Nr. 64 Zweites Blatt
160. Jahrgang
Donnerstag 1?. März 1010
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Gießener Zainilienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Krcisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhessen
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UnioersitätS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: sqA bl. Redaktion: 112. Tel.-AdruAnzeigerGießen.
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schluß an Anfragen gestellt werden dürfen, wurde gesetzt.
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8. ordentliche evangelische Landersynode.
K.-B. Tarmstadt, 16. Riärz.
Tie achte Sitzung der Landessynode wurde heute morgen um 3/49 Uhr eröffnet. Es wurde folgende Entschließung angenommen: „Die Synode wolle Großh. Oberkonsistorlum ersuchen, bei der Großh. Ltaatsregierunq dahin zu wirken, daß im Falle der etwaigen Aufhebung des Gesetzes vom 11. Januar 1827 die in
Der Stellenvermittlungsausschuß Reichstages setzte heute die Verhandlung über die
Urheberschutz.
Zum Entwurf über die Ausführung der revidierten Berner Ueb ereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, der soeben dem Reichstag zugegangen ist, wird uns aus Berlin geschrieben:
Nachdein die revidierte Berner Konvention bereits 1909 vom Reichstage für Deutschland angenommen worden war, bringt der Entwurf diejenigen Vorschriften, die für die innere Gesetzgebung getroffen werden müssen. Der Entwurf ist also nur eine Folgeerscheinung bereits genehmigter Maßnahmen. Durch den Entwurf wird geregelt der Schutz der choreographischen und pantomimischen Werke, auch soweit der Bühnenvorgang in anderer Weise als schriftlich festgelegt ist, der Schutz und in Verbindung damit Schutz der Vorrichtungen für mechanische Musik- und ähnliche Instrumente gegen unbefugte Nachbildung, ferner der Schutz auf dem Gebiete der Kinematographie und die Beschränkung der Freigabe von Zeitungsartikeln auf den Abdruck in anderen Zeitungen und Bestrafung der Nichtangabe der Quelle im Falle des Abdrucks von Zeitungsartikeln. Die literarische Schutzfrist (30 Jahre) wird nicht ausgedehnt.
Durch den Entwurf wird die Befugnis der Urheber bedeutend erweitert und sie mehr als bisher vor unlauterer Ausbeutung geschützt.
21/2 Uhr.
R. B. Darmstadt, 16. März. Im Anschluß an die
bührenfrage fort. Unter Ablehnung zahlreicher An träge wurde nach der Regierungsvorlage beschlossen, dal: die Stetlenvermittler vor Abschluß des Vermittelunge geschäfts die Taxe mitteilen müssen, und daß diese auszu hängen ist, und ferner, daß die Landeszentralbehörde weitere Bestimmungen über den Umfang der Befugnisse und Vcr pflichtungen sowie über den Geschäftsbetrieb der Stellen Vermittler erlassen kann.
erstatter Justizrat Dr. Kleinschmidt) einstimmig den Beitritt zu den Beschilüssen der Zweiten Kammer.
Bankdirrktvr Parcus bringt zu dem Gesetzentwurf ver- chiedene Bedenken vor und weist namentlich auf die erhöhten Gebühren bei der Errichtung von Aktiengesellschaften und Gesell- chaften mit beschränkter Haftung hin, was er nicht für richtig halten töniÄ.
Ministerialrat Lv r ba chcr entgegnet, daß sich die Regierung bei den beantragten Abänderungen ganz dem preußischen Gesetz angeschchossen habe, das die gleichen Gebührensätze erhebe.
Bankdirektor Pareus weist dagegen darauf hin, daß nicht nur neue, sondern auch die schon vorhandenen Gesellschaften durch die neuen Bestimmungen schwer getroffen würden. Die Erschwerung der Bildung und Heranziehung neuer Gesellschaften würde ein großer Schade für das Land sein.
