zollamtes in Melilla; die Erhebung von Markt- und anderen Abgaben, die bestimmt sind, die Polizei zu unterhalten, und mi deren Einziehung spanische Beamte beauftragt werden, schließlich Iiäumung des von spanischen Truppen besetzten Gebietes an dem Tage, wo das Poli^eikorps vollzählig sein und für fähig gehalten wird, die Ruhe, die Freihell des Handels und die Erhebung der Abgaben sicherzustellen.
. 2. Die Sicherheit Ceutas: Der Sultan von Marokko verpflichtet sich, keine Stellungen zu befestigen, welche Ceuta gefährlich werden könnten. Spanien ernennt und «entläßt den Kaid des Grenzgebietes nach vorheriger Mitteilung an den Magh- sen. Diesem Kaid liegt ob die Jurisdiktion in einem Teilgebiete vom Flusse Ruan, die Organisation einer Eingeborenenpolizei, die von spanischen Offizieren ausgebildet wird und die die Ordnung an diesem Telle der Grenze aufrecht M erhalten hat, sowie die Errichtung eures Zollamtes, sobald Spanien es verlangt.
3. Tie Zahlung einer Entschädigung von 65 Millionen Pesetas an Spanien als Ersatz der militärischen und der Flottenausgaben. Die Entsä)ädigung ist zu bezahlen in 75 Jahresraten von je 2 545 000 Pesetas. Als Garantie dienen 55 Prozent der dem Maghsen zustehenden Bergwerksabgaben.
4. Tie Ernennung eines Kommissars durch den Sultan, der beauftragt ist, Spanien das Sainte Croix la Mineure zu übergeben. Tie Ernennung soll so erfolgen, daß der Kommissar am 1. Mai des kommenden Jahres von Mogador abrcifl.
Anträge an die hessische Zweite Kamm«.
Der Zweiten hessischen Kammer ist eine Vorstellung der Katharine Karle von Lauter bett. Entschädigung für entzogene Wasserkräfte zugegangen. Durch die Erbauung der Wasserleitung Lartter-Bad-Naitheim blieb aus einmal das Wasser aus, das bisher ihre Mühle gespeist hatte. iy3 Jahre darnach, im Jahre 1907, erhielt die Frau eine Entschädigung von 4500 Mk. Sie klagt nun darüber, daß diese Entschädigung viel zu gering sei und sucht dies zahlenmäßig nachzuweisen.
Der Abg. Köhler- Langsdorf stellt folgenden Antrag:
Die Zweite Kammer wolle beschließen, dem Gesetzentwurf, die Landgemeindeordnunb betreffend, einzufügen:
Artikel 24 a. Zufolge Mehrheitsbeschlusses der Gemeindevertretung kann von dieser bestimmt werden, daß den ein» geheirateten, int Orte vorhandenen, inländischen und über 25 Jahre alten Ehegatten von Ortsbürgertöchtern auf deren Antrag das O r t s b ü r g e r r e ch t, wie es in Art. 24 festgestellt ist, verliehen wird.
In der Begründung dazu führt Köhler aus, schon das Bestreben, der allgemeinen Landflucht entgegenzuwir- ken, sollte dahin führen, seinem Anträge zuzustimmen. Er fährt dann wörtlich fort:
Denn man bedenke doch, daß z. B. in meiner Heimatgemeinde Langsdorf infolge dieses etwa zum Gesetz erhobenen Antrags eine jede Ortsbürgertochter — wenn ich so sagen darf — um 1000 Mark in ihrem Werte steigen würde; diewell mll dem sogenannten Ortsbürgernutzen in dieser Gemeinde eine Jahresrate von mehr als 60 und 70 Mark verbunden ist. Und das wäre in vielen, wohl Hunderten Gemeinden mehr oder minder der gleiche Fall.
Die Moabiter Stratzenkrawalle vor Gericht.
-4 Berlin, 17. Nov.
Zur heutigen Sitzung finit eine Reihe von Beweisstücken herbeigeschafft und vor den Richtertisch niedergelegt worden, die auf den Krawall Bezug haben. Man sieht eine Anzahl ein? gebeulter und eingeschlagener Schutzmanns Helme, zerrissene Jacken, Steine und ähnliche Sachen. Es wird in der Vernehmung der Angeklagten fortgefahren.
