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19.10.1910 Zweites Blatt
 
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Nr. 245

Mittwoch IS.Oktober 1910

Zweites Blatt

160. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des EonntagS.

Vie Teilung Persiens.

,' lvcb in losem Zusammenhang steherrde Arabien eine Ber-^ bi'indung mit Indien herzustellen, andererseits aber auch

ärtit der deutsche n Bagdadbahn, die ja bekanntlich

et Koweit am Persischen Meerbusen endigen soll, und

Rotationsdruck und Verlag der vrÜhl'schm UnwersuätS - Buch- und Stemdruckerei. R. Lange, Dießen.

DieSiebener Famllienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, daS Krdsblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seid fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag:

Redaktion: 112. Lel.-Adru AnzetgerGreßen.

L »eren Bau völlig unlukrativ wäre, wenn es nicht gelänge, K md) Südpersien an sie anzuschließen, was England natur- ich, wenn es dort erst Herr ist, zu verhüten wissen würde.

Die persische Regierung und der Medschläß sind also vor . ne Alternative gestellt, entweder sich den englischen Anleihe- ti Bedingungen zu unterwerfen, oder es mitansehen m müssen, » Südpersien von den Engländern besetzt wird. Beides 'rntergräbt natürlich das Ansehen Persien und stellt seine gt taatltche Selbständigkeit in Frage. Ja, wenn man be-

MSS-

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhesien

J Jahrhunderten die geistige Arbeit gesetzlich geschützt war gegen « ärmende, geräuschvolle Handwerksb etriebe. Der berühmte Gegner * >er Hexenprozesse, Christian THomasius (16551728), ließ Lin Jahre 1720 ein Buch erscheinen,Ernsthaffte, aber doch muntere

* and vernünftige Thomasisäie Gedanken und Erinnerungen über öl illerhand außerlesene Juristische Handel". Dieses in der Renge- eischen Buchhandlung in Halle herausgekommene Werk des be< N rühmten Juristen handelt in einem Kapüelvon der Freyheid Der Gelehrten, die lKmmernden und pock>enden Handwerker aus Der Nachbarschaft zu treiben". In der Nähe der Wohnung eines Gelehrten durfte kein Handwerker sich cmsiÄreln, kein Hufschmied, H kein Böttäjer, kein Feilenhauer, keinSchlosser, VeinWagenbauer, kein Musikus, und wie sonst dielärmenden Handwerker" noch heißen mochten. Im Jahre 1695 wurde in dieser Hinsicht in Görlitz ein II Streit ausgesochten und die Universität Halle mußte ein Rechts- I Gutachten erlassen. Der Görlitzer Rector, Prorector und Sub- U rector hatten sich über einen benachbarten Goldschmied beklagt, toeü erbei Treibung seines Handwerks mit seinen schlagen und hämmern sie dergestalt incommodire, daß weder in ihren Studier- jtt stuben sie ihre Schul-meditationes haben, noch in dem Auditorio die Praeceptores und Schüler einander verstehen könnten". Die juristische Fakultät in Halle sprach sich dahin aus, daß der Gold- schmied sich des Gebrauchs seines Handwerks, insoweit solches 6 ohne Hämmern und Sclstagen nicht geschehen könne, zu enthalten habe Begründet war das Urteil durch das erwähnte Gelehrten- Privilegium Da heißt es, daß das Privilegium gerechtfertigt sei,weil die Prosessores liberalium artium et legum durch ihre Lehren die gantze Welt erleuchteten und das gemeine Wesen in ' beständigem Flor erhielten" und daß dieserhalb die Schöppen zu Leidig anno 1630 säum erkannt hätten, daß ein Hufschmiedsich Umb eine andere Wölbung umbzuthun schuldig, und sein Mieth- Gontract cassiret seyn sollte". 1617 aber hätt'en die Juristeir-

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rück sich lägt, daß bann auch die anderen Mächte und 'nament­lich Rußland von Persien Kompensationen fordern wür­den, so scheint das Ende des Reiches der persischen Groß- fönige damit schon jetzt besiegelt. Drei Monate, die England Persien für Die Erfüllung seiner Forderungen als Frist einräumt, sind eine nach europäischen Begriffen, wieviel mehr erst nach asiatischen, hierfür außerordentlich furae Spanne Zeit, so daß sich damit das englische Vorgehen als eine politische Erpressung ersten Ranges charakterisiert.