Staatsniinister Tr. Ewald hält dafür, daß man, derartige Verdienste der Banken, die durch Neugründung von Gesellschaften erwachsen, doch in Rücksicht ziehen müsse. Es sei auch bisher noch keine Stimme darüber laut geworden, daß dadurch- eine besondere Schädigung hervorgerusen würde. Ter Regierung solle ja zudem das Reckst der Ermäßigung der Gebühren zustehen, was im ^Bedarfs solle auch geschehen werde.
Ter Gesetzentwurf wird darauf noch den Ausschußanträgen angenommen.
Nach einer Frühstückspause kam der Entwurf eines Gesetzes, die Abänderung des Gesetzes über die Ausübung und den
Schutz der Fischerei vom 27. April 1881 in Verbindung mit der Vorstellung des hessischen Anglerbundes, Sektion Mainz, den Angelsport im Rhein vetreffend, zur Beratung.
Ter Ausschuß (Berichterstatter Graf Stvlberg-Roßla) beantragt, das Gesetz nach den Beschlüssen der Zweiten Kammer anzunehmen, ledoch mit der Abänderung, daß das Gesetz erst am 1. Oktober 1910 in Kraft tritt.
Fuhr. Hehl zu Herrnsheim weist darauf hin, daß durch die Ausübung der Jagd durch Angler und Sportleute der Fischerei ein großer Schade zugefügt loerbe. Es müsse ebenso, wie bei der Ausübung der Jagd, von den Anglern sofort dec Nackpoeis zur Ausübung der dqdjcrei beigebracht werden. Ter Zieduer beantragt, da ia das Gesetz doch erst am 1. Okoober in Kraft treten Volle, die Vorlage zwecks Abänderung und Verhandlung mit der Zweiten Kammer an den Ausschuß zurückzuverweisen.
Tie Kammer beschließt einstimmig die Zurückverweisung der Vorlage an den Anschuß
Die Vorlage, betr. die Abänderung des Art. 227 I des Polizei- strafgesetzes und die Gesetzentwürfe betreffend die Billettsteuer, wurden ohne Aussprache angenommen, ebenso die Vorlage, betr. die Abänderung des G e m e i n o e n m l a g e n g e s e tz e s vom 30. März 1901. Eine längere Aussprache entspann sich bann über den Antrag von 6 Mitglieder der Ersten Kammer auf Abänderung des Gesetzes über die Vermögenssteuer.
Ter letzte Punkt der Tagesordnung war der Antrag der 6 Mitglieder der Ersten Kammer auf
Abänderung des Vermögeussteuergesetzes.
Ten mündlichen Ausschußbericht darüber erstattete Prinz Solms-Braunfels. Er wies zunächst auf die Mißstände hin, die der gegenwärtigen Veranlagung zur Vermögenssteuer in Hessen an halten und die dagegen in Preußen sestgelegtew Grundsätze, deren Einführung der Antrag erstrebe. Es sehle vor allem an einen zuverlässigen Maßstab zur Ermittelung des Verkausswertes und die Folge sei, daß der zu teuer veranlagte Besitz eine einmalige Rente abwerfe. Seit Durchführung der Steuerreform in Heften fei eine Erhöhung der Vermögens «teuer um 25 Prozent erfolgt; sie wurde von 55 Pfg. für 1000 Mark im Jahre 1905 auf 75 Pfg. erhöht und soll jetzt nach den Be- ichlüsien der Zweiten Kammer auf 95 Pfg. erhöht werden. Tamit werden die preußischen Sätze weit überschritten und die Steuer verliere ihren Charaiter als Ergänzungssteuer, sie werde zu einer Haupt steuer. In demselben Maße, wie die Erhöhung der Steuer, wüchsen aber auch die Mißstände derselben, die nicht allem den Großgrundbesitz, sondern auch den Heinen Besitz und diesen sogar am stärksten träfen. Tie jetzige Art der Besteuerung ermögliche keinen einheitlichen Wertmesser für die verschiedenen Vermögensarten; eine Ausscheidung des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes und dessen Veranlagung nach dem Ertrag sei dringend notwendig, er empfehle deshalb dringend die einmütige Annahme des Antrags.