Die Angeklagte Frau Sattler soll den Schutzleuten „Bluthunde" zugerufen Haden. Die Angeklagte bestreitet das entschieden. Sie sei stets hn ihrer Wohnung und garnicht auf der Straße gewesen. Die Anzeige rühre von Hausgenossen her, die
das aus Rache getan hätten. Die Angeklagte erzählt, sie habe gesehen, daß Polizeibeamtc, namentlich Kriminalbeamte, auf die Leute mit Knüppeln eingeschlagen haben. In der Wie les - straße in der sie wohne, sei überhaupt kein Menschenandrang gewesen, sondern nur Leute, die sich seit Jahren vor die Tür zu stellen pflegten, um Luft zu schnappen. Die Polizeibeamten seien wie die wilden Tiere auf die Leute losgegangen.
Es wird hierauf der Angeklagte Schlosser Paul Schulz vernommen. Vors.: Ihr Vater soll mit Ihnen entzweit ge- gewesen fein, wie Sie mit Ihren Freunden sich der Bewegung anschlossen, während Ihr Vater Bürgervereinler ist. Ihr Vater soll Steu rerheber sein? Ange kl.: Jawohl. Vors.: Und ührt der Zwist aus der angedeuteten Ursache her? Angekl. : Jawohl. Vors.: Der Angeklagte Schreiber Wandt soll zu Ihnen gesagt haben: Nimm einmal einen Stein und wirf eine Scheibe ein. Angekl.: Jawohl. Vors.: Sie haben dann auch nach einer Laterne geworfen? Angekl.: Ja. Der Angeklagte Wandt weist darauf hin, daß es in der Anklage heiße: Durch das Treiben der Jugendlichen fei die Dunkelheit eingetreten und dadurch der Aufruhr um so gefährlicher geworden. In der Oldenburger Straße war aber gar fein Menschenandrang. Es waren rur acht Personen, während in der Anklage steh«: eine Menge. Er habe den Untersuchungsrichter gleich darauf hingewiesen, daß man von einer Menge nicht sprechen könne. Was die Geschichte mit dem Steine anlange, so seien von einem jungen Manne Steine verteilt worden. Er habe Schulz einen gegeben, ihn alber nicht aufgefordert, damll zu werfen. Schulz fei erregt gewesen, weil die Beamten ihm folgten. Aus verschiedene Fragen des Vorsitzenden erwidwt der Angeklagte, et habe allerdings den Eindruck gehabt, daß in der Wiclesst raße vom Publikum heraus zunächst auf die Schutzleute geschossen wurde und daß erst einige Sekunden später vier oder fünf Schüsse seitens bei Polizei auf die Menge abgegeben wurden.
Vors.: Sie meinen also in Erwiderung auf die vorher gefallenen Schüsse aus dem Publikum? Angekl.: Ja, den Eindruck hatte ich. — Angekl. Monteur Albrecht schildert in unverfälscht bayerischem Dialekt, daß er an dem betreffenden Tage etwas über den Durst getrunken hatte. Er fei auf der Wache gefesselt und geschlagen worden. Vors.: Sie sollen „blaue Hunde" geschimpft haben. Angekl.: Von blauen Hunden habe ich nicht gesprochen. Ich bin angetrunken gewesen und mag da wohl ein Lied vom blauen Himmel gesungen haben. (Große Hellerkeit. Der Vorsitzende bittet dringend, die Heiterkeit zu unterlassen, da es sich hier um seht ernste Dinge handele.) Vors.: (zum Angeklagten) Sagen Sie mal, es ist doch ein großer Unterschied, ob jemand in lustiger Stimmung ein Lied vom blauen Himmel singt oder ob er zusammen mit einet Menge, die mit der Polizei in Konflikt gekommen ist, auf der Straße pröblt. Ang ekl.: Ich habe mich nicht in einer Menge befunden, ich war ganz allein, ich habe auch ganz allein gekneipt. Rechtsanwalt Bruno Blau bittet den Angeklagten zu fragen, wie viel er getrunken habe. Angekl.: Na, es mögen 2o GlaS Bier und auch Kognak gewesen sein. Vors.: Wie viel können Sie im allgemeinen zu sich nehmen? Angekl.: Das war an jenem Abend für meine Verhältnisse schon etwas zu viel. Der Angeklagte bekundet weiter, er sei nicht Sozialdemokrat und bekümmere sich nicht um Politik; er gehöre zu der fr genannten gelben Partei.