In England yat denn auch diese neueste Politik gegen Persien nur sehr geteilten Beifall gefunden. Man fürchtet dort mit Recht, daß durch diese Note das mit der Revolution erwachte Nationalgefühl der Perser verletzt, ihr Fanatismus erhitzt und die Eroberung Südpersiens England ausgedehnte Opfer auferlegen werde. Die Verantwortung, die das Kabi­nett Asquith hiermit Übernimmt, ist also sehr groß.

London, 18. Okt. Wie Reuter erfährt, wurde die englische Note über die Anarchie im Süden Persiens der per- ischen Regierung überreicht, nachdem sich die englische Re- fi erung mit der russischen ins Einvernehmen ge- etzt hatte. Beide Regierungen handelten im gegenseitigen Ein- verständnis; von einer Teilung Persiens könne keine Rede sein; beide Regierungen seien vielmehr entschlossen, die Politik der Nicht-JnterveMion, soweit dies mit den Interessen und der Sicher­heit der Fremden vereinbar sei, aufrecht zu erhalten.

Das hessische Ztaatsschuldbuch.

' Wie eine Reihe anderer deutscher Staaten besitzt auch das Großher^ogtum Hessen in dem Staatshandbuch eine Einrichtung, die namentlich in kleinkapitalistischen Kreisen, denen in der Regel ein feuer- und diebessicherer Kassen-* schrank nicht zur Verfügung steht, noch lange nicht ge­nügend bekannt ist. Namentlich die in jüngster Zeit sich ausfallend häufenden Bankkrache haben die Aufmerksamkeit der Kapitalbesitzer erneut auf das Staatsschuldbuch des Großherzogtums gelenkt, das den Besitzern von Schuldver­schreibungen der hessischen Staatsanleihen unbedingte Sicherheit für die Erhaltung ihrer Forderung unter möglichst einfacher und zeitiger Uebermittelung der halbjährlich zahl­baren Zinsen ^gewährleistet. Dieser Zweck ivird dadurch erreicht, daß an Stelle der eingelieferten Schuldverschrei­bungen eine Forderung in gleicher Höhe auf den Namen des Eigentümers in das von der Staatsschuldenverwaltung (Staatsschuldbuch-Bureau) in Darmstadt geführte Staats­schuldbuch eingetragen wird. Durch die Eintragung der Forderung in das Schuldbuch auf den Namen des Gläu­bigers wird fein Recht sowohl in Betreff des Kapitals als auch her Zinsen unabhängig von dem Besitz der an die Staatsschuldenverwaltung eingelieferten Urkunden, welche sofort nach der Eintragung in das Buch entwertet werden. Der Gläubiger kann sich auf diese Weise in vollem Um­fange gegen die Gefahr schützen, durch den zufälligen Ver­lust oder eine wesentliche Beschädigung der Schuldverschrei­bung oder der Zinsscheine das Forderungsrecht selbst einzu- büßen; er ist von der Sorge und Mühe der Aufbewahrung befreit und vor Bermögensverlusten durch Diebstahl, Feuer usw. bewahrt. Bei den Zinsscheinen ist diese Gefahr be­sonders erheblich, da sie im Fall des Verlustes oder Dieb­stahls gerichtlich nicht für kraftlos erklärt werden können. In einfacher, zweckmäßiger Weise können auch auf dem Wege des Schuldbucheintrags Leibrenten festgesetzt und Sicherheitsbestellungen geleistet werden.