Finanzminister Dr. Braun verliest darauf eine längere Regierungserklärung, in der es heißt: Schon im neuen Entwurf über die Gemeindeumlagen sei der Grundsatz zur Geltung gekommen, den Ertrag mit heranzuziel-en. Es sei bereits im Artikel 4 des Gesetzentwurfes eine ähnliche Bestimmung zwischen dem Finanzausschuß der Zweiten ftttmmer und der Regierung getroffen worden. Tie Regierung sei deshalb auch bereit, mit beiden Ständelammern über den vorliegenden Antrag in Ver-
Ter Gesetzentwurf wird darauf angenommen.
Zu dem Antrag Ulrich und Genossen, die
Entschädigung unschuldig erlittener Straf» ».Untersuchungshaft betr., hat der Ausschuß den Antrag gestellt, den Antrag Ulrich für erledigt zu erklären. Die Kammer beschließt demgemäß, ferner flimmt die Kammer betr. des Antrags Ulrich über die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Gerichtssitzungen dem Aus- schußantrag zu, die Regierung zu ersuchen, im Bundesrat gelegentlich der Revision der Strafprozeßordiiung auf eine Neuregelung des 8 178 des Gerichtsverfassungsgesetzes im Smne dieses Ausschuß- berichts hinzuwirken und den Antrag Ulrich für erledigt zu erklären. Ter Ausschuß geht dabei davon aus, daß das Gesetz den sofortigen Vollzug nicht vorschreibt, wohl aber die Befugnis dazu gibt. Ter sofortige Vollzug kann aber in vielen Fullen ieljr wohl geboten sein, in denen bei Aufschub die Vollstreckung überhaupt ausgeschlossen ist. Wenn die Verhältnisse nicht io liegen, wird das Gericht auch den sofortigen Vollzug nicht an- ordnen.
Bei Beratung des Gesetzentwurfs, betr. die Abänderung des Gesetzes über den Urkundenstempel
vom 12. August 1909, mit welchem die Beratung des dwsbezüglichen Antrags Reh oerbunben wird, beantragt der Ausschuß (Bericht-
Handlungen einzutreten. Angesichts der allgemein anerkannten dringenden Notwendigkeit einer verstärkten Schuldentilgung und in Rücksicht auf die ebenso dringend erforderliche Ausbesserung der Beamten- und Leh-rergehalte und der Hinterbliebenen-Ver- sorgung gehe die Regierung aber dabei von der Annahme aus, daß der Antrag nicht bezweckt, den Ertrag aus der Vermögenssteuer im ganzen geringer zu gestalten, als sie nach den von der 'Regierung gebilligten Beschlüssen der Zweiten Kammer für 1910 erwartet wird. Tenn es erscheine der Regierung als ausgeschlossen, daß die Ausfälle, welche durch die vergefchlagcne Abänderung des Gesetzes bedingt sein werden, aus den Erträgnissen der Einkommensteuer gedeckt werden würden. Tas würde auch um so weniger möglich sein, als in der Stellungnahme des Ausschusses zu dem Voranschlag der Gedanke des Wegfalls der drei untersten Stufen der Einkommensteuer angeregt worden sci. Er wolle auch schon jetzt darauf Hinweisen, daß dem zweiten Teil des Antrags, nach welchem die neuen Veranlagungsgrundsätze schon für 1911 zur Anwendung kommen sollen, unmöglich entsprochen werden tönne; es dürfe nicht der enge Zusammenhang der hier behandelten Materie mit der KommunaIfteucrrejorm außer Acht gelassen werden, die doch vor dem nächsten Herbst nicht zur Verabschiedung tommen werde. Ta sei es keinesfalls möglich, die Gesetzesänderung schon so zu beschleunigen, daß sie schon für die nächstjährige Veranlagung fertiggestellt sein werd«.