Vors.: Ich glaube, alle Prozeßbeteiligten werden damit einverstanden sein, wenn wir die beiben Parteigruppierungen zum deutlichen Unterschiede mit gelb und rot bezeichnen. R.-A. Cohn: Ich bin damll einverstanden, bitte aber den Angeklagten zu fragen, was er unter gelber Partei versteht. Angekl.: Ich verstehe unter Roten diejenigen, welche gegen die Arbeitgeber arbeiten, die Gelben dagegen legen Wert darauf, zusammen mit den Arbeitgebern zu arbeiten. R.-A. Cohn: Ist es richtig, daß die Firma Siemens u. Schuckert nur Mitglieder des gelben Bundes an» nimmt? Angekl.: Jawohl. Vors: Sie haben ja allerdings eine Mitgliedskarte des gelben Bundes zu den Akten überreicht. Sind aber nicht viele im gelben Bunde, die an sich anderer Meinung sind»? Angekl.: Ich bleibe im gelben Bunde, weil ich da mein besseres Fortkommen finde. Mögen andere darüber anders denken, ich bleibe jedenfalls darin.
Der Angeklagte T r o p k o w s k i betont, daß er sich noch nie mit Politik besaßt habe. Seine Arbeitgeber seien stets mit ihm zufrieden gewesen. Besonders müsse er noch betonen, daß der Suff bei ihm an allem schuld sei. — Barbier E i s e n r e i ch wird beschuldigt, gerufen zu haben: Haut ihn. Der Angeklagte gibt das zu, will aber nicht gewußt haben, wer damit gemeint gewesen fei Gr habe in bet Aufregung gehandelt, ledoch keine bestimmte Person im Auge gehabt. Auf Befragen des Vorsitzenden erwidert der Angeklagte, wenn er gewußt hätte, daß das Publikum gegen die Polizei vorgehen wolle, würde er nicht mitgemacht haben. Weller führt der Angeklagte aus, er habe
ju einer Versammlung der Heilsarmee gehen wollen und wisse nicht was er mit der Aeußerung gemeint habe.
Glasmaler W e n d t hat den Ruf des Eisenreich „Haut ihn!" gehört, wahrscheinlich hat der Angeklagte damit Schutzleute ge- meint. Vors.: Wie kamen Sie zu einem gefabelten Revolver? ring eil.: Den habe ich mir von einem Freunbe am 29. September gekauft. Vors.: Sie wußten boch aber, daß in diesen Tagen schwere Unruhen erfolgten, und da laufen Sie mit einer geladenen Waffe umher. Angekl.: Es war nur eine Patrone bnn, und bie bat der Verkäufer hineingelegt, um mir den Lauf gu zeigen. Ich hatte kein bestimmtes Ziel im Auge. Vors.7 Was haben Sie denn mit der Steinschleuder bezweckt, die bei ^hnen gefunden wurde? Angekl.: Die hatte nichts zu bedeuten, jeder Mensch, der sie sieht, muß bas bestätigen. Vors.: Sie haben zuerst gesagt. Sie hätten überhaupt keinen Revolver. Angekl.: Ich wollte zunächst überhaupt nichts sagen. Die Beamten b-jeit sich auf ber Polizei sehr konfus benommen und sich barüber gestritten, wer mich überhaupt vernehmen soll. Vor s.: Da haben Sie ben Beamten also ein Märchen ausgetischt: An- g et I.: Genau so, wie bie Beamten das Märchen erfunden haben, daß ich mich an den Krawallen beteiligt hätte.
Kunstmaler Weidemann erklärt, daß er nichts mit ber Sache zu tun habe. Er sei erst auf bie Straße gekommen, als bie Unruhen vorüber waren. Er habe bann mit einigen Kollegen gekneipt unb sei bann festgenommen unb auf bie Wache gebracht worben. Dort sei er von ber Polizei sehr unsanft behandelt worben. Zwei Tage später sei er nochmals aufs Revier gegangen unb habe sich, ba fein Vater selbst Kriminalbeamter fei, als er hörte, daß ihm Beamtenbeleibigung zum Vorwurf gemacht werde, bei ben Beamten entschulbigt. Er fei aber trotzdem nach dem Polizeipräsidium gebracht worden und fei dort mit Pennbrüdern in eine gemeinsame Brause gebracht worden. Vors.: Sie meinen also, baß man nur von Exzessen ber Schutzleute sprechen kann? Angekl.: Jawohl. Vors.: Haben Sie zerschlagene Scheiben ober zerschlagene Laternen usw. gesehen? Der Angeklagte erklärt, er habe nur zwei zerschlagene Scheiben eines Warenhauses gesehen. R.-A. Heinemann: Sie meinen also, von einem geplünderten Warenhaus kann keine Rede sein? Angekl.: Keine Spur.