Ueber den Inhalt des Schuldbuchs sind sämtliche piit- wirkenden Beamten äu strengster Geheimhaltung verpflichtet; insbesondere ist die Staatsschuldenverwaltung weder berechtigt, noch verpflichtet, der Steuerbehörde Aus­kunft über den Inhalt des Buches zu erteilen. Llliskunft hierüber erhalten nur der eingetragene Gläubiger, f^ine gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigte und Rechtsnachfolger von Todeswegen. Die Vermittelung von Einschreibungen in das Staatsschuldbuch findet außer bei dem Staatsschuld- buck)-Bureau in Darmstadt auch durch sämtliche Reichsbank­anstalten und durch die Großh. Bczirkskassen, mit Ausnahme der Bezirkskassen Gießen I und Mainz I und II, sowie durch das Steueramt Gernsheim statt. Die Einreichungsstetlen Privilegium auch den studiosis zuzubilligen sei, und daß der Handel wider die,so die Studenten und Gelehrten in ihrem studiren tur- biren", auch in Feyertagen sollte vorgenommen, und ohne weit­läufigen Proceßganz summarisch trachtet" werden, und zwar dergestalt, daß nicht .einmal den Schmieden, Böttchern usw. vergönnt sein solle, gegen den Bescheid zu appellieren,weil sonsten die Gelehrten würden gezwungen werden, ihr studiren zu verlassen, theils weil sie die Zeit auf die appellation würden toenbcn müssen, tHeils weil der appellirende Handwerksmann während der Appel­lation sein Gehämmere und Gcpoche auß Boßheit dergesbüt vor­nehmen würde, daß der Stndente wohl gezwungen werden dürsste, aus Verdruß das studiren ganz und gar zu quittiren".

Thomasius selbst ist übrigens aufgeklärt genug, gegen dies Privilegium anzukämpfen. Er führt in jenem Kapitel seines Buches in geharnischter Weise gegen die Anmaßung der Gelehrten Krieg und mentt, wer in einer volkreichen Stadt wohnen wolle, müsse auch deren Lärm ertragen lernen.

Die Ausstellung gegen die Schundlite­ratur, welche die Deutsche Dichter-Gedächtnis-Stiftung zunächst in Hamburg eine Woche lang gezeigt hat, und die nun wieder geschlossen wurde, ist von vielen Hunderten von Personen besucht worden. Am Eröffnungsabend, der durch einen Vortrag des Vorsitzenden des Vorstandes, Dr. Ernst Sck)ultze-Großborstel, eingeleitet wurde, nahmen gegen 400 Personen teil. Auch an jedem der folgenden Dage^warsdie Ausstellung gedrängt voll. Bei der Besichtigung ist immer wieder spürbar gewesen, wie sich das Interesse der einzelnen Besucher im Laufe des Rundgangs vertiefte. Beim Ver­lassen der Ausstellung haben viele Besucher ausdrücklich hervorgehoben, daß fte die Schundliteratur schon vorher zu kennen geglaubt, sich.aber doch erst durch diese Ausstel­lung von ihrem Wesen und ihrer Verderblichkeit richtig überzeugt hätten; eine so arge Vorstellung, wie sie durch Besichtigung dieser Schundliteratur-Proben nun in ihnen erwachsen sei, hätten sie sich vorher nicht davon gemacht. Auch ist durch die Ausstellunb die Ueberzeugung gefestigt worden, daß durch alle negativen Maßnahmen der Gesetz- aebung und der Verwaltung, so notwendig und unerläßlich Diese auch sind, allein die Schundliteratur noch nicht aus-

1 florrtHöl Arth hti'f m ößv Rin

Lärmschutz in früheren Jahrhunderten.