Frhr. Heyl zu Herrnsheim führt aus: In der gemeinsamen Sitzung der beiden Finanzausschüsse haben bereits einflußreiche Mitglieder der Zweiten Stammet die Geneigtheit gezeigt, auf die in dem Antrag geforderten Grundsätze einzugehen. Wenn der Herr Finanzminister meint, daß durch den Antrag keinesfalls die Erträgnisse der Vermögenssteuer vermindert werden dürsten, so mache er doch darauf aufmerksam, daß die Erste Kammer die Steuer er Höhung nur für das eine Jahr bewilligt und fich jederzeit vorbehält, die erhöhten Zuschläge zu bewilligen oder zurückzuziehen, je nachdem die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Wenn öet Herr Minister außerdem auf die von der Ersten Kammer angeregte Befreiung der drei untersten Stufen der Einkommensteuer hinwies, so meine er, daß diese Frage mit dem Antrag in
keinem Zusammenhang stelle. Diese Befreiung der untersten -stufen wurde nur ganz nebensächlich mit erwähn!, im HinbU I auf den Beschluß der Zweiten Stammet, die Einkornmensteuerziftchlage aui die drei untersten Stufen nickst aus'ndehnm; dazu hatte e* vor allem einer Gesetzesänderung bedurft. Born Ausschuß wir darauf hingewiesen worden, daß bei einer Steuererhöhung von 30 ober auch nur 25 Prozent bie untersten stufen nur mit einem geringen Betrag herangezogen wären. Ter Zweck bes Antrags sei lebiglidj, bie Ungerechtigkeit zu beseitigen, mc nm der Sckiätzung und Veranlagung des Grundvermögens besteht Ter Redner verwal/rt alsdann den Ausschuß gegen die in manchen Blättern und auch m dec Zweiten Kammer ausgesprochene unle, stellung, daß er d:e Erhöhung der Vermögenssteuer aus egoistischen Gründen abgelebt habe. Ter Ausschuß sei vielmehr von Anfang an der Meinung gewesen, daß nur bann die Erhöhung t.er Vermögenssteuer zur Deckung mit he ran gezogen werben bi'.yic. wenn ein absolutes Bedürfnis dafür votl>andeii sei, cm solch)" Bedürfnis sei aber bis jetzt noch nicht nachgewiesen. Es sei zweifellos, daß die progressive Einkommensteuer die großen Ber mögen viel stärker belastet, als die nicht progressive Vermögens steuer. Tie programmatische Rede des Herrn Ministerialrat Beckei in der Zweiten Kammer habe ausdrücklich vor einer zu starken Ausdehnung dieser ' Steuer gewarnt und sicu in der Hauptsache dem Grundgedanken des jetzigen Antrages angeschlvssen.
In Hessen sei eine Erhöhung um 70 Prozent em getreten, was damals als eine schwere Schädigung bezeichnet wurde. Man unterschätze die Gefahr, die ber Wegzug reicher Leute aus Hessen mit sich bringe. Statt einer Erhöhung ber Vermögenssteuer hätte man bie Bausorberung für Bad-Nauheim jallcit lauen können. Zum Schluß führt Rebner eine Anzahl Beispiele an, um bie großen Verschiedenheiten bei Veranlagungen von Vermögenssteuer zu kennzeichnen. Es seien hier gerabezu himmel- schreienbe Mißstänbe zu Tage getreten, inbem man einen der Oefsentlichkeit zugänglichen Park als Baugelände cuischatzte usw. Redner hofft, daß sich bie Zweite Kammer mit bem Antrag befreunben werde. Sollte bas nicht geschehen, so würbe daraus zu erkennen sein, daß die Gemeinbeumlagenrcsorm noch sehr erhebliche Schwierigkeiten zu überroinben haben wirb.