Darauf trat bie Mittagspause ein.
Nach ber Pause erklären sich noch einige Angeklagte kurz zu ihren schon gemachten Aussagen. — Rechtsanwalt Rosenfeld bittet, an den Angeklagten Sens die Frage zu richten, ob fein Revolver, den er bei sich hatte, schon gebraucht war. Der Angeklagte verneint das.
Erster Staatsanwalt Steinbrecht: Ich begreife nicht, wenn ber Angeklagte, der kurz vor der Heirat stand, sein Geld nicht besser verwerten konnte, als sich einen Revolver zu kaufen. — Angekl. Senf: Ich hatte stets eine Waffe bei mir Ich war lange Zeit im Auslände. In der Schweiz war ich geradezu verhaßt. Hier in Berlin hatte ich kurz nach meiner Mckkehr einen Zusammenstoß. Deshalb trug ich eine Waffe bei mir.
Staatsanwalt Sel zner: Nachdem nunmehr die Angeklagten sich sämtlich geäußert haben, müssen wir erneut dazu Stellung nehmen, intoieroeit noch weitere Haftentlassungen erfolgen können. Es ist nicht leicht, jetzt, wo bie Angeklagten natürlich alles abstrellen und die Polizei belasten, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Immerhin liegt bei einigen Angeklagten bie Sache doch einigermaßen klar. Was den Angeklagten Eisen- reich betrifft, so ist er Mormone. Er gehört also einer Sekte an, die gegen jede Gewalt sei. Was die Angeklagten Wandt unb Schulz betrifft, so hat sich Schulz zwar erfjeblidj strafbar vergangen, indem er eine Laterne zertrümmerte, aber immerhin läßt sich ein Beweis dafür, daß er absichtlich an der Zusammenrottung teilgenommen hat, nicht führen. Er hat seine Tat offenbar in Leichtsinnigkeit aus geführt, ohne daß ihm eine vorherige Absicht unterstellt werden kann. Tie Staatsanwaltschaft würde also einverstaiiden sein, falls er bei seinen Eltern Aufnahme findet, ihn aus der Hast zu entlassen, dagegen sind wir gegen die Haftentlassung des Angeklagten Wandt. Bei ihm liegt die Sache wesentlich schlimmer.
Rechtsanwalt Heinemann: Ter allgemeine Eindruck ist ja nun vorüber. Ich glaube, man kann nicht sagen: die Angeklagten haben keinen guten Eindruck gemacht. Es ist ja richtig, daß Beleidigungen in einer Kneipe nicht fr schwerwiegend, wie angesichts einer großen Menge sind. Aber es ist ja andererseits auch verständlich und man hat es ja auch bei dem Angeklagten Eisenreich, ber Mormone ist, gesehen, daß die Beleibigungeni nur in ber Aufreaung gefallen sind. Der Verteidiger tritt dann für die Haftentlassung von Miersch, Solkow und Wandt ein.
Rechtsanwalt Dr. C o hn tritt für die Angeklagten Miersch und Heide ein und bittet ebenfalls um deren Haftentlassung. — Rechts anwalt Liebknecht stellt den Antrag, den Angeklagten Gastwirt Pilz und Kratzelt aus der Haft zu entlassen. Was Pchz
Dom Wettfampfe der Völker um das Zündholz
Von Dr. Ernst Schultze -Gr oßborstel.