An ein altes Privilegium der Gelehrten mag in unserer A ärmvollen Zeit erinnert werden, da es beweist, daß es in der 3/guten alten Zeit" wirklich einzelne Personen besser hatten als n unseren Tagen. Es dürfte wenig bekannt sein, daß in früheren

Bekanntlich haben England und Rußland, die sonst un- ^weifelhast eines schönen Tages in Asien zusammengestoßen \ täten, sich über Persien dahin verständigt, daß Rußland i. as nördliche, England das südliche Persien als Einsluß- ^phäre zugewiesen wurde. Das sicherte Persien seine bis- 8 enge Existenz und wahrte auch den übrigen Mächten gegen- bet das cLcsdrücklich nochmals in diesem Vertrage quer* * anntc Prinzip deroffenen Tür". Man konnte also mit iesem Abkommen, durch das die englisch-russische Span­ung ausgeglichen wurde, mochte auch die praktische An- benbung des Prinzips deroffenen Tür" immerhin zu 9iünschen übrig lasse-n, einverstanden fein, wenn nicht der leroacht beftanben hätte, daß dieses Mkommen nur der An- ang einer wohl vorbereiteten tatsächlichen Austeilungs- olitik fein sollte. In London und namentlich in Peters- ura fing man auch schon an, Persien als erobertes Land u betrachten, bis der Ausbruch der persischen Revolution eigte, daß man diese Rechnung nur mit dem Schah und einen Kreaturen, nicht aber mit dem persischen Volk und einer Vertretung, dem Medschläß, machen konnte.

Als England sich so großmütig erwies, dem 'finanziert eretteten Persien eine Anleihe anzubieten, damit es mit )ilse zuverlässiger, weil besoldeter Soldaten und mit Hilfe inet Verbesserung seines z. T. gänzlich verfallenen Straßen- nd Brückenwesens der Unsicherheit im Lande steuern und aburch Handel unb Wandel yeben könnte, weigerte sich die wlksvertrehing, diese Anleihe zu genehmigen. Im Lande es Insektenpulvers, wo es noch immer unruhig genug ugeht, hat man ja nun freilich gar keine Veranlassung, __ ich einen Nationalstolz zu leisten. Wer man sagte sich, daß, ». ne mit dem russischen, so auch mit dem englischen Gelde dl tarfien eine neue Fessel angelegt werden sollte, und daß ie russischen Soldaten in Nordpersien, die trotz aller Ver­sprechungen, das Land zu räumen, sobald die Revolution M eendet sei, dennoch dort verblieben, nur zu bald englisch- 1 ndische Soldaten in Südpersien folgen würden.

nj Und wie sehr diese Politiker Recht hatten, wird erst q, etzt deutlich, wo man von London aus, natürlich im Ein- "1 erständnis mit Petersburg, nach Teheran eine Note gerichtet at, deren Form so energisch, deren Inhalt so biftimmt lingt, daß man ihr unbedenklich den Charakter eines Ulti- D, latianS wird zuerkennen müssen. Verlangt doch England ij on Persien nicbts mehr und nichts weniger, als daß es »un endlich, und zwar gegen Verpfändung bet Zölle am Zerfischen Golf, die oben genannte Anleihe aufnehmen unb - lit Hilfe dieses Geldes in Südpersien für Ruhe sorgen e oll, Wofern es England nicht zwingen wolle, im Interesse nnes dortigen Handels in Südpersien mit Hilfe englifch- ? ndi sch er Truppen die Ordnung wieder herzusteNen und ä ir ihre Aufrechterhaltung zu soraen.

IWie weit die Verhältnisse Süopersiens, über die ja nur d ckten authentisch Nachrichten vorliegen, England zu diesem 1 xfyritt, mit dem es seine bisherige Politik der ^richtinter- j! entwn durchbricht, b erechtigen, läßt sich schwer fest- eilen. Uns scheint dieses ganze englische Vorgehen, das atzten Endes ja auf eine Aufteilung Persiens hinausläuft, -ur zu zeigen, welchen Wert man in London auf den fakti- lfl rfyen Besitz Südpersiens und namentlich der Mste des Persi- A ehen Golfes legt Einerseits hängt das mit dem Plane zu- - (immer, von Aegypten her über das ja mit «der Türkei nur