Finanzminister Dr. Braun erklärt, er stimme Herrn v. Heyl barin bei, baß man von ber Ersten Kammer eine, bauernbe Bindung an die Vermögensteuer nicht verlangen könne. Das habe auch niemaiid verlangt, denn es würbe doch verfassungswidrig sein, bie Auslassung bes Finanzausschusses über bie Freilassung der drei untersten Steuerstufen fei keinesfalls nur eine beiläufige Bemerkung gewesen, sondern vielmehr eine bestimmte (sielumg- nahme, wie sich aus bem Wortlaut bicser Bemerkung bes Finanz ausschusses ergäbe. Zwischen einer Befreiung von Steuern über- Haupt und von ber Befreiung ber Steuerzahler sei boch ein wesent lieber Unterschied. Der Bemerkung des Vorredners gegenüber, daß bie Notwenbigkeit einer Vermögenssteuer noch nicht nach gewiesen sei, weil ja bie Zweite Kammer über eine Million mehr bewilligt habe, als absolut notwenbig war, müsse er be- merten, daß außer ber Forberung für bie Molonnabcnbauten in Bab-Nauheim nur noch 357 000 Mk. als Reserven für 1911 erscheinen würben, die man bcstensalls als Unfiillvcrsicherungspra mien bezeichnen könne. Er habe schon in ber Zweiten Kammer berechnet, baß sich bas Defizit für 1911 ans etwa l3/i Millionen Mark belaufen werbe, da tonne boch nicht von einer „Steuerbewilligung auf Vorrat" gesprochen werden.
Frhr. v. Heyl entgegnet, er müsse an der Auftastung feit halten, daß es sich nicht empfehle, ein Plus von Steuern zu bewilligen und ohne die dringendste Notwendigkeit den Steuerzahler zu belasten. Es sei eine alte Erfahrung, daß man das Geld auch verbrauche, wenn es einmal da sei. Im übrigen be merke er ausdrücklich, daß er sowohl wie alle Mitglieder des Finanzausschusses dem neuen Herrn Finanzminister bas größte Vertrauen entgegenbrächlen unb ihn mit allen Kräften zu unter stützen bereit seien.
Finanzminister Dr. Braun spricht bem Vorredner für das Vertrauen seinen Dank aus, bittet aber, ihm bie Verabschiedung bes Etats nicht zu schwer zu machen Nach einigen Ausführungen ber Mitgliebcr Prinz Solms-Braunfels, Fürst ©toll berg-Roßla, Präsibent Lippold und Frhr. v. H e y l schließt bie Debatte und bie Kammer stimmt einstimmig bemyAnrraa zu.
Damit ist die Tagesordnung erledigt wid bie Sitzung schließt
hessische Erste Kammer.
R.B. Darmstadt, 16. März.
Die Erste Kammer trat heute zur Abhaltung einer Plenarsitzung zusammen, um eine Reihe von der Ziveiten Kammer erledigte Gesetzentwürfe, Anträge usw. zu verabschieden
Am Regierungstische nahmen Platz die Herren: Staatsminister Tr. Ewald, Finanzminister Dr. Braun, Minister v. Ho mb er g k, Geheimeräte Dr. Becker und Best, Min.- Rot Lorbachcr uiid Geh. Oberregierungsrat Tr. Wagner.
Präsident Gras v. Görtz, gen. v. Schlitz, eröffnete die Zitzung um 101/4 Uhr. Nachdem Staat sm inister Tr. Ewald Den Minister des Innern dem Hause vvrgestellt, w-ird sofort in die Tagesordnung eingetreten. Erster Gegenstand ist der Gesetzentwurf, betreffend die
Erhebung einer Gebühr für die Revision nichtstaatlicher Rechnungen durch die Oberrechnungskammer.
Staatsminister Tr. Ewald macht darauf auftnerksam, daß -nicht, wie der Ausschuß Erster Kammer infolge der bezüglichen Bemerkungen des Abg. Tr. Glässing annimmt, sich die Gebühren für Darmstadt auf 10—15 000 Mark, sondern nur auf 3390 Mark stellen werben; für Offenbach werben nach den Angaben der Oberrecbiumgslammer die Gebühren 2845 Mark, für Worms 3480 Mark, für Bad Nauheim inkl. des Konitzkystiftes 600 Mark betragen.