So klein und unscheinbar das Zündholz aussieht, so unentbehrlich ist es doch heute unter den meisten Völkern für jedermann. Große Mengen davon werden verbraucht, und so ist bie Streich- Holzindustrie in vielen Ländern ein blühendes Gewerbe geworden. Lange schon wird das Zündholz nicht mehr auf dem Wege der Handarbeit hergestellt, sondern durch Maschinen, die man ij mer mehr vervollkommnet hat. Ter maschinelle Arbeitsprozeß zur Herstellung eines Streichholzes zerfällt gegenwärtig in etwa 19 verschiedene Teile. Aber fr einfach auch bie einzelnen Maschimenhandgriffe zu sein scheinen, so kommt doch in der Güte der gelieferten Ware die Anstelligkeit ober bie Dumm hell, bie Gelehrigkeit ober die Unbildung ber Arbeiter zu voller Geltung.
Taher ist es denn auch Japan, als es die Einfuhr europäischer Zünbhölzer durch Selbstherstellung dieser Ware zu unterbinden suchte, zwar gelungen, dies im eigenen Lande erfolgreich zu tun, weil die Transportkosten bei einer so billigen und so viel Raum fortnehmenden Ware wie dem Streichholz immerhin nicht unwesentlich ins Gewicht fallen — aber auf dem Weltmärkte hat sich ber japanische Wettbewerb nur in wenigen Länbern Asiens einigermaßen wirkungsvoll erwiesen. Auf den europäiscl-en Märkten findet man japanische Zündhölzer saft nie, ja es scheint nun, als wenn sie auxi) aus den a|iaii]djen Märkten zum Teil verdrängt werden sollten.
Bereits in den 70er Jahren wurden in Japan Fabriken zur Herstellung von Zündhölzern gegründet, unb schon 1880 Probuzierten diese so viel, daß nicht nur der inländische Markt bamit verborgt, jonbern bereits für 5d OUU $en (1 v-en = 2,09 Mk.) ins Ausland ausgeführt werden konnten. Aber bie Ware stellte sich als allzu schlecht heraus, unb ba biefe in ben nächsten Jahren noch ftärter hervortrat, |o wurde fte schllltjlich unvertautzich. Infolgedessen sank der Wert der Ausfuhr bis zum Jahre 1884 auf 2öüU XJen. Erst buru) bipjen jajanen btuugaiig lernten bie Fabrikanten, baß es besser sei, etwas teurer zu arbeiten, dafür aber auch bessere und gleichmäßigere Streichhölzer zu liefern. Unb erst seit bieser Lehre ist die Ausfuhr japanischer Streichhölzer gestiegen, so baß sie 1892 die ftattliclje Summe von 5 Millionen, 1906 sogar schon 10,91 Millionen $en betrug. In ben nächsten Jahren ging die Ausfuhr — uamenllich iniotgc der .Wirljchafts-
krisis — etwas zurück, so baß sie 1908 nur 9,46 Millionen Den ausmachte. Immerhin ist das eine sehr nette Summe, unb bie weißen Völker sind über diesen Wettbewerb, der sich namentlich in Jnbien und Australien, aber auch sonst in Ostaffelt (dagegen in Amerika und Europa nur in geringem Maße) geltend macht, keineswegs erfreut.
Ter schlimmste Feind des japanischen Zündholzes ist sein s ch w e b i s ch e r Kollege. Schweben hat infolge der großen Waldungen, bie früher dort zur Verfügung standen, unb infolge bes vorzüglickMn Bilbungsstanbes feiner Arbeiter schon lange eine ausgezeichnete und billige Ware liefern können; daher ist seine Streichholzfabrikation niemals in eine so üble Lage geraten, wie bies gegenwärtig von einem großen Teil ber japanischen Streichholzfabriken gilt. In Osaka und in Kobe, den beiden Hauptmittelpunkten des japanischen Zündholzgewerbes, haben in letzter Zell nicht weniger als 30 unter insgesamt 124 Zündholzfabriken den Betrieb eingestellt. Als Grund wird von japanischen Autoritäten angegeben, baß in China und auf anderen ^Märkten Ostasiens japanische Zündhölzer insbesondere durch den s ch w e b i s ch e n unb deutschen Wettbewerb zurückgedrängt worden seien. Jinolgedeijen zeigte,die Ausfuhr japauiicher Zündhölzer im letzten Jahre bie bedenkliche Mnähme von 40% gegenüber bem Vorjahre. Der Beginn dieies ^iuckganges ist jchon im Jahre 1907 zu finden, als die allgemeine Wirtschaftskrisis auch auf ben ostasiatischen Länbern schwer lastete. 