Fakultäten zu Leipzig und zu Jena responsa gegeben, .wonach die doctoreS auch an Orten, wo keine Universitäten wären, aller- ; dings befugt wären, Schnnebe, Böttcher, Schlosser, Wagner, RR- j Sicher u. bergt m. zu verhindern,baß sie in ihrer Nachbarschaft . , . . . -

n wohnen dürften". Weiter wird barauf hingewiesen, baß dieses gerottet werden kann, daß vielmehr die Verbreitung guter

nehmen nicht nur hessische Staatsschuldverschreibungen, sondern auch Barbeträge zum Ankauf solcher oder zum um- mittelbaren Schuldbucheintrag nebst ben hierzu erforder­lichen Anträgen entgegen und erteilen bem Einlieferer Emp­fangs!) es ch eiuigung. In gleicher Weise wirkt auch die Hess. Landeshyvothekenbank für bas Staatsschulbvuch mit. Durch das Staatsschulbbuch-Bureau und die übrigien bessischen Kassestellen erfolgt sowohl die Vermittelung der Einschreibung, als auch die Besorgung des Ankaufs hessischer, $ur Einschreibung bestimmter Schuldverschreibungen ge­bühren- und provisionsfrei. Für die laufende Verwaltung werden keine Gebühren erhoben. Ebenso sind die von hessi­schen Behörden ausgestellten Urkunden, Zeugnisse, Beschei­nigungen, Vollmachten und dergleichen, die ausschließlich jum Gebrauch bei dem Stoatsschuldbuch-Bureau bestimmt sind, stempel- und gebührenfrei.

Eine Buchforderung kann jederzeit ohne Kündibung auf Antrag des Berechtigten ganz oder teilweise nnebeu gelöscht werden. Die Zinsen können nach Wunsch bei der Staatsschuldenkasse in Darmstadt, auswärts bei den an die Hauptstaatskasse ablieferungspflichtigen Kassen, bei den staatlichen Untererhebern, sowie auch bei einer Reichsbank­anstalt abgehoben oder durch Postsendunb bezogen werden; sie können ferner auf das Postscheckkonto eines zum Empfang der Zinsen Berechtigten eingezahlt ober auf Reichsban^ Girokonto des im Schulbbuch eingetragenen Empfangs­berechtigten gutgeschrieben werden. Als Empfänger der Zinsen kann auch eine andere Person, als der Gläubiger, ein Bankgeschäft oder eine andere Frrma ins Schulbbuch eingetragen werden. Der Gläubiger kann Zu- und W- schreibunaen auf feinem Konto im Schulbbuch vornehmen lassen und behält das freie Verfügungsrecht über seine ^For­derung. Vermerke im Schulbbuch zu gunften eines Dritten (Nießbrauch, Psanbrecht) finb zulässig, und bie Abtretung der Buchforderung an eine andere Person kann durch>Ueber- tragung auf deren Konto erfolgen. Kautionen, ferner Sicherheitsleistungen für gestundete Steuerschuldigkeiten, sowie für Darlehen der Reichsbank im Lombard verkehr können durch Verpfändung von Staatsschüldbuchforderungen bestellt werden.

Auf die Benutzung des StaatsschuldbUchs zur Siche- nma von Mündelgeldern weist das Bürgerliche Gesetzbuch ausdrücklich hin, indem es in den §§ 1815/16 bestimmt, daß der Vormund die dem Mündel gehörenden Schuldverschrei­bungen in Buchforderungen umwandeln lassen kann, wemr er in das Schulbbuch ben Vermerk ein tragen läßt, daß er über bie Forderungen nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts verfugen darf.