Tomkapiiular Bendix Weist darauf hin, dH mit diesem OJei'cfcentnmrf den Kirchcndehördeu eine neue Last aufgebürbet werbe; er hätte gewünscht, daß die Interessen der Kirche bei ter Vorlage mehr berücksichtigt worben wären, um so mehr, als denselben in letzter Zeit recht erhebliche Lasten auferlegt würben. Tie katholische Kirche könne biese Lasten auch nicht aus bie Steuerzahler übertragen, da diese ebenfalls stark in Anspruch genommen würden.
Frhr. Heyl zu Herrnsheim schließt sich ben geäußerten Siebenten des Vorredners an. Tie Ausgaben ber Kirch« seien allgemein stark gestiegen, mit) die Einnahmen hätten damit nicht den gleichen Schritt gehalten. Namentlich, da die Gesetlsä-aften mit beschränkter Haftung, die eine sehr bequeme Form bilden unb immer mehr anwackften, von ber Kirchensteuer befreit sinb. _ Tie cvang. Landesjynobe habe deshalb auch schon einen Beschluß gefaßt, die Regierung zu ersuchen, auf eine Abänderung bes Ein- kommeiisteuergesetzes in dieser Richtung hinzuarbeiten. Er hoffe, daß die Regierung die Abänderung der Slirck>ensteuer in Erwägung ziehen werde in dem Sinne, daß die Lasten auf breiteren Schultern getragen werden.
Staatsminister Tr. Ewald und Geheimerat Best machen auf die geäußerten Bedenken einige Ausführungen. Dieser meint, daß die geringen Gebichrenanforderungen wohl auf die Parvchialimilagen abgewälzt werden könnten. Der Gesetzentwurf wird darauf nach dem AusschußaMrag angenommen.
Ten Gesetzentwurf, betreffen!) die
Abänderung gesetzlicher Bestimmungen über das Notariats» und Kassenwefen
beantragt der Ausschuß (Berichterstatter Justizrat Dr. Kleinschmidt- einstimmig anznnchmen. Oberlaiidesgerichtspräsibeirt Lippold regt den Schuldenabzug bei der Bemessung der Notariatsgebühren an, wogegen
Ministerialrat L o r b a che r Bedenken geltend macht und daraus hinweist, daß bei Einführung des Schuldenabzugs bei Eheverträgen u,w. eine erhebliche Vermftiperung des Erträgnisses herbeigcsührt werden würde.
Bankdirektvr Parcus bringt ebensalls Einwendungen gegen die Anregung des Präsideiiten Lippold vor, worauf dieser erklärt, von einer Weiterverfolgung der Sache absehen zu wollen.
heutige Plenarsitzung hielt heute nachmittag der Finanzausschuß der E r st e n Kammer seine gemeinsame Haushalts beratung mit der Regierung ab, in welcher die drei Minister und mehrere Kommissarien zugegen waren. Das Ergebnis ber ein gehenben Beratung, bie sich bis nach 7 Uhr ausbehnte, war, daß sämtliche Haushaltsposten bes Hauptvoranschlags, mit Aus nähme bes Kapitel 123, nach ben Beschlüssen ber Zweiten Kammer genehmigt würben. Heb er bicses Kapitel, bas bie Anforderung von 674000 Mk. zu Kolonnaden bauten usw. für Bad Nauheim enthält, soll noch ein besonderer Bericht erstattet werden. Die nächste Sitzung des Finanzausschusses ist noch un- b c stimmt.________________________________________________________________
2lu$ den kleich$tag$au$schüsien.
: : Berlin, 16. März.
Der verstärkte GeschäftSordnungsausschuß des Reichstages beschloß heute nach einem Anträge ber Nationalliberalen, daß Anfragen nur andenReichs kanzler gerichtet werden. Der Reichstag kann den Ter min der Behandlung der Anfrage festfetzen, falls eine, Ber zögerung der Antwort um mehr als 4 Wochen eintriT*- Die Beschlußfassung über die Frage, ob Anträge im An