1906 hatte bie Ausfuhr japanischer Streichhölzer ihren Höchststand erreid>t; sie betrug damals 10 915 905 Den, während sie 1896 erst 4 986 260 Den unb 1901 7 392 869 Den ausgemacht hatte. 1907 sowohl wie 1908 betrug die Zündholzaussuhr jedoch l1/» Millionen Den weniger; und es fdj-eint, baß die schwere Krisis, unter der sie gelitten, noch immer nicht überwunden ist. Um darüber hinwegzutommen, ist nun der Vorschlag gemacht worden, die Züiibholzsabriken in Kobe und Osala, die besonders schwer unter dem Rückgang ber Ausfuhr zu leiden gehabt haben, in eine einzige große Gesellst,an ooer meuigucuo zu einem Kartell zu verschmelzen. Besonders gern möchte man diesem Kartell ein Monopol )ür die Anfuhr von ^nnd^^zern uer)d>a|icn. Ob die japanische Regierung darauf eingehen wird, ist ledoch mehr als fraglich. Die Sorgen des japaniichen Zündholzgewerbes sllid auch augenblicklich nieijt auf einem anderen Gcbwle zu suchen: das Holz, das man für bie Zündholzfabrikation braucht, droht erheblich teurer &u werden-. Durun sind die jchwedischen
Zünbholzfabriken schuld. Diese haben nämlich im Lause der Jahre im eigenen Lande fast alles Holz niedergeschlagen, daS sich für bie Zündholzfabrikation eignet, und sind nun auf bie Benutzung ausländischen Holzes angewiesen. Aus dem nördlichen Rußland haben sie in den letzten Jahren erhebliche Mengen von Holz beizogen, aber die Wälder beginnen sich nun auch dort zu lichten, und ba man bisher einen vollwertigen Ersatzstoff für das Holz ber Zünbhölzer noch nicht gefunden hat, (trotz mancher z. B. mit Papier bargestellter Versuche), so haben bie Sck)weden danach Ausschau halten müssen, wo sie sonst auf der Erde billiges und geeignetes Holz finden könnten.
Dabei ist ihr Blick auf Japan gefallen. Der schwedische Streichholztrust, ber 1906 durch den Zusammenschluß von 19 Fabriken gebildet wurde und der sich für ben Verkauf schwedischer Zündhölzer gerade im Ausland als sehr erfolgreich erwiesen hat, Hal die Gelegenhell geschickt ergriffen, die sich für ein Einbringen in Japan durch den Wunsch der japanischen Zünbholzfabriken ergab, ausländisches Geld für ihren Betrieb auszn- nehmen. Tie Schweden haben sich dadurch einen Einblick irr die Geschäftslage der japanischen Streichholzfabrikation zu verschaffen gewußt unb haben sich alsdann bereit erklärt, gewisse Summen in den japanischen Fabriken anzulegen. Indessen mochten sie sich nicht dazu entschließen, wie die Japaner dies forbericii; bie Hälfte des Kapitals der japanischen Streichholzfabrik-Gesellschaft zu übernehmen, die man in Osaka bilden wollte, dagegen sind bie Verhandlungen nach anderer Richtung erfolgreich fort- besetzt worden, unb es wird den Sckvveben nun möglich sein- lavanijches Holz zu erhalten, das einstweilen dort noch billig ist. Allerdings werden sich bie Japaner damit stark ins eigene Fleisch schneiden. Denn wenn auch bie Holzvorräte in Japan einstweilen noch ausreichen, so wird sich boch zweifellos halb eine Preissteigerung bemerkbar machen, unb die unvermeiblickie Folge mürbe sein, baß bet Preis des Holzes alsbamt nod) für bie japanischen Fabriken in die Höhe geht und daß sie dadurch vom Regen in bie Traufe kommen.
Gewiß wird sich durch Einführung noch besserer Maschinerie unb durch bessere Einübung der Arbeitet und Arbeiter innen viel leicht auch in Japan noch eine weitere Verbilligung erzielen lassen. Daß sich dies im Laufe des letzten Jahrzehnts ganz erheblich bemerkbar gemacht hat, ist au5 ber Menge be*> beschäftigten Ar« beiter im Vergleich zu ben von ihnen fertiggtifeUteit Zündhölzern ersichtlich. 1898 waren in japanischen Streichholzfabriten 19 908,