Jeder, der Hess. Staatsschuldverschreibungen besitzt oder solche zu erwerben wünscht, kann von der Einrichtung des Staatsschulbbucbs Gebrauch machen. Zu empfehlen dürfte die Benutzung oes Buchs demjenigen sein, welcher sie als dauernde Kapitalanlage betrachtet, von der Sorge um die Sicherheit der Aufbewahrung der Schuldverschreibungen unb Zinsscheine befreit sein will und Wert auf eine möglichst einfache und zeitige Uebermittelung feiner Zinsen legt ZaA- reiche Privatpersonen bes In- und Auslandes, H<mbels- firmen, Kirch eng em einden, Sparkassen, sowie bie Verwalter von Stiftungen, Fibeikommissen und Mündelgeldern haben bereits vielfach die angebeuteten Vorteile anerkannt. Am 1. Januar 1910 waren in dem Buch auf 1558 Konten Forde­rungen in Höhe von etwa 57 Millionen Mark eingetragen. Von den Konten waren 820 für physische Personen, 20 für Handelsfirmen, 495 für rechtsfähige Vermögensmassen (Ge­sellschaften, Genossenschaften, juristische Personen) und 223 für Vermögensmassen ohne lurisftsche Persönlichkeit an* gelegt

Vie zweite Lesung der Zustizgesetze im Au;schuh.

I:: Berlin, 18. Okt.

Ter StrafpriHeßausschuß trat heute nach längerer Pause in bie zweite Lesung der Justizgesetze ein und zwar zunächst der Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetze. Es lag der Antrag vor, unter Aufhebung der Disziplinargesetze der Einzels staaten für richterliche Beamte bie Richter für bie Enthebung von? Literatur als Positives Gegenmittel von allergrößter Be­deutung ist. Da die genannte Ausstellung von der Deut­schen Dichter-Gedächtnis-Stiftung (Hamburg-Großborstel) als Wanderausstellung unter gewissen Bedingungen auch nach außerhalb vergeben wird, liegen bereits z<chl- reiche Anfragen bezw. Anträge um Ueberlassung derselben vor. Aus 19 Städten sind bisher Bewerbungen darum eingelaufen.

. Kleidung im Herbst. Recht beachtliche unb

zeitgemäße Betrachtungen überdie Kleidung im Herbst" finden wir in denBlättern für Volksgesundheitspflege". Darin wird daraus hingewicsen, daß in unseren Klimaten gerade die Ueber» gangszeiten, Frühling und Herbst, ganz besonders zu Erkältungen geneigt seien. Nicht in letzter Linie ist daran Unvorsichtigkeit in der Kleidung die Ursache. Zu wenig wird der starke Gegensatz beachtet, der zwischen den heißen Mittags- Und kühlen Morgew, und Abendstunden besteht, man sitzt wohl gar abends ohne Ueber» Sieber im Freien und in den Vorgärten, und vor allem die Frauen; und Kinder wechseln oft zu spät bie leichte Sommerlleidung Die dünnen Blusen aus Ballst und ähnlichen Stossen geben keinen Wärmeschutz, während doch die gerade häufig blutarmen Frauen und Mädchen dieses Schutzes ganz besonders bedürfen- dasselbe gilt von den Kindern mit Bezug auf die törichte Sitte' sic mit bloßen Beinen gehen M lassen. Durch dieses letztere wird nicht Abhärtung erzielt, vielmehr die Erkältung gefördert, der kindliche Körper einem zwecklosen Wärmeverlust ausgesetzt Er­kältungen und Erkrankungen vorzubeugen, soll hauptsächlich die Oberkleidung dienen, nicht die Unterlleidung, die im Zimmer und Freien stets die gleiche ist, abgesehen von den Strümpfen da kalte Füße leicht zu Schnupfen und Katarrhen führen und daher schon frühzeillg wollene Strümpfe benutzt merben sollen An Stelle des dünnen Sommergewandes soll im Herbst ein rächt zu dickes Oberlleid treten, der sogenannte Sommerüberzieher muß unser Begleüer werdeir, da auch in den Tagesstunden im Schad, ten oft eine recht unangenehm sich bemerkbar machende Kühle herrscht. Dann wird ntandyer Erkältung vorgebeugt werden, wenn die Vorsicht in der Kleidung die ihr gebühreride Stellung einnimmt.

"Kurze Nachrichten aus Kunst u. Wissenschaft In Warschau ist der polnische Dichter unb Schillerüdersetzer üleiciau Faleuski im 85. Lebensjahre gestorben